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Vorrichtung zur schrämenden Hereingewinnung von Kohle
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur schrämenden Hereingewinnung
von insbesondere in geringmächtigen Flözen anstehender Kohle gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei zwischen dem Abbaustoß und dem Strebförderer bewegten Schrämmaschinen
ist es bekannt, die Schrämwalzen über einen im Schramtiefsten angeordneten, vertikal
schwenkbaren Schrämarm an den Maschinenkörper anzulenken. Damit sich der Schrämarm
in der Kohle auch freischneiden kann, ist er umfangsseitig mit einer umlaufenden
Schrämkette versehen, die zugleich als Antrieb für die Schrämwalze dient. Zweck
der Anordnung des Schrämarms im Schramtiefsten ist es u.a., die aus dem Abbaustoß
gelöste Kohle möglichst ungehindert in den Strebförderer überführen zu können.
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Es hat sich jedoch gezeigt, daß trotz einer solchen Anordnung die
Kohle immer noch unter Zwängungen in den Strebförderer geladen wird. Grund dieses
Sachverhalts ist insbesondere die Höhe des Strebförderers, über welche das gewonnene
Gut hochgehoben werden muß. Auf diese Weise entsteht bei Schrämwalzen mit eine Querförderung
bewirkenden schraubenlinienförmigen Schrämwendeln in dem jeweils von dem Nabenkörper
und der Schrämwendel sowie dem Abbaustoß und dem Liegenden beziehungsweise dem Maschinenkörper
oder auch einer Räumeinrichtung begrenzten Kanal ein Rückstau, der zu einer Pulverisierung
der Kohle und zu einer Verschlechterung des Wirkungsgrades führt.
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Man hat zwar versucht, diesem übelstand dadurch zu begegnen, daß
am zylindrischen Umfang mit Lösewerkzeugen bestückte Schrämwalzen schräg angeordnet
oder daß die Nabenkörper konisch ausgebildet wurden, wobei solche Nabenkörper am
Umfang ebenfalls mit verteilt angeordneten Lösewerkzeugen bestückt sind. Abgesehen
von dem sehr schlechten seitlichen Fördereffekt, den Schrämwalzen mit umfangsseitig
mit nur über die Oberfläche verteilt angeordneten Lösewerkzeugen haben und welcher
mithin zusätzliche Querfördermittel erforderlich macht, vermochten diese Bauarten
auch keine Anregungen zur Ausgehaltung derjenigen Schrämwalzen zu geben, die einen
zentralen zylindrischen Nabenkörper mit darauf angeordneter schraubenlinienförmig
verlaufender Schrämwendel besitzen. Bei diesen Schrämwalzen bestehen die geschilderten
Nachteile nach wie vor.
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Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zur schrämenden Hereingewinnung von flözartig anstehender Kohle gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 zu schaffen, welche einer weitgehend störungsfreien Überführung
der gelösten Kohle in den Strebförderer selbst dann in befriedigender Weise Rechnung
trägt, wenn Flöze nur geringer Mächtigkeit abzubauen sind.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmalen.
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Aufgrund dieser Ausgestaltung wird folglich zwischen der Oberfläche
des Nabenkörpers und dem Außenumfang der Schrämwendel ein vom Schrämarm aus in Richtung
zum Strebförderer sich stetig vergrößernder Kanal geschaffen. Die im Schrämwendelkanal
transportierte Kohle wird trotz zunehmender
Kohlenmenge keinen Zwängungen
mehr unterworfen. Da der Durch-''lußquerschnitt des Kanals zum Austragsende der
Schrämwalze iin immer größer wird, kann der Kohlenstrom frei abfließen und in den
Strebförderer überführt werden. Die bislang durch den Staueffekt bewirkte Pulverisierung
der Kohle, welche zu einem erheblichen Feinkohlenanteil führte, wird auf diese Weise
weitgehend eliminiert. Außerdem wird eine geringere Antriebsleistung für die Schrämwalze
benötigt, da der der seitlich transportierten Kohle entgegenstehende Widertand bedeutend
verringert werden konnte. Der Wirkungsgrad der Gesamtvorrichtung wird erheblich
heraufgesetzt.
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Obwohl eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den bekannten
Baurten schon dann erreicht wird, wenn der Nabenkörper konisch beziehungsweise kegelförmig
ausgebildet ist, sieht eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung vor, daß der
rotationssymmetrische Nabenkörper eine konvex gekrümmte Oberfläche aufweist. Diese
konvex gekrümmte Oberfläche paßt sich somit dedstetig stärker werdenden Anfall an
gelöster Kohle in Förderrichtung der Schrämwendel an. Die konvexe Krümmung kann
sich über die gesamte Länge des Nabenkörpers oder über nur einen Längenabschnitt
erstrecken. Auch ist eine Kombination von konischen beziehungsweise kegelförmigen
und konvexen Längenabschnitten denkbar.
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Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß
die zum Versatz gerichtete Nabenspitze des Nabenkörpers etwa in der durch die abbaustoßseitige
Vorderkante der Laderampe verlaufenden Vertikalebene liegt. Diese Maßnahme stellt
in Verbindung mit der in der Regel geneigten Laderampe sicher, daß der Austragsquerschnitt
des Förderkanals der Schrämwalze noch ausreichend groß ist, um die gelöste Kohle
störungsfrei in den Strebförderer zu überführen.
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In diesem Zusammenhang ist es dann gemäß der Erfindung ferner von
Vorteil, daß die Schrämwendel über die Nab-enspitze hinaus verlängert und in diesem
Bereich hinsichtlich ihrer Außenkontur an die konkav gekrümmte Laderampe im wesentlichen
angepaßt ist. Der an sich schon günstige Fördereffekt der Schrämwalze wird durolidiese
Maßnahme nah weiter verbessert.
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Schließlich besteht eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Grundgedankens noch darin, daß die Krümmung des Nabenkörpers im Bereich seines der
Nabenspitze benachbarten Endabschnitts der Krümmung der Außenkontur des über die
Nabenspitze vorstehenden Abschnitts der Schrämwendel beziehungsweise der Laderampe
annähernd angepaßt ist. Auf diese Weise wird der Schrämwalze in Verbindung mit der
ohnehin vorhandenen Laderampe nahezu dieselbe Funktion wie eine zusätzliche Räumeinrichtung
überantwortet.
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Die Erfindung ist nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 in der Draufsicht eine an einem Strebförderer geführte
Schrämmaschine und Fig. 2 einen vertikalen Querschnitt durch die Fig. 1 gemäß der
Linie II-II.
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Mit 1 ist in den Fig. 1 und 2 ein Strebförderer bezeichnet, der entlang
eines Abbaustoßes 2 eines Strebs 3 verlegt ist und beispielsweise als Kratzerkettenförderer
ausgebildet sein kann. Der Strebförderer 1 besteht aus einer größeren Anzahl von
begrenzt gelenkig miteinander verbundenen Rinnenschüssen 4 mit Obertrum 5 und Untertrum
6, in denen ein
nicht näher dargestelltes endloses Kratzerkettenband
läuft.
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Abbaustoßseitig des Strebförderers 1 ist eine Laderampe 7 befestigt,
die ebenfalls in einzelne Schüsse unterteilt ist, deren Länge der Länge der Rinnenschüsse
4 weitgehend entspricht.
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Auf der Abbaustoßseite des Strebförderers 1 ist eine Schrämmaschine
8 geführt, welche im wesentlichen einen Maschinenkörper 9 sowie zwei endseitig des
Maschinenkörpers 9 angeordnete zum Strebförderer 1 quergerichtete Schrämwalzen 10
umfaßt. Die Schrämwalzen 10 sind über Schrämarme 11 vertikal schwenkbar an den Maschinenkörper
9 angelenkt. Die Schwenkachsen der Schrämarme 11 und damit der Schrämwalzen 10 sind
in der Fig. 1 mit 12 bezeichnet. Die Führungs- und Antriebsmittel für die Schrämmaschine
8 sind zwecks Erhaltung der Zeichnungsübersichtlichkeit in den Fig. 1 und 2 fortgelassen.
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Die Schrämarme 11 befinden sich im Schramtiefsten und sind umfangsseitig
mit einer uSAufenden Schrämkette 13 bestückt, durch welche sie sich im Abbau stoß
2 selbst freischneiden können. Die Schrämketten 13 dienen gleichzeitig zum Antrieb
der Schrämwalzen 10. Eine der Schrämwalzen 10 schneidet das Liegende 14 des Strebs
3 frei, während die andere Schrämwalze 10 die gegebenenfalls am IIangenden 15 noch
anhaftende Oberkohle 16 löst.
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Jede der Schrämwalzen 10 weist einen Nabenkörper 17 auf (s. insbesondere
Fig. 2),dessen Durchmesser sich ausgehend vom Schrämarm 11 in Richtung zum Strebförderer
1 bis auf Null verjüngt. DerAnsoweit rotationssymmetrisch ausgebildete Nabenkörper
17 weist auf einem großen Teil seiner Länge eine kegelförmige
Gestaltung
und im freien Endabschnitt 18 eine konvex gekrümmte Oberfläche 19 auf, die dann
in eine Nabenspitze 20 ausläuft. Die Nabenspitze 20 liegt etwa in der durch die
abbaustoßseitige Vorderkante 21 der Laderampe 7 verlaufenden Vertikalebene.
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Auf den Nabenkörper 17 ist eine schraubenlinienförmig verlaufende
Schrämwendel 22 befestigt, wiche einen im wesentlichen gleichbleibenden Außendurchmesser
mit am Umfang bestückten Lösewerkzeugen 23 aufweist. Die Schrämwendel 22 ist über
die Nabenspitze 20 hinaus verlängert und in diesem Durchmesser im/verjüngten Bereich
24 hinsichtlich ihrer Außenkontur im wesentlichen an die konkav gekrümmte Laderampe
7 angepaßt Auch die Krümmung des Nabenkörpers17 im Bereich seines der Nabenspitze
20 benachbarten Endabschnitts 18 ist der Krümmung der Außenkontur des über die Nabenspitze
20 vorstehenden Abschnitts 24 der Schrämwendel 22 beziehungsweise der Laderampe
7 annähernd angepaßt.
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