DE3025687A1 - Schleifscheibe - Google Patents
SchleifscheibeInfo
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Description
Schleifscheibe
Die vorliegende Erfindung betrifft eine beschichtete Schleifscheibe.
Insbesondere betrifft sie eine beschichtete Schleifscheibe derjenigen Art, die sich leicht zusammensetzen und nach
dem Gebrauch leicht auseinandernehmen läßt und die den erheblichen Kräften widerstehen kann, die das Werkstück, wenn sie
unter Kraftantrieb auf es gedrückt wird, auf sie ausübt.
Beschichtete Schleifscheiben der allgemeinen Art, auf die die
vorliegende Erfindung gerichtet ist, weisen vier Bestandteile auf: (1) ein Unterlageelement aus flexiblem Material wie vulkanisiertem
Fasermaterial, Tuch, Papier oder dergleichen; (2) eine Schicht eines Klebers auf einer ersten Seite der Unterlage;
(3) Schleifmaterialkörner, die auf der ersten Seite der Unterlage
mit dem Kleber festgelegt sind; und (4) eine mittig in der Scheibe befindliche Einrichtung, mit der die Scheibe an
einen Halter angesetzt werden kann. Schleifscheiben dieser allgemeinen
Art haben bestimmte Nachteile bezüglich der Mittel, mit denen sie am Halter befestigt sind. Die vorliegende Erfindung
ist insbesondere darauf gerichtet, eine Scheibe anzugeben, die eine verbesserte Halterungseinrichtung aufweist, mit der
sich die Scheibe leicht und zwangsweise an einen Falter ansetzen und von ihm lösen läßt, wobei die Scheibe den durch das
Werkstück ausgeübten Kräften zuverlässig widersteht.
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Bei der vielleicht ältesten und am weitesten verbreiteten allgemeinen
Scheibenart, wie sie in der Industrie mit großen Durch messern (beispielsweise 178 mm (V)) und mit Faserunterlagen
eingesetzt wird, besteht die Kopplungseinrichtung aus einem Loch in der Mitte der Scheibe, durch die eine T-Mutter mit
einer Schulter von der Schleifmittelseite der Scheibe her eingesetzt wird. Diese Mutter wird auf ein geeignetes Gewinde in
der Mitte des Halters aufgeschraubt. Indem man den Rand der Scheibe um das Mittelloch zwischen der Schulter und dem Mittelbereich
des Schleiftellers zusammendrückt, wird die Scheibe reibschlüssig auf einem Auflager im Halter und gegen eine Drehbewegung
relativ zum Stützlager festgehalten. Ein Nachteil dieses Kupplungssystems ist, daß der Gewindebefestiger ziemlich
klein ist und als separates Teil vorliegt, so daß ihn die Bedie nungsperon beim Scheibenwechsel leicht fallen lassen und verlieren
kann.
Ein weiterer Nachteil ist, daß der Befestiger, um die Scheibe reibschlüssig gegen eine Drehung auf dem Auflager festzulegen,
so fest angezogen werden muß, daß oft ein Schlüssel erforderlich ist, um den Befestiger anzuziehen und so die Scheibe mit
dem Halter zu verbinden bzw. von ihm zu lösen.
Eine feste Verbindung zwischen dem Gewindebefestiger und dem Halter wird auch während des Arbeitens der Scheibe hergestellt,
da der Rand der Scheibe um das Mittelloch herum aus einer verhältnismäßig
gut komprimierbaren Mischung aus Fasermaterial, Kleberbeschichtung und Schleifkörnern besteht. Dieser Bereich
der Scheibe wird zwischen der Schulter des Befestigers und dem Mittelbereich des Schleiftellers festgeklemmt. Er wirkt daher
wie eine Federscheibe bzw. ein Sprengring und wirkt einem Lösen des Befestigers entgegen. Auch aus diesem Grund muß oft
ein Schlüssel verwendet werden, um den Befestiger einzusetzen und/oder zu lösen, um die Scheibe am Halter zu befestigen bzw.
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·7·
von ihm zu entfernen.
Man hat vorgeschlagen (vergl. beispielsweise die US-PSn 3 66 7
und 3 562 968), eine Scheibe ir.it einem Befestiger zu versehen, der mit einem Kleber in der Mitte auf der Rückseite der Scheibe
befestigt ist, so daß ein Mittelloch in der Scheibe und die Nachteile des Sperrsystems mit Mittelloch entfallen- Der Vorschlag,
den Befestiger auf die Rückseite der Scheibe zu kleben, hat jedoch wesentliche Nachteile. Zunächst ist das Aufkleben umständlich
und bei der Herstellung großer Scheiben (beispielsweise 178 mm (7")) auch teuer. Ein weiterer Nachteil ist, daß bei
der Verwendung großdurchmessriger Scheiben an Werkstücken hohe Drehmomente und hohe Schleiftemperaturen auftreten. Diese hohen
Drehmomente führen - insbesondere bei hohen Temperaturen - zu einem Versagen der Klebeverbindung. Man hat versucht, derartige
großdurchmessrige Scheiben mit aufgeklebtem Befestiger auf den Markt zu bringen; der Hersteller hat diese Scheiben jedoch vom ■
Markt wieder abgezogen und wendet diese Technik nur noch bei der Herstellung von Scheiben mit verhältnismäßig kleinem Durchmesser
(beispielsweise zwischen 102 mm (4 in.)) und 25 mm (1")) an; demgegenüber bringt er die 178 mm-Scheibe als Schnellwechselscheibe
nach der US-PS 3 66 7 169 auf den Markt.
Die Scheibe der US-PS 3 667 169 überwindet jedoch ebenfalls nicht die Nachteile der Scheibe ir.it einfachem Mittelloch.Diese
Scheibe verwendet einen Befestiger mit einer Blech-T-Mutter mit einer einzigen Windung, um die herkömmliche massive Metall-
-T-Mutter zu ersetzen. Das Festfreßproblem, das durch die Kompression
des Randes des Mittellochs zwischen der Schulter der Mutter und dem Mittelteil des Auflagers entsteht, wird damit
jedoch nicht beseitigt.
Infolge dieses Festfreßproblems liegt imn.er noch genug Reibung
vor, daß erhebliche Mühe erforderlich ist, bevor die Bedienungs-
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person den Befestiger lösen und die Scheibe vom Halter abschrauben
kann. Um den Befestiger zu lösen, muß die Bedienungsperson im allgemeinen mit der einen Hand das Auflager ergreifen oder
den Antriebsdorn des Werkzeugs gegen Drehung festlegen und dann die Scheibe mit der anderen Hand am Umfang ergreifen. Indem sie
die Scheibe als Schlüssel einsetzt, übt die Bedienungsperson dann eine erhebliche Kraft aus, die die Mutter löst. Bei festgelegtem
Antriebsdorn ist für eine 178mm-Scheibe ein erhebliches Drehmoment am Scheibenumfang erforderlich.
Man hat auch versucht, eine Scheibe anzugeben, die von den oben genannten Nachteilen frei ist. Trotz eines erheblichen Bedarfs
an einer solchen Scheibe sind diese Versuche jedoch nie erfolgreich gewesen. Das Problem besteht daher seit einer größeren
Anzahl Jahren fort.
Die vorliegende Erfindung schafft eine Scheibe, die die oben genannten Schwierigkeiten überwindet. Die Scheibe ist so aufgebaut,
daß ein zwangsweiser Eingriff mit einem Halter ohne Kompression der Scheibe und ihre Umwandlung in eine Federscheibe
bzw. einen Sprengring erfolgt. Die Scheibe ist weiterhin dahingehend vorteilhaft, daß sie ein Antriebselement aufweist,
das das eigentliche Schleifelement hält, ohne mit diesem oder einem anderen Element verklebt zu sein. Die Scheibe ist weiterhin
vorteilhaft, da nur der Arbeitsteil der eigentlichen Schleifelemente so liegt, daß er am Werkstück angreifen kann.
Die Schleifscheibe nach der vorliegenden Erfindung weist ein
drehbares Schleifblatt auf. Schleifmittelteilchen sind auf einer ersten Oberfläche des Schleifblatts angeordnet als Mittel,
um eine Schleifwirkung auszuüben. Eine mit dem Schleifblatt gekoppelte
Einrichtung weist einen ersten Teil, der mindestens eine Windung eines Innengewindes bildet, das von der zugewandten
Oberfläche des Schleifblatts beabstandet ist, und auf einen
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Dorn mit Außengewinde aufgeschraubt werden kann, einen vom ersten Teil her entlang der zugewandten Oberfläche des Schleifblatts
verlaufenden zweiten Teil, der Kraft vom ersten Teil her überträgt, und einen dritten Teil aufweist, der vom zweiten
Teil zur Verbindung mit dem Schleifblatt verläuft, die übertragene Kraft übernimmt und die Kraft zum Antrieb des Schleifblatts
liefert.
Der erste Teil der Koppeleinrichtung kann einen Ansatz bilden, der auf der zugewandten Seite des Schleifblatts zu diesem beabstandet
liegt und eine öffnung aufweist, die als Innengewinde mit einer einzigen Windung wirkt. Der zweite Teil der Koppeleinrichtung
kann einen Flansch bilden, der auf die zugewandte Seite des Schleiflbatts reibschlüssig aufgelegt, aber mit dem
Schleifblatt nicht verklebt ist. Der dritte Teil kann vom Umfang des zweiten Teils her vorstehen und Finger bilden, die
durch das Schleifblatt hindurch vorstehen, um das Schleifblatt in Antriebsverbindung zu halten. Der dritte Teil der Koppeleinrichtung
kann auf die Schleifmitteloberfläche des Schleifblatts umgebogen sein.
Fig. 1 ist eine Perspektivdarstellung einer Scheibe nach einer Ausführungsform
der Erfindung seitlich von unten;
Fig. 2 ist ein vergrößerter Schnitt durch die in Fig. 1 gezeigte Scheibe;
Fig. 3 ist eine vergrößerte Perspektivdarstellung der Scheibe von seitlich
oben;
Fig. 4 ist eine Perspektivdarstellung eines Rohlings vor Bearbeitung zu einem Antriebselement
für die Scheibe nach Fig. 1, 2 und 3;
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Fig. 5 ist eine Perspektivdarstellung des in Fig. 4 gezeigten Rohlings nach der
Bearbeitung;
Fig. 6 ist ein Schnitt durch den in Fig. 5 gezeigten Rohling und durch eine Vorrichtung, mit der ein erster Schritt zum Ansetzen des Rohlings an eine
Fig. 6 ist ein Schnitt durch den in Fig. 5 gezeigten Rohling und durch eine Vorrichtung, mit der ein erster Schritt zum Ansetzen des Rohlings an eine
Schleifscheibe durchgeführt werden kann;
Fig. 7 ist ein Schnitt durch den Rohling und eine Vorrichtung für einen Zwischenschritt
beim Ansetzen des Rohlings an die Scheibe;
Fig. 8 ist ein Schnitt durch den Rohling und eine Vorrichtung für den abschließenden
Schritt beim Ansetzen des Rohlings an die Scheibe;
Fig. 9 ist ein vergrößerter Schnitt der Scheibe und eine Ausführungsform eines Halters,
der die Scheibe einsatzfertig aufnimmt; und
Fig. 10 ist eine vergrößerte Einzelheit der Scheibe und einer weiteren Ausführungsform eines
Halters zur einsatzfertigen Aufnahme der Schleifscheibe.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung liegt eine allgemein mit 10 bezeichnete Scheibe vor. Die Scheibe 10 weist
ein Blattelement wie beispielsweise eine flexible Unterlage 12 auf, die aus einem geeigneten Material wie einer Faserplatte
("fiber board") bestehen, auf deren eine Seite Schleifmittelteilchen 16 aufgebracht sind. Die Schleifmittelteilchen 16 können
an der Unterlage mit einem geeigneten Kleber wie beispielsweise einem wärruehärtenden Harz festgelegt sein.
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-ή -
Die Unterlage 12 und die Schleifmittelteilchen 14 sind auf zweckmäßige Weise an einem allgemein bei 18 gezeigten Antriebselement befestigt, um von diesem angetrieben zu werden. Das Antriebselement
weist einen Ansatz 20 auf, der so gestaltet ist, daß er ein Innengewinde aus einer einzigen Windung 22 bildet,
die auf den mit einem Außengewinde versehenen Bolzen des HaI-tedorns
24 (Fig. 4) eines elektrischen Antriebswerkzeugs aufgeschraubt werden kann. Ein Flansch 30 verläuft vom Boden des Ansatzes
20 quer und vorzugsweise rechtwinklig zum Ansatz. Zinken bzw. Finger 32 verlaufen radial auswärts vom Umfang des Flansches
30 um diesen herum beabstandet ab.
Um das Antriebselement 18 an der Unterlage 12 und den Schleifmittelteilchen
14 zu befestigen, werden die Antriebsfinger 32 durch die Unterlage und den Schleifmittelbelag hindurchgesteckt.
Die Antriebsfinger 32 werden dann einwärts auf die Schleifmittelteilchen auf der offenliegenden Fläche der Unterlage
aufgedrückt. In dieser Lage liegt der Flansch 30 auf der Unterlage 12 auf.
Die oben beschriebene Scheibe läßt sich mit der vom Gewinde 22 gebildeten Mutter am Tellerhalter, d.h. dem Gewindestutzen
des Dorns 24 auf dem Antriebswerkzeug festschrauben. In diesem Zustand liegt die untere Kante einer Wandung 36 des Halters 26
auf dem Flansch 30 auf, während die Oberseite des Ansatzes 20 vorzugsweise nirgendwo fest am Tellerhalter anliegt, sondern
ihn bestensfalls leicht berührt. Falls erforderlich, kennen Beilegscheiben 38 zwischen einer Schulter 24a auf dem Dorn 24
und einer Hülse 44 im Tellerhalter eingefügt sein, damit das Ende 24 des Dornbolzens die Unterlage 12 nicht berühren kann.
Eine noch schwächere reibschlüssige Berührung zwischen dem Flansch 30 und dem Ende der Wandung 36 des Tellerhalters 26 kann erreicht
werden, wenn man auf dem unteren Stirnteil der Wandung eine stark polierte Nase 40 vorsieht.
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Die oben beschriebene Scheibe hat mehrere wesentliche Vorteile. Zunächst erbringt sie eine zwangsweise Sollagehalterung der
Scheibe auf dem Tellerhalter 26, ohne daß die Scheibe dazu zusammengedrückt werden muß und als Feder- oder Sprengring
wirkt. Die Scheibe wird nicht zusammengedrückt, da die unterlage nicht in Berührung mit der Wandung 36 des Tellerhalters
steht. Auf diese Weise erhält man eine weit geringere Reibung beim Verbinden der Scheibe mit dem Tellerhalter 26 und ein
leichtes Abnehmen der Scheibe vom Tellerhalter nach dem Einsatz.
Die Scheibe der vorliegenden Erfindung hat weitere wesentliche Vorteile. Beispielsweise erlaubt sie, die Unterlage 12 und die
Schleifmittelteilchen 14 mit dem Antriebselement 18 zu verbinden, ohne daß dabei ein Haftmittel wie ein Epoxykleber eingesetzt
werden muß.
Bei der Scheibe nach der vorliegenden Erfindung halten die Antriebsfinger
32 die Unterlage 12 und die Schleifmittelteilchen 14 fest und treiben diese Elemente bei der Drehung des Tellerhalters
mit an.
Die oben beschriebene Scheibe hat andere wichtige Vorteile. Beispielsweise
sind die Antriebsfinger 32 vorzugsweise einwärts zur Mitte der schleifenden Seite des Blatts 14 eingebogen. Auf
diese Weise liegen die Finger 32 außerhalb der Arbeitsfläche der Scheibe, die sich im allgemeinen am Umfang der Schleiffläche
der Scheibe befindet.
Wenn weiterhin die Scheibe am Tellerhalter 26 befestigt ist, wird der Mittelteil der Scheibe geringfügig nach oben angezogen.
Auf diese Weise kann am Werkstück im wesentlichen nur die Arbeitsfläche der Scheibe angreifen, da die einwärts gebogenen
Enden der Antriebsfinger 32 in demjenigen Bereich liegen, der
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auf dem Tellerhalter 26 aufwärts gezogen wird. Die Antriebsfinger 32 können dann das Werkstück nicht mehr berühren.
Die oben beschriebene Scheibe kann nach einem unten zu beschreibenden
Verfahren ausgebildet werden. Dieses Verfahren ist vollständig in der US-Patentanmeldung Nr. der gleichen
Anmelderin beschrieben.
Das Antriebselement 18 kann aus einem geeigneten Blech wie Stahlblech der Normdicke 18 oder 20 hergestellt werden; das
Antriebselement 18 kann anfänglich als Rohling 50 gestanzt werden, der ein Mittelloch 52, den Flansch 30 und die Antriebsfinger 32 hat. Das Loch 52 wird dann nach oben gezogen, um
den Ansatz 20 mit dem aus einer Windung bestehenden Innengewinde 22 auszubilden; gleichzeitig werden die Antriebsfinger
32 im wesentlichen rechtwinklig zum Flansch 30 abgebogen.
Der Rohling 50 kann dann mit einem Magnet 60 angehoben werden, der eine Ausnehmung 62 enthält, die den Ansatz 20 aufnimmt. In
dieser Lage stehen die Antriebsfinger 32 abwärts vor. Der Magnet 60 wird dann mit einer Maschine wie beispielsweise einer
Stanzpresse abwärts getrieben, um die Finger 32 durch die Unterlage 12 und die Schleifmittelteilchen 14 zu drücken. Der Durchgang
der Finger 32 durch die Unterlage 12 und die Schleifmittelteilchen 14 wird erleichtert, indem man unter den Schleifmittelteilchen
14 eine Vorrichtung 70 anbringt, die mit Ausnehmungen 72 versehen ist, die die Finger 32 aufnehmen, nachdem
diese die Unterlage 12 und die Schleifmittelteilchen 14 durchstoßen haben.
Die Scheibe wird dann von der Vorrichtung 70 abgehoben und diese durch eine Vorrichtung 80 ersetzt, deren Teil 82 so geformt
ist, daß er die Enden der Finger 32 einwärts umbiegt, wenn der Magnet 60 abwärts auf die Vorrichtung gedrückt wird. Auf
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ähnliche Weise wird dann die Scheibe abwärts auf eine weitere Vorrichtung 90 gedrückt, die das Umbiegen der Pinger abschließt,
indem sie sie flach auf die Schleifmittelseite des Blattelements 14 aufdrückt.
Die Fig. 10 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Tellerhalters.
Dieser Tellerhalter ist auch in der US-Patentanmeldung Nr. offenbart und beansprucht. Der Halter weist
eine Hülse 100 auf, die auf einen angetriebenen Dorn 102 aufgeschraubt werden kann. Ein Halter 104 ist auf der Hülse 100 festgelegt
- beispielsweise auf sie aufgedrückt. Der Halter 104 enthält eine Einrastnut 106, die einen Wulst 110 auf einer Schnapphülse
112 aufnimmt. Diese Schnapphülse 122 läßt sich aus geeignetem
reibungsarmen Material wie Nylon oder Polytetrafluoräthylen herstellen. Die Schnapphülse hat eine Nase 114, die
auf dem Flansch 30 des Antriebselements aufliegt. Wie in der in Fig. 9 gezeigten Ausführungsform erfolgt keine Berührung
des Ansatzes 20 mit dem Tellerhalter.
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Claims (16)
1. Kombination zum Einsatz mit einem einen Gewindestutzen aufweisenden
Aufnahmeelernent, um eine Antriebsverbindung zu diesem
herzustellen, gekennzeichnet durch ein Blattelement, das drehbar ist, um eine Schleifwirkung auszuüben, Schleifmittelteilchen
auf einer ersten Oberfläche des Blatteleirents, um bei der Drehung
des Blattelements eine Schleifwirkung auszuüben, und durch eine Koppeleinrichtung mit einem ersten Teil, der mindestens
eine Windung eines Innengewindes im Abstand zu der zugewandten Seite des Blattelerr.ents bildet, die auf den Gewindestutzen aufgeschraubt
werden kann, einem zweiten Teil, der vom ersten Teil entlang der zugewandten Seite des Blattelements wegverläuft, und
mit einem dritten Teil, der in Verbindung mit dem Blattelement vom zweiten Teil hinweg verläuft und eine Antriebskraft vom
zweiten Teil her übernimmt und sie an das Blattelement überträgt.
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2. Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Teil ein Ansatz mit einer Öffnung ist, die als Innengewinde mit einer einzigen Windung wirkt, wobei der Ansatz
auf der zugewandten Seite des Blattelements von diesem beabstandet liegt.
3. Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Teil der Koppeleinrichtung einen Flansch bildet, der auf der zugewandten Seite des Blattelements reibschlüssig
aber ohne an ihm zu haften angeordnet ist.
4. Kombination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der dritte Teil der Koppeleinrichtung Antriebsfinger bildet, die durch das Blattelement hindurch verlaufen und diese in Antriebs
Zuordnung halten, wobei der dritte Teil der Koppeleinrichtung auf das Blattelement umgebogen ist.
5. Kombination nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Teil der Koppeleinrichtung einen Flansch bildet, der auf der zugewandten Seite des Blattelements reibschlüssig
aufliegt, ohne an ihr zu haften, wobei die Antriebsfinger vom Umfang des Flansches her vorstehen.
6. Kombination nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Teil der Koppeleinrichtung einen Ansatz bildet, der eine Öffnung enthält, die als Innengewinde mit einer einzigen
Windung wirkt, wobei der Ansatz auf der zugewandten Seite des Blattelements zu diesem beabstandet liegt.
7. Kombination zum Einsatz mit einem Aufnahmeelement das einen Gewindestutzen aufweist, zur Herstellung einer AntriebsZuordnung
zu diesem, gekennzeichnet durch ein Unterlageelement mit einer ersten und einer zweiten Seite, auf der zweiten Seite
des Unterlageelements angeordneten Schleifmittelteilchen und
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einer Verbindungseinrichtung, die ein Innengewinde mit einer
einzigen Windung bildet, den Gewindestutzen aufnimmt und eine kraftübertragende Einrichtung, die auf der ersten Seite des
Unterlageelements aufliegt, ohne an ihr zu haften, und weiterhin eine Antriebseinrichtung aufweist, die durch das Unterlageelement
vorsteht, um eine Antriebsverbindung zum Unterlageelement zu erzeugen, wenn die Koppeleinrichtung auf den
Gewindestutzen aufgeschraubt ist.
8. Kombination nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die kraftübertragende Einrichtung einen Flansch aufweist, der auf der ersten Seite des Unterlageelements aufliegt.
9. Kombination nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebseinrichtung eine Vielzahl von Antriebsfingern aufweist,
die durch das Unterlageelement hindurch verlaufen.
10. Kombination nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsfinger auf die Schleifmittelteilchen auf der zweiten Seite des Unterlageelements umgebogen sind.
11. Kombination zum Einsatz mit einem Aufnahmeelement mit einem
Gewindestutzen zur Herstellung einer Antriebszuordnung zu diesem, gekennzeichnet durch ein Unterlageelement mit einer
ersten und einer zweiten Seite, auf der zweiten Seite des Unterlageelements haftenden Schleifmittelteilchen, einem Befestiger
mit einem Flansch, einem Ansatz und vom Flansch abstehenden Antriebsfingern, wobei der Flansch quer zum Ansatz
verläuft und auf der ersten Seite des Unterlageeler.ents aufliegt, der Ansatz so geformt ist, daß er ein Innengewinde darstellt,
in das der Stutzen des Aufnahmeelements einaeschraubt
werden kann, und die Antriebsfinger durch das Unteriaaeelement hindurch verlaufen und auf die Schleifmittelteilchen auf der
zweiten Seite des Blattelements umgefaltet sind.
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12. Kon±>ination nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsfinger vom Umfang des Flansches her abstehen und
in die Schleifmittelteilchen auf der zweiten Seite des Unterlageelements eingefaltet sind.
13. Kombination nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsfinger vom Umfang des Flansches und um diesen herum beabstandet vorstehen und zur Mitte der zweiten Seite des Unterlageelements
hin einwärts umgefaltet sind.
14. Kombination zum Einsatz mit einem Aufnahmeelement zur Herstellung
einer AntriebsZuordnung mit diesem, wobei das Aufnahmeelement
einen Gewindestutzen aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Befestiger einen Ansatz, der ein Innengewinde enthält,
einen in Umfangsrichtung vom Ansatz an dessen dem Innengewinde entgegengesetzten Ende abstehenden Flansch mit einer flachen
Oberfläche sowie vom Flansch abstehende Antriebsfinger aufweist, wobei der Flansch auf der ersten Seite des Unterlageelements
aufliegt, auf der zweiten. Seite des Unterlageelements Schleifmittelteilchen vorgesehen sind und die Antriebsfinger
durch das Unterlageelement verlaufen und auf die Schleifmittelteilchen auf der zweiten Seite des Unterlageelements aufgefaltet
sind.
15. Kombination nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsfinger beabstandet um den Umfang des Flansches herum verteilt vorstehen und rechtwinklig zum Flansch umgefaltet
sind, um abwärts durch das Unterlageelement hindurch vorzustehen.
16. Kombination nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die durch das Unterlageelement vorstehenden Teile der Antriebsfinger einwärts auf die Schleifmittelteilchen auf der zweiten
Seite des Unterlageelements umgebogen sind.
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