DE3020260C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Chromsäure unter erleichterter Abtrennung von Verunreinigungen,
bei dem das Chromerz geröstet, Feststoffe abgetrennt und das
Material zur Bildung von Chromsäure weiterbehandelt wird.
Bei dem alkalischen Rösten von Chromerz erhält man ein Produkt,
das beim Auslaugen mit Wasser eine wäßrige alkalische Lösung
liefert, die Alkalichromat enthält. Diese Lösung kann dann mit
Säure unter Bildung des Dichromats umgesetzt werden. Hierfür
kann man Schwefelsäure bzw. das in der US-PS 26 12 435 beschriebene
Verfahren anwenden. Man kann auch Kohlendioxid
verwenden, wie es in der US-PS 29 31 704 beschrieben ist.
Alternativ lehrt die US-PS 33 05 463 die Herstellung von
Natriumdichromat in dem Anodenraum einer Zweiraum-Zelle mit
semipermeabler Membran. Das Dichromat muß jedoch umgewandelt
werden, bevor die technische Säure gebildet wird, wobei der
Gesamtprozeß unwirksam ist, wenn die typische Säurebehandlung
angewandt wird. Die US-PS 32 22 267 beschreibt die Elektrolyse
einer Salz-Lösung in einer Dreiraum-Zelle.
Es ist nicht ungewöhnlich, beim Rösten eines Erzes Chlorid-Ionen
einzuführen, die die wäßrige Lösung in Form von Natriumchlorid
verunreinigen. Zur Beseitigung dieser Natriumchlorid-Verunreinigung
lehrt die US-PS 34 54 478, die Hauptbehandlungsstufen
durch Elektrolyse in einer Zweiraum-Elektrolysezelle zu
ergänzen. Diese Zelle wird in dem Behandlungsverfahren vor
dem Natriumdichromat-Kristallisator angeordnet. Die Zelle kann
mit einem geringen Nebenstrom versorgt werden, wodurch das
Chlorid in Form von Chlor an der Anode elektrolytisch abgeschieden
wird, während die Dichromatflüssigkeit aus dem
Anodenraum in den Hauptbehandlungsstrom zurückgeführt wird.
Nach der Lehre der US-PS 20 99 658 wird Chromsäure elektrolytisch
unter Verwendung einer sich im Verlaufe des Verfahrens
verbrauchenden Anode hergestellt. Mit Hilfe dieses Verfahrens
kann jedoch ebenfalls nur ein verunreinigtes Produkt gebildet
werden. Zur Bildung einer von Verunreinigungen besser befreiten
Säure sind aufwendige und unwirtschaftliche vielstufige
Behandlungsmaßnahmen erforderlich.
Es ist weiterhin in der CA-PS 7 39 447 angegeben, daß man bei dem
Verfahren der Herstellung von Chromsäure Natriumdichromat direkt
in den Anodenraum einer Zweiraum-Zelle einführen kann. Die
Wirksamkeit dieser Maßnahme hat sich jedoch als nicht zufriedenstellend
erwiesen.
Somit hat sich bei der kommerziellen Herstellung von Chromsäure
die Anwendung von Zellen bislang nicht als vorteilhaft erwiesen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, ein Verfahren
anzugeben, mit dem es in wirksamer Weise gelingt, weitgehend
reine Chromsäure unter Anwendung von eine Elektrolysezelle
verwendenden Behandlungsmaßnahmen herzustellen.
Es hat sich nunmehr überraschenderweise gezeigt, daß man
Alkalichromat in wirksamer Weise zur Herstellung von Chromsäure
verarbeiten kann, wenn man Elektrolysezellen mit guten Stromwirkungsgraden
anwendet. Weiterhin wird bei dieser Verfahrensweise
durch die angewandte Elektrolyse eine Verminderung der
verunreinigenden Metallionen möglich, die vorliegen, wenn das
Chromat aus Chromerz erhalten worden ist. Die Zellen werden
dabei in dem Hauptstrom des erfindungsgemäßen Verfahrens
angeordnet und verwenden anfänglich die Alkalichromat-Beschickung,
die bei herkömmlichen Chromsäure-Herstellungsprozessen
anfällt.
Gegenstand der Erfindung ist daher das Verfahren gemäß Hauptanspruch.
Die Unteransprüche betreffen besonders bevorzugte Ausführungsformen
dieses erfindungsgemäßen Verfahrens.
Im folgenden sei die wirksamste Ausnützung des Alkalidichromats
durch Rückführen der verarmten Zellenbeschickung und Rückführen
der bei der Kristallisation anfallenden Mutterlauge zur
verbesserten Bildung von Chromsäure erläutert. Das erfindungsgemäße
Verfahren benötigt weniger apparativen Aufwand und
ermöglicht eine Verminderung der Nebenprodukte und der Nebenproduktströme,
wobei sich insbesondere eine verminderte Umweltverschmutzung
erreichen läßt.
Der im folgenden verwendete Ausdruck "Alkaliprodukt" steht für
irgendwelche Alkalihydroxid- und/oder -carbonat-Produkte, die in
Lösung vorliegen können. Der Ausdruck "Carbonatprodukt" steht
für Alkalicarbonat und/oder -bicarbonate. Typischerweise handelt
es sich bei dem Alkalimetall um Natrium und/oder Kalium. Wenn
auf "Natrium" Bezug genommen ist, so versteht es sich, daß
hiermit auch andere Alkalimetalle gemeint sind, wobei jedoch
aus wirtschaftlichen Gründen Natrium bevorzugt ist. Der Ausdruck
"Lösung" schließt auch Aufschlämmungen und/oder zugesetzte feste
Produkte ein, wenn dies für den Fachmann offensichtlich ist.
Beispielsweise kann die mit dem Mittelraum der Dreiraum-Elektrolysezelle
zugeführte Dichromatlösung in Form einer Aufschlämmung
vorliegen. Dieser Lösung oder Aufschlämmung kann man beispielsweise
festes Dichromat zusetzen, um ihre Dichromatkonzentration
von Zeit zu Zeit zu erhöhen.
Die Erfindung sei im folgenden unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen
zeigen:
Fig. 1 ein Fließdiagramm einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung von Chromsäure,
gemäß der ein Alkalimetallchromat in den Behandlungsvorgang
eingeführt wird und
wobei auch andere bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung angesprochen werden;
Fig. 2 ein Fließdiagramm, das als Teil der gesamten Verfahrensweise
den Abschnitt zur Entfernung der
Verunreinigungen wiedergibt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von
Chromsäure kann ein System verwendet werden, wie es in
der Fig. 1 dargestellt ist. Wie aus der Fig. 1 zu erkennen
ist, wird das geröstete Chromerz mit Wasser in Kontakt
gebracht und damit abgeschreckt und ausgelaugt zur
Gewinnung der löslichen Chromatsalze. Nach der Filtration
zur Beseitigung von unlöslichen Materialien erhält
man eine wäßrige Lösung, die typischerweise eine Temperatur
im Bereich von etwa 15°C bis etwa 95°C aufweist.
Diese Lösung enthält Alkalimetallchromat zusammen mit
einigen Verunreinigungen und ist im allgemeinen ziemlich
stark verdünnt. Die Verunreinigungen können verunreinigende
Metallionen als auch bei der Behandlung anfallende
Nebenprodukte, wie Sulfatsalze und/oder Carbonatsalze enthalten.
Das gewünschte Aufkonzentrieren dieser Lösung und die Entfernung
der Verunreinigungen kann in verschiedenartiger
Weise erreicht werden, wie es nachstehend erläutert wird,
oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen, wie es ohne
weiteres ersichtlich ist. Gemäß einer Verfahrensweise
kann man die verdünnte Lösung direkt einem Verdampfer zuführen.
An dieser Stelle kann es erwünscht sein, neben
dem Aufkonzentrieren in dem Verdampfer eine Einstellung
des pH-Werts zu bewirken. Somit wird vor der Durchführung
irgendeiner Elektrolyse eine Entfernung von Verunreinigungen,
beispielsweise eine Filtration, die die
Beseitigung der Sulfatsalze und/oder Carbonatsalze einschließt,
im wesentlichen vollständig durchgeführt. Es ist
erwünscht, die Einstellung des pH-Werts mit Natriumdichromat
zu bewirken, das für diesen Zweck von einer stromabwärts
gelegenen Stelle zurückgeführt wird, und/oder man
kann in der ersten Zelle als solche pH-Einstellung
bewirken. Im Anschluß an die erste Zelle kann man die bei
der Behandlung eingeführten Nebenprodukte mindestens teilweise
während der sich anschließenden, d. h. stromabwärts
der Zelle durchgeführten Konzentrierung des Produkts beseitigen.
Diese stromabwärts erfolgende Aufkonzentrierung
des Materials kann gegebenenfalls unter weiterer Einstellung
des pH-Werts durchgeführt werden.
Es ist weiterhin möglich, wie es im folgenden unter Bezugnahme
auf die Fig. 2 verdeutlicht sei, daß man für diese
stromabwärts erfolgende Beseitigung der Verunreinigungen
den Dichromat enthaltenden Anolytabstrom der ersten Elektrolysezellen
verwendet, d. h. den Anolyten einer Zweiraum-
Zelle, und diesen durch eine Filtrationseinrichtung
führt, um Verunreinigungen, wie die Behandlungsnebenprodukte,
zu entfernen. Anschließend kann man den filtrierten
Abstrom zumindest teilweise im Kreislauf in die Beschickung
der ersten Zelle zurückführen. Mit dem aus
der Rückführungsleitung stammenden Produktstrom wird
eine Alkalimetalldichromatlösung einem Verdampfer oder
direkt der stromabwärts gelegenen Dreiraum-Elektrolysezelle
zugeführt.
Ob sie nun von einem Verdampfer oder von einem Filter
oder beiden Einrichtungen kommt, wird die Chromatbeschickung,
wie es in der Fig. 1 dargestellt ist, in den
Anodenraum einer Zweiraum-Zelle eingeführt, die eine im
wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige oder wasserundurchlässige
Kationenaustauschermembran aufweist, die
den Anodenraum und den Kathodenraum trennt. Die Beschickung
kann, wie es im folgenden unter Bezugnahme auf die
Beschickung der Dreiraum-Zelle verdeutlicht werden wird,
geringere Mengen reduzierter Formen des Chroms enthalten,
ist jedoch davon vorzugsweise frei. Wie weiter unten noch
näher in Zusammenhang mit der Dreiraum-Zelle erläutert
wird, wird ein wäßriger Elektrolyt in den Kathodenraum
der Zelle eingeführt. Aus diesem Kathodenraum wird das Alkaliprodukt
abgezogen. Aus dem Anolytraum der Zweiraum-
Zelle kann man eine Alkalimetalldichromatlösung einem
Verdampfer zuführen, um sie in der oben beschriebenen Weise
aufzukonzentrieren. Der Einfachheit halber wird dieser
Verdampfer als erster Verdampfer bezeichnet, in dem
Wasser abgetrennt wird. Es ist weiterhin möglich, diesen
ersten Verdampfer beispielsweise intermittierend zu umgehen
und die Dichromatlösung direkt einer Dreiraum-Zelle
zuzuführen, insbesondere dann, wenn eine konzentrierte
und gereinigte Beschickung in die Zweiraum-Zelle eingeführt
wird. Der erste Verdampfer kann irgendeine herkömmliche
Vorrichtung zur Abtrennung von Wasser aus einer
Lösung sein, wobei man jedoch vorzugsweise einen
mit einer Heizeinrichtung oder einer Vakuumanlage oder
beidem versehen Behälter verwendet, mit der das Verdampfen
des Wassers und die sich dadurch ergebende Aufkonzentrierung
der Lösung in dem Behälter erleichtert
werden. Wie bereits erwähnt, kann man durch die pH-Einstellung
gebildete Salze, wie Sulfatsalze und/oder Carbonatsalze,
während dieser Maßnahme des Aufkonzentrierens
aus dem System entfernen.
Aus dem ersten Verdampfer, wie es in der Fig. 1 dargestellt
ist, oder aus dem Anolytraum der Zweiraum-Zelle
zieht man eine Alkalimetalldichromatbeschickung ab und
führt sie in eine Dreiraum-Elektrolysezelle ein. Die
Dichromatlösung wird in den Mittelraum der Zelle eingeführt
und besitzt typischerweise eine Temperatur im Bereich
von etwa 15°C bis etwa 95°C. Zur Steigerung des
Verfahrenswirkungsgrades verwendet man eine Beschickung,
die mehr 30 Gew.-% und noch bevorzugter mehr als etwa
40 Gew.-% Alkalimetalldichromat enthält. Weiterhin kann
man beispielsweise im Hinblick auf Natriumdichromat mit
einer Temperatur der Beschickungslösung von etwa 85 bis
95°C und einem Natriumdichromatgehalt im Bereich von 70
bis 90 Gew.-% arbeiten. Wenn die Beschickung reduzierte
Formen des Chroms, beispielsweise dreiwertiges Chrom,
enthält, d. h., wenn solche reduzierten Formen des Chroms
in der Beschickung enthalten sind, sollten sie in einer
Menge vorhanden sein, die wesentlich unterhalb etwa 2%,
bezogen auf das sechswertige Chrom des Dichromats, liegt,
welcher Prozentsatz vorzugsweise eine Maximalmenge ist,
die nicht ständig vorliegt. Die Anwesenheit von reduzierten
Formen des Chroms in der Beschickung kann zur Bildung
nachteiliger Niederschläge in dem Mittelraum der Zelle
führen. Wenn sie somit in der Beschickung überhaupt vorhanden
sind, sind diese reduzierten Formen mit Vorteil
in einer Menge vorhanden, die unterhalb etwa 1% der
Menge des sechswertigen Chroms des Dichromats liegt. Vorzugsweise
und zur Erzielung einer möglichst wirksamen Behandlung,
ist die Beschickung frei von reduzierten Formen
des Chroms.
Bei einem typischen Betrieb der Zelle, wie er nachstehend
noch erläutert werden wird, ist die dem Mittelraum der
Zelle zugeführte Beschickung im wesentlichen frei von
Chromsäure. Hierdurch wird die Anwesenheit von Chromsäure
in dem Mittelraum auf einem Minimum gehalten. Wenn
keine Chromsäure in dem Elektrolyten des Mittelraums vorhanden
ist, beträgt das "Anolytverhältnis" dieses Raums,
für Natriumdichromat berechnet, 20,8% und für Kaliumdichromat
berechnet 31,95%. Das Verhältnis ist definiert
als die Alkalimetalloxid-Konzentration in dem Elektrolyten
dividiert durch die Summe aus der Chromsäurekonzentration
des Elektrolyten und der Alkalimetalldichromatdihydrat-
Konzentration. Dabei ist das Verhältnis als Prozentsatz
ausgedrückt. Sämtliche Konzentrationen sind bei
der Berechnung des Verhältnisses in äquivalenten Einheiten
anzugeben, beispielsweise in g/l. Im Fall von Natriumoxid
ist dieses als Na₂O auszudrücken.
In der Zelle strömt die Lösung aus dem Mittelraum durch
ein poröses Diaphragma in einen Anodenraum. Wie in der
Fig. 1 dargestellt, kann die verarmte Lösung aus dem
Mittelraum in einen Mischtank zurückgeführt werden. Alternativ
kann man eine gewisse Menge oder die Gesamtmenge
der verbrauchten Lösung in den ersten Verdampfer zurückzuführen
oder direkt zuzuführen und mit der eingeführten
Beschickung vereinigen. In den Kathodenraum der
Zelle wird ein wäßriger Elektrolyt eingeführt. Wenngleich
dieser Elektrolyt lediglich Leitungswasser sein kann,
wird dieses zur Steigerung des Zellenwirkungsgrads bei
Inbetriebnahme der Zelle vorbehandelt. Zur Vorbehandlung
verwendet man vorzugsweise Alkalimetallhydroxid. Anschließend
kann man die Alkaliproduktkonzentration des Katholyten
jeglicher Zellen mindestens teilweise durch die Zugabe
von Wasser steuern oder indem man Wasser zu dem im
Kreislauf geführten Katholyten zusetzt (was in der Zeichnung
nicht dargestellt ist) oder indem man eine verdünnte
wäßrige Lösung zusetzt, die sich bei der Einführung
von Kohlendioxid in die Katholytbeschickung ergibt. Während
der kontinuierlichen Elektrolyse wird das Alkaliprodukt
aus dem Kathodenraum entfernt. Ein Teil dieses
Alkaliprodukts kann man im Kreislauf in den Mischtank
zurückführen, um den pH-Wert der Lösung in dem Tank
einzustellen, oder man kann einen Teil dieser Lösung
zurückführen und beim Rösten des Chromerzes einsetzen.
Man kann auch mindestens einen Teil des Alkaliprodukts
der Zweiraum-Zelle in dieser Weise verwenden durch Kombination
mit dem Alkaliprodukt der Dreiraum-Zelle.
Während des Betriebs der Zelle wird das Elektrolysieren
des Natriumdichromats, wenngleich das Anolytverhältnis des
Anolyten unterhalb 20,8% liegt, zwecks Erleichterung
der sich anschließenden Chromsäurekristallisation vorzugsweise
fortgesetzt, bis das Verhältnis des Anolyten
einen Prozentsatz von bis zu etwa 11 bis 13% erreicht.
Zur Erzielung eines möglichst wirksamen Gesamtverfahrens
führt man die Elektrolyse nicht bis zu einem Anolytverhältnis,
das sich bis zu unter etwa 3% erstreckt. Aus
dem Anolytraum der Elektrolysezelle wird die Chromsäurelösung,
die eine gewisse Menge des Alkalimetalldichromats
enthält und die eine erhöhte Temperatur von etwa
40°C bis zur Siedetemperatur aufweist, in einen zweiten
Verdampfer überführt, wie es in der Fig. 1 dargestellt
ist. Man kann einen herkömmlichen Dünnfilm-Verdampfer
oder einen Entspannungsverdampfer oder Mehrfacheffekt-
Verdampfer verwenden, üblicherweise unter zusätzlicher
Wärmezuführung. Dann wird die aufkonzentrierte Chromsäure
abgekühlt. Vor dem Abkühlen liegt die Temperatur
der Lösung bei Normaldruck im allgemeinen im Bereich
von etwa 95°C bis etwa 150°C, worauf die Kühlmaßnahme
im allgemeinen die Temperatur der konzentrierten Chromsäurelösung
auf etwa 20 bis etwa 60°C bringt. Als Kühleinrichtung
kann man einen Kühlkristallisator, beispielsweise
einen mit einem Kühlmantel versehenen Rührbehälter,
verwenden. Hierin bilden sich während des Kühlens Chromsäurekristalle.
Wenn man davon ausgeht, daß man eine abgekühlte
Lösung mit einer Temperatur von etwa 25°C erzielt,
so kann der Verdampfer bis zu etwa 85 bis 95 Gew.-%
des Wassers der Lösung entfernen.
Aus der abgekühlten Lösung können dann die Kristalle abgetrennt
werden. In der Kristallabtrennungseinrichtung,
beispielsweise einer Zentrifuge, werden dann die Chromsäurekristalle
von der Mutterlauge abgetrennt. Diese Mutterlauge,
die Alkalimetalldichromat enthält und an Chromsäure
verarmt ist, kann dann im Kreislauf in den Mischtank
zurückgeführt werden. In diesem Fall kann man das
im Kreislauf zurückgeführte Alkaliprodukt dazu verwenden,
die pH-Einstellung des Mischtankinhalts typischerweise
auf einen pH-Wert im Bereich von 3 bis 5 und vorzugsweise
von etwa 4 zu erleichtern, um in dieser Weise
den Dichromatgehalt des Tanks zu erhöhen. Nachdem man in
dieser Weise den Dichromatgehalt gesteigert hat, d. h.
den Säuregehalt vermindert und abgetrennt hat, kann man
die Lösung in dem Mischtank in den Mittelraum der Dreiraum-
Zelle einführen. In diesem Fall kann man die Lösung
in Kombination mit der Verdampferbeschickung dem Mittelraum
zuführen, oder man kann die Mischtanklösung im Kreislauf
in den ersten Verdampfer zurückzuführen. Die Mutterlauge
oder ein Teil der Mutterlauge kann direkt von dem Kristallisator
in den Anolytraum der Dreiraum-Elektrolysezelle
zurückgeführt werden, da diese Mutterlauge Chromsäure
enthält. Aus Gründen der Wirksamkeit wird irgendwelche
Chromsäure, die in diese Zelle eingeführt wird,
beispielsweise die in der zurückgeführten Lösung enthaltene,
in den Anodenraum eingebracht. Mit Vorteil und
zur Erzielung eines wirksamen Betriebs der Zelle ist die
dem Mittelraum zugeführte Beschickung im wesentlichen
frei von Chromsäure, d. h. sie enthält im Höchstfall
einige wenige Gew.-% Chromsäure. Um den besten Wirkungsgrad
zu erzielen, ist diese Beschickung vorzugsweise
frei von Chromsäure. Es ist möglich, das Verdampfen,
das Abkühlen und die Kristallisation in einem Vakuumkristallisator
durchzuführen, dessen Mutterlauge in der
oben beschriebenen Weise im Kreislauf zurückgeführt wird.
Es ist weiterhin möglich, das Alkalimetallchromat in einer
Dreiraum-Zelle zu elektrolysieren. Typischerweise
wird bei dieser Abänderung des erfindungsgemäßen Verfahrens
das Chromat in den Mittelraum der Zelle eingeführt
und strömt durch das poröse Diaphragma in den Anodenraum
bzw. die Anodenkammer. Dem Kathodenraum oder der Kathodenkammer
wird ein wäßriger Elektrolyt zugeführt. Eine
Kationenaustauschermembran trennt den Katholyten von dem
Mittelraum und dient dazu, verunreinigende Metallionen
abzufangen, wie es die Membran der Zweiraum-Zelle tut.
Der Dichromat enthaltende Anolyt kann dann beispielsweise
dem ersten Verdampfer zugeführt werden. Dies bedeutet,
daß die Produkte der Dreiraum-Zelle in der Weise weiterbehandelt
werden, wie es oben im Hinblick auf die Zweiraum-
Zelle erläutert wurde. Der Betrieb der Zelle, beispielsweise
die Rückführung der verarmten Lösung des
Mittelraums, kann in der Weise erfolgen, wie es oben bezüglich
der zur Herstellung der Chromsäure verwendeten
Dreiraum-Zelle beschrieben wurde.
Die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendeten Elektrolysezellen
oder Elektrolysierzellen können Einzelzellen
oder Mehrfachzellen sein, beispielsweise eine Vielzahl
von Zweiraum-Zellen oder eine Vielzahl von Dreiraum-
Zellen, wobei jede Vielzahl zu einer einzigen Elektrolyseeinheit
vereinigt ist, indem man die Zellen unter Verwendung
von bipolaren Elektroden in Reihe schaltet oder indem
man sie parallel schaltet.
Wenn man eine einzige Zelleneinheit der Zweiraum-Zelle
verwendet, führt man die Alkalimetallchromatlösung in
den Anolytraum ein, der von dem Kathodenraum durch eine
im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige bzw. wasserundurchlässige
Kationenaustauschermembran getrennt ist.
Solche Membranen seien im folgenden näher erläutert. Während
der Elektrolyse ermöglicht die Membran die Bewegung
von Alkalimetallionen in den Kathodenraum, während die
Membran eine Bewegung von Chromationen in den Katholyten
und von Hydroxylionen von dem Katholyten in den Anolyten
verhindert. Wenn die Chromatbeschickung mit Metallionen
verunreinigt ist, insbesondere jenen von Calcium, Aluminium,
Magnesium und Schwermetallen, wie Eisen und Vanadium,
kann die Membran dazu dienen, diese Ionen aus der
Beschickungslösung abzufangen, wodurch die Bildung eines
reineren Chromsäureprodukts begünstigt wird.
Der Anodenraum ist mit einem Einlaß zur Einführung der
Alkalimetallchromat-Beschickung versehen und besitzt einen
Anlaß zum Abziehen der Alkalimetalldichromat-Produktlösung.
Neben dem Produktauslaß besitzt der Anodenraum
einen Auslaß zur Entfernung von freigesetztem Sauerstoffgas
an der Anode. Dieses Gas kann teilweise mit Spurenmengen
von Verunreinigungen, beispielsweise Halogenverunreinigungen,
vermischt sein. Diese Verunreinigung kann
Chlorgas sein, da die Zellenbeschickung mit Alkalimetallchloriden
verunreinigt sein kann und die verwendete Anode
eine Anode auf der Grundlage von mit einem Edelmetallüberzug
versehenen Ventilmetall sein kann, die die Entwicklung
von Chlorgas begünstigt. In diesem Fall dient
die Zelle weiterhin dazu, die Anwesenheit von Verunreinigungen
in dem Chromsäureprodukt zu vermindern. Geeignete
Anoden werden weiter unten noch näher erläutert. In
ähnlicher Weise werden auch die in dem Kathodenraum zu
verwendenden Kathoden nachstehend näher beschrieben. Der
Kathodenraum ist mit einer Elektrolyteinlaßleitung zur
Einführung des wäßrigen Elektrolyten versehen. Während
des Betriebs der Zelle kann man die Einlaßleitung dazu
verwenden, den Elektroyten zirkulieren zu lassen. Vorzugsweise
verwendet man sie bei der oben angesprochenen
Vorbehandlung bei Inbetriebnahme der Zelle. Der Raum besitzt
weiterhin eine Produktauslaßleitung, über die beispielsweise
Natriumhydroxid aus dem Kathodenraum abgezogen
wird. Weiterhin kann der Kathodenraum mit einer Leitung
zur Einführung von Kohlendioxid in den Katholyten
ausgerüstet sein. Wenn dies der Fall ist, zieht man das
Carbonatprodukt über die Produktauslaßleitung ab. Der
Kathodenraum besitzt weiterhin eine Abgasleitung, über
die das an der Kathode gebildete Wasserstoffgas entweichen
kann. Wenngleich während des Betriebs Stromdichten
des Gleichstroms der Zelle zwischen 0 und bis zu etwa
155 A/dm² angewandt werden können,
ist eine Stromdichte im Bereich von etwa 15,5 bis 62 A/dm²
aus Gründen des besten Wirkungsgrads
bevorzugt.
Wenn man eine einzige Zelleneinheit der Dreiraum-Zelle
verwendet, betreibt man die Zelle vorzugsweise in der
Weise, daß ein Druckunterschied zwischen dem Mittelraum
und dem Anodenraum vorherrscht, mit dem die Strömung der
Flüssigkeit aus dem Mittelraum in den Anodenraum begünstigt
wird. Dieser Druckunterschied kann dadurch erreicht
werden, daß man die Beschickung durch den Mittelraum
pumpt oder indem man einen hydrostatischen Druck der Zellenlösung
in dem Mittelraum aufrechterhält. Es hat sich
gezeigt, daß ein Überdruck über dem Atmosphärendruck in
dem Mittelraum von 0 bis etwa 69 mbar geeignet
ist, wobei ein Überdruck von bis zu etwa 138 mbar
bevorzugt ist. Sämtliche Elektrolyten können im wesentlichen
bei Atmosphärendruck behandelt werden. Dies bedeutet,
daß kein zusätzlicher Druck angewandt wird, außer dem,
der sich durch den Betrieb der Zelle ergibt, wie z. B.
der hydrostatische Druck des Mittelraums oder der durch
die Zugabe von Kohlendioxid in den Katholyten erreichte
Druck oder dergleichen.
Der Mittelraum besitzt weiterhin einen Auslaß zur Abführung
der verarmten Lösung aus dem Mittelraum der Zelle,
wenngleich man die Zellenbeschickung auch im Gleichgewicht
mit der Strömung der Lösung des Mittelraums durch
das poröse Diaphragma in den Anodenraum halten kann. Die
Strömung dieser Lösung führt dem Anolyten frische Beschickung
zu, wobei die in den Anolyten eingebrachte Lösung
die Wanderung von Wasserstoffionen aus dem Anodenraum
verzögert.
Das poröse Diaphragma kann aus irgendeinem Material bestehen,
das mit der Alkalimetalldichromat- und Chromsäure-
Umgebung der Zelle verträglich ist und das eine Flüssigkeitsströmung
von dem Mittelraum zu dem Anolyten ermöglicht
und geeignete elektrische Leitfähigkeitseigenschaften
besitzt. Ein Beispiel für ein solches Material
ist Asbest. Von besonderem Interesse sind Diaphragmen,
die man aus Fluorkohlenstoffpolymeren, beispielsweise
Poly(fluorkohlenstoffen), die Copolymere aus Fluorkohlenstoffen
und fluorierten Sulfonyvinyläthern darstellen,
hergestellt sind. Das Diaphragma kann in Form eines
porösen Blattes aus dem Poly(flluorkohlenstoff)-Copolymeren
oder in Form eines porösen Grundelements, bei dem
mindestens ein Teil der Oberfläche mit dem Copolymeren
beschichtet ist, vorliegen. Geeignete Grundelemente umfassen
Poly(fluorkohlenstoffe) und Asbest. Die porösen oder
poromeren Blätter oder beschichteten Grundelemente liegen
im allgemeinen in Form von Blättern mit einer Dicke
von weniger als 6,35 mm vor, um den Wirkungsgrad
der Zelle zu optimieren. Die typische Porosität solcher
Materialien kann im Bereich von 15 bis 85% liegen,
beträgt jedoch vorzugsweise weniger als etwa 40%, um
den Rückfluß der Anolytlösung in den Mittelraum zu unterdrücken.
Die einzelnen Poren können eine Fläche im Bereich
von 8 × 10-3 bis etwa 8 × 10-5 cm²/Pore aufweisen,
gemessen nach der ASTM-Methode. Eine Beschreibung
dieser speziellen Membranen findet sich in der DE-PS
22 42 866. Andere geeignete Diaphragmenmaterialien schließen
säurebeständiges Filterpapier, Keramikmaterialien,
Polyäthylen, Chlorfluorkohlenstoffe, Poly(fluorkohlenstoffe)
und andere synthetische Gewebe ein, vorausgesetzt,
daß sie einen relativ niedrigen elektrischen Widerstand
besitzen. Dabei kann man die Elektrolyse unter
Anwendung eines Gleichtstroms mit einer Stromdichte im Bereich
von 0 bis etwa 155 A/dm² durchführen,
wobei eine Stromdichte im Bereich von etwa 15,5
bis 62 A/dm² aus Gründen des besten
Wirkungsgrads bevorzugt ist. Der Anodenraum besitzt weiterhin
neben dem Produktauslaß einen Auslaß zur Entfernung
des an der Anode entwickelten gasförmigen Sauerstoffs,
der teilweise mit Spurenmengen von Verunreinigungen
vermischt sein kann, wie es weiter oben im Hinblick
auf die Zweiraum-Zelle beschrieben wurde. Der Anodenraum
kann weiterhin einen Einlaß zur Zuführung im Kreislauf
geführter Lösung aufweisen, deren Zuführung zu dem Anodenraum
oben beschrieben wurde.
Der Kathodenraum der Dreiraum-Zelle kann in der gleichen
Weise betrieben werden wie der Kathodenraum der Zweiraum-
Zelle. Das bedeutet, daß dieser Raum einen Elektrolyteinlaß
und gegebenenfalls einen Einlaß zur Einführung von
Kohlendioxid in dem Kathodenraum aufweisen kann, wenn
die Herstellung anderer Verbindungen als Alkalimetallhydroxid
erwünscht ist, wobei dieser Raum weiterhin einen
Produktauslaß zum Abziehen der Katholytlösung, d. h. des
gebildeten Alkaliprodukts, und einen Auslaß zum Entweichen
des gasförmigen Wasserstoffs aufweist. Die für diesen
Raum geeigneten Kathoden werden nachstehend näher
erläutert. Während des Betriebs der Zelle wird die Bewegung
der Alkalimetallionen in den Kathodenraum durch die
Zellenmembran ermöglicht, während der Transport der Hydroxylionen
aus dem Katholyten und von Dichromationen
aus dem Mittelraum in den Katholyten verhindert wird. Für
diesen Zweck geeignete Membranen werden nachstehend erläutert.
Die in der erfindungsgemäß verwendeten Elektrolysezelle
eingesetzte Anode kann aus irgendeinem üblichen, elektrisch
leitenden, elektrokatalytisch aktiven Material bestehen,
das gegenüber dem Anolyten beständig ist, wie
eine Bleilegierung, wie sie üblicherweise für Plattierungsmaßnahmen
verwendet wird. Anoden aus Blei und Bleilegierungen
sind bevorzugt. Weitere geeignete Anoden sind jene,
die man aus einem Ventilmetall, wie Titan, Tantal
oder Legierungen davon, bildet und die auf ihrer Oberfläche
ein Edelmetall, ein Edelmetalloxid (entweder allein
oder in Kombination mit einem Ventilmetalloxid) oder ein
anderes elektrokatalytisches aktives, korrosionsbeständiges
Material tragen. Anoden dieser Art werden dimensionsbeständige
Anoden genannt und sind gut bekannt. Hierzu
darf beispielsweise auf die US-Patentschriften 31 17 023,
36 32 498, 38 40 443 und 38 46 273 verwiesen werden.
Wenngleich man massive Anoden verwenden kann, sind perforierte
Anoden, deren Oberfläche zu etwa 25% oder mehr
offen ist, wie Anoden aus Streckmaterial, gewebten Sieben
oder perforierten Platten bevorzugt, da sie eine
größere elektrokatalytisch aktive Oberfläche besitzen
und die Strömung der Flüssigkeiten in dem Anolytraum erleichtern
und auch die Abtrennung von gasförmigem Sauerstoff
aus dem Raum begünstigen. Bei der Dreiraum-Zelle
kann die Anode dem Diaphragma benachbart oder mit dem
Diaphragma zu einem Schichtgefüge vereinigt sein.
Die in den Zellen verwendete Membran kann im allgemeinen
irgendeine flüssigkeitsundurchlässige oder wasserundurchlässige
Kationenaustauschermembran sein, die in dem hydratisierten
Zustand, der unter den Betriebsbedingungen
der Zelle erreicht wird, elektrolytisch leitend ist und
mit der Umgebung verträglich ist. Diese Membranen können
aus einer Polymerfolie bestehen, die gegenüber der Beschickungslösung
und dem Katholyten chemisch beständig
ist. Wenn eine solche Struktur vorliegt, enthält die Folie
vorzugsweise hydrophile, Ionen austauschende Gruppen,
wie Sulfonsäuregruppen, Carboxylgruppen und/oder Sulfonamidgruppen.
Es hat sich gezeigt, daß Membranen aus Polymeren,
die Sulfonsäuregruppen und/oder Carboxylgruppen
aufweisen, eine gute Selektivität (was bedeutet, daß sie
praktisch ausschließlich Alkalimetallionen transportieren)
und niedrige Spannungscharakteristiken für die Bildung
von Alkalimetallhydroxid, -carbonat oder -bicarbonat
in dem Katholyten besitzen, während Membranen, die Sulfonamidgruppen
aufweisen, für das Erreichen höherer Hydroxid-
Stromwirkungsgrade geeignet sind, jedoch auch eine
etwas höhere Elektrolysespannung erfordern. Typischerweise
besitzen diese Membranpolymeren ein Ionenaustauschergruppen-
Äquivalentgewicht von etwa 800 bis 1500 und
besitzen die Fähigkeit (auf Trockenbasis gerechnet) mehr
als 5 Gew.-% Gelwasser zu absorbieren.
Das Kation der Ionenaustauschergruppe (repräsentative
Gruppen sind die Gruppen der Formeln
und dergleichen) in der Membran ist im allgemeinen
ein Alkalimetallkation, d. h. das Kation des in der
Zellenbeschickung vorhandenen Alkalimetalls. Wenngleich
man bei Inbetriebnahme der Anlage den Ionenaustauscher
in der Säureform oder in einer anderen Alkalimetallsalzform
verwenden kann, ist es offensichtlich, daß die Membran
innerhalb einer kurzen Betriebsdauer praktisch all
diese Kationen gegen Kationen des in der Zellenbeschickung
vorhandenen Alkalimetalls austauscht. Polymere, bei
denen sämtliche oder die Hauptzahl der Wasserstoffatome
durch Fluoratome ersetzt ist, während die restlichen Atome
Chloratome darstellen, und bei denen die Ionenaustauschergruppen
an Kohlenstoffatome gebunden sind, an die
mindestens ein Fluoratom gebunden ist, sind wegen ihrer
maximalen chemischen Beständigkeit besonders bevorzugt.
Um die Elektrolysespannung niedrig zu halten, besitzt
die Membran vorzugsweise eine Dicke im Bereich von etwa
0,076 bis 0,254 mm, wobei die dickeren
Membranen dieses Bereichs wegen ihrer besseren Beständigkeit
verwendet werden. Die Membran ist typischerweise unter
Bildung eines Schichtgefüges mit einem flüssigkeitsdurchlässigen
oder wasserdurchlässigen, elektrolytisch
nichtleitenden, inerten, Verstärkungsmaterial verbunden
oder imprägniert dieses, wie beispielsweise gewebte oder
nichtgewebte Stoffe, die aus Asbestfasern, Glasfasern,
Poly(fluorkohlenstoff)-Fasern und dergleichen hergestellt
sind. Bei Film/Gewebe-Schichtmembranen ist es bevorzugt,
daß das Laminat oder Schichtgefüge eine ununterbrochene
Harzfilmoberfläche auf beiden Seiten des Gewebes aufweist,
um ein Lecken der Membran durch ein Sickern der
Flüssigkeit längs der Gewebegarne zu verhindern. Solche
Laminate und Verfahren zu ihrer Herstellung sind in der
US-PS 37 70 567 beschrieben. Alternativ kann man Filme
des Membranpolymeren auf beide Seiten des Gewebes in
Form eines Schichtgefüges auftragen.
Geeignete Membranen sind
unter der Bezeichnung NAFION erhältlich.
Die Herstellung und die Beschreibung geeigneter NAFION-
Membranen und anderer Membranen finden sich unter anderem
in der GB-PS 11 84 331, der DE-PS 19 41 847 und den
US-Patentschriften 30 41 317, 32 82 875, 36 24 053,
37 84 399, 38 49 243, 39 09 378, 40 25 405, 40 80 270
und 41 01 395. Der Ausdruck "im wesentlichen flüssigkeits
undurchlässig bzw. wasserundurchlässig", wie er hierin
verwendet wird, bedeutet, daß die Membranen unter den angegebenen
Betriebsbedingungen der Zelle im wesentlichen
keinen Transport des Zellenelektrolyten durch direkte
Strömung durch die Poren der Membranstruktur erlauben.
Die in der erfindungsgemäß verwendeten Elektrolysezelle
eingesetzte Kathode kann aus irgendeinem geeigneten, elektrisch
leitenden Material bestehen, die gegenüber dem
Katholyten beständig ist, wie Eisen, Flußstahl, rostfreier
Stahl, Nickel und dergleichen. Die Kathode kann
perforiert und gasdurchlässig sein, d. h. eine offene
Oberfläche von mindestens 25% aufweisen, wodurch die
Strömung und Abtrennung des gasförmigen Wasserstoffs aus
dem Kathodenraum und/oder die Zirkulation des Kohlendioxids
erleichtert wird, wenn dieses zur Bildung von Carbonat
oder Dicarbonat in den Kathodenraum eingeführt
wird. Zur Verminderung der Elektrolysespannung kann man
einen Teil oder die gesamte Oberfläche der Kathode mit
einer Schicht aus einem Material überziehen, das die
Wasserstoffüberspannung der Kathode herabsetzt, wie es
in der US-PS 40 24 044 (schmelzgespritzter und ausgelaugter
Überzug aus teilchenförmigem Nickel und Aluminium),
der US-PS 41 04 133 (galvanisch abgeschiedener Nickel-
Zink-Legierungsüberzug) und der US-PS 33 50 294 (Überzug
aus Molybdän und Wolfram und Kobalt, Nickel oder
Eisen) beschrieben ist. Geeignete Kathoden sind auch mit
oxidierendem Gas depolarisierte Kathoden, wie sie beispielsweise
in der US-PS 41 21 992 beschrieben sind.
Die geeigneten Kathoden können beispielsweise aus Streckmaterial,
gewobenen Drahtsieben oder perforierten Platten
gefertigt sein. Die Kathode kann eine Elektrode mit parallelen
Oberflächen sein, wenngleich man auch andere
längliche Elektrodenelemente mit anderer Querschnittsform
wie runder, ellipsoider, dreieckiger, rautenförmiger oder
quadratischer Querschnittsform verwenden kann. Die Kathode
kann neben der Membran angeordnet sein oder mit der Membran zu
einem Schichtgefüge oder Laminat vereinigt sein. Vorzugsweise
verwendet man aus Gründen des besten Wirkungsgrads
nickelplattierte Stahlkathoden.
Wenngleich die Zellenelektrolyten Raumtemperatur aufweisen
können, betreibt man die Zellen bei erhöhten Temperaturen,
die sich bis etwa zur Siedetemperatur erstrecken
können. Die erhöhten Temperaturen führen zu einer verbesserten
Leitfähigkeit der Lösung und damit zu einer verminderten
Zellenspannung. Im allgemeinen werden die Zellen
bei einer Temperatur von oberhalb etwa 40°C und mit
Vorteil bei einer Temperatur von mehr als etwa 60°C betrieben.
Vorzugsweise werden die Zellenelektrolyten bei
einer Temperatur im Bereich von etwa 80 bis etwa 95°C
gehalten, um eine möglichst wirksame Leitfähigkeit zu erreichen.
Neben der Wärme, die in den Zellen erzeugt wird
oder die durch die zugeführte Lösung beigesteuert wird,
kann man die Zuführungsleitungen erhitzen oder in den
Zellen eine Heizeinrichtung anordnen, um eine zusätzliche
Wärmezufuhr zu erreichen.
Im folgenden sei eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
verdeutlicht, gemäß der eine Natriumchromatlösung
einer Zweiraum-Zelle durchgeführt wird. Die Zelle besitzt
eine Größe, die zur Anordnung von Elektroden mit einer
projizierten vorderen Oberfläche von 19,4 cm²
geeignet sind. Die Zelle besitzt einen
Anodenraum aus Glas und einen Kathodenraum aus Acrylkunststoff.
Diese Kammern sind durch eine im wesentlichen
flüssigkeitsundurchlässige Kationenaustauschermembran
getrennt, die nachstehend näher unter Bezugnahme auf die
Dreikammer-Zelle verdeutlicht wird. Die Membran ist sowohl
auf der Anodenseite als auch auf der Kathodenseite mit einer
Polytetrafluoräthylendichtung abgedichtet. Die verwendete
Anode und die verwendete Kathode entsprechen den in der
Dreiraum-Zelle eingesetzten. Die Zelle besitzt eine Abgasleitung
für das Abziehen von gasförmigem Sauerstoff an der
Anode und von gasförmigem Wasserstoff an der Kathode. Der
Anodenraum enthält eine Heizeinrichtung.
Man beschickt den Anodenraum der Zelle mit einer wäßrigen
Natriumchromatlösung, deren Natriumchromatkonzentration
zwischen 600 und etwa 1200 g/l variiert und die Spurenmengen
Natriumchlorid und von Schwermetallverunreinigungen
enthält. Die Temperatur dieser in die Zelle eingeführten
Lösung beträgt 20°C. Den Kathodenraum beschickt
man mit destilliertem Wasser mit einer Temperatur von
etwa 20°C, wobei man zu Beginn der Elektrolyse den Kathodenraum
mit Natriumhydroxid vorbehandelt. Man leitet einen
Strom von 6 A in die Zelle ein, was einer Stromdichte
von 31 A/dm² entspricht. Der Spannungsabfall
der Zelle beträgt 4,5 bis 5,0 V.
Die Natriumchromatlösung wird dem Anodenraum in einer solchen
Menge zugeführt, daß sich ein konstantes Volumen der
Anolytlösung ergibt. Während des Betriebs der Zelle hält
man den pH-Wert des Anolyten zwischen etwa 3,0 und 4,0.
Aus dem Kathodenraum zieht man eine Natriumhydroxidlösung,
die etwa 200 bis 400 g/l Natriumhydroxid enthält, ab, wobei
man die Konzentration der Lösung über die Zuführungsmenge
des Wassers in den Raum steuert. Die Anolytlösung
aus dem Anolytraum, der eine Temperatur zwischen 70 und
90°C aufweist, wird kontinuierlich abgezogen. Diese Lösung
enthält etwa 500 bis 1100 g/l Natriumdichromat. Eine
visuelle Untersuchung der Membran zeigt, daß verunreinigende
Metallionen in Form einer weißen Abscheidung
von der Membran zurückgehalten werden. Es ist weiterhin
festzustellen, daß der abgehende gasförmige Sauerstoff
in gewissen Fällen gasförmiges Chlor enthält.
Das den Anodenraum verlassende Natriumdichromat wird in
einen Verdampfer überführt. Bei dem Verdampfer handelt
es sich um einen Rundkolben, der mit einem Heizmantel
und einem Überkopfkühler ausgerüstet ist. Der Verdampferinhalt
wird bei einer Temperatur von etwa 60 bis etwa
100°C gehalten, und der Verdampfer wird dann in Betrieb
gesetzt, wenn es gewünscht ist, die Natriumdichromatkonzentration
einzustellen, die häufig größer ist als 700 g/l.
Aus dem Verdampfer wird das Natriumdichromat in den
Mittelraum einer Dreiraum-Zelle eingeführt.
Die Zelle besitzt eine Größe, die dazu ausreicht, Elektroden
mit einer an die Frontoberfläche projizierten vorderen
Oberfläche von 19,4 cm² aufzunehmen. Die Zelle
besitzt eine Polytetrafluoräthylendichtung zwischen dem
Mittelraum und dem Kathodenraum und zwischen dem Mittelraum
und dem Anodenraum der Zelle. Zum Abziehen von gasförmigem
Sauerstoff an der Anode und von gasförmigem
Wasserstoff an der Kathode sind Abgasleitungen vorgesehen.
Der Mittelraum besteht aus Titan.
Der Anodenraum der Elektrolysezellen besteht aus Glas und
enthält eine kreisförmige Anode mit einer Oberfläche von
19,4 cm². Die Anode besteht aus einem Titanmetall-
Streckmetall, das einen Tantaloxid/Iridiumoxid-
Überzug aufweist. Solche Anoden sind in der US-PS
38 78 083 beschrieben. Das flüssigkeitsdurchlässige poröse
Diaphragma, das den Beschickungsraum von dem Anodenraum
trennt, besteht aus einem porösen Element mit einer
Dicke von 0,53 mm aus einem Polytetrafluoräthylen-
Maschensubstrat, auf dem ein Perfluorsulfonsäure-Copolymeres
abgeschieden ist.
Der Kathodenraum besteht aus Acrylkunststoff. Der Kathodenraum
enthält eine Anordnung von Nickelkathoden mit
parallelen Platten, die derart angeordnet sind, daß sie
die Freisetzung des gasförmigen Wasserstoffs erleichtern
und daß sich eine an die Frontoberfläche projizierte vordere
Oberfläche von 19,4 cm² ergibt. Die Abtrennung
dieses Raumes von dem Beschickungsraum erfolgt durch eine
im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Kationenaus
tauschermembran. Die verwendete Membran besteht aus einer
etwa 0,36 mm dicken Folie, die in Form einer
Schicht eines Copolymeren mit einem quadratisch gewebten
Polytetrafluoräthylen-Gewebe vereinigt ist. Die auf das
Gewebe in Form einer Schicht aufgetragene Schicht besitzt
eine Dicke von etwa 0,18 mm und besteht
aus einem Copolymeren, das wiederkehrende Einheiten der
folgenden Formeln
-CF₂-CF₂-
und
enthält und ein Äquivalentgewicht von etwa 1100 aufweist.
Man leitet in üblicher Weise einen Strom von 6 A in die
Zelle ein, wodurch sich eine Stromdichte von 31 A/dm²
ergibt. Der Spannungsabfall der Zelle beträgt
etwa 6 V bei einer Zellentemperatur, die bei etwa
80°C gehalten wird, wobei zusätzliche Wärme erforderlichenfalls
mit Hilfe der Heizeinrichtung in dem Anodenraum
zugeführt wird. Zwischen dem Mittelraum und dem Anodenraum
wird ein hydrostatischer Flüssigkeitsdruck aufrechterhalten.
Hierdurch ergibt sich ein Druckabfall, der einem Überdruck
von weniger als 69 mbar über dem Atmosphärendruck
(1 psig) entspricht, in dem porösen Diaphragma, was die
Strömung des Materials von dem Mittelraum zu dem Anolytraum
ermöglicht. Die Beschickungslösung wird dem Mittelraum
mit einer Geschwindigkeit von etwa 3,5 ml/min zugeführt.
In den Kathodenraum bringt man destilliertes Wasser
mit einer Temperatur von etwa 20°C mit einer solchen
Geschwindigkeit ein, daß die Hydroxidkonzentration des
Katholyten etwa 150 bis 400 g/l beträgt. Vor Beginn der
Elektrolyse behandelt man diesen Raum mit Natriumhydroxid
vor.
Man zieht die verarmte Natriumdichromatlösung in der Nähe des
Flüssigkeitsniveaus des Mittelraums ab. Die Strömungsgeschwindigkeit
des verarmten Beschickungsstroms variiert
von 0 ml/min bis 3,5 ml/min. Aus der Abgasleitung an der
Oberseite des Anodenraums wird gasförmiger Sauerstoff abgelassen.
Aus der Entlüftungsleitung des Kathodenraums
entfernt man den gasförmigen Wasserstoff. Der alkalische
Katholyt wird mit einer Geschwindigkeit von etwa 0,3 bis
0,5 ml/min aus dem Kathodenraum abgezogen. Aus dem Anodenraum
wird eine elektrolysierte Lösung, die 500 bis 600 g/l
Chromsäure enthält, mit einer Geschwindigkeit von 0,4 bis
0,5 ml/min und einer Temperatur von etwa 80°C abgezogen
und in einen Verdampfer eingeführt.
Der Verdampfer ist ein Rundkolben, der mit einem Heizmantel
und einem Überkopfkühler ausgerüstet ist. Der Inhalt
des Verdampfers wird langsam auf eine Temperatur von etwa
140°C erhitzt, um in dieser Weise eine Chromsäurekonzentration
von etwa 57 bis 62 Gew.-% zu erreichen. Zur Abkühlung
beläßt man die konzentrierte Chromsäure in dem Kolben
und läßt sie auf etwa 25°C abkühlen. Das Wasser aus
dem Verdampfer wird aus dem System abgezogen. Die Chrom
säurekristallisation wird in dem Kolben in Gang gebracht.
Die abgekühlte und konzentrierte Chromsäuremischung wird
dann in eine Feststoff/Flüssigkeit-Trenneinrichtung eingebracht.
Es handelt sich dabei um eine Korbzentrifuge
mit einem Titankorb mit einem Durchmesser von 12,7 cm
und einem Glasgewebefiltertuch, die bei etwa
6100 min-1 betrieben wird. Die Chromsäurekristalle mit
einem CrO₃-Gehalt von etwa 97,5 bis 98 Gew.-% werden dann
zur Weiterbehandlung aus dem Kristallisator entnommen.
Die aus dem Kristallisator abgezogene Flüssigkeit mit
einem Chromsäuregehalt von etwa 28 Gew.-% wird aus dem
System entfernt.
Claims (29)
1. Verfahren zur Herstellung von Chromsäure aus Chromerz, bei
dem das Erz geröstet wird, Feststoffe entfernt werden und
durch eine Behandlung ein Alkalimetallchromat als
Zwischenprodukt gebildet wird, dadurch gekennzeichnet, daß
man
- (A) Alkalimetallchromat, das gegebenenfalls niederwertige Formen des Chroms in einer Menge von wesentlich unterhalb etwa 2%, bezogen auf das sechswertige Chrom des Dichromats, enthält, in den Anolytraum einer Zweiraum-Elektrolysezelle einbringt, die eine den Anolytraum vom Kathodenraum trennende, im wesentlichen wasserundurchlässige Kationenaustauschermembran aufweist;
- (B) einen Elektrolyten in den Kathodenraum einbringt;
- (C) einen Elektrolyse-Strom an die Zweiraum-Elektrolysezelle anlegt;
- (D) aus dem Kathodenraum eine Alkaliprodukt enthaltende elektrolysierte Katholytlösung abzieht;
- (E) aus dem Anodenraum eine Alkalimetalldichromat enthaltende elektrolysierte Anolytlösung abzieht;
- (F) die Alkalimetalldichromatlösung in den Mittelraum einer Dreiraum-Elektrolysezelle einbringt, wobei der Mittelraum ein den Mittelraum vom Anodenraum trennendes poröses Diaphragma und eine den Mittelraum vom Kathodenraum trennende, im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Kationenaustauschermembran aufweist;
- (G) die Lösung von dem Mittelraum durch das poröse Diaphragma in den Anodenraum strömen läßt;
- (H) einen Elektrolyten in den Kathodenraum der Dreiraum- Zelle einbringt;
- (I) einen Elektrolyse-Strom an die Dreiraum-Elektrolysezelle anlegt;
- (J) eine Alkaliprodukt enthaltende elektrolysierte Katholytlösung aus dem Kathodenraum der Dreiraum-Zelle abzieht;
- (K) die an den Alkalimetalldichromat verarmte Lösung aus dem Mittelraum der Dreiraum-Zelle abzieht und zumindest einen Teil derselben in einen Mischtank überführt;
- (L) eine Chromsäure enthaltende elektrolysierte Anolytlösung aus dem Anodenraum abzieht;
- (M) Chromsäurekristalle aus der Anolytlösung kristallisieren läßt;
- (N) die chromsäurehaltige Flüssigkeit von den Chromsäurekristallen abtrennt und in den Mischtank von Stufe (K) einbringt;
- (O) den pH-Wert in dem Mischtank auf einen Wert im Bereich von 3 bis 5 einstellt;
- (P) Lösung aus dem Mischtank abzieht und in den Mittelraum der Dreiraum-Elektrolysezelle in Stufe (F) einbringt; und
- (Q) Chromsäurekristallprodukt aus Stufe (M) abtrennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
an die Anode und Kathode jeder Elektrolysezelle Gleichstrom
anlegt und beim Elektrolysieren in der Zweiraum-Zelle
gegebenenfalls in der Chromatlösung vorhandene Halogenid
verunreinigungen unter gleichzeitiger Entwicklung von
Halogen an der Anode verringert.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
in den Katholyten mindestens einer der Elektrolysezellen
oder in den außerhalb mindestens einer der Elektrolysezellen
im Kreislauf zurückgeführten Katholyten Kohlendioxid
einbringt, wodurch ein Carbonatprodukt in dem Katholyten
gebildet wird, welches man aus dem Katholyten abtrennt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
in der Stufe (F) in die Zelle eingeführte Dichromatlösung
eine Temperatur im Bereich von 15°C bis 95°C aufweist und
in Stufe (G) die Strömung der Lösung von dem Mittelraum
durch das poröse Diaphragma durch einen Druckunterschied
begünstigt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
beide Zellen bei einer Stromdichte von mehr als 0 bis
155 A/dm² betreibt und die elektrolysierte Anolytlösung in
der Stufe (L) bei einer Temperatur im Bereich von 40°C bis
zum Siedepunkt hält.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
in der Stufe (A) ein Metallionen als Verunreinigung enthaltendes
Alkalimetallchromat in die Zweiraum-Elektrolysezelle
einbringt und den Verunreinigungsgehalt in der Lösung durch
Abscheiden der Verunreinigungen an der Kationenaustauschermembran
der Zelle verringert.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
die elektrolysierte Anolytlösung aus der Zweiraum-Zelle
abzieht und zur Bildung einer konzentrierten Alkalimetall
dichromatlösung einer Verdampfereinrichtung zuführt und in
der Stufe (F) die konzentrierte Alkalimetalldichromatlösung
aus der Verdampfereinrichtung in den Mittelraum der
Dreiraum-Elektrolysezelle einbringt.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
zumindest einen Teil der elektrolysierten Katholytlösung in
den Mischtank einbringt, um den pH-Wert im Mischtank in
Stufe (O) einzustellen.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
zumindest einen Teil des Alkaliprodukts im Kreislauf
zurückführt und beim Rösten des Chromerzes verwendet.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Alkaliproduktkonzentration in dem Kathodenraum jeder
Zelle zumindest teilweise durch Zugabe von Wasser oder
durch Zugabe von Wasser zu dem außerhalb der Zelle im
Kreislauf zurückgeführten Katholyten während der Elektrolyse
steuert.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
in der Stufe (F) in die Zelle eine Alkalimetalldichromatlösung
einbringt, die im wesentlichen frei von
Chromsäure ist.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Lösung in dem Mittelraum der Dreiraum-Elektrolysezelle
unter einem hydrostatischen Überdruck im Bereich von 0 bis
138 mbar hält.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
in dem Anodenraum der Dreiraum-Elektrolysezelle einen
Natriumdichromat enthaltenden wäßrigen Anolyten mit einem
Anolytverhältnis von 3 bis 20,8% verwendet.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
in dem Anodenraum der Dreiraum-Elektrolysezelle einen
Kaliumdichromat enthaltenden wäßrigen Anolyten mit einem
Anolytverhältnis von weniger als 31,95% verwendet.
15. Verfahren zur Herstellung von Chromsäure aus Chromerz, bei
dem das Erz geröstet wird, Feststoffe entfernt werden und
eine Behandlung durchgeführt wird, bei der als Zwischenprodukt
Alkalimetallchromat gebildet wird, dadurch
gekennzeichnet, daß man
- (A) Alkalimetallchromat, das gegebenenfalls niederwertige Formen des Chroms in einer Menge von wesentlich unterhalb etwa 2%, bezogen auf das sechswertige Chrom des Dichromats, enthält, in den Mittelraum einer ersten Dreiraum-Elektrolysezelle einbringt, wobei der Mittelraum ein den Mittelraum vom Anodenraum trennendes poröses Diaphragma und weiterhin eine den Mittelraum vom Kathodenraum trennende, im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Kationenaustauschermembran aufweist;
- (B) die Lösung des Mittelraums durch das poröse Diaphragma in den Anodenraum strömen läßt;
- (C) einen Elektrolyten in den Kathodenraum einbringt;
- (D) einen Elektrolyse-Strom an die Elektrolysezelle anlegt;
- (E) aus dem Kathodenraum eine Alkaliprodukt enthaltende elektrolysierte Katholytlösung abzieht;
- (F) aus dem Anodenraum eine Alkalimetalldichromat enthaltende elektrolysierte Anolytlösung abzieht;
- (G) die Alkalidichromatlösung in den Mittelraum einer zweiten Dreiraum-Elektrolysezelle einführt, wobei der Mittelraum ein den Mittelraum vom Anodenraum trennendes poröses Diaphragma und weiterhin eine den Mittelraum vom Kathodenraum trennende, im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Kationenaustauschermembran aufweist;
- (H) die Lösung des Mittelraums in der Stufe (G) durch das poröse Diaphragma in den Anodenraum strömen läßt;
- (I) einen Elektrolyten in den Kathodenraum der zweiten Elektrolysezelle einbringt;
- (J) einen Elektrolyse-Strom an die zweite Elektrolysezelle anlegt;
- (K) eine Alkaliprodukt enthaltende elektrolysierte Katholytlösung aus dem Kathodenraum der Stufe (G) abzieht;
- (L) die an Alkalimetalldichromat verarmte Zellenlösung aus dem Mittelraum der zweiten Dreiraum-Zelle abzieht und zumindest einen Teil derselben in einen Mischtank überführt;
- (M) eine Chromsäure enthaltende elektrolysierte Anolytlösung aus dem Anodenraum der zweiten Dreiraum-Zeile abzieht;
- (N) Chromsäurekristalle aus der Anolytlösung kristallisieren läßt;
- (O) die chromsäurehaltige Flüssigkeit von den Chromsäurekristallen abgetrennt und in den Mischtank von Stufe (K) einbringt;
- (P) den pH-Wert in dem Mischtank auf einen Wert im Bereich von 3 bis 5 einstellt;
- (Q) Lösung aus dem Mischtank abzieht und in den Mittelraum der zweiten Dreiraum-Elektrolysezelle in Stufe (G) einbringt; und
- (R) Chromsäurekristallprodukt aus Stufe (N) abtrennt.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
an die Anode und Kathode jeder Elektrolysezelle einen
Gleichstrom anlegt und beim Elektrolysieren in der ersten
Dreiraum-Zelle gegebenenfalls in der Chromatlösung
vorhandene Halogenid-Verunreinigungen unter gleichzeitiger
Freisetzung von Halogen an der Anode verringert.
17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
Kohlendioxid in den Katholyten mindestens einer der
Elektrolysezellen oder in den außerhalb mindestens einer
der Elektrolysezellen im Kreislauf zurückgeführten
Katholyten einbringt, wodurch ein Carbonatprodukt in dem
Katholyten gebildet wird, welches man aus dem Katholyten
abtrennt.
18. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Strömung der Lösung in den Stufen (B) und (H) aus dem
Mittelraum durch das poröse Diaphragma durch die Anwendung
eines Druckunterschieds fördert.
19. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
jede Zelle mit einer Stromdichte von mehr als 0 bis
155 A/dm² betreibt.
20. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
in der Stufe (A) ein Metallionen als Verunreinigung
enthaltendes Alkalimetallchromat in die erste Dreiraum-
Elektrolysezelle einbringt und den Verunreinigungsgehalt in
der Lösung durch Abscheiden der Verunreinigungen an der
Kationenaustauschermembran der Zelle verringert.
21. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
die in der Stufe (F) elektrolysierte Anolytlösung aus der
ersten Dreiraum-Zelle abzieht und diese einer Verdampfer
einrichtung unter Bildung einer konzentrierten Alkali
metalldichromatlösung zuführt und in der Stufe (G) die
konzentrierte Alkalimetalldichromatlösung aus der
Verdampfereinrichtung in den Mittelraum der zweiten
Dreiraum-Elektrolysezelle einführt.
22. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
zumindest einen Teil des Alkaliprodukts im Kreislauf
zurückführt und beim Rösten des Chromerzes verwendet.
23. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
die an Alkalimetallchromat verarmte Zellenlösung aus dem
Mittelraum der ersten Elektrolysezelle abzieht und im
Kreislauf zurückführt und mit der in der Stufe (A)
eingebrachten Alkalimetallchromat-Beschickung vereinigt.
24. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
zumindest einen Teil der elektrolysierten Kathodenlösung
dem Mischtank zuführt, um den pH-Wert in dem Mischtank in
Stufe (P) einzustellen.
25. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Alkaliproduktkonzentration in dem Kathodenraum jeder
Zelle zumindest teilweise durch Wasserzugabe oder durch
Zugabe von Wasser zu dem außerhalb der Zelle im Kreislauf
zurückgeführten Katholyt während der Elektrolyse steuert.
26. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
in Stufe (G) in die Zelle eine von Chromsäure im wesentlichen
freie Alkalimetalldichromatlösung einbringt.
27. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
die in dem Mittelraum jeder Elektrolysezelle vorliegende
Lösung unter einem hydrostatischen Überdruck im Bereich von
mehr als 0 bis 138 mbar hält.
28. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
in dem Anodenraum der zweiten Dreiraum-Elektrolysezelle
einen Natriumdichromat enthaltenden wäßrigen Anolyten mit
einem Anolytverhältnis zwischen 3 und 20,8% verwendet.
29. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß man
in dem Anodenraum der zweiten Dreiraum-Elektrolysezelle
einen Kaliumdichromat enthaltenden wäßrigen Anolyten mit
einem Anolytverhältnis unter 31,95% verwendet.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US06/043,377 US4273628A (en) | 1979-05-29 | 1979-05-29 | Production of chromic acid using two-compartment and three-compartment cells |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3020260A1 DE3020260A1 (de) | 1980-12-11 |
| DE3020260C2 true DE3020260C2 (de) | 1989-11-16 |
Family
ID=21926871
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19803020260 Granted DE3020260A1 (de) | 1979-05-29 | 1980-05-28 | Verfahren zur herstellung von chromsaeure unter verwendung von zweiraum- und dreiraum-zellen |
Country Status (9)
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|---|---|
| US (1) | US4273628A (de) |
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