DE3020011C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf die Behandlung
organischer Materialien, beispielsweise denjenigen, wie
sie als städtischer Abfall, organischer Schlamm oder als
Abfall bei der Massentierhaltung auftreten, und zwar bezieht
sich die Erfindung dabei insbesondere auf ein Verfahren
sowie eine Vorrichtung zur Umwandlung solcher organischer
Materialien in Kompost.
Bei den konventionellen Verfahren zum Kompostieren
organischer Materialien wurde im allgemeinen derart
verfahren, daß man die zu kompostierenden Materialien
für eine bestimmte Zeitperiode aufhäuft und sie periodisch
nach einer bestimmten Zeit umwendet, um so
die aerobische Fermentation zu fördern; die richtige
Menge an Luft wird dabei vorzugsweise in die
aufgehäuften Materialien vom Boden her während
der Aufbewahrung eingespeist, wobei diese Einspeisung
dann weggelassen werden kann, wenn die Materialien in der
offenen Luft aufbewahrt werden, und zwar ist dies abhängig
von den örtlichen oder regionalen Klima- oder Umgebungs
bedingungen. In jedem Falle ist ein Umpflügen oder Umwenden
der aufgehäuften Materialien unerläßlich, um die
Materialien gleichförmig zu mischen und um auch die Materialien
zu zerteilen, um so im wesentlichen die gesamte
Oberfläche der Materialien der Luft auszusetzen.
Andererseits ist es notwendig, die Materialien in einer
vorbestimmten Richtung gleichzeitig mit dem Pflügen oder
Umwenden dann zu versetzen, wenn der Kompostierungsvorgang
kontinuierlich ausgeführt werden soll.
In der PCT-Anmeldung PCT/JP78/00006 bestand
das Ziel darin, die Verarbeitungskapazität einer mehrstufigen
Kompostvorrichtung die für die Installation erforderliche
Einheitsfläche zu erhöhen, wobei sich die Vorrichtung
als für den beabsichtigten Zweck zufriedenstellend
herausgestellt hat. Infolge ihres Aufbaus ist jedoch die
zugehörige Antriebsvorrichtung kompliziert und
auf eine kreisförmige Basisfläche begrenzt.
Gelegentlich kann diese Konstruktion die Betriebskosten
und/oder Wartungskosten erhöhen und kann zum Gebrauch an
solchen Stellen ungeeignet sein, wo eine Beschränkung durch
den Raum im wesentlichen vernachlässigbar ist.
Bei einer weiteren konventionellen Kompostiervorrichtung
besteht ebenfalls ein innewohnender Nachteil darin, daß die
notwendige Bewegungs- und Versetzungsvorrichtung zur Durchführung
des kontinuierlichen Kompostvorgangs groß wird, wenn
die Kapazität der Vorrichtung erhöht wird, da eine Erhöhung
der Menge an aufgenommenen Materialien in
der Vorrichtung eine Kapazitätsvergrößerung notwendig macht.
Eine solche erhöhte Kapazität ruft auch eine Erhöhung der
Kosten hervor, die erforderlich sind für den Einbau und die
Wartung der Vorrichtung. Im Hinblick auf diese bei der
bekannten Kompostvorrichtung auftretenden Tatsachen besteht
ein großes dauerndes Bedürfnis nach einem Verfahren und einer
Vorrichtung, die große Mengen relativ wirtschaftlich handhaben
können.
Ferner ist in der DE-AS 15 92 657 eine Kompostumsetzmaschine
größerer Bauart gezeigt, die im Betrieb auf einen Komposthaufen
ausgerichtet wird, wobei Klappen- und Führungswände der
Maschine auf die Breite dieses Komposthaufens eingestellt werden.
Das Kompostmaterial wird durch die Zinken einer Hebewalze
angehoben und über die Oberseite der Walze auf weitere Zinkenwellen
befördert, um dann zur Bildung eines neuen Komposthaufens
nach hinten abgeworfen zu werden. Die DE-OS 24 15 068
zeigt ein Verfahren, bei dem eine an sich bekannte Schneeschleuder
die Schichten einer rechts von der Schneeschleuder
angeordneten Trapezmiete nach dem bekannten Schleuderprinzip
zu den einzelnen Schichten der links von der Schneeschleuder
angeordneten Trapezmiete umsetzt. Ebenso zeigt die DE-OS 23 64 656
eine Kompostmietenumsetzvorrichtung, bei der eine Umsetzwalze
mittels Schneckengängen die Beförderung des Komposts
nach innen bewirkt, wobei im Mittelteil der Umsetzwalze Locke
rungsmittel vorgesehen sind, die den Kompost durchmischen und
anschließend weg befördern. Der nach hinten weggeschleuderte
Kompost wird über entsprechend ausgebildete Mietenformbleche
in eine im Querschnitt spitzwinklige, dreieckige Form mit
schmaler Basis gebracht. Die DE-OS 26 51 515 beschreibt eine
Maschine zum Umsetzen und Wenden von in Mieten abgelagerten
Abfällen, wobei diese Maschine ähnlich wie die DE-OS 15 92 657
ausgebildet ist. Die DE-OS 15 51 950 beschreibt wiederum ein
Verfahren und eine Vorrichtung zum Umsetzen von Kompostmieten.
Hierbei wird die jeweils obere Schicht einer Böschungsseite
der Miete abgekratzt, und das abgekratzte Material wird über
den Scheitel der Miete auf die andere Böschungsseite geworfen.
Die DE-OS 23 20 882 beschreibt eine Kompostierungsanlage, wobei
der bei jedem Umsetzvorgang die gesamte Kompostmiete in
Längsrichtung um ein Stück versetzt wird, wobei der fertige
Kompost ausgeworfen und am anderen Ende der Miete Platz für
frisches Gut freigemacht wird. Die Haufen werden also in
Längsrichtung oder seitlich versetzt, wobei jedoch der Durchmesser
und die Breite der Umsetzrolle größer sind als diejenige
des Komposthaufens.
Die DE-OS 19 17 268 bezieht sich auf ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Kompostieren von Siedlungsabfällen. Unter Verwendung
eines Förderbandes wird hier der Siedlungsabfall umgeschichtet.
Auch die DE-OS 24 33 367 befaßt sich mit einem
Verfahren zur Zersetzung organischer Abfälle, bei dem mittels
eines Förderbandes das zu kompostierende Material umgesetzt
wird. Die DE-OS 21 14 792 behandelt ein Kompostierverfahren,
bei welchem das Material in der Fläche seiner Lagerung fort
schreitend jeweils an einer Anzahl von im Abstand nebeneinander
liegenden Stellen von unten nach oben aufgerissen wird,
wobei dann das aufgerissene Material auf einer vorgegebenen
Strecke im wesentlichen geradlinig nach oben geführt und sodann
fortgeschleudert wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zum Kompostieren von organischen Materialien bzw.
eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens
anzugeben, wobei folgendes erreicht werden soll: Die zum Be
arbeiten und/oder Umwenden der zu kompostierenden Materialien
verwendeten Einrichtungen sollen verhältnismäßig klein und
einfach im Aufbau sein; der Kompostiervorgang soll die Art der
Versetzung und Lockerung der zu kompostierenden Materialien
effektiv gestaltet werden; und der Raumbedarf soll gering
sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung ein Verfahren
zum Kompostieren von organischen Materialien vor, die sich auf
einer eine Lage aufweisenden rechteckigen Aufhäufzone befinden,
bei dem folgendes vorgesehen ist: Eine an einem Träger
befestigte Agitatorvorrichtung, die eine horizontale Drehwelle
mit einer Vielzahl radial darauf angeordneter Schürfschaufeln
aufweist, die Materialien schürft und sie derart herausschleudert,
daß diese wegfliegen und sanft an einer entgegengesetzt
zur Schürfstelle bezüglich der Lage der Agitatorvorrichtung
liegenden Stelle herabfallen, wobei die Agitatorvorrichtung
sich auf einem Zick-Zack-Pfad innerhalb der Aufhäufzone derart
bewegt, daß die Drehwelle sich parallel zur Bewegungsrichtung
des Trägers erstreckt, und wobei die Materialien von einer
längs der einen Kante der Aufhäufzone angeordneten Einlaßöffnung
fortlaufend zu einer an der entgegengesetzten Kante befindlichen
Auslaßöffnung hin versetzt werden. Die Erfindung
sieht ferner bei einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 5 die im kennzeichnenden Teil genannten Maßnahmen
vor.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Infolge dieser Anordnung kann die Kapazität der Kompostier
vorrichtung erhöht werden, ohne die Größe der Vorrichtung
zur Versetzung und Bewegung der Materialien sehr groß zu
machen. Diese Kapazitätserhöhung wird in wirtschaftlicher
Weise erreicht.
Weitere Vorteile, Ziele und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich insbesondere aus den Ansprüchen sowie aus
der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Zeichnung; in der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Grundort, der durch
eine Bewegungsvorrichtung (Agitator) gemäß der
Erfindung bearbeitet wird;
Fig. 2 einen Teilort, der sich etwas von dem gemäß Fig. 1
unterscheidet;
Fig. 3 einen weiteren Teilort unterschiedlich von denen
der Fig. 1 und 2;
Fig. 4 einen Querschnitt einer Abdeckung, in der erfin
dungsgemäß der Kompostiervorgang ausgeführt wird;
Fig. 5 einen weiteren Querschnitt der Abdeckung gemäß
Fig. 4, und zwar in einer Richtung senkrecht zur
Ebene der Fig. 4;
Fig. 6 eine schematische Draufsicht auf das Ausführungsbeispiel
der Fig. 4 und 5;
Fig. 7 eine Teilansicht der Fig. 4, wobei die Komponenten
der Betätigungsvorrichtungen dargestellt sind sowie
die zugehörigen Elemente, die dazu dienen, daß die
Bewegungsvorrichtungsbewegung oder der Lauf der
Bewegungsvorrichtung gemäß einem Zickzackpfad erfolgt;
Fig. 8 eine Seitenansicht des in Fig. 7 gezeigten Teils,
wobei die Betriebsweise der Betätigungsvorrichtung
dargestellt ist;
Fig. 8a eine Darstellung ähnlich der in Fig. 8, wobei
aber hier die Betätigungsvorrichtung in entgegengesetzter
Weise bezüglich der Betriebsweise gemäß
Fig. 8 verdreht wird;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der Betätigungsvorrichtung
und ihrer in Fig. 7 und 8 gezeigten Komponenten;
Fig. 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung
zur Bewirkung des Zickzacklaufs der Betätigungsvorrichtung;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 10;
Fig. 12 eine durch die Betätigungsvorrichtung gemäß
Fig. 10 und 12 zu durchlaufende Zone;
Fig. 13 eine Darstellung einer weiteren Betätigungsvorrichtung
in Bewegung zusammen mit den zugehörigen Elementen;
Fig. 14 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 13;
Fig. 15 einen Querschnitt einer zweistöckigen Abdeckung
ähnlich der gemäß Fig. 4;
Fig. 16 einen Querschnitt der Abdeckung gemäß Fig. 15, und
zwar längs der Richtung senkrecht zur Ebene der
Fig. 15;
Fig. 17 eine schematische Draufsicht auf eine Aufhäufzone
geeignet zur Verwendung in der freien Luft;
Fig. 18 eine Seitenansicht einer auf einem Fahrzeug
getragenen Betätigungsvorrichtung, geeignet zur Verwendung
mit der Aufhäufzone gemäß Fig. 17;
Fig. 18a eine vereinfachte Seitenansicht der Betätigungs
vorrichtung, verwendet in der in Fig. 17 gezeigten
Zone;
Fig. 18b eine abgewandelte Ausbildung der in Fig. 18
gezeigten Vorrichtung;
Fig. 19 eine Vorderansicht der Betätigungsvorrichtung gemäß
den Fig. 18 oder 19 zusammen mit dem Tragfahrzeug
in Seitenansicht;
Fig. 20 eine abgewandelte Ansicht der Betätigungsvorrichtung
gemäß der Erfindung, wobei eine obere und eine untere
Betätigungsvorrichtung verwendet werden;
Fig. 21 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Betätigungsvorrichtung
unter Verwendung einer endlosen Gelenkanordnung;
Fig. 22 die Betätigungsvorrichtung gemäß Fig. 21 in Bewegung;
Fig. 23 eine Erläuterungsdarstellung betreffend die Befestigung
der Kreisschaufeln auf der Welle;
Fig. 24 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung,
wobei die Welle der Betätigungsvorrichtung vertikal
angeordnet ist;
Fig. 25 einen Querschnitt der in Fig. 24 gezeigten Betätigungsvorrichtung;
Fig. 26 einen schematischen Schnitt senkrecht zur Drehachse
oder den Drehachsen der Betätigungsvorrichtung
gemäß Fig. 25;
Fig. 27 eine weitere Ausbildungsform einer Betätigungsvorrichtung
(Agitator).
Es seien nunmehr bevorzugte Ausführungsbeispiele im einzelnen
beschrieben. Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung
des Prinzips der Erfindung in Draufsicht. Das Kompostierverfahren
wird über eine Fläche oder einer Zone X von im
allgemeinen rechteckiger Form ausgeführt. Eine Betätigungsvorrichtung
(Agitatorvorrichtung) 1 ist derart angeordnet, daß sie in
der Zone X bewegbar ist, während sie das zu kompostierende
organische Material in einer Richtung eines Pfeils 2 versetzt
oder bewegt. Nimmt man an, daß die organischen Materialien
zur Abdeckung der gesamten Zone abgelegt werden, so
kann die Vorrichtung 1 ihre Bewegung an einem Startpunkt 4
benachbart zu einem Auslaßende 3 beginnen und läuft im Zickzack
in den durch die Pfeile 5 und 5′ angezeigten Richtungen,
und zwar traversierend in der Versetzungsrichtung 2, wobei
die Bewegung in Richtung der Pfeile 6 und 6′ parallel zur
Richtung 2 erfolgt. Wenn die Agitator- oder Aufbereitungs
vorrichtung 1 einen Endpunkt benachbart zu einem
Eingabeende 7 erreicht, so sind sämtliche Materialien
in Richtung von Pfeil 2 um einen Versetzungsabstand versetzt,
und zwar bewirkt durch einen Durchgang der Agitatorvorrichtung
1 in Richtung 6 oder 6′. Nachdem der Endpunkt 8
erreicht ist, kehrt die Agitatorvorrichtung 1 längs des
Pfades 11 in der Richtung des Pfeils 12 zurück, wobei dieser
Pfad gegenüber einem Fermentationspfad 10 in der Zone X
durch eine Unterteilungswand 9 getrennt ist, um so von
Kompostmaterialien frei zu sein, und es wird wiederum der
Startpunkt 4 erreicht. Die Unterteilungswand 9 kann unter
der Voraussetzung weggelassen werden, daß die Vorrichtung
mit der Vorrichtung 1 zum Anheben der Agitatorvorrichtung
nach oben über die Höhe der aufgehäuften oder abgelegten
Kompostmaterialien in der Zone hinaus bewegbar ist, um so
die Agitatorvorrichtung von Kompostmaterialien während
der Zeit freizuhalten, wo die Vorrichtung vom Punkt 8 zum
Punkt 4 zurückkehrt.
Es kann auch ein anderer Ort bzw. andere Orte für die
Bewegung der Agitatorvorrichtung 1 vorgesehen sein.
Beispiele solcher geometrischen Orte sind in den Fig. 2 und
3 gezeigt. In Fig. 2 ist der Ort für den Fall dargestellt,
daß der Lauf der Agitatorvorrichtung in einer Richtung der resultie
renden Vektoren der Materialversetzung und der parallel und
senkrecht zu der Versetzung erfolgt. Solche Richtungen sind
als Pfeile 13 und 13′ in Fig. 2 anstelle der Pfeile 6 und 6′
in Fig. 1 dargestellt. Gemäß Fig. 1 läuft die Vorrichtung
auf dem gleichen Pfad, wie dies durch die überlappten Pfeile
5 und 5′ dargestellt ist, und schreitet zum Eingabeende über
einen Abstand hin, der gleich einer Steigung der Zickzacklinie
ist, und zwar längs des Pfeils 6′, ohne längs des
Pfeils 6 in Fig. 1 zu laufen.
Die Fig. 4, 5 und 6 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Er
findung, bei dem der Kompostiervorgang in einem Innenraum ausgeführt
wird. Eine Fermentierungskammer 15 ist innerhalb einer
Abdeckung (eines Schuppens) umschlossen,
und eine Kompostmaterialaufhäuf- oder -ablagezone 17
von im allgemeinen rechteckiger Form ist auf einem Boden 18
der Abdeckung vorgesehen, wobei die sich in Fermentation
befindlichen und nach der Fermentation befindlichen Materialien
in der Zone 17 als eine angehäufte Lage 19 aufgehäuft
sind. Der Boden 18 der Zone 17 ist mit einer Vielzahl
von Löchern 20 ausgestattet, durch welche
Luft nach oben ausgehend von einer unter dem Boden 18 ange
ordneten Luftkammer 21 eingegeben wird, um so die aerobische
Fermentation zu fördern, wobei die Luftkammer 21 mit einer
Luftquelle 22 in Verbindung steht. Eine der Kanten der recht-
eckigen Anhäufzone 17 dient zur Aufnahme der zu kompostierenden
organischen Materialien und wird aus Gründen der
Einfachheit als Materialeingabe- oder -einlaßöffnung 23
bezeichnet, wobei die Kante entgegengesetzt zur Öffnung 23
eine Ausgabe- oder Auslaßöffnung 24 ist, um die fermentierten
Materialien nach außen abzugeben. Zwischen den Öffnungen
23 und 24 werden die Materialien in der Richtung des
Pfeils A von der Einlaßöffnung 23 zur Auslaßöffnung 24
vorwärts transportiert, und zwar durch umlaufende
Mittel, dargestellt als Agitatorvorrichtung
25, die einen Zickzackkurs,
wie in den Fig. 1, 2 und 3 dargestellt, durchlaufen kann.
Damit die Agitatorvorrichtung 25 einen Zickzackkurs läuft, ist ein
Schlitten 26 vorgesehen, um rückwärts und vorwärts über dem
Boden 18 und den Öffnungen 23 und 24 sich zu bewegen. Der
Schlitten 26 erstreckt sich in Querrichtung zur Richtung A
und ist beweglich an entgegengesetzten Enden gelagert,
und zwar durch ein Paar von Führungsschienen 14, die auf
den Seitenwänden oder Säulen der Abdeckung 16 befestigt sind.
Der Schlitten 26 dient zur beweglichen Halterung eines Trägers
26, der auf dem Schlitten 26 in Längsrichtung laufen kann.
Der Träger 27 nimmt die Agitatorvorrichtung 25 auf, so daß
diese dem Zickzackpfad folgen kann, wenn sich der Schlitten
intermittierend und schrittweise in Richtung B entgegengesetzt
zur Richtung A und kontinuierlich in Richtung A bewegt,
wobei sich der Träger quer zu den Richtungen A und B auf dem
Schlitten 26 bewegt, während die Bewegung des Schlittens
gestoppt ist.
Die Agitatorvorrichtung 25 wird nunmehr zusammen mit ihren
zugehörigen Elementen
unter Bezugnahme auf die Fig. 7 bis 9 beschrieben. Die Agitator
vorrichtung 25 ist durch einen Arm 28 an einem unteren
Teil desselben aufgehängt, der sich von dem Träger 27
aus nach unten erstreckt. Die Vorrichtung 25
weist eine Drehwelle 29 auf, die sich parallel zur Be
wegungsrichtung des Trägers oder der Längsrichtung des
Schlittens 26 erstreckt, wobei ferner mehrere Greif- oder
Schürfschaufeln 30 radial auf der Welle 29 angeordnet sind
und ein Motor 31 zum Drehantrieb der Welle 29 dient. Die
Rotation der Greifschaufeln 30 erfaßt die aufgehäufte Lage
19 aus organischen Materialien und schleudert die Materialien
in einer Richtung S, wie in Fig. 8 gezeigt, so daß die auf
gekratzten Materialien in Richtung A entgegengesetzt zur Richtung
B versetzt oder transportiert werden. Daher ist die
Position der Betätigungsvorrichtung 25 derart eingestellt,
daß der Boden des von den Spitzen der Greifschaufeln 30 ge
bildeten Kreises etwas oberhalb des Bodens 18 sich befindet.
Ein Motor 32 bewegt den Träger 27 auf dem Schlitten 26,
und ein Motor 33 bewegt die intermittierende oder kontinuierliche
Bewegung des Schlittens 26.
Es sei nunmehr wieder auf die Fig. 4 und 6 Bezug genommen,
wo ein Rücklaufpfad 34 benachbart zur Aufhäufzone
17 vorgesehen ist, um die Rückbewegung der
Vorrichtung 25 zu erleichtern; der Pfad 34 ist derart angeordnet,
daß er im wesentlichen frei von organischen Materialien
oder der aufgehäuften Lage 19 ist. Auf diese Weise ist der
Pfad 34 im wesentlichen der gleiche wie der Pfad 11 in Fig.
1, und eine Unterteilungswand (nicht gezeigt) ähnlich Element
9 in Fig. 1 kann ebenfalls zwischen Pfad 34 und Zone 17
vorgesehen sein. Der Pfad 34 ist natürlicherweise breit genug
ausgebildet, um die Bewegung der Agitatorvorrichtung ohne
Störung daran entlang zu gestatten.
Die Arbeitsweise des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 4 bis
9 geschieht im wesentlichen in der gleichen Weise, wie dies
in Fig. 3 dargestellt ist. Nimmt man an, daß die aufgehäufte
Lage 19 aus den organischen Materialien das gesamte Oberflächengebiet
der Aufhäufzone 17 überdeckt, wobei ein Teil davon
bereits vollständig fermentiert ist, während der andere
Teil sich in Fermentation befindet, so wird die Agitatorvorrichtung
25 derart angeordnet, daß sie ihren
Zickzackkurs am Punkt A1 in Fig. 6 beginnt, der dem Punkt
4 in Fig. 3 entspricht. Durch Einleitung der Rotation der
Vorrichtung 25, wie dies schematisch in den
Fig. 8 und 9 gezeigt ist, wird der Träger 27 auch zur Bewegung
auf dem Schlitten 26 von der Seite des Punktes A1
zum Punkt B1 entgegengesetzt zum Punkt A1 in Gang gesetzt
und sodann zurück wiederum zum Punkt A1, während die Bewegung
des Schlittens in Richtung B während der Rückwärts-
und Vorwärtsbewegung des Trägers 27 zwischen den Punkten
A1 und B1 entsprechend zum ersten Laufdurchgang, dargestellt
durch die linke Endlinie in Fig. 3, angehalten ist (zur
Erleichterung sind die Punkte A1 und B1 in die Fig. 3 an
der entsprechenden Stelle eingefügt). Während der Hin- und
Herbewegung des Trägers 26 vom Punkt A1 zum Punkt B2 werden
kompostierte organische Materialien in Richtung A zur Auslaßöffnung
24 hin versetzt. Wenn die Bewegung des Trägers zwischen
den Punkten A1 und B1 erfolgt, so werden die versetzten fer
mentierten Materialien nach außen durch die Auslaßöffnung 24
abgegeben. Bei Rückkehr des Trägers 27 mit der Agitatorvorrichtung zum
Punkt A wird der Schlitten inkrementweise in Richtung B zur
Einlaßöffnung 23 hin vorgeschoben, und zwar über einen Abstand
p hinweg, und sodann wird Träger 27 und Agitatorvorrichtung
25 wiederum hin und her in Längsrichtung des Schlittens 26
bewegt, der die Richtung A oder B traversiert, und dieser
Lauf der Vorrichtung 25 wird so lange
wiederholt, bis sie den Endpunkt AN erreicht, nachdem
der in Fig. 3 gezeigte Ort durchlaufen ist, und zwar
infolge der Hin- und Her-Bewegungspfade A1↔B1, A2↔B2,
. . . AN↔BN, mit der zusätzlichen Bewegung der Pfade 6′.
Der Abstand der Steigung p wird derart bestimmt, daß er
äquivalent zur Dimension der eigentlichen Schürfschaufel
30 ist, um in die aufgehäufte Lage 19 einzudringen, um die
aufgehäufte Lage in Richtung A zu versetzen. Durch den Zick
zackkurs der Agitatorvorrichtung vom Startpunkt A1 zum Endpunkt
AN wird die aufgehäufte Lage um einen Abstand versetzt,
und zwar äquivalent zum Mittelwert d der Versetzung der
Materialien weggenommen von der Zwischenkantenlinie
35 der aufgehäuften Lage, um von den Schaufeln
30 durchdrungen zu werden, und zwar erfolgt dies zur
Zwischenkantenlinie 36 der Lage aus den Materialien, die
auf den Boden durch die Rotation der Agitatorvorrichtung, wie in
Fig. 8 gezeigt, geworfen und wieder aufgehäuft wurden.
Die Agitatorvorrichtung 25 kehrt zum Startpunkt A1 zurück, und die
Arbeitsweise wird wiederholt. Während der oben erwähnten
Arbeitsweise werden die organischen Materialien auch durch
die Einlaßöffnung in einer entsprechenden Menge eingegeben,
um den Betrieb kontinuierlich zu halten. Anders ausgedrückt
wird die Menge an organischen Materialien äquivalent zu der
durch eine Querbewegung der Agitatorvorrichtung versetzte wieder
durch die Einlaßöffnung 23 für jeden vollständigen Zickzackkurs
der Vorrichtung 25 eingegeben, um die Arbeitsweise
kontinuierlich zu halten. Die Betätigung der entsprechenden
Motoren 31, 32 und 33 wird durch eine Steuerschaltung
37 gesteuert, die begleitet ist von auf die Position an
sprechenden Mitteln, wie beispielsweise Begrenzungsschaltern
oder Zeitsteuermitteln, wie sie in der Technik bekannt sind.
Obwohl die obige Arbeitsweise als beim Startpunkt A1 beginnend
beschrieben wurde, ist nach dem Beginn des Kompostierungsvorgangs
die gesamte Oberfläche der Aufhäufzone
im allgemeinen mit einer Lage aus zu bearbeitenden oder bereits
bearbeiteten Materialien bedeckt, wobei die Arbeitsweise
an der Zwischenposition zwischen den Einlaß- und Auslaßöffnungen
23 und 24 gestattet werden kann. Natürlich kann
die Arbeit vom Punkt AN zum Anfangspunkt gestatten oder
nachdem die Aufhäufzone 17 vollständig geleert ist.
In den Fig. 10 und 11 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung beschrieben, welches sowohl in einem Innenraum
als auch im Freien benutzt werden kann. Elemente ähnlich
solchen des ersten Ausführungsbeispiels der Fig. 4 bis 9
werden hinsichtlich Funktionsweise mit dem gleichen
Bezugszeichen versehen, aber unter Hinzufügung eines "a".
Der Schlittenträger 28a äquivalent zum Schlitten 28 im
ersten Ausführungsbeispiel ist mit einem Paar Tragschenkeln
38 an entgegengesetzten Enden ausgestattet, um ein Gebilde
auszuformen, welches einem Tor 39 ähnelt. Das Torgebilde
39 ist so ausgebildet, daß es sich in Richtung A oder B
auf einem Paar von Bodenschienen 39 bewegt, die sich quer
zur Längsrichtung des Schlittenträgers 28a erstrecken. Bei
diesen Ausführungsbeispielen ist darauf hinzuweisen, daß
die Agitatorvorrichtungen 25a an entgegengesetzten Seiten
eines Arms 28a angeordnet sind, um so durch einen dazwischen
angeordneten Motor 31a angetrieben zu werden.
Durch eine solche Anordnung können die Vorrichtungen
25a in jeder der Bewegungsrichtungen, in denen ein
Träger 27a läuft, bewegt werden. Auf diese Weise kann der
geometrische Ort des Laufs der Vorrichtungen 25a
ähnlich wie in Fig. 1 vorgesehen werden. Speziell ist der
Laufort der Vorrichtungen 25a in Fig. 12 schematisch
dargestellt. Wie in den Fig. 10 und 11 gezeigt, ist
die Aufhäufzone 17a in diesem Ausführungsbeispiel mit einem
Paar von Seitenwänden 40 ausgestattet, und eine der Seitenwände
40 und einer der Tragschenkel 38 sehen einen Rückkehrspurpfad
34a dazwischen vor. Durch die Seitenwand 40 ist der
geometrische Ort des Laufs dargestellt in Fig. 12 etwas unter
schiedlich von dem gemäß Fig. 1. In Fig. 12 wird ein Startpunkt
α₁ verschoben von einem letzten Punkt α₁′ im Rückführpfad
34a, um die Seitenwand freizulassen. Aus dem gleichen
Grunde wird ein Startpunkt αn′ im Rückführpfad 34 versetzt
gegenüber dem letzten Punkt αn des Agitationslaufortes.
Der Agitationslauf der Agitatorvorrichtungen
25a fängt am Punkt α₁ an und folgt sodann dem Zickzackpfad,
nämlich α₁→β₁→β₂→α₂ . . . βn→αn und bewegt sich zum
Punkt αn′ und wiederholt die erläuterte Arbeitsweise. Die
Arbeitsweise dem in Fig. 12 gezeigten Ort folgend spart Zeit,
verglichen mit dem ersten Ausführungsbeispiel, wo die Agitator
vorrichtung nicht angetrieben oder gedreht wird, während er
zurückläuft, nachdem er organische Materialien während
seines Laufs in Richtung von ai nach bi in den Fig. 3
und 6 versetzt hat.
In den Fig. 13 und 14 ist ein drittes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt, welches in seiner Funktion
dem zweiten Ausführungsbeispiel ähnelt. Bei diesem Aus
führungsbeispiel sind die Elemente und/oder Teile ähnlich
denen des ersten Ausführungsbeispiels mit den gleichen Be
zugszeichen versehen, wobei aber hier zusätzlich ein "b"
hinzugefügt ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist im Gegensatz zur Konstruktion
des zweiten Ausführungsbeispiels (Fig. 10 und 11)
ein Träger 27b mit einem sich nach unten erstreckenden Arm
28b derart kombiniert, daß sich der Arm 28b diagonal in
Richtung A erstreckt, wie dies in den Fig. 13 und 14 gezeigt
ist. Der Arm 28b trägt eine Agitatorvorrichtung(en)
25b am unteren Ende, und somit
übt die Kombination aus dem Träger 27b, dem Arm 28b und
der bzw. den Vorrichtung(en) 25b Belastungen
auf den Schlittenträger 26b nicht nur in Vertikalrichtung
durch die Schwerkraft aus, sondern auch in einer Schwenkrichtung
durch die Bewegung einer Kraft infolge der diagonalen
Anordnung des Arms 28b. Demgemäß
ist die obige Kombination beweglich auf der Oberfläche eines
Schlittenträgers 26 an drei Punkten 41, 42 und 43 getragen,
um so der Schwerkraft und dem Moment der Kraft entgegenzuwirken.
Durch die Anordnung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
werden die organischen Materialien in Richtung des
Pfeils in Fig. 13 durch die Drehung der Agitatorvorrichtung(en)
25b geschleudert, wobei verhindert wird, daß eine
Störung mit dem sich transversal erstreckenden Schlittenträger
26b auftritt, wodurch es möglich gemacht wird, die
Höhe der unteren Seitenoberfläche des Trägers 26b abzusenken,
und zwar um einen Abstand "h" unterhalb eines höchsten
Punktes von 44, wo die geschleuderten Materialien hinkommen
können, oder aber die Materialien werden höher
geschleudert. Wenn die Höhe des Trägers 26b abgesenkt
wird, so werden die Einbaukosten auch wirtschaftlich gemacht,
und zwar insbesondere gilt bei einem Gebrauch im
Inneren, da die Deckenhöhe der Abdeckung abgesenkt werden
kann. Wenn andererseits die Materialien höher geschleudert
werden, so wird der Versetzungs- oder Transportabstand der
Materialien erhöht, was abhängig von den Bedingungen den
Wirkungsgrad fördert oder die Verarbeitungskapazität erhöht.
Die Konstruktion gemäß den Fig. 13 und 14 hat den weiteren
Vorteil, daß der Arm 28b selbst keine Störungen mit der auf
gehäuften Lage 19b während der Transversalbewegung des Trägers
27b und des Arms 28b hervorruft, wobei das Vorsehen
der Vorrichtung 25b nur auf einer Seite des Armes
28a, ähnlich wie in Fig. 9 gezeigt, die Möglichkeit bietet,
dem geometrischen Ort gemäß Fig. 12 zu folgen, wodurch Zeit
gespart wird, verglichen mit dem Laufort gemäß Fig. 3.
Wenn es gewünscht ist, die Kapazität pro Einheitsfläche
erforderlich für die Installation aus irgendeinem Grunde
zu erhöhen, beispielsweise weil die verfügbare Fläche begrenzt
ist, so kann eine Vielzahl von Kompostieretagen in
Form einer mehrere Stockwerke aufweisenden Abdeckung vorgesehen
sein. Ein solches Beispiel ist in den Fig. 15 und 16
als zweistöckige Abdeckung 16′ gezeigt. Bei diesem vierten
Ausführungsbeispiel tragen die Komponenten und Elemente
mit ähnlicher Funktion wie beim ersten Ausführungsbeispiel
(Fig. 4 bis 9) die gleichen Bezugszeichen, wobei aber
zusätzlich "u" oder "l" hinzugefügt ist, um das obere bzw.
untere Stockwerk zu bezeichnen. Die Arbeitsweise der Vorrichtung
gemäß den Fig. 15 und 16 ist ohne weiteres aufgrund
der Erläuterungen des ersten Ausführungsbeispiels verständlich,
wobei hier nur die Besonderheiten der vierten Ausführungsbeispiele
erläutert werden. Die zu kompostierenden organischen
Materialien werden über ein Transportband 44 an
geliefert und an eine obere Aufhäufzone 17u über eine
Einlaßöffnung 23u abgegeben, und zwar durch eine Vertei
lungsvorrichtung 55, welche die herantransportierten
Materialien gleichmäßig entlang der Breite der Einlaßöffnung
23u verteilt. Die in der oberen Aufhäufzone aufgehäuften
Materialien werden umgedreht und in der Richtung
von Au durch eine Agitatorvorrichtung 25u versetzt, und
zwar während deren Zickzackkurs auf einem oberen Stockwerk
oder Boden 18u. Die auf diese Weise versetzten Materialien
fallen allmählich durch eine Auslaßöffnung 24u auf einen
unteren Boden 181 an dessen Einlaßöffnung 231, von wo aus
die Materialien weiter umgewendet werden
und allmählich zur Auslaßöffnung 241 durch eine Agitatorvorrichtung
251 versetzt werden, und zwar während des Zickzackkurses
desselben auf einem unteren Boden 181, wobei dies schließlich
zur Abgabe an ein Abgabeförderband 46 führt. Obwohl
die Abdeckung oder die Schutzeinrichtung 16 als zweistufige
oder zweistöckige Schutzeinrichtung erläutert wurde, so kann
doch die Anzahl der Böden oder Stockwerke erhöht werden und
ist nicht auf zwei, wie dargestellt, beschränkt.
Die Fig. 17, 18, 18a und 18b und 19 zeigen ein fünftes Aus
führungsbeispiel der Erfindung, welches zum Kompostieren
von Materialien verwendet wird, die an der offenen Luft oder
auf dem Feld aufgehäuft sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel
werden die organischen Materialien bewegt (agitiert) und allmählich
in Richtung von Af versetzt, und zwar von einer Einlaßseite
23f zu einer Auslaßseite 24f hin vermittels einer
Agitatorvorrichtung 25f während dessen Zickzackbewegung, wie beispiels
weise der Bewegung folgend einem Pfad bi→ai→ai+1→bi+1 . . . .
Die Vorrichtung 25f wird vorzugsweise von einem
Fahrzeug 47 getragen, welches zur Verfolgung des obigen
Pfades bewegbar ist. Da die Materialien im Felde angehäuft
sind, kann das Fahrzeug sich frei in seiner Richtung an einer
Position außerhalb der Kompostierzone bewegen, wie dies durch
die gekrümmten Pfeile angedeutet ist. Die Drehrichtung der
Agitatorvorrichtung 25f ist daher an jedem Wendepunkt des Fahrzeugs
in die entgegengesetzte Richtung umzuwechseln. Entsprechend
dieser Drehrichtungsänderung ist jede der Spitzen der Schürfschaufeln
30f in der Agitatorvorrichtung 25f derart geformt,
daß sie eine "Y"-Form besitzen, wie es schematisch
in Fig. 18a gezeigt ist, so daß eine aufgehäufte Lage 19f
in effizienter Weise unabhängig von den Drehrichtungen erfaßt
wird. Es sei darauf hingewiesen, daß jede der Schürfschaufeln
des vorhergehenden Ausführungsbeispiels eine Krümmung
gegeben wurde, die jeweils derart war, daß die Schaufel
die aufgehäuften organischen Materialien in effizienter Weise
erfassen kann, da es bei diesen Ausführungsbeispielen nicht
notwendig ist, die Drehrichtung umzukehren. Das Fahrzeug 47
kann in Form eines Automobils vorgesehen sein, und es wird
demgemäß vorgezogen, die Vorrichtung 25f unter Verwendung
von Leistung zu rotieren, die von einer vom Motor
kommenden Welle abgenommen wird, und zwar anstelle von Motoren,
wie bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen.
Fig. 18b zeigt eine Darstellung ähnlich Fig. 18, wobei das
Fahrzeug 47 mit einer vorderen Agitatorvorrichtung 25F
und einer hinteren Agitatorvorrichtung 25R ausgestattet
ist. Die hintere Vorrichtung 25R wirft die von
der vorderen Vorrichtung 25F kommenden Materialien
weiter und fördert das Aufbrechen oder Zerkleinern der organischen
Materialien.
Es sei nunmehr die Arbeitsweise der Agitatorvorrichtung
betrachtet. Es sei der Einfachheit halber wiederum auf die
Fig. 8 und 9 Bezug genommen. Während die Bewegung des Schlit
tenträgers 26 in Richtung von B unterbrochen ist, wird die
Vorrichtung 25 in Richtung des Pfeiles wie angedeutet
gedreht und in der Richtung entlang der Längsrichtung
des Trägers 26 traversiert. Die Höhe "H" der aufgehäuften
Lage 19 ist vorzugsweise mehr als die Hälfte des Außendurchmessers
"D" der Schürfschaufeln 30, oder aber sie ist ferner
vorzugsweise mehr als der Wert des Außendurchmessers D, so
daß die organischen Materialien fliegend in Richtung der
Pfeile S in Fig. 8 geschickt werden, um über die
Vorrichtung 25 hinauszulaufen, und zwar in Richtung A,
unterstützt durch den Blockiereffekt der Kante der aufgehäuften
Lage, abgeschieden in einer solchen Lage oder Dicke. Die
Schaufeln 30 dringen in die aufgehäufte Lage 19 aus den
Materialien ein, nehmen das Material heraus und schleudern es
fliegend und daher aufgeteilt oder aufgebrochen, so daß in
bemerkenswerter Weise die Gesamtoberfläche des heraus
geschleuderten Materials vergrößert wird, welches dann sanft
auf dem Boden 18 abgelagert wird, ohne daß es in eine Masse
zusammenbackt, wodurch der Widerstand gegenüber der nach oben
durch das aufgehäufte Material hindurchgeblasenen Luft niedrig
gehalten wird, um so die aerobische Fermentation zu erleichtern
und zu fördern. Wenn die Höhe H′ der aufgehäuften Lage
19 kleiner als die Hälfte des Außendurchmessers D der
Schürfschaufeln 30 ist, wie dies in Fig. 8a gezeigt ist,
so wird die Rotation der Agitatorvorrichtung 25 vorzugsweise - wie
schematisch in Fig. 8a gezeigt - umgekehrt, wobei die abge
nommenen Materialien in Richtung S′ geschleudert werden und
die Zone durchlaufen, wo die Agitatorvorrichtung in einer Richtung senkrecht
zur Richtung A eine Transversalbewegung ausführt, so
daß die Materialien schließlich sanft mit einer Versetzung
in der gleichen Richtung wie A aufgehäuft werden. Um die Be
triebsvielfalt der Vorrichtung 25 vorzusehen, kann
die Form der in Fig. 18a gezeigten Schaufeln, wenn notwendig,
verwendet werden. Wenn die Materialien aus irgendeinem Grunde
hoch angehäuft werden, wie beispielsweise zur Erhöhung der
Verarbeitungsmenge der Materialien pro Einheitsfläche, so kann
eine zusätzliche Agitatorvorrichtung oberhalb der benachbart zum Boden
angeordneten Agitatorvorrichtung vorgesehen sein. Eine solche Anordnung
ist schematisch in Fig. 20 gezeigt, wo zwei Agitatorvorrichtungen, nämlich
eine obere Agitatorvorrichtung 25u und eine untere Agitatorvorrichtung 25l
derart angeordnet sind, daß sie sich in einer Richtung vertikal
zur Zeichenebene bewegen, während sie in Richtung der
Pfeile rotiert werden. Die Agitatorvorrichtungen 25U und 25L dienen
auch zur intermittierenden Vorwärtsbewegung in Richtung B
zur Einlaßöffnung der Materialien hin, so daß sie zur Verfolgung
eines Zickzackpfades bewegt werden. Vorzugsweise
ist die obere Agitatorvorrichtung 25U etwas nach vorne gegenüber der
unteren Agitatorvorrichtung 25L bezüglich der Vorschubrichtung B an
geordnet, um zu gestatten, daß jede der Agitatorvorrichtungen in ord
nungsgemäßer Weise in die Materiallage eindringt. Es ist
auch bevorzugt, die Umfangsgeschwindigkeit der oberen Agitatorvorrichtung
25U größer vorzusehen als die der unteren Agitatorvorrichtung
25L, so daß die herausgeschaufelten Materialien durch die
obere Agitatorvorrichtung 25U weitergeschleudert werden als durch die
untere Agitatorvorrichtung 25L.
Eine weitere Form einer Agitatorvorrichtung 25E ist in den Fig. 21
und 22 dargestellt. Die Agitatorvorrichtung 25E weist eine endlose
Gelenkvorrichtung 50 auf mit einer Vielzahl von
Schürfschaufeln 30E, wobei die Lenkvorrichtung 50 um (nicht
gezeigte) Drehmittel herumgeführt ist, um in Richtung der
Pfeile zu laufen, wobei die herausgeschürften Materialien
in der gleichen Weise wegfliegen, wie dies zuvor bereits
erläutert wurde. Die Agitatorvorrichtung 25E liegt vorzugsweise
nach hinten, so daß der obere Teil etwas hinter
dem unteren Teil bezüglich der Vorschubrichtung B angeordnet,
wie dies auch in den Zeichnungen gezeigt ist.
In Fig. 23 ist die Anordnung der Schürfschaufeln 30 derart
dargestellt, daß sie der Agitatorvorrichtung gemäß den Fig. 7, 8 und 9
entsprechen. In Fig. 28 (I) sind die Schaufeln 30 radial auf
der Welle 29 in der gleichen Axialposition angeordnet, wohingegen
in Fig. 23 (II) die Schaufeln 30 auf der Welle 29 in
einer axial versetzten Beziehung angeordnet sind. Die Anzahl
und die Axialposition der Schaufeln ist nicht auf die gezeigten
Ausführungsbeispiele beschränkt und kann nach Erfordernis
abgewandelt werden. Vorzugsweise sind die Schaufeln
derart angeordnet, daß sie leicht ersetzt werden können.
In der vorstehenden Beschreibung sowie den Zeichnungen
sind sämtliche Agitatorvorrichtungen hinsichtlich ihrer Drehung um
die Horizontalachsen erläutert. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird eine Agitatorvorrichtung um eine
Vertikalachse gedreht, wie dies in den Fig. 24, 25 und 26
gezeigt ist. Ähnlich Fig. 9 ist ein Schlittenträger 26v
beweglich an entgegengesetzten Enden durch ein Paar von
Führungsschienen 16v getragen. Ein Träger 27v ist auf dem
Schlittenträger derart angeordnet, daß er sich in Längsrichtung
des Trägers 26v darauf bewegt. Zwei Vertikalwellen 29v
können durch Motoren 32v angetrieben werden und sind drehbar
am Träger 27v gelagert und erstrecken sich von dort aus
nach unten. Jede Welle 29v ist mit einer Vielzahl von Axialschaufeln
30b ausgestattet, die radial auf der Welle 29b angeordnet
sind, und zwar an den Längskanten derselben, um so
einen Agitator 25v aufzubauen.
Die beiden Agitatorvorrichtungen 25v sind, wie durch die Pfeile an
gedeutet, in der gleichen Richtung drehbar (vgl. Fig. 26),
und zwar während der Bewegung des Trägers 27v auf dem Schlitten
träger 26v oder in Richtung von 5v oder 5v′ quer zur Richtung
von A oder B, so daß die organischen Materialien aufgerührt
und in Richtung A versetzt werden. Da die Drehrichtung
der Agitatorvorrichtungen 25V abhängig von der Richtung, in der der
Träger 27v sich bewegt, umgekehrt werden kann, sind die entsprechenden
Longitudinalkanten der Schaufeln 30b vorzugsweise
mit "Y"-Form, ähnlich wie in Fig. 18a gezeigt, ausgestattet.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Agitatorvorrichtung ist in Fig. 27 gezeigt. Wie die
Zeichnung zeigt, hat eine Agitatorvorrichtung 25B gemäß diesem Ausfüh
rungsbeispiel einen drehbaren Kern 60 mit Scheibenform, getragen
am unteren Teil eines Arms 62, der sich von einem
Träger aus erstreckt (nicht dargestellt, aber ähnlich wie
bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen), sowie eine
Vielzahl von Kübeln 61, die am Umfang des Kerns 60 befestigt
sind. Jeder der Kübel 61 ist mit einer Kante 63 am unteren
Ende und auch mit Seitenkanten 64 ausgestattet, wodurch
der Schürfeffekt verbessert wird.
Claims (16)
1. Verfahren zum Kompostieren von organischen Materialien,
die sich in einer eine Lage aufweisenden rechteckigen Aufhäufzone
befinden, bei dem
eine an einem Träger befestigte Agitatorvorrichtung, die eine horizontale Drehwelle mit einer Vielzahl radial darauf angeordneter Schürfschaufeln aufweist, die Materialien schürft und sie derart herausschleudert, daß diese wegfliegen und sanft an einer entgegengesetzt zur Schürfstelle bezüglich der Lage der Agitatorvorrichtung liegenden Stelle herabfallen, wobei
die Agitatorvorrichtung sich auf einem Zick-Zack-Pfad innerhalb der Aufhäufzone derart bewegt, daß die Drehwelle sich parallel zur Bewegungsrichtung des Trägers erstreckt, und wobei
die Materialien von einer längs der einen Kante der Aufhäufzone angeordneten Einlaßöffnung fortlaufend zu einer an der entgegengesetzten Kante befindlichen Auslaßöffnung hin versetzt werden.
eine an einem Träger befestigte Agitatorvorrichtung, die eine horizontale Drehwelle mit einer Vielzahl radial darauf angeordneter Schürfschaufeln aufweist, die Materialien schürft und sie derart herausschleudert, daß diese wegfliegen und sanft an einer entgegengesetzt zur Schürfstelle bezüglich der Lage der Agitatorvorrichtung liegenden Stelle herabfallen, wobei
die Agitatorvorrichtung sich auf einem Zick-Zack-Pfad innerhalb der Aufhäufzone derart bewegt, daß die Drehwelle sich parallel zur Bewegungsrichtung des Trägers erstreckt, und wobei
die Materialien von einer längs der einen Kante der Aufhäufzone angeordneten Einlaßöffnung fortlaufend zu einer an der entgegengesetzten Kante befindlichen Auslaßöffnung hin versetzt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Agitatorvorrichtung in einer ersten Richtung parallel
zu den Kanten der Öffnungen bewegt und sodann schrittweise in
einer zweiten Richtung zu der Einlaßöffnung hin, um dem
Zick-Zack-Pfad zu folgen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Agitatorvorrichtung über einen Weg außerhalb
der Aufhäufzone nach Erreichen der Einlaßöffnung zur Auslaßöffnung
hin zurückgebracht wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialien auf einem Boden angeordnet
sind, der Vielzahl von Löchern aufweist, durch welche Luft
nach oben in die Materialien eingegeben wird.
5. Vorrichtung zum Kompostieren organischer Materialien,
umfassend eine rechteckige Aufhäufzone mit einer Einlaßöffnung
an einer Kante und einer Auslaßöffnung an der entgegengesetzten
Kante, und mit einer Agitatorvorrichtung sowie
Mitteln zur Bewegung der Agitatorvorrichtung von der Auslaß
öffnungsseite zur Einlaßöffnungsseite hin auf einem Zick-Zack-
Pfad, wobei die Agitatorvorrichtung gebildet wird durch eine
horizontale Drehwelle sowie eine Vielzahl von Schürfschaufeln,
die radial auf der Welle angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Bewegung der
Agitatorvorrichtung einen Schlitten umfassen, der oberhalb der
Aufhäufzone angeordnet ist und hin und her beweglich ist, und
zwar entlang einer ersten Richtung im allgemeinen senkrecht zu
den Kanten der Ein- und Auslaßöffnungen, und wobei ferner ein
Träger vom Schlitten getragen wird und hin und her bewegbar in
einer zweiten Richtung ausgebildet ist, und zwar im allgemeinen
parallel zu den Kanten der Ein- und Auslaßöffnungen, und
wobei ferner sich ein Arm von dem Träger aus nach unten
erstreckt und die Agitatorvorrichtung an einem unteren Teil
trägt, und wobei schließlich Mittel zur Hin- und Herbewegung
des Schlittens entlang der ersten Richtung vorgesehen sind,
sowie Mittel zur Hin- und Herbewegung des Trägers längs der
zweiten Richtung.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schlitten durch ein Paar von Führungsschienen geführt ist,
die senkrecht zu den Kanten der Öffnungen angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
eine der Führungsschienen benachbart zu einer der Kanten der
Aufhäufzone angeordnet ist, die parallel zu der ersten
Richtung verlaufen, und daß die andere Führungsschiene derart
angeordnet ist, daß ein Weg zwischen der Kante entgegengesetzt
zu der erwähnten einen Kante und der anderen Schiene
verbleibt, wobei dieser Weg von den organischen Materialien
freigehalten wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Paar von Führungsschienen auf einem Paar von Seitenwänden
einer Abdeckung derart angeordnet ist, daß die Abdeckung darin
die Aufhäufzone und die Agitatorvorrichtung, begleitet von den
Bewegungsmitteln dafür, umfaßt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckung mehrstöckige Aufhäufzonen mit Vertikalabstand
zueinander aufweist, wobei jede Zone mit einer Einlaßöffnung
und einer Auslaßöffnung ausgestattet ist und von einer
entsprechenden Agitatorvorrichtung sowie Bewegungsmitteln
dafür begleitet ist, und wobei ferner die Auslaßöffnung in
jeder Zone oberhalb der Einlaßöffnung in der nächst benachbarten
Zone unterhalb der erwähnten Zone angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufhäufzone einen Boden aufweist, auf
dem die organischen Materialien in einer Lage angeordnet sind,
und wobei der Boden mit Löchern ausgestattet ist, durch welche
Luft nach oben in die Materialien eingegeben wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Welle drehbar in entgegengesetzten Richtungen ausgebildet
ist, und zwar abhängig von den Richtungen der Hin- und Her
bewegungen des Trägers entlang der erwähnten zweiten
Richtungen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
eine zusätzliche Agitatorvorrichtung oberhalb der Agitatorvorrichtung
angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Agitatorvorrichtung etwas dichter zur Einlaßöffnung
hin als die untere Agitatorvorrichtung angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umfangsgeschwindigkeit der oberen
Agitatorvorrichtung größer ist als die der unteren
Agitatorvorrichtung.
15. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Agitatorvorrichtung einen um eine Horizontalachse drehbaren
Scheibenkern besitzt, an dessen Umfang eine Vielzahl von
Kübelschürfern befestigt ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Höhe H der Aufhäufzone größer ist als die Hälfte des
Außendurchmessers D der Schürfschaufeln.
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