DE3017097A1 - Selbstsperrender gurtaufroller fuer kraftfahrzeug-sicherheitsgurte - Google Patents
Selbstsperrender gurtaufroller fuer kraftfahrzeug-sicherheitsgurteInfo
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Description
Beschreibung
Selbstsperrender Gurtaufroller für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte
Die Erfindung betrifft einen selbstsperrenden Gurtaufroller für insbesondere Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte, mit einem
Gehäuse und einer darin axial unverschieblich und radial unter der Wirkung von Blockierkräften verschieblich gelagerten
Gurtaufwickelwelle, die sich mit ihren Enden durch Durchtrittsöffnungen des Gehäuses erstreckt und in der Ebene
der Durchtrittsöffnungen jeweils mit einer Scheibe, vorzugsweise
Zahnscheibe, versehen ist, von denen wenigstens eine beim Auftreten von Blockierkräften in eine feste Innenverzahnung
einer Durchtrittsöffnung eingreift. Die Selbstsperreinrichtung kann gurtbandsensitiv und/oder fahrzeugsensitiv
blockierend ausgebildet sein.
Bei einem bekannten Gurtaufroller dieser Gattung (DE-OS
26 46 238) sind den beiden Zahnscheiben an den Enden der Gurtaufwickelwelle entsprechende Innenverzahnungen in den
Durchtrittsöffnungen des Gehäuses zugeordnet. Hiermit ist die Wirkung verbunden, daß sich die beim Auftreten von
Blockierkräften im Gehäuse radial verlagerte Welle auf beiden Seiten am Gehäuse abstützen kann und daß dementsprechend
das Gehäuse symmetrisch und im wesentlichen verwindungsfrei
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belastet wird. Aufgrund dessen können die Wandungen des in der Regel U-förmigen Gehäuses leichter ausgeführt
werden, und es ergibt sich auch eine geringere Baubreite des Gurtaufrollers insgesamt/ weil die Gehäusewandungen
funktionell genutzt werden. Ein sogenannter Druckring zur Lastaufnähme ist nicht erforderlich.
Nachteilig bei der bekannten Ausbildung ist allerdings, daß die Welle mit ihren Wellenzapfen in radialer Richtung
federnd in zugeordneten Lagern abgestützt ist. Diese federnde Lagerung ist Teil der gurtbandsensitiven Blockiereinrichtung,
die bei beschleunigtem Gurtbandauszug anspricht. Zu dieser Einrichtung gehört auch die Welle mit den fest daran angeschlossenen
Bauteilen sowie der auf die Welle aufgewickelte Abschnitt des Gurtbandes als Trägheitsmasse. Bei beschleunigtem
Gurtbandauszug wird diese Trägheitsmasse gegen die Wirkung der Federn beeinflußt und dadurch die Welle radial verlagert.
Da aber die Gurtkraft außermittig am tangentialen Gurtablaufpunkt des Wickels an diesem bzw. an der Welle angreift,
wird gleichzeitig auch die Welle bzw. der Wickel drehbeschleunigt.
Das Verhältnis von radialer Beschleunigung zu Drehbeschleunigung
hängt von der Größe des Wickels ab und ist dementsprechend unterschiedlich, je· nachdem, wieviel Gurtband
vom Wickel abgezogen worden ist. Infolgedessen ist auch das Verhältnis der zum Blockieren erforderlichen Radialkräfte
zu den wirksamen Federkräften an den Lagern der Welle nicht konstant. Im Ergebnis läßt sich mit dieser gurtbandsensitiven
Blockiereinrichtung keine exakt definierte Blockierung erreichen.
Auch die fahrzeugsensitive Blockierung ist bei diesem Stand
der Technik problematisch; sie arbeitet mit einer sensorgesteuerten Klinke, welche in eine der Zahnscheiben der Welle
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eingreift und die Welle gegen die Wirkung ihrer Lagerfedern anhebt. Die Klinke muß dann wieder aus der Verzahnung der
Zahnscheibe ausgehoben werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen selbstsperrenden Gurtaufroller
der eingangs beschriebenen Gattung zu schaffen, dessen Blockierung definiert und unabhängig von auf die
Welle einwirkenden Radialkräften auslösbar ist, wobei nichtsdestoweniger eine zweiseitige Blockierung der Welle eintreten
kann. Dabei soll auch eine Hilfsblockierung für hohe
Belastungen realisierbar sein.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe sowie vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen derselben ergeben
sich aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser Beschreibung vorangestellt sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Gurtaufroller wird die Blockierung
der Gurtaufwickelwelle durch eine als solche bekannte gurtbandsensitive und/oder fahrzeugsensitive Selbstsperreinrichtung
eingeleitet, die den Riegel derart steuert, daß er in den Öffnungsquerschnitt der zweiten Durchtrittsöffnung
des Gehäuses hineinschwenkt und dadurch in die Verzahnung
der dort umlaufenden Zahnscheibe eingreift, womit die Welle gegen weiteres Drehen festgehalten wird. Wenn die
Gurtbandkräfte ein übliches normales Maß, wie es ζ. B. vorkommt,
wenn das Fahrzeug in einer alltäglichen Verkehrssituation abgebremst wird, nicht überschreiten, reicht die
Sperrwirkung des Riegels auf die Zahnscheibe und damit auf die Welle aus, um den Sicherheitsgurt und die angeschnallte
Person zurückzuhalten.
Treten nun aber bei einem Unfall oder dergleichen über das Normale hinausgehende, sehr viel höhere Gurtbandkräfte auf,
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werden nach dem Eingriff des Riegels in die Zahnscheibe so.hohe Zugkräfte und daraus an der Welle bzw. am Wickel
resultierende Radialkräfte wirksam, daß diese die Welle insgesamt radial verlagern und dabei die an beiden Enden
der Welle in den Durchtrittsöffnungen des Gehäuses umlaufenden Scheiben, vorzugsweise Zahnscheiben, gegen die
Innenwandung der jeweils zugehörigen Durchtrittsöffnung auslenken. Sind die Scheiben und Durchtrittsöffnungen verzahnungsfrei,
geschieht beim Auslenken der Welle die Blockierung lediglich durch Reibung (Festfressen); ist die
Durchtrittsöffnung auf der Riegelseite verzahnungsfrei, auf der anderen Seite aber verzahnt, dann erfolgt die
Blockierung beidseitig durch Formschluß, wobei auf der Riegelseite allerdings der Riegel allein die ganze Last aufnehmen
muß. Am günstigsten gestalten sich die Verhältnisse, wenn die Durchtrittsöffnungen auf beiden Seiten innenverzahnt
sind, d. h. die damit erreichte Hilfsblockierung im Crash-Fall
genügt den höchsten Ansprüchen. Der Riegel wird beim Auftreten von Spitzenkräften am Gurtband bzw. an der Welle
durch die Hilfs- oder Zusatzblockierung in Gestalt der erwähnten
Innenverzahnungen entlastet.
Der Riegel erfüllt somit eine Doppelfunktion, weil er einerseits selbst ein Blockierelement für den normalen Belastungsfall ist und andererseits bei einem Unfall die Hilfs- oder
Zusatzblockierung einleitet, indem er die Auslenkung der Welle und damit ihre Blockierung durch Eingriff der Zahnscheiben
in die Innenverzahnungen der Durchtrittsöffnungen bewirkt. Eine besondere Lagerung oder Führung für den Riegel ist
nicht erforderlich, wenn nur dafür gesorgt ist, daß der ausgeschwenkte Riegel sich einerseits an der zugeordneten
Zahnscheibe und andererseits an seiner Ausnehmung abstützen kann. Er leitet dann die statische Hilfs- oder Zusatzblockierung sicher ein.
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Um einen sicheren Eingriff beider Zahnscheiben mit dem
Riegel auf der einen Seite und der Innenverzahnung auf der anderen Seite zu erreichen, kann es zweckmäßig sein, wenn
in unbelastetem Zustand der Eingriff zwischen Innenverzahnung Und zugeordneter Zahnscheibe gegenüber dem Eingriff zwischen
ausgeschwenktem Riegel und zugeordneter Zahnscheibe um einen nachlaufenden Winkel versetzt ist, so daß sich die Zähne
der mit der Innenverzahnung zusammenwirkenden Zahnscheibe unter Last mit geringem Winkelversatz in die korrespondierenden
Zahnlücken der Innenverzahnung einschieben.
Die Erfindung eignet sich bevorzugt auch für solche Gurtaufroller,
bei denen die Gurtaufwickelwelle als Teil eines
pyrotechnischen Gurtstrammers ausgebildet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend erläutert werden. Es
zeigen:
Fig. 1 schaubildlich, teilweise und mit auseinandergezogenen Bauteilen einen Gurtaufroller für Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte,
und zwar mit einer ersten Lagerungsvariante der Gurtaufwickelwelle,
Fig. 1a schaubildlich, teilweise und mit auseinandergezogenen Bauteilen eine zweite Lagerungsvariante
der hier nicht dargestellten Gurtaufwickelwelle an einer Gehäuseseite,
Fig. 1b einen diametralen Schnitt durch die Lagerung der Gurtaufwickelwelle nach der Linie B - B in
Fig. 1a,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Gehäuseaußenseite des Gurtaufrollers,
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Fig. 3 eine Draufsicht auf die andere Gehäuseaußenseite,
Fig. 4 den Gegenstand nach Fig. 2 in anderer Funktionsstellung,
Fig. 5 den Gegenstand nach Fig. 3 in anderer Funktionsstellung,
Fig. 6 den Gegenstand nach Fig. 2 in einer weiteren Funktionssteilung,
Fig. 7 den Gegenstand nach Fig. 3 in einer weiteren Funktionsstellung, die der Funktionsstellung
nach Fig. 6 entspricht,
Fig. 8 den Gegenstand nach Fig. 2 in einer abgwandelten Ausführung.
Der Gurtaufroller hat ein U-förmiges Gehäuse 1 mit ü-Steg und zwei seitlich daran anschließenden U-Schenkeln 3, 4.
Außen auf den U-Schenkeln 3, 4 sind in herkömmlicher Weise Gehäusedeckel 5, 6 befestigt. Die U-Schenkel 3, 4 weisen
jeweils eine verhältnismäßig große Durchtrittsöffnung 7 bzw. 8 für eine Gurtaufwickelwelle 9 auf, die einen im wesentlichen
rechteckigen Querschnitt besitzt und auf die ein Wellenförmkörper
10 aufgeschoben ist. Die Welle 9 trägt im Bereich ihrer beiden Enden jeweils eine Zahnscheibe 11 bzw. 12,
die so auf der Welle 9 angeordnet sind, daß sie in zusammengebautem Zustand des Gurtaufrollers fluchtend mit den Gehäuseschenkeln
3, 4 in den Durchtrittsöffnungen 7, 8 laufen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1 weisen die Gehäusedeckel
5, 6 innenseitig vorstehende Wellenlagerzapfen 13,
14 auf, die in zugeordnete stirnseitige Öffnungen 15 der
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Welle 9 eingreifen. Die Wellenlagerung im einzelnen kann so ausgebildet sein, wie es in der DE-OS 27 20 959 beschrieben
ist.
Im oberen Teil der Figur 1 ist eine Federkassette 16 für die
nicht dargestellte Gurtrückhol- oder Aufwickelfeder wiedergegeben.
Die Federkassette 16 wird in zusammengebautem Zustand
des Gurtaufrollers vom Gehäusedeckel 5 abgedeckt.
Die erste Durchtrittsöffnung 7 ist über einen Teil ihres ümfangs mit einer Innenverzahnung 17 versehen, die sich
über einen Winkelbereich von ungefähr 90 bis 150 Grad erstreckt,
gemessen vom tangentialen Gurtablaufpunkt, der sich auf der
Seite des U-Steges 2 etwa in Höhe der Wellenachse befindet. Die andere, zweite Durchtrittsöffnung 8 weist eine glatte
Innenwandung oder -kante auf, die - ebenfalls im Winkelbereich zwischen 90 und 150 Grad - eine Ausnehmung 18 hat,
in der ein Riegel 19 mit Lagerbohrung 20 um eine zur Wellenachse parallele Achse schwenkbeweglich gelagert ist. Die
gekrümmte Innenkante des Riegels 19 verläuft im wesentlichen
fluchtend mit der gekrümmten Innenwandung der zweiten Durchtrittsöffnung
8. Die Außenkante des Riegels 19 ist im Bereich der Lagerbohrung 20 bogenförmig gestaltet, so daß
eine Stützfläche 21 entsteht, die mit einer zugeordneten Stützfläche 22 eines Wandungsabschnitts der Ausnehmung 18
zusammenwirkt.
Das der Lagerbohrung 20 abgewandte Ende des Riegels 19 ist
als Sperrzahn 23 für den Eingriff in die Zahnscheibe 11
ausgebildet. Ein sich über die Ebene der Gehäuseaußenseite
des U-Schenkels 4 erstreckender Vorsprung oder Stift 24 dient als Betätigungs- und Führungselement, mit dem die
Schwenkbewegung des Riegels 19 von einer nicht dargestellten
gurtbandsensitiven Blockiereinrichtung herkömmlicher Ausbildung
gesteuert wird.
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Während die Wellenlagerung gemäß Figur 1 mittels der Lagerzapfen 13, 14 und der stirnseitigen Wellenöffnungen 15
geschieht, ist die Gurtaufwickelwelle bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 1a und 1b auf andere Weise gelagert.
Damit wird gleichzeitig die Lagerung des Riegels 19 erfaßt. Hierzu sitzt an der Innenseite des U-Schenkels 4
des Gehäuses 1 ein ringförmiger Kragen 30, der mittels dreier Nietbolzen 31 und entsprechend angeordneter Bohrungen 32
im U-Schenkel 4 auf der Innenseite desselben befestigt ist. Dabei verlaufen die Durchbrechung 8 und der kreisförmige
Innenraum 33 des Ringkragens 30 konzentrisch zueinander. An der Außenseite des U-Schenkels 4 befindet sich eine Lagerscheibe
34 mit einem mittleren Ansatz 35 nach Art einer Manschette zur drehbeweglichen Aufnahme des diesseitigen
Endes der Welle 9. Die Lagerscheibe 34 ist mittels Bohrungen 36 auf die Nietbolzen 31 aufgesteckt; durch die Vernietung
werden die drei Bauteile 30, 4 und 34 fest miteinander verbunden.
Der Ringkragen 30 hat einen Durchmesser, der so gewählt ist, daß er die Ausnehmung 18 einseitig überdeckt, wodurch bei
diesem Ausführungsbeispiel die Möglichkeit geschaffen wird, den Riegel 19 schwenkbeweglich zu lagern. Hierzu trägt
der Kragen 30 einen Lagerzapfen 37, der sich in die Ausnehmung 18 hinein erstreckt. Die Lagerbohrung 20 des Riegels
19 sitzt auf dem Zapfen 37, wodurch der Riegel 19 schwenkbeweqlich
gelagert ist. Dabei sind die Randbereiche 21, 22 des Riegels 19 und der Ausnehmung 18 gestaltungsmäßig derart
aufeinander abgestimmt, daß sich der Riegel 19 im ausgeschwenkten
Zustand in der Ausnehmung 18 und damit am Gehäuse abstützen kann. Auf diese Weise brauchen der Zapfen 37 und
der Kragen 30 nicht die ganzen Kräfte aufzunehmen, die von der Welle 9 über die Zahnscheibe 11 in den Riegel 19
eingeleitet werden.
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Zur freien Beweglichkeit des stiftförmigen Betätigungselementes 24 für den Riegel 19 weist die Lagerscheibe 34
eine Durchbrechung 38 in Form eines Langloches auf, durch
welches der Stift 24 nach außen hindurchragt· Der Stift ist so lang, daß sein freies Ende außerhalb der Scheibe
von der in den Figuren 1a und 1b nicht dargestellten Einrichtung, welche den Blockierfall sensiert und die Blockierung
auslöst, sicher erfaßt werden kann.
Der Gurtaufroller gemäß den beiden beschriebenen Ausführungsbeispielen arbeitet beim Blockieren wie folgt: Die Figuren
2 und 3 verdeutlichen die Ausgangslage von Welle 9, Zahnscheiben 11, 12 und Riegel 19, d. h. diese Figuren zeigen
den unbelasteten Zustand. Hierbei wird die Welle 9 mittels ihrer zugeordneten Wellenlagerung radial so gehalten, daß
die Zahnscheiben 11, 12 koaxial in den zugeordneten Durchtrittsöffnungen
7, 8 laufen. Der Riegel 19 ist in seine Ausnehmung 18 zurückgeschwenkt und behindert die Drehung
der Welle nicht.
Wenn ein normaler Belastungsfall am Sicherheitsgurt eintritt,
beispielsweise wenn sich die angeschnallte Person mit ihrem Oberkörper schneller als üblich nach vorn bewegt, weil das
Fahrzeug im Straßenverkehr abgebremst wird, spricht die gurtbandsensitive und/oder fahrzeugsensitive Selbstsperreinrichtung
an und verschwenkt mittels des Stiftes 24 den Riegel 19 mit seiner Sperrnase 23 in Richtung zur Mitte der
Durchtrittsöffnung 8, so daß der Eingriff in die Zähne der Zahnscheibe 11 erfolgt. Damit werden die Zahnscheibe 11 und
die Welle 9 angehalten, und der weitere Gurtauszug wird blockiert. Die angeschnallte Person kann ihren Körper nicht
mehr weiter nach vorn verlagern.
Eine radiale Auslenkung der Welle 9 geschieht bei diesem normalen Belastungsfall noch nicht. Deshalb befindet sich
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auch die Zahnscheibe 12 innerhalb der ersten Durchtrittsöffnung
7 mit deren Innenverzahnung 11 noch nicht in Eingriff
, zumal dieser Eingriff aus einem weiteren Grunde verzögert wird. Die Eingriffsverhältnisse einerseits der Zahnscheibe
12 und der Innenverzahnung 17 und andererseits der Zahnscheibe 11 und des Riegels 19 sind nämlich so
ausgelegt, daß in unbelastetem Zustand zwischen beiden ein geringer Versatz um einen Winkel alpha vorhanden ist. Dieser
Winkel ergibt sich aus Figur 5, obwohl dort bereits dargestellt ist, daß die Zahnscheibe 12 in die Verzahnung 17
eingegriffen hat.
Treten infolge eines Unfalles oder einer anderen außergewöhnlichen
Belastung sehr viel höhere Gurtkräfte auf, werden nach Eingriff des Riegels 19 in die Verzahnung der Zahnscheibe
11 radiale Kräfte an der Gurtaufwickelwelle 9 wirksam,
die einerseits die Welle radial um eine Strecke "a" (Fig. 5-8) verlagern und andererseits beide Zahnscheiben
bzw. 12 mit den zugeordneten Verzahnungen der Durchtrittsöffnungen
7 bzw. 8 in Eingriff bringen, wie es aus den Figuren 5 und 7 entnommen werden kann. Dadurch ergibt sich
eine zusätzliche Blockierung, welche die Wirkung des Riegels hilfreich unterstützt.
Bei. der Ausbildung der jeweils zusammenwirkenden Scheiben
und Durchtrittsöffnungen sind verschiedene Möglichkeiten gegeben. Grundsätzlich können die korrespondierenden Teile
unverzahnt oder gerauht sein, so daß die Blockierung bei ausreichend hohen Kräften am Gurtband ausschließlich durch
Reibung erfolgt. Hierbei kann eine zusätzliche Wirkung durch zweckentsprechende Werkstoffauswahl erzielt werden.
Die Teile werden sich dann "festfressen", was allerdings zur
Zerstörung des Gurtaufrollers führen kann, d. h. die Teile sind nicht mehr verwendbar und müssen ausgetauscht werden.
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Bei der praktischen Verwirklichung einer Ausführung des Gurtaufrollers, bei dem die Durchtrittsöffnungen 7, 8 ·
und Scheiben 11, 12 unverzahnt sind, wäre allerdings zu berücksichtigen, daß an der Scheibe 12 eine Verzahnung für
den Eingriff des Riegels 19 vorgesehen sein muß. Diese könnte beispielsweise in die Materialstärke der Scheibe 12 parallel
zu deren unverzahnter Außenkante eingearbeitet sein. Der hiermit verbundene besondere Aufwand erscheint bei speziellen
Anwendungsfällen, die keine Massenproduktion voraussetzen, gerechtfertigt.
Eine weitere Möglichkeit der Gestaltung besteht darin, im Bereich der ersten Durchtrittsöffnung 7 eine Verzahnung
des Gehäuserandes vorzusehen, im Bereich der zweiten Durchtrittsöffnung
8 dagegen nicht, womit bereits die vorteilhafte Hilfs- oder Zusatzblockierung - wenn auch nur einseitig
eintritt. Eine entsprechende Ausbildung, die den Vorteil eines vergleichsweise niedrigen Aufwandes bei der Herstellung
hat, ergibt sich aus den Figuren 6 und 7.
Besonders vorteilhaft ist die in Figur 8 dargestellte Ausführungsform,
nach welcher auch auf der Seite der zweiten Durchtrittsöffnung 8 eine Innenverzahnung 25 vorgesehen
ist, und zwar in einem Sektorbereich, welcher in Drehrichtung der Welle 9 und der Zahnscheibe 11 gesehen vor dem Angriffspunkt
des Riegels 19 angeordnet ist. In Figur 8 verläuft die Drehrichtung der Welle 9 und der Zahnscheibe 11 im Gegenuhrzeigersinn.
Diese Ausführungsform hat eine unmittelbare Entlastung des Riegels 19 zur Folge, wenn übergroße Gurtkräfte
auftreten, womit auch der Schutz der angeschnallten Person im Crash-Fall optimiert wird.
Bei nachlassendem Gurtbandzug und fehlender Erregung der sensitiven Einrichtung kehren die Teile wieder in die in den
Figuren 2 und 3 dargestellte Funktionsstellung zurück. Dabei
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kann die Rückstellung des Riegels 19 durch einen kurzen
Rücklauf der Zahnscheibe 11, im übrigen durch eine nicht dargestellte Feder beeinflußt werden.
Während die Lagerung des Riegels 19 an dem auf einer der
beiden Seiten des Gehäuseschenkels 4 befestigten Ringkragen insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn die Gurtaufwickelwelle
als Teil eines pyrotechnischen Gurtstrammers ausgebildet ist, läßt sich der Riegel 19 auch ohne einen solchen Ringkragen
in seiner Ausnehmung 18 lagern. Hierzu ist die Ausnehmung 18 in Achsenrichtung der Welle 9 wenigstens teilweise
schmaler als die Wandstärke des Gehäuseschenkels 4 ausgebildet, und der Lagerzapfen 37, auf dem die Lagerbohrung
des Riegels 19 sitzt, ist an dieser schmaleren Wandstärke des Gehäuseschenkels in der Ausnehmung 18 befestigt (nicht dargestellt)
. Dabei kann die schmalere Wandstärke entweder die ganze Ausnehmung 18 oder nur einen Teil davon erfassen. Der
Riegel 19 hat dann eine entsprechend der Gestaltung der Ausnehmung
18 in Achsenrichtung der Gurtaufwickelwelle 9 gestufte Ausbildung. Wenn die ganze Ausnehmung 18 nur als
Fräsung in die Wandstärke des Gehäuseschenkels 4 eingearbeitet ist, braucht der Riegel 19 nicht gestuft zu sein.
Zur Befestigung einer fahrzeugsensitiven Steuereinrichtung, beispielsweise eines Kugelsensors, für die Selbstsperrung
des Gurtaufrollers sind im Gehäuseschenkel 4 in herkömmlicher Weise Bohrungen 40 vorgesehen. Der dort befestigte
Sensor greift mit einem entsprechenden übertragungsglied an einer Rastscheibe 26 an, die sich aus Figur 1 entnehmen läßt
und zwischen der Zahnscheibe 11 und der Lagerung 14 im Gehäusedeckel
6 angeordnet ist. Von der Rastscheibe 26 wird der Steuerimpuls dann auf den Stift 24 übertragen.
Die in den Patentansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl
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als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen wesentlich sein.
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Claims (20)
1. Selbstsperrender Gurtaufroller für insbesondere Kraftfahrzeug-Sicherheitsgurte,
mit einem Gehäuse und einer darin axial unverschieblich und radial unter der Wirkung von Blockierkräften verschieblich
gelagerten Gurtaufwickelwelle, die sich mit ihren Enden durch Durchtrittsöffnungen des Gehäuses erstreckt
und in der Ebene der Durchtrittsöffnungen jeweils mit einer Scheibe, vorzugsweise Zahnscheibe,
versehen ist, von denen wenigstens eine beim Auftreten von Blockierkräften in eine feste
Innenverzahnung einer Durchtrittsöffnung eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Durchtrittsöffnung
(8) eine Ausnehmung (18) für einen darin gelagerten Riegel (19) aufweist, der in den
Öffnungsquerschnitt und in die Verzahnung der zugeordneten Zahnscheibe (11) hinein verschwenkbar ist,
und daß am Riegel (19) ein von der Selbstsperrein-
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richtung gesteuertes Betätigungselement (24) angeordnet
ist.
2. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Durchtrittsöffnung (8) für die Gurtaufwickelwelle (9) im Gehäuse
(1, 4) als solche verzahnungsfrei gestaltet ist.
3. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Durchtrittsöffnung (8) für die Gurtaufwickelwelle (9) im Gehäuse
(1, 4) über einen Teil ihres Umfanges mit einer als Hilfsblockierung wirkenden Innenverzahnung (25) versehen ist (Fig. 8).
4. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riegel (19) um eine zur Achse der Gurtaufwickelwelle (9) parallele Achse
(in 20) schwenkbar ist.
5. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (24) als ein zur Schwenkachse (in 20) paralleler stift
ausgebildet ist.
6. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der stift (24) zur Außenseite
des Gehäuses (1, 4) hin gerichtet ausgebildet ist.
7. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (18) eine
Stützfläche (22) für eine zugeordnete Stützfläche (21) des ausgeschwenkten Riegels (19) aufweist.
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8. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (18) mit dem
Riegel (19) sowie eine gegebenenfalls nur teilweise vorhandene Innenverzahnung (17) der ersten Durchtrittsöffnung
(7) in einem Winkelbereich von 90 bis 150 Grad liegen, gerechnet vom tangentialen Gurtablaufpunkt in
Drehrichtung der Welle (9) beim Abziehen des Gurtes.
9. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß im unbelasteten Zustand der
Eingriff zwischen der Innenverzahnung (17) der ersten Durchtrittsöffnung (7) und der zugeordneten Zahnscheibe
(12.) gegenüber dem Eingriff zwischen dem ausgeschwenkten
Riegel (19) und der zugeordneten Zahnscheibe (11) um einen nachlaufenden Winkel versetzt ist.
10. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkelversatz bis zu fünf Grad beträgt.
11. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1 und
wenigstens einem der weiteren vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (19) mit einer
Bohrung (20) auf einem Stift (37) gelagert ist, der sich an einem Halteglied (30) befindet, welches im
Bereich der Ausnehmung (18) an der Innenseite des zugeordneten Gehäuseteils (4) befestigt ist.
12. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteglied (30) als
ringförmiger Kragen ausgebildet ist, dessen Mittenöffnung (33) koaxial zur zweiten Durchtrittsöffnung (8)
angeordnet ist und von der Gurtaufwickelwelle (9, 10)
durchschritten wird.
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13. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 11, da-
das
durch gekennzeichnet, daß die zweite Durchtrittsöffnung (8) durchschreitende Ende der Gurtaufwickelwelle
(9) an einer Lagerscheibe (34) gelagert ist, die an der Außenseite des zugeordneten Gehäuseteils
(4) befestigt ist und gleichzeitig zum Halten des Haltegliedes (30) eingerichtet ist.
14. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerscheibe (34)
in ihrer Mitte außen einen manschettenartigen Ansatz (35) zur Lagerung der Gurtaufwickelwelle (9) trägt.
15. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 13 oder
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerscheibe (34) im Bewegungsbereich des Betätigungselementes (24)
für den Riegel (19) mit einer entsprechenden Durchbrechung
(38) versehen ist und daß das Betätigungselement (24) eine solche Erstreckung hat, daß es
von der Außenseite der Lagerscheibe (34) her in Bezug
auf den Riegel (19) wirksam steuerbar ist.
16. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 11 - 15,
dadurch gekennzeichnet, daß Lagerscheibe (34) und Halteglied (30) durch mehrere gemeinsame, den zugeordneten
Gehäuseteil (4) durchgreifende Verbindungselemente, insbesondere Nietbolzen (31), miteinander
verbunden und am Gehäuse (1, 4) befestigt sind.
17. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gurtaufwickelwelle (9) außerhalb des Gehäuses (1) an seitlichen Gehäusedeckeln (5, 6)
gelagert ist.
130045/044 8
18. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (18) für den Riegel (19) in Achsenrichtung der Gurtaufwickelwelle
(9) wenigstens teilweise schmaler ist als die Wandstärke des zugeordneten Gehäuseschenkels (4)
und daß der Lagerzapfen, auf dem die Lagerbohrung (20) des Riegels (19) sitzt, an dieser schmaleren Wandstärke
des Gehäuseschenkels (4) befestigt ist.
19. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Riegel (19) eine entsprechend
der Gestaltung der Ausnehmung (18) in Achsenrichtung der Gurtaufwickelwelle (9) gestufte
Ausbildung hat.
20. Selbstsperrender Gurtaufroller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf das Betätigungselement (24)
für den Riegel (19) wirkende fahrzeugsensitive Steuervorrichtung
in an sich bekannter Weise am Gehäuse (1) angeordnet ist.
Beschreibung
130045/0448
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