DE3016552A1 - Klammermitnehmer - Google Patents
KlammermitnehmerInfo
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Description
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Klammermitnehmer, d.h. einen Mitnehmer für eine neue Art einer Klammer, die
aus einem elastischen Plattenteil hergestellt ist, das so gebogen und geformt worden ist, daß es zwei gegenüberliegende
Lippen zum Dazwischenfesthalten von Papierblättern oder
dergleichen hat. Ein solcher Klammermitnehmer kann auch als Klammeranbringungs- bzw. -aufbringungsvorrichtung bezeichnet werden.
Eine solche Klammer zum Festhalten von Papierblättern oder
dergleichen ist an sich bekannt, insofern, als sie aus einem integralen elastischen Plattenteil hergestellt ist, das
so gebogen und geformt worden ist, daß es zwei gegenüberliegende Lippen zum Dazwischenfesthalten von Papierblättern oder
dergleichen hat, wobei jede Lippe so gekrümmt ist, daß ein ringförmiger Rand ausgebildet ist, der einen kreisförmigen
Querschnitt hat. Die Klammer hat weiterhin ein Paar von Klammeröffnungshebeln,
von denen jeder von einem starren Metalldraht gebildet ist, der so gebogen ist, daß sich gegenüberliegende Schenkel ergeben, die an ihren Enden wiederum so gebogen
sind, daß Stifte ausgebildet sind, die in den gekrümmten ringförmigen Rand jeder Lippe des Klammerkörpers eingefügt
sind. Im Gebrauch werden die beiden Klammeröffnungshebel zurückgeschwenkt und mit Fingern aufeinander zu gedrückt,
um die beiden Lippen unter Überwindung der elastischen Kraft des Klammerkörpers zu überwinden, so daß zwischen diesen Lippen
die Papierblätter oder dergleichen aufgenommen werden können. Wenn dann die Öffnungshebel von der manuellen Kraft
entlastet werden, federn die Lippen zurück, so daß sie die
Blätter fest und sicher zwischen sich festhalten.
Diese Art einer Klammer jedoch hat den Nachteil, daß die
Klammeröffnungshebel in störender Weise die Handhabung der
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Papiere behindern. Darüberhinaus ist es für Personen, die nur eine kleine Fingerkraft haben, wie beispielsweise für Damen
und Kinder, schwierig, die Klammer unter Überwindung der starken elastischen Kraft des Klammerkörpers zu öffnen.
Unter diesen Umständen wurde vom Erfinder und Anmelder der vorliegenden Anmeldung in einer deutschen Patentanmeldung,
die am 24. April 1980 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 57827/79 vom
28. April 1979 eingereicht worden ist, eine neuartige Klammer vorgeschlagen, die aus einem integralen bzw. einstückigen
elastischen Plattenteil hergestellt ist, das so gebogen und geformt worden ist, daß es gegenüberliegende Lippen hat,
die elastisch gegeneinander gedrückt werden, wobei die Lippen Klammeröffnungsansätze haben, die seitlich von wenigstens
einer Seite derselben vorstehen. Da diese Klammer keine Klammeröffnungshebel hat, die für die Klammer nach dem Stand der
Technik unerläßlich sind, ergeben sich keine Schwierigkeiten
bei der Handhabung der Blätter. Diese neuartige Klammer erfordert jedoch einen speziellen Mitnehmer zum Öffnen der Klammer
und zum Mitnehmen derselben zu den Papieren hin.
Kurz zusammengefaßt wird mit der Erfindung ein Klammermitnehmer zur Verfügung gestellt, der in der Lage ist, die erwähnte
neuartige Klammer nach der Festhalteposition hin bzw. in die Festhalteposition mitzunehmen, während er dieselbe im geöffneten
Zustand hält.
Weiterhin wird mit der Erfindung ein Klammermitnehmer geschaffen, der mit einer Mehrzahl von Klammern geladen werden
kann und in der Lage ist, die Klammern eine nach der anderen im geöffneten Zustand durch wiederholte Manipulation eines
Mitnehmerteils oder eines Handgriffs zuzuführen, so daß die Papiere oder dergleichen festgehalten bzw. zusammengeklammert
werden.
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Zu diesem Zweck wird gemäß der Erfindung, ein Klammermitnehmer
zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern oder dergleichen zur Verfügung gestellt, und zwar einer Klammer, die ein
Paar von gegenüberliegenden, allgemein flachen Halteschenkeln hat, deren vordere Enden elastisch gegeneinandergedrückt
werden und die Lippen bilden, mit denen sie Blätter zwischen sich festhalten, und die wenigstens ein Paar von gegenüberliegenden
Ansätzen haben, wovon jeder seitlich von einem der Seitenränder von jedem der Halteschenkel vorsteht; dieser Klammermitnehmer
umfaßt folgendes: ein Gehäuse; eine Führungsbahn, die in dem Gehäuse so ausgebildet ist, daß sie sich in
Längsrichtung durch dasselbe erstreckt; einen Einlaß zum Laden der Klammer in das rückwärtige Ende der Führungsbahn in
einer solchen Weise, daß die Lippen der Klammer nach dem vorderen Ende der Führungsbahn hin gerichtet sind; einen Auslaß,
der im vorderen Ende der Führungsbahn zum Ab- bzw. Ausgeben der Klammer vorgesehen ist; und eine Klammeröffnungseinrichtung, die auf wenigstens einer Seite der Führungsbahn in der
Nähe des vorderen Endes derselben angeordnet ist und gegenüberliegende
Führungsoberflächen hat, die allmählich nach dem Auslaß zu divergieren, wobei das Paar von Ansätzen der Klammer jeweils in gleitenden Eingriff mit den Führungsoberflächen
treten kann, wodurch die Klammer während ihrer Vorwärtsbewegung längs der Führungsbahn geöffnet wird.
Die Öffnungseinrichtung kann von einem Teil gebildet sein, das wie eine Stimmgabel geformt ist, indem es ein flaches
rückwärtiges Endteil und zwei geneigte Schenkelteile hat, die
gabelförmig von dem flachen, rückwärtigen Endteil ausgehen; und es ist vorzugsweise aus einem elastischen Teil hergestellt.
Der Klammermitnehmer nach der Erfindung kann ein Mitnehmerteil
oder einen Handgriff zum Mitnehmen der Klammer längs der Führungsbahn
und über die Öffnungseinrichtung hinaus haben. Die Führungsbahn kann eine Mehrzahl von Klammern aufnehmen, so
daß die Klammern aufeinanderfolgend eine nach der anderen infolge einer wiederholten Manipulation des Mitnehmerteils oder
des Handgriffs ausgegeben werden.
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Die vorstehenden sowie weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung
seien nachfolgend anhand einiger besonders bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Figuren
der Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer neuartigen Klammer, die in einen Klammermitnehmer nach der Erfindung
geladen und von demselben gehandhabt wird;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung, wobei Teile weggebrochen
sind;
Figur 3 eine Aufsicht auf die erste Ausführungsform der
Erfindung;
Figur 4 eine Längsschnittansicht der ersten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 5 eine Schnittansicht längs der Linie V-V der Figur 3;
Figur 6 eine Schnittansieht der Klammer, wobei deren
vorderes Ende in Kontakt mit dem rückwärtigen Ende der Öffnungseinrichtung tritt;
Figur 7 eine Schnittansicht der Klammer, in der diese in einem durch die Öffnungseinrichtung bewirkten geöffneten
Zustand ist;
Figur 8 eine perspektivische Ansicht der Klammer in dem Zustand, in dem sie von der Öffnungseinrichtung geöffnet
ist;
Figur 9 eine perspektivische Ansicht der Klammer in dem Zustand, in dem sie Papierblätter oder dergleichen festhält;
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Figur 10 eine perspektivische Ansicht des Körpers eines
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung aufgebauten
Klammernd, tnehmers;
Figur 11 eine perspektivische Ansicht des in der zweiten Ausführungsform vorgesehenen Öffnungsteils;
Figur 12 eine seitliche Aufrißansicht der Öffnungseinrichtung, die in der zweiten Ausführungsform vorgesehen is t;
Figur 13 eine perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
Figur 14 eine perspektivische Ansicht einer Abwandlung der Öffnungseinrichtung, die in der zweiten Ausführungsform vorgesehen ist;
Figur 15 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform
der Erfindung, wobei Teile weggebrochen sind;
Figur 16 eine Aufsicht auf die dritte Ausführungsform nach
der Erfindung;
Figur 17 eine Längsschnittansicht durch die dritte Ausführungsform
nach der Erfindung;
Figur 18 eine perspektivische Ansicht der Öffnungseinrichtung, die in der dritten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen ist;
Figur 19 eine perspektivische Ansicht eines Mitnehmerteils,
das in der dritten Ausführungsform der Erfindung vorgesehen ist;
Figur 20 eine perspektivische Ansicht der dritten Ausführungsform
der Erfindung im Zustand der Anwendung;
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Figur 21 eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform
der Erfindung; und
Figur 22 eine Längsschnittansicht durch die vierte Ausführungsform
nach der Erfindung.
Es seien nun die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
beschrieben, und zwar sei zunächst auf Figur 1 Bezug genommen, in der eine neuartige Klammer dargestellt ist, die mittels
eines Klammermitnehmers nach der vorliegenden Erfindung mitgenommen bzw. an einem Blattstapel angebracht werden kann.
Die Klammer ist aus einer dünnen Platte aus einem elastischen Material, wie beispielsweise Metall, Kunststoff oder dergleichen,
hergestellt und so gebogen und geformt, daß sie allgemein flache Halteschenkel hat, deren vordere Enden elastisch
gegeneinandergedrückt werden und die Lippen 2 bilden, welche miteinander zusammenwirken, indem sie zwischen sich Papierblätter
oder dergleichen festhalten bzw. zusammenklammern. Beide Halteschenkel sind an beiden Seitenrändern mit Ansätzen
3 versehen, die sich seitlich von denselben erstrecken. In der in Figur 1 gezeigten Klammer sind die Ansätze 3 in der
Nähe der äußersten Enden 4 der Halteschenkel vorgesehen, und die äußersten Enden 4 sind leicht nach auswärts gebogen. Die
Ansätze 3 können jedoch an irgendwelchen bzw. jeden Teilen der Seitenränder der Halteschenkel vorgesehen sein. Es ist
auch möglich, die Ansätze 3 nur auf einer Seite der gegenüberliegenden Halteschenkel vorzusehen.
Nachstehend sei nun ein Klammermitnehmer gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zum Mitnehmen der vorstehend
genannten Klammer unter spezieller Bezugnahme auf die Figuren 2 bis 5 beschrieben.
Der Klammermitnehmer nach der Erfindung hat ein Gehäuse 11, das aus einem Kunststoff oder einem Metall hergestellt und
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in dem eine mittige, sich in Längsrichtung erstreckende Ausnehmung
ausgebildet ist, die eine Führungsbahn 13 bildet, längs deren die Klammer mitgenommen wird. Ein Mitnehmerteil
12, das aus einem Kunststoff oder einem Metall hergestellt ist, ist in die Führungsbahn 13 vom rückwärtigen Ende (d.h.
bezogen auf die Figuren 2 bis k vom rechtsseitigen Ende) der
letzteren her in diese eingefügt, so daß es eine freie hin-
und hergehende sowie gleitende Bewegung ausführen kann. Eine Klammerladeöffnung bzw. ein Klammerladekanal 17 ist im Gehäuse
11 so ausgebildet, daß sie bzw. er mit dem im wesentlichen mittigen Teil der Führungsbahn 13 verbunden ist und in
der oberen Wand des Gehäuses 11 mündet. Infolgedessen ist der Teil der Führungsbahn, der sich zwischen dem Klammerladekanal
17 und dem rückwärtigen Ende des Gehäuses 11 befindet, eine rückwärtige Führungsbahn 13b allein für das Mitnehmerteil
12, wohingegen der Teil, der sich vom Klammerladekanal 17 aus nach vorwärts erstreckt, eine Klammerführungsbahn 13a
bildet, längs der die Klammer 1 gleitet, wenn sie mittels des Klammermitnehmerteils 12 mitgenommen bzw. vorwärtsgetrieben
wird. Das Gehäuse 11 hat einen symmetrischen Aufbau bezüglich der Symmetrieachse, die mit der Längsachse desselben zusammenfällt.
Die Klammerführungsbahn 13a wird von einer Bodenwand 14, Seitenwänden 15 und einer oberen Wand 16 begrenzt. Ein
Schlitz 18 zur Aufnahme und Positionierung der Papierblätter oder dergleichen ist im vorderen Ende jeder Seitenwand 15
ausgebildet.
Ein Klammeröffnungsteil 20, das eine Form hat, die gleichartig
bzw. ähnlich wie diejenige einer Stimmgabel ist, und das zwei gabelförmig vom rückkwärtigen Ende desselben ausgehende
geneigte Schenkeltelle hat, ist auf der Innenseite jeder Seitenwand 15.vorgesehen. Die Klammeröffnungsteile 20 bilden eine Klammeröffnungseinrichtung des Klammermitnehmers nach der
Erfindung. Das Klammeröffnungsteil 20 kann integral bzw. einstückig mit der Seitenwand 15 ausgebildet sein, oder es kann
getrennt vom Gehäuse ausgebildet und Ln einer geeigneten Wei-
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se bzw. mittels einer geeigneten Vorrichtung an der Seitenwand 15 angebracht sein. Im einzelnen wird das Klammeröffnungsteil
von einem flachen Endteil 21, geneigten Schenkelteilen 23» die gabelförmig von einer Stelle 22 vorwärts vom flachen rückwärtigen
Ende 21 ausgehen, und flachen vorderen Endteilen 24, die sich von den geneigten Schenkelteilen 23 nach vorwärts
sowie parallel zueinander erstrecken, gebildet. Wie man aus den Figuren 2 bis 5 ersieht, ist der Abstand zwischen den beiden
flachen, vorderen Endteilen 24 jedes Klammeröffnungsteils gleich dem Abstand zwischen den beiden Wänden, welche den vorderen
Blattaufnahmeschlitz 18 begrenzen, und die flachen, vorderen Endteile 24 der beiden Seitenwände fluchten miteinander
in der breitenweisen Richtung des Gehäuses 11. Die rückwärtigen Enden der oberen und unteren, flachen, vorderen Endteile
jedes Klammeröffnungsteils 20 sind in der Längsrichtung des Gehäuses 11 bündig mit dem rückwärtigen Ende des Schlitzes 18.
Der flache, vordere Endteil 24 des Klammeröffnungsteils 20 kann weggelassen werden, wenn die gabelförmigen Schenkelteile
23 so angeordnet sind, daß sie die Ränder der Papierblätter oder dergleichen zwischen sich aufnehmen. In einem solchen
Falle hat der geneigte Schenkelteil 23 eine lange geradlinige oder krummlinige bzw. bogenartige Form. Das Klammeröffnungsteil
20 kann so aufgebaut sein, daß der Abstand zwischen beiden gabelförmigen Teilen größer als der Abstand zwischen der
oberen und unteren Wand des Blattaufnahmeschlitzes 18 ist. Der vordere Rand jedes flachen, vorderen Endteils 24 sollte so angeordnet
sein, daß die Papierblätter oder dergleichen von dem Zwischenraum zwischen dem oberen und unteren, flachen, vorderen
Endteilen 24 aufgenommen werden. Mit anderen Worten heißt das, daß die flachen, vorderen Endteile 24 den Blattaufnahmeschlitz
in der Längsrichtung wenigstens teilweise überlappen sollten. Es ist jedoch wünschenswert, daß die Gabelungsstelle
22 etwas im Abstand rückwärts vom rückwärtigen Ende des Blattaufnahmeschlitzes angeordnet ist. Die Klammeröffnungsteile 20
haben über ihre gesamte Länge vom vorderen Ende bis zu ihrem rückwärtigen Ende eine gleichförmige Breite. Diese Breite ist
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so gewählt, daß sie größer als die vorstehende Länge jedes Ansatzes 3 ist. Ausnehmungen bzw. Nuten 25 zum Führen der
Ansätze sind auf beiden Seiten des Klammerladekanals 17 so
ausgebildet, daß sie mit der Klammerführungsbahn 13a verbunden
sind. Die seitliche Breite und Höhe der KlammerfUhrungsbahn
13a sind so gewählt, daß der Durchgang der Ansätze
3» die die maximale Breite der Klammer 1 bilden, ermöglicht wird, wohingegen der Abstand zwischen dem linken und
rechten Klammeröffnungsteil 20 wie auch die Höhe derselben bzw. der Klammerführungsbahn 13a so gewählt sind, daß das
Körperteil der Klammer mit Ausnahme der Ansätze 3 dadurch hindurchgehen kann.
Vie man deutlich aus Figur 4 ersieht, hat das Mitnehmerteil
12 die Form eines hohlen Stabes, der an seiner unteren Fläche geöffnet ist. Eine Spannungsfeder 26 ist zwischen einem
Federhalteteil 27, das auf der inneren Oberfläche des vorderen Endteils des Klammermitnehmeteils 12 ausgebildet bzw.
vorgesehen ist, und einem Klammerhalteteil 28, das am rückwärtigen
Endteil der Führungsbahn 13 ausgebildet bzw. vorgesehen ist, gespannt. Ein Anschlag 29 verhindert, daß das
Klammermitnehmerteil12 aus der Führungsbahn 13 vorsteht
bzw. zu weit aus dem vorderen Ende des Klammermitnehmers herausgeschoben werden kann. Das Klammermitnehmerteil 12
v/ird normalerweise durch die Kraft der Spannungsfeder 26 nach rückwärts gezogen, so daß das vordere Ende des Mitnehmerteils
12 auf der rückwärtigen Seite des Klammerladekanals 17 angeordnet ist.
Der Klammermitnehmer nach dem ersten Ausführungsbeispiel, der den vorstehend beschriebenen Aufbau hat, arbeitet in
der nachstehend erläuterten Weise.
Zum Festhalten bzw. Zusammenklammern von Blättern, wie beispielsweise
Papieren, mit der Klammer 1 wird letztere durch den Klammerladekanal 17 in die KlammerfUhrungsbahn 13a ge-
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laden bzw. eingebracht, und die Randteile der zusammenzuklammernden
Blätter werden in den Blätteraufnahmeschlitzen 18 angeordnet. Dann wird das Klammermitnehmerteil· 12 mit einem
Finger vorwärts gedrückt, so daß es die Klammer 1 nach vorwärts längs der Klammerführungsbahn 13a mitnimmt bzw. treibt,
wodurch die vorderden Enden der Ansätze 3 in Kontakt mit den rückwärtigen Enden der Klammeröffnungsteile 20 gebracht werden,
wie in Figur 6 gezeigt ist. Wenn die Klammer 1 weiter nach vorwärts getrieben wird, kommt es dazu, daß die oberen
und unteren Ansätze 3 auf jeder Seite der Klammer zwischen sich jeweils das rückwärtige Ende des flachen Endteils 21
des entsprechenden Klammeröffnungsteils aufnehmen, so daß die Klammer teilweise geöffnet wird. Dann wird, wenn das
Klammerraitnehmerteil weiter nach vorwärts gedrückt wird, die Klammer nach vorn bewegt, wobei ihre oberen und unteren Ansätze
auf jeder ihrer Seiten in gleitendem Eingriff mit den oberen und unteren Gleitoberflächen sind, die von den geneigten
Schenkelteilen 23 jedes Klammeröffnungsteils 20 dargeboten werden, so daß die Klammer nach und nach aufgrund
einer Keilwirkung geöffnet wird. Die Klammer 1 wird dann im geöffneten Zustand längs den äußeren Oberflächen der flachen,
vorderen Endteile 24 der Klammeröffnungsteile 20 verschoben, wie in den Figuren 7 und 8 veranschaulicht ist. Da die Papierblätter
oder dergleichen bzw. deren Ränder, die von den Blätteraufnahmeschlitzen 18 aufgenommen worden sind, in dem
Raum zwischen den flachen, vorderen Endteilen 24 der Klammeröffnungsteile 20 angeordnet sind, sind nun die Halteschenkel
der Klammer 1 bereit, diese Blätter zwischen sich festzuhalten. Infolgedessen werden, wenn die Klammer 1 durch ein weiteres
Vorwärtsdrücken des Klammermitnehmerteils nach vorn bewegt wird, die Ansätze 3 der Klammer über die vorderen
Ränder der Klammeröffnungsteile bewegt und außer Eingriff mit den letzteren gebracht, so daß sich nun der obere und
untere Halteschenkel aufgrund ihrer Elastizität wieder zurückbewegen können und infolgedessen die Blätter zwischen
sich festhalten.bzw. zusammenklammern. Die Figur 9 zeigt
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Papierblatter oder dergleichen, nachdem sie von der Klammer
1 zusammengeklammert und aus den Schlitzen 18 des Klammermitnehmers herausgezogen \irorden sind.
Gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung ist nur eine kleine manuelle Kraft zum Drücken des Klammermitnehmerteils 12
erforderlich, da die Klammer 1 aufgrund der Keilwirkung, die durch die geneigten Schenkelteile 23 des Klammeröffnungsteils
20 ausgeübt wird, allmählich geöffnet werden. Infolgedessen kann der Klammermitnehmer nach der Erfindung selbst von denjenigen
leicht gehandhabt werden, die nur eine kleine Fingerkraft haben, wie beispielsweise von Damen und Kindern. Außerdem
behindert die Klammer 1, die keine KlammerÖffnungshebel
hat, die Handhabung der Blätter überhaupt nicht. Die aus einem elastischen, plattenförmigen Material hergestellte Klammer
1 weist eine starke Festhalte- bzw, Klammerkraft auf und kann in weitestem Umfang verwendet werden.
In der beschriebenen ersten Ausführungsform sind die Blätteraufnahmeschlitze 18 zum Schutz der Klammeröffnungsteile sowie
zu dem Zweck vorgesehen, daß der Klammermitnehmer ein gutes Aussehen hat. Infolgedessen ist das Vorsehen der Blätteraufnahmeschlitze
nicht wesentlich, und die Festhalte- bzw. Zusammenklammerungsfunktion bleibt selbst dann, wenn die
Blattaufnahmeschlitze weggelassen werden, niemals aus.
Es ist auch möglich, die obere Wand der Klammerführungsbahn 13a zu entfernen, so daß ein Finger in die Klammerführungsbahn
13a eingeführt werden kann, mit dem die Klammer 1 direkt
vorwärts gedrückt und mitgenommen werden kann. In diesem Falle kann das Mitnehmerteil 12 weggelassen werden.
Nachfolgend sei eine zweite Ausführungsform der Erfindung unter spezieller Bezugnahme auf die Figuren 10 bis 14 beschrieben. Ein Gehäuse 111, das aus einem Kunststoff oder
einem Metall hergestellt ist, hat eine Form, die symmetrisch bezüglich der Längsachse ist, und es ist mit einer in Längs-
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richtung verlaufenden, mittigen KlamraerfUhrungsbahn 113
ausgebildet. Klammerführungsausnehmungen 130 sind auf beiden Seiten des rückwärtigen Teils (in der Ansicht der Figuren
und 13 in dem rechtsseitigen Teil) der KlammerfUhrungsbahn so ausgebildet, daß sie die Ansätze 3 der Klammer 1 aufnehmen
und führen. Die Seitenoberflächen der Klammer 1 mit Ausnahme der Ansätze 3 gelangen in Gleiteingriff mit den oberen
und unteren Teilen 131 und 132 der Seitenwände der Führungsbahn
13a oberhalb und unterhalb der Führungsnuten bzw. -ausnehmungen 130. Die inneren Oberflächen der Seitenwände
133 der Klammerführungsbahn 113 im vorderen Teil derselben
sind bündig mit den Böden der Klammerführungsnuten 130. Mit anderen Worten bedeutet das, daß der Abstand zwischen den
inneren Oberflächen der linken und rechten Seitenwände 133 gleich dem Abstand zwischen den Böden der linken und rechten
Führungsnuten 130 ist. Die obere Wand der Klammerführungsbahn 113 ist nur am bzw. im vorderen Teil der letzteren vorgesehen,
so daß es möglich ist, die Klammer direkt mittels eines Fingers, der in die Führungsbahn 113 eingeführt wird,
vorwärts zu drücken und mitzunehmen. Der obere Teil 131 jeder Seitenwand ist an seinem rückwärtigen Endteil jeweils
mit einer Ausnehmung versehen bzw. eingeschnitten, damit das Einführen der Klammern in die Klammerführungsbahn 113
erleichtert wird. Ein Blätteraufnahmeschlitz 134, der an seinem
vorderen Ende geöffnet ist, ist in jeder Seitenwand des vorderen Teils des Gehäuses 111 ausgebildet. Auch ist jede
Seitenwand mit einer Schaft- bzw. Stiftbohrung 136 versehen,
die mit dem schmalen, flachen, rückwärtigen Endteil 135 jedes Blätteraufnahmeschlitzes 13^· verbunden ist.
Jedes Klammeröffnungsteil 120 ist aus einem elastischen bzw.
federnden, plattenartigen Material hergestellt und so gebogen und geformt, daß es gabelförmige, geneigte Schenkelteile
hat. Alternativ kann das Klammeröffnungsteil 120 aus zwei steg- bzw. schenkelartigen elastischen Teilen ausgebildet
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ORiGiMAL INSPECTED
-2Y-
werden, die an ihren rückwärtigen Enden miteinander verbunden
sind. Das in Figur 11 gezeigte Klammeröffnungsteil 120 hat zwei Paare von oberen und unteren geneigten Schenkelteilen,
wobei die beiden oberen geneigten Schenkelteile an ihren vorderen Enden mittels eines querverlaufenden Verbindungsstegs
miteinander verbunden sind, und wobei ferner die
beiden unteren geneigten Schenkelteile an ihren vorderen
Enden ebenfalls mittels eines querverlaufenden Verbindungsstegs miteinander verbunden sind. Im einzelnen ist ein elastisches,
plattenartiges Teil in einem Zwischenteil bzw. in einem mittleren Teil so gebogen, daß ein rückwärtiges Endverbindungsteil
140 ausgebildet ist (der rechte Endteil in der Ansicht der Figuren 11 und 12), wovon sich nach vorwärts
zu ein rückwärtiger, flacher Teil 121 erstreckt, in dem zwei plattenartige Teile übereinanderliegen. Das vordere Ende jedes
flachen, rückwärtigen Endteils ist in einen oberen und einen unteren geneigten Schenkelteil 123 gegabelt. Das vordere
Ende des rechten, oberen, geneigten Schenkelteils ist mittels des Verbindungsstegs 124 einheitlich bzw. einstückig
mit dem vorderen Ende des linken, oberen, geneigten Schenkelteils verbunden. Entsprechend ist das vordere Ende des rechten,
unteren, geneigten Schenkelteils mittels eines Verbindungsstegs 124 mit dem vorderen Ende des linken, unteren,
geneigten Schenkelteils verbunden. Der vordere Endteil jedes geneigten Schenkelteils auf jeder Seite des Klammeröffnungsteils
120 ist mit einer Ausnehmung versehen bzw. eingeschnitten, wie bei 141 dargestellt. Eine Stiftaufnahmebohrung 142
ist in jedem flachen, rückwärtigen Endteil 121 ausgebildet
und dient dazu, einen Stift 143 aufzunehmen, wodurch das Klammeröffnungsteil 120 an dem Gehäuse 111 befestigt wird.
Bei dem in den Figuren 11 und 12 gezeigten Klammeröffnungsteil 120 ändert sich der Neigungswinkel der geneigten Schenkelteile
allmählich längs deren Länge, und diese Schenkelteile sind an ihrem vorderen, äußersten Ende nach auswärts
gekrümmt, so daß man einen divergierenden, vorderen Endteil des Klammeröffnungsteils erhält. Der Grad der Divergenz des
vorderen, äußersten Endes wie auch der Grad der Neigung der Schenkelteile kann je nach Wunsch gewählt werden.
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k 'INSPECTED
Die Figur 13 zeigt den Klammermitnehmer nach"der zweiten
Ausführungsform mit in dem Schlitz 134 (siehe Figur 10) angebrachten
Klammeröffnungsteilen 120. Im einzelnen ist jeder flache, rückwärtige Endteil 121 des Klammeröffnungsteils
an bzw. in dem flachen, rückwärtigen Endteil 135 jedes Schlitzes 134 so angebracht bzw. eingesetzt, daß die Stiftauf
nahmebohrungen 142 der Klammeröffnungsteile 120 in Fluchtung mit den Stifteinfügungsbohrungen 136 des Gehäuses 111
sind, und in diese Bohrungen werden Stifte 143 eingefügt, so daß dadurch die Klammeröffnungsteile 120 an dem Gehäuse
111 befestigt werden. Es ist jedoch nicht unbedingt notwendig, Befestigungsstifte 143 zu verwenden, vielmehr kann die
Befestigungskonstruktion in gewünschter Weise abgewandelt werden. Zum Beispiel kann die Befestigung mittels eines
Klebstoffs erfolgen.
Der Abstand zwischen den äußeren Rändern des Klammeröffnungsteils 120 ist gleich der Breite des Gehäuses 111, d.h. gleich
dem Abstand zwischen den äußeren Seitenrändern des Schlitzes 134. Die Breite jedes geneigten Schenkelteils 123 des Klammeröffnungsteils
120 in dem Teil desselben, in dem die Ausnehmung 141 ausgebildet ist, ist gleich der Dicke der mit
dem Schlitz 134 ausgebildeten Seitenwand 133» so daß der flache, rückwärtige Endteil 121 und der geneigte Schenkelteil
123 von jeder Seitenwand 133, die den Schlitz 134 aufweist,
um einen Betrag nach der Innenseite bzw. dem Inneren zu vorstehen, der gleich der Breite bzw. der Tiefe der Ausnehmung
141 ist.
Die Betriebsweise und die Wirkung der zweiten Ausführungsform sind folgende:
Eine oder mehrere Klammern 1 werden in die Klammerführungsbahn 113 geladen, und zwar so, daß das klammernde Ende derselben
nach vorwärts gerichtet ist, so daß die Ansätze 3 der Klammer 1 in Eingriff mit den Führungsnuten 130 treten. Dann
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werden Papierblätter oder dergleichen zwischen den oberen
und unteren geneigten Schenkelteilen des Klammeröffnungsteils 120 angeordnet, und die Klammer 1 wird nach vorwärts
getrieben. Dieses Vorwärtstreiben bzw. Mitnehmen der Klammer kann direkt mittels eines Fingers ausgeführt werden, der
von der Oberseite des Gehäuses 1 her in die KlammerfUhrungsbahn 113 eingeführt worden ist, oder es kann mittels eines Klammermitnehmerteils
geschehen, das gleichartig bzw. ähnlich ist, wie dasjenige, welches in der ersten Ausführungsform benutzt wird.
Die Klammer 1 wird, wenn sie nach vorwärts getrieben wird
und in Eingriff mit dem Klammeröffnungsteil 120 gelangt ist,
allmählich geöffnet, so daß sie die Blätter wie in der ersten
Ausführungsform festhalten bzw. zusammenklammern kann. Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich jedoch von der ersten
Ausführungsform insofern, als das Klammeröffnungsteil
120 eine Elastizität hat und der rechte und linke Klammeröffnungsteilabschnitt an ihren oberen und unteren, vorderen
Enden mittels der Verbindungsstege 124 miteinander verbunden
sind. In der beschriebenen zweiten Ausführungsform werden nämlich die elastischen, oberen und unteren, geneigten Schenkelteile
123 während des Durchlaufens der Ansätze 3 der Klammer 1 längs dieser Teile gegeneinander gedrückt. Der Betrag
des Schließens der geneigten Schenkelteile 123 hängt von der Elastizität des Klammeröfiuungsteils 123 und der Klammer 1 ab.
Vorzugsweise ist die Ausbildung jedoch so, daß die elastischen,
oberen und unteren geneigten Schenkelteile zusammengedrückt werden, bis ihre inneren Oberflächen in Kontakt mit den zusammenzuklammernden
Blättern kommen. Das bedeutet, daß die Neigung der elastischen Schenkelteile 123 durch ein solches
Zusammendrücken vermindert wird, so daß auf diese Weise das Ausmaß der Öffnung der Klammer 1 und infolgedessen die für
das Vorwärtstreiben bzw. Mitnehmen der Klammer 1 erforderliche Kraft vermindert werden. Wenn die Klammer 1 in eine solche
Position bewegt worden ist, daß ihre Ansätze 3 zu den
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ORIGtNAL INSPECTED
Ausnehmungen 141 des Klammeröffnungsteils 120 kommen, dann
gelangt die Klammer 1 außer Eingriff mit dem Öffnungsteil.
120 und erzeugt ein Schnappgeräusch bzw. schnappt zusammen,
so daß das Öffnungsteil 120 seinen ursprünglichen, geöffneten Zustand wieder einnehmen kann, während die Klammer 1 an
die Blätter zum Zwecke des Zusammenklammerns der letzteren abgegeben wird. Die Figur 9 zeigt die Blätter, nachdem sie
von der Klammer 1 zusammengeklammert und nachdem sie aus dem Klammeröffnungsteil 120 herausgezogen worden sind.
Die Figur 14 zeigt ein Klammeröffnungsteil· 220, das als Abwandlung
des Klammeröffnungsteils der zweiten Ausführungsform angesehen werden kann. Das Klammeröffnungsteil ist aus
einem flachen, stegartigen, elastischen Teil ausgebildet," das in einem mittleren Teil gebogen ist, so daß ein rückwärtiger
Endverbindungsteil 240, wie auch ein rückwärtiger, flacher Teil 221 und ein oberer sowie ein unterer geneigter
Schenkelteil 223 ausgebildet worden sind. Eine Stiftaufnahmebohrung 242 ist in dem flachen, rückwärtigen Teil 221 ausgebildet.
Natürlich kann das Klammeröffnungsteil 220 aus zwei unabhängigen stegartigen, elastischen Teilen ausgebildet
werden, die am bzw. im flachen, rückwärtigen Teil 221 übereinandergelegt und miteinander verbunden werden. Das
Klammeröffnungsteil 220 hat weder einen Verbindungssteg noch die oben erwähnte Ausnehmung, und es wird auf jeder
Seite des Gehäuses in dem Schlitz 134 angebracht. Die Art
des Anbringens ist im wesentlichen identisch mit der bei der zweiten Ausführungsform angewandten Art. Da das Klammeröffnungsteil
220 eine Elastizität hat, werden die geneigten Schenkelteile 223 während des Durchlaufens der Klammer 1
aufeinander zu gedrückt, wie es bei der zweiten Ausführungsform der Fall ist, und sie gelangen aufgrund ihrer Elastizität
unter Erzeugung eines Schnappgeräuschs wieder zurück in ihre ursprünglichen Positionen, während sie es ermöglichen,
daß die Klammer 1 Papierblätter oder dergleichen zusammenklammert .
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ORIGINAL INSPECTED
Nachstehend sei eine dritte Ausführungsform der Erfindung
unter spezieller Bezugnahme auf die Figuren 15 bis 20 beschrieben. Das Gehäuse 311 des Klammermitnehmers gemäß der
dritten Ausführungsform ist aus einem Kunststoffmaterial oder einem nichtmagnetischen Metall hergestellt. Das Gehäuse
311 ist mit einer mittigen, sich in Längsrichtung erstreckenden
Klammerführungsbahn 313 versehen, die sich durch die gesamte Länge des Gehäuses erstreckt. Eine Klammer
führungsnut bzw. -ausnehmung 330 und eine Mitr hmerführungsnut
bzw. -ausnehmung 350 sind in der inneren Seitenoberfläche 315 jeder die Führungsbahn 313 begrenzenden Seitenwand
352 ausgebildet. Die Klammerführungsnut 330 erstreckt
sich zwischen dem rückwärtigen Ende des Gehäuses 311 (d.h. der rechten Seite in den Figuren), wo ein Klammerladeabschnitt
354 ausgebildet ist, und einer vorderen Seitenwand 333 auf jeder Seite des Gehäuses. Das rückwärtige
Ende der Mitnehmerführungsnut 350, die über der Klammerführungsnut 330 ausgebildet ist, ist in der rückwärtigen Endoberfläche
des Gehäuses 311 geöffnet, während das vordere Ende derselben geschlossen ist, und zwar an einer Position,
die sich in der Nähe der vorderen Seitenwand 333 des Gehäuses 311 befindet. Jede Seitenwand 333 des Gehäuses 311 ist
an ihrem vorderen Ende mit einem Schlitz 318 zur Aufnahme
der zusammenzuklammernden Blätter versehen. Ein Klammeröffnungsteil 320 ist im Inneren jedes Schlitzes 318 angebracht.
Ein Permanentmagnet .360 ist im Boden 314 der Klammerführungsbahn 313 in einem Teil der letzteren eingebettet, der sich
gerade hinter den Klammeröffnungsteilen 320 befindet. Der Permanentmagnet 36O kann die Klammer 1, die sich den Klammeröffnungsteilen
320 am nächsten befindet, magnetisch anziehen und stationär halten, d.h. diejenige Klammer, die
zum Mitnehmen aus einer Mehrzahl von Klammern, die von der Klammerführungsbahn 313 aufgenommen sind, bereitgestellt
bzw. bereit ist. Eine Stopp- bzw. Anschlagausnehmung 364 ist in einem Teil des Bodens 314 ausgebildet, der sich hinter
dem Permanentmagneten 36O befindet, und sie dient dazu,
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ORIGINAL INSPECTED:
in Eingriff mit dem rückwärtigen Rand des unteren Haltestegs der Klammer 1 zu treten, um eine Rückwärtsbewegung
der Klammer 1 zu verhindern.
In den rückwärtigen Endteilen der Seitenwände 352 des Gehäuses 311 sind Stiftbohrungen 358 ausgebildet. Eine rückwärtige
Abdeckung 356, die Stiftbohrungen hat, ist mittels Stiften 357, die in die Stiftbohrungen der Seitenwände bzw.
der rückwärtigen Abdeckung auf den jeweiligen Seiten des Gehäuses 311 eingefügt sind, verschwenkbar am rückwärtigen
Ende des Gehäuses 311 angebracht, so daß diese Abdeckung bewegt bzw. verschwenkt werden kann, um das rückwärtige Ende
der Klammerführungsbahn 313 zu öffnen oder zu schließen.
Das Klammeröffnungsteil 320 kann den gleichen Aufbau wie das Klammeröffnungsteil 220 der zweiten Ausführungsform
haben. Das Klammeröffnungsteil kann nämlich aus einem elastischen, stegartigen Teil ausgebildet sein, das so gebogen
und geformt worden ist, daß es einen rückwärtigen Endverbindungsteil 340 hat, an dem das Rohmaterial gebogen
worden ist, sowie einen rückwärtigen, flachen Teil 321 und gegabelte, geneigte Schenkelteile 323· Der Neigungswinkel
oder -gradient jedes geneigten Schenkelteils kann längs der Länge des geneigten Schenkelteils verändert sein, also insbesondere
stufenförmig. Alternativ kann der geneigte Schenkelteil 323 eine kontinuierliche gekrümmte Form haben. Die
Klammeröffnungsteile 320 sind in jeweilige Schlitze 318 der Seitenwände 333 eingesetzt bzw. -gepaßt, wobei ihre gabelförmigen
Teile nach vorwärts gerichtet sind, und sie sind an der Innenseite dieser Schlitze mittels Stiften oder mittels
eines Klebstoffs wie im Falle der zweiten Ausführungsform befestigt.
Ein Klammertreib- bzw. -mitnehmerteil 370 ist aus einem elastischen
Material, wie beispielsweise einem Kunststoff, hergestellt und hat eine Form, die symmetrisch bezüglich seiner
Längsachse ist. Die seitlichen Oberflächen 376 des Klammer-
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ORIGINAL INSPECTED
mitnehmerteils 370 sind geglättet, so daß sie bei einer Hin-
und Herbewegung in Gleiteingriff mit innenseitigen Oberflächen 315 der Seitenwände 352 der Klammerführungsbahn 313
des Gehäuses treten können. Die vordere Endoberfläche 372 des Klammermitnehmerteils 370 bildet eine Klammervorwärtstreib-
bzw. -rnitnehmeroberf lache. An den rückwärtigen Endteilen
der beiden seitlichen Oberflächen 376 des Klammermitnehmerteils 370 sind Ansätze 373 angebracht, die verschiebbar
von den vorerwähnten Mitnehmerführungsnuten 350 des Gehäuses 311 aufgenommen werden können. Der rückwärtige
Teil der Oberseite des Klammermitnehmerteils 370 steht seitlich auf jeder Seite des letzteren vor und ist nach vorwärts
verlängert, so daß eine Federzunge 374 jeweils ausgebildet
ist. Diese Federzungen 374 üben eine elastische Kraft zur Anhebung der vorderen Endoberfläche 372 des Klammermitnehmerteils
aus, so daß verhindert wird, daß letztere in Berührung mit der von der Klammerführungsbahn 313 aufgenommenen
Klammer kommt. Weiterhin ist auf der oberen Oberfläche des Klammermitnehmerteils 370 ein Fingerhalteteil 371 ausgebildet.
Außerdem sind seitliche Vorsprünge 375 auf dem vorderen Endteil des Klammermitnehmerteils 376 ausgebildet, die
sich seitlich von den seitlichen Oberflächen 376 aus erstrekken, so daß sie die Abwärtsbewegung des Klammermitnehmerteils
370 beschränken und auf diese Weise den Kontakt zwischen der vorderen Endoberfläche 372 des Klammermitnehmerteils 370 und.
dem rückwärtigen Ende der Klammer 1 optimalisieren, damit die Klammer ohne Fehlschlag bzw. fehlerfrei mitgenommen
wird, wenn eine manuelle Treib- bzw. Mitnahmekraft auf den Fingerhalteteil 371 ausgeübt wird.
Das rückwärtige Ende der Mitnehmerführungsnut 350 wird freigelegt,
wenn die rückwärtige Abdeckung 356 in die Öffnungsposition bewegt wird, so daß das Klammermitnehmerteil 370
in die Führungsbahn 313 eingefügt werden kann, und zwar so,
daß seine Ansätze 373 gleitend von den Mitnehmerführungsnuten 350 aufgenommen werden. Die FedervorSprünge bzw.
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-streifen 374 des Klammermitnehmerteils 370 wirken elastisch
auf die oberen Oberflächen der Seitenwände 352 bzw. stützen sich elastisch auf diesen Seitenwänden ab, so daß die vordere
Stirn- bzw. Endoberfläche 372 des Klammermitnehmerteils 370 nach aufwärts vorgespannt ist, wodurch sie an der
Klammer in der Führungsbahn 313 vorbeikommt. Auf den oberen
Oberflächen der Seitenwände 352 des Gehäuses 311 sind Vorsprünge
362 ausgebildet bzw. vorgesehen, durch die die Rückwärtsbewegung
des Klammermitnehmerteils 370 verhindert bzw. begrenzt und durch die infolgedessen verhindert wird, daß
die Ansätze 373 des Klammermitnehmerteils 370 außer Eingriff mit den entsprechenden Mitnehmerführungsnuten 350 gelangen.
Die VorSprünge 362 können nach dem Einfügen des Klammermitnehmerteils
am Gehäuse 311 angebracht werden. Jedoch ermöglicht es die Elastizität des Klammermitnehmerteils 370, daß
dieses Klammermitnehmerteil 370 ausgelenkt werden kann, so daß es an den VorSprüngen 362 vorbeikommt. Es ist infolgedessen
möglich, das Klammermitnehmerteil 370 nach dem Anbringen der Vorsprünge 362 einzufügen. Die Klammerführungsbahn
wird an ihrem rückwärtigen Ende ebenfalls geöffnet, wenn die rückwärtige Abdeckung 356 in die Öffnungsposition
verschwenkt wird, so daß dann ein Laden des Klammermitnehmers mit Klammern möglich ist. Nachdem eine Mehrzahl von
Klammern in der Führungsbahn gespeichert ist, wird die rückwärtige Abdeckung 356 wieder in die Schließposition bewegt.
Infolgedessen hat die Klammerführungsbahn 313 in diesem Falle
auch die Funktion eines Klammermagazins bzw. -vorratsraums.
Der vorstehend beschriebene Klammermitnehmer nach der dritten Ausführungsform arbeitet in der nachstehend erläuterten
Weise:
Nach dem Laden des Klammermitnehmers mit den Klammern wird
das Gehäuse 311 leicht geneigt, so daß sein vorderes Ende abgesenkt wird und infolgedessen die Klammern aufgrund der
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ORIGINAL INSPECTED
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Schwerkraft längs der Führungsbahn nach vorwärts gleiten,
wobei die Klammer, die den Klammeröffnungsteilen 320 am
nächsten ist, von dem Permanentmagneten 36O angezogen wird.
Die vom Permanentmagneten angezogene Klammer kann, selbst dann, wenn das Gehäuse so geneigt wird, daß sein rückwärtiges
Ende abgesenkt ist, nicht mehr nach rückwärts gleiten und wird stets in der Mitnahmebereitschaftsstellung gehalten.
Dann wird, nachdem man die zusammenzuklammernden Papierblätter
oder dergleichen in die Schlitze 318 gesteckt hat, das Klammermitnehmerteil 370 mit dem Finger in eine Position
bewegt, in der die vordere Endoberfläche 372 des Klammerini tnehmerteils 370 eine Stellung etwas hinter der in Bereitschaftsposition befindlichen Klammer eingenommen hat. Danach
wird eine Fingerkraft auf den Fingerhalteteil 371 des Klammermitnehmerteils.370 in der Weise ausgeübt, daß letzteres
zuerst niedergedrückt und dann nach vorn gedrückt wird, wie man aus den Figuren 17 und 20 ersieht. Infolge
dieser Bewegung wird die vordere Endoberfläche 372 des Klammermitnehmerteils in Kontakt mit dem rückwärtigen Ende der
in Bereitschaftsposition befindlichen Klammer gebracht, und letztere wird dadurch anschließend vorwärts mitgenommen bzw.-getrieben.
Infolgedessen wird die Klammer in der gleichen Weise wie bei der Abwandlungsform der zweiten Ausführungsform
durch das Klammeröffnungsteil 320 geöffnet und dann wieder geschlossen, so daß sie die in die Schlitze 318 gesteckten
Blätter zusammenklammert. Die Blätter sind in ihrem Zustand, den sie nach dem Zusammenklammern und Herausziehen
aus den Schlitzen 318 haben, in Figur 9 gezeigt. Die
zweite Klammer wird durch die Schwerkraft in die Bereitschaftsposition
bewegt, wenn der vordere Teil des Gehäuses abgesenkt wird. Wenn die zweite Klammer durch die Schwerkraft
bewegt wird, dann kann sie durch einen Finger oder das Klammermitnehmerteil 370 in die Bereitschaftsposition
vorgeschoben werden. Die in der Bereitschaftsstellung ge-
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ORIGINAL INSPECTED
haltene Klammer kann aufgrund des Zusammenwirkens der magnetischen
Anziehungskraft, die von dem Permanentmagneten 36O ausgeübt wird, und der Anschlagnut 364, die in Eingriff
mit dem rückwärtigen Ende der Klammer ist und dieses festhält, durch eine äußere Kraft nicht mehr zurückbewegt werden.
Ein erstes charakteristisches Merkmal dieser dritten Ausführungsform
besteht darin, daß die Klammerführungsbahn 313 im Vergleich zu der ersten und zweiten Ausführungsform eine
große Länge hat und mit der rückwärtigen Abdeckung 356 versehen ist, so daß diese Führungsbahn gleichzeitig die Funktion
eines Klammermagazins bzw. -Vorratsraums hat. Ein zweites charakteristisches Merkmal dieser Ausführungsform besteht
darin, daß das Klammermitnehmerteil am Gehäuse bzw. so am Gehäuse angebracht ist, daß ein sicheres und leichtes
Mitnehmen bzw. Vorwärtstreiben der Klammer sichergestellt wird. Aufgrund dieser Merkmale hat der Klammermitnehmer gemäß
der dritten Ausführungsform eine erhöhte Brauchbarkeit.
Schließlich sei eine vierte Ausführungsform der Erfindung unter spezieller Bezugnahme auf die Figuren 21 und 22 beschrieben.
Das Gehäuse 411 dieses Klammermitnehmers, der auch als Klammeranbringungsgerät
bezeichnet werden kann (ebenso wie die anderen A.usführungsformen), hat eine flache Bodenoberfläche
und ist mit einer Klammerführungsbahn 413 längs der oberen Oberfläche desselben versehen, die nach abwärts und nach
dem vorderen Ende zu (d.h., bezogen auf die Figuren, nach links) geneigt ist. Das Gehäuse 411 hat eine Symmetrieachse,
die mit seiner Längsachse zusammenfällt. Die Klammerführungsbahn 413 wird durch beiden Seitenwände 452 begrenzt, in deren
inneren Oberflächen 415 Klammerführungsausnehmungen bzw. -nuten 430 ausgebildet sind, die an ihren rückwärtigen Enden
mit einem Klammerladeabschnitt 454 und an ihren vorderen Enden mit einem von den vorderen Seitenwänden 433 begrenzten
Raum verbunden sind. Mitnehmerführungsausnehmungen bzw. -nuten
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450 sind in den vorderen Teilen ,der beiden Seitenflächen
415 der Führungsbahn ausgebildet. Diese Mitnehmerführungsnuten
450 sind über den Klammerführungsnuten 430 angeordnet. Am vorderen Ende jeder Seitenwand 452 des Gehäuses
411 ist je ein Blattaufnahmeschlitz 418 ausgebildet, von denen jeder ein Klammeröffnungsteil· 420 aufnimmt, das ähnlich bzw. gleichartig wie das Klammeröffnungsteil 320 der
dritten Ausführungsform sein kann, jedoch eine Form des
geneigten Schenkelteils hat, die etwas gegenüber dem letzteren abgeändert ist.
Der Neigungswinkel der Klammerführungsbahn 413 ist so gewählt,
daß er groß genug ist, aufgrund der Schwerkraft eine natürliche Gleitbewegung der in der Klammerführungsbahn
413 befindlichen Klammern zu bewirken. Dieser Winkel hängt daher von dem Reibungskoeffizienten zwischen der Klammer
und der Klammerführungsbahn 413 ab. Die erste Klammer der Klammerkette bzw. -reihe wird dadurch in einer Bereitschaftsposition
gestoppt, daß sie in Kontakt mit dem Klam-r
meröffnungsteil 420 kommt. Gewünschtenfalls kann ein Permanentmagnet
460 unter der Klammer in der Bereitschaftsposition eingebettet sein.
Das Klammermitnehmerteil 470 hat eine Form, die symmetrisch
in bezug auf seine Längsachse ist, und es ist mit flachen Seitenoberflächen versehen Die Breite des Klammermitnehmerteils
470 ist so gewähltj daß dieses in Gleiteingriff mit den inneren Oberflächen der Seitenwände 452 tritt. Halteansätze 473 sind am rückwärtigen Endteil der Seitenoberflächen
des Klammermitnehmerteils 470 befestigt bzw. ausgebildet, und diese Halteansätze kommen in Gleiteingriff mit den
Mitnehmerführungsnuten 450, so daß sie das Klammermitnehmerteil
470 sowohl entlang den Klammermitnehmerführungsnuten 450 führen als auch eine Schwenkbewegung des Klammermitnehmerteils
470 um die Halteansätze 473 ermöglichen.
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G3G-QiS/0794 :
- 3
Ein Hebel 480 ist mittels Stiften 478 mit seinem unteren
Ende an dem vorderen Endteil des Klammermitnehmerteils "befestigt, während das obere Ende des Hebels 480 mittels
Stiften 484 schwenkbar mit einem Handgriff 482 verbunden ist. Der Handgriff 482 hat eine Form, die symmetrisch bezüglich
seiner Längsachse ist, und er wird von einem vorderen Verbindungsteil und einem rückwärtigen Endteil gebildet,
wobei letzterer zwei Schenkel hat, die sich seitlich im Abstand voneinander befinden und sattel- bzw. gabelförmig
über die Außenseiten der Seitenwände 452 verlaufen. Der Handgriff 482 ist mittels Stiften 483 schwenkbar
an einem rückwärtigen Endteil des Gehäuses 411 befestigt. Damit der Schwenk- bzw. Drehwinkel des Handgriffs 482 auf
einen Bereich beschränkt ist, wie er für das Mitnehmen der Klammer bzw. das Anbringen der Klammer an Blättern erforderlich
ist, ist ein Stift 485 in eine querverlaufende Bohrung
490 eingefügt, die ihrerseits in einem geeigneten Teil des Gehäuses 411 ausgebildet ist, und dieser Stift ist an
seinen beiden Enden an den Schenkeln des Handgriffs 482 befestigt. Das Gehäuse 411 ist in seinem rückwärtigen Teil
außerdem mit einer in Längsrichtung verlaufenden Bohrung 492 versehen, die an ihrem vorderen Ende bis zu der querverlaufenden
Bohrung 490 verläuft und eine Spannfeder 487 aufnimmt, welche an ihrem vorderen Ende mittels des Stiftes
485 und an ihrem rückwärtigen Ende mittels eines am rückwärtigen Ende der in Längsrichtung verlaufenden Bohrung
492 vorgesehenen Halteteils 486 gehalten wird. Der Handgriff 482 wird infolgedessen in die dargestellte Position angehoben.
Der Handgriff 482, der Hebel 480 und das Klammermitnehmerteil 470 sind so miteinander verbunden, daß das
Klammermitnehmerteil 470 längs der Mitnehmerführungsnut bewegt und gleichzeitig der vordere Endteil des Klammermitnehmerteils
470 um die Ansätze 472 gedreht bzw. verschwenkt wird, so daß die vordere Endoberfläche 472 des Klammermitnehmerteils
470 in Kontakt mit dem rückwärtigen Ende der in der Bereitschaftsposition befindlichen Klammer gelangt und
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letztere nach vorwärts mitnimmt bzw. treibt, wenn der Handgriff
482 nach abwärts niedergedrückt wird.
Die vierte Ausführungsform der Erfindung, die den vorstehend beschriebenen Aufbau hat, arbeitet in der nachfolgend erläuterten
Weise:
Das Gehäuse 411 des Klarnmermitnehmers wird auf einem Pult, Tisch o.dgl. angeordnet, und die KlammerführungsbcJi 413
wird durch den Klammerladeabschnitt 454 hindurch mit Klammern geladen. Die Klammern werden durch die Schwerkraft aufeinanderfolgend
nach vorwärts vorgeschoben und in der Klammerführungsbahn 413 gespeichert. Danach wird, nachdem man
Blätter oder dergleichen an deren zusammenzuklammernden Rändern in die Blattaufnahmeschlitze 418 gesteckt hat, der
Handgriff 482 von Hand nach abwärts niedergedrückt, so daß er um den Stift 483 gegen die Kraft der Zug- bzw. Spannungsfeder 487 gedreht bzw. verschwenkt wird, wodurch der Hebel
480 und infolgedessen auch das Klammermitnehmerteil 470 niedergedrückt
wird, so daß die vordere Stirn- bzw. Endoberfläche 472 des Klammermitnehmerteils 470 in Kontakt mit dem
rückwärtigen Ende der in der Bereitschaftsstellung befindlichen Klammer gelangt. Durch ein weiteres Niederdrücken
des Handgriffs 482 wird die Klammer in Eingriff mit den Klammeröffnungsteilen 420 getrieben bzw. vorgeschoben. Dann
werden das Öffnen der Klammer und das Zusammenklammern der Blätter mit der Klammer in der gleichen Weise wie in der
dritten Ausführungsform durchgeführt.
Diese vierte Ausführungsform hat insbesondere die Vorteile,
daß eine beträchtlich große Treib- bzw. Mitnehmerkraft erzielt wird, und zwar teilweise wegen des Drucktypbetätigungsmechanismus,
in dem ein Handgriff vorgesehen ist, der es dem Benutzer ermöglicht, eine große Kraft auszuüben, und teilweise
deswegen, weil mit dem Handgriff eine Hebelwirkung
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erzielt und dadurch die Kraft verstärkt wird. Daher ist diese Ausführungsform besonders dazu geeignet, zum Mitnehmen
bzw. Anbringen von Klammern verwendet zu werden, die eine große Federkraft haben.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß es der Klammermitnehmer bzw. das Klammeranbringungsgerät gemäß jeder
Ausführungsform ermöglicht, Papierblätter, Kunststoffblätter,
Folien oder jede andere Art von Blättern, flächigen Teilen oder dergleichen mit der eingangs erwähnten neuartigen Klammer
festzuhalten bzw. zusammenzuklammern. Der Klammermitnehmer jeder Ausführungsform erfordert nur eine kleine manuelle
Kraft, so daß er selbst von Damen und Kindern leicht gehandhabt werden kann. Die erwähnte neuartige Klammer hat
einen derart vereinfachten Aufbau, daß Teile, die nicht zum Festhalten bzw. Zusammenklammern der Blätter erforderlich
sind, eliminiert sind, so daß sie die Handhabung der Blätter, wie insbesondere das Umwenden oder Umklappen oder Falten
von Blättern, insbesondere von Deckblättern, nicht behindert.
Zum Aufheben des Zusammenklammerns wird die Klammer einfach
außer Eingriff mit den Blättern geschoben, d.h. in Figur nach rechts, so daß sie letztere freigibt.
In der ersten bis vierten Ausführungsform, wie sie oben beschrieben
worden sind, sind die oberen und unteren geneigten Schenkelteile des Klammeröffnungsteils auf jeder Seite
der Klammerführungsbahn angeordnet. Das ist jedoch nicht unbedingt notwendig, und es kann selbst dann eine gleichartige
Wirkung erzielt werden, wenn diese geneigten Schenkelteile nur auf einer Seite der Klammerführungsbahn vorgesehen
sind. Es ist vielmehr so, daß es, wenn die zu handhabenden Klammern nur auf ihrer einen Seite mit Ansätzen
versehen sind, zu bevorzugen ist, den Klammermitnehmer bzw. -anbringungsapparat nur auf einer Seite der Klammerführungsbahn
mit einem Klammeröffnungsteil zu versehen.
Q300-46/0794 ORIGINAL INSPECTED
Obwohl die Erfindung anhand von vier unterschiedlichen Ausführung
sformen erläutert worden ist, sei darauf hingewiesen,
daß diese Ausführungsformen im Rahmen des Gegenstands der Erfindung, wie er in den Ansprüchen zum Ausdruck kommt, sowie
im Rahmen des allgemeinen Erfindungsgedankens in vielfältiger
Weise unabhängig oder in Kombination miteinander abgewandelt werden können.
Kurz zusammengefaßt wird mit der Erfindung ein Klammermitnehmer bzw. -anbringungsapparat zum Mitnehmen bzw. Anbringen
von Klammern zur Verfügung gestellt, welche gegenüberliegende Halteschenkel haben, deren vordere Ränder elastisch
gegeneinander gedruckt werden, so daß sie Lippen zum Festhalten bzw. Zusammenklammern von Papierblättern oder dergleichen bilden. Der Klammermitnehmer bzw. -anbringungsapparat
hat ein Gehäuse, in dem eine in Längsrichtung verlaufende Führungsbahn zum Führen der Klammer, ein Klammermitnehmerteil
zum Mitnehmen bzw. Vorwärtstreiben der Klammer längs der Führungsbahn und ein Klammeröffnungsteil mit gegabelten,
geneigten Schenkelteilen, die nach dem vorderen Ende des Gehäuses divergieren,ausgebildet bzw. vorgesehen sind. Beim
Gebrauch des Klammermitnehmers bzw. -anbringungsapparats wird die Klammer durch das Klammermitnehmerteil vorwärtsgetrieben,
so daß Ansätze, die sich von den Halteschenkeln
aus seitlich erstrecken, längs den divergierenden Oberflächen gleiten und dadurc^ die Klammer zwangsweise entgegen
ihrer elastischen Zusammendrückkraft geöffnet wird, wodurch es ermöglicht wird, Papierblätter oder dergleichen
zwischen den beiden Halteschenkeln der Klammer anzuordnen. Wenn die Klammer weiter nach vorwärts getrieben wird, verlassen
die Ansätze die Führungsoberflächen des Klammeröffnungsteils,
so daß sich die Halteschenkel der Klammer schließen können, um dadurch die Papierblätter oder dergleichen
festzuhalten bzw. zusammenzuklammern..
Ende der Beschreibung. ORIGINAL
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Claims (26)
1. Klammermitnehmer zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern
oder dergleichen, die ein Paar von gegenüberliegenden, allgemein flachen Halteschenkeln hat, deren vordere
Enden elastisch gegeneinander gedrückt werden, so daß sie gegenüberliegende Lippen zum Festhalten bzw. Zusammenklammern
der Blätter zwischen sich bilden, dadurch gekennzeichnet, daß der Klammermitnehmer zum Anbringen
der Klammern (1), die wenigstens ein Paar von gegenüberliegenden Ansätzen (3) haben, welche je von einem Seitenrand
jedes bzw. je eines Halteschenkels seitlich vorstehen, folgendes umfaßt: ein Gehäuse (11,111,311t411); eine
Führungsbahn (13,113,313,413), die in dem Gehäuse (11,111,
311,411) so ausgebildet ist, daß sie sich in Längsrichtung durch dasselbe erstreckt; einen Einlaß (17,117,354,454) zum
Laden der Klammer (1) in die Führungsbahn (13,113,313»413)
in einer solchen Weise, daß die Lippen (2) der Klammer (1) nach dem vorderen Ende der Führungsbahn (13,113,313,413)
hin gerichtet sind; einen Auslaß, der im vorderen Ende der Führungsbahn (13,113,313,413) zum Ausgeben der Klammer (1)
hin gerichtet sind; einen Auslaß, der im vorderen Ende der Führungsbahn (13,113,313,413) zum Ausgeben der Klammer (1)
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vorgesehen ist; und eine Klammeröffnungseinrichtung (20,120,
220,320,420), die auf wenigstens einer Seite der Führungsbahn (13*113,313,413) in der Nähe des vorderen Endes der letzteren
angeordnet ist und entgegengesetzte Führungsoberflächen
hat, die allmählich nach dem Auslaß.hin divergieren, wobei die beiden Ansätze (3) der Klammer jeweils mit den Führungsoberflächen in Gleiteingriff treten können, so daß sich die
Klammer (1) während ihrer Vorwärtsbewegung längs der Führungsbahn (13,113,313,413) öffnet.
2. Klammermitnehmer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß er weiterhin eine Führungsnut
(25,130,330,430) aufweist, die sich längs der einen Seite oder längs beider Seiten der Führungsbahn (13,113,313,413)
vom Einlaß zur Klammeröffnungseinrichtung (20,120,220,320,
420) erstrecken und die Ansätze (3) der Klammer (1) gleitend bzw. verschiebbar aufnehmen können.
3. Klammermitnehmer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e kennz
eichnet , daß ein Klammermitnehmerteil (12,
370,470) längs der Führungsbahn (13,113,313,413) zum Mitnehmen
der Klammer in der Führungsbahn (13,113,313,413) nach dem
Auslaß zu verschiebbar ist. . .
4. Klammermitnehmer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß er weiter ein Paar Führungsnuten (350,450) aufweist, die sich längs gegenüberliegender
Seitenwände (352,452), welche die Führungsbhan (313,413) begrenzen, erstrecken, wobei das Klammermitnehmerteil (370,470)
ein Paar Ansätze (373,473) hat, die seitlich nach auswärts von den entgegengesetzten Seiten desselben vorstehen und von
den Führungsnuten (350,450) verschiebbar aufgenommen werden können.
5. Klammermitnehmer nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Klammermitnehmerteil (370)
weiter mit einem Paar von elastischen Vorsprüngen,- Streifen,
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Nasen ο.dgl. (37A) versehen ist, die sich nach vorwärts entlang den entgegengesetzten Seiten (376) desselben erstrecken
und an ihren rückwärtigen Enden mit diesen entgegengesetzten Seiten (376) verbunden sind und deren vordere Enden in Gleiteingriff
mit den oberen Oberflächen der die Führungsbahn (313) begrenzenden Seitenwände (352) treten können, so daß sie das
vordere Ende (372) des Klammermitnehmerteils (370) nach aufwärts drücken.
6. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß sich die Führungsbahn
(313) durch die gesamte Länge des Gehäuses (311) erstreckt,
so daß sie den Einlaß (354) am rückwärtigen Ende der Führungsbahn (313) bildet, und daß eine rückwärtige Abdeckung (356)
am rückwärtigen Ende des Gehäuses (313) vorgesehen ist, die zwischen Positionen bewegbar ist, in denen sie den Einlaß
(354) verschließt oder öffnet.
7. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Boden der Führungsbahn
(313,413) ein Permanentmagnet (360,460) eingebettet ist, der die Klammer (1) stationär hält, bevor diese mit ihren
Ansätzen (3) in Eingriff mit den Führungsoberflächen der Klammeröffnungseinrichtung (320,420) bewegt wird.
8. Klammermitnehmer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß er eine querverlaufende Stoppausnehmung
bzw. -nut (364) aufweist, die im Boden der Führungsbahn
(313) hinter dem Magneten (360) angeordnet ist, so daß
sie mit dem rückwärtigen Rand der Halteschenkel der Klammer
(1) zum Stoppen und Halten der letzteren gegen eine Rückwärtsbewegung
längs der Führungsbahn (313) in Eingriff tritt.
9. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine querverlaufende Stoppausnehmung
bzw. -nut (364), die im Boden der Führungsbahn (313)
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ausgebildet ist, so daß sie mit dem rückwärtigen Rand der Halteschenkel
der in eine Position in der Nähe der Klammeröffnungseinrichtung (320) bewegten Klammer (1) zum Zurückhalten dieser
Klammer (1) gegen eine Rückwärtsbewegung längs der Führungsbahn (513) in Eingriff tritt.
10. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse (411)
eine abgeschrägte bzw. schräg verlaufende obere Oberfläche hat und sich die Führungsbahn (313) längs dieser oberen Oberfläche erstreckt, wobei sich der Auslaß am unteren Ende derselben
befindet.
11. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, insbesondere
nach Anspruch 10, g e k e η η ζ ei c h η e t durch
ein Klammermitnehmerteil (470), das längs der Führungsbahn (413) zum Mitnehmen der Klammer zum Auslaß hin verschiebbar ist,
einen Handhebel (482), der schwenkbar auf bzw. an dem Gehäuse (411) gelagert und operativ mit dem Klammermitnehmerteil (470)
verbunden ist bzw. so mit dem Klammermitnehmerteil (470) ver-' bunden ist, daß er dieses betätigt.
12. Klammermitnehmer nach Anspruch 11, gekenn-
ζ eichnet durch eine Anschlageinrichtung (485,490)
zum Beschränken der Schwenkbewegung des Hebels (482) auf einen solchen Bereich, daß die Klammer (1) mittels des Klammermitnehmerteils
(470) in eine Position mitgenommen wird, in der die Ansätze (3) der Klammer (1) gerade die Klammeröffnungseinrichtung
(420) verlassen, und eine Einrichtung (427), welche den Hebel (482) von der Anschlageinrichtung weg drückt
bzw. von dem Anschlag dieser Anschlageinrichtung, welcher der vorgenannten Position des Klammermitnehmerteils (470) entspricht.
13. Klammermitnehmer nach Anspruch 11 oder 12, dadurch . g e kennz
ei chnet, daß das Klammermitnehmerteil (470)
an seinem rückwärtigen Ende mit einem Paar seitlichen Ansätzen
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versehen ist und mit seinem vorderen Ende (472) in Eingriff mit dem rückwärtigen Ende der Klammer (1) in der Führungsbahn
(413) treten kann, wobei weiter Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (450) vorgesehen sind, die sich parallel zu der Führungsbahn (413) sowie oberhalb derselben erstrecken
und die seitlichen Ansätze (473) des Klammermitnehmerteils (470) verschiebbar und schwenk- bzw. drehbar aufnehmen; und
wobei ferner ein Glied bzw. Hebel (480) an seinen Enden schwenkbar mit dem vorderen Teil des Klammerinitnehmerteils
(470) und dem Handhebel (482) verbunden ist.
14. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 13»
dadurch gekennzeichnet , daß die Klammeröffnungseinrichtung
(20,120,220,320,420) aus einem Teil besteht, das gleichartig bzw. ähnlich wie eine Stimmgabel geformt ist
und einen flachen rückwärtigen Teil (21,121,221,321) sowie zwei geneigte Schenkelteile (23,123,223,323), die gabelförmig
von dem flachen rückwärtigen Teil (21,121,221,321) ausgehen, aufweist.
15. Klammermitnehmer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die geneigten
Schenkelteile (123,223,323) aus einem elastischen Teil bzw. Material ausgebildet sind, so daß sie aufeinander zu und voneinander
weg gebogen werden können, und daß das stimmgabelartige Teil (20,120,220,320,420) an dem Gehäuse (111,311,
411) an seinem flachen rückwärtigen Teil (121,221,321) befestigt
ist.
16. Klammermitnehmer nach Anspruch 14 oder 15, gekennzeichnet durch eine Führungsausnehmung bzw.
-nut (25,130,330,430), die sich fluchtend mit dem flachen rückwärtigen Teil (21,121,221,321) des stimmgabelartigen
Teils (20,120,220,320,420) erstreckt und die Ansätze (3) der Klammer (1) verschiebbar aufnehmen kann.
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17. Klammermitnehmer nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
gekennzeichnet durch eine am Auslaß vorgesehene Einrichtung (18,134,318,418) zum Positionieren der Ränder
der Blätter zwischen den Lippen (2) der Klammer (1), die in eine solche Position vorwärtsbewegbar ist, daß die Ansätze (3) der Klammer (1) die Führungsoberflächen der Klammeröffnungseinrichtung
(20,120,220,320,420) verlassen, so daß die Lippen (2) zum Festhalten bzw. Zusammenklammern der
Blätter zwischen sich aufgrund der Elastizität aufeinander
zu zurückfedern.
18. Klammermitnehmer, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 17, zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern
oder dergleichen, die ein Paar von gegenüberliegenden, allgemein flachen Halteschenkeln hat, deren vordere Enden elastisch
gegeneinander gedrückt werden, so daß sie gegenüberliegende Lippen zum Festhalten bzw. Zusammenklammern der Blätter zwischen
sich bilden, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Klammermitnehmer zum Anbringen der Klammern (1), die zwei Paare von gegenüberliegenden Ansätzen (3) haben, welche
symmetrisch so bezüglich der Halteschenkel angeordnet sind, daß sie seitlich jeweils von den beiden Seitenrändern der
Halteschenkel vorspringen, folgendes umfaßt: ein langgestrecktes Gehäuse (11,111,311,411); eine Führungsbahn <13,113,313,
413), die durch die gesamte Länge des Gehäuses (11,111,311, 411) ausgebildet und von einer oberen Wand (16), Seitenwänden
(15,133,352,452) sowie einer Bodenwand (14) begrenzt ist;
einen Einlaß (17,117,354,454), der zwischen dem vorderen und rückwärtigen Ende des Gehäuses (11,111,311,411) durch die obere Wand (16) ausgebildet ist, so daß er mit der Führungsbahn
(13,113,313,413) verbunden ist, und der einen Querschnitt hat, welcher mit dem Umriß der Klammer (1) übereinstimmt, mit der
die Führungsbahn (13,113,313,413) in einer solchen Weise geladen wird, daß die Lippen (2) der Klammer nach dem vorderen
Ende der Führungsbahn (13,113.,313,413) hin gerichtet sind; einen
Auslaß, der im vorderen Ende der Führungsbahn (13»13'3,313, 413) zum Ausgeben der Klammer (1) vorgesehen ist; Klammeröff-
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nungsteile (20,120,220,320,420), die auf bzw. in den Seitenwänden
(15,133,352,452) der Führungsbahn (13,113,313,413) in der Nähe des vorderen Endes der letzteren in einem Abstand
einander gegenüberliegend angeordnet sind, der der Breite des Halteschenkels der Klammer (1) entspricht, wobei die
beiden Ansätze (3) der Klammer (1) in Gleiteingriff mit jedem Klammeröffnungsteil (20,120,220,320,420) treten können,
so daß die Klammer (1) während ihrer Vorwärtsbewegung längs der Führungsbahn (13,113,313,413) geöffnet wird; wobei jedes
Klammeröffnungsteil (20,120,220,320,420) eine Form hat, die
gleichartig bzw. ähnlich wie eine Stimmgabel ist und einen flachen rückwärtigen Teil (21,121,221,321) aufweist, der im
wesentlichen parallel zu der oberen Wand (16) und der Bodenwand (14) ist, sowie gegenüberliegende geneigte Teile (23,
123,223,323), die gabelförmig von dem vorderen Ende des flachen rückwärtigen Teils (21,121,221,321) ausgehen, und vorzugsweise
gegenüberliegende flache vordere Teile (24), die sich von den vorderen Enden der jeweiligen geneigten Teile
(23) im wesentlichen parallel zueinander und zu der oberen Wand (16) sowie zu der Bodenwand (14) erstrecken; Schlitze
(18,134,318,418), die am vorderen Ende des Gehäuses (11,111, 311,411) durch die Seitenwände (15,133,352,452) hindurch zur
Aufnahme und Positionierung der Ränder der Blätter ausgebildet sind, wobei sich jeder Schlitz (18,134,318,418) parallel
zur oberen Wand (16) und zur Bodenwand (14) wenigstens zu einer Position zwischen den flachen oder geneigten vorderen
Teilen(24,123,223,323) des Öffnungsteils (20,120,220,320,420) erstreckt; und ein Klammermitnehmerteil (12,370,470), das in
die Führungsbahn (13,113,313,413) vom rückwärtigen Ende derselben
zu einer hin- und hergehenden Gleitbewegung längs der Führungsbahn (13,113,313,413) eingefügt ist.
19. Klammermitnehmer, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern
oder dergleichen, die ein Paar von gegenüberliegenden, allgemein
flachen Halteschenkeln hat, deren vordere Enden elastisch
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gegeneinander gedrückt werden, so daß sie Lippen zum Festhalten
bzw. Zusammenklammern der Blätter zwischen sich bilden
, dadurch gekennzeichnet , daß der Klammermitnehmer zum Anbringen der Klammern (1), die zwei Paare
von gegenüberliegenden Ansätzen aufweisen, welche symmetrisch so mit Bezug auf die Halteschenkel angeordnet sind, daß sie
seitlich jeweils von den beiden Seitenrändern der Halteschenkel vorstehen, folgendes umfaßt: ein Gehäuse (111); eine Führungsbahn
(113)> die durch Seitenwände (133) und eine Bodenwand begrenzt und durch die gesamte Länge des Gehäuses (111)
hindurch ausgebildet ist; ein Paar von parallelen Leisten (131,132), die in Längsrichtung auf der inneren Oberfläche
des rückwärtigen Halbteils jeder Seitenwand (133) ausgebildet sind, so daß sie zwischen sich eine Nut für die verschiebbare
Aufnahme je eines der Paare von VorSprüngen (3) der Klammer
(1) begrenzen; einen Schlitz (134), der durch den vorderen
Halbteil jeder Seitenwand (133) hindurch ausgebildet ist und einen flachen rückwärtigen Endteil (135) hat, der mit der
Nut (130) fluchtet, sowie einen sich nach außen erweiternden Teil, der sich nach vorwärts von dem rückwärtigen Endteil
(135) aus erstreckt und sich an seinem vorderen Ende öffnet;
ein Klammeröffnungsteil (120), das aus elastischem Material hergestellt und innerhalb des Schlitzes (134) so angeordnet
ist, daß sein innerer Rand im wesentlichen bündig mit den inneren Rändern der Leisten (131,132) ist, wobei das Klammeröffnungsteil (120) einen flachen rückwärtigen Endteil (121)
hat, der sicher in dem flachen rückwärtigen Endteil (135) des Schlitzes (134) angebracht ist, und gegenüberliegende geneigte
Schenkelteile (123), die gabelförmig vom vorderen Ende des
flachen Endteils (121) des Klammeröffnungsteils (120) ausgehen.
20. Klammermitnehmer nach Anspruch 19, dadurch g e k
ennz e i chnet , daß sich die geneigten Schenkelteile
(123) des Klammeröffnungsteils (120) zum offenen Ende
des Schlitzes (134) erstrecken und querverlaufende Stege (124)
zur Verbindung der vorderen Enden der oberen geneigten Teile
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(123) bzw. der vorderen Enden der unteren geneigten Teile
(123) der gegenüberliegenden Klammeröffnungsteile (120) vorgesehen sind, wobei die inneren Ränder der geneigten Schenkelteile (123) in ihren vorderen Teilen benachbart den querverlaufenden Stegen (124) ausgenommen bzw. mit je einer Ausnehmung (141) versehen sind.
(123) der gegenüberliegenden Klammeröffnungsteile (120) vorgesehen sind, wobei die inneren Ränder der geneigten Schenkelteile (123) in ihren vorderen Teilen benachbart den querverlaufenden Stegen (124) ausgenommen bzw. mit je einer Ausnehmung (141) versehen sind.
21. Klammermitnehmer nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet , daß das Klammeröffnungsteil
(123) durch Biegen eines elastischen plattenartigen Teils in seinem mittleren Teil ausgebildet ist.
gekennzeichnet , daß das Klammeröffnungsteil
(123) durch Biegen eines elastischen plattenartigen Teils in seinem mittleren Teil ausgebildet ist.
22. Klammermitnehmer, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern
oder dergleichen, die ein Paar von gegenüberliegenden, allgemein flachen Haltestegen bzw. -schenkein haben, deren vordere
Enden elastisch gegeneinander gedruckt werden, so daß sie Lippen zum Festhalten bzw. Zusammenklammern der Blätter zwischen
sich bilden, dadurch gekennzeichnet ,
daß der Klammermitnehmer zum Anbringen der Klammern (1), die
zwei Paare von gegenüberliegenden Ansätzen (3) haben, welche symmetrisch so mit Bezug auf die Haltestege bzw. -schenkel
angeordnet sind, daß sie seitlich jeweils von den beiden Seitenrändern der Haltestege bzw. -schenkel vorstehen, folgendes umfaßt: ein langgestrecktes Gehäuse (311); eine Führungsbahn (313), die von Seitenwänden (352) und einer Bodenwand begrenzt und durch die gesamte Länge des Gehäuses (311) hindurch ausgebildet ist; erste Führungsausnehmungen bzw. -nuten (330), die auf bzw. in den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) so ausgebildet sind, daß sie sich von dem rückwärtigen Ende nach dem vorderen Ende derselben zur verschiebbaren Aufnahme der jeweiligen Paare von Ansätzen (3) der Klammer (1) erstrecken; Ausnehmungen, die in den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) in der Nähe der vorderen Enden derselben ausgebildet sind, so daß sie mit den vorderen Enden der ersten Führungsausnehmungen bzw. -nuten (330) verbunden sind^ und die eine ·
angeordnet sind, daß sie seitlich jeweils von den beiden Seitenrändern der Haltestege bzw. -schenkel vorstehen, folgendes umfaßt: ein langgestrecktes Gehäuse (311); eine Führungsbahn (313), die von Seitenwänden (352) und einer Bodenwand begrenzt und durch die gesamte Länge des Gehäuses (311) hindurch ausgebildet ist; erste Führungsausnehmungen bzw. -nuten (330), die auf bzw. in den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) so ausgebildet sind, daß sie sich von dem rückwärtigen Ende nach dem vorderen Ende derselben zur verschiebbaren Aufnahme der jeweiligen Paare von Ansätzen (3) der Klammer (1) erstrecken; Ausnehmungen, die in den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) in der Nähe der vorderen Enden derselben ausgebildet sind, so daß sie mit den vorderen Enden der ersten Führungsausnehmungen bzw. -nuten (330) verbunden sind^ und die eine ·
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solche Konfiguration haben, daß sie nach dem vorderen Ende des Gehäuses (311) zu divergieren; stimmgabelartige Klammeröffnungsteile
(320), die in diesen Ausnehmungen angeordnet sind und innere Ränder (340) haben, die im wesentlichen mit
den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) bündig sind,
wobei jedes Klammeröffnungsteil (320) einenflachen rückwärtigen
Teil (321) hat, der sich in Fluchtung mit der ersten Führungsausnehmung bzw. -nut (330) erstreckt und fest an dem
Gehäuse (311) befestigt ist, sowie elastische geneigte Schenkelteile
(323)t die gabelförmig vom vorderen Ende des flachen rückwärtigen Teils (321) ausgehen; zweite Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (350), die auf bzw. in den inneren Oberflächen
der Seitenwände (352) so ausgebildet sind, daß sie sich parallel zu den und oberhalb der ersten Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (330) erstrecken; ein Klammermitnehmerteil (370), das ein Paar Ansätze (373) hat, die seitlich von den entgegengesetzten
Seiten des rückwärtigen Endteils desselben vorstehen und in Gleiteingriff mit den zweiten Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (350) treten, so daß sich das Klammermitnehmerteil (370) längs der Führungsbahn (313) über die Klammer
(1), die in der Führungsbahn (313) aufgenommen ist, bewegen und so verschwenken kann, daß das vordere Ende des Klammermitnehmerteils
(370) in Eingriff mit dem rückwärtigen Ende der Feder (1) abgesenkt werden kann; und Schlitze (318), die
durch die Seitenwände (352) hindurch so ausgebildet sind, daß sie sich an den vorderen Enden derselben öffnen und nach rückwärts
bis zu einer Position zwischen den beiden geneigten Schenkelteilen (323) des Klammeröffnungsteils (320) erstrekken,
und zwar zur Aufnahme der Ränder der mittels der Klammer (1) zusammenzuklammernden Blätter.
23. Klammermitnehmer nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet , daß das Klammermitnehmerteil (370)
mit einem Paar von elastischen VorSprüngen (374) versehen ist, die sich längs der entgegengesetzten Seiten desselben nach
vorwärts erstrecken und an ihren rückwärtigen Enden mit diesen entgegengesetzten Seiten verbunden sind, und deren vorde-
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re Enden in Gleiteingriff mit den oberen Oberflächen der Seitenwände
(352) treten, so daß sie das vordere Ende des Klammermitnehmerteils (370) elastisch oberhalb der Klammer (1)
halten, die in der Führungsnut bzw. -bahn (313) aufgenommen
24. Klammermitnehmer nach Anspruch 22 oder 23, g e kennz
eichnet durch einen Permanentmagneten (36O), der in der Bodenwand so eingebettet ist, daß er die Klammer
(1), die bis zu einer Position in der Führungsbahn (313) in
der Nähe des Klammeröffnungsteils (320) bewegt worden ist, stationär hält, sowie eine querverlaufende Stoppnut (364),
die auf bzw. in der Bodenwand hinter dem Magneten (360) zum Eingriff mit dem rückwärtigen Rand der Haltestege bzw. -schenkel
der Klammer zum Halten der letzteren gegen eine Rückwärtsbewegung längs der Führungsbahn (313) ausgebildet ist.
25. Klammermitnehmer nach Anspruch 22, 23 oder 24, gekennzeichnet durch eine rückwärtige Abdeckung
(356), die am rückwärtigen Ende des Gehäuses (311) so vorgesehen ist, daß sie zwischen Positionen, in denen das rückwärtige
Ende der Führungsbahn (313) geschlossen oder geöffnet ■■ ist, bewegt werden kann.
26. Klammermitnehmer, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, zum Anbringen einer Klammer an Papierblättern
oder dergleichen, die ein Paar von gegenüberliegenden, allgemein flachen Haltestegen bzw. -schenkein hat, deren vordere
Enden elastisch gegeneinander gedrückt werden, so daß sie Lippen zum Festhalten bzw. Zusammenklammern der Blätter zwischen
sich bilden, dadurch gekennzeichnet , daß der Klammermitnehmer zum Anbringen der Klammern (1), die
zwei Paare von gegenüberliegenden Ansätzen (3) haben, welche symmetrisch so bezüglich der Haltestege bzw. -schenkel angeordnet
sind, daß sie jeweils seitlich von den beiden Seitenrändern der Haltestege bzw. -schenkel vorstehen, folgendes
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umfaßt: ein Gehäuse (411), das eine abgeschrägte bzw. geneigte obere Oberfläche hat; eine geneigte Führungsbahn (413),
die längs der gesamten Länge der oberen Oberfläche des Gehäuses (411) ausgebildet und von gegenüberliegenden Seitenwänden
(452) und einer Bodenwand begrenzt ist; erste Führungsausnehmungen bzw. -nuten (430), die in den inneren Oberflächen der
Seitenwände (452) so ausgebildet sind, daß sie sich von dem oberen rückwärtigen Ende nach dem unteren vorderen Ende derselben
zur gleitenden Aufnahme der jeweiligen Paare von Ansätzen (3) der Klammer (1) erstrecken; Ausnehmungen bzw. Vertiefungen,
die auf bzw. in den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) in der Nähe der vorderen Enden derselben ausgebildet
sind, so daß sie mit den vorderen Enden der ersten Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (430) verbunden sind, und die eine Konfiguration haben, gemäß deren sie nach dem vorderen
Ende des Gehäuses (411) zu divergieren; stimmgabelartige Klammeröffnungsteile (420), die in den Ausnehmungen angeordnet
sind und deren innere Ränder im wesentlichen mit den inneren Oberflächen der Seitenwände (352) bündig sind, wobei
jedes Klammeröffnungsteil (420) einen flachen rückwärtigen Teil hat, der sich in Fluchtung mit der ersten Führungsausnehmung bzw. -nut (430) erstreckt und fest an dem Gehäuse befestigt
ist, sowie zwei elastische geneigte Schenkelteile, die gabelförmig von dem vorderen Ende des flachen rückwärtigen
Teils ausgehen; zweite FUhrungsausnehmungen bzw. -nuten
(450), die in den inneren Oberflächen der vorderen Teile der
Seitenwände (452) ausgebildet sind und sich parallel zu den sowie oberhalb der ersten Führungsausnehmungen bzw. -nuten
(430) erstrecken; ein Klammermitnehmerteil (470), das ein Paar von Ansätzen (473) hat, die seitlich von den entgegengesetzten
Seiten des rückwärtigen Endteils desselben vorstehen und sich in Gleiteingriff mit den zweiten Führungsausnehmungen
bzw. -nuten (450) befinden, so daß sie es ermöglichen, daß sich das Klammermitnehmerteil (470) längs der Klammerführungsbahn
(413) über der Klammer (1), die in dieser Führungsbahn (413) aufgenommen ist, bewegen kann, und daß es sich ver-
03Q046/0794
schwenken kann, so daß sein vorderes Ende (472) in Eingriff
mit dem rückwärtigen Ende der Klammer (1) gebracht wird; einen Handhebel (482), der schwenkbar auf bzw. an dem Gehäuse
(411) angebracht ist; einen Hebel bzw. ein Glied (480), der bzw. das an seinen Enden schwenkbar mit dem Handhebel (482)
und dem vorderen Teil des Klammermitnehmerteils (470) verbunden ist; eine Anschlageinrichtung (485,490) zum Begrenzen
der Vorwärtsbewegung des Klammermitnehmerteils (470) bis in eine solche Position, daß die Ansätze (3) der Klammer (1),
die von dem Klammermitnehmerteil (470) mitgenommen wird, gerade die Klammeröffnungsteile (420) verlassen; eine Einrichtung
(487), welche den Handhebel (482) so vorspannt, daß das Klammermitnehmerteil (470) im Abstand rückwärts von dieser
Position gehalten wird; und Schlitze (418), die durch die Seitenwände (452) hindurch ausgebildet und an ihren vorderen
Enden geöffnet sind sowie sich nach rückwärts bis in eine Position zwischen den beiden geneigten Schenkelteilen des Klammeröffnungsteils
(420) erstrecken und zur Aufnahme der Ränder der mittels der Klammer (1) zusammenzuklammernden Blätter vorgesehen
sind.
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Applications Claiming Priority (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| JP1979058424U JPS5759346Y2 (de) | 1979-05-01 | 1979-05-01 | |
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