DE301564C - - Google Patents
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- DE301564C DE301564C DENDAT301564D DE301564DA DE301564C DE 301564 C DE301564 C DE 301564C DE NDAT301564 D DENDAT301564 D DE NDAT301564D DE 301564D A DE301564D A DE 301564DA DE 301564 C DE301564 C DE 301564C
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- hall
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- halves
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Classifications
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04B—GENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
- E04B1/00—Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
- E04B1/343—Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport
- E04B1/346—Rotary buildings; Buildings with rotary units, e.g. rooms
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Architecture (AREA)
- Physics & Mathematics (AREA)
- Electromagnetism (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Structural Engineering (AREA)
- Types And Forms Of Lifts (AREA)
Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRiFT
- Λ! 301564 KLASSE 37/. GRUPPE
WILHELM KAUERTZ in NEUKÖLLN.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 24. April 1913 ab.
Es sind bereits Luftschiffhallen bekannt geworden, die im First geteilt sind und die sowohl
als Ganzes als auch in ihren Hälften um den Mittelpunkt eines Kreisgleises verschwenkt
werden können.
Zwar ist es bei derartigen Anlagen möglich, das Luftschiff beim Einbringen vor seitlichem
Winde zu schützen. Einen Windschutz durch die aufklappbaren Hallenhälften herbeizuführen,
bringt aber in. seiner praktischen Anwendung noch keine Gewähr für sicheres Einbringen des Luftschiffes mit sich. Wenn
nämlich das Luftschiff auch sicher im Windschatten zwischen die Hälften eingefahren
werden kann, so ist doch die Lage, die das Luftschiff beim Zuschwenken der Hallenhälften
zu diesen einnimmt, eine mehr oder weniger willkürliche und unbestimmte. Es besteht
daher nach wie vor die Gefahr, daß das zwisehen die Hälften der Halle eingebrachte
Schiff beim Zuschwenken der Hallenhälften durch Anstoßen an die eine oder andere
Hallenhälfte beschädigt wird.
Um diesem Übelstande abzuhelfen, wird gemäß der Erfindung ein den beiden Hallenhälften
gemeinsamer Verankerungsboden vorgesehen, der für sich um den gemeinsamen
Mittelpunkt drehbar ist. ' Das darauf verankerte Luftschiff nimmt dann die richtige,
einen gewissen Abstand von den Hallenhälften wahrende und daher ein Zusammenstoßen
. mit ihnen beim Zuschwenken ausschließende Lage ein.
Die Zeichnung veranschaulicht den Erfindungsgegenstand an einem Ausführungsbeispiel,
und zwar zeigt
Fig. ι eine Oberansicht der Anlage, während die .
Fig. 2 die gegenseitige Lage des auf dem Verankerungsboden
verankerten Luftschiffes zu einer zugeschwenkten Hallenhälfte, und
Fig. 3 eine Anlage, bei welcher eine weitere geteilte Halle um den gleichen Mittelpunkt
drehbar angebracht ist, zeigt.
Die beiden Hallenhälften α und b sind auf +5
einem Kreisgleis um den Mittelpunkt c verschwenkbar und bergen nach dem Zusammenschwenken
das Luftschiff e. Um den Mittelpunkt c ist auch der Verankerungsboden d
vollkommen unabhängig von den Hallenhälften drehbar. Da aber der Drehpunkt c den
Hallenhälften α und b und dem Verankerungsboden d gemeinsam ist, so besteht insofern
eine vorteilhafte Abhängigkeit in der Bewegung beider Teile, als der Verankerungsboden
mit dem Luftschiff (Fig. 2) immer einen gewissen, ein Anstoßen' des Luftschiffes mit der
einen oder anderen Hallenhälfte vollkommen· ausschließenden Abstand innehalten muß, so
daß das auf dem Boden verankerte Luftschiff beim Einbringen nicht beschädigt werden
kann.
Das Einbringen vollzieht sich folgender--..·.·,·, y,
maßen:
Die Hallenhälften α und δ werden derart
geöffnet und gedreht, daß das gegen den Wind einfahrende Luftschiff durch die Hallenhälften
einen wirksamen Windschutz erhält. Der Verankerungsboden d wird dabei in solche
Lage gebracht, daß das eingefahrene Luftschiff sich über ihm befindet. Hierauf wird
das Luftschiff auf dem Verankerungsboden d
verankert. Nachdem dies erfolgt ist, werden die Hallenhälften α und b beiderseitig an den
Verankerungsboden herangeführt, so daß das Luftschiff ohne Gefahr einer Beschädigung
geborgen werden kann.
Selbstverständlich kann die Anlage auch derart erweitert werden, daß weitere Hallenhälften
um den gleichen Mittelpunkt drehbar angebracht werden.
ίο Eine solche Anordnung ist in Fig. 3 dargestellt.
Bei Anordnung zweier Hallen, die im Sinne der Fig. 3 um den gemeinsamen Mittelpunkt
drehbar sind, kann man ohne weiteres die zusammengehörigen Paare von Luftschiffhallenhälften
in gegenseitige Verlängerung zueinander bringen, so daß mit anderen Worten jede Luftschiffhalle nur der halben Länge des
Luftschiffes entspricht. Man kann auf diese Weise in der oben dargelegten Art das Luftschiff
aufnehmen, d. h. die andere in der Verlängerung liegende Halle geschlossen lassen.
Alsdann erzeugen die Hälften der gespreizten Halle die für die sichere Bergung notwendige
Windstille und das Luftschiff kann nach der in der Verlängerung liegenden Halle hinüber
verfahren werden, bis es die in der Zeichnung gestrichelte Lage einnimmt, worauf es auf
dem Verankerungsboden verankert wird und die geöffneten Hallenhälften geschlossen werden.
Der sehr wesentliche Vorteil in der Verminderung der Baukosten liegt nun darin, daß man auf diese Weise die gesamte kreisförmige
Gleisanlage gerade auf die Hälfte im Durchmesser einschränken kann. Übrigens wird zugleich der weitere Vorteil in der Bedienung
der Anlage erzielt, daß der Weg, den die Hallen bis zur Bergestellung zurückzulegen
haben, bedeutend verkürzt wird. Würde z. B. das Luftschiff aus der Richtung α ankommen,
so müßte bei Verwendung nur einer Halle, die sich gerade in der Lage b befindet, diese
Halle um 180° gedreht werden, während bei
Mehrfachanordnung von Hallenhälften, wie dargestellt, selbstredend auch die dem Luftschiff
gerade zugekehrte Halle aufgeklappt werden kann, um das Luftschiff zu bergen. Beim Bergungsvorgange selbst nähern sich die
dem Mittelpunkt zugekehrten Hallenbegrenzungen und können sich sogar vollständig abschließen,
so daß gerade dann, wenn Luftstille benötigt wird, eben beim Landen oder beim Abfahren, ein unerwünschtes Eindringen
von Wind in die Halle ausgeschlossen ist.
Claims (2)
1. Geteilte, um ihr eines Stirnen'de verschwenkbare
Luftschiffhalle, dadurch gekennzeichnet, daß ein den beiden Hallenhälften
(«und b) gemeinsamer Verankerungsboden (d) für sich um den gemeinsamen
Mittelpunkt (c) drehbar ist.
2. Luftschiff halle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Hallen
um den gemeinsamen Mittelpunkt drehbar sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE301564C true DE301564C (de) |
Family
ID=555430
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT301564D Active DE301564C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE301564C (de) |
-
0
- DE DENDAT301564D patent/DE301564C/de active Active
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