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DE301564C - - Google Patents

Info

Publication number
DE301564C
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hall
airship
halves
floor
around
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT301564D
Other languages
English (en)
Publication of DE301564C publication Critical patent/DE301564C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/343Structures characterised by movable, separable, or collapsible parts, e.g. for transport
    • E04B1/346Rotary buildings; Buildings with rotary units, e.g. rooms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Types And Forms Of Lifts (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRiFT
- Λ! 301564 KLASSE 37/. GRUPPE
WILHELM KAUERTZ in NEUKÖLLN.
Patentiert im Deutschen Reiche vom 24. April 1913 ab.
Es sind bereits Luftschiffhallen bekannt geworden, die im First geteilt sind und die sowohl als Ganzes als auch in ihren Hälften um den Mittelpunkt eines Kreisgleises verschwenkt werden können.
Zwar ist es bei derartigen Anlagen möglich, das Luftschiff beim Einbringen vor seitlichem Winde zu schützen. Einen Windschutz durch die aufklappbaren Hallenhälften herbeizuführen, bringt aber in. seiner praktischen Anwendung noch keine Gewähr für sicheres Einbringen des Luftschiffes mit sich. Wenn nämlich das Luftschiff auch sicher im Windschatten zwischen die Hälften eingefahren werden kann, so ist doch die Lage, die das Luftschiff beim Zuschwenken der Hallenhälften zu diesen einnimmt, eine mehr oder weniger willkürliche und unbestimmte. Es besteht daher nach wie vor die Gefahr, daß das zwisehen die Hälften der Halle eingebrachte Schiff beim Zuschwenken der Hallenhälften durch Anstoßen an die eine oder andere Hallenhälfte beschädigt wird.
Um diesem Übelstande abzuhelfen, wird gemäß der Erfindung ein den beiden Hallenhälften gemeinsamer Verankerungsboden vorgesehen, der für sich um den gemeinsamen Mittelpunkt drehbar ist. ' Das darauf verankerte Luftschiff nimmt dann die richtige, einen gewissen Abstand von den Hallenhälften wahrende und daher ein Zusammenstoßen . mit ihnen beim Zuschwenken ausschließende Lage ein.
Die Zeichnung veranschaulicht den Erfindungsgegenstand an einem Ausführungsbeispiel, und zwar zeigt
Fig. ι eine Oberansicht der Anlage, während die .
Fig. 2 die gegenseitige Lage des auf dem Verankerungsboden verankerten Luftschiffes zu einer zugeschwenkten Hallenhälfte, und
Fig. 3 eine Anlage, bei welcher eine weitere geteilte Halle um den gleichen Mittelpunkt drehbar angebracht ist, zeigt.
Die beiden Hallenhälften α und b sind auf +5 einem Kreisgleis um den Mittelpunkt c verschwenkbar und bergen nach dem Zusammenschwenken das Luftschiff e. Um den Mittelpunkt c ist auch der Verankerungsboden d vollkommen unabhängig von den Hallenhälften drehbar. Da aber der Drehpunkt c den Hallenhälften α und b und dem Verankerungsboden d gemeinsam ist, so besteht insofern eine vorteilhafte Abhängigkeit in der Bewegung beider Teile, als der Verankerungsboden mit dem Luftschiff (Fig. 2) immer einen gewissen, ein Anstoßen' des Luftschiffes mit der einen oder anderen Hallenhälfte vollkommen· ausschließenden Abstand innehalten muß, so daß das auf dem Boden verankerte Luftschiff beim Einbringen nicht beschädigt werden kann.
Das Einbringen vollzieht sich folgender--..·.·,·, y, maßen:
Die Hallenhälften α und δ werden derart geöffnet und gedreht, daß das gegen den Wind einfahrende Luftschiff durch die Hallenhälften einen wirksamen Windschutz erhält. Der Verankerungsboden d wird dabei in solche Lage gebracht, daß das eingefahrene Luftschiff sich über ihm befindet. Hierauf wird das Luftschiff auf dem Verankerungsboden d
verankert. Nachdem dies erfolgt ist, werden die Hallenhälften α und b beiderseitig an den Verankerungsboden herangeführt, so daß das Luftschiff ohne Gefahr einer Beschädigung geborgen werden kann.
Selbstverständlich kann die Anlage auch derart erweitert werden, daß weitere Hallenhälften um den gleichen Mittelpunkt drehbar angebracht werden.
ίο Eine solche Anordnung ist in Fig. 3 dargestellt. Bei Anordnung zweier Hallen, die im Sinne der Fig. 3 um den gemeinsamen Mittelpunkt drehbar sind, kann man ohne weiteres die zusammengehörigen Paare von Luftschiffhallenhälften in gegenseitige Verlängerung zueinander bringen, so daß mit anderen Worten jede Luftschiffhalle nur der halben Länge des Luftschiffes entspricht. Man kann auf diese Weise in der oben dargelegten Art das Luftschiff aufnehmen, d. h. die andere in der Verlängerung liegende Halle geschlossen lassen. Alsdann erzeugen die Hälften der gespreizten Halle die für die sichere Bergung notwendige Windstille und das Luftschiff kann nach der in der Verlängerung liegenden Halle hinüber verfahren werden, bis es die in der Zeichnung gestrichelte Lage einnimmt, worauf es auf dem Verankerungsboden verankert wird und die geöffneten Hallenhälften geschlossen werden. Der sehr wesentliche Vorteil in der Verminderung der Baukosten liegt nun darin, daß man auf diese Weise die gesamte kreisförmige Gleisanlage gerade auf die Hälfte im Durchmesser einschränken kann. Übrigens wird zugleich der weitere Vorteil in der Bedienung der Anlage erzielt, daß der Weg, den die Hallen bis zur Bergestellung zurückzulegen haben, bedeutend verkürzt wird. Würde z. B. das Luftschiff aus der Richtung α ankommen, so müßte bei Verwendung nur einer Halle, die sich gerade in der Lage b befindet, diese Halle um 180° gedreht werden, während bei Mehrfachanordnung von Hallenhälften, wie dargestellt, selbstredend auch die dem Luftschiff gerade zugekehrte Halle aufgeklappt werden kann, um das Luftschiff zu bergen. Beim Bergungsvorgange selbst nähern sich die dem Mittelpunkt zugekehrten Hallenbegrenzungen und können sich sogar vollständig abschließen, so daß gerade dann, wenn Luftstille benötigt wird, eben beim Landen oder beim Abfahren, ein unerwünschtes Eindringen von Wind in die Halle ausgeschlossen ist.

Claims (2)

Patent-Ansprüche:
1. Geteilte, um ihr eines Stirnen'de verschwenkbare Luftschiffhalle, dadurch gekennzeichnet, daß ein den beiden Hallenhälften («und b) gemeinsamer Verankerungsboden (d) für sich um den gemeinsamen Mittelpunkt (c) drehbar ist.
2. Luftschiff halle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Hallen um den gemeinsamen Mittelpunkt drehbar sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
DENDAT301564D Active DE301564C (de)

Publications (1)

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DE301564C true DE301564C (de)

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DE (1) DE301564C (de)

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