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Beschreibung: Die Erfindung betrifft eine Maschine zum automatischen
allseitigen Lasieren und Verschlichten von dieselbe kontinuierlich durchlaufenden
Brettern oder Leisten mit einem an seiner Vorder- und Rückseite für den Einlauf
bzw. Auslauf der zu behandelnden Werkstücke mit Offnungen ausgestatteten geschlossenen
Gehäuse und einer automatischen Vorschubeinrichtung.
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Die in der Praxis bekannten Anlagen für die Oberflächenbehandlung
von Hölzern mit Imprägnierstoffen und -farben sind auf die bedarfsfälle der Großverarbeiter
abgestimmt. Es sind Geräte bekanntgeworden und teilweise noch auf dem Markt, bei
denen der Holzschutzmittel-Auftrag auf einfachste Weise dadurch erfolgt, daß mittels
einstellbarer Abf lußhähneHolzschutzmittel oder -farben nach unten abtropfen und
dabei eine Filzfläche o. ä.
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befeuchten. Zwischen diesen befeuchteten Filzflächen werden Bretter
oder Leisten hindurchgeschoben, die dabei mehr oder weniger stark mit den erwähnten
Mitteln beschichtet werden. Das Abstreifen des Uberschußmaterials besorgen feststehende
Bürsten, Schwämme oder Filzstreifen. Diese Geräte werden manuell bedient und haben
keinen eigenen Antrieb, so daß die Stückzahl der lasierten Hölzer gering ist. Zudem
sind die erzielten Arbeitsergebnisse unbefriedigend, weil die feststehenden Abstreiferteile
sich sehr schnell sättigen und einen ungleichen
Auftrag hinterlassen.
Außerdem kann die bei der Bearbeitung abtropfende Lasierflüssigkeit nicht wieder
verwendet werden, da geeignete Filter und Umwälzeinrichtungen fehlen. Ferner sind
die bekannten Anlagen schlecht zu reinigen und benötigen viel Platz zu ihrer Aufstellung.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Maschine der eingangs genannten
Art zu schaffen, welche einfach zu warten, sauber im Betrieb, sparsam im Verbrauch
an Lasierflüssigkeit, gründlich in der Bearbeitung und zudem besonders leistungsfähig
ist. Darüber hinaus soll die Maschine nur wenig Raum benötigen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß a) mindestens
ein abgekapselter Lasierraum nahe der Einlauföffnung des Gehäuses von oben her in
dasselbe herausnehmbar eingesetzt ist, b) unmittelbar an der Auslaufseite des abgekapselten
Lasi erraums einander gegenüber Seitenabstreifer-Bürsten seitlich stufenlos verstellbar
angeordnet sind, c) hinter den Seitenabstreifer-Bürsten entgegen der Vorschubrichtung
des Materials rotierende untere und obere Verschlichtungsbürsten im Gehäuse der
Maschine höhenverstellbar angeordnet sind, d) das Gehäuse der Maschine nach unten
zu als Auffangwanne für die herabtropfende Lasierflüssigkeit ausgebildet ist, deren
Boden ein starkes Gefälle zur
Auslaufseite hin besitzt und über
eine absperrbare Auslaufleitung mit einem Behälter verbunden ist, e) im Behälters
iD weXqh zur gleichzeitigen Umwälzung und Filterung der aufgefangenen Lasierflüssigkeit
ein mittels einer Pumpe betriebener Saugfilter mit einer automatischen Filterreinigungsvorrichtung
angeordnet ist und f) ferner Motor und Antriebssystem außerhalb des Gehäuses der
Maschine installiert sind.
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Die Maschine gemäß der Erfindung eignet sich in besonderem Maße für
die Bearbeitung von Hölzern mit kleinen und mittleren Abmessungen. Infolge ihrer
raumsparenden Konstruktion benötigt sie nur einen geringen Platzbedarf. Außerdem
ist sie einfach zu warten und zu reinigen. Weiterhin ist ein Verstellen der Bürsten
und des Sprühsystems bzw. ein Auswechseln derselben zur optimalen Anpassung an komplizierte
Holzquerschnitte mühelos durchführbar. Ferner zeichnet sich die Maschine durch eine
gründliche Bearbeitung des Materials aus, erreicht eine große Stückzahl und ist
überdies äußerst sparsam im Verbrauch von Lasierflüssigkeit. Darüber hinaus ist
sie im Betrieb sehr störunanfällig.
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Das Gehäuse mit dem abgekapselten Lasierraum kann komplett aus der
Maschine ausgehoben werden, was eine leichte Reinigung desselben möglich macht.
Hierdurch sind
auch die Sprühdüsen mühelos zugänglich und können
verstellt oder ausgewechselt werden.
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Dadurch, daß der eigentliche Lasierraum abgekapselt und abgedichtet
ist, wird ferner erreicht, daß keine Lasierflüssigkeit o. dgl. in das umgebende
Gehäuse der Maschine gelangt, so daß hier keine Reinigung mehr erforderlich ist
und die Verschlichtungsbürsten nicht zusätzlich verunreinigt und dadurch in ihrer
Wirkungsweise beeinträchtigt werden. Es ist auch möglich, die Maschine mit zwei
oder drei verschiedenen Sprühsystemen auszurüsten, wie dies bspw. bei der Leistenfertigung
notwendig sein kann.
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Die Anordnung von Seitenabstreifer-Bürsten hat den Vorteil, daß auch
seitlich, vor allem in den Brettnuten, eine gute Verteilung der Farbe, Lasur o.
dgl. erfolgt.
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Die Bürsten können mühelos auf die jeweilige Materialbreite durch
seitliches Verschieben und Fixieren angepaßt werden.
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Die Verschlichtungsbürsten gewährleisten eine tropfenfreie Behandlung
der Bretter und Leisten. Oberhalb des durchlaufenden Materials sind vorzugsweise
zwei über Spindeln verstellbare Bürstenwalzen montiert, während eine unterhalb angeordnet
ist. Die hintere Oberbürste sorgt für eine besonders glatte Oberfläche des behandelten
Werkstückes.
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Die Schrägstellung der Auffangwanne im Maschinenbereich bewirkt, daß
die herabtropfende Flüssigkeit schnell abfließt, so daß die Holzschutzmittel o.
dgl. sich nicht festsetzen, sondern schnell in den Auffangbehälter abfließen, wodurch
Reinigungsarbeiten unnötig werden und Lasierflüssigkeit eingespart wird.
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Mittels der Pumpe wird die aufgefangene Lasierflüssigkeit aus dem
Behälter angesaugt und erneut den Lasierdüsen im abgekapselten Lasierraum zugeleitet.
Auf diese Weise findet eine ständige Umwälzung der Lasierflüssigkeit statt, wodurch
gewährleistet ist, daß die Pigmente der Lasurfarben sich nicht absetzen und ein
gleichmässiger Farbauftrag erfolgt. Damit die Umwälzung auch im Dauerbetrieb ohne
Störung abläuft, ist im Behälter ein Saugfilter mit einer automatischen Filterreinigungsvor
richtung vorgesehen, der auch feinste Verunreinigungen störungsfrei ausfiltert.
Der Saugfilter mitsamt Reinigungsvorrichtung benötigt wenig Platz. Er kann auch
in den Schrägboden der Maschine eingestellt werden. Im letzteren Falle entfällt
das Unterstellen eines Behälters. Hierdurch ist es möglich, auch Kleinstmengen rationell
zu verwerten, da der Materialumlauf entsprechend gering ist.
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Dadurch, daß der Motor und das Antriebssystem, bestehend aus Ketten-
und Riementrieben, außerhalb der Maschine
installiert sind, sind
innerhalb derselben nur glatte Flächen vorhanden, die leicht zu reinigen sind.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin,
daß der abgekapselte Lasierraum aus einem bodenseitig offenen Gehäuse besteht, daß
die in der vorderen und rückwärtigen Gehäusewandung desselben angeordneten Öffnungen
für den Einlauf bzw. Auslauf des Materials mittels paarweise einander gegenüberliegend
angeordneten Bürstenleisten verschlossen sind, deren Borsten ineinandergreifen.
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Die ineinandergreifenden Bürstenleisten gewährleisten einen dichten
Abschluß des Lasierraumes gegenüber der übrigen Maschine auch bei Durchgang des
Materials. Darüber hinaus bewirken sie bereits eine Vorverschlichtung, ehe die rotierenden
Verschlichtungsbürsten in Funktion treten.
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In vorteilhafter Weise sind die Bürstenleisten höhenverstellbar angeordnet.
Hierdurch ist eine Anpassung auch an größere Leisten- oder Brettquerschnitte oder
sogar kleine Balken möglich.
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In vorteilhafter Weise sind zum Verstellen der Verschlichtungsbürsten
Spindeln mit Handrädern in der oberen Wandung des Gehäuses der Maschine eingelassen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die Seitenabstreifer-Bürsten
auslaufseitig am Gehäuse des abgekapselten Lasierraumes auf einer Schiene längsverschieblich
und feststellbar angeordnet.
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Hierdurch ist eine Anpassung der Seitenabstreifer-Bürsten an jede
Brettbreite möglich, wodurch sichergestellt ist, daß die Brettschmalseiten vollständig
mit Lasurflüssigkeit ausgezogen werden.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Beborstung
der Seitenabstreifer-Bürsten keilförmig angeordnet. Hierdurch wird erreicht, daß
im Zentrum der Bürsten die Borsten stark geballt sind, so daß dieselben nicht wieder
von den Nuten der Bretter abgleiten können, sondern in diese hineingreifen, wodurch
stets ein vollständiges Ausziehen der Nuten mit Lasierflüssigkeit gewährleistet
ist.
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Vorteilhaft ist ferner, daß die rückseitige Wandung des abgekapselten
Lasierraums herausnehmbar ist. Hierdurch ist es mögli ch,nach Ausheben des abgekapselten
Lasierraumes aus der Maschine mühelos in das Innere desselben zu gelangen, um diesen
zu reinigen, wenn die normale Eigenreinigung, die durch Umwälzung eines Reinigungsmittels
erfolgt, bei extremen Farbwechseln nicht ausreichen sollte. Auch ist es auf diese
Weise mühelos möglich, die Sprühdüsen zu verstellen oder auszuwechseln.
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Vorteilhafterweise ist an dem Gehäuse des abgekapselten Lasierraumes
ein winklig gebogenes kohrleitungsstück mit daran angeschlossenen, verteilt auf
demselben angeordneten Sprühdüsen auswechselbar mit seinem einen Ende an einem in
der oberen Wandung des Gehäuses eingebauten Rohrstutzen mittels Uberwurfmutter befestigt.
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Die Sprühdüsen können in Bezug auf Sprührichtung und Intensität einzeln
verstellt werden. Ihre besondere Anordnung und Befestigung ermöglicht aber auch
ein schnelles und müheloses Auswechseln des gesamten Sprühsystems.
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Die Ausführungstechnik des Sprühsystems in Form eines kompakten Einsatzteils
erlaubt es, sowohl einfache Sprüheinrichtungen für normale Standardbehandlung als
auch Spezial-Dosiersprüheinrichtungen mittels Schnellverschluß einzuschrauben.
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Weiterhin ist vorteilhaft, daß die Düsen an sich bekannte mehrfach
verstellbare Fächerdüsen sind.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist unterhalb
des Gehäuses der Maschine ein Konservierungsbehälter mit einem dicht abschließenden
Deckel zur Aufnahme der Verschlichtungsbürsten bei Nichtgebrauch angeordnet. Unter
Verschluß kann die Lasierflüssigkeit, mit der die Borsten getränkt sind, nicht aushärten,
so daß dieselben stets einsatzbereit sind.
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Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispieles schematisch in
den Zeichnungen dargestellt. Es zeigt: Fig. 1 - die räumliche Ansicht der erfindungsgemäßen
Maschine bei der Bearbeitung eines Nut- und Federbrettes ohne Vorschubeinrichtung
mit aufgebrochenem Gehäuse und Blick auf die Verschlichtunys- urid die Seitenabstreifer-Bürsten
sowie die Sprühdüsen im abgekapselten Lasierraum in gestrichelter Darstellung, Fig.
2 - eine räumliche Ansicht des Gehäuses der Maschine, wobei das Antriebssystem weggelassen
wurde, als Sprengzeichnung mit ausgehobenem, abgekapseltem Lasierraum, herausgenommenem
Sprühdüsensystem und Bürstenleisten und Fig. 3 - die räumliche Rückansicht des abgekapselten
Lasierraums mit Blick auf die in das Gehäuse desselben eingeschobene rückwärtige
Wandung mit den Bürstenleisten und den davor aut einer Schiene angeordneten Seitenabstreifer-Bürsten.
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Das in den Zeichnungen dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Maschine besteht aus einem nach außen hin abgeschlossenen Gehäuse 1, welches auf
Stützfüßen 2, 3 aufgesetzt ist.
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An den Schmalseiten besitzt das Gehäuse 1 eine Einlauf-und eine Auslauföffnung
für das zu behandelnde Material, welches aus Brettern 4, Leisten oder kleinen Balken
bestehen kann.
Nach unten zu bildet das Gehäuse 1 eine Auffangwanne
für die herabtropfende Lasierflüssigkeit. Der Boden 5 der Wanne besitzt ein starkes
Gefälle zur Auslaufseite der Maschine hin.
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Die Wanne ist über eine Auslaufleitung 6 mit einem Behälter 7 verbunden.
In den Behälter 7 mündet weiterhin eine Saugleitung 8, über die mittels einer Pumpe
9 die im Behälter 7 befindliche Lasierflüssigkeit o. dgl. angesaugt und umgewälzt
wird. Vor der Mündung der Saugleitung 8 ist ein Saugfilter 10 mit an sich bekannter
Reinigungsvorrichtung 11 angeordnet, welche in der Weise arbeitet, daß die Oberfläche
des Saugfilters 10 von den Verunreinigungen mittels eines permanent auf dieselbe
einwirkenden, von unten nach oben gerichteten scharfen Flüssigkeitsstrahl freigehalten
wird.
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Nahe der Einlauföffnung ist von oben her ein abgekapselter Lasierraum
12 in das Gehäuse 1 der Maschine herausnehmbar eingehängt. Das Gehäuse des Lasierraumes
ist nach unten zur Auffangwanne der Maschine hin offen, damit die Lasierflüssigkeit
abtropfen kann.
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Im Gehäuse des abgekapselten Lasierraumes 12 ist ein winklig gebogenes
Rohrleitungsstück 13 mit darauf verteilt angeordneten Sprühdüsen 14 durch eine bberwurfmutter
15 an der in das Gehäuse mündenden Zuleitung 16
für die Lasierflüssigkeit
befestigt, was ein schnelles Wechseln des gesamten Sprühsystems ermöglicht. Bei
den Düsen 14 handelt es sich um an sich bekannte, mehrfach verstellbare Fächerdüsen.
Sie sind jeweils oben und unten verstellbar fixiert und mit Schnellkupplungen versehen.
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Die an den vorderen und rückwärtigen Gehäusewandungen angeordneten
Öffnungen des abgekapselten Lasierraumes 12 für den Einlauf und Auslauf des Materials
sind mittels paarweise einander gegenüberliegend angeordneten Bürstenleisten 17,
18 bzw. 19, 20 verschlossen, deren Borsten ineinandergreifen und dafür sorgen, daß
auch während des Materialdurchganges keine Lasierflüssigkeit o. dgl. nach außen
in das Gehäuse 1 der Maschine dringt.
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Sie passen sich an jeden Materialquerschnitt an.
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Die rückwärtige Gehäusewandung 21 des abgekapselten Lasierraumes 12
kann nach unten herausgezogen werden, so daß das Innere desselben gut zugänglich
ist. Hinter der rückwärtigen Gehäusewandung 21 ist eine in Querrichtung verlaufende
Schiene 22 befestigt, auf der zwei mit ihren Borsten gegeneinander gerichtete Seitenabstreifer-Bürsten
23 stufenlos verstellbar angeordnet sind. Die Beborstung ist jeweils keilförmig
nach innen gerichtet, so daß ein Ausstreichen der Nuten der Bretter 4 stets gewährleistet
ist.
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Hinter dem abgekapselten Lasierraum 12 sind im Gehäuse 1 der Maschine
einander gegenüberliegend zwei entgegen der Vorschubrichtung des Materials rotierende
obere Verschlichtungsbürsten 24, 25 und eine untere Verschlichtungsbürste 26 angeordnet.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel sind die beiden oberen Bürstenwalzen in ihrer Höhe
gegenüber den zu behandelnden Brettern o. dgl. mittels Spindeln 27 verstellbar.
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Der Motor 28 und das Antriebssystem der Maschine sind außerhalb des
Gehäuses 1 derselben vor Verunreinigungen durch die Lasurflüssigkeit geschützt.
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Unterhalb des Gehäuses 1 der Maschine ist ein Konservierungsbehälter
29 mit dicht schließendem Deckel 30 zur Aufnahme der Verschlichtungsbürsten an einem
Stützfuß der Maschine befestigt.
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Alle in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und
Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
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1 - Gehäuse 2,3 - Stützfüße 4 - Bretter 5 - Boden der Auffangwanne
6 - Auslaufleitung 7 - Behälter 8 - Saugleitung 9 - Pumpe 10 - Saugfilter 11 - Reinigungsvorrichtung
12 - abgekapselter Lasierraum 13 - Rohrleitungsstück 14 - Sprühdüsen 15 - Uberwurfmutter
16 - Zuleitung für die Lasierflüssigkeit 17,18 - vordere Bürstenleisten 19,20 -
hintere Bürstenleisten 21 - rückwärtige Gehäusewandung 22 - Schiene 23 - Seitenabstreifer-Bürsten
24,25 - obere Verschlichtungsbürsten 26 - untere Verschlichtungsbürste 27 - Spindeln
28 - Motor 29 - Konservierungsbehälter 30 - Deckel
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