DE3012969C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
lichtdurchlässigen Feuerschutzverglasung mit wenigstens einer
Glasscheibe und einer zugeordneten Schicht aufschäumbaren
oder blähbaren Materials, wobei Wasser aus einer Schicht nassen
aufschäumbaren Materials auf einer Unterlage durch Erwärmen
entfernt wird und dann die Schicht aufschäumbaren Materials
in die Feuerschutzverglasung eingebaut wird.
Ein solches Verfahren ist aus der DE-OS 26 37 351 bekannt.
Dort wird allerdings die Bildung einer wässrigen Natriumsilikatschicht
in eine Atmosphäre von 35°C beschrieben, wobei die
Atmosphäre in der Umgebung des Produktes 50% Feuchte enthält,
die zumindest zum Teil aus dem Produkt selbst stammt.
Die Bildung einer blähfähigen Schicht aus wässrigem Silikat
durch aufeinanderfolgendes Trocknen mehrerer dünner überlagerter
Schichten ist dort beschrieben. Während des Trocknens
und des Abscheidens dieser aufeinanderfolgenden Schichten
wird die Atmosphäre der Kammer, in der dieses Verfahren abläuft,
durch einen Ventilator umgewälzt, wobei man die oben
angegebenen Werte, z. B. 35°C und relative Feuchte von 50%
mißt. Diese relative Feuchte resultiert einerseits aus der
natürlichen Feuchte der Luft, die sich in der Kammer vor Beginn
der Erzeugung der Schicht befindet, und andererseits aus
der Feuchte, die aus den feinen aufeinanderfolgenden Silikatschichten
her rührt.
Man stellt allerdings fest, daß dann, wenn man in dieser Weise
verfährt, sich Schichten blähfähigen Materials, die voll
von Mikrobläschen waren, bildeten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Verfahren
der eingangs genannten Art die guten optischen Eigenschaften
der Schicht zu erhalten, selbst nachdem sie in die Verglasung
eingebaut ist, und zwar über die gesamte Lebensdauer der Verglasung.
Insbesondere soll das Entstehen von Bläschen im Verlauf
der Zeit in der Schicht aufblähbaren Materials und an
der Grenzfläche von Glas/aufblähbares Material vermieden werden.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Verfahren der eingangs
genannten Art überraschend dadurch, daß wenigstens während
eines Teils der Erhitzungsperiode, in die das blähfähige Material
kontaktierende Atmosphäre ein Gas oder mehrere Gase
von außen eingeführt werden, die im aufschäumbaren Material
weniger löslich sind als Sauerstoff und/oder eines oder mehrere
Gase eingeführt werden, die die Dampfphase eines Lösungsmittels
für die Schicht aus aufschäumbaren Material sind.
Wenigstens während eines Teils der Erhitzungsperiode wird
also in die Kontakt mit dem blähfähigen Material stehende
Atmosphäre ein Gas oder mehrere Gase eingeführt, das oder die
in dem blähfähigem Material weniger löslich ist oder sind als
Sauerstoff und/oder mehrere Gase eingeführt, die die
Dampfphase eines Lösungsmittels für die Schicht aus blähfähigem
Material sind. Hierdurch werden die oben genannten
Nachteile voll vermieden. Man führt also während des
Trocknungsvorgangs in die Atmosphäre der Trocknungskammer
einen Lösungsmitteldampf und/oder ein Gas ein, das im aufschäumbaren
Material weniger löslich als Sauerstoff ist und
welches nicht aus blähfähigem Material stammt. Man erhält
so innerhalb von Behandlungszeiten, die nicht länger als
beim bekannten Verfahren sind, Schichten blähfähigen Materials
von einer optisch erheblich verbesserten Qualität und
schafft hierdurch die Voraussetzungen für wirklich transparente
feuerhemmende Scheiben bzw. Verglasungen. Es erscheint
völlig überraschend, daß man bei einer so großen Feuchtigkeitsmenge
der äußeren Atmosphäre eine zweckmäßige Trocknung
in einer so kurzen Zeit erreicht.
Es wird nicht verkannt, daß (Ullmann 17, 1966, S. 495) es
beim Trocknen von Zusammensetzungen auf der Basis von Ton in
porösen Formen bekannt ist, einen Gießschlicker zu vergießen
und so in warmer Luft zu trocknen. Nach dem Endformen formt
man das getrocknete Produkt durch Brennen beispielsweise in
Porzellan um. Beim Endprodukt handelt es sich allerdings um
ein völlig wasserfreies Porzellan. Nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren muß das Endprodukt notwendigerweise noch Wasser
enthalten, um eben aufschäumbar zu bleiben. Ein Brennen wäre
völlig ungeeignet. Von einem Zuführen feuchter Luft von außen
ist nicht die Rede.
Bisher bildeten sich Mikrobläschen in der Schicht des getrockneten
blähfähigen Materials aus einer Anzahl von Gründen
aus:
- i) Luft kann in dem Wasser vorhanden sein, welches ursprünglich verwendet wurde, um die Lösung oder Suspension herzustellen, aus der die Schicht hergestellt wird,
- ii) Luft kann durch Rühren während des Mischens der Lösung oder Suspension eingeführt werden,
- iii) Luft kann durch Rühren während des Gießens der Lösung oder Suspension eingeführt werden,
- iv) Luft kann in den Körper oder in die Schicht diffundieren, wenn diese vor dem Trocknen abgestellt wird und
- v) Luft kann in die Lösung oder Suspension während des Trocknens selbst eingeführt werden.
Durch die Maßnahme nach der Erfindung wird das Einführen von
atmosphärischen Gasen zum großen Teil während des Trocknens
vermindert oder verhindert; unterstützt wird die Entfernung
von atmosphärischen Gasen, die in vorhergehenden Stufen eingeführt
wurden.
Die genaue Zusammensetzung des Gases oder der Gase in
den Mikrobläschen ist nicht genau bekannt. Es wird jedoch
angenommen, daß das Vorhandensein dieser Mikrobläschen
in der Hauptsache auf den Kontakt des blähfähigen
Materials mit atmosphärischem Sauerstoff zurückzuführen
ist. Die Einführung des weniger löslichen Gases oder
eines derartigen Lösungsmitteldampfes hat die Wirkung,
den Anteil des Sauerstoffs in der Atmosphäre, die sich
in Kontakt mit dem blähfähigen Material während des Trocknens
befindet, zu vermindern. Die Verminderung des Anteils
an Sauerstoff in der Atmosphäre, die sich in Kontakt
mit dem blähfähigem Material während des Trocknens befindet,
fördert die Wanderung des Sauerstoffs aus der
Schicht in die Atmosphäre und vermindert die Wanderung
von Sauerstoff in der entgegengesetzten Richtung. Ob dies
nun zutreffend ist oder nicht, verbleibt doch die Tatsache,
daß das Arbeiten gemäß der Erfindung das Auftreten von
Mikrobläschen in der getrockneten blähfähigen Schicht vermindert
oder in einigen Fällen sogar vollständig ausschaltet.
Wenn das weniger lösliche Gas verwendet wird,
so ist es möglich, daß kleine Mengen in der Schicht gelöst
werden und Mikrobläschen dieses Gases während der
Alterung der getrockneten Schicht auftreten. Wegen der
geringeren Mengen des Gases, die in dem Körper oder
in der Schicht gelöst sind, sind diese Mikrobläschen
in Größe und Anzahl klein und haben nicht eine derartig
nachteilige Wirkung auf die optische Qualität
der Schicht oder des Körpers. Wenn der Lösungsmitteldampf
verwendet wird, und zwar entweder allein oder
in Kombination mit dem weniger löslichen Gas, kann
dieses Lösungsmittel in den Körper oder in die Schicht
eintreten und kann durch das Trocknen ausgetrieben
werden. In jedem Fall führt dessen Vorhandensein nicht
zur Ausbildung von Mikrobläschen. Es ist besonders bevorzugt,
daß die Atmosphäre, die sich in Kontakt mit
der Schicht oder dem Körper während des Trockens befindet,
im wesentlichen vollständig aus wenigstens eines
dieser weniger löslichen Gase besteht. Wahlweise kann
wenigstens einer dieser Lösungsmitteldämpfe zugeführt
werden, weil dies sicherstellt, daß im wesentlichen
keine Luft sich in Kontakt mit der Schicht oder dem
Körper während des Trocknens befindet.
Die Einführung der Dampfphase eines Lösungsmittels in
den Körper oder die Schicht in die Atmosphäre, die sich
in Kontakt mit dem Körper oder mit der Schicht befindet,
wie es bevorzugt ist, könnte den Gedanken nahelegen,
daß ein nachteiliger Einfluß auf die erforderliche Trocknungszeit
erfolgt. Dies ist nicht notwendigerweise der
Fall. Wenn Wasserdampf in diese Atmosphäre eingeführt
wird, wie es bevorzugt der Fall ist, kann die Trocknungszeit
tatsächlich vermindert werden, was für eine Serienproduktion
sehr vorteilhaft ist.
Nasser Dampf ist im Ausdruck "Wasserdampf", wie er hier
verwendet wird, enthalten.
Wenn Wasser durch Erhitzung eines Körpers aus blähfähigem
Material in einer trockenen Atmosphäre ausgetrieben
wird, ist ein sehr steiler Gradient der relativen
Feuchtigkeit der Atmosphäre in der unmittelbaren
Nachbarschaft der Oberfläche des Körpers oder der
Schicht vorhanden, und dies führt zu einer Verdampfung
von der Oberfläche des Körpers mit einer Rate, die oft
schneller ist als die, mit der Wasser zur Oberfläche
des Körpers aus der Tiefe des Körpers oder der Schicht
hin wandern kann. Dies führt zur Ausbildung einer Kruste
in der Oberfläche, die eine weitere Verdampfung und
deshalb eine weitere Trocknung verhindert. Eine derartige
Kruste hat auch eine nachteilige Einwirkung auf die optische
Qualtität der getrockneten Schicht. Durch Trocknung
der Schicht in einer relativ feuchten Atmosphäre, wie es
bevorzugt der Fall ist, wird die Neigung einer derartigen
Krustenbildung vermindert oder ausgeschaltet. Bei
einer Trocknung bei irgendeiner gegebenen Temperatur wird
die Verdampfungsrate vermindert, wenn die relative Feuchtigkeit
der Atmosphäre ansteigt, und dadurch erfolgt die
Trocknung gleichförmiger durch die Dicke der Schicht oder
des Körpers hindurch. Dies bedeutet, daß mehr Wärme der
Schicht oder dem Körper zugeführt werden kann, so daß
die Trocknung schneller erfolgt.
Vorzugsweise wird Wasserdampf in die Atmosphäre in einer
Menge eingeführt, die ausreicht, um deren relative Feuchtigkeit
auf wenigstens 50% zu halten, und ein weniger
löslichen Gas wird ebenfalls in die Atmosphäre eingeführt.
Vorzugsweise beträgt die relative Feuchtigkeit der Atmosphäre,
die sich in Kontakt mit der Schicht aus dem
blähfähigem Material während des Trocknens befindet, wenigstens
80%.
Vorzugsweise wird Wasserdampf von einer Quelle zugeführt,
die außerhalb eines Gehäuses, liegt, in dem die
Schicht erhitzt wird, da hierdurch die eingeführte
Menge leichter zu steuern ist.
Vorzugsweise wird die Schicht auf eine Temperatur von
wenigstens 50°C erhöht, wahlweise auf eine Temperatur
von wenigstens 75°C. Durch eine Erwärmung in einem derartigen
Ausmaß wird eine schnelle Trocknung eingeleitet.
Ferner entsteht eine Erhöhung der Wanderungsgeschwindigkeit
der Wassermoleküle aus der Tiefe der Schicht bis
zur Oberfläche hin, so daß die Trocknung gleichförmiger
erfolgt. Durch Erhitzung des Körpers oder der Schicht
auf eine Temperatur über 90°C können Gase aus der Lösung
ausgetrieben werden, während die Lösung ausreichend
flüssig ist, damit die so gebildeten Mikrobläschen aus
der Schicht austreten können.
Es sei bemerkt, daß die Schicht oder der Körper nicht
so erhitzt werden darf, daß das Wasser in dem Körper
siedet, da dies zu optischen Fehlern im Körper führt
und ein vorzeitiges Aufblähen des verwendeten Materials
zur Folge haben kann.
Bei Ausführungsformen der Erfindung, bei denen die Schicht
auf 100°C oder darüber erhitzt wird, erfolgt diese Erhitzung
in einem Autoklaven bei einem überatmosphärischen
Druck, und der Unterschied zwischen dem Druck und dem
Partialdruck des Wasserdampfes in der Atmosphäre im Autoklaven
beträgt höchstens 500 mm Hg. Der Partialdruck des
Wasserdampfes in der autoklaven Atmosphäre sollte viel
geringer sein als der Druck der Atmosphäre. Es muß selbstverständlich
unterhalb des Dampfdruckes des Körpers aus
feuchtem, blähfähigem Material sein, damit eine Trocknung
erfolgen kann.
Vorzugsweise wird SF₆ als das weniger lösliche Gas verwendet.
CF₄, N₂ und Cyclohexan sind andere geeignete Gase.
Wenn die Oberflächenqualität der Schicht, d. h. die Krustenausbildung,
lediglich von hauptsächlicher Bedeutung ist,
dann ist es gemäß der Erfindung möglich, lediglich mit
der Einführung des weniger löslichen Gases zu arbeiten.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn bei niedrigeren Temperaturen
gearbeitet wird, bei denen das Problem der Krustenbildung
nicht auftritt.
Um weiterhin die Menge der Luft in der Lösung vor dem
Trocknen zu verringern, ist es bevorzugt, eines oder
mehrere der drei folgenden Merkmale anzuwenden.
- i) Bei der Herstellung des feuchten blähfähigen Materials entlüftetes Wasser zu verwenden,
- ii) das feuchte blähfähige Material einer Erwärmung und/oder einer Unterdruckbehandlung während oder nach dem Mischen zu unterziehen,
- iii) das feuchte blähfähige Material unter Unterdruck zur Herstellung der Schicht zu gießen.
Von diesen Merkmalen gibt vielleicht das dritte die besten
Ergebnisse.
Vorzugsweise wird Wasser aus der Schicht entfernt, um eine
dünne Schicht zu bilden, mit einer Dicke von beispielsweise
0,8 mm oder weniger, vorzugsweise mit einer Dicke
von 5 mm oder weniger und wahlweise mit einer Dicke von
3 mm oder weniger und vorzugsweise mit einer Dicke von
wenigstens 0,5 mm. Derartige Schichten bilden sehr wirksame
Feuerschutzbarrieren, wobei sie vor dem Ausbrechen
des Feuers durchsichtig sind.
Die vorliegende Erfindung kann bei der Trocknung verschiedener
blähfähiger Materialien verwendet werden. Insbesondere
kann die Erfindung verwendet werden, um ein blähfähiges
Material zu trocknen, welches ein hydratisiertes
Metallsalz erhält, und insbesondere ein hydratisiertes
Salz von Aluminium oder einem Alkalimetall.
Beispiele geeigneter Salze sind die folgenden:
Beispiele geeigneter Salze sind die folgenden:
Aluminate,beispielsweise Natrium-oder Kaliumaluminat,
Plumbate,beispielsweise Natrium-oder Kaliumplumbat,
Stannate,beispielsweise Natrium-oder Kaliumstannat,
Alaune,beispielsweise Natrium-Aluminiumsulphat oder Kalium-Aluminiumsulphat,
Borate,beispielsweise Natrium-Borat,
Phosphate,beispielsweise Natrium-Orthophosphat,
Kalium-Orthophosphat und
Aluminiumphosphat.
Das am meisten bevorzugte blähfähige Material besteht aus
hydratisiertem Alkalisilikat.
Derartige Materialien haben sehr gute Eigenschaften für
den gedachten Zweck. In vielen Fällen können lichtdurchlässige
Schichten hergestellt werden, die sowohl an Glas
als auch an Glaskeramik haften. Wenn sie aureichend erhitzt
werden, siedet das gebundene Wasser und die Schichten
schäumen auf oder blähen, so daß das hydratisierte
Metallsalz in einen opaquen porösen Körper umgewandelt
wird, der in hohem Maße thermisch isoliert und am Glas
oder am Glaskeramikmaterial haften bleibt.
Dieses Merkmal ist besonders von Bedeutung, denn wenn alle
strukturellen Scheiben der Wandung durch den thermischen
Schock gebrochen sind, behält die Wandung als Barriere
gegen Wärme und Rauch ihre Wirksamkeit bei, da die Bruchteile
der Scheiben in ihrer Lage verbleiben und durch das
umgewandelte Metallsalz zusammengehalten werden.
Vorzugsweise ist das Alkalisilikat Natriumsilikat. Natriumsilikat
hat den weiteren Vorteil, daß es verhältnismäßig
billig ist.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sollen nun unter
Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung erläutert werden.
Es zeigen
Fig. 1 eine Schnittansicht einer Behandlungskammer, in
der eine Schicht aus Alkalisilikat auf einem
Träger getrocknet wird
und
Fig. 2 eine lichtdurchlässige Feuerschutzwand, die eine
derartige Schicht aus Alkalisilikat aufweist.
Wie Fig. 1 zeigt, ist eine Schicht 1 aus feuchtem Alkalisilikat
auf einer tragenden Scheibe 2 angeordnet, die
ihrerseits von Ständern 3 in einer Trocknungskammer 4
getragen wird. Eine Gaseinlaßleitung 5 und eine Auslaßleitung 6
stehen mit dem Innern 7 der Trocknungskammer
in Verbindung, so daß diese nach dem Einsetzen der Silikatschicht 1
und vor und/oder während des Trocknens mit
einem oder mehreren Gasen gespült werden kann, die in der
Silikatschicht weniger löslich sind als Sauerstoff und/
oder, die mit der Dampfphase eines oder mehrerer Lösungsmittel
für die Schicht gespült werden kann. Falls gewünscht,
können die Einlaß- und Auslaßleitungen 5, 6 ein Teil eines
nicht dargestellten geschlossenen Kreises sein, wobei eine
Umwälzpumpe in diesem Kreis vorgesehen ist, ein oder mehrere
Gasbehälter und Einrichtungen zur Einstellung des Gas-
Dampfgemisches, wobei ferner Heizvorrichtungen ebenfalls
vorgesehen sein können. Wenn das Gas oder Gasgemisch durch
die Einlaßleitung 5 in nicht erhitztem Zustand eintritt,
so muß die Kammer 4 erhitzt werden, beispielsweise durch
nicht dargestellte Heizelemente, die innerhalb der Wandungen
der Kammer angeordnet sind oder im Innenraum 7. Bei
einigen Ausführungsformen wird der Gas- oder Gasgemischumlauf
während der Trocknungsperiode aufrechterhalten.
Bei anderen Ausführungsformen wird der Umlauf beendet,
sobald die gewünschte Atmosphäre in die Trocknungskammer
eingeführt wurde. Wenn bei anderen Ausführungsformen die
Umwälzeinrichtungen nicht vorhanden sind, kann die Schicht
und ihr Träger lediglich in eine Trocknungskammer eingesetzt
werden, in der die gewünschte Atmosphäre vorherrscht
oder vorhanden ist.
Der Träger 2 für die Silikatschicht kann vorzugsweise
eine transparente Glasscheibe einer Wandung sein, in die
diese Scheibe eingebaut werden soll.
Der Träger 2 für die Silikatschicht kann vorzugsweise
eine transparente Glasscheibe einer Wandung sein, in die
diese Scheibe eingebaut werden soll.
Fig. 2 zeigt eine Schicht aus einem hydratisierten
Alkalisilikat, welches durch das erfindungsgemäße
Verfahren getrocknet wurde, während diese Schicht auf
der Glasscheibe 9 angeordnet war. Die Trocknung bewirkt,
daß die Schicht 8 und die Glasscheibe 9 miteinander
verbunden wurden. Eine zweite Glasscheibe 10 ist auf die
Silikatschicht 8 aufgelegt, so daß diese Schicht sandwichartig
in einem nicht dargestellten Rahmen angeordnet
werden. Vorzugsweise wird jedoch diese Baugruppe verbunden,
um ein Laminat herzustellen. Die optimale Dicke
der Schicht 8 hängt vom Verwendungszweck ab. Eine Schicht
so dünn wie 0,1 mm kann eine zufriedenstellende Barriere
gegen Feuer geringer Temperatur bilden. Wenn ein stärkerer
Feuerschutz erforderlich ist, kann diese Schicht dicker
gemacht werden. Eine Erhöhung der Dicke der Schicht führt
jedoch dazu, daß immer mehr Licht durch die Schicht absorbiert
wird. Der beste Kompromiß liegt bei einer Dicke
im Bereich von 0,5 mm bis 3 mm. Falls gewünscht, kann die
Trocknungskammer 4 als Autoklav ausgebildet sein, um eine
Trocknung bei erhöhten Drucken durchzuführen.
Eine Lösung aus hydratisiertem Natriumsilikat wird in
erforderlicher Dicke auf eine horizontale Glasscheibe
aufgegossen, die dann in einem Raum einer Temperatur von
28 bis 30°C getrocknet wurde. Es wurde gefunden, daß ein
Betrieb mit höheren Temperaturen zur Krustenbildung auf
der Oberfläche der Silikatschicht führt, wenn diese getrocknet
wurde. Die Lösung hatte die folgenden Eigenschaften:
Gewichtsverhältnis: SiO₂ : Na₂O= 3,4 : 1
Dichte:= 37°-40° Baum´
Viskosität:= 0,2 Pa s
Während des Trocknens wurde die relative Feuchtigkeit im
Raum etwa bei 50% gehalten. Die Schicht wurde 44 Stunden
getrocknet, bis sie einen Restwassergehalt zwischen 30 und
35 Gew.-% hatte. Die getrocknete Schicht war 1,2 mm dick.
Eine Überprüfung der Schicht ergab, daß diese Mikrobläschen
aufwies, die Durchmesser im Bereich von 0,1
bis 0,8 mm hatten.
Die gleiche Lösung aus hydratisiertem Natriumsilikat
wurde unter den gleichen Bedingungen gegossen, um eine
Schicht von gleicher Dicke herzustellen. Die Schicht
wurde dann in einer Trocknungskammer 24 Stunden lang getrocknet,
bis ein ähnlicher Restwassergehalt vorhanden war. Die Trocknungskammer
wurde auf einer Temperatur von 50°C gehalten,
und die innere Atmosphäre bestand aus SF₆ mit einer relativen
Feuchtigkeit von 50%.
Die Schicht wurde in eine Wand eingebaut und einer künstlichen
Alterung unterworfen, wobei sie bei einer Temperatur
von 70°C gehalten wurde. Eine Überprüfung der Schicht
vor und nach der Alterung ergab, daß kein Mikrobläschen
vorhanden war. Nach der Alterung trat zwar eine geringe
Verschleierung der Schicht auf, und diese Verschleierung
zeigte bei einer 500-fachen Vergrößerung, daß Wolken von
mikroskopischen Bläschen vorhanden waren. Das Gesamtvolumen
dieser Bläschen betrug etwa ein Hundertstel des Volumens,
das bei den bisherigen Verfahren auftrat. Es wird angenommen,
daß diese Verschleierung durch eine Lösung und
durch einen Austritt von SF₆ erfolgt.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform dieses Beispiels
wurden CF₄ anstatt SF₆ verwendet, und es wurden ähnliche
Ergebnisse erzielt.
Eine Natriumsilikatschicht der gleichen Dicke wurde in
der gleichen Weise wie im Beispiel 1 hergestellt und im
gleichen Ausmaß 18 Stunden in einer Kammer getrocknet,
die mit Luft von 95°C und 85% relativer Feuchtigkeit gefüllt
war. Es wurde keine Kruste auf der Oberfläche der
Schicht ausgebildet, und zwar wegen der hohen relativen
Feuchtigkeit und wegen der hohen Temperatur und wegen des
verminderten Partialdruckes der Luft auf Grund der hohen
relativen Feuchtigkeit. Es wurde die gesamte Luft, die
in der Schicht gelöst war, während des Trocknens ausgetrieben.
Nach dem Trocknen wurden keine Mikrobläschen oder Verschleierungen
festgestellt.
Nachdem die Wandung dem gleichen Alterungstest unterzogen
wurde, wurde sie wieder untersucht, und es wurde keine
Verschleierung festgestellt. Isolierte Mikrobläschen wurden
zwar festgestellt, jedoch waren diese wesentlich
kleiner als die, die bei den bekannten Verfahren auftraten,
und deren Anzahl war auch wesentlich geringer. Die Gesamtzahl
der Bläschen betrug etwa 100 der Gesamtzahl, die nach
dem bekannten Verfahren auftritt.
Eine Natriumsilikatschicht der gleichen Dicke wurde in
der gleichen Weise wie in den vorhergehenden Beispielen
hergestellt, und diese Schicht wurde dann im gleichen
Ausmaß 18 Stunden lang in einer Kammer getrocknet, die
mit SF₆ bei 95°C und 85% relativer Feuchtigkeit gefüllt
war.
Die Schicht wurde vor und nach der Alterung überprüft,
und es wurden keine Verkrustungen, Mikrobläschen und
Verschleierungen beobachtet.
Verglichen mit Beispiel 1 wurde wegen des viel höheren
Partialdruckes des Wasserdampfes in der Atmosphäre, die
sich in Kontakt mit der Schicht während des Trocknens
befindet, der Partialdruck von SF₆ derart vermindert, daß
sich dieses Gas nicht zur Sättigung in der Silikatschicht
löste. Dies ist im Gegensatz zum Fall des Beispiels 1,
wo kein Überschuß an SF₆ vorhanden ist, der beim Altern
ausgetrieben wird. Das SF₆, welches in der Schicht vorhanden
ist, kann in dieser gelöst bleiben.
Eine Natriumsilikatschicht der gleichen Dicke wurde in
der gleichen Weise wie in den vorhergehenden Beispielen
hergestellt. Es wurde dann im gleichen Ausmaß 3 Stunden
lang in einem Autoklaven getrocknet, der mit SF₆ bei
4 Bar 140°C und niedrigem Partialdruck des Wassers gefüllt
war. Die Schicht wurde dann vor und nach dem gleichen
Alterungstest überprüft.
Wegen der hohen Temperatur wurde eine kurze Trocknungszeit
erzielt. Wegen der hohen Temperatur war es erforderlich,
bei erhöhtem Druck zu arbeiten, um ein vorzeitiges
Aufblähen oder Sieden der Schicht zu verhindern.
Durch die hohe Temperatur wurde mehr SF₆ in der Schicht
gelöst, als in dem Fall, in dem bei Normaldruck (Beispiel
1) gearbeitet wurde, so daß nach dem gleichen Alterungstest
die Verschleierung etwas größer war, als sie im Fall
des Beispiels 1 beobachtet wurde. Trotzdem ergab dieses
Beispiel eine Verbesserung gegenüber den bekannten Verfahren.
Eine Natriumsilikatschicht der gleichen Dicke wurde in der
gleichen Weise hergestellt, wie in den vorhergehenden
Beispielen und wurde dann 4 Stunden lang in einem Autoklaven
getrocknet, der mit einem Gemisch aus Luft und Wasserdampf
bei 4 Bar und 140°C gefüllt war. Der Partialdruck des
Wasserdampfes betrug 3,4 Bar.
Das Ergebnis dieses Trocknungsprozesses war, abgesehen
von der kürzeren Trocknungszeit, ähnlich dem, welches
gemäß Beispiel 2 erzielt wurde.
Bei einer Abänderung des Beispiels 2 wurde die Natriumsilikatschicht
dadurch hergestellt, daß eine Lösung gegossen
wurde, die vorher auf 95°C bei Atmosphärendruck
erhitzt wurde, um Luft, die in der Lösung während des
Mischens gelöst wurde, auszutreiben. Es wurde gefunden,
daß hierdurch die Anzahl der Mikrobläschen nach dem Altern
vermindert wurde.
Bei einer Abänderung dieses Beispiels wurde die Lösung
einem Druck von 50 bis 150 mm Hg ausgesetzt, während
dieser bei einer Temperatur von 25°C gehalten wurde, um
die gelöste Luft auszutreiben. Ähnliche Ergebnisse wurden
erzielt.
Bei einer zweiten Abänderung wurde die Lösung auf 60°C
erhitzt und einem Druck von 200 mm Hg von der Herstellung
der Schicht ausgesetzt. Das Auftreten von Mikrobläschen
in der getrockneten Schicht nach der Alterung
wurde weiter herabgesetzt.
Bei einer Abänderungsform des Beispiels 2 wurde die Natriumsilikatlösung
in einer Kammer zur Herstellung der Schicht
gegossen, deren Atmosphäre auf einem Druck von 50 mm Hg
bis zu 150 mm Hg gehalten wurde, während die Temperatur
der Lösung etwa 25°C betrug. Es wurde gefunden, daß ferner
das Auftreten von Mikrobläschen in der getrockneten Schicht
nach dem Altern verringert wurde.
Claims (11)
1. Verfahren zum Herstellen einer lichtdurchlässigen Feuerschutzverglasung
mit wenigstens einer Glasscheibe und einer
zugeordneten Schicht aufschäumbaren oder blähbaren Materials,
wobei Wasser aus einer Schicht nassen aufschäumbaren
Materials auf einer Unterlage durch Erwärmen entfernt
wird und dann die Schicht aufschäumbaren Materials in die
Feuerschutzverglasung eingebaut wird, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens während eines
Teils der Erhitzungsperiode, in die das blähfähige Material
kontaktierende Atmosphäre ein Gas oder mehrere Gase von
außen eingeführt werden, die im aufschäumbaren Material
weniger löslich sind als Sauerstoff und/oder eines oder
mehrere Gase eingeführt werden, die die Dampfphase eines
Lösungsmittels für die Schicht aus aufschäumbaren Material
sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Atmosphäre, die sich in Kontakt mit dem Körper oder
der Schicht während der Trocknung befindet, im wesentlichen
vollständig aus wenigstens eines dieser weniger
löslichen Gase besteht, wobei wahlweise wenigstens ein
Lösungsmitteldampf zugesetzt werden kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß Wasserdampf in die Atmosphäre eingeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
Wasserdampf in einer Menge zugeführt wird, die ausreicht,
um die relative Feuchtigkeit der Atmosphäre bei wenigstens
50% zu halten und daß ein weniger lösliches Gas
in diese Atmosphäre eingeführt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die relative Feuchtigkeit der Atmosphäre, die
sich mit dem Körper oder der Schicht aus blähfähigem
Material während deren Trocknung in Kontakt befindet,
auf wenigstens 80% gehalten wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht oder der Körper
auf eine Temperatur von wenigstens 50°C erhitzt wird
und optimal auf eine Temperatur von wenigstens 75°C.
7. Verfahren nach Anspruch 6 und einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht oder
der Körper auf eine Temperatur von 100°C oder darüber
erhitzt wird und daß die Erhitzung in einem Autoklaven
unter einem überatmosphärischen Druck erfolgt und daß
der Unterschied zwischen diesem Druck und dem Partialdruck
des Wasserdampfes in der Atmosphäre im Autoklaven
höchstens 500 mm Hg beträgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das weniger lösliche Gas SF₆ ist.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine getrocknete dünne Schicht von
8 mm oder weniger, vorzugsweise 5 mm oder weniger, und optimal
3 mm oder weniger und vorzugsweise von wenigstens
0,5 mm in der Dickenabmessung hergestellt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das blähfähige Material ein hydratisiertes
Alkalisilikat enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
das Alkalisilikat Natriumsilikat ist.
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