DE3011164B2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schutzvorrichtung für handgehaltene elektrische Werkzeugmaschinen, insbesondere Heimwerkermaschinen, nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, um bei Überlastung der Maschine bis zum Stillstand (Blockierung) ein sebsttätiges Abschalten
zu bewirken.
Die Schutzeinrichtungen moderner Werkzeugmaschinen umfassen neben den Sicherheitseinrichtungen
gegen Berühren spannungsführender Teile meist auch einen elektrischen Überlastschutzschalter, um thermische Überlastung des Motors auszuschließen. Auch die
verschiedenen Werkzeuge und Vorsatzgeräte müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften genügen.
Dennoch kann der Betrieb solcher Werkzeugmaschinen auch eine Reihe von Gefahren mit sich bringen, die vor
allem dadurch vergrößert wird, daß häufig auch Laien mit den Maschinen arbeiten, denen im allgemeinen gar
nicht bewußt ist, in welchem Ausmaß Verletzungen durch unsachgemäße Bedienung der Maschinen entstehen
können,
Eine der konkreten Gefahren, die bei einigen Arbeiten mit Werkzeugmaschinen ganz besonders
häufig auftreten kann, ist das Blockieren des Werkzeuges im Werkstück, Beispiele für diese Erscheinung sind
das Bohren in dünnem Blech — meist dann, wenn der Bohrer das Blech gerüde durchstößt —, Kreissägeschnitte und Trennen (Trennschleifen). Schon durch
geringfügiges Verkanten von Maschine oder Werkstück wird gerade bei den letztgenannten Arbeiten das
Werkzeug verklemmt und die Maschine blockiert Die in diesem Falle sicherste Maßnahme ist eine Abschaltung der Maschine, leider wird diese Vorsichtsmaßregel
aber zu selten beachtet Versucht man nämlich, die eingeschaltete Maschine zurückzuziehen beziehungsweise die Ursache der Verklemmung zu beseitigen, kann
das plötzliche Wiederanlaufen der Maschine sehr unangenehme Folgen haben.
Besonders gilt dies in den Fällen, wie Holzteile das
Kreissägeblatt verklemmen, die beim Wiederanlauf weggeschleudert werden, oder aber bei Verkanten von
Schleifscheiben, wo häufig ein Bruch der Scheibe entsteht und die Teile der Schleifscheibe sich lösen
können.
Bei Werkzeugmaschinen höherer Leistung ist häufig
für den Fall einer Blockierung des Werkzeuges eine
Sicherheitsrutschkupplung vorgesehen, die bei Überschreiten eines bestimmten Drehmomentes auslöst, so
daß der Motor weiter läuft, das Werkzeug aber stehen bleibt Diese Sicherheitsrutschkupplung kann aber die
geschilderten Gefahren keineswegs mildern, da auch
hier bei Wegfall der Ursache der Verklemmung des
Werkzeuges ein stoßartiges Wiederanlaufen eintritt
Eine sofortige Abschaltung der Maschine bei Stillstand (Blockierung) - was aus der CH-PS 3 40 889
bereits als bekannt hervorgeht — kann aber keine
Abhilfe für das Problem darstellen. Gerade bei
Werkzeugmaschinen sind Betriebszustände denkbar, wo das volle Antriebsmoment zur Verfügung stehen
muß, es würde auch in vielen Fällen zu störenden Arbeitsunterbrechungen führen, wenn jede — auch
kurzzeitige - Blockierung der Maschine eine Abschaltung zur Folge hätte.
Somit stellt sich die Aufgabe, eine selbsttätige Abschaltung der Maschine innerhalb eines Zeitraumes
nach Eintreten des Stillstandes der Maschine zu
bewirken, der unterhalb der Reaktionszeit des Arbeitenden liegt, damit nicht ein Zurückziehen der Maschine bei
eingeschaltetem Motor versucht wird. Andererseits nriß die Maschine noch Sekundenbruchteile nach der
Blockierung ihr volles Moment abgeben, um die
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei der Schutzvorrichtung nach dem Anspruch 1 durch dessen
kennzeichnende Merkmale gelöst.
Eine Veränderung der Zeit bis zum Ansprechen des
Überlastschutzschalters (7) kann dadurch bewirkt werden, daß der Widerstand (6) veränderlich ist, die
Zeitkonstante kann damit die Beanspruchungen entsprechend angepaßt werden.
ter (7) in die Funktion der Schutzvorrichtung bei
Blockierung der Maschine einbezieht, hat gegenüber der aus der CH-PS 3 40 889 bekannten Lösung,
unmittelbar einen Trennschalter im Hauptstromkreis
der Maschine einzuschalten, der die Sicherheitsabschaltung
bewirkt, zwei Vorteile; Es wird vermieden, ein
zusätzliches Bedienungselement an der Maschine anzuordnen. Die Auslösung des Oberlastschutzschalters
(7) im Dauerbetrieb oder durch die Blockierungssicherung
nach der vorliegenden Erfindung führt zu dem gleichen Ergebnis. Die Bedienung der Maschine kann
wie gewohnt — auch mit der erweiterten Schutzeinrichtung — erfolgen. Der entscheidende Vorteil ist aber
darin zu sehen, dnß der Überlastschutzschalter (7) nach
seinem Ansprechen für einige Zeit auf Grund seiner thermischen Überlastung und der zur Abkühlung
erforderlichen Zeitspanne nicht sofort wiedereinschaltbar ist, worin ein zusätzliches Sicherheitselement
begündet ist Während der Abkühlzeit des Überlastschutzschalters besteht die Gelegenheit, die Ursache
der Blockierung der Maschine gefahrlos zu beseitigen.
F i g. 1 und 2 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele
für mechanische Einrichtungen zur Betätigung des Schalters (5) anhand schematischer Längsschnitte
durch eine Handbohrmaschine. Bei der in F i g. 1 gezeigten Form handelt es sich urn eine auf der
Antriebswelle (1) des Antriebsmotors angeordnete Einrichtung, bei der der Schalter (5) mit einer auf der
Antriebswelle (1) verschiebbaren Muffe (3) verbunden ist Diese Muffe ist zwischen einer Druckfeder (2) und
kippbar gelagerten Fliehgewichten (4) eingespannt Bei schneller Drehung der Antriebswelle (1) werden die
Fliehgewichte (4) nach außen gedruckt Dadurch wird Muffe (3) gegen den Druck der Feder (2) verschoben,
der Schalter (5) ist geöffnet Bei Stillstand der Antriebswelle (1) jedoch kann die Kraft der Druckfeder
(2) durch die Fliehgewichte (4) nicht ausgeglichen werden, die Muffe (3) wird gegen die Fliehgewichte hin
verschoben und schließt dabei den Schalter (5).
Derartige Konstruktionen sind als »Fliehkraftschalter« allgemein bekannt Bei der hier geschilderten
Anwendung wird so über den Widerstand (6) ein Stromkreis geschlossen, der gemeinsam mit dem über
den Motorstromkreis der Maschine fließenden Strom den Überlastschutzschalter (7) zum Ansprechen bringt.
Bei der in F i g. 1 dargestellten Einrichtung ist der Schalter (S) aber auch bei abgeschalteter Maschine
geschlossen, das bedeutet, daß beim Einschalten der Maschine während des Hochlaufens über den Widerstand
(6) ein Strom fließen würde, bis eine Drehzahl der Antriebswelle (1) erreicht ist, bei der die Fliehgewichte
(4) die Muffe (3) gegen die Federkraft der Druckfeder (2) verschieben können, so daß der Schalter (5) geöffnet
wird.
Dieser Nachteil kann vermieden werden, wenn der Widerstand (6) mit negativem Temperaturkoeffizienten
ausgeführt wird, so daß er zunächst einen sehr hohen Widerstandswert aufweist, der aber mit der Zeit der
ίο Belastung abnimmt
Bei Werkzeugmaschinen mit einer Sicherheitsrutschkupplung kann aber eine Einrichtung verwirklicht
werden, bei der beim Einschalten der Maschine keinerlei Nachteile auftreten.
Fig.2 zeigt eine solche Anordnung, bei der der
Schalter (5) über eine Muffe (8) betätigt wird, die durch die Relativbewegung der beiden Hälften (10 und 11) der
Sicherheitsrutschkupplung in Längsrichtung verschoben werden kann. Dies geschieht durch ein Gewinde (9)
am äußeren Umfang der abtriebsseitigen Hälfte (11) der
Rutschkupplung. Die Innenseite der Muffe (8) ist mit einem entsprechenden Gewinde (9) Vv-vsehen. Die Muffe
wird bei normalem Betrieb (wenn beide Teile der Rutschkupplung gemeinsam umlaufen) durch die Feder
(12) in ihrer Endlage gehalten. Bei Auslösen der Rutschkupplung jedoch, wenn die abtriebsseitige Hälfte
(11) wegen Überschreitung des Belastungsmomentes stehen bleibt, erfolgt durch die weitere Drehung der
antriebsseitigen Hälfte (10) der Rutschkupplung über eine am äußeren Umfang der Kupplungshälfte (10)
angeordnete Reibungsfläche eine Mitnahme der Muffe (8). Dabei verdreht sich diese Muffe gegenüber der
stillstehenden Kupplungshälfte (11) und wird entsprechend der Steigung des Gewindes (9) in axialer Richtung
verschoben, wobei der Schalter (5) betätigt und der Stromkreis über den Widersland (6) geschlossen wird.
In ähnlicher Weise kann die Funktion der Schutzvorrichtung auch unter Verwendung von elektronischen
Bauelementen verwirklicht werden. Dies kann zum Beispiel durch Lichtschranken geschehen, die die
Drehbwegung der Antriebswelle (1) beobachten. Auch für den Widerstand (6) sind elektronische Ersatzschaltungen
möglich, die eine Zeitverzögerung beziehungsweise eine Veränderung des elektrischen Widerstandes
bewirken.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Schutzvorrichtung, für handgehaltene elektrische
Werkzeugmaschinen, insbesondere Heimwerkermaschinen, mit einem Antriebsmotor, mit
einem sebsttätigen Oberlastschutzschalter und mit einem von der Drehbewegung der Antriebswelle des
Antriebsmotors betätigten Schalter, welcher den Antriebsmotor abschaltet, wenn dieser unter Oberlast zum Stillstand kommt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (5) und ein Widerstand (6) in einem Stromkreis parallel zum
Hauptstromkreis der Maschine angeordnet sind, und daß dieser zusätzliche Stromkreis gemeinsam mit
dem Hauptstromkreis bei Blockierung der Maschine den Oberlastschutzschalter (7) belastet
2.
Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Widerstand (6) veränderlich ist
3. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand (6)
einen negativen Temperaturkoeffizienten aufweist
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch I oder 2, dadurch gekennzeichnet daß der Widerstand (6)
durch eine an sich bekannte elektrische Schaltung ersetzbar ist, die einen zunächst hohen, mit der Zeit
aber stark abnehmenden Widerstand darstellt
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zeitliche Veränderung des
Widerstandes der Schaltung einstellbar ausgeführt wird.
6. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalter (6) mit einer auf
der Abtriebswelle (1) verschiebbaren Muffe (3) verbunden ist und daß diese Muffe zwischen einer
Druckfeder (2) und kippbar gelagerten Fliehgewichten (4) eingespannt ist
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Schalter (5) eine Muffe
(8) verbunden ist, die über ein Gewinde (13) gegen die Kraft der Feder (12) in Längsrichtung verschiebbar am äußeren Durchmesser einer Sicherheitsrutschkupplung (10,11) gelagert ist.
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein von der Drehbewegung der
Antriebswelle (1) gesteuerter elektronischer Schaltkreis zur Betätigung des Schalters (5) vorgesehen ist
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