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DE3007702A1 - Inspektionskammer fuer eine drainageanlage - Google Patents

Inspektionskammer fuer eine drainageanlage

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DE3007702A1
DE3007702A1 DE19803007702 DE3007702A DE3007702A1 DE 3007702 A1 DE3007702 A1 DE 3007702A1 DE 19803007702 DE19803007702 DE 19803007702 DE 3007702 A DE3007702 A DE 3007702A DE 3007702 A1 DE3007702 A1 DE 3007702A1
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DE
Germany
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nozzle
inspection chamber
seal
chamber according
base
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DE19803007702
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English (en)
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DE3007702C2 (de
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Anthony Gill
John Gosden
Robert William Parker
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Polypipe Terrain Ltd
Original Assignee
Reed International Ltd
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Publication date
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Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

-H-
Anwaltsakte: P 52H REED INTERNATIONAL LTD,
Kennwort: "Drainage-Kammer" London, England
Inspektionskammer für eine Drainageanlage
Die Erfindung betrifft eine Inspektionskammer vorgefertigter Bauart zur Anwendung in Drainage- oder Abwassersystemen, mit einem Mannloch und einer Basis, die wenigstens einen Kanal aufweist, der sich zwischen einer Einlaßöffnung und einer Auslaßöffnung erstreckt. Üblicherweise ist ein Hauptkanal vorgesehen, der sich durch die Basis hindurch zwischen einer Haupteinlaßöffnung und einer Hauptauslaßöffnung erstreckt, ferner eine Reihe von Verzweigungskanälen, deren jeder quer durch die Basis
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hindurch von einer zugehörenden Einlaßöffnung zum Hauptkanal läuft.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche Einrichtung zu verbessern, und zwar derart, daß Einlaß- und Auslaßleitungen an die Inspektionskammer angeschlossen werden können.
Gemäß der Erfindung, die sich auf eine derartige, vorgefertigte Inspektionskammer bezieht, ist die Basis aus Kunststoff hergestellt; ihr ist eine einteilige Seitenwand zugeordnet, die kreisförmige öffnungen aufweist, welche die genannten Einlaß- und Auslaßöffnungen bilden; zur Aufnahme von Einlaß und Auslaß sind besondere Stutzen vorgesehen, die an jeder der genannten öffnungen angeordnet sind; jeder Stutzen ist mit einem elastischen Dichtungsorgan zum Dichten der Mantelfläche einer in den Stutzen eingeführten oder eingepaßten Rohrleitung ausgerüstet; das Dichtungsorgan dient gleichzeitig dazu, den Stutzen gegen die Innenfläche der Inspektionskammer abzudichten.
Der Stutzen (den man auch Aufnahme- oder Einstecksockel nennen könnte) kann in Taschen angeordnet werden, die in der Innenfläche der Seitenwand vorgesehen sind. Jeder Stutzen definiert zusammen mit der genannten Innenfläche eine Ringnut, die einen Dichtungsring aufnimmt, der seinerseits das genannte Dichtorgan bildet. Zumindest dann, wenn eine Rohrleitung in den Stutzen eingeführt ist, liegt der Dichtungsring dichtend an den Seiten der Nut an und stellt somit eine wirksame Dichtung zwischen Stutzen und Inspektionskammer her. Auf diese Weise erübrigt es sich, Stutzen und Inspektionskammer miteinander zu verlöten, zu verschweißen oder anderweitig zu versiegeln.
Alternativ hierzu können kreisförmige öffnungen durch zylindrische Teile gebildet werden, wobei der einzelne Stutzen innerhalb der zylindrischen Teile einen Schnappsitz bildet und jeder Stutzen mit einem Dichtungsorgan ausgerüstet ist, das sich als Manschette
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über die Außenseite des Stutzens erstreckt und an der Innenfläche des zylindrischen Teiles dichtend anliegt, und das sich ferner als ringförmiges (stoffartiges) Gebilde in die öffnung des Stutzer hinein erstreckt, um dort wiederum an einer Rohrleitung dichtend £ zuliegen, die in den Stutzen eingepaßt" ist. ·
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Fig. 1 stellt eine Erstausführungsform der Inspektionskammer in Draufsicht dar.
Fig. 2 zeigt das untere Ende der Inspektionskammer gemäß Fig. 1 im Aufriß.
Fig. 3 zeigt den Gegenstand von Fig. 1 in einer Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie
Fig. 4 zeigt eine weitere Ausführungsform eines
Stutzens im Schnitt, und zwar entsprechend jenem der Figuren 1 bis 3·
Fig. 5 ist eine perspektivische Darstellung der Basis einer zweiten Ausführungsform einer Inspektionskammer, von unten gesehen.
Fig. 6 ist eine Draufsicht auf die Inspektionskammer gemäß Fig. 5-
Fig. 7 ist eine vergrößerte Schnittansicht gemäß der Schnittlinie B-B von Fig. 6.
Fig. 8 ist eine perspektivische Darstellung der
Basis des Gegenstandes der Figuren 5 bis J, teilweise geschnitten, mit einem in einer der Öffnungen eingesetzten Verschlußstopfen,
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BAD ORIGINAL
sowie mit einer Schürze, die über das innere Ende der abgestöpselten öffnung geschoben werden kann.
Wie man aus den Figuren 1 bis 3 erkennt, hat die Inspektionskammer ein Gehäuse 1, das durch Ausformen glasfaserverstärkten Kunststoffs hergestellt ist. Die Seitenwand des Gehäuses 1 ist im Querschnitt kreisförmig. Sie verjüngt sich von ihrer oberen Kante 2 zu ihrer einteiligen Basis 3 nach innen mit einem Verjüngungs-• winkel von etwa 3°. Die Basis 3 hat einen Hauptablaufkanal 4 (siehe Pig. 1), der sich quer durch die Basis hindurch zwischen einer Haupteinlaßöffnung 5 und einer Hauptauslaßoffnung 6 mit geeignetem Gefälle hindurch erstreckt. Die Basis ist ferner mit vier Verzweigungskanälen 7 ausgestattet, die jeweils Einlaßöffnungen 8 aufweisen und ebenfalls unter geeignetem Gefälle an Hauptkanal 4 angeschlossen sind.
Die Einlaßöffnungen 5 und 8 sowie die Auslaßöffnung 6 sind in den Außenseiten von Taschen 9 eingeformt, die ihrerseits währenddes Ausformens von Gehäuse 1 gebildet sind. Die Taschen 9 sind innen gegen entsprechende Kanäle 4 und 7 hin offen. Sie sind ferner in Richtung nach oben offen. Jede Tasche 9 nimmt einen geometrisch ähnlichen Stutzen oder Sockel 10 auf, der von oben her in die Tasche eingesetzt und mittels eines festen Sitzes in der Tasche befestigt ist. Stutzen 10 ist derart bemessen, daß die innere Mantelfläche des Endes 11 einer Rohrleitung nach deren Einführen in Stutzen 10 mit der Fläche des zugehörenden Kanales bündig ist (siehe Fig. 3).
Wie man insbesondere aus Fig. 3 erkennt, ist Stutzen 10 aus zwei ineinander eingepaßten Teilen 12 und 13 gebildet. Teil 12 hat eine kreisförmige öffnung, deren Umfang 14 bündig mit der Fläche des zugehörenden Kanales ist,sowie eine Buchse 15 von größerem Durchmesser als jenem der kreisförmigen öffnung zum Aufnehmen des hülsenförmigen Teiles 16 von Teil 13 in einem Schiebesitz. Durch Schulter 17 des Umfanges 14 und Buchse 15 von Teil 12 wird ein Anschlag geschaffen, wodurch die Einwärtsbewegung des Rohr-
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BAD ORIGINAL
endes 11 begrenzt wird. Teil 12 von Stutzen IO erstreckt sich nach oben, um dort eine geneigte Schulter l8 zu bilden. Diese fällt mit ebenfalls geneigten Schultern 19 (siehe Pig. 2), die im Gehäuse 1 zwischen den Taschen 9 angeformt sind, zusammen (sie fluchtet mit diesen), so daß Risse, in welchen sich Peststoffe ansetzen könnten, vermieden werden. Teil 12 von Stutzen ist durch Rippen 20 verstärkt, die sich zwischen Buchse 15 und Schulter 18 erstrecken.
Teil 15 des Stutzens 10 springt am äußeren Ende der Hülse 16 an Schulter 21 radial nach außen und erstreckt sich sodann axial als Ringteil 22 bis zu seinem äußeren Ende weiter. Das äußere Ende 23 des Ringteiles 22 ist derart gestaltet, daß sie dann dicht an der Innenfläche von Tasche 9 anliegt, wenn Stutzen 10 in die Tasche 9 eingesetzt ist. Die hülsenförmigen Bereiche 15 und 16 der Teile 12 und I3 des Stutzens haben eine Nut- und -federverbindung, so daß sie nur in einer Richtung zusammengebaut und relativ zueinander nicht verdreht werden können. Hierdurch wird das richtige Anliegen von Kante 23 gegen die Innenfläche von Tasche 9 gewährleistet.
Wie sich aus den Zeichnungen ferner ergibt, ist durch die Schulter 21 der Innenfläche des ringförmigen Bereiches 22 und die Innenfläche der Tasche 9 eine ringförmige Nut gebildet. Diese dient der Aufnahme eines Dichtungsringes 24 zum Abdichten des zapfenförmigen Endes 11. Dichtungsring 2.K sitzt genügend stramm in der Nut, so daß zumindest dann, wenn Ende 11 in den Stutzen 10 eingepaßt ist und Dichtungsring 24 verformt, dieser Dichtungsring an den Seiten der Nut dichtend anliegt und somit Tasche 9 gegen die Innenfläche von Gehäuse 1 abdichtet.
Der in Fig. 4 veranschaulichte, abgewandelte Stutzen 25 zum Einpassen in Taschen 9 wird genau so eingesetzt, wie Stutzen 10 und hat auch im wesentlichen dieselbe Gestalt wie dieser. Er unterscheidet sich von Stutzen 10 dadurch, daß er als einteiliger
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Formling aus Kunststoff gefertigt ist. Am äußeren Ende des Stutzens 25 ist ein Dichtungsring 26 eingepaßt, der mit dem zapfenartigen Ende der Rohrleitung eine dichtende Verbindung bildet. Das äußere Ende des Stutzens 25 springt an der Schulter 27 wiederum radial nach außen vor; Dichtungsring 26 sitzt an diesem Vorsprung. Dichtungsring 26 wird durch eine Zunge 28 in seiner Lage gehalten, die ihrerseits dem Stutzen 25 angeformt ist und in einer nutartigen Bildung den äußeren Umfang von Dichtungsring 26 aufnimmt. Der innere Umfang des Dichtungsringes 26 liegt dichtend am Ende der Rohrleitung an. Die äußere Umfangsfläche 29 des Dichtungsringes steht in unverformten Zustand leicht über das äußere Ende des Stutzens 25· Wird Stutzen 25 in eine Tasche 9 eingesetzt, so dichtet Dichtungsring 26 gegen die Innenfläche des Gehäuses 1 der Inspektionskammer ab, ähnlich Dichtungsring 24.
Aus den Figuren 5 bis 8 erkennt man, daß die Inspektionskammer einen Grundteil hat, der eine Basis und mit dieser einteilige Seitenwände aufweist, beide aus plastischem Material im Formverfahren hergestellt.
Um die volle Höhe der Inspektionskammer zu bilden, sind weitere Seitenwandabschnitte auf den auf der Basis befindlichen aufgesetzt. Die Basis ist in Draufsicht kreisförmig und hat einen oberen Rand 31, von dem aus sich eine einteilige Schürze 32 nach unten erstreckt. Von der unteren Kante des Randes 31 ausgehend und innerhalb Schürze 32 befindet sich der Boden 33 der Basis. Boden 33 hat einen Hauptablaßkanal 34, der sich quer hindurch mit einem gewissen Gefälle zwischen einer Haupteinlaßöffnung 35 und einer Hauptauslaßöffnung 36 erstreckt. Der Boden ist ferner mit vier Verzweigungskanälen 37 ausgerüstet, die wiederum mit geeignetem Gefälle mit dem Hauptkanal 3^ in Verbindung stehen und von dessen jeweiligen Einlaßöffnungen 38 ausgehen.
Die Einlaßöffnungen 35 und 38 und die Auslaßöffnung 36 sind während des Formprozeßes als zylindrische Teile 39 eingeformt.. Sie
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dienen der Aufnahme getrennt gebildeter oder geformter Stutzen 40, die beispielsweise durch Spritzgießen aus Plastik hergestellt wurden. Die Stutzen 40 sitzen mittels eines Schnappsitzes in den zylindrischen Teilen 39· Um diesen Schnappsitz herzustellen, sind die Innenflächen eines jeden zylindrischen Teiles 9 im inneren Bereich mit einem vorspringenden Ring 4-1 ausgerüstet. Dieser endet an einer Schulter 42, die ihrerseits von einer Seite einer Nut 43 gebildet ist, welche im Inneren des zylindrischen Teiles 39 angeformt ist. Stutzen 4(3 ist mit einem Außenflansch 44 versehen. Wird Stutzen 4o in den zylindrischen Teil 39 mit genügend großem Kraftaufwand eingedrückt, so schnappt Ring 41 hinter die Schulter 42, was^nan am besten aus Fig.7 erkennt.
Das äußere Ende, d.h. das Mundstück des Stutzens 40, ist mit einer Gummidichtung 45 ausgerüstet. Die Dichtung 45 hat eine Manschette 46, die die äußere Mantelfläche des Stutzens 40 umschließt und gegen den äußeren Flansch 47 des Stutzens 40 anlegt. Die Manschette 46 der Dichtung 45 hat ferner einen verdickten Teil 48. Dieser ist in eine Ringnut 49 eingefügt, welche Stutzen 4o umgibt. Die Stärke der Manschette 46 ist derart bemessen, daß sie dann zusammengepreßt wird, wenn Stutzen 4O in den zylindrischen Teil 39 eingedrückt ist. Damit ist Stutzen 40 gegen den zylindrischen Teil 39 abgedichtet. Dichtungsring 45 erstreckt sich, ausgehend vom manschettenartigen Teil 46, über die abgerundete Kante 50 des Mundstücks des Stutzens 4o hinaus, und geht in eine ringförmige Lasche 53 über, die sich in das Mundstück des Stutzens 4o hinein erstreckt und an ihrem freien Ende in einem Saum 51 endet. Wird das (hier nicht dargestellte) Rohrleitungsende in den Stutzen 40 so weit eingeschoben, daß es an Innenschulter 52 anliegt und daß somit seine Innenfläche mit dem zugehörenden Drainagekanal bündig ist, so liegt die Dichtung 45 dichtend zwischen Stutzen 40 und diesem Rohrleitungsende.
Sollten nur einige der Einlasse 8 zum Anschließen von Rohrleitungen benötigt werden, so lassen sich die übrigen durch gewöhnliche Stopfen 54 absperren, siehe Fig. 8. Um jedoch das Ansammeln von
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Ablagerungen in den unbenutzten Kanälen zu vermeiden, können geeignete Schürzen oder Schirme 55 eingepaßt und im Bereich der
inneren Enden der Stutzen in entsprechende Nuten 4^ eingeschoben werden - siehe wiederum Fig. 8.
Wenn auch die Basis der Inspektionskammer mit einem schmalen
Rand 1 gezeigt wurde, so könnte dieser Rand ebensogut durch eine Wand ersetzt werden, die sich über die volle Länge der Drainage-Inspektionskammer erstreckt.
Heidenheim, den 28.02.80
DrW/Srö
03003870697
Anwaltsakte: P 5*1 Kennwort: "Drainage-Kammer"
REED INTERNATIONAL LTD., London, England
Zusammenfassung
Drainage-Inspektionskammer mit einem Mannloch und einer Basis mit wenigstens einem Kanal in der Basis, der sich zwischen einer Einlaßöffnung und einer Auslaßöffnung erstreckt. Die Basis ist aus plastischem Werkstoff geformt und hat integrale Seitenwände, in denen sich kreisförmige Öffnungen befinden, welche die Einlaß- und Auslaßöffnungen definieren. Zur Aufnahme von Einlaß- und Auslaßrohren sind getrennt hergestellte Stutzen vorgesehen, die in jede der öffnungen eingesetzt werdenj jeder Stutzen ist mit einem nachgiebigen Dichtungsorgan ausgerüstet, um gegen die Mantelfläche eines in den Stutzen eingesetzten Rohrleitungsendes abzudichten] das Dichtungsorgan dient gleichzeitig dazu, den Stutzen gegen die innere Fläche der Inspektionskammer abzudichten'.
Heidenheim, den 28.02.80 DrW/Srö
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    Iy Inspektionskammer, insbesondere für Drainage-Zwecke od.dgl., mit einer Basis und wenigstens einem in der Basis befindlichen Kanal, der sich zwischen einer Einlaßöffnung und einer Auslaßöffnung erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis aus plastischem Material besteht und eine mit ihr vorzugsweise einteilige Seitenwand aufweist, daß in der Seitenwand kreisförmige Öffnungen vorgesehen sind, die die genannten Einlaß- und Auslaßöffnungen bilden, daß getrennt hergestellte (geformte) Stutzen zur Aufnahme von Einlaß- und Auslaßleitungen in jeder der genannten Öffnungen angeordnet sind, daß der genannte Stutzen mit einer elastischen (nachgiebigen) Dichtung zum Abdichten gegen die äußere Mantelfläche eines in den Stutzen eingepaßten Rohrleitungsendes vorgesehen ist, und daß die Dichtung gleichzeitig dazu dient, den Stutzen gegen die innere Fläche der Inspektionskammer abzudichten.
    2. Inspektionskammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stutzen in Taschen angeordnet sind, die an der Innenfläche der genannten Seitenwand vorgesehen sind, daß die Stutzen zusammen mit den Innenflächen eine Ringnut bilden, in der ein Dichtungsring, der die Dichtung darstellt, aufgenommen wird, und daß der Dichtungsring zumindest dann, wenn ein Rohrleitungsende in den genannten Stutzen eingepaßt ist, auch an den Seiten der genannten Nut dichtend anliegt, um eine wirkungsvolle Abdichtung zwischen Stutzen und Inspektionskammer zu schaffen.
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    j5. Inspektionskammer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen nach oben offen sind und daß die Stutzen von oben her in die Taschen eingepaßt sind.
    4. Inspektionskammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten kreisförmigen öffnungen durch zylindrische Teile gebildet sind, daß die Stutzen im Schnappsitz in den zylindrischen Teilen sitzen und mit einem Dichtungsorgan ausgestattet sind, das sich als Manschette über die äußere Mantelfläche des Stutzens erstreckt und gegen die innere Mantelfläche des zylindrischen Teiles abdichtet, und das sich ferner als ringförmige Lasche in das Mundstück des Stutzens hinein erstreckt, um dort eine Dichtung gegen ein in den Stutzen eingeführtes Rohrleitungsende zu schaffen.
    5. Inspektionskammer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnappsitz an einem Ende des Stutzens und das Dichtungsorgan am anderen Ende angeordnet sind.
    6. Inspektionskammer nach Anspruch H- oder 5* dadurch gekennzeichnet, daß der Schnappsitz durch einen ringförmigen Vorsprung gebildet ist, über den ein Plansch auf dem Stutzen greift, um den Stutzen zufolge seiner eigenen Elastizität zu spannen, so daß der Plansch hinter einer Schulter am Ende des Vorsprunges schnappt.
    7. Inspektionskammer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Stutzen durch jeweils einen Pfropfen absperrbar sind, der als Rohrleitung in den Stutzen eingeführt ist und daß eine Dichtung mittels der Lasche des Dichtungsorganes hergestellt ist, und daß eine Schürze vor dem inneren Ende des abgesperrten Stutzens eingepaßt ist, um die Ansammlung von Ablagerungen in dem Kanal zu vermeiden, der dem abgeschlossenen Stutzen zugeordnet ist.
    030038/0697
    8. Inspektionskammer nach Anspruch 7* dadurch gekennzeichnet, daß die Schürze mit ihrem oberen Ende in Nuten eingreift, die in der Kammer vorgesehen sind.
    Heidenheim, den 28.02.80 DrW/Srö
    030038/0697
DE19803007702 1979-03-13 1980-02-29 Inspektionskammer fuer eine drainageanlage Granted DE3007702A1 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
GB7908782 1979-03-13
GB7915727 1979-05-04

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DE3007702C2 DE3007702C2 (de) 1990-01-18

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Application Number Title Priority Date Filing Date
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