DE3002133A1 - Sicherheitsgurtzeug fuer rollstuehle - Google Patents
Sicherheitsgurtzeug fuer rollstuehleInfo
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- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R22/00—Safety belts or body harnesses in vehicles
-
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description
- Beschreibung Sicherheitsgurtzeug für Rollstühle Zusatz zum Patent ...
- (Patentanmeldung P 28 45 870.0) Gegenstand des Patents ... (Patentanmeldung P 28 45 870.0) ist ein Sicherheitsgurtzeug für Rollstühle beim Transport in einem Behindertenfahrzeug, mit durch die kombinierte Anordnung von mit Schlössern und Längenverstellvorrichtungen bzw. Spannvorrichtungen ausgerüsteten Sicherheitsgurten zum Festhalten einerseits der behinderten Person sowohl am Rollstuhl als auch an der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges und andererseits des Rollstuhls selbst an dieser Bodenfläche (Patentanspruch 1).
- Dabei ist das Gurtzeug nach dem Hauptpatent vorzugsweise aus einem den Oberkörper der behinderten Person erfassenden und in dem Rollstuhl haltenden Gurtzeug, aus einem das Becken der Person erfassenden, in dem Rollstuhl haltenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurt, ferner aus einem den Rollstuhl erfassenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurtzeug und schließlich aus einem das Oberkörpergurtzeug erfassenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurt oder Gurtzeug zusammengesetzt (Patentanspruch 2).
- Nach einer Ausführungsform des Gegenstandes des Hauptpatents ist das Gurtzeug zum Festhalten des Rollstuhls an der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges aus mehreren, wenigstens drei Gurten zusammengesetzt, nämlich aus einer Gurtkombination, deren beide oberen Arme hinten unten an Fahrgestellteilen des Rollstuhls angreifen und von dort aus schräg nach hinten unten zur Bodenfläche verlaufen, und aus zwei an den beiden Vorderkanten des Rollstuhls angreifenden Gurten, die von dort aus nach vorn schräg abwärts zur Bodenfläche verlaufen (Patentanspruch 5).
- Das Sicherheitsgurtzeug nach dem Hauptpatent löst die Aufgabe, ein Rückhaltesystem für Rollstühle und deren Fahrer beim Transport in einem Behindertenfahrzeug, z. B.
- Kraftfahrzeug oder Eisenbahnwaggon, zu schaffen, welches auch dann noch einen ausreichenden Schutz bietet, wenn das Behindertenfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, beispielsweise in einen Zusammenstoß, wobei entsprechend hohe und ruckartige Kräfte auftreten. Dabei soll das Rückhaltesystem nach Möglichkeit mit herkömmlichen Bauteilen von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen zusammengesetzt werden können.
- Mit dem Gurtzeug nach dem Hauptpatent ist u. a. der Vorteil verbunden, daß nicht nur der Rollstuhl als solcher unverrückbar fest mit der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges und die behinderte Person als solche mit dem Aufbau oder Rahmengestell des Rollstuhls verbunden wird, sondern daß die Person zusätzlich an die Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges angeschlossen wird, so daß Person und Rollstuhl sicherungstechnisch zu einer Einheit zusammengefaßt werden, die sowohl als solche wie auch bezüglich ihrer beiden Hauptbestandteile in kombinierter Weise gesichert wird.
- Aus dem Stand der Technik sind eine so umfassende Aufgabenstellung und in so komplexer Weise vorteilhaft wirksame Lösung nicht zu entnehmen. Gemäß der GB-PS 12 25 446 wird lediglich die behinderte Person an der Rückenlehne des Rollstuhls festgeschnallt, wozu ein die Brust in Querrichtung umspannender und daran anschließender, vorn Y-förmig gestalteter Hosenträgergurt vorgesehen sind.
- Auch die US-PS 41 03 934 beschreibt das Anschnallen einer behinderten Person in einem Rollstuhl, und zwar mittels eines schräg über den Bauch der Person verlaufenden Einzelgurtes, der nicht am Rollstuhl selbst, sondern an benachbarten Bauteilen eines Omnibusses angreift, dessen Sitzbänke teilweise hochgeklappt werden können, um die Aufstellung des Rollstuhls zu ermöglichen. Eine zusätzliche Klappschiene ist vorgesehen, um den Rollstuhl zu sichern, so daß diese Aufgabe also nicht von Gurtbändern übernommen wird. Etwas Derartiges geschieht bei einem Rollstuhl gemäß DE-GB 78 09 710, jedoch nur an der Vorderseite, während der Rollstuhl hinten durch eine starre Schraubverbindung mit der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges verbunden wird. Gurte zum Anschnallen der Person sind nicht vorgesehen.
- Zum Festlegen eines Rollstuhls an der Bodenfläche eines Behindertenfahrzeuges werden gemäß der US-PS 40 60 271 Kettenstränge vorgeschlagen, und zwar zwei vordere schräg nach unten verlaufende Ketten, die oben an den Vorderkanten des Rollstuhls angreifen, und eine hintere Y-förmig gestaltete Kette mit darin enthaltenem Spannschloß, so daß der Rollstuhl insgesamt an drei Befestigungsstellen verankert ist. Dabei verlaufen die vorderen Ketten jeweils schräg nach außen. Ein Gurtzeug für die behinderte Person ist nicht vorgesehen, d. h. die Person muß sich ohne mechanische Unterstützung selbst in ihrem Rollstuhl festhalten.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Gegenstand des Hauptpatents - soweit möglich - noch zu verbessern und im übrigen weiter auszubilden, und zwar mit dem Ziel, das gattungsgemäße Rückhaltesystem zu vereinfachen und seine Handhabung zu erleichtern.
- Die erfindungsgemäße Lösung dieser aufgabe ergibt sich aus dem Inhalt der Patentansprüche; welche dieser Beschreibung vorangestellt sind. Dabei umfaßt die Lösung mehrere Bereiche, welche sowohl kombiniert als auch unabhängig voneinander verwirklicht werden können.
- Mit der Erfindung ist u. a. der Vorteil verbunden, daß die in der Beschreibung des Hauptpatents erläuterten Kräfte auch bei Rollstühlen mit vergleichsweise sehr geringer Eigensteifigkeit, z. B. Faltrollstühlen, so in den Fahrzeugboden eingeleitet werden können, daß die behinderte Person weitgehend vor Verletzungen geschützt wird, falls es zu einem Verkehrsunfall oder dergleichen kommt.
- fn der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben werden. Es zeigen: Fig. 1 einen Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer, in Form einer Prinzipdarstellung, von oben gesehen, Ficw. 2 einen Rollstuhl mit Follstuhlfahrer, von der Seite gesehen, Fig. 3 einen Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer, von vorn gesehen, Fig. 4 einen Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer, von oben gesehen.
- Eine behinderte Person sitzt in einem hand- oder motorbetriebenen Rollstuhl 10 mit Rücker.lehne 11, Armlehnen 12 und einem Fahrgestell, welches vordere senkrechte Stützen 13 und einen hinteren unteren Rahmenteil 14 umfaßt.
- Der Rollstuhl 10 ist über seine Fahrgestellteile 13, 14 und an diesen angreifende Gurte an die Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges anschließbar, und zwar handelt es sich gemäß den Figuren 1, 2 und 4 um die vorderen Anschlußgurte 22 und die hinteren Anschlußgurte 35, welche sämtlich mit eingenähten Stoßdämpfern 36 ausgerüstet sind.
- Der Rollstuhlfahrer trägt ein Körpergurtzeug, bestehend aus einem Beckengurt 37 und einem Schrägschultergurt 38, wobei der letztgenannte in herkömmlicher Weise auf der rechten Vorderseite der Person mit dem Beckengurt 37 verbunden ist, beispielsweise mittels einer Schlaufe am Ende des Schrägschultergurtes 38 oder mittels eines nicht dargestellten Gurtschlosses. Der Beckengurt 37 greift mit seinen beiden Armen oder Enden an den hinteren Anschlußqurn 35 an (Fig. 1, 2, 4), oder er ist unmittelbar an die ßodenfläche des Behindertenfahrzeuges anschließbar (Fig. 3). Der Schrägschultergurt 38 verläuft hinter dem ücken der Person auf der linken Seite wieder nach unten und ist dort an den linken Arm des Beckengurtes 37 angeschlossen.
- Bei dem in den Figuren 2, 3 und 4 dargestellten Rollstuhl 10 mit Kopfstütze 39 kann der Schrägschultergurt durch einen daran befestigten Umlenkbeschlag 40 geführt werden, zu welchem Zweck ein entsprechend verlängerter Schrägschultergurt 38a vorgesehen sein muß.
- Der Beckengurt 37 ist zweigeteilt, und die beiden Teile sind ungefähr in der Mitte vor dem Körper der Person durch ein leicht lösbares Gurtschloß 41 miteinander verbunden.
- Wie sich aus den Fiquren 1 und 4 entnehmen läßt, besteht die Möglichkeit, den Rollstuhl 10 statt durch die beiden vorderen Anschlußgurte 22 mittels eines einzigen Y-förmigen Anschlußgurtes 42 mit der Bodenfläche des Behindertenfahrzeugen zu verankern. Dabei weist dieser Anschlußgurt am oberen Ende seines unteren Schenkels eine sog. Aufrollautomatik 43 auf, die manuell betätigt werden kann. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Rollstuhl 10 unverrückbar zu verspannen.
- Zur einfachen und schnellen, leicht lösbaren Befestigung der verschiedenen Gurte an der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges und an anderen, zugeordneten Gurtabschnitten sind zahlreiche Gurtschlösser vorgesehen, die als Einsteckschlösser mit Schloßzunge und Drucktaste zum Öffnen ausgebildet und in dieser Bauweise von Sicherheitsgurten für die Insassen von Kraftfahrzeugen her bekannt sind. Hierzu gehört auch das Beckengurtschloß 41. Alternativ können jedoch auch bekannte Sicherungshaken zum Einsatz gelangen, und zwar insbesondere an den bodenseitigen Enden der zur Bodenfläche führenden Gurte 22, 35, 42.
- Sämtliche Gurte sind mit Schnell schiebern 32 zur Längenverstellung ausgerüstet, so daß das Gurtzeug allen vorkommenden Verhältnissen bezüglich Größe der Personen, Bauweise des Rollstuhles und Anordnung der Befestigungsstellen im Behindertenfahrzeug angepaßt werden kann. Beim Y-Gurt 42 tritt an die Stelle eines Schnellschiebers der Gurtblockierer 43. Mit entsprechender Zweckbestimmung kann in das rückwärtige winde des Schräqschultcrgurtcs 38 ein selbsttätiger Gurtaufroller 44 mit Blockiervorrichtung eingeschaltet sein, wie er von Sicherheitsgurten für Kraftfahrzeuge her bekannt ist.
- Wie sich aus den Figuren 1 und 4 entnehmen läßt, verlaufen die vier vorderen und hinteren Anschlußqurte 22, 35 angenähert in X-Form, wodurch auch seitwärts gerichtete Beschleunigungen aufgefangen und in die Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges eingeleitet werden können, ohne den Rollstuhl wesentlich zu beeinträchtiqen.
- Durch die Anordnung des Beckengurtes 37 und den Verlauf seiner beiden nach hinten, unten und außen gerichteten Arme oder Enden sowie durch deren Befestigung nahe den Stellen oder an den Stellen, wo die hintere Verankerunq des Sicherheitsgurtzeuges an der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges stattfindet, wird gewährleistet, daß zwischen Beckengurt 37 und Bodenfläche ein Winkel zwischen etwa 45 und 55 Grad eingeschlossen wird, welcher die Gefahr von Verletzungen der behinderten Person bei einem Unfall zumindest herabsetzt, wenn nicht ganz ausschließt.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Patentansprüchen und der Zeichnung enthaltenen Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untercinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (12)
- Patentansprüche 1. Sicherheitsgurtzeug für Rollstühle beim Transport in einem Behindertenfahrzeug, mit durch die kombinierte Anordnung von mit Schlössern und Längenverstellvorrichtungen bzw. Spannvorrichtungen ausgerüsteten Sicherheitsgurten zum Festhalten einerseits der behinderten Person sowohl am Rollstuhl als auch an der Boden fläche des Behindertenfahrzeuges und andererseits des Rollstuhls selbst an dieser Bodenfläche, nach Patent ... (Patentanmeldung P 28 45 870.0), gekennzeichnet durch die Anordnung eines Y-förmigen Haltegurtes (42) an der Vorderseite des Rollstuhls (10) zwischen diesem und der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges, wobei die beiden oberen Arme des Y-Gurtes (42) an den beiden Vorderkanten (13) des Rollstuhls angreifen und von dort schräg nach vorn, sich vereinigend, zur Bodenfläche verlaufen, um dort leicht lösbar in ein an der Bodenfläche vorgerichtetes Anschlußelement (- ) überzugehen.
- 2. Gurtzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Verlauf des Y-förmigen Haltegurtes (42), insbesondere in den unteren Arm dieses Haltegurtes, ein Gurtbandspeicher (43) mit Aufrollvorrichtung und manuell zu betätigender Gurtblockierung eingeschaltet ist.
- 3. Sicherheitsgurtzeug für Rollstühle beim Transport in einem Behindertenfahrzeug, welches aus einem den Oberkörper der behinderten Person erfassenden und in dem Rollstuhl haltenden Gurtzeug, aus einem das Becken der Person erfassenden, in dem Rollstuhl haltenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurt, ferner aus einem den Rollstuhl erfassenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurt zug und schließlich aus einem das Oberkörpergurtzeug erfassenden und mit der Bodenfläche verbindenden Gurt zusammengesetzt ist, nach Patent ... (Patentanmeldung P 28 45 870.0), insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das den Oberkörper der behinderten Person erfassende Gurtzeug aus einem an sich bekannten Schrägschultergurt (38) besteht, dessen oberes Ende hinter der Schulter und dem Rücken der Person nach unten geführt und dort an der zugeordneten Seite an das die Person oder den Rollstuhl mit der Bodenfläche verbindende Gurtzeug (37) angeschlossen ist.
- 4. Gurtzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Verlauf des Schrägschultergurtes (38), insbesondere nahe der unteren Befestigungsstelle hinter dem Rücken der Person, eine automatische Gurtaufroll-und -blockiervorrichtung (44) eingeschaltet ist.
- 5. Gurtzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das die behinderte Person erfassende, aus Becken-und Schrägschultergurt (37, 38) zusammengesetzte Gurt zug als sogenannter Dreipunktgurt ausgebildet und wie ein solcher betätigbar ist.
- 6. Gurtzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrägschulter lrt (38) bei einem Rollstuhl mit Kopfstütze (39) oberhalb lipid hinter der Schulter der behinderten Person durch einen zugeordneten Umlenkbeschlag (40) an oder in der Kopfstütze geführt ist.
- 7. Gurtzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Beckengurt (37) an beiden Seiten der behinderten Person schräg nach hinten, unten und außen zu entsprechenden Befestigungsstellen ( ) an der Bodenfläche des Behindertenfahrzeuges geführt ist.
- 8. Gurtzeug nach wenigstens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Verlauf der betreffenden Gurtbänder jeweils ein Stoßdämpfer (36) eingeschaltet ist, beispielsweise in Form von eingenähten Gurtbandmäandern, die bei einer bestimmten Belastung aufreißen.
- 9. Gurtzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das die behinderte Person erfassende und in dem Rollstuhl (10) haltende Gurtzeug aus einem zweiteilign, ungefähr vor der Körpermitte mittels eines Steckschlosses (41) trennbaren Beckengurt (37), dessen beide Teile jeweils Längenverstellvorrichtungen (32) tragen, und aus einem Schrägschultergurt (38) , der vor einer Bauchseite der Person mit dem Beckengurt fest oder mittels eines zugeordneten Steckschlosses verbunden und hinter dem Rücken der Person mittels eines weiteren zugeordneten Steckschlosses (-an den betreffenden Arm des Beckengurtes (37) angeschlossen ist, zusammengesetzt ist.
- 10. Sicherheitsgurtzeug für Rollstühle beim Transport in einem Behindertenfahrzeug, wobei das Gurtzeug zum Festhalten des Rollstuhls an der Bodenfläche des Fahrzeuges aus wenigstens drei Gurten zusammengesetzt ist, nämlich aus hinten unten an Fahrgestellteilen des Rollstuhls angreifenden und von dort aus schräg nach hinten unten zur Bodenfläche verlaufenden Gurten und aus an den beiden Vorderkanten des Rollstuhls angreifenden Gurten, die von dort aus nach vorn schräg abwärts zur Bodenfläche verlaufen, nach Patent ... (Patentanmeldung P 28 45 870.0), insbesondere nach Anspruch 1 und/oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die den Rollstuhl (10) erfassenden und mit der Bodenfläche verbindenden Haltegurte (22,35) in der Draufsicht auf den Rollstuhl ungefähr X-förmig angeordnet bzw. geführt sind.
- 11. Gurtzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme des Beckengurtes (37) in die X-förmige Anordnung einbezogen sind.
- 12. Gurtzeug nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Arme des Beckengurtes (37) jeweils an die entsprechenden Enden der hinteren Haltegurte (35), vorzugsweise mittels Steckschlössern (-), angeschlossen sind.Beschreibung
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| DE19803002133 DE3002133A1 (de) | 1980-01-22 | 1980-01-22 | Sicherheitsgurtzeug fuer rollstuehle |
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| DE19803002133 DE3002133A1 (de) | 1980-01-22 | 1980-01-22 | Sicherheitsgurtzeug fuer rollstuehle |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3002133A1 true DE3002133A1 (de) | 1981-07-23 |
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ID=6092632
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| DE (1) | DE3002133A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4427210A (en) | 1982-03-02 | 1984-01-24 | Queen's University At Kingston | Wheelchair and occupant restraint system |
| US4492403A (en) * | 1982-07-01 | 1985-01-08 | Blomgren Kenneth E | Method and apparatus for securing a wheelchair to a vehicle floor |
| DE19730960A1 (de) * | 1997-07-18 | 1999-01-21 | Volkswagen Ag | Rückhaltesystem für einen in einem Kraftfahrzeug mitgeführten Rollstuhl |
-
1980
- 1980-01-22 DE DE19803002133 patent/DE3002133A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE19730960C2 (de) * | 1997-07-18 | 2003-04-17 | Volkswagen Ag | Rückhaltesystem für einen in einem Kraftfahrzeug mitgeführten Rollstuhl |
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