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DE202009008200U1 - Sicherheitseinrichtung - Google Patents

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DE202009008200U1
DE202009008200U1 DE202009008200U DE202009008200U DE202009008200U1 DE 202009008200 U1 DE202009008200 U1 DE 202009008200U1 DE 202009008200 U DE202009008200 U DE 202009008200U DE 202009008200 U DE202009008200 U DE 202009008200U DE 202009008200 U1 DE202009008200 U1 DE 202009008200U1
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safety device
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sections
seat
child
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ZWEI PLUS ZWEI MARKETING GmbH
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Abstract

Sicherheitseinrichtung für den Transport eines Kindes oder Kleinkindes in einem Sitz, insbesondere in einem Sitz eines Fahrradanhängers oder eines Flugzeugs, der ein Gurtsicherungssystem mit mindestens zwei Gurten aufweist, gekennzeichnet durch einen zentralen Stützabschnitt (1, 21) sowie sich seitlich daran anschließende flexible Stützabschnitte (2, 3, 4, 22, 23) und durch Gurtführungen (8, 9, 11, 12, 13, 24, 25) an den flexiblen Stützabschnitten (2, 3, 4, 22, 23), wobei die flexiblen Stützabschnitte (2, 3, 4, 22, 23) zusammen mit den daran geführten Gurten geeignet sind, einen Körperbereich des in dem Sitz sitzenden Kindes bzw. Kleinkindes abzustützen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für den Transport eines Kindes, insbesondere eines Kleinkindes, in einem Sitz insbesondere eines Leichtbaufahrzeugs oder eines Flugzeugs, der ein Gurtsicherungssystem mit mindestens zwei Gurten aufweist. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Sicherheitseinrichtung und ein Sicherheitseinrichtungssystem zum Abstützen des Rumpfes und/oder des Kopfes eines Kindes bzw. Kleinkindes in einem mit einem Gurtsicherungssystem ausgestatteten Sitz eines Fahrradanhängers.
  • Für den Transport von Kindern in motorisierten oder auch in unmotorisierten Fahrzeugen werden Kindersitze verwendet, die ein Gurtsicherungssystem aufweisen, mit dem das Kind insbesondere bei einem Unfall gegen ein Herausfallen oder Herausschleudern aus dem Kindersitz gesichert wird.
  • Für PKWs werden Kindersitze in verschiedenen Größen angeboten, die in einen Sitz des PKWs eingesetzt und darin fixiert werden. Damit stehen für Kinder verschiedener Größen jeweils passende Sitze zur Verfügung, in denen sie gegen die bei einer Fahrt auftretenden Stöße genügend abgestützt und gleichzeitig durch das Gurtsystem des Kindersitzes gut abgesichert sind. Kindersitze für PKWs basieren meist auf einer eigenständigen, schweren Konstruktion. Sie können in anderen Fahrzeugen aufgrund ihres Gewichts und/oder ihrer Größe meist nicht verwendet werden.
  • Mit Fahrradanhängern – als ein Beispiel für Leichtbaufahrzeuge zum Transport von Kindern – können Geschwindigkeiten von bis zu 50 km/h erreicht werden. Das Gefährdungspotential ist dabei für ein darin transportiertes Kind beachtlich und wird umso größer, je schlechter es im Sitz gesichert ist. Dies gilt umso mehr, wenn das Kind eingeschlafen ist und aufgrund fehlender Körperspannung im Sitz zusammensinkt, also keine für die Sicherung und das Abstützen optimale Position hält.
  • Die Sitze einer Vielzahl von Kinderfahrradanhängern werden durch eine oder mehrere Textilbahnen gebildet, die in die Rahmenkonstruktion der Kinderfahrradanhänger eingespannt sind. Die Größe der Sitze (oder auch Doppelsitze bei zweisitzigen Fahrradhängern oder Kinderwagen) ist jeweils durch die Rahmenkonstruktion vorgegeben, also nicht variabel. Eine Unterteilung von Fahrradanhängern nach Altersgruppen bzw. Kindergrößen gibt es nicht, sie sind generell für Kinder bis zu einem Alter von etwa 5 Jahren gedacht. Obwohl die Sitze in Fahrradanhängern für Kinder konzipiert sind, sind sie für den Transport insbesondere von Kleinkindern häufig zu groß, so dass der Transport von kleinen Kindern in Fahrradanhängern problematisch sein kann. Kindersitze für PKWs passender Größe können aber meist nicht sinnvoll in einen Fahrradanhänger eingesetzt werden, da die Sitze der Fahrradanhänger nicht geeignet sind, solche Kindersitze aufzunehmen. Entsprechendes gilt auch für Kinderwagen.
  • Auch die Größe eines Sitzplatzes in einem Linienflugzeug lässt sich nicht ohne weiteres variabel gestalten. PKW-Kindersitze sind zur Verwendung in Flugzeugsitzen im Allgemeinen nicht geeignet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung oder ein Sicherheitseinrichtungssystem zur Verfügung zu stellen, mit dem ein Sitz auf einfache Weise für den Transport eines Kindes oder Kleinkindes angepasst werden kann.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Sicherheitseinrichtung der eingangs genannten Art gelöst durch einen zentralen Stützabschnitt sowie sich seitlich daran anschließende flexible Stützabschnitte und durch Gurtführungen an den seitlichen Stützabschnitten, wobei die flexiblen Stützabschnitte zusammen mit den daran geführten Gurten geeignet sind, einen Körperbereich des in dem Sitz sitzenden Kindes bzw. Kleinkindes abzustützen.
  • Unter einem Kleinkind wird hier und im Folgenden ein Kind in einem Alter von etwa 6 bis 12 Monaten bis zu zwei Jahren verstanden. Sofern im Folgenden von einem Kind gesprochen wird, ist insbesondere auch oder gerade ein Kleinkind gemeint.
  • Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, eine Sicherheitseinrichtung als Zusatz/Einsatz für einen Sitz zu verwenden und dabei das Gurtsicherungssystem eines Sitzes zur Positionierung der Sicherheitseinrichtung zu nutzen. Die Sicherheitseinrichtung ist dabei so ausgebildet ist, dass sie, wenn sie in den Sitz eingesetzt und mit dem Gurtsicherungssystem gekoppelt ist, einen Körperbereich des Kindes abstützen kann. Die unmittelbare Stützwirkung ergibt sich dann – wie im Folgenden noch näher erläutert werden wird – durch ein Zusammenwirken der Sicherheitseinrichtung mit den Gurten des Gurtsicherungssystems, wobei die Sicherheitseinrichtung teilweise zwischen Gurt und Körper des Kindes liegen kann, aber nicht liegen muss.
  • Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform, im Folgenden als Rumpfstütze bzw. Rumpfstützeinrichtung bezeichnet, für das Zusammenwirken mit zwei Beckengurten eines Gurtsicherungssystems ausgebildet, wobei als zentraler Stützabschnitt ein Rückenabschnitt sowie als flexible Stützabschnitte mindestens zwei Seitenabschnitte vorgesehen sind, die geeignet sind, einen Rumpfbereich des Kindes zu umgreifen, und wobei Beckengurtführungen an den dem Kind abgewandten Seiten der Seitenabschnitte vorgesehen sind.
  • Zur Verwendung dieser Rumpfstütze werden die Beckengurte in die Beckengurtführungen an den Seitenabschnitten eingezogen und die Rumpfstütze mit ihrem Rückenabschnitt an die Rückenlehne des Sitzes angelegt. Nachdem das Kind in den Sitz hinein gesetzt worden ist, werden die Seitenabschnitte um den Rumpf des Kindes herum gelegt und die Beckengurte geschlossen und straff gezogen. Auf diese Weise kann die Größe eines Sitzes problemlos an die Größe eines Kindes (einschließlich der Größe eines Kleinkindes) adaptiert werden. Die Adaption der Größe erfolgt dabei dadurch, dass der Rumpf des Kindes mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig eng von dem Rückenabschnitt und den Seitenabschnitten der Rumpfstütze umschlossen ist. Somit ist eine sehr gute Abstützung eines Kindes in einem Sitz möglich, für den es an sich zu klein ist, um sicher darin transportiert werden zu können.
  • Die Rumpfstütze bietet insbesondere dann eine verbesserte Abstützung des Kindes, wenn es im Sitz eingeschlafen ist, da es trotz fehlender Körperspannung durch die Rumpfstütze in einer zu seiner Abstützung und Sicherung im Sitz optimalen Position gehalten wird.
  • Um die Stützwirkung der Rumpfstütze weiter zu verbessern, ist es sinnvoll, wenn mindestens die Seitenabschnitte mindestens teilweise breiter als die Beckengurte und insbesondere mindestens teilweise mindestens doppelt so breit wie die Beckengurte sind.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Rumpfstütze schließt sich an den Rückenabschnitt ein Schrittabschnitt an, der bei Verwendung der Rumpfstütze vom Rückenabschnitt zwischen den Beinen des Kindes hindurch geführt wird und den Schritt des Kindes einfasst. Damit kann das Kind beispielsweise gegen ein Verdrehen im Sitz gesichert werden.
  • Ein solcher Schrittabschnitt eignet sich insbesondere in Zusammenwirkung mit einem Schrittgurt eines Gurtsicherungssystems. Vorzugsweise können daher Elemente zum Führen eines Schrittgurtes an der dem Kind abgewandten Seite des Schrittabschnitts vorgesehen sein.
  • Die Beckenabschnitte und/oder der Schrittabschnitt der erfindungsgemäßen Rumpfstütze sind vorzugsweise laschenartig ausgebildet und werden insbesondere zu ihrem vom Rückenabschnitt abgewandten Ende hin schmaler. Durch die schmaleren Enden der Seitenabschnitte ist das Kind im Bereich seines Oberkörpers etwas beweglicher, der Sitzkomfort ist verbessert.
  • Die beiden Beckenabschnitte können an den Rückenabschnitt angenäht und insbesondere im Bereich der Nähte gegenüber dem Rückenabschnitt leicht, also ohne großen Kraftaufwand, verschwenkbar sein. Vorzugsweise sind die Dicken der Beckenabschnitte und des Schrittabschnitts im Wesentlichen gleich.
  • Als Führungselemente für die Gurte können an der dem Kind abgewandten Seite jedes Beckenabschnitts jeweils mindestens eine Schlaufe vorgesehen sein, die quer zur Längsrichtung des Beckenabschnitts angeordnet ist. Dementsprechend kann als Führungselement für den Schrittgurt an der dem Kind abgewandten Seite des Schrittabschnitts mindestens eine Schlaufe vorgesehen sein, die quer zur Längsrichtung des Schrittabschnitts angeordnet ist. Dabei ist jeweils mindestens eine Schlaufe bevorzugt nahe der freien Enden der Beckenabschnitte bzw. des Schrittabschnitts angeordnet.
  • Des weiteren kann zur besseren Führung der Beckengurte jeweils mindestens eine weitere Schlaufe auf der dem Kind abgewandten Seite jedes Beckenabschnitts, die nahe dem Rückenabschnitt in einem unteren Bereich des Beckenabschnitts angeordnet sein und sich in einem Winkel von etwa 45° zur Seitenkante des Rückenabschnitts erstrecken. Grundsätzlich sollten Schlaufen immer im rechten Winkel zu der Richtung verlaufen, in der ein Gurt geführt werden soll.
  • Alternativ zu Schlaufen können beispielsweise auch T-Nut-artige Führungen oder Kanäle, die in Richtung des gewünschten Gurtverlaufs in den bzw. die flexiblen Stützabschnitte eingelassen sind, oder zu den flexiblen Stützabschnitten quer verlaufende Schlitze als Gurtführungen in die Oberseiten der flexiblen Stützabschnitte eingelassen sein. Schlitze können beispielsweise im Kernmaterial der flexiblen Stützabschnitte ausgebildet und/oder in ein das Kernmaterial ummantelndes Mantel-/Obermaterial eingelassen sein, wobei zwei in das Mantel- bzw. Obermaterial eingelassene, im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Schlitze die gleiche Funktion haben wie eine Schlaufe.
  • Eine andere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung, die mindestens mit zwei Schultergurten eines Gurtsicherungssystems zusammenwirkt und im Folgenden als Kopfstütze bzw. Kopfstützeinrichtung bezeichnet wird, ist dadurch gekennzeichnet, dass als zentraler Stützabschnitt ein Hinterkopfabschnitt sowie als flexible Stützabschnitte zwei Wangenabschnitte vorgesehen sind, die an den Hinterkopfabschnitt schräg oder quer angesetzt und geeignet sind, den Kopf des Kindes seitlich abzustützen, und dadurch, dass an den Unterseiten der Wangenabschnitte Gurtführungen zur Führung der Schultergurte angeordnet sind.
  • Zur Verwendung der Kopfstütze werden die Schultergurte durch die Gurtführungen an den Unterseiten der Wangenabschnitte geführt und an die Rückenlehne des Sitzes so angelegt, dass die Kopfstütze an den oberen Enden der Schultergurte positioniert ist. Wird ein Kind in den so ausgestatteten Sitz hinein gesetzt, und werden die Schultergurte des Gurtsicherungssystems geschlossen und straff gezogen, ist die Kopfstütze immer oberhalb der Schultern des Kindes angeordnet, so dass die Wangenabschnitte seitlich seines Kopfes liegen. Hierdurch wird der Kopf seitlich abgestützt, was nicht nur für den Fall von Vorteil ist, dass das Kind einschläft und sein Kopf zur Seite fällt, sondern auch – je nach Eigensteifigkeit der Kopfstütze – ermöglicht, seitliche Stöße bei einem Unfall abzufedern.
  • Während es bei der zuvor diskutierten erfindungsgemäßen Beckenstütze darauf ankommt, dass die seitlich am zentralen Rückenabschnitt angeordneten flexiblen Beckenabschnitte so flexibel sind, dass sie sich ohne weiteres der Kontur des Rumpfes eines Kindes anpassen können, kommt es demnach bei den Wangenabschnitten der erfindungsgemäßen Kopfstützeinrichtung darauf an, dass sie gerade so flexibel und dabei elastisch sind, dass sie einem Druck von einem durch sie gestützten Kopf in bestimmten Grenzen nachgeben, aber dennoch eine ausreichende Stützwirkung entfalten, auch und gerade bei einem Unfall, bei dem der Kopf eine deutliche Querbeschleunigung erfahren kann. Gerade bei einem Unfall kann die Kopfstütze als Prallschutz gegenüber Rahmenteilen oder anderen harten Teilen in unmittelbarer Nähe des Sitzes dienen.
  • In diesem Zusammenhang kann die Kopfstützeinrichtung bevorzugt Versteifungen aufweisen, mit denen die Wangenabschnitte gegenüber dem Hinterkopfabschnitt abgestützt und stabilisiert werden.
  • Auch bei der Kopfstützeinrichtung können die Gurtführungen vorzugsweise durch Schlaufen gebildet sein, die an der Unterseite der Wangenabschnitte quer zu dem jeweils zu führenden Schultergurt angeordnet sind. Wenn die Schlaufen an den Unterseiten der Wangenabschnitte eng genug sind, um die Kopfstütze auf den Schultergurten durch die Reibung zwischen den Schlaufen und den Schultergurten zu fixieren, ohne dass sie sofort wieder verrutscht, ist eine besonders einfache Handhabung der Kopfstütze gewährleistet.
  • Alternativ zu Schlaufen können ebenso bei der Kopfstützeinrichtungen beispielsweise auch T-Nut-artige Führungen oder Schlitze als Gurtführungen in die Unterseiten der Wangenabschnitte eingelassen sein.
  • Die Handhabung der Sicherheitseinrichtung im Allgemeinen und der Rumpfstütze sowie der Kopfstütze im Besonderen kann durch mindestens ein Mittel am zentralen Stützabschnitt zur Befestigung des zentralen Stützabschnitts am Sitz vereinfacht werden, insbesondere dann, wenn es geeignet ist, mit Mitteln am Sitz zum Einstellen der Höhe der Sicherheitseinrichtung im Sitz zusammenzuwirken. Als Mittel kommen beispielsweise ein Klettverschluss in Betracht, dessen Abschnitte sowohl an der Rückseite des zentralen Abschnitts als auch in geeigneter Höhe an der Rückenlehne des Sitzes angeordnet sein können. Das Befestigungsmittel kann aber beispielsweise auch derart – beispielsweise eine Schlaufe – sein, dass es geeignet ist, mit einem oder mehreren Gurten an der Rückenlehne des Sitzes zusammenzuwirken.
  • Es kommen hierfür insbesondere auch eine oder mehrere Schlaufen an der Oberkante des zentralen Stützabschnitts in Betracht.
  • Die für die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung verwendeten Schlaufen sind vorzugsweise aus einem Textilgurtmaterial gebildet und können beispielsweise mit zumindest einem ihrer Enden über einen Klettverschluss mit der Sicherheitseinrichtung verbunden und/oder mit zumindest einem ihrer Enden mit der Sicherheitseinrichtung unlösbar befestigt, insbesondere vernäht oder verklebt, sein.
  • Um den Komfort der Sicherheitseinrichtung für das Kind zu verbessern, können der zentrale Stützabschnitt und/oder die flexiblen Stützabschnitte zumindest teilweise gepolstert sein. Insbesondere bei den Wangenabschnitten kann eine Polsterung der dem Kind zugewandten Seiten auch zur Abfederung von Stößen bei einem Unfall dienen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist der zentrale Stützabschnitt der Sicherheitseinrichtung im Wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet, so dass eine gute rückwärtige Stützfläche vorhanden ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die erfindungsgemäße Rumpfstütze und die erfindungsgemäße Kopfstütze miteinander, beispielsweise über einen Klettverschluss, verbunden sein. Sie können aber auch eine Einheit bilden, also einstückig ausgebildet sein. Insbesondere bei einer solchen Ausführungsform kann es von Vorteil sein, wenn der zentrale Stützabschnitt zumindest teilweise fest ausgebildet ist, wobei dann die Kopfstütze an dem festen Teil des zentralen Stützabschnitts gehalten ist. Der feste Teil des zentralen Stützabschnitts kann außerdem so fortgebildet werden, dass die Kopfstütze bzw. mindestens die Wangenabschnitte daran höhenverstellbar befestigt ist bzw. sind.
  • Die obenstehende Aufgabe wird naturgemäß auch durch ein Sicherheitseinrichtungssystem bestehend aus der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Rumpfstütze und der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Kopfstütze gelöst.
  • Die Erfindung wird anhand von Figuren, die bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen, näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Rumpfstütze in dreidimensionaler Ansicht;
  • 2 eine Rückansicht der Rumpfstütze aus 1;
  • 3 eine Kopfstütze in dreidimensionaler Ansicht;
  • 4 eine Rückansicht der Kopfstütze aus 3; und
  • 5 eine in einen Sitz eingesetzte Rumpfstütze in dreidimensionaler Ansicht.
  • Die in 1 und 2 dargestellte Rumpfstütze besteht im Wesentlichen aus einem Rückenabschnitt 1, rechts- und linksseitig daran anschließenden Seitenabschnitten 2, 3 und einem an seiner Unterseite anschließenden Schrittabschnitt 4. Der Rückenabschnitt 1 ist in Form einer rechteckigen, nahezu quadratischen Platte. Die Seitenabschnitte 2, 3 schließen jeweils an der gesamten seitlichen Kante des Rückenabschnitts 1 an, sind als Laschen ausgebildet und verjüngen sich im ersten, an den Rückenabschnitt 1 angrenzenden Drittel ihrer Länge deutlich. Der Schrittabschnitt 4 ist ebenso als Lasche ausgebildet, schließt an der gesamten Unterkante des Rückenabschnitts 1 an und verjüngt sich über seine gesamte Länge bis hin zu seinem freien Ende.
  • Die Breite des Rückenabschnitts 1 und die Länge der Seitenabschnitte 2, 3 ist so gewählt, dass sie den Rumpf eines Kleinkindes oder Kindes im Wesentlichen vollständig umschließen können. Die an den Rückenabschnitt anschließenden, gegenüber dem Rest der Seitenabschnitte jeweils breiter ausgebildete Drittel bieten den Vorteil eines guten Seitenhalts für ein (Klein-)Kind, während die schmaleren freien Enden dem (Klein-)Kind eine gewisse Bewegungsfreiheit lassen.
  • Die Länge des Schrittabschnitts und der Breitenverlauf über seine Länge sind so gewählt, dass er einfach vom Rückenabschnitt zwischen den Beinen eines (Klein-)Kindes hindurch geführt werden und den Schritt des (Klein-)Kindes im Wesentlichen vollständig einfassen kann.
  • Die einzelnen Stützabschnitte 1, 2, 3, 4 der Rumpfstütze bestehen jeweils aus einem Schaumstoff als Kernmaterial, das von einem Textil umhüllt ist. An den Anschlusskanten 5, 6, 7 zwischen den aneinander angrenzenden Stützabschnitten 1, 2, 3, 4 sind Abnähte vorgesehen, so dass die Rumpfstütze in diesen Bereichen dünn ist und die Stützabschnitte 1, 2, 3, 4 an diesen Stellen leicht zueinander abgewinkelt werden können. Das Schaumstoffmaterial ist flexibel, weist aber eine ausreichende Formstabilität auf, so dass es sich unter Einwirkung äußere Kräfte an die Form eines Körpers anpassen kann, aber ohne Einwirkung äußerer Kräfte wieder im Wesentlichen seine ursprüngliche, im Wesentlichen ebene Form einnimmt.
  • Als Kernmaterial kommen neben geeigneten Schaumstoffen auch andere flexible Materialien in Betracht, beispielsweise Leder, Textilien, aber auch Gele. Ein Obermaterial als Umhüllung ist je nach Werkstoff nicht zwingend notwendig.
  • An den Rückseiten der Seitenabschnitte 2, 3 sind im Bereich ihrer freien Enden Schlaufen 8, 9 aus einem Gurtmaterial angenäht, die sich über die gesamte Breite der Laschen erstrecken. Darüber hinaus sind an den Rückseiten der Seitenabschnitte 2, 3 jeweils eine weitere Schlaufe 11, 12 aus einem Gurtmaterial angenäht, die sich von der unteren Seitenkante der jeweiligen Lasche bis zur Anschlusskante 6, 7 von Rückenabschnitt 1 und Seitenabschnitt 2, 3 erstrecken und in einem Winkel von ca. 45° zur jeweiligen Anschlusskante 6, 7 verlaufen. Auch auf der Rückseite des Schrittabschnitts 4 ist im Bereich seines freien Endes eine Schlaufe 13 aus einem Gurtmaterial angenäht. Die Breiten der Schlaufen 11, 12, 13 sind in etwa gleich.
  • An beiden Seiten der Oberkante des Rückenabschnitts 1 sind Gurte 14, 15 angenäht, deren Enden jeweils über einen Klettverschluss 16, 17 an der Rückseite des Rückenabschnitts befestigt werden können. Mit den Gurten 14, 15 können Schlaufen gebildet werden, um den Rückenabschnitt beispielsweise an hierfür vorgesehene Ösen oder Haltegurte an einem Sitz zu befestigen, oder beispielsweise zur Verbindung mit einer Kopfstütze.
  • Die in den 3 und 4 dargestellte Kopfstütze besteht im Wesentlichen aus einem Hinterkopfabschnitt 21, auf den seitlich zwei Wangenabschnitte 22, 23 aufgesetzt sind, die mit dem Hinterkopfabschnitt jeweils einen Winkel von etwa 100° einschließen. Die Länge der Wangenabschnitte (Abstand von Hinterkopfabschnitt und gegenüberliegendem freien Ende) entspricht nahezu dem lichten Abstand der beiden Wangenabschnitte 22, 23 am Hinterkopfabschnitt 21, wobei die Wangenabschnitte an ihrer Unterseite geringfügig länger ausgebildet sind als an ihrer Oberseite und ihre vordere Stirnkante somit schräg verläuft.
  • Das Kernmaterial des Hinterkopfabschnitts ist eine dünne, im Wesentlichen rechteckige, vergleichsweise steife Platte, beispielsweise aus einem Kunststoff, auf der im Bereich zwischen den Wangenabschnitten eine leichte Polsterung aus einem Schaumstoffmaterial aufgelegt ist. Das Kernmaterial der Wangenabschnitte besteht aus einem dicken, flexiblen Schaumstoffmaterial. Die Platte und die Schaumstoffmaterialien sind mit Stoff ummantelt.
  • An den Unterseiten der Wangenabschnitte 22, 23 ist jeweils eine Schlaufe vorgesehen, die durch einen Gurt 24, 25 gebildet wird, der an einem seiner Enden an der inneren Unterkante des jeweiligen Wangenabschnitts 22, 23 festgenäht ist, und der mit seinem anderen, freien Ende über einen Klettverschluss 26, 27 an der Außenseite des jeweiligen Wangenabschnitts 22, 23 befestigt wird. Mit diesen Schlaufen kann die Kopfstütze an den Schultergurten eines Gurtsicherungssystems eines Sitzes angebracht werden.
  • Darüber hinaus sind an der Rückseite des Hinterkopfabschnittes 21 zwei übereinander angeordnete, quer verlaufende Schlaufenpaare 31, 32 vorgesehen. Sie werden durch Gurte 33, 34, 35, 36 gebildet, die an den seitlichen Außenkanten des Hinterkopfabschnitts 21 festgenäht sind, und deren freie Enden über einen Klettverschluss 37, 38 im mittleren Bereich des Hinterkopfabschnittes befestigt werden. Diese Schlaufen sind dazu vorgesehen, die Kopfstütze an vertikalen Gurten an der Rücklehne eines Sitzes in geeigneter Höhe zu befestigen.
  • In 5 ist zu sehen, wie die Rumpfstütze der 1 und 2 in einen Sitz mit einem Gurtsystem eingesetzt werden kann. Der dargestellte Sitz ist der eines Fahrradanhängers. Der Sitz weist eine Sitzfläche 41, eine Rückenlehne 42 sowie zwei zueinander parallele, im Wesentlichen senkrechte Spanngurte 43, 44 oberhalb der Rückenlehne auf. Am Sitz ist ein Gurtsicherungssystem mit zwei Beckengurten 45, 46, zwei Schultergurten 47, 48 und einem Schrittgurt 49 angeordnet, wobei die Beckengurte 45, 46 über ein erstes Gurtschloss 51 und die Schultergurte 47, 48 mit dem Schrittgurt 49 über ein zweites Gurtschloss 52 miteinander verbunden werden können. Die Beckengurte 45, 46 sind durch die Schlaufen 8, 9, 11, 12 an den Rückseiten der Beckenabschnitte 2, 3, der Schrittgurt 49 durch die Schlaufe 13 an der Rückseite des Schrittabschnitts 4 hindurch geführt. Sind die Gurte geschlossen, wird durch die Rumpfstütze eine Art Korb gebildet, der sich um so enger an den Rumpf eines Kindes anlegt, umso straffer die Gurte des Gurtsicherungssystems gezogen werden. Damit kann ein Kind sicher in dem Gurtsicherungssystem gehalten werden, auch wenn Sitz und Gurtsicherungssystem für die Größe des Kindes ungeeignet sind.

Claims (34)

  1. Sicherheitseinrichtung für den Transport eines Kindes oder Kleinkindes in einem Sitz, insbesondere in einem Sitz eines Fahrradanhängers oder eines Flugzeugs, der ein Gurtsicherungssystem mit mindestens zwei Gurten aufweist, gekennzeichnet durch einen zentralen Stützabschnitt (1, 21) sowie sich seitlich daran anschließende flexible Stützabschnitte (2, 3, 4, 22, 23) und durch Gurtführungen (8, 9, 11, 12, 13, 24, 25) an den flexiblen Stützabschnitten (2, 3, 4, 22, 23), wobei die flexiblen Stützabschnitte (2, 3, 4, 22, 23) zusammen mit den daran geführten Gurten geeignet sind, einen Körperbereich des in dem Sitz sitzenden Kindes bzw. Kleinkindes abzustützen.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtsicherungssystem mindestens zwei Beckengurte aufweist, und dass als zentraler Stützabschnitt ein Rückenabschnitt (1) sowie als flexible Stützabschnitte mindestens zwei Seitenabschnitte (2, 3) vorgesehen sind, die geeignet sind, den Beckenbereich des in dem Sitz sitzenden Kindes zu umgreifen, und durch Beckengurtführungen (8, 9, 11, 12).
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenabschnitte (2, 3) zumindest teilweise breiter als die Beckengurte, insbesondere zumindest teilweise mindestens doppelt so breit, wie die Beckengurte sind.
  4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch einen sich an den Rückenabschnitt (1) anschließenden Schrittabschnitt (4) als weiteren flexiblen Stützabschnitt.
  5. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Schrittgurtführung (13) zum Führen eines Schrittgurtes des Gurtsicherungssystems.
  6. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beckenabschnitte (2, 3) und/oder der Schrittabschnitt (4) laschenartig ausgebildet sind und insbesondere zu ihrem vom Rückenabschnitt (1) abgewandten Ende hin schmaler werden.
  7. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die beiden Beckenabschnitte (2, 3) an dem Rückenabschnitt (1) vernäht sind und im Bereich der Nähte gegenüber dem Rückenabschnitt (1) leicht verschwenkbar sind.
  8. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicken der Beckenabschnitte (2, 3) und des Schrittabschnitts (1) im Wesentlichen gleich sind.
  9. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, gekennzeichnet durch jeweils mindestens einen quer zur Längsrichtung jedes Beckenabschnitts (2, 3) angeordneten Schlitz als Gurtführung.
  10. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, gekennzeichnet durch jeweils mindestens eine quer zur Längsrichtung jedes Beckenabschnitts (2, 3) an seiner dem Kind abgewandten Seite angeordnete Schlaufe (8, 9) als Gurtführung.
  11. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, gekennzeichnet durch mindestens einen quer zur Längsrichtung des Schrittabschnitts (4) angeordneten Schlitz als Gurtführung
  12. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, gekennzeichnet durch mindestens eine quer zur Längsrichtung des Schrittabschnitts (4) an seiner dem Kind abgewandten Seite angeordnete Schlaufe (13) als Gurtführung.
  13. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils mindestens eine Schlaufe (8, 9, 13) nahe der freien Enden der Beckenabschnitte (2, 3) und/oder des Schrittabschnitts (4) angeordnet ist/sind.
  14. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, gekennzeichnet durch jeweils mindestens eine weitere Gurtführung (11, 12) auf jedem Beckenabschnitt (2, 3), die nahe dem Rückenabschnitt (1) in einem unteren Bereich des Beckenabschnitts (2, 3) angeordnet ist und sich in einem Winkel von etwa 45° zur Seitenkante des Rückenabschnitts (1) erstreckt.
  15. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet dadurch, dass die jeweils mindestens eine weitere Gurtführung (11, 12) durch eine Schlaufe gebildet wird, welche auf der dem Kind abgewandten Seite jedes Beckenabschnitts (2, 3) nahe dem Rückenabschnitt (1) in einem unteren Bereich des Beckenabschnitts (2, 3) angeordnet ist und sich in einem Winkel von etwa 45° zur Seitenkante des Rückenabschnitts (1) erstreckt.
  16. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtsicherungssystem mindestens zwei Schultergurte aufweist und dass als zentraler Stützabschnitt ein Hinterkopfabschnitt (21) sowie als flexible Stützabschnitte zwei Wangenabschnitte (22, 23) vorgesehen sind, wobei die Wangenabschnitte (22, 23) schräg oder quer an den Hinterkopfabschnitt (21) angesetzt und geeignet sind, den Kopf des Kindes seitlich abzustützen, und wobei an den Unterseiten der Wangenabschnitte Gurtführungen (24, 25) zur Führung der Schultergurte vorgesehen sind.
  17. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch Versteifungen zum Abstützen der Wangenabschnitte (22, 23) gegenüber dem Hinterkopfabschnitt (21).
  18. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Gurtführungen an der Unterseite der Wangenabschnitte (22, 23) durch mindestens eine quer zu dem zu führenden Gurt angeordnete Schlaufe (24, 25) gebildet ist.
  19. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens ein Befestigungselement (14, 15, 31, 32) am zentralen Stützabschnitt (1, 21) zur Befestigung des zentralen Stützabschnitts (1, 21) am Sitz.
  20. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Befestigungselement (14, 15, 31, 32) geeignet ist, mit mindestens einem Befestigungsmittel am Sitz zum Einstellen der Höhe der Sicherheitseinrichtung im Sitz zusammenzuwirken.
  21. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Befestigungselement am zentralen Stützabschnitt (1, 21) zusammen mit mindestens einem Befestigungsmittel am Sitz mindestens einen Klettverschluss bildet.
  22. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Befestigungselement (14, 15, 31, 32) am zentralen Stützabschnitt (1, 21) ausgestaltet ist, um mit mindestens einem Gurt an der Rückenlehne des Sitzes zusammenzuwirken.
  23. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Befestigungselement (14, 15, 31, 32) am zentralen Stützabschnitt (1, 21) eine Schlaufe ist.
  24. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch mindestens eine Schlaufe (14, 15) an der Oberkante des zentralen Stützabschnitts (1, 21) als Befestigungselement.
  25. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 10, 12, 15, 18 oder 23 oder einen der darauf rückbezogenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Schlaufen (8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 24, 25, 33, 34, 35, 36) aus einem Textilgurt gebildet ist.
  26. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 10, 12, 15, 18 oder 23 oder einen der darauf rückbezogenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Schlaufen (8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 24, 25, 33, 34, 35, 36) mit zumindest einem Ende über einen Klettverschluss mit der Sicherheitseinrichtung verbunden ist.
  27. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 10, 12, 15, 18 oder 23 oder einen der darauf rückbezogenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Schlaufen (8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 24, 25, 33, 34, 35, 36) mit zumindest einem Ende mit der Sicherheitseinrichtung unlösbar befestigt, insbesondere vernäht oder verklebt, ist.
  28. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Stützabschnitt (1, 21) und/oder mindestens einer der seitlichen, flexiblen Stützabschnitte (2, 3, 4, 22, 23) zumindest teilweise gepolstert ist.
  29. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Stützabschnitt (1, 21) im Wesentlichen rechteckig, insbesondere quadratisch, ausgebildet ist.
  30. Sicherheitsabschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Stützabschnitt (1, 21) zumindest teilweise aus einem starren, weitgehend unelastischem Material gebildet ist.
  31. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche sowie nach Anspruch 16 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenabschnitt (1) und der Hinterkopfabschnitt (21) miteinander verbunden sind.
  32. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenabschnitt (1) und der Hinterkopfabschnitt (21) zueinander höhenverstellbar sind.
  33. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Wangenabschnitte (22, 23) höhenverstellbar angeordnet sind.
  34. Sicherheitseinrichtungssystem bestehend aus einer Beckenstützeinrichtung nach Anspruch 2 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche sowie einer Kopfstützeinrichtung nach Anspruch 16 oder einem der darauf rückbezogenen Ansprüche.
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