DE3000322A1 - Vorrichtung zur abfuehrung von fluida aus einer wunde - Google Patents
Vorrichtung zur abfuehrung von fluida aus einer wundeInfo
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Description
Vorrichtung zur Abführung von Fluida aus einer Wunde
Die Erfindung betrifft Saugvorrichtungen und insbesondere eine Vorrichtung zur automatischen Abführung von Fluida aus einer
Wunde.
Die Verwendung von Saugvorrichtungen zur Abführung von Fluida aus einer Wunde ist bereits bekannt. Diese Vorrichtungen werden
dazu verwendet, Körperfluida zu reduzieren oder abzuführen, die sich üblicherweise an einer Wunde nach einer chirurgischen
Behandlung sammeln.
Körperfluida, die sich an einer Wunde sammeln, können dann,
wenn sie insbesondere in einer geschlossenen Wunde belassen werden, Komplikationen des Heilprozesses hervorrufen und somit
die Chancen einer erfolgreichen Rekonvaleszenz verringern. Darüber hinaus beschleunigt ein trockener Wundbereich nicht
nur den Heilungszustand, sondern begünstigt er auch die Vernarbung.
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Typische Saugvorrichtungen sind sowohl bekannt als auch erläutert in US-PS 38 09 086, US-PS 38 45 765, US-PS 38 89 677,
US-PS 40 58 123, US-PS 40 85 751 und US-PS 41 12 947.
Aus der US-PS 38 09 086 ist eine Wund-Saugvorrichtung bekannt,
die über ein Gefäß mit einer darin angeordneten, elastischen Blatt- oder ähnlichen Membran verfügt, die an den Wänden des
Gefäßes abgedichtet angeschlossen ist. Die Bewegung der Membran mittels einer Platte mit einem Betätigungsglied verkleinert
das Volumen des Gefäßes mit der Folge der Ausbildung einer Saugkraft bei Freigabe des Betätigungsgliedes. Dabei
ist dafür Sorge getragen, daß sich das Betätigungsglied in einer solchen Stellung verriegelt, die die elastische Membran
verschoben hält.
Die Vorrichtung der US-PS 38 45 7 65 verfügt über ein steifes bzw. starres äußeres Gefäß, das einen flexiblen Beutel im
Inneren aufnimmt. Das Innere des flexiblen Beutels steht mit dem Inneren des äußeren Gefäßes in Verbindung, wodurch das
Innere des flexiblen Beutels evakuiert werden kann, und zwar ohne zusammenzufallen, was eine Folge des Druckausgleichs
zwischen dem Inneren und dem Äußeren des Beutels ist.
Das selbst das Fluid enthaltende Evakuierungsgerät der US-PS 38 89 677 verfügt über einen im wesentlichen starren
Behälter mit einem auffüllbaren bzw. aufblasbaren Organ in seinem Inneren. Am Behälter angeordnet ist ein Mittel zum
Aufblasen bzw. Auffüllen des aufblasbaren Organs vorgesehen. Ein auf die Druckdifferenzen zwischen dem Aufblasmittel und
dem aufblasbaren Organ reagierendes Ventil gestattet ein größeres Ausmaß des Fluidstroms in das aufblasbare Organ
als ohne.
Aus der US-PS 3 0 58 123 und der US-PS 31 12 947 ist ein
kombiniertes Spül- und Evakuierungsgerät zum Baden einer Flüssigkeit mit einer Spüllösung und zur Entfernung von
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Fluid aus derselben bekannt. Die Vorrichtung verfügt über ein starres Gehäuse/ das eine Kammer bildet, über vorgespannte
Mittel zur Unterteilung der Kammer in zwei Bereiche, über eine Dichtung, um einen Fluidstrom zwischen den Bereichen zu unterbinden,
und über einen Zugang zu jedem Bereich. Ein Niederdrücken der ünterteilungsmittel gegen ihre Vorspannung bewirkt
ein vergrößertes Volumen in dem Spülbereich. Die Freigabe der Lösung aus dem Spülbereich macht es möglich, daß
die ünterteilungsmittel unter der Vorspannung in ihre ursprüngliche Stellung zurückkehren. Während des Betriebs pumpen
die Vorspannmittel Fluid aus dem Spülbereich zur Wunde, wodurch der Evakuierungsbereich expandiert wird, um so einen
negativen Druck aufzubauen und das Fluid in diesen Bereich einströmen zu lassen. Ein Strömungsmittel zur selektiven
Steuerung des Ausmaßes sorgt für gleichzeitiges Ausdrücken der Lösung aus dem Spülbereich und die Zuführung von Fluid
von der Wunde aus in den Evakuierungsbereich. In bevorzugter Weise besteht das ünterteilungsmittel in einem elastischen
Diaphragma.
Aus der US-PS 40 85 751 ist ein Drainage-Gerät mit einer Sammelkammer für die Drainage-Flüssigkeit mit einer flüssigkeitsdichten
Kammer bekannt, die in dieser und oberhalb der Sammelkammer angeordnet ist. Eine öffnung in der oberen
Wand der flüssigkeitsdichten Kammer bildet eine Fluidverbindung
zwischen den beiden Kammern. Das Fluid einer Wunde tritt in die flüssigkeitsdichte Kammer ein, die eine ursprüngliche Fluidmenge
enthält, und fließt schließlich über aus der Kammer heraus in die Drainage-Sammelkammer.
Obwohl jede der vorstehend erläuterten Vorrichtungen in unterschiedlichen
Ausmaßen brauchbar ist, leiden sie doch alle in einem bestimmten Ausmaß an Nachteilen. Die Körperfluida, die
in typischen Saugvorrichtungen gesammelt werden, enthalten gelegentlich eine große Anzahl von Viren und anderen pathogenen
Mikroorganismen. Die derartige Drainage-Vorrichtungen während des Sammelns und Entfernens von Körperfluida handhabenden
Personen sind somit in hohem Maße einer Infektionsgefahr
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während der Benutzung der Vorrichtungen ausgesetzt. Diese Infektionsgefahr für den Benutzer besteht bei den Vorrichtungen
gemäß US-PS 38 09 086 und US-PS 38 89 677, aus denen die Entfernung von Körperfluida nach dem Sammeln bekannt
ist.
Darüber hinaus lassen Saug-Drainage-Vorrichtungen, bei denen die Saugmittel mit der Umgebung und auch mit der Sammelkammer
in Verbindung stehen können, eine mögliche Verunreinigung der Wunde durch Eintritt von Bakterien und dergleichen längs
des Saug-Evakuierungs-Stroms zu. Bei den Vorrichtungen gemäß US-PS 38 45 765 und US-PS 40 85 751 ist eine Verbindung
zwischen den Saugmitteln und der Saugkammer möglich, wodurch eine Verunreinigung der Wunde als Folge möglich ist.
Darüber hinaus besitzen einige typische vorbekannte Sauggeräte entweder einen komplizierten oder einen besonders
geforderten Aufbau, der nicht nur die Herstellungskosten erhöht/sondern auch den Betrieb der Geräte schwierig gestaltet.
So sind bei den Geräten gemäß US-PS 38 09 086, US-PS 40 58 und US-PS 41 12 947 Mehrkomponenten-VorSpannungsmittel vorgesehen.
Bei jedem dieser Geräte sowie bei dem Gerät gemäß US-PS 38 89 677 ist in bevorzugter Weise auch ein elastomeres
Organ vorgesehen, das bei Rückstellung zu seiner ursprünglichen Form das Volumen der Sammelkammer vergrößert, um in dieser
einen negativen Druck auszubilden. Eine schließlich auftretende Ermüdung dieser elastomeren Organe senkt schließlich die Zuverlässigkeit
dieser Geräte.
Die Geräte gemäß US-PS 38 45 765 und US-PS 40 85 751 sind generell auf eine aufrechte Betriebsweise beschänkt, da ansonsten
das in ihnen enthaltene Fluid unter Einwirkung der Schwerkraft aus den im Inneren vorgesehenen Kammern ausströmen
kann.
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BAD ORIGINAL
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Die erfindungsgemäß zu schaffende Vorrichtung soll gegenüber
den vorstehend erörterten Vorrichtungen verbessert sein und die bei diesen festgestellten nachteiligen Beschränkungen
überwinden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung soll gestaltet sein, daß ein Saugmittel geschaffen ist, das gegenüber dem
gesammelten Körperfluida isoliert ist, um eine mögliche Verunreinigung der Wunde zu verhindern. Die Vorrichtung soll
auch so gestaltet sein, daß die Verwendung einer entfernt gelegenen Saugquelle möglich ist, die für jedes erforderliche
Ausmaß des Saugens geeignet ist. Bei einer alternativen Ausführungsform
soll die Vorrichtung auch verwendet werden können mit einer direkt befestigbaren Saugquelle, vorzugsweise einer
Balgpumpe, wodurch dann eine tragbare Vorrichtung geschaffen
ist, die frei von jeglichen Beschränkungen in Hinblick auf ein ortsfestes Saugmittel ist. Die Vorrichtung soll wirtschaftlich
gestaltet sein, um nach Abtrennung der Vakuumquelle ein gänzliches Wegwerfen nach dem Sammeln der zu drainierenden
Körperfluida von einer Wunde aus zu ermöglichen, wodurch die Infektionsgefahr für den Benutzer verkleinert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung verfügt über ein Gehäuse mit Seitenwänden und mindestens einer Abschlußwand an einem Ende
des Gehäuses. Innerhalb des Gehäuses ist ein luftdichtes und wasserdichtes, expandierbares und kollabierbares passives
Organ abdichtend längs seines ünfangs an der Seitenwand des
Gehäuses angeschlossen. Hierdurch ist das Gehäuse in eine erste und eine zweite Kammer unterteilt, wobei die erste Kammer
unmittelbar an die Abschlußwand anschließt. Das passive Organ ist im wesentlichen in Richtung auf die Abschlußwand expandiert
und im wesentlichen Konform zur Innenseite der Seitenwände des Gehäuses gestaltet. Zugmittel zum Ziehen des passiven
Organs in Richtung auf das andere Ende des Gehäuses sind vorgesehen, wodurch das Volumen der ersten Kammer vergrößert und
ein negativer Druck innerhalb der ersten Kammer geschaffen werden, wodurch seinerseits Fluida aus einer Wunde abgeführt
werden.
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Bei einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das passive Organ an seinem Umfang längs der
Ränder des anderen Endes des Gehäuses abgedichtet, und ist eine Platte am anderen Ende des Gehäuses zur Abdichtung der
zweiten Kammer befestigt. Ein entfernt gelegenes Saugmittel ist an einem hohlen Rohr befestigt, das einstückig mit der
Platte ausgebildet ist und mit der zweiten Kammer in kommunizierender Verbindung steht. Bei Aufbringen eines Sogs
durch das Rohr der Platte hindurch kollabiert das passive Organ in die zweite Kammer hinein, wodurch das Volumen der
ersten Kammer vergrößert und ein negativer Druck in dieser geschaffen wird. Ein mit der Abschlußwand einstückig ausgeführtes
hohles Rohr, das mit der ersten Kammer in kommunizierender Verbindung steht, ist an ein herkömmliches Wundröhrchen
angeschlossen, das mit seinem einen Ende in der Nähe einer Wunde angeordnet wird, wodurch die Fluida in die erste Kammer eingezogen
werden können.
Bei einer anderen beispielhaften Ausführungsform ist ein
elastischer Balg an die Platte angeschlossen, um so ein tragbares und von Hand betätigtes Saugniittel zu bilden. Ein
Ventil gestattet die Abführung von Luft aus dem Inneren des Balgs an die Umgebung bei Zusammendrückung des Balgs, während
es gleichzeitig den Eintritt der Luft in die zweite Kammer verhindert. Die Expansion des Balgs sorgt dann für den Sog
zur zweiten Kammer. Folglich ist die nachfolgende bzw. anschließende Wiederfüllung des Balgs möglich ohne negative
Beeinträchtigung des Levels des negativen Drucks innerhalb der zweiten Kammer.
Entsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Wund-Drainage-Vorrichtung bzw. -Absaugvorrichtung mit Saugmitteln
zu schaffen, die gegenüber den gesammelten Körperfluida isoliert sind, um so eine verunreinigungsfreie
Evakuierung der Wunde möglich zu machen.
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Andererseits liegt der Erfindung aber auch die Aufgabe zugrunde,
eine Wund-Drainage-Vorrichtung zu schaffen, die eine
infektionsfreie Arbeit durch den Benutzer gestattet.
Auch besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Wund-Drainage-Vorrichtung
zu schaffen, die preiswert ist und vollständig weggeworfen werden kann.
Andererseits liegt der Erfindung aber auch die Aufgabe zugrunde, eine Wund-Drainage-Vorrichtung zu schaffen, die einfach
und leicht zu benutzen ist.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausbildungsform der Erfindung unter Benzugnahme auf die Zeichnungen weiter ins
einzelne gehend beschrieben; in den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Teil-Längsschnitt durch eine beispielhafte Ausführungsform,
Fig. 2 einen Ausschnitt der Fig. 1 im vergrößerten Maßstab und
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt durch zusammengestapelte Gehäuse der Vorrichtung der Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine beispielhafte Ausführungsform in einem Vertikalschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 10.
Obwohl hier Bezug genommen wird auf Richtungen hinsichtlich der Vorrichtung 10, wie diese in Fig. 1 dargestellt worden
ist, dient diese Bezugnahme lediglich der Vereinfachung, und ist diese Bezugnahme nicht dazu bestimmt, die Vorrichtung
in ihrer Gestaltung oder Betriebsweise in irgendeiner Weise zu beschränken.
Die Vorrichtung 10 verfügt über ein im allgemeinen zylindrisches,
starres Gehäuse 20 mit Seitenwänden 22 und einer Abschlußwand an seinem einen Ende. Die Seitenwände 22 sind in bevorzugter
Weise in Richtung auf die Abschlußwand 24 eingezogen. Das andere Ende des Gehäuses 20 ist offen. Ein passives, d.h.
nicht elastisches, Organ 40 ist innerhalb des Gehäuses 20 angeordnet, wobei sein Umfang 41, dargestellt in Fig.2, in
fluiddichter Anordnung zu einer Randlippe 32 des Gehäuses steht. Das passive Organ 4 0 ist sowohl expandierbar zu einem
im wesentlichen vollständig ausgestreckten Zustand und kollabierbar aus dem genannten beutelartigen ausgestreckten Zustand.
In seinem ausgestreckten Zustand besitzt das passive Organ eine Abmessung, die im wesentlichen konform derjenigen der
eingezogenen Seitenwände 22 des Gehäuses 20 entspricht, um so ein beutelartiges Gebilde gemäß Darstellung in Fig. 1 zu
bilden. Auf diese Weise teilt das passive Organ 4 0 das Innere des Gehäuses 20 in eine erste Kammer 38 und eine zweite Kammer
42 auf, deren Zweck weiter unten noch näher beschrieben werden wird. Die Abschlußwand 24 besitzt einen kegelstumpfförmigen
Abschnitt 25, der sich in Richtung auf das offene Ende des Gehäuses 20 erstreckt und in einer im allgemeinen kreisrunden
Scheibe 26 endet, die eine öffnung 27 besitzt. Ein hohles Rohr 28, das mit der Scheibe 26 einstückig ausgebildet ist
und von dort ausgehend sich vom offenen Ende des Gehäuses aus wegerstreckt und in kommunizierender Verbindung stehend
mit der öffnung 27 fluchtet/ ermöglicht eine kommunizierende
Verbindung der ersten Kammer 38 mit der Außenseite des Gehäuses 20. Eine Kappe 29, die entfernbar über dem hohlen
Rohr 28 angeordnet ist, ist an dem hohlen Rohr 28 mittels eines Bandes 30 befestigt, das am einen Ende in einen Ring
endend übergeht, der im Preßsitz über das hohle Rohr 28 aufgesetzt
ist. Somit dichtet die Kappe 29, wenn sie sich in einer Stellung aufgezogen auf das hohle Rohr 38 befindet, die
erste Kammer 38 vollständig gegenüber der Umgebung außerhalb des Gehäuses ab.
Eine Platte 70 ist abdichtend am offenen Ende des Gehäuses befestigt, wodurch die zweite Kammer 42 gegenüber der Umgebung
außerhalb des Gehäuses 20 abgedichtet ist. Die Abdichtung der
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Platte 70 am offenen Ende des Gehäuses 20 ist in Fig. 2 im
Detail dargestellt. Die Platte 70 besitzt eine Plattenfläche 72, die sich an ihrem äußeren Rand als Flansch 71 im wesentlichen
quer zur Plattenfläche 72 erstreckt. Eine kreisförmige Dichtung 73 ist gemäß Fig» 1 und 2 eingesetzt. Eine Reihe von Gewindegängen
75 an der Innenfläche des Plattenflanschs 71 und eine zugehörige Reihe von Gewindegängen 35 an der Außenfläche des
Gehäuseflanschs 33 gestattet ein Aufschrauben der Platte 70 über das offene Ende des Gehäuses 20 gemäß Fig. 2. Auf diese
Weise sorgt die Dichtung 73 für eine fluiddichte Abdichtung zwischen der Unterseite der Plattenfläche 72 und dem oberen
Rand des Gehäuseflanschs 33.
Die Platte 70 besitzt eine zentrale Öffnung 77. Ein hohles
Rohr 78, das einstückig mit der Platte 70 ausgebildet ist und das sich in die zweite Kammer 42 hineinerstreckt, fluchtet
in kommunizierender Verbindung stehend mit der Öffnung 77. Die Öffnung 77 der Platte 70 gestattet die Aufbringung eines
Sogs an der zweiten Kammer 42.
Der Sog kann, sofern dies gewünscht wird, mittels (nicht dargestellter)
entfernt gelegener Mittel über ein geeignetes Röhrchen und (nicht dargestellte) Anschlüsse an der Öffnung
zur Einwirkung gebracht werden. Alternativ kann sich das hohle Rohr 78 nach oben von der äußeren Fläche der Platte 70 ausgehend
erstrecken, um ein (nicht dargestelltes) geeignetes Röhrchen aufzunehmen, das von den entfernt gelegenen Saugmitteln
ausgeht.
In alternativer Ausführung können die Saugmittel in einem
elastischen Balg 80 mit im allgemeinen kreisförmigen Querschnitt und einem Durchmesser annähernd demjenigen der
Platte 70 bestehen. Der Balg 80 besitzt eine obere Fläche und eine untere Fläche 86, die im wesentlichen parallel zueinander
und zur Plattenfläche 72 verlaufen. Die untere
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Fläche 86 besitzt zentral ein hohles Rohr 82, das mit dem Inneren des Balgs 80 in Verbindung steht und sich von der
unteren Fläche 86 aus in das zur Platte 70 gehörende Rohr 78 gemäß Darstellung in Fig. 1 hineinerstreckt. Die Rohre 78
und 82 sind in geeigneter Weise dimensioniert, um eine luftdichte Abdichtung zwischen den einander berührenden Rohrflächen
zu bilden.
Wenn die Saugkraft mittels eines Balgs 80 erzeugt wird, besitzt die Platte 70 in bevorzugter Weise einstückig mit ihr
ausgeführte Seitenwände 74, deren Dicke etwa derjenigen der Platte 70 entspricht und deren Außendurchmesser etwa gleich
dem Durchmesser der unteren Fläche 86 des Balgs 80 ist. Die oberen Ränder 76 der Seitenwände 74 liegen in der Nähe der
unteren Fläche 86 des Balgs 80, wodurch eine räumliche Trennung bzw. ein räumlicher Abstand 94 geschaffen ist, auf
dessen Zweck weiter unten noch näher eingegangen werden wird.
Das Rohr 82 des Balgs 80 besitzt ein hohles Lüflungsröhrchen 87,
das einstückig mit dem Rohr 82 ausgeführt ist und sich quer zu diesem erstreckt. Das Lüftungsröhrchen 87 steht mit dem
Inneren des Röhrchens 82 des Balgs 80 in kommunizierender Verbindung und damit auch mit dem Inneren des Balgs 80.
Ein Einwegventil 90 ist abdichtend innerhalb des Rohrs 82 an dessen vom Balg 80 am weitesten entfernt liegenden Ende
eingesetzt, um den Eintritt von Luft aus der zweiten Kammer 42 in den Balg 80 zu verhindern. Des weiteren ist ein weiteres
Einwegventil 92 abdichtend auf das Röhrchen 87 aufgesetzt, um es so zu ermöglichen, daß Luft aus dem Balg 80 in die Umgebung
durch den räumlichen Abstand 94 hindurch austreten kann.
Die vorstehend beschriebene Vorrichtung 10 gibt dem Benutzer
eine einfache und leicht zu betätigende Wund-Absaugvorrichtung
an die Hand. Nach Entgegennahme der Vorrichtung 10 entfernt der Benutzer die Kappe 29, und bringt er ein (nicht dargestelltes)
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geeignetes Wundröhrchen an dem Rohr 28 an. Der Benutzer drückt dann den Balg 80 zusammen, um die Vorrichtung 10 zu aktivieren.
Während des Zusammendrückens tritt die im Balg 80 enthaltene Luft aus diesem durch das Rohr 82, das Lüftungsröhrchen 87
und das Einwegventil 92 aus, wonach die Luft durch den oben beschriebenen räumlichen Abstand 94 hindurch weiter austritt.
Bei Freigabe des Balgs 80 bewirkt dessen Elastizität, daß sich der Balg 80 ausdehnt und Luft aus der zweiten Kammer 42 durch
das Einwegventil l>0 und das Rohr 82 in das Innere des Balgs
ansaugt. Das Einwegventil 92 dichtet während der Evakuierung der Luft aus der zweiten Kammer 42 ab, wodurch das Ansaugen
von ümgebungsluft in den Balg 80 verhindert ist.
Das Rohr 82 kann im wesentlichen starr ausgebildet sein, um so zu verhindern, daß die untere Fläche 86 des Balgs 80 mit den
oberen Rändern 76 der Seitenwände 74 während der Zusammendrückung des Balgs 80 in Berührung kommt, wodurch die im
Balg 80 enthaltene Luft am Ausblasen in die Umgebung gehindert wäre. In alternativer Ausbildung können die Seitenwände 74
Perforationen für das Ausblasen der Luft besitzen.
Die Einwirkung von Sog an der zweiten Kammer 42 zieht das passive Organ 40 in Richtung auf die Platte TD und läßt auf
diese Weise das passive Organ 40 kollabieren. Gleichzeitig wird das Volumen der ersten Kammer 38 vergrößert, wobei ein
negativer Druck innerhalb der ersten Kammer 38 erzeugt wird, der eine Saugkraft hervorruft, die Fluida aus einer Wunde
durch das herkömmliche Wundröhrchen in die erste Kammer 38 einsaugt.
Wenn es während des Abziehens von Fluida aus der Wunde gewünscht wird, den Balg 80 erneut zusammenzudrücken, gestatten die als
Einwegventile 90 und 92 ausgebildeten Ventile diese Wiederfüllung des Balgs 80, während der vorhandene negative Drucklevel
in der zweiten Kammer 42 aufrechterhalten wird.
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Während des Kollabierens bzw. Zusammenfallens des passiven Organs 40 innerhalb des Gehäuses 20 ist es möglich, daß das
passive Organ 40 quer über die Öffnung des Rohrs 78 kollabieren und dabei den Sog zur zweiten Kammer 42 unterbinden könnte.
Zur Überwindung dieses möglichen Problems kann das Röhrchen der Platte 70 mit Ausschnitten 79 ausgestattet sein, die umfangsseitig
längs des Randes des Rohrs 73 angeordnet sind. Auf diese Weise kann ein Weg für den Sog zur zweiten Kammer
42 sogar dann aufrechterhalten werden, wenn das passive Organ 40 kollabiert unter Abdichtung der Öffnung des Rohrs
Das Gehäuse 20 ist in bevorzugter Weise aus einem transparenten Kunststoff hergestellt und kann eingeritzte bzw. eingeätzte
Eichmarkierungen 110 gemäß Fig. 1 besitzen. Der Benutzer ist daher in der Lage, optisch den ordnungsgemäßen Betrieb der
Vorrichtung 10 zu beobachten. Darüber hinaus kann er die Menge des gesammelten Fluids messen, wenn er das Gehäuse 20
mit der Abschlußwand 24 nach unten hält und den Fluidlevel mit den Markierungen 110 vergleicht.
In bevorzugter Weise sind das Gehäuse 20, die Platte 70 und
das passive Organ 40 im Wege des Spritzgießens aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt. Der Balg 80 ist im Wege
der Blasformung hergestellt. Die Dichtung 73 besteht in bevorzugter Weise aus Gummi und ist an der Innenseite der
Plattenfläche 72 befestigt, wodurch eine fluiddichte Abdichtung bei Befestigung der Platte 70 am Gehäuse 20 geschaffen
ist. In vorteilhafter Weise ist das Gehäuse 20 im wesentlichen starr bzw. steif, wodurch die Möglichkeit einer
unbeabsichtigten Zusammendrückung durch einen Patienten verhindert ist, der sich über die Vorrichtung 10 hinwegrollt.
Darüber hinaus stellt die Vorrichtung 10 eine in sich selbst abgedichtete Einheit nach Wiederanbringung der Kappe 29 dar,
wodurch die Infektionsgefahr für den Benutzer ausgeschaltet wird, indem die ansonsten für den Benutzer gegebene Not-
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wendigkeit zur Entleerung der Vorrichtung 10 nach Benutzung
vermieden wird. Sofern dies gewünscht wird, kann die Vorrichtung TO vom Benutzer in sicherer Weise transportiert
werden, beispielsweise zu einem pathologischen Labor für eine nachfolgende Untersuchung der aus einer Wunde entfernten
Fluida, und auch dies wiederum ohne Infektionsgefahr für den Benutzer.
Die Vorrichtung 10 sorgt darüber hinaus für eine Vermeidung
der Verunreinigung einer Wunde mit in der Umgebung möglicherweise vorhandenen Bakterien oder dergleichen. Das passive
Organ 40 trennt die Saugmittel, in bevorzugter Weise den Balg 80, dessen Inneres bei seiner Füllung mit der Umgebung
in Berührung kommt, von der ersten Kammer 38 und damit von der Wunde.
Die hier beschriebene Vorrichtung 10 reagiert nicht auf eine
besondere Ausrichtung und kann in jeder Stellung verwendet werden. Gewünschtenfalls kann ein Bügel bzw. eine Schlaufe
an deren oberen Fläche 84 des Balqs 80 befestigt werden, damit die Vorrichtung 10 am Patienten angebracht werden kann.
Auf diese Weise ist der Patient bei angebrachter Vorrichtung in seiner Bewegung frei.
Die endgültige Montage der Vorrichtung 10 ist nicht auf die
vorstehend beschriebenen Mittel beschränkt. Die Ventile 90, 92, die in das Rohr 82 eingesetzt bzw. über das Rohr 87 aufgeschoben
werden, um fluiddichte Abdichtungen zu bilden, können auch in das Rohr 82 bzw. über dem Rohr 87 aufgeklebt werden.
Statt eines Anschraubens der Platte 70 an der Außenfläche des Gehäuseflanschs 33 kann die Platte 70 auch ohne Gewindegänge
35 und 75 gestaltet werden, um so eine Preß sitzanordnung der Plattenfläche 72 über dem Gehäuseflansch 33 in fluiddichter
Anordnung zu ermöglichen. Alternativ kann die Plattenfläche am Gehäuseflansch 33 angeklebt oder dort im Wege der Ultra-
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schallschweißung befestigt werden. Jedoch ist das passive
Organ 40 in bevorzugter Weise an der Randlippe 32 des Gehäuses 20 im Wege der ültraschallschweißung oder der thermischen
Schweißung angeschweißt. Die Montage der Vorrichtung 10 ist nicht auf das Kleben, den Pressitz oder die ültraschallschweißung
beschränkt, sondern kann auch im Wege anderer herkömmlicher und bekannter Arbeitsweisen ausgeführt werden,
die dem Fachmann zu diesem Zweck geläufig sind, wozu nicht nur mechanische Mittel wie Schrauben zu rechnen sind.
In." Fig. 3 ist eine Anzahl von Gehäusen 2 0 zu einem Stapel
zusammengesteckt, was durch die eingezogene Gestaltung der Seitenwände 22 der Gehäuse 20 und die entsprechend konforme
Gestaltung der passiven Organe 40 ermöglicht ist. Auf diese Weise können die Gehäuse 20 in zweckmäßiger Weise gelagert
werden, bis sie benötigt werden. Die über dem Gehäuserohr 28 angebrachte Kappe 29 hält eine sterile Umgebung innerhalb der
ersten Kammer 38 aufrecht. Wenn zur Abführung von Fluida aus einer Wunde ein Gehäuse 20 benötigt wird, wird dieses von
den anderen gestapelten Gehäusen 20 weggenommen. Eine Platte vorzugsweise mit einem Balg 80 wird an dem Gehäuse 70 zur
Abdichtung der zweiten Kammer 42 angebracht. Dann wird die Kappe 2 9 entfernt und ein (nicht dargestelltes) übliches
Wundröhrchen an dem Gehäuserohr 28 angeschlossen. Die Vorrichtung 10 wird dann durch Zusammendrückung des Balgs 80
aktiviert, und Fluida aus einer Wunde werden dann in die erste Kammer 38 eingezogen.
Bei einer (nicht dargestellten) alternativen Ausführungsform ist die Scheibe 26 vollständig aus Gummi hergestellt, und
besitzt sie eine Dicke, die das Durchstechen der Scheibe 26 mit einem Ende einer (nicht dargestellten) hohlen, dünnwandigen
Nadel gestattet. Die Scheibe 26 hält an eine fluiddichte Abdichtung um die Wand der Nadel herum aufrecht, die
mit dem Gummi der Scheibe 26 in Berührung steht. Die Nadel
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Nadel besitzt einen Durchmesser, der dazu geeignet ist, Körperfluida
in die erste Kammer 38 eintreten zu lassen. An ihrem anderen Ende ist die Nadel an einem herkömmlichen Röhrchen
befestigt, das mit dem zu drainxerenden Wundbereich in Verbindung steht. Auf diese Weise wird eine sterile Umgebung in
der ersten Kammer 38 während der gesamten Tätigkeit des Anschließens der Vorrichtung 10 an ein herkömmliches Wundröhrchen
aufrechterhalten.
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Leerseite
Claims (10)
- PatentansprücheVorrichtung zur Abführung von Fluida aus einer Wunde, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (20) mit Seitenwänden (22) und mindestens einer Abschlußwand (24) an einem Ende, durch ein expandierbares und kollabierbares passives Organ (40), das luft- und wasserdicht, innerhalb des Gehäuses angeordnet und abdichtend an seinem Umfang an den Seitenwänden(22) des Gehäuses (20) angeschlossen ist, wodurch das Innere des Gehäuses (20) in eine erste Kammer (38) und eine zweite Kammer (42) unterteilt ist, wobei die erste Kammer (38) unmittelbar an die Abschlußwand (24) anschließt, das passive Organ (40) im wesentlichen in Richtung auf die Abschlußwand (24) expandiert ist und im wesentlichen konform zur Innenseite der Seitenwände (22) des Gehäuses (20) gestaltet ist,Ö3Q029/0Ö2und durch Zugmittel (80) zum Ziehen des passiven Organs (40) in Richtung auf das andere Ende des Gehäuses (20), wodurch das Volumen der ersten Kammer (38) vergrößert und ein negativer Druck in dieser Kammer (38) geschaffen werden.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das passive Organ (40) abdichtend längs seines ümfanges am anderen Ende des Gehäuses (20) angeschlossen ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch Mittel zur Herstellung einer Abdichtung zwischen der ersten Kammer (38) und der Wunde, von der die Fluida abzuführen sind.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Herstellung der Abdichtung in einem hohlen Rohr (28) bestehen, das mit seinem einen Ende an der Abschlußwand (24) des Gehäuses (20) befestigt ist und mit der in dem Gehäuse (20) vorgesehenen ersten Kammer (38) in kommunizierender Verbindung steht, wodurch die erste Kammer (38) mit der Außenseite des Gehäuses (20) in Verbindung steht.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Platte (70),die an dem anderen Ende des Gehäuses (20) abdichtend befestigt ist, wodurch die zweite Kammer (42) an dem anderen Ende des Gehäuses (20) abgedichtet ist, wobei die Platte (70) eine öffnung (77) besitzt, die mit der zweiten Kammer (42) des Gehäuses (20) in Verbindung steht, wodurch die zweite Kammer (42) mit der Außenseite des Gehäuses (20) in kommunizierender Verbindung steht.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel in Saugmitteln (80) bestehen, die an die öffnung (77) der Platte (70) derart angeschlossen sind,030029/0828daß die Aufbringung eines Sogs an der zweiten Kammer (42) das passive Organ (40) in Richtung auf die Platte (70) zieht, wodurch das Volumen der ersten Kammer (38) vergrößert und ein negativer Druck in dieser Kammer (38) geschaffen werden.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugmittel in einem Balg (80) bestehen, der an der Platte (70) befestigt ist und in kommunizierender Verbindung stehend mit der öffnung (77) der Platte (70) fluchtet, wodurch das Zusammendrücken und Freigeben des Balgs (80) eine Saugkraft erzeugt, die das passive Organ (40) in Richtung auf die Platte (70) zieht.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein Ventil (90 und 92) für die Freigabe von Luft aus dem Balg(80) während dessen Zusammendrückens, das gleichzeitig diese Luft am Eintritt in die zweite Kammer (42) -hindert, wodurch die zweite Kammer (42) während des Zusammendrückens des Balgs (80) abgedichtet ist.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (20) im wesentlichen steif bzw. starr und im wesentlichen zylindrisch ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (22) in Richtung auf die Abschlußwand (24) eingezogen sind.036028/0828
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