DE3042390C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Darstellung eines
taktilen Punktes, welche die Merkmale des Oberbegriffes des
Anspruches 1 aufweist.
Ältere Vorrichtungen zur Darstellung von Braille-Zeichen (DE-OS
23 64 342, DE-OS 24 57 073, DE-AS 27 07 362, US-PS 39 87 438)
weisen magnetisch betätigbare mechanische Verriegelungen auf,
welche die Taststife zumindest in der angehobenen, tastbaren
Stellung verriegeln. Die Taststifte bieten sich daher dem Finger
der lesenden Person als starre, metallische Erhebungen über
der Tastfläche dar, was besonders bei langem Gebrauch als un
angenehm empfunden wird. Bei einigen dieser bekannten Lösungen
läßt sich ferner eine gegenseitige Beeinflussung der einzelnen
Elemente beim Setzen oder Löschen nicht vermeiden, so daß nur
seriell oder günstigstenfalls teilparallel Informationen in
einer Zeile eingeschrieben werden können, wodurch für den Leser
lange Pausen zwischen dem Lesen nacheinanderfolgender Zeilen
auftreten. Außerdem können Fehler entstehen, wenn während des
Einschreibvorgangs der tastende Finger auf der Tastfläche auf
liegt. Schließlich läßt sich bei keiner dieser bekannten Lösungen
mit sinnvollem Aufwand ein Einzelpunkt realisieren, der im
Braille- üblichen Raster angeordnet werden könnte.
Frei von dem Nachteil der starren Verriegelung der Stifte in
der angehobenen, tastbaren Stellung ist eine andere bekannte
Vorrichtung (WO 80/01 012), bei der die einzelnen Stifte mittels
je einer Feder in der tastbaren Stellung gehalten werden. Für
die mechanische Verriegelung der Taststifte in der zurückge
zogenen Stellung ist jedem ein Bimetallriegel zugeordnet. Für
das Zurückführen der Taststifte entgegen der Kraft ihrer Feder
in die zurückgezogene Stellung ist jedoch eine aufwendige Mecha
nik erforderlich, welche außerdem nur das gleichzeitige Löschen
aller Braille-Zeichen erlaubt.
Nicht bewährt hat sich ferner die Verschiebung der Taststifte
mittels Bimetallstreifen, obwohl sich hier eine magnetische Verriegelung der Tast
stifte erübrigt. Nachteilig ist vor allem der hohe Energie
bedarf.
Bei einer bekannten Vorrichtung der eingangs genannten Art
(DE-OS 28 45 436), von der der Gegenstand des Anspruchs 1 ausgeht, ist jedem Taststift eine vorgespannte Feder
zugeordnet, die ihn in der tastbaren Stellung zu halten sucht.
Aus dieser Stellung wird der Taststift mittels eines Elektro
magneten in seine nicht tastbare Stellung zurückgezogen. Um
den Elektromagneten in dieser Stellung nicht ständig erregt
halten zu müssen, findet das der Tastkuppe abgewandte Ende
des Taststiftes beim Zurückziehen aus der tastbaren Stellung
Anschlag an einer allen Taststiften gemeinsamen Magnetplatte,
welche den Taststift festhält. Alle von der Magnetplatte fest
gehaltenen Taststifte können nur gemeinsam von dieser gelöst
werden, wozu mittels einer Verschiebeeinrichtung die Magnetplatte
abgesenkt werden muß. Nachteilig ist bei dieser Vorrichtung
aber nicht nur, daß alle Stifte nur gemeinsam von der Magnet
platte gelöst werden können und der durch die Magnetplatte
und ihre Antriebsvorrichtung bedingte Aufwand erheblich ist.
Auch eine gegenseitige Beeinflussung ist bei den üblicherweise
notwendigen geringen Abständen zwischen den einzelnen Stiften
nicht auszuschließen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die es in einfacher
und raumsparender Weise ermöglicht, die einzelnen Taststifte
unabhängig voneinander in der nicht tastbaren, zurückgezogenen
Position zu halten und aus ihr freizugeben.
Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Dank der Veränderbarkeit der Magnetisierung und damit der Halte
kraft des jedem Taststift zugeordneten Permanentmagneten mit
Hilfe des Magnetfeldes, das mittels der für das Zurückziehen
des Taststiftes vorhandenen Erregerspule erzeugt werden kann,
kann der Taststift nicht nur mittels des Permanentmagneten
zuverlässig in der zurückgezogenen Stellung festgehalten, sondern
auch durch eine vorzugsweise impulsartige Ansteuerung seiner
Erregerspule wieder freigegeben werden. Der Vorteil der er
findungsgemäßen Lösung liegt aber nicht nur darin, daß für
die Freigabe jedes Taststiftes keine mechanische Verschiebe
einrichtung erforderlich ist, was den Aufwand und den Platzbedarf
erheblich verringert. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß
die vom Dauermagneten gespeicherte digitale Information erhalten
bleibt, selbst wenn aus irgendwelchen Gründen die relative
Lage von Permanentmagnet und Eisenkern des Taststiftes geändert
werden würde.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Dauermagneten ist Gegenstand
des Anspruches 2.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist ein den Dauermagneten,
die Erregerspule und den Eisenkern konzentrisch umgebendes
Schirmrohr gemäß Anspruch 3 vorgesehen. Ein derartiges Schirm
rohr benötigt nur sehr wenig Raum und ergibt eine zuverlässige
Abschirmung, so daß nicht nur ein serieller, sondern auch ein
teilparalleler oder paralleler Betrieb der einzelnen, zu einem
Modul zusammengesetzten Systeme störungsfrei möglich ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Lösung sind Gegenstand der Ansprüche 4 bis 10.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
Es zeigt
Fig. 1a einen vergrößert dargestellten Längsschnitt des Aus
führungsbeispiels,
Fig. 1b ein Spannungs-Zeitdiagramm mit den zur Ansteuerung
notwendigen elektrischen Signalen.
Der Dauermagnet 10 (Fig. 1a), der aus einem in seiner
Magnetkraft veränderbaren Material hergestellt ist, taucht
etwa zur Hälfte in die konzentrische Spule 8 ein, die auf
den vorzugsweise aus Messing gefertigten Spulenkörper 7
gewickelt ist. Der Magnet 10 wird auf geeignete Weise,
beispielsweise durch Klemmen oder Kleben, im Spulenkörper 7
fixiert. Er besitzt an seiner Oberseite eine ebene Fläche C.
Der Spulenkörper 7 wird durch den Ring 6 und den geschlitzten,
magnetisch und elektrisch leitfähigen Ring 11 konzentrisch
im rohrförmigen Schirm 9 fixiert, beispielsweise durch
Sicken oder Körnerpunkte. Damit wird gleichzeitig eine
elektrisch leitende Verbindung zwischen Spulenkörper und
Schirm geschaffen.
Der eine Anschluß der Spule 8 wird bei E elektrisch leitend
mit dem Spulenkörper 7 verbunden, beispielsweise durch
Löten, womit dieses Spulenende auch gleichzeitig mit dem
Schirm 9 verbunden ist. Der zweite Anschluß der Spule 8
wird durch den Schlitz im Ring 11 nach unten geführt und
bei E mit dem Kontaktstift 13 leitend verbunden, der mit
dem Isolierstück 12 konzentrisch im Schirm 9 befestigt ist.
Das untere Ende des Schirms 9 und der Steckerstift 13
stellen somit den koaxialen elektrischen Anschluß der
Vorrichtung dar.
In den Spulenkörper 7 taucht von oben der weichmagnetische
Eisenkern 5 ein, der an seiner Unterseite die ebene Fläche B
aufweist und an seiner Oberseite die Tastkuppe A.
Auf den Eisenkern 5 ist der Sicherungsring 3 aufgesteckt,
so daß die Feder 4, die sich einerseits auf dem Ring 6
und andererseits auf dem Sicherungsring 3 abstützt, den
Kern 5 nach oben gegen das ebenfalls im Schirm 9 be
festigte Abschlußstück 1 drückt. Dadurch erscheint die
Tastkuppe A über der Tastfläche D-D und ist tastbar.
Zum Absenken des Eisenkerns 5, wodurch die Tastkuppe A
unter die Tastfläche D-D zu liegen kommt, wird die Spule
8 durch einen Spannungsimpuls U 1 so erregt, daß der
Dauermagnet 10 in die Sättigung kommt und magnetisch wird.
Dabei wird der Eisenkern 5 entgegen der Federkraft der Feder 4
in die Spule 8 hineingezogen, bis die Fläche B des Eisenkerns 5
an die Fläche C des Dauermagneten 8 anspringt. Die Tastkuppe
des Eisenkerns 5 befindet sich dann in der Position A 2
unter der Tastebene D-D und ist nicht tastbar.
Nach Abschalten des elektrischen Signals reicht die remanente
Magnetkraft des Magneten 10 aus, den Kern 5 sicher in der
abgesenkten Position zu halten, auch wenn mechanische Stöße
oder Vibrationen den Kern abzureißen versuchen. Auch etwaige
magnetische Störfelder von außen können den Zustand des
Magneten 10 nicht ändern, da sie durch den Schirm 9 abge
schirmt werden.
Wird nun die Spule 8 mit einem zweiten Spannungsimpuls U 2
erregt, der dem ersten Impuls U 1 entgegengerichtet ist und
der betragsmäßig wesentlich kleiner ist, so wird die
Magnetkraft des Dauermagneten 10 so weit abgebaut, daß die
Federkraft der Feder 4 die Haltekraft des Magneten 10
übersteigt, wodurch der Eisenkern 5 angehoben wird und
seine Tastkuppe über die Tastfläche hinaus angehoben wird.
Der Stift ist damit tastbar, wobei er bei zu starkem
Tastdruck nach unten ausweichen kann, um bei Nachlassen
dieser Kraft wieder in seine Soll-Lage zurückzukehren.
Da die remanente Magnetkraft des Magneten 10 nun nahezu
Null ist, kann der Eisenkern nach unten gedrückt werden,
bis sich die Flächen B und C berühren, ohne daß die
Gefahr besteht, daß der Eisenkern in dieser Position
verbleibt. Ebenso kann der Finger einer lesenden Person
während des "Setz"-Vorgangs die Austrittsöffnung der
Tastkuppe verschließen, ohne daß dadurch eine falsche
Information eingeschrieben wird. Die Information - tast
barer Stift oder nicht tastbarer Stift - ist nur abhängig
davon, ob der Magnet durch einen Impuls U 1 aufmagnetisiert
wurde oder ob er durch einen Impuls U 2 entmagnetisiert
wurde. Ein in seiner Bewegung momentan behinderter Eisen
kern nimmt automatisch die dem Zustand des Magneten
entsprechende Stellung ein, sobald er sich wieder frei
bewegen kann. Dabei kann ohne weiteres ein entmagnetisierter
Magnet nochmals mit einem Entmagnetisierungsimpuls U 2 an
gesteuert werden oder ein aufmagnetisierter Magnet wieder
holt mit einem Impuls U 1, ohne daß dadurch falsche Infor
mationen entstehen, d. h. die neue Information kann über die
bestehende überschrieben werden.
Um ein Anhaften des Eisenkerns 5 an dem Abschlußstück 1
durch magnetische Kraftwirkungen und die damit verbundene
große Reibung beim Bewegen des Eisenkerns zu vermeiden,
wird zweckmäßigerweise in das Abschlußstück 1 eine
Hülse 2 aus nichtmagnetischem Material mit guten Gleit
eigenschaften wie beipielsweise Messing oder Kunststoff
eingesetzt, oder der in das Abschlußstück 1 hineinragende
Teil des Eisenkerns 5 wird mit nichtmagnetischem Material
beschichtet oder ganz aus nicht magnetischem Material
hergestellt.
Durch Einstecken des Abschlußstückes 1 in einfache, im
gewünschten Raster gebohrte Abdeckplatten, lassen sich
aus den taktilen Einzelpunkten Braille-Module zusammensetzen
mit beispielsweise 4, 5, 6 oder 8 Punkten, wobei der
elektrische Anschluß von der Unterseite des Moduls erfolgt.
Ebenso lassen sich mit größeren, im Raster gebohrten
Platten Bildtafeln und Braille-Zeilen beliebiger
Konfiguration verwirklichen.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Darstellung eines taktilen Punktes mit
- a) einem weichmagnetischen Eisenkern, der in seiner Längs richtung zwischen einer Stellung, in welcher eine Tast kuppe tastbar ist, und einer Stellung, in welcher die Tastkuppe unterhalb einer Tastfläche gehalten wird, ver schiebbar ist,
- b) einer Feder, welche den Eisenkern in derjenigen Stellung zu halten sucht, in welcher die Tastkuppe tastbar ist,
- c) einer konzentrisch den Eisenkern umfassenden Erreger spule, die in erregtem Zustand ein Magnetfeld erzeugt, dessen auf den Eisenkern wirkende Kraft größer ist als die entgegengesetzt wirkende Kraft der Feder,
- d) einem Dauermagneten, der als Anschlag die Stellung des Eisenkerns definiert, in welcher die Tastkuppe sich unter halb der Tastfläche befindet, und der auf Grund einer Erregung der Erregerspule den in Anlage an ihn gebrachten Eisenkern festzuhalten vermag,
dadurch gekennzeichnet, daß
- e) das von der Erregerspule (8) erzeugbare Magnetfeld in seiner Richtung umkehrbar ist,
- f) der Dauermagnet (10) in dem mittels der Erregerspule (8) erzeugbaren Magnetfeld angeordnet ist und eine durch das Magnetfeld der Erregerspule (8) veränderbare Magneti sierung aufweist,
- g) die Magnetisierung des Dauermagneten (10) zwischen einem Wert, bei dem der an ihm anliegende Eisenkern (5) sicher festgehalten wird, und einem Wert veränderbar ist, bei dem die auf den Eisenkern (5) wirkende Kraft der Feder (4) größer ist als diejenige des Dauermagneten (10).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Dauermagnet (10) als ein Stab ausgebildet ist, der auf
einem Teil seiner Länge an dem von der Tastkuppe (A) wegwei
senden Ende der Erregerspule (8) in diese eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
ein den Dauermagneten (10), die Erregerspule (8) und den
Eisenkern (5) konzentrisch umgebendes, gegen Störeinflüsse
durch magnetische und elektromagnetische Felder schützendes
Schirmrohr (9).
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Dauermagnet (10) fest mit einem Spulenkörper (7) der
Erregerspule (8) verbunden ist, dessen über das von der
Tastkuppe (A) wegweisende Ende der Erregerspule (8) überste
hender Endabschnitt in einem ihn umfassenden Ring (11) festge
legt ist, der seinerseits im Schirmrohr (9) festgelegt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der eine Anschluß der Erregerspule (8) über den Ring (11)
elektrisch leitend mit dem Schirmrohr (9) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß ihr der Tastkuppe (A) abgekehrtes Ende als
eine Steckeinrichtung mit koaxial angeordneten Kontaktstücken
(9, 13) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
neben dem vorzugsweise mit einem Längsschlitz versehenen
Ring (11) auf der der Erregerspule (8) abgekehrten Seite
im Schirmrohr (9) ein Isolierkörper (12) angeordnet ist,
in dem konzentrisch zum Schirmrohr (9) und über dessen eines
Ende überstehend ein Steckerstift (13) festgelegt ist, mit
dem der zweite Anschluß der Erregerspule (8) leitend verbunden
ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Schirmrohr (9) neben dem der Tastkuppe
(A) zugekehrten Ende der Erregerspule (8) ein fest mit dem
Schirmrohr (9) verbundener Federteller (6) angeordnet ist,
auf dem das eine Ende der den Eisenkern (5) konzentrisch
umgebenden Feder (4) abgestützt ist, deren anderes Ende
an einem auf den Eisenkern (5) festgelegten Sicherungsring
(3) anliegt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß in dem der Tastkuppe (A) zugekehrten Ende
des Schirmrohres (9) ein Abschlußstück (1) festgelegt ist,
das mit einer durchgehenden Führungsbohrung für den Eisenkern
(5) versehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das im Inneren des Schirmrohres (9) liegende Ende des Abschluß
stückes (1) einen Anschlag für den Sicherungsring (3) bildet.
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