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Spannvorrichtung für eine Löschbandtransporteinrichtung an
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einer Schreibmaschine Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung
für eine Löschbandtransporteinrichtung an einer Schreibmaschine der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
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Wird beim Schreiben auf einer handelsüblichen Schreibmaschine ein
falsches Zeichen eingegeben, so muß das unbeabsichtigt abgedruckte Zeichen vom Aufzeichnungsträger
entfernt bzw. unsichtbar gemacht werden. Bekannte Anordnungen verwenden hierzu sogenannte
Löschbänder, die auf der dem Aufzeichnungsträger zugewandten Seite mit einer Haft-
oder Klebemasse beschichtet sind, an welcher nach dem Typenanschlag die Farbmasse
eines zunächst irrtümlich gedruckten Zeichens haftet und damit vom Aufzeichnungsträger
wieder abgehoben werden kann.
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Gelangen derartige Löschbänder unbeabsichtigt, d. h. während einer
Löschoperation mit dem zu beschriftenden Papier in Berührung, besteht die Gefahr,
daß die Oberflächenteile des Papiers an dem Löschband haften bleiben und somit der
geschriebene Text unleserlich, wenn nicht gar unbrauchbar wird. Um dies zu vermeiden,
muß das Löschband dauernd gespannt gehalten werden.
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Die deutsche Offenlegungsschrift 21 64 748 enthält bereits ein Spannungsregelsystem
zur Aufrechterhaltung der Spannung eines klebenden Löschbandes, damit dieses nicht
an benachbarten Teilen der Schreibmaschine oder an dem Aufzeichnungsträger ankleben
kann. Diese Einrichtung hat sich wohl bewährt, aber sie weist noch eine Vielzahl
von Einzelteilen auf. Durch das Rastgesperre sind außerdem Unterschiede in der Bandspannung
nicht zu vermeiden.
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Weiterhin weist die US-PS 26 87 200 bereits auch eine Vorspanneinrichtung
für eine Farbbandtransporteinrichtung auf. Hierbei ist eine Federanordnung mit einem
als Reibelement ausgebildeten Andruckelement vorgesehen, das auf eine Fläche der
Vorratsspule einwirkt und dabei eine elastische Kraft ausübt, die ein Zurückhalten
der Spule entgegen ihrer Antriebsrichtung bewirkt. Diese bekannte Anordnung besteht
zwar aus wenigen Einzelteilen, aber sie ist nicht geeignet, das Löschband immer
mit einer vorbestimmten Spannung stramm zu halten. Durch Erschütterungen beim Transport
kann nämlich die Spannung des Löschbandes herabgesetzt werden. Außerdem ist das
Justieren bzw. Nachjustieren der Vorspannkraft, mit der das Andruckelement gegen
die Vorratsspule gedrückt wird, nicht sicher zu handhaben. Auch sind bei dieser
bekannten Anordnung Unterschiede in der Bandspannung nicht zu vermeiden.
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Durch das deutsche Patent 25 42 259 ist eine Spannvorrichtung für
ein Farb- oder Löschband bekannt, bei der eine Schlingfeder einerseits eine Nabe
schlingfederartig umschließt und andererseits als Drehfeder derart ausgebildet ist,
daß das Farb-oder Löschband stets stramm gehalten wird. Bei dieser Anordnung rutschen
mit der Zeit einige Windungen von der Nabe ab, derart, daß das Drehmoment an der
Aufwickelspule nicht konstant bleibt.
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Auch muß die Schlingfederkupplung innerhalb gewisser Fertigungstoleranzen
gefertigt werden, was zu höheren Herstellungskosten führt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten Spannvorrichtungen
für das Farb- oder Löschband einer Bandtransporteinrichtung so zu verbessern, daß
keine Unterschiede in der Farb- oder Löschbandspannung sowohl beim Transport als
auch beim Arbeitsplatz auftreten können. Die Spannvorrichtung soll außerdem aus
einfachen und toleranzunempfindlichen Teilen bestehen.
Diese Aufgabe
wird mit der im Patentanspruch 1 gekennzeichneten Erfindung gelöst.
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Die erfindungsgemäße Spannvorrichtung ermöglicht mit einfachen und
wenigen Mitteln eine immer gleichmäßige Spannung des Löschbandes. Da die Flachspiralfedern
mit kleineren Toleranzfedern behaftet sein können, ist eine billige Herstellung
derselben gewährleistet. Auch sind die erfindungsgemäßen Flachspiralfedern für eine
automatische Fertigung geeignet.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind
den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen. Es zeigt: Figur 1 eine Draufsicht auf
eine Bandtransporteinrichtung, Figur 2 Einzelteile der Spannvorrichtung in schaubildlicher
Darstellung und Figur 3 eine Einzelheit aus Figur 2.
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In Figur 1 ist eine Aufnahmevorrichtung 1 mit fest angeordneten Drehachsen
3, 5 dargestellt, welche zur Aufnahme einer Aufwickelspule 7 und einer Vorratsspule
9 für ein Löschband 11 dienen.
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Die Aufwickelspule 7 wird bei jedem Korrekturvorgang über eine nicht
dargestellte Antriebsvorrichtung in bekannter Weise um einen Teilschritt in Drehrichtung
13 gedreht. Die Vorratsspule 9 ist mit zwei Lagerbuchsen 15 und 17 fest verbunden
und mittels einer nicht dargestellten Sicherungsscheibe auf der Drehachse 3 axial
gesichert. Die untere Lagerbuchse 15 weist'eine Nabe 19 auf, die von dem inneren
Ende 21 einer Flachspiralfeder 23 reibungsschlüssig umschlungen wird. Das andere
Ende 25 der Flachspiralfeder 23
ist federnd ausgebildet und über
eine angeformte Öse 27 gelenkig mit einem Aufnahmebolzen 29 in der Aufnahmevorrichtung
1 gelenkig verbunden. Das äußere Ende 25 der Flachspiralfeder 23 kann auch durch
eine andere formschlüssige Verbindung mit der Aufnahmevorrichtung 1 verbunden sein.
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Der Durchmesser des eingewickelten Endes 21 der Flachspiralfeder 23
weist vor der Montage einen kleineren Durchmesser als der der Nabe 19 auf. Hierdurch
wird nach dem Aufschieben des eingewickelten Endes 21 der Flachspiralfeder 23 auf
die Nabe 19 eine sichere kraftschlüssige Verbindung gewährleistet. Bei dem Aufsetzen
der Vorratsspule 9 auf die gestellfeste Achse 3 wird das freie Ende 25 mit der Öse
27 auf den Aufnahmebolzen 29 formschlüssig geschoben. Hiernach ist der Bandspanner
bereits montiert. Durch einen Transport des Löschbandes 11 in Pfeilrichtung 33 wird
die Vorratsspule 9 in Drehrichtung 35 gedreht, wobei die Flachspiralfeder 23 aufgezogen
wird. In dem Moment wo die Flachspiralfeder 23 an ihrem eingwickelten Ende 21 auf
Block fährt, wirkt sie als Reibungskupplung und erzeugt ein der Transportrichtung
33 entgegengesetzt wirkendes Reibmoment.
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Der Bandtransport erfolgt über ein mit der Aufwickelspule 7 zusammenwirkendes
und nicht dargestelltes Klinkengetriebe mit einer Rücklaufsperre. Der hierbei erforderliche
Überweg würde das Löschband 11 spannungslos machen, wenn nicht die Flachspiralfeder
23 wirksam werden würde.
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In der Normalstellung wird das Löschband 11 gemäß Figur 1 in der ausgezogenen
Darstellung stramm gehalten. Wird nun aber der Typenträger 37 aus der ausgezogenen
in die gestrichelte Darstellung gemäß Figur 1 bewegt, so wird die Vorratsspule 9
auch etwas in Abziehrichtung 35 gedreht und das Löschband 11 freigegeben. Kehrt
nun der Typenträger 37 in die ausgezogene Darstellung
gemäß Figur
1 zurück, würde das Löschband 11 nicht mehr stramm sein, wenn die Flachspiralfeder
23 nicht die Vorratsspule 9 entgegen der Abziehrichtung 35 zurückstellen würde.
Das eingespannte federnde Ende 25 der Flachspiralfeder 23 erzeugt ein Rückstellmoment,
um eine entgegen zur Abziehrichtung 35 der Vorratsspule 9 wirkende Kraft zu erzeugen,
wodurch das Löschband 11 nach dem Abdruckvorgang immer sofort wieder stramm gezogen
wird. Das eingewickelte Ende 21 der Flachspiralfeder 23 erzeugt einen konstanten
Reibschluß an der Nabe 19 der Vorratsspule 9. Damit das freie Ende 25 der Flachspiralfeder
23 auch immer reibungslos federn kann, ist die Flachspiralfeder 23 von ihrem inneren
Ende 21 zu ihrem äußeren Ende kegelig zugeschnitten. Hierdurch wird ein Reiben auf
der Unterlage der Aufnahmevorrichtung 4 ausgeschlossen.
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Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, daß die Vorratsspule
9 zwei Flansche 39, 41 aufweist und mit einem Te-ller 31 formschlüssig beim Aufsetzen
verbindbar ist. Der Aufnahmeteller 31 ist mit der Nabe 19 fest verbunden und ist
in der Aufnahmevorrichtung auf der gestellfesten Achse drehbar gelagert.
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Da die Nabe 19 nicht Teil der Vorratsspule 9 ist, wird die austauschbare
Vorratsspule 9 billiger in der Herstellung.
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Die erfindungsgemäße Spannvorrichtung zeichnet sich durch billig herzustellende
und leicht zu montierende Einzelteile aus,wobei die Erzeugung eines konstanten Rückstellmomentes
zum Spannen des Löschbandes immer gewährleistet ist.