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Bildübertragungseinrichtung
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Diese Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Ubertragen eines entwickelten
Bildes, das von der Oberfläche eines Trägers für ein entwickeltes Bild qetragen
wird, auf ein Bildempfangsmaterial. Sie betrifft, genauer gesagt, eine einer derartigen
Anordnung zugehörigen BildüertragungP einrichtung, bei welcher die Bildübertragungstätigkeit
dadurch vorgenommen wird, daß man durch eine Koronaentladung eine elektrostatische
Ladung der Oberfläche des Bildempfangsmaterials gegenüber der Oberfläche mitteilt,
auf welche das entwickelte Bild übertragen werden soll.
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In den letzten Jahren wurden verschiedenartige Typen von Bilderzeugungsgeräten
vorgeschlagen, welche ein Bild auf einem Bildempfangsmaterial wie etwa gewöhnlichem
Papier usw. durch die Ubertragung eines entwickelten Bildes herstellen. In einem
derartigen Bilderzeugungsgerät, wie etwa beispielsweise einer elektrophotographischen
Einrichtung eines Typs, in welchem ein latentes elektrostatisches Bild auf einem
photoempfindlichen
Material gebildet wird, das eine photoleitfähige
Schicht aufweist, dann das latente Bild bzw. Ladungsbild mit einem Toner entwickelt
wird, und dann das somit gebildete Tonerbild auf ein geeignetes Flächenteil wie
etwa Papier oder dergl. übertragen wird, ist es üblich, daß eine derartige Bildübertragung
entweder durch eine Walzenübertragungseinrichtung oder eine Koronaübertragungseinrichtung
durchgeführt wird. Die Walzenübertragungseinrichtung ist so aufgebaut, daß eine
elektrisch leitfähige Gummiwalze, die mit der Masse verbunden oder an eine geeignete
Spannung angelegt ist, einem Druckberührungvorgang zum photoempfindlichen Teil hin
ausgesetzt wird, und während die Walze rotiert, wird ein Tonerbild auf dem Bildempfangspapier
vom photoempfindlichen Teil dadurch gebildet, daß man das Empfangspapier veranlaßt,
durch Rolle und photoempfindliches Teil hindurchzulaufen. Diese Walzenübertragungseinrichtung
weist einerseits einen derartigen Vorteil auf, daß die Druckberührungsstellung des
Bildempfangspapiers an der Oberfläche des photoempfindlichen Teils verhältnismäßig
einfach dadurch gesteuert werden kann, daß man ein Klinkenteil vorsieht, das einen
Eingriff des Endteils des Bildübertragungspapiers mit einem Teil der Rolle herstellt,
weswegen beispielsweise Mehrfarben-Bildübertragung mühelos vorgenommen werden kann.
Wenn deshalb die Walzenübertragungseinrichtung in einer elektro-farbphotographischen
Einrichtung verwendet wird, in welcher Tonerbilder in verschiedenen Farben aufeinanderfolgend
auf dem photoempfindlichen Teil gebildet werden, und die Tonerbilder aufeinanderfolgend
übereinander und auf dasselbe Bildempfangspapier aufgebracht werden, bietet sie
ein gewisses Maß an Bequemlichkeit bei der Handhabung. Andererseits weist die Walzenübertragungseinrichtung
derartige Nachteile auf, daß die sogenannte "Aussetzerscheinunq, bei welcher der
mittlere Teil des rechteckigen Tonerbildes nicht ordnungsgemäß als endgültiges Bild
übertragen wird, ohne weiteres dazu neigt, aufzutreten; daß für die Mehrfarben-
Bildübertragung
eine Bildübertragungs-Wirkungsgrad-Steuereinrichtung zum aufeinanderfolgenden Erhöhen
einer Spannung, die an die Rolle anzulegen ist, zusätzlich in manchen Gelegenheiten
erforderlich ist; daß das photoempfindliche Teil dazu neigt, mechanischen Schäden,
wie etwa seiner Abnutzung und der Erzeugung von Poren bzw. feinen Löchern in seiner
Oberfläche wegen der unmittelbaren Andruckberührung der Rolle mit dem photoempfindlichen
Teil an einem Abschnitt ausgesetzt zu sein, an welchem kein Bildempfangspapier vorliegt,
oder wenn das Bildempfangspapier völlig verbraucht ist; und daß der Toner an der
Oberfläche der Rolle anhaftet, um die rückwärtige Oberfläche des Bildübertragungspapiers
bei unterschiedicher Papierabmessunq zu beschmutzen. Derartige Nachteile in der
Rollenübertragungseinrichtung können durch die Verwendung einer Koronaübertragungsvorrichtung
gelöst werden. Diese Korona-übertragungsvorrichtung macht allerdings eine zusätzliche,
spezielle Vorrichtung zum Abstützen des Bildempfanqspapiers erforderlich, falls
die Lage der Berührungsoberfläche des Bildempfangspapiers auf dem photoempfindlichen
Teil genau ausgerichtet sein soll, wie dies beispielsweise bei der Mehrfarben-Ubertraqungstätigkeit
der Fall ist.
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Die JP-OS 50-93434 offenbart ein Beispiel einer derartigen Bildübetragungseinrichtung,
welche eine Korona-Auf ladung auf die rückwärtige Oberfläche des Bildempfangspapiers
an einer Bildübertragungsposition mitteilt, wobei ein Ende des Bildempfangspapiers
befestigt ist und der Bewegungsbereich des Bildempfangspapiers reguliert ist, um
es zu ermöglichen, daß die Kontaktlage des Bildempfangspapiers auf das photoempfindliche
Teil ausgerichtet werden kann. Die in dieser Offenlegungsschrift geoffenbarte Vorrichtung
weist eine Klemmtrommel auf, die nahe der photoempfindlichen Trommel vorgesehen
ist, welche zur Drehung angetrieben wird. Diese Klemmtrommel wird in der Richtung
entgegengesetzt zu der der photoempfindlichen Trommel
gedreht und
weist eine große Öffnung mit Ausnahme eines Abschnitts für ihre Papierklemmposition
auf, woran das Bildempfangspapier befestigt wird. Im Inneren dieser Klemmtrommel
ist eine Korona-Entladevorrichtung vorgesehen, die der photoempfindlichen Trommel
an deren Bildübertraqunqsposition zugewandt ist. Ferner ist innerhalb dieser Korona-Entladungsvorrichtung
ein entweder spiralförmiges oder kammförmiges Trageteil vorgesehen, um das Bildempfangspapier
darn zu hindern, an dem oben erwähnten öffnunqsabschnitt in das Innere der Klemmtromnel
hineinzufallen. Dieses Traqeteil ist unbeweglich an der Seitenplatte der photoqraphischen
Einrichtung zusammen mit der Korona-Entladeeinrichtung befestigt. Das Bildempfangspapier,
von welchem ein Ende an der oben erwähnten Klemmstelle befestigt ist, wird durch
die Drehung der Klemmtrommel an die Bildübertragungsstelle bewegt, um der Bildübertragung
des Tonerbildes auf dem photoempfindlichen Teil ausgesetzt zu werden. Da, allerdings,
wie oben beschrieben, der Außenumfang dieses Trageteils imaueiteren Innenraum der
Korona-Entladeeinrichtung angeordnet ist, ist sein Durchmesser allerdings viel kleiner
als der Drehradius des Eingriffsteils des Bildempfangspapiers, und da es einen ziemlich
weiteren Zwischenraumintervall als der Außenumfang der photoempfindlichen Trommel
aufweist, wenn die Bildübertragungstätiqkeit bis zu einem beträchtlichen Ausmaß
voranschreitet und ein beträchtlicher Spalt zwischen diesen befestiqendem Teil und
dem zur photoempfindlichen Trommel hin ansaugenden Teil infolge der Korona-E-tladunq
gebildet ist, dann verliert diessTrageteil seine Fähigkeit, diesen weiteren Abschnitt
aus dem oben erwähnten Grund abzustützen, wobei die Neigung zum Auftreten einer
derartigen Erscheinunq vorliegt, daß dieser weitere Abschnitt herunterhängt oder
sich biegt. Wenn das Herunterhängen, Biegen oder andere ähnliche Verformungen stattfinden,
dann qelingt es nicht, die Drehung der photoempfindlichen Trommel und die Bewegung
des Bildempfangspapiers zu synchronisieren, mit der
Folge, daß
das Bildempfangspapier an seiner Bildübertragungsstelle durchrutscht, während es
an die photoempfindliche Trommel angesaugt wird, wobei eine Bildverlagerung bei
der Bildübertragung auftreten kann.
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Um dieses Problem zu lösen, wird in Betracht gezogen, daß der Durchmesser
des Trageteils vergrößert wird, so daß sein Außenumfang außerhalb der Eorona-Entladeeinrichtung
liegen kann. Ein derartiges Vorgehen bringt allerdings unvermeidlich infolge der
Reibung eine Belastung auf das Bildempfangspapier, das sich in Berührung mit diesem
Trageteil bewegt, weil das Trageteil unbeweglich an der Seitenplatte der photographischen
Einrichtung längs der Korona-Entladeeinrichtung befestigt ist, wie bereits oben
erwähnt wurde. Die auf das Bildempfangspapier aufgebrachte Last wirkt in einer derartigen
Richtung, daß das Bildempfangspapier zurück zu seiner Bildübertragungsstelle an
einem Abschnitt geschoben wird, wo es bereits durch die Bildübertragungsstelle hindurchgelaufen
ist, während die Belastung in einer Richtung einwirkt, um das Bildübertragungspapier
von seiner Bildübertragungsstelle an einem Abschnitt zu entfernen, wo das Bildübertragungspapier
noch nicht die Bildübertragungsstelle erreicht hat. Infolge der Funktion einer derartigen
Reibungslast wird das Bildempfangspapier in einen Zustand der Spannung oder Entspannung
an der-Bildübertragungsstelle gebracht, wobei ein Aussetzen, eine Unregelmäßigkeit
und andere unerwünschte Erscheinungen ohne weiteres bei der Bildübertragung auftreten
können. Die Erzeugung von Verformungen und der Reibungsbelastung, wie dies oben
erwähnt wurde, verschlechtern die Reproduzierbarkeit der Berührung zwischen dem
Bildempfangspapier und der photoempfindlichen Trommel, was ein Grund für einen derartigen
Nachteil wird, daß bei der Einrichtung für die Mehrfarben-Bildübertragung wie etwa
bei einer elektro-farbphotographischen Einrichtung die Positionen von Bildern, die
aufeinanderfolgend überlagert werden
sollen, ganz oder teilweise
verlagert werden, d.h. eine Farbdiskrepanz auftritt.
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Die Unzulänglichkeiten und Nachteile bei der Einrichtung, die in
der JP-OS 50-93434 geoffenbart ist, können durch die Bildübertragungseinrichtung
ausgeräumt werden, die insbesondere in den Fig. 6 und 7 der JP-OS 50-99334 gezeigt
ist. Die letztgenannte Bildübertragungseinrichtung weist eine derartige Konstruktion
auf, daß eine das Bildempfangspapier tragende Trommel, die in der Richtung entgegengesetzt
zu der der photoempfindlichen Trommel rotiert, in der Nähe der photoempfindlichen
Trommel vorgesehen ist. Diese Tragetrommel weist eine elektrisch leitfähige Bildübertragungs-Kontaktoberfläche
mit einer Vielzahl von Öffnungen zum Durchgang von Korona-Entladeströmen auf, und
sie rotiert, wobei ein Ende des Bildempfangspapiers an dieser Kontaktoberfläche
befestigt ist. Die Korona-Entladeeinrichtung ist der photoempfindlichen Trommel
an der Bildübertragungsstelle innerhalb der Tragetrommel zugewandt. Dementsprechend
kann der Außendurchmesser der Tragetrommel dem Rotationsdurchmesser des Eingriffsteils
des Bildempfangspapiers angenähert werden. Das Bildempfangspapier bewegt sich durch
Drehung der Tragetrommel, die die Bildempfangspapier-Kontaktoberfläche umfaßt. Zu
diesem Zeitpunkt ist die Korona-Entladeeinrichtung derart angeordnet, daß sie eine
elektrische Aufladung auf die rückwärtige Oberfläche des Bildempfangspapiers durch
die oben erwähnten Öffnungen hindurch auftragen kann. Infolgedessen ist der elektrisch
leitfähige Kontaktabschnitt für das Bildempfangspapier derart ausgelegt, daß eine
geeignete Spannung hieran angelegt werden kann, damit der elektrisch leitfähige
Kontaktabschnitt für das Bildempfangspapier nicht eine große Sperre für den Durchtritt
des Korona-Entladestroms durch die Öffnungen zu bieten braucht. Die Fehler bei dieser
Bildübertragungseinrichtung sind derart, daß
eine ausschließlich
Stromquelleneinrichtung erforderlich ist, um an die Kontaktoberfläche der Tragetrommel
für das Bildempfangspapier eine Spannung anzulegen, wie oben erwähnt ist; daß eine
elektrisch leitfähige Einrichtung mit einem komplizierten Aufbau oder einem Mechanismus,
der eine Gleiteinrichtung usw. aufweist, erforderlich ist, um eine Spannung auf
die rotierende Kontaktoberfläche für das Empfangspapier zu übertragen; und daß die
Spannung, die verwendet werden soll, so hoch sein sollte wie etwa mehrere hundert
bis tausend Volt, weswegen Möglichkeiten vorliegen, daß, wenn Staub oder Entwicklerträger
wie etwa Eisenpulver an dem Bildempfangspapier anhaften, Strom zum Bildempfangspapier
abfließt, wobei er das Bild stört, oder zu anderen Teilen der Einrichtung.
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Die Fehler oder Nachteile bei den in den JP-OSen 50-93434 und 50-99334
geoffenbarten Vorrichtungen können ohne weiteres durch eine Bildübertragungseinrichtung
ausgeräumt werden, die in der JP-OS 51-78340 (oder US-PS 4 072 412) geoffenbart
ist. Diese Bildübertragungseinrichtung ist mit einer Einrichtung versehen, um mit
einem Ende des Bildempfangspapiers in Eingriff zu treten und dieses an dem Umfang
vorbeizudrehen, der äußerst dicht neben der photoempfindlichen Trommel an der Bildübertragungsstelle
liegt; mit mehreren Regulierungswalzen (die mit einem vorbestimmten Zwischenraum
angeordnet sind) haben Umfangsoberflächen, welche von innen her mit dem Umfang in
Berührung gebracht werden, und sie laufen mit im wesentlichen derselben Umfangsgeschwindigkeit
wie das in Eingriff stehende Ende des Bildempfangspapiers; mit einem Mechanismus
zum Verhindern der Kollision zwischen einem in Eingriff mit dem Empfangspapier tretenden
Greifabschnitt und den Regulierwalzen dadurch, daß in geeigneter Weise diese Mehrzahl
von Walzen in Abstand vor und hinter dem Durchlaufen des Greifabschnitts verlagert
werden; und mit einer Korona-Entladungeeinrich-
tung, die zwischen
den oben erwähnten Walzen im Inneren des oben erwähnten Umfangs angeordnet ist und
an der Bildübertragungsstelle der photoempfindlichen Trommel zugewandt ist. Da sich
das Bildempfangspapier bewegt, während es durch Regulierung in eine im wesentlichen
zylindrische Form durch die oben erwähnte Mehrzahl von Regulierungswalzen gebracht
wird, ohne daß es gleichzeitig einer Reibungsbelastung in irgendeinem nennenswerten
Maß unterzogen wird, besteht eine geringere Möglichkeit des Diskrepanz, des Aussetzens
und der Unregelmäßigkeiten in der Bildübertragung, oder der Farbdiskrepanz in einer
elektro-farbphotographischen Einrichtung, und außerdem ist keine Hochspannung erforderlich,
die an die Vielzah-l von Walzen angelegt werden muß, damit die Korona-Aufladung
glatter vonstatten geht. Allerdings ist bei der Bildübertragungsvorrichtung, wie
sie oben erwähnt ist, die Verwendung eines komplizierten Mechanismus zum Drehen
einer jeden Regulierungswalze sowie auch zum Zurückfahren dieser Regulierungswalzen
innerhalb der Zeit des Durchlaufs des Greifabschnitts erforderlich. Zusätzlich liegt
hier dahingehend eine Unzulänglichkeit vor, daß, wenn die Regulierungswalzen in
die Lage zurückkehren, in welcher sie in Berührung mit dem Bildempfangspapier stehen,
dem Bildempfangspapier ein Stoß mitgeteilt wird, der in manchen Fällen der Anlaß
für Unregelmäßigkeiten in der Bildübertragung sein kann.
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Es ist die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bildübertragungsvorrichtung
mit einem einfachen Aufbau vorzusehen, welche in der Lage ist, die bei den herkömmlichen
Bildübertragungseinrichtungen dargestellten Unzulänglichkeiten ohne weiteres zu
lösen.
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Es ist ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Bildübertragungseinrichtung
mit einfachem Aufbau vorzusehen, welche in der Lage ist, ohne weiteres
und
genau das Bildübertragungsteil und das photoempfindliche Teil in ihrer gegenseitigen
Lage aufeinander auszurichten, wobei die Bildübertragungseinrichtung zu einer Korona-Ubertragungseinrichtung
gehört.
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Es ist ein noch anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Bildübertragungsvorrichtung
vorzusehen, die eine zufriedenstellende Reproduzierbarkeit der Positionsausrichtung
bzw. -registrierung bietet, und die in der Lage ist, ohne weiteres ein mehrfarbiges
Übertragungsbild hoher Qualität bei einem einfachen Aufbau zu liefern, wenn sie
beispielsweise bei der Mehrfarben-Bildübertragung mit einer elektro-farbphotographischen
Einrichtung verwendet wird.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist, allgemein gesagt, eine Einrichtung
zum Ubertragen eines entwickelten Bildes, das von einem Bildträgerteil getragen
wird, auf die Oberfläche eines Bildempfangsmaterials vorgesehen, wobei die Einrichtung
eine Bildübertragungs-Korona-Entladeeinrichtung aufweist, die eine Bildübertragungs-Korona-Entladung
auf die rückwärtige Oberfläche des Bildempfangsmaterials aufbringt; eine Bildempfangsmaterial-Trageeinrichtung
mit einem Bereich, um in Berührung mit der rückwärtigen Oberfläche des Bildempfangsmaterials
zu gelange, wobei der Berührungsbereich eine elektrisch leitfähige Schicht, eine
Isolierschicht, die an der Oberflächenseite angeordnet ist, wo die Trageeinrichtung
das Bildempfangsmaterial berührt, und mehrere Öffnungen aufweist, die durch jede
Schicht hindurchtreten und die Bildübertragungs-Korona-Entladung hindurch treten
lassen; sowie eine adsorbierende bzw. ansaugende Korona-Entladungseinrichtung, welche
eine Korona-Entladung aufbringt, um das BiJdempfangsmaterial zu veranlassen, an
den Berührungsbereich der Trageeinrichtung für das Bildempfangsmaterial angesaugt
zu werden.
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Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung im einzelnen unter Bezugnahme
auf bevorzugte Ausführungsbeispiele beschrieben,die in den beigefügten Zeichnungen
gezeigt sind, in welchen: Fig. 1 eine erläuternde Ansicht eines Farbkopierers ist,
in welchem die vorliegende Erfindung verwendet ist, Fig. 2 eine Perspektivansicht
des erfindungsgemäßen Trageteils für Bildempfangspapier ist, Fig. 3 eine teilweise
vergrößerte schematische Ansicht des Trageteils für das Bildübertragungspapier ist,
Fig. 4 die vergrößerte Ansicht eines Querschnitts eines Eingriffsabschnitts des
Trageteils ist, Fig. 5 eine schematische Seitenansicht eines abgeänderten Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Bildübertragungseinrichtung ist, und Fig. 6 eine schematische
Seitenansicht eines anderen abgeänderten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Einrichtung ist.
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Fig. 1 ist eine erläuternde Ansicht eines Farbkopierers, in welchem
die Bildübertragungseinrichtung der vorliegenden Erfindung verwendet ist. In der
Zeichnung bezeichnet das Bezugszeichen 1 einen transparenten Bildvorlagen-Auflagetisch,
der an einem Gehäuse (nicht gezeigt) des Kopierers befestigt ist, worauf die Bildvorlage
0, die kopiert werden soll, angebracht bzw. auf-
gelegt ist. Ein
Bezugszeichen 2 bezeichnet eine photosensitive bzw. photoenpfindliche Trommel beispielsweise
mit einem Aufbau, bei welchem eine photoleitfähige Schicht auf einer leitfähigen
Trommelunterlage gebildet ist, und eine transparente Isolierschicht ist auf dieser
photoleitfähigen Schicht gebildet. Die photosensitive Trommel 2 ist mit einer Antriebswelle
3 gekoppelt, welche eine Rotationskraft von einem Elektromotor (nicht gezeigt) entgegennimmt
und sich mit einer konstanten Drehzahl in der PEeilrichtung dreht. Ein optisches
Bild der Bildvorlage 0 wird an der Umfangsoberfläche dieser photosensitiven Trommel
2 in ihrer Belichtunsstellung gebildet.
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Dieses optische Bild wird durch ein optisches System gebildet, das
von einem Abtastsystem, einem Abbildungs-Linsensystem, einem Farbwählsystem und
einem Lichtumlenksystem besteht. Das Abtastsystem ist derart aufgebaut, daß es eine
Lampe 5 mit einem reflektierenden Schirm 4, einem ersten Abtastspiegel 6, der sich
mit der Lampe 5 in gegenseitiger Befestigung befindet, und einen zweiten Abtastspiegel
7 aufweist, der dem ersten Abtastspiegel 6 gegenüberliegt. Licht, das von einer
Bildvorlage reflektiert wird, wird aufeinanderfolgend vom ersten Spiegel 6 und dem
zweiten Spiegel 7 reflektiert, wonach es gegen eine bildformende Linse bzw. ein
Objektiv 8 gerichtet wird.
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Der erste Spiegel 6 und der zweite Spiegel 7 bewegen sich parallel
zum Bildvorlagetisch 1, um die Bildvorlage O abzutasten. In diesem Augenblick bewegt
sich der erste Spiegel 6 mit einer Geschwindigkeit, die dadurch erhalten wird, daß
man den Kehrwert der bildformenden Vergößerung der Linse 8 mit der Umfangsgeschwindigkeit
der photosensitiven Trommel 2 multipliziert. Der zweite Spiegel 7 bewegt sich mit
einer Geschwindigkeit, die die Hälfte der des ersten Spiegels 6 beträgt, wobei eine
konstante Lichtweglänge zwischen dem abgetasteten Teil der Bildvorlage 0 und der
Linse 8 aufrechterhalten bleibt. Nach der Fertigstellung des Abtastvorganges kehren
die Spiegel
6 und 7 in ihre Ausgangsstellungen zurück. Das Erleuchten
der Lampe 5, das Beginnen der Bewegung der Spiegel 6 und 7 zum Abtasten, das Einstellen
der Abtastbewegung und das Zurückbringen der Spiegel in die Originallage ist alles
mit der Drehbewegung der photosensitiven Trommel 2 durch eine bekannte Einrichtung
synchronisiert, wobei ein optisches Bild des Originals O an einen speziellen Bereich
der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 gebildet werden kann. Im übrigen
wird in der dargestellten Einrichtung die Bildvorlage einmal für jede halbe Umdrehung
der photosensitiven Trommel abgetastet. Die bildformende Linse 8 projiziert ein
Bild im Bereich in Bildvorlage, dem der erste Abtastspiegel 6 zugewandt ist, auf
die Oberfläche der photosensitiven Trommel in der Belichtungsstellung. Aus dem Gesichtspunkt
der Notwendigkeit zum Verkleinern der gesamten Vorrichtung heraus allerdings ist
der Lichtstrahl, der von der Linse 8 ausgesandt wird, durch die Spiegel 9 und 10
umgelenkt.
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Eine Filterplatte bzw. Filterscheibe 11 ist im Lichtweg des optischen
Systems zwischen der Linse 8 und dem Spiegel 9 in Fig. 1 angeordnet. Diese Filterscheibe
11 ist derart aufgebaut, daß vier unterschiedliche Arten von Filtern 112, 113, 114
und 115 auf Grundrahmen angeordnet sind, die an einer Tragwelle 12 einander im wesentlichen
rechtwinklig schneidend angeordnet sind. Die Tragwelle 12 ist mit einer Antriebseinrichtung
(nicht gezeigt) derart verbunden, daß sie jedesmal um einen gleichen Winkel gedreht
wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Filter 112 ein Farbfilter,
um allein Licht eines Rot-Wellenlängenbereichs hindurchzulassen, 113 ist ein Farbfilter,
um Licht eines Grün-Wellenlängenbereichs hindurchzulassen, und 114 ist ein Farbfilter,
um Licht eines Blau-Wellenlängenbereichs allein durchzulassen. Diese Filter werden
zum Zeitpunkt
der Farbkopie verwendet, oder der Farbzerlegung,
oder der Farbbildwiedergabe. Das Filter 115 ist ein Rauhfilter welches zu Zeitpunkt
der Wiedergabe eines monochromatischen Bildes verwendet wird. Zum Zeitpunkt der
Wiedergabe eines monochromatischen Bildes ist das Graufilter im oben erwähnten Lichtweg
angeordnet. Zum Zeitpunkt der Farbwiedergabe werden allerdings die Farbfilter 112,
113 und 114 aufeinanderfolgend in den Lichtweg für jeden Abtastvorgang der Bildvorlage
gebracht. Lageänderungen werden durch die bekannte Steuereinrichtung auf dem Rückweg
der Spiegel 6 und 7 in ihre Originallage synchron mit der Drehung der Trommel 2
durchgeführt. Somit werden im Fall der Farbwiedergabe auf der Umfangsoberfläche
der photosensitiven Trommel aufeinanderfolgend optische Bilder hergestellt, die
dem roten, grünen und blauen Licht der Bildvorlage O für jede halbe Umdrehung der
photosensitiven Trommel 2 entsprechen.
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Nun wird die Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 dem
Entladestrom von der Korona-Entladeeinrichtung 13 ausgesetzt, bevor sie die Belichtungsstellung
erreicht, und wird gleichförmig aufgeladen (beispielsweise in der positiven (+)
Polarität. Die derart aufgeladene Oberfläche der photosensitiven Trommel erreicht
nachfolgend ihre Belichtungsstellung, und während sie der Belichtung des Lichtbildes
von der Bildvorlage 0 durch das oben erwähnte optische System ausgesetzt ist, empfängt
sie gleichzeitig eine die Aufladung entfernende Wirkung durch einen Wechselstrom
(der eine Wechselstromvorspannung umfaßt) oder von einer Entladevorrichtung 14,
die hierauf eine Korona-Entladung in der entgegengesetzten Polarität zu der der
Korona-Entladeeinrichtung 13 aufbringt. Nachfolgend wird die Oberfläche der photosensitiven
Trommel gleichförmig von einer Lampe 15 über ihre gesamte Oberfläche beleuchtet,
wobei ein elektrostatisches, latentes Bild mit hohem
Kontrast gebildet
wird. Die Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2, auf welcher das elektrostatische,
latente Bild gebildet wurde, dreht sich weiter, um eine Entwicklungslage zu erreichen,
wo eine Entwicklungseinrichtung 16 angeordnet ist. In der Entwicklungseinrichtung
16 sind Entwickler 161, 162 und 163 angeordnet, welche Toner in cyanblauer, magentaroter
und gelber Farbe, die komplementäre Farben für rot, grün bzw. blau sind, der Oberfläche
der photosensitiven Trommel zuführen, sowie ein Entwickler 164, um schwarzen Toner
an die Oberfläche der photosensitiven Trommel heranzuführen und in Berührung zu
bringen. Jeder dieser Entwickler weist eine Öffnung auf, welche der Oberfläche der
photosensitiven Trommel zugewandt ist, ein Gehäuse mit solchen Abschnitten, um gemischten
Entwickler vorbestimmter Farbtoners und den Träger zum Aufbringen der Ladung in
der entgegengesetzten Polarität (z.B. in der negativen (-) Polarität) zu dem des
latenten Bildes auf den Toner aufzubringen, und eine Magnetbürstenvorrichtung, die
im Gehäuse angeordnet ist. Die Magnetbürste weist einen derartigen Aufbau auf, daß,
wie es bekannt ist, ein Rohr aus nicht-magnetischem Material lose um einen Permanentmagnetstab
aufgeschoben ist. Durch die Drehung dieses Rohres wird der Toner auf die Oberfläche
der photosensitiven Trommel aufgebracht. Im Fall der monochromatischen Bildwiedergabe
wird der Entwickler 164 für schwarzen Toner oder irgendeiner der Entwickler 161,
162 und 163 für Cyanblau, Magentarot und Gelb betätigt. Im Fall der Farbwiedergabe
werden die elektrostatischen, latenten Bilder, die den Lichtbildern der entsprechenden
roten, grünen und blauen Farben entsprechen, durch Betätigen des cyanblauen, magentaroten
und gelben Tonerentwicklers 161, 162 und 163 entwickelt. Jeder der Entwickler wird
für seine Tätigkeit derart gesteuert, daß eine vorbestimmte Farbwiedergabe vorgenommen
werden kann, d.h ein latentes Bild, das einem Lichtbild in einer Farbe ent-
spricht,
die in komplementärem Zusammenhang mit dem Bild der Farbe steht, kann durch die
bekannte Steuereinrichtung entwickelt werden.
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Die Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2, an welcher das
Tonerbild angeheftet wurde, erreicht nachfolgend die Bildübertragungsstelle. Eine
Bildübertragungseinrichtung 19, die im einzelnen später beschrieben werden soll,
befindet sich an dieser Bildübertragungsstelle. Nachdem das Tonerbild auf ein geeignetes
Bildempfangsteil wie etwa Papier an dieser Bildübertragungsstelle übertragen wurde,
wird die Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 der Reinigung von verbleibendem
Toner an der Umfangsoberfläche mit einer federnden Klinge 17 aus Gummi usw. unterzogen,
welche sich an ihrem Kanten- bzw. Schneidenabschnitt in Andruckberührung mit der
photosensitiven Trommel befindet, um diese für den nachfolgenden bildformenden Zyklus
vorzubereiten.
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Der Toner, der von der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel
durch den Kantenabschnitt der Klinge bzw.
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Leiste 17 abgeschabt wurde, wird durch einen Schneckenförderer 18,
der sich innerhalb des Klingengehäuses dreht, in eine Aufnahmekammer (nicht gezeigt)
abgegeben.
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Nun ist die Bildübertragungseinrichtung 19 hauptsächlich aus einem
trommelförmigen Träger 19' für ein Bildempfangspapier P gebildet. Das das Bildempfangspapier
tragende Teil 19', das in dem Kopierer der Fig. 1 verwendet wird, weist einen Außendurchmesser
auf, der ein ganzer Bruchteil des Außendurchmessers der photosensitiven Trommel
2 ist: im dargestellten Fall weist das Trageteil 19' einen Außendurchmesser auf,
der gleich ist der Hälfte von dem der photosensitiven Trommel 2, oder ein wenig
kleiner als diese, so daß er einen Umfang aufweisen kann, der gleich ist der Länge
des Bildempfangspapiers, das an der Umfangsoberfläche des Trageteils gehalten wird.
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Es weist auch zylindrische Rahmenabschnitte 191, 192 auf, die zwischen
ihren einander zugewandten inneren Enden mit einem ein wenig breiterem Abstand bzw.
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Zwischenraum angeordnet sind als die maximale Breite verschiedenartiger
Papierabmessungen beträgt, d.h. in einer Abmessung, die geringfügig breiter ist
als die Breite des bildformenden Bereiches an der Umfangsoberfläche der photosensitiven
Trommel, sowie ein Verbindungsteil 193, welches einstückig diese beiden Rahmenabschnitte
191, 192 verbindet. Die äußere Umfangsoberfläche dieses Verbindungsteils 193 fluchtet
mit der äußeren Umfangsoberfläche der Rahmenabschnitte 191, 192. Die Umfangslänge
der Rahmenabschnitte 191, 192, der Verbindungsabschnitte 193 ausgenommen, ist geringfügig
länger als die Länge des Bildempfangspapiers in seiner maximalen Länge von den zu
verwendenden verschiedenartigen Papierabmessungen, d.h., sie ist geringfügig länger
als die Umfangslänge des bildformenden Bereichs an der Umfangsoberfläche der photosensitiven
Trommel.
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Eine Verbindungsplatte 194, die ein Aufnahmeloch 195 für eine Welle
aufweist, um fest an einer Drehantriebswelle angebracht zu werden, die noch später
beschrieben werden soll, ist diametral am Rahmenabschnitt 191 befestigt. Ein Netzgitter
196 ist rund um die äußere Umfangsoberfläche gewickelt, die sich zwischen den Rahmenabschnitten
191, 192 erstreckt. Das Netzgitter weist einen derartigen Aufbau auf, daß seine
äußere Oberfläche, die in Berührung mit dem Bildempfangspapier gelangen soll, isolierend
ausgebildet ist, und es weist eine Öffnungsfläche auf, um es dem Bildübertragungs-Korona-Entladestrom
zu gestatten, hindurchzutreten.
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Das tatsächliche Beispiel des Netzgitters 196 kann einen derartigen
Aufbau aufweisen, wie er in Fig. 3 gezeigt ist, wo es ein elektrisch leitfähiges
Substrat 196 bzw. einen Träger und einen isolierenden Oberzug 1962 aufweist. Das
elektrisch leitfähige Substrat 1961 kann
auf verschiedenartige
Weise hergestellt werden, wie beispielsweise dadurch, daß man mehrere feine Öffnungen
in einem flachen Metallblech wie etwa rostfreiem Stahl, Nickel usw. durch Ätzen
bildet, oder durch Elektroplattieren bzw. galvanische Auftragung, oder Verweben
von Metalldrähten in Form eines Netzes, oder Verweben von Garnen aus Glasfasern,
Nylon, Tetron, Seide und anderer Materialien in Netzform, worauf eine elektrisch
leitfähige Farbe als Uberzug aufgebracht wird. Ferner kann der isolierende überzug
1962, der auf der Oberfläche des oben erwähnten elektrisch leitfähigen Substrats
1961 durch Auftragung vorgesehen sein soll, aus Kunstharzfarbe wie etwa Acrylesterharz,
Melaminharz, Alkydharz, Vinylchlorid/ Vinylacetat-Harz, Phenolharz, Urethanharz,
Silikonharz, ungesättigten Polyestern, fluoriertes Harz usw. gebildet sein. Eine
bevorzugte Dicke des überzugs liegt etwa im Bereich von 100 bis 200 . Es ist auch
möglich, daß feine Öffnungen in einem flachen Aluminiumblech durch Ätzen oder Stanzen
gebildet werden, dessen Oberfläche einer Allunit-Behandlung (almite-treatement)
zur Bildung eines halbleiterartigen überzugs ausgesetzt wird. Im übrigen kann, wenn
die Oberfläche des Netzgitters 196 mit einem nicht-adhäsiven Harz, z.B. Polytetrafluoräthylen,
abgedeckt wird, die Verschmutzung infolge verstreuten Toners usw. gemindert werden.
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Das Netzgitter 196 muß insbesondere eine geeignete Gittermaschengröße
aufweisen (welche vom Drahtdurchmesser und der Anzahl bzw. der Größe der Maschenöffnungen
abhängt), um es dem für die Bildübertragung erforderlichen Korona-Entladestrom zu
gestattten, hindurchzutreten, und das Bildempfangspapier elektrostatisch an das
Gitter anzusaugen, sowie einen geeigneten spezifischen Widerstand und eine geeignete
Dielektrizitätskonstante der Isolierschicht auf der Gitteroberfläche. In anderen
Worten, für die Fähigkeit der Bildübertragung soll der
Drahtdurchmesser
des Netzgitters so klein wie möglich sein, daß keine Unregelmäßigkeiten in der Bildübertragung
infolge des Netzgitters stattfinden, das eine nicht zu vernachlässigende Sperre
gegenüber dem Korona-Entladestrom bildet, der sich auf die rückwärtige Oberfläche
des Bildempfangspapiers richtet, und die Anzahl bzw. Größe der Gitteröffnung soll
so hoch sein wie möglich. Der spezifische Widerstand der Isolierschicht des Gitters
sollte vorzugsweise im Bereich von 1 x 108 16 SL.cm bis 1 x 10 6 Q ,cm liegen. Der
Grund für diesen Bereich liegt darin, daß, wenn der Korona-Entladestrom auf das
Gitter aufgebracht wird, das Ladungspotential des Isolierüberzugs, der der Korona-Entladeeinrichtung
zugewandt ist, etwa 200 V betragen kann, während ein außergewöhnlich hohes Ladungspotential
unerwünschte Erscheinungen wie Kriechströme, Anhaften von Tonern usw.
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verursachen könnte.
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Was die elektrostatische Saugwirkung angelangt, so wird die elektrostatische
ansaugende Kraft des Bildempfangspapiers eine Oberfläche des Netzgitters 196, wie
in Fig. 3 gezeigt, durch die Coulomb-Kraft zwischen der Aufladung an der Oberfläche
des Bildempfangspapiers P, das von der Korona-Entladeeinrichtung 28 geladen wurde,
und einer anderen Ladung in der entgegengesetzten Polarität zu dieser der vorgenannten
erzeugt, welche im elektrisch leitfähigen Substrat 1961 durch die erstgenannte Ladung
induziert wurde. Um deshalb die elektrostatische ansaugende Kraft zu erhöhen, ist
es wirksam, daß die Fläche des elektrisch leitfähigen Substrats 196 zum Bildempfangspapier
P hin so groß wie möglich gemacht.
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Aus dieser Sicht ist es von Vorzug, daß der Drahtdurchmesser des Netzgitters
196 so groß wie möglich gebildet wird und die Größe bzw. Anzahl der Netzöffnungen
so klein wie möglich. Auch sollte die Dielektrizitätskonstante des Isolierüberzugs
1962 vorzugsweise hoch sein,
und die Dicke des überzugs 1962 dünn.
Der spezifische Widerstand des elektrisch leitfähigen Substrats 1961 kann näherungsweise
1 x 106 St ^ cm für einen hinlänglichen Elektrodeneffekt betragen.
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Um die einander widersprechenden Bedingungen bezüglich der Bildübertragungsfähigkeit
und der elektrostatischen Anziehung infolge des Drahtdurchmessers und der Anzahl
bzw. Größe der Gitteröffnung des Netzgitters zu erfüllen, wird es bevorzugt, daß
der Drahtdurchmesser im Bereich von etwa 0,2 bis 1 mm liegt, und daß der Anteil
der Gitteröffnung in einem Bereich von etwa 30 bis 80 % liegt. Die besonders bevorzugten
Werte für den Drahtdurchmesser und den Anteil der Gitteröffnungen sind etwa 0,4
mm bzw. etwa 60 %.
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Im Verbindungsabschnitt 193, der einstückig die beiden Rahmenabschnitte
191, 192 miteinander verbindet, sind Eingriffseinrichtungen 20 ausgebildet, die
fest ein Ende des Bildempfangspapiers P am Trageteil 19' befestigen. Die Eingriffseinrichtung
20 ist, wie in Fig.
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4 gezeigt ist, mit einer Welle 202 versehen, die in einem Öffnungsabschnitt
201 befestigt ist, der im Verbindungsabschnitt 193 ausgebildet ist, mit einer Eingriffsklinke
203, die schwenkbar mit ihrem einen Ende an der Welle 202 frei schwenkbar befestigt
ist, und mit einem Eingriffsteil 204, das einen Teil des Verbindungsabschnitts 193
bildet, und an welchem die Oberfläche eines Endteils des Bildempfangspapiers P sich
durch die Eingriffsklinke 203 in Andruckberührung befindet, sowie durch eine Blattfeder
205, die die Eingriffsklinke 203 zum Eingriffsstück 204 hin antreibt. Während die
Eingriffsklinke 203 das Ende des Bildempfangspapiers P in Andruckberührung mit der
Oberfläche B des Eingriffsteils 204 mit dessen Ende A bringt, ist es bevorzugt,
daß die äußerste Oberfläche (in der Zeichnung ist die Oberfläche
A'
eine Oberfläche des Bildempfangspapiers P, das mit dem Eingriffsstück 204 in Berührung
steht) der Eingriffsklinke 203 nicht über die Oberfläche des Bildempfangspapiers
an der Oberfläche C des Eingriffsteils 204 hinaussteht.
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Dies ist zum Vermeiden der Berührung der äußersten Oberfläche der
Klinke mit der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 mit einer Kraft in
einer Größe, welche diese beschädigt. Auch ist die Oberfläche B des Eingriffsstücks
204 bezüglich der Oberfläche C geneigt. Dies geschieht, um die Außenoberfläche der
Klinke 203 daran zu hindern, über die Oberfläche des Bildempfangspapiers P hinauszuragen,
wie oben erwähnt wurde, sowie auch zum Sichern des sogenannten "scharfen Schnitts"
an dem oberen Ende des Bildes, wodurch die Nähe des oberen Endes des Bildempfangspapiers
P gleichförmig und geradlinig in Berührung mit der photosensitiven Trommel 2 gelangt,
indem man das Bildempfangspapier P mit der oben beschriebenen Oberflächenausbildung
des Eingriffsteils 204 trägt, wobei Störungen im übertragenen Bild am oberen Ende
des Bildempfangspapiers P ausgeräumt werden können. Ein angenäherter Wert für einen
Winkel, der durch die Oberflächen B und C gebildet ist, hängt von der Art des zu
verwendenden Bildempfangspapiers ab. In der Praxis sind etwa 200 ausreichend.
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Die Eingriffsklinke 203 bewegt sich gegen die Antriebskraft der Blattfeder
205, wenn ein Nocken (nicht gezeigt) mit ihrer gebogenen Ecke D in Eingriff tritt,
wobei ein Spalt zwischen dem Abschnitt A und der Oberfläche B des Eingriffsteils
204 gebildet ist, in welchen und aus welchem sich das Bildempfangspapier mit einem
hinlänglichen Spiel bewegt. Wie später erwähnt wird, ist die Ecke D der Eingriffsklinke
203 derart ausgebildet, daß sie mit dem oben erwähnten Nocken sowohl an der Aufnahmestelle
als auch an der Trennstelle für das Bildempfangspapier P beim Bewegungsweg des Eingriffsteils
in
Berührung tritt. Während es bei der vorliegenden Erfindung nicht
immer notwendig ist, das obere Ende des Bildempfangspapiers durch eine mechanische
Einrichtung wie etwa die Eingriffseinrichtung 20 zu befestigen, ist es doch empfehlenswert,
daß eine derartige Eingriffseinrichtung 20 vorgesehen ist, damit man zuverlässig
das obere Ende des Bildempfangspapiers befestigt und damit man die elektrostatische
Saugwirkung unterstützt.
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Das oben erwähnte, das Bildempfangspapier tragende Teil 19 ist an
der Welle 21 durch das Loch 195 des Verbindungsabschnitts 194 befestigt und wird
in Pfeilrichtung in Drehantrieb versetzt. Die Welle 21 befindet sich mit der Drehung
der photosensitiven Trommel 2 im Synchronlauf und wird mit einer Winkelgeschwindigkeit
gedreht, die doppelt so hoch ist, wie die Winkelgeschwindigkeit der Trommel. Das
Bildempfangspapier P wird aus einer bekannten Aufnahmekassette 22 für Bildempfangspapier
blattweise entnommen und wird durch die Führungsplatte 26 derart geführt, daß ein
Ende hiervon durch eine erste Zeitsteuerrolle 24 und eine zweite Zeitsteuerrolle
25, welche in Synchronlauf mit der Drehung der photosensitiven Trommel 2 stehen,
in einen Spalt zwischen der Eingriffsklinke und dem Eingriffsteil der Eingriffseinrichtung
20 für Bildempfangspapier des Trageteils 19' geführt wird, welches die Aufnahmestelle
erreicht hat, bevor das Tonerbild, das dem ersten farbzerlegten Bild (im Fall der
Farbwiedergabe) der Originalvorlage 0, oder dem nicht-farbzerlegten Bild (im Fall
der monochromatischen Wiedergabe) entspricht, das an der photosensitiven Trommel
2 ausgebildet ist, seine Bildübertragungslage erreicht. Somit bewegt sich das Bildempfangspapier
P, von dem ein Ende mit dem Trageteil 19' in Eingriff steht, derart, daß es durch
die Bildübertragungsstelle hindurchläuft, wo es in Berührung mit der photosensitiven
Trommel tritt, während es durch das Trageteil 19' kon-
trolliert
wird, das sich synchron mit der Drehung der photosensitiven Trommel 2 dreht, und
durch die Korona-Entladung durch die elektrische Ansaug-Korona-Entladungseinrichtung
28, die noch später beschrieben werden soll, so daß seine Form und sein Bewegungsweg
im wesentlichen der Hälfte der kreisförmigen Umfangsfläche der photosensitiven Trommel
entspricht. In diesem Fall ist die Drehung der Welle 21 derart eingerichtet, daß
an der Bildübertragungsstelle der Endteil des Bereichs im Bildempfangspapier P,
der der Bildübertragung unterzogen werden soll, und der Endteil des Bereichs in
der photosensitiven Trommel 2, auf welchem das Bild gebildet werden soll, an ein
und derselben Stelle und zu ein und demselben Zeitpunkt zusammenfallen können, und
daß die Umfangsgeschwindigkeit des Bildempfangspapiers und der photosensitiven Trommel
identisch sein können.
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Auf der Oberfläche des Bildempfangspapiers P wird an der oben erwähnten
Bildübertragungsstelle das Tonerbild übertragen, das auf der Umfangsoberfläche der
photosensitiven Trommel gebildet ist. Im Inneren des das Bildempfangspapiers tragenden
Teils 19' ist die Korona-Entladeeinrichtung 27 in festem Zusammenhang mit dem Gehäuse
des Kopierers an einer Linie angeordnet, welche die oben erwähnte Welle 3 und die
Welle 21 verbindet. Die Korona-Entladeeinrichtung 27 bringt einen Korona-Entladestrom
in der zur Aufladung des Toners entgegengesetzten Polarität auf die rückwärtige
Oberfläche des Bildempfangspapiers P auf, welches an einer Stelle angekommen ist,
wo es mit der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel in Berührung gebracht
werden soll, und zwar durch die Öffnungen im Netzgitter 196 des Trageteils 19' hindurch,
wobei die rückwärtige Oberfläche des Bildempfangspapiers P in der entgegengesetzten
Polarität zu der des Toners aufgeladen wird, und zur gleichen Zeit wird das Bildübertragungspapier
P von der elektrostatischen
Saugwirkung mit dem Netzgitter 196
in der Nähe des Bildübertragungsbereichs infolge einer Aufladung in der entgegengesetzten
Polarität zu der der rückwärtigen Oberflächenladung des Bildempfangspapiers P freigesetzt,
die in der elektrisch leitfähigen Schicht der phtoosensitiven Trommel 2 zu erzeugen
ist, und der Toner auf der Oberfläche der Trommel 2 wird auf die Oberfläche des
Bildempfangspapiers übertragen. Zu diesem Zeitpunkt kann, da das Bildempfangspapier
P zur Seite der photosensitiven Trommel 2 angesaugt ist und seine rückwärtige Oberfläche
sich geringfügig von der Oberfläche des Netzgitters 196 trennt, praktisch keine
Unregelmäßigkeit in der Bildübertragung des Toners ersichtlich sein, weil der Bildübertragungs-Koronastrom
in gewissem Ausmaß auf die rückwärtige Oberfläche des Bildempfangspapiers P an seinem
Abschnitt aufgebracht wird, der von dem Netzgitter 196 abgeschirmt ist, von der
Korona-Entladeeinrichtung 27 her gesehen, und eine geringfügige Störung im elektrischen
Feld wird durch die Dicke des Bildempfangspapiers ausgeglichen, selbst wenn eine
Unregelmäßigkeit in der Aufladung in gewissem Ausmaß auftritt.
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Selbst wenn der Spalt zwischen der photosensitiven Trommel 2 und
dem Trageteil 19' gering ist und die Oberfläche des Netzgitters 196 die rückwärtige
Oberfläche des Bildempfangspapiers P berührt, das an die Trommel 2 zum Zeitpunkt
der Bildübertragung angesaugt ist, wirkt eine Ladung in der Polarität, die der der
Tonerladung entgegengesetzt ist, welche der rückwärtigen Oberfläche des Gitters
mitgeteilt wurde, als Bildübertragungsvorspannung, wobei keine Unregelmäßigkeit
in der Bildübertragung infolge des Netzgitters 196 stattfindet.
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Nach Fertigstellung der Bildübertragung wird die Oberfläche des Bildempfangspapiers
der Korona-Entladung in der Polarität entgegengesetzt zu der der Bildüber-
tragungs-Korona
(im Falle der monochromatischen Wiedergabe kann diesel S Polarität verwendet werden)
durch die Korona-Entladungseinrichtung 28 ausgesetzt, die längs des Außenumfangs
des das Bildempfangspapier tragenden Teils 19' angeordnet ist, und wird elektrostatisch
an das Netzgitter 196 des das Bildempfangspapier tragenden Teils 19' angesaugt.
Auf diese Weise wird es durch Ansaugen des Bildempfangspapiers an das Netzgitter
196 möglich, das Bildübertragungs-Tonerbild daran zu hindern, durch die Berührung
des Bildübertragungspapiers mit verschiedenartigen Einrichtungen gestört zu werden,
die rund um den Außenumfang des Trageteils 19' angeordnet sind, wenn sich dieses
bewegt, und auch zu verhindern, daß eine Bildverlagerung auf dem Bildempfangspapier
stattfindet. Die Korona-Entladeeinrichtung 28 wird während des Durchgangs des Bildempfangspapiers
P betätigt, obwohl sie in Abhängigkeit von der Situation auch mit einem gewissen
bestimmten Zeitintervall betätigt werden kann. Falls die Empfangslage des Bildempfangspapiers
P am Trageteil 19' entfernt ist von der Bildübertragungslage hierauf, ist es wirksam,
dieselbe Art einer Korona-Entladungseinrichtung 28', wie oben erwähnt (gezeigt in
Fig. 1 und 5) zwischen diesen beiden Lagen anzuordnen, um die Ansaugung des Bildempfangspapiers
an das Trageteil 19' zu bewirken.
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Insbesondere kann, wenn die Korona-Entladeeinrichtung in der Nähe
der'Empfangslage angeordnet ist, um eine kräftige, ansaugende Korona-Entladung zu
bewirken, die oben erwähnte Eingriffseinrichtung 20 weggelassen werden.
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Im übrigen ist die Korona-Entladeeinrichtung 28 der Aufbringung einer
Vorspannung in derselben Polarität durch ein Gitter ausgesetzt, welches am Öffnungsabschnitt
hiervon vorgesehen ist, um die Oberflächenaufladung des Bildempfangspapiers P im
wesentlichen auf die Spannung in der Nähe der Vorspannung zu unterdrücken, wobei
die Oberfläche des Bildempfangspapiers P daran gehindert werden kann, auf eine außergewöhnlich
hohe Spannung bei
niedriger Feuchtigkeit aufgeladen zu werden,
was eine Behinderung bei der Bildübertragung aus dem Grund verhindert, daß die Oberfläche
des Bildempfangspapiers P bei niedriger Feuchtigkeit auf eine außergewöhnlich hohe
Spannung aufgeladen ist. Um ferner die unzulängliche Ansaugung des Bildempfangspapiers
P an einem Abschnitt hiervon zu verhindern, der von der Korona-Entladeeinrichtung
28 entfernt ist, infolge rascher Abschwächung der Ladung am Bildempfangspapier P
bei hoher Feuchtigkeit (obwohl es nicht immer erforderlich ist, daß das Bildempfangspapier
an das Netzgitter während der Bildübertragung angesaugt ist), kann eine zusätzliche
elektrostatische Saug-Korona-Entladeeinrichtung zwischen dem Trennabschnitt und
dem Bildübertragungsabschnitt am Außenumfang des das Bildübertragungspapier tragenden
Teils 19' vorgesehen sein. Das Bildübertragungspapier P wird vom Trageteil 19' getrennt.
Das Bildübertragungspapier P wird vom Bildübertragungsteil 19' an dem Ende einer
Bildübertragungstätigkeit im Fall der monochromatischen Wiedergabe getrennt. Eine
Einrichtung 29 zum Entfernen von Ladung ist zwischen der Korona-Entladeeinrichtung
28 und einer Trennklinke 30 angeordnet, welche die Trennung vom Trageteil dadurch
erleichtert, daß sie die elektrostatische, anziehende Kraft vom Bildempfangspapier
P entfernt. Im Fall der Farbwiedergabe werden Tonerbilder in unterschiedlichen Farben
übereinander auf dasselbe Bildempfangspapier aufgetragen. Um diesem Rechnung zu
tragen, ist die Einrichtung, die in Fig. 1 gezeigt ist, derartig aufgebaut, daß
sich das das Bildempfangspapier tragende Teil 19' zweimal dreht, wobei ein Ende
des Bildempfangspapiers P am Eingriffsteil des Trageteils befestigt ist, wie es
bereits erwähnt wurde, und daß, wenn der Eingriffsteil durch die Bildübertragungsstelle
hindurchläuft und die Bildtrennstelle erreicht, nachdem er der Wirkung der Einrichtung
29 zum Entfernen von Ladung ausgesetzt wurde, die Eingriffsklinke 203 das Bildempfangspapier
P vom
Trageteil durch die Berührung eines Nockens löst, wie später
beschrieben wird. Gleichzeitig wird die Trennklinke 30, die betrieblich synchron
mit der Drehung der photosensitiven Trommel 2 gesteuert wird, in eine Lage gebracht,
wie sie gestrichelt angezeigt ist, um das Endteil des Bildempfangspapiers P aufzunehmen,
das von dem Eingriffsteil 20 des Trageteils 19 infolge seiner Eigensteifigkeit getrennt
ist, um es von dem Trageteil 19' abzuschälen, und um es dem Förderband 31 zuzuführen.
Im Verlauf des Förderweges des Förderbandes 31 ist es einer Heizeinrichtung 32 ausgesetzt,
die das Tonerbild fixiert, das auf das Bildempfangspapier P übertragen wurde. Nach
dem Fixieren des Bildes wird das Bildempfangspapier durch eine Rolle 33 in eine
Fach 34 abgelegt.
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Was die Lage des das Bildempfangspapier tragenden Teils 19' angeht,
braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß das Trageteil derart angeordnet
ist, daß mindestens an der Bildübertragungsstelle bezüglich der Richtung senkrecht
zur Papieroberfläche in Fig. 1 der bildformende Bereich der photosensitiven Trommel
2 in einem Abstand angeordnet sein kann, innerhalb welchem sich das Netzgitter 196
zwischen den oberhalb erwähnten Rahmenabschnitten 191, 192 erstreckt. Was den Abstand
zwischen den Wellen 3 und 21 angeht, ist er derart gewählt, daß das Bildempfangspapier
(mit einer Dicke von im allgemeinen etwa 100 ) leicht zwischen der oberen Oberfläche
C des das Ende des Bildempfangspapiers ergreifenden Teils 204 und der Umfangsoberfläche
der photosensitiven Trommel 2 auf einer Linie gehalten wird, die die beiden Wellen
3, 21 miteinander verbindet, oder es ist ein Spalt, der geringfügig größer ist als
der oben erwähnte, gebildet, oder es ist ein Spalt gebildet, der geringfügig größer
ist als die Dicke des Bildempfangspapiers P, durch welche in das Bildempfangspapier
frei durch einen Spalt zwischen der äußersten Oberfläche des
Netzgitters
196 des Trageteils 19' und der Umfangsfläche der photosensitiven Trommel 2 auf der
Linie hindurchlaufen kann, die die Wellen 3, 21 verbindet. Wenn ferner das Netzgitter
196 an ein und derselben Außenumfangsfläche mit dem Verbindungsteil 193 versehen
ist, welches die obere Oberfläche C des Eingriffsteils umfaßt, dann ist die Lage
des Trageteils derart, daß entweder das Bildempfangspapier leicht gehalten werden
kann oder ein Spalt gebildet werden kann, der geringfügig größer ist als dieses.
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Damit das Bildempfangspapier P und der das Bild formende Bereich der
photosensitiven Trommel 2 genau zusammenfallen, sollte der Spalt zwischen der oberen
Oberfläche C des Eingriffteils und der äußersten Oberfläche des Netzgitters 196
und der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 auf der oben erwähnten Linie
vorzugsweise genau mit der Dicke des Bildempfangspapiers P zusammenfallen oder geringfügig
kleiner sein als dieses. Da insbesondere das Netzgitter 196 allgemein eine hinlängliche
bzw. geeignete elastische Kraft infolge seines oben erwähnten Aufbaus aufweist,
kann eine derartige Wirkung erzielt werden, daß dem Bildempfangspapier eine hierauf
einwirkende, leichte Andruckkraft verliehen wird, um die Bildübertragung zu fördern.
Es sollte allerdings darauf hingewiesen werden, daß, wenn der Spalt zu klein ist,
der Eingriffsteil 20 der photosensitiven Trommel 2 einen mechanischen Stoß mitteilt,
wobei die Umfangsoberfläche der Trommel geschädigt wird. Wenn ferner das Netzgitter
196, welches durch die Wirkung der Korona-Entladeeinrichtung 27 an einen Abschnitt
aufgeladen wurde, an welchem kein Bildempfangspapier P vorliegt, den Toner anzieht,
der an der photosensitiven Trommel 2 vorliegt, und wenn ein Bildempfangspapier einer
unterschiedlichen Abmessung für die Bildübertragungs verwendet wird, dann ist zu
befürchten, daß eine Verschmutzung der rückwärtigen Oberfläche des Papiers und anderer
Teile verursacht wird. Dementsprechend ist es notwendig, daß der oben erwähnte Spalt
derart ist, daß
eine derartige Erscheinung nicht stattfindet.
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Gemäß einem früher durchgeführten Experiment hat man sich vergewissert,
daß, wenn ein Bildempfangspapier mit einer Dicke von im allgemeinen etwa 100 A verwendet
wird, falls der Spalt zwischen der oberen Oberfläche C des Bildübertragungsteils
204 des Trageteils 19' und der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 von
0,1 bis 0,3 mm beträgt, und falls der Spalt zwischen der äußersten Oberfläche des
Netzgitters 196 und der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 zwischen
0,1 und 2 mm beträgt, das Bildempfangspapier P und der das Bild formende Bereich
auf der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 genau aufeinander ausgerichtet
werden können, wobei eine Bildverlagerung bei der Bildübertragungstätigkeit vermieden
werden kann, und zum Zeitpunkt der Mehrfarbenwiedergabe liegt keine Farbdiskrepanz
unter den verschiedenfarbigen Bildern vor. Man hat sich auch davon vergewissert,
daß im wesentlichen kein Toner an dem Netzgitter 196 anhaftet.
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Fig. 5 zeigt ein Hauptteil eines Kopierers, der in der Lage ist,
Farbwiedergaben wie auch die Einrichtung in Fig. 1 zu bewirken, wobei diese Bestandteile,
die mit denen in Fig. 1 übereinstimmen, zum Zweck der einfacheren Darstellung weggelassen
wurden. In Fig. 5 betrifft das Bezugszeichen 35 eine Düse. Die Düse 35 ist so ausgebildet,
daß sie fest im Inneren des Trageteils 19' angeordnet ist, und sie stößt Luft zur
rückwärtigen Oberfläche des Bildübertragungspapiers P durch die Öffnungen im Netzgitter
196 aus, das sich auf dem Tragteil 19' an eine Stelle unmittelbar vor der Aufnahme
des Entladestroms von der Entladeeinrichtung 27 erstreckt, um entweder dieses Bildempfangspapier
P mit der photosensitiven Trommel 2 an einer Stelle unmittelbar vor der Aufnahme
des Korona-Entladestroms in Berührung zu bringen, oder um es zu ver-
anlassen,
sich vom Trageteil 19' aus zur Seite der photosensitiven Trommel hin zu verlagern.
In diesem Augenblick rutscht das Bildempfangspapier P, das elektrostatisch an das
Netzgitter 196 angesaugt ist, leicht auf dem Netzgitter 196 an seinem rückwärtigen
Ende. Als Düse 35 wird eine solche verwendet, die eine einzige Düsenöffnung aufweist
oder auch mehrere Düsenöffnungen oder eine einzige flache Öffnung mit derselben
Breite wie die des Bildempfangspapiers. In jedem Fall ist die Düse derart angeordnet,
daß keine Verlagerungskraft, welche an der einen Seite stärker ist als an der anderen,bezüglich
der Breite des Bildempfangspapiers P, aufgebracht wird.
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Die Düse 35 ist durch eine Leitung 36 mit einem Gebläse (nicht gezeigt-)
verbunden. Es ist auch möglich, daß die Düse an der rückwärtigen Oberfläche der
Korona-Entladeeinrichtung 27 angeschlossen ist, so daß die Korona-Entladeöffnung
und die Düsenöffnung gemeinsam ausgebildet sind.
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Bei der Einrichtung, wie sie unter Bezugnahme auf Fig. 5 erläutert
wurde, wird die Berührung zwischen dem Bildempfangspapier P und der photosensitiven
Trommel 2 stabil, die Berührungszone vergrößert sich, und der Bildübertragungs-Wirkungsgrad
nimmt zu. In diesem Fall kann auch eine zusätzliche Korona-Entladeeinrichtung 28'
zur Ansaugwirkung in der Nähe der Empfangslage des Bildempfangspapiers vorgesehen
sein. Die Einrichtungen 37, 38 zum Entfernen von Ladung in Fig. 5 sind zum Entfernen
der elektrischen Aufladung an der vorderen und rückwärtigen Oberfläche des Netzgitters
196 vorgesehen.
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Die Reinigungseinrichtung 39 ist in Form einer Bürste, die in einer
dichten Lage oder entfernteren Lage von der Netzgitteroberfläche ausgebildet sein
kann und das Entfernen von Fremdkörpern durchführt, die infolge des Verschüttens
von Toner usw. auf der Oberfläche des Netzgitters anhaften. Die Einrichtungen zum
Entfernen von
Ladung 37 und 38 sowie die Reinigungseinrichtung
39 werden derart gesteuert, daß sie bei der nachfolgenden Drehung nach der Abtrennung
des Bildmpfangspapiers betätigt werden können.
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In dem oben erwähnten Beispiel ist das das Bildempfangspapier tragende
Teil 19' insgesamt eine Art Trommel. Es ist allerdings möglich, daß das Trageteil
in Form eines endlosen Bandes vorliegt, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist. Das in Form
eines endlosen Bandes ausgebildete, das Empfangspapier tragende Teil 19" in Fig.
6 ist derart ausgebildet, daß ein Netzgitter 196' zwischen zwei einen Rahmen bildenden
Riemen 191', 192' ausgebreitet ist, die zueinander parallel mit einem Zwischenraum
zwischeneinander angeordnet sind, der größer ist als die Breite des das Bild formenden
Bereichs an der Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel 2 (in der Darstellung
sind diese beiden den Rahmen bildenden Riemen als ein einziger Riemen zu sehen,
weil sie einander in der Richtung senkrecht zur Zeichenebene überdecken). Durch
Ausbreiten der Rahmenriemen 191', 192' an Rollen 40, 41 und 42 und durch Drehen
der Antriebsrollen 40 und 41 synchron mit der Drehung der photosensitiven Trommel
2 kann das gurtförmige Trageteil 19 einer Umlaufbewegung ausgesetzt sein, in welcher
es durch die Bildübertragungsstelle hindurchläuft, während es das Bildempfangspapier
P trägt, welches von der Rolle 25 wie in der Vorrichtung der Fig. 1 zugeführt wurde.
Die Bewegungsgeschwindigkeit der äuBersten Oberfläche des Netzgitters 196' des Trageteils
19" stimmt mit der Umfangsgeschwindigkeit der photosensitiven Trommel 2 überein.
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Während das Bildempfangspapier P an die photosensitive Trommel angesaugt
wird, indem es den Entladestrom von der Korona-Entladeeinrichtung 27 empfängt, die
an einer Stelle im Inneren des Trageteils vorgesehen ist, ist es einfach am Gitter
196' des Trageteils 19' mit einem anderen Abschnitt hiervon in einem Zustand seiner
Berührung mit
der Trommel angebracht, wobei das Papier insgesamt
in einer flachen Form gehalten werden kann. Das Bildempfangspapier P wird vom Trageteil
19' durch die Trennklinke 30 getrennt, nachdem es durch die Bildübertragungsstelle
hindurchgelaufen ist, und wird dann der Bildfixiervorrichtung zugeführt, wie dies
in Fig. 1 gezeigt ist.
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Dasselbe wie über das Tragteil 19' in Fig. 1 kann auch vom Durchmesser
und der Länge bzw. Verteilung der Gitteröffnungen des Netzgitters 196 des Trageteils
19" gesagt werden. Es kann auch dasselbe wie bei der oben erwähnten Einrichtung
über den Spalt zwischen der äußersten Oberfläche des Netzgitters 196', d.h. der
Oberfläche des Bildempfangspapiers P, das mit der photosensitiven Trommel in Berührung
treten kann, und der äußeren Umfangsoberfläche der photosensitiven Trommel an der
Bildübertragungsstelle gesagt werden; in anderen Worten, es ist ein Spalt vorgesehen,
der gleich oder sehr geringfügig breiter ist als die Dicke des Bildempfangspapiers
P.
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Während die in Fig, 6 gezeigte Bildübertragungseinrichtung zur monochromatischen
Wiedergabe dient, wobei das Bildempfangspapier P vom Trageteil getrennt und nach
einer einzigen Bildübertragungstätigkeit weitergefördert wird, kann diese Vorrichtung
auch für die mehrfarbige Widergabe abgewandelt werden, wobei sie in der Lage ist,
eine mehrfarbige Bildübertragung in hoher Qualität durchzuführen. Dies kann dadurch
verwirklicht werden, daß man das Trageteil 19" mit derselben Eingriffsklinke und
demselben Eingriffsteil wie die Teile in Fig. 4 versieht, daß man einen Nocken zum
Betätigen der Eingriffsklinke vorsieht, um die Trennklinke 30 beweglich zu machen,
wie dies in Fig. 1 gezeigt ist, und daß man die elektrostatische Saug-Korona-Entladeeinrichtung
28 (28') und die Einrichtung 29 zum Entfernen von Ladung für das Bild-
empfangspapier
P vorsieht, um die Form des Bildübertragungspapiers derart zu regulieren, daß es
dem Förderweg folgt, d.h., daß es der Form des Berührungbereichs für das Bildempfangspapier
des Trageteils 19' folgt.
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Nachfolgend wird ein Herstellungsbeispiel für ein Netzgitter, wie
es vorher beschrieben wurde, vorgelegt.
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Eine rostfreie Stahlplatte mit einer Blechdicke von 0,3 mm wurde
einer Ätzbehandlung unterzogen, wobei ein rasterförmiges Netzgitter mit einer Drahtdicke
von 0,3 mm und einem Öffnungsanteil von 60 % hergestellt wurde. Dann wurde ein Acryllack
auf die vordere und rückwärtige Oberfläche dieses Gitters aufgesprüht, um eine Isolierschicht
auf dem Netzgitter zu bilden. Die überzugsdicke dieses Isolierfilms betrug näherungsweise
30 . Dieses Netzgitter wurde über einen mit einer Kerbe versehenen Abschnitt einer
Aluminiumklemmtrommel ausgebreitet, um die das Bildübertragungspapier tragende Trommel
zu erhalten. Am einen Teil des Endes des Netzgitters wurde ein Teil ohne Isolierüberzug
vorgesehen, so daß er in Berührung mit der Klemmtrommel gelangen kann, die geerdet
ist.
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Auf die oben erwähnte Weise kann ein Beispiel des Netzgitters erzielt
werden, das für die Bildübertragungseinrichtung der vorliegenden Erfindung brauchbar
ist.
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Wie aus dem Gegenstand der vorangehenden Beschreibung ersichtlich
ist, nutzt die erfindungsgemäße Bildübertragungseinrichtung in hohem Umfang die
Vorzüge bei der Korona-übertragungseinrichtung, reguliert genau das Bildübertragungsteil
bzw. Bildempfangsteil und seinen Bewegungsweg mit guter Reproduzierbarkeit infolge
seines
einfachen Aufbaus, und richtet ohne weiteres und genau das
Bildempfangsteil und den Tonerbildträger insgesamt aufeinander aus, wobei unerwünschte
Unregelmäßigkeiten und eine Verlagerung der Bildübertragung gut vermieden werden
kann. Infolge solcher Vorzüge können, wenn der Gegenstand der Erfindung für die
mehrfarbige Bildübertragung verwendet wird, bei welcher Tonerbilder in unterschiedlichen
Farben auf ein und demselben Bildempfangspapier überlagert werden, die Positionsverlagerung
eines jeden Tonerbilds, Unregelmäßigkeiten sowie die Verlagerung in der Bildübertragung
verhindert werden und zusätzlich kann die Farbdiskrepanz unter den Farbtonerbildern
vermieden werden, wobei eine bemerkenswerte Wirkung erreicht werden kann, wenn eine
derartige Bildübertragungseinrichtung für die Farbwiedergabe verwendet wird.
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Zusammengefaßt betrifft die Erfindung eine Bildübertragungseinrichtung
zum übertragen eines entwickelten Bildes, das von einem Bildträgermaterial getragen
wird, auf die Oberfläche eines Bildempfangsmaterials, welches mit einem Bildübertragungs-Korona-Entlader
zum Ausführen der Bildübertragungs-Korona-Entladung auf die rückwärtige Oberfläche
des Bildempfangsmaterials aufgebaut ist; mit einer Tragevorrichtung für das Bildempfangsmaterial,
welche einen Bereich zur Berührung mit der rückwärtigen Oberfläche des Bildempfangsmaterials
aufweist, wobei dieser Berührungsbereich eine elektrisch leitfähige Schicht, eine
Isolierschicht, die auf der Oberflächenseite angeordnet ist, welche in Berührung
mit dem Bildempfangsmaterial tritt, und mehrere Öffnungen aufweist, die durch jede
Schicht hindurchgehen und es der Bildübertragungs-Korona-Entladung gestatten, hindurchzutreten;
mit einem Ansaug-Korona-Entlader zum Ausführen einer Korona-Entladung, die das Bildempfangsmaterial
veranlaßt, an der Berührungsfläche der das Bildempfangsmaterial tragenden
Vorrichtung
anzuhaften, mit einer Reinigungsvorrichtung zum Reinigen der das Bildempfangsmaterial
tragenden Vorrichtung, und mit einer Ladungsabnahme- bzw. Entladevorrichtung zum
Entfernen der Ladung von der das Bildempfangsmaterial tragenden Einrichtung.