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DE292501C - - Google Patents

Info

Publication number
DE292501C
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
control lever
link
speed
roller
slot
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DENDAT292501D
Other languages
English (en)
Publication of DE292501C publication Critical patent/DE292501C/de
Active legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B1/00Control systems of elevators in general
    • B66B1/02Control systems without regulation, i.e. without retroactive action
    • B66B1/06Control systems without regulation, i.e. without retroactive action electric
    • B66B1/12Control systems without regulation, i.e. without retroactive action electric with devices, e.g. handles or levers, located at a control station for direct control movements, e.g. electric mining-hoist control systems

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description

KAISERLICHES
PATENTAMT.
In dem Patent 288829 sind Sicherheitsvorrichtungen beschrieben, um mittels eines beweglichen Gesperres die Geschwindigkeit sowohl wie die Geschwindigkeitsänderungen zu begrenzen, bei denen das Gesperre nur dann angetrieben wird, wenn der Steuerhebel bewegt wird, dagegen in der Ruhe bleibt, wenn der Steuerhebel losgelassen wird. Ein wichtiger Teil des Steuerns solcher Maschinen ist die Beherrschung der Maschine am Ende des Hubes. Die Aufgabe, den Steuerhebel gegen Hubende zwangläufig in die Mittellage zurückzuführen, ist bekannt und mehrfach gelöst. Die Erfindung liegt auf dem Gebiet dieser erzwungenen Rückführungen. Sie löst die Aufgabe, Sicherheitsvorrichtungen nach dem Hauptpatent dadurch zu verbessern, daß auch die Geschwindigkeit beim Hubende zwangläufig auf ein zulässiges Maß zurückgeführt wird. Die Erfindung besteht darin, daß das bewegliche Gesperre des Hauptpatents, welches die Geschwindigkeit und auch die Geschwindigkeitsänderungen der zu steuernden Maschinen begrenzt, zur Rückführung des Steuerhebels dient, indem es in Abhängigkeit von der Stellung des Förderkorbes bzw. des Teufenzeigers der Maschinen im richtigen Sinne verschoben wird. In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei der nach dem Vorgang des Hauptpatents das Gesperre nur angetrieben, wird, wenn die Einstellung der Maschinensteuerung geändert wird und bei der die Anfahrkurve mit der Auslaufkurve übereinstimmt. Der Motor m, der mit der Welle I9 die Fördermaschine antreibt, wird durch einen Regler α gesteuert. Zur Beeinflussung dieses Reglers dient der Steuerhebel s. Mit diesem ist eine Kulisse 20 verbunden mit den beiden symmetrischen Schlitzen 21 und 22, in denen eine Rolle 23 läuft. Die Schlitze sind so gestaltet, daß die Rolle nach unten gedrückt wird, sobald der Maschinist den Steuerhebel nach rechts oder links auslegt. Die Rolle 23 ist an einem Ende der Stange 24 gelagert, an deren anderem Ende die Rolle 25 angebracht ist. Diese läuft in den Schlitzen 26 und 27 der Kulisse 30. Diese Kulisse läuft mit vier Rollen 29 auf einer Schiene 33, die-durch zwei Lenker 34 und 35 parallel geführt ist, so daß sie gehoben und gesenkt werden kann. Zwei Federn 36 und 37 suchen sie in der Mittellage zu halten. In einem Ausschnitt hat die Kulisse 30 zwei Verzahnungen 31 und 32, in die ein Zahnrad 28 eingreift, wenn die Kulisse 30 gesenkt bzw. gehoben wird.
Wird der Steuerhebel s z. B. nach links ausgelegt, so wird durch den Schlitz 21 und die Rolle 23 die Stange 24 nach unten bewegt. Die
. Bewegung wird durch die Rolle 25 auf die Kulisse 30 übertragen, so daß die Verzahnung 31 mit dem Zahnrad 28 in Eingriff kommt. Der Anschlag 39 begrenzt die Bewegung, so daß der Steuerhebel s nur um einen kleinen Winkel gedreht werden kann. Diese geringe Verdrehung genügt aber, um den Motor m anzulassen, der nun über die Welle 19 und die Kegelradübersetzung 46, 47 das Zahnrad 28 im Uhrzeigersinn in Umdrehung versetzt. Hierdurch wird, da die Verzahnung 31 im Eingriff ist, die Kulisse 30 nach rechts verschoben. Je nach der Gestalt des Schlitzes 26 kann nun der Steuerhebel s dem Handdruck des Maschinisten folgen. Läßt dieser jedoch los, so bleiben der Steuerhebel und damit die Rolle 25 stehen, und die Kulisse bewegt sich, der Form des Schlitzes 26 folgend, schräg nach oben und bleibt ebenfalls stehen, sobald die Verzahnung 31 wieder außer Eingriff gekommen ist.
Will jetzt der Maschinist die Geschwindigkeit weiter erhöhen, so kann er den Steuerhebel auch jetzt nur um so viel weiter auslegen, wie es der Anschlag 39 und dann die wieder in Bewegung gesetzte Kulisse 30 gestattet. Zu plötzliche Geschwindigkeitsänderungen sind infolgedessen ausgeschlossen. Will der Maschinist den Motor m wieder stillsetzen, so zieht er den Hebel s nach der Mittellage hin zurück. Der Schlitz 21 zieht dann die Rolle 23 nach oben, und die Verzahnung 32 kommt mit dem Rad 28 in Eingriff. Auch hier wird die Bewegung des Steuerhebels durch einen Anschlag 38 zunächst gehemmt, da aber die Kulisse 30 jetzt vom Zahnrad 28 nach links geschoben wird, so erlaubt der Schlitz 26 dem Steuerhebel allmählich die Rückkehr in die Mittellage, wodurch die Geschwindigkeit des Motors m wieder auf Null gebracht wird.
Damit nun durch Unachtsamkeit des Maschinisten die Endlagen nicht überfahren werden können, ist erfindungsgemäß folgende Einrichtung getroffen:
Ein Teil der Welle 19 ist als Schraubenspindel 42 ausgebildet, auf der die Wandermutter 40 läuft. Diese ist an der Drehung durch eine Führung verhindert, die hinter der Schraubenspindel liegt und infolgedessen auf der Zeichnung nicht sichtbar ist. Wenn der Motor m im Uhrzeigersinn umläuft, wandert die Mutter 40 der Kulisse 30 entgegen. An der Stelle, an der beide schließlich aufeinandertreffen, hat die Wandermutter 40 einen dreieckigen Ansatz 44 und die Kulisse einen entsprechenden Ausschnitt 44'. Steht die Schiene 33 in der Mittellage, so paßt der Ansatz 44 ohne weiteres in den Ausschnitt 44' und verschiebt die Kulisse 30 nach links. Die Kurve 26 führt dabei die Rolle 25 nach oben, und der Steuerhebel wird dadurch in die Haltstellung zurückgelegt. Drückt dagegen beim Aufeinandertreffen der Kulisse 30 und der Wandermutter 40 der Maschinist noch auf den Steuerhebel s, so daß die Verzahnung 3Ϊ noch im Eingriff mit dem Zahnrad 28 ist, so erzwingt die Schräge bei 44 und 44' zunächst eine Aufwärtsbewegung der Kulisse 30 entgegen dem Handdruck des Maschinisten. Erst wenn dann die Verzahnung 31 wieder außer Eingriff ist, wird die Kulisse 30 von der Wandermutter 40 nach links verschoben und der Steuerhebel s zurückgeführt.
Soll der Motor m in der anderen Drehrichtung umlaufen, so legt der Maschinist den Steuerhebel s nach rechts aus. Die Kulisse 30 wird dann durch den Schlitz 22 und die Rollen 23 und 25 nach unten bewegt, bis die Verzahnung 31 im Eingriff ist. Da jetzt aber der Motor m in umgekehrter Richtung zu laufen beginnt, wird die Kulisse 30 nach links verschoben. Der Schlitz 27 wirkt dann genau so wie der dazu symmetrische Schlitz 26. Die zwangläufige Zurückführung vor dem Hubende erfolgt durch die Wandermutter 41, die in den Ausschnitt 45 der Kulisse 30 eingreift. Bei der in der. Zeichnung dargestellten Stellung ist die Kulisse 30 gerade durch die Wandermutter 41 in die Haltlage zurückgeschoben worden.
Die Kurven 26 und 27 haben einen so flachen Verlauf, daß durch den senkrechten Druck, den die Rolle 25 überträgt, eine seitliche Verschiebung der Kulisse 30 nicht eintreten kann. Auch die schrägen Flächen des dreieckigen Ansatzes 44 und des Ausschnittes 44' werden zweckmäßig so flach ausgeführt, daß ein auf die Kulisse 30 ausgeübter senkrechter Druck ein Abgleiten des Ausschnittes 44' von dem Ansatz 44 nicht bewirken kann. Dasselbe gilt von dem dreieckigen Ansatz 45 der Wandermutter 41.

Claims (1)

  1. Patent-Anspruch:
    Sicherheitsvorrichtung für Maschinen zur Verhütung unzulässiger Geschwindigkeitsänderungen nach Patent 288829, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuerhebel gegen Hubende mittels des beweglichen Gesperres, welches die Geschwindigkeit und deren Änderungen begrenzt, zwangläufig in die Mittellage geführt wird, indem das Gesperre . selbst in Abhängigkeit vom Teufenzeiger verschoben wird. .
    Hierzu 1 Blatt Zeichnungen.
DENDAT292501D Active DE292501C (de)

Publications (1)

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Family

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