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Die Erfindung betrifft eine Tragklaue zum Aufhängen von
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Lasten an einem Ausbauprofil des Untertagebetriebes, welches zwei
kongruente Haken aufweist, die jeweils einen das Ausbauprofil hintergreifenden kürzeren
Schenkel und einen mit diesem eine Baueinheit bildenden, vor dem Ausbauprofil an
einer Verbindungsschraube endenden längeren Schenkel aufweisen, der einschließlich
eines beide Schenkel verbindenden Zwischenabschnittes ein nach außen offenes Profil
aufweist und ein auf das Ausbauprofil wirkendes Druckstück trägt.
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Die erfindungsgemäße Tragklaue eignet sich insbesondere für dynamische
Belastungen, wie sie beispielsweise von Einschienenhängebahnen beim Durchgang des
Zuges, insbesondere einer Lokomotive mit Eigenantrieb ausgehen. Die auf- und abschwellenden
Kräfte solcher Lasten wirken nicht allein in der Ebene des Ausbaus und damit symmetrisch
zwischen den beiden Haken, sondern ergeben einen Schrägzug, dessen Vektor mit der
Ausbauebene und damit auch mit der Symmetrieebene der Klaue einen mehr oder weniger
großen Winkel einschließt. Dieser Schrägzug in Verbindung mit der Schwellbelastung
wird mit einer Dauerwechselbeanspruchung der Tragklaue simuliert.
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Dadurch soll sichergestellt werden, daß bis zu einer bestimmten Anzahl
von Lastwechseln keine Brüche in der Tragklaue auftreten können.
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Die Erfindung geht aus von einer bekannten Tragklaue (DE-GM 74 20
419). Bei dieser Tragklaue ist die Hakenspitze im wesentlichen mit dem Zwischen
stück ausgefluchtet und wird nur von dem Boden des Rinnenprofils des längeren Schenkels
gebildet, das nach außen offen ist. Dieses Profil läuft vor dem flach ausgebildeten
Ende des längeren Schenkels aus. Das
flach ausgebildete Ende trägt
eine Ausnehmung, deren längere Begrenzungskanten zahnartig gestaltet sind, so daß
verschiedene Druckstücke eingepaßt werden können, mit denen sich die Klaue verschiedenen
Profilen und Profilmetergewichten des Ausbaus angleichen läßt. Hinter dem Druckstück
ist das freie Ende des längeren Schenkels abgewinkelt, um Kopf und Mutter der Verbindungsschraube
ein ebenes Auflager zu bieten. Es ergeben sich dadurch verhältnismäßig lange, ausschließlich
aus einem Rechteckprofil bestehende Schenkelenden. Trotz der erheblichen Vorteile,
die eine solche Tragklaue in der Praxis hat, zeigt ihre Belastung bei der eingangs
erwähnten Dauerwechselbeanspruchung und bei Schrägzug, daß vor dem Erreichen der
vorgegebenen Lastwechsel Brüche in den freien Enden der längeren Hakenschenkel auftreten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs als bekannt
vorausgesetzte Tragklaue widerstandsfähiger gegen Schrägzug und Dauerwechselbeanspruchungen
zu machen, so daß sie die erforderlichen Lastwechsel ohne Bruch überstehen kann.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der kürzere
Schenkel einen im wesentlichen parallel zu der an das Zwischenstück anschließenden
Wurzel des längeren Schenkels verlaufenden Endabschnitt aufweist, der entsprechend
profiliert ist, und daß das die Verbindungsschraube aufnehmende Ende ebenso profiliert
ist und eine Ausnehmung mit abgerundetem Umriß aufweist, welche das Druckstück führt.
Durch die Erfindung ergibt sich ein aus der Hakenspitze, dem Zwischenstück und derwurzel
des längeren Schenkel gebildeter Aufnahmeraum für die an den freien Enden von Profilflanschen
der Ausbaurinnenprofile angeordneten Profilstege, wodurch bei Schrägzug noch eine
einwandfreie Kraftübertragung über die Hakenspitze
auf das Ausbauprofil
gewährleistet wird. Die Profilierung dieses etwa U-förmigen Aufnahmeraumes und die
Weiterführung dieser Profilierung bis in die Enden der längeren Schenkel führt zu
einer Vergrößerung des Materialquerschnittetund zu einer Verstärkung der Festigkeit
durch Formgebung, welche die Aufnahme einer wesentlich höheren Anzahl von Lastwechseln
gestattet. Dadurch, daß man die zur Führung des Druckstückes erforderliche Ausnehmung
mit abgerundetem Umriß versieht, erreicht man den Fortfall der an der sägezahnartigen
Kante sonst auftretenden Spannungsspitzen und vermeidet die dort häufig ansetzenden
Dauerbrüche.
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Die Erfindung hat den Vorteil, daß sich eine wesentlich steifere Ausbildung
dr Haken ergibt und die Enden der längeren Hakenschenkel näher an das Ausbauprofil
gerückt werden können. Dadurch ergibt sich die größere Sicherheit bei Dauerwechselbeanspruchungen
und ~Schrägzug.
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Vorzugsweise vertieft sich das Profil des Hakens ausgehend von der
Hakenspitze über das Zwischenstück bis in die Wurzel des längeren Schenkels und
erreicht dort seine größte Tiefe,die sich bis zum Schenkelende bei im wesentlichen
konstanten Materialquerschnitt verbreitert. Man erhält hierdurch eine ausreichende
Festigkeit gegen Aufbiegen des Hakens bei Schrägzugünd sichert gleichzeitig die
Enden der längeren Schenkel gegen Verbiegungen, die den Anfang von Gewaltbrüchen
bilden.
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Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung erhält die Ausnehmung parallele
Längskanten und halbkreisförmige Verbindungskanten und wird so orientiert, daß ihre
längere Achse mit der Längsmittelachse des Schenkels zusammenfällt. Dadurch ist
es möglich, verschiedene Druckstücke einzusetzen, die sämtlich gleiche Führungszapfen
haben, die deswegen jeweils
in die Ausnehmung passen.
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Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform anhand der
Figuren in der Zeichnung; es zeigen Fig. 1 in Draufsicht unter Wiedergabe eines
glockenförmigen Ausbauprofils im Schnitt die erfindungsgemäße Tragklaue, Fig. 2
eine Ansicht der Tragklaue nach Fig. 1 in Richtung des Pfeiles II der Fig. 1, Fig.
3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 1 und Fig. 4 einen Schnitt längs
der Linie IV-IV der Fig. 1.
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Die allgemein mit 1 bezeichnete Tragklaue ist gemäß dem dargestellten
Ausführungsbeispiel an einem Ausbauprofil an sich bekannter Formgebung angebracht,
das zu den sogenannten flanschabgestützten Profilen gehört. Ein solches Profil hat
einen nur angedeuteten Profilboden 2, zwei divergierende Profilflansche 3 bzw. 4
und an den freien Enden der Profilflansche angeordnete Stege 5, 6. Die Tragklaue
ist symmetrisch zur Mittelebene 7 des Ausbauprofiles 8 ausgebildet, und die Mittelebene
7 ist gleichzeitig die Mittelebene der Tragklaue 1.
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Sie besteht ihrem grundsätzlichen Aufbau nach aus zwei kongruenten
Haken 9 bzw. 10, so dÆ es genügt, nur einen der beiden Haken näher zu erläutern.
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Das eigentliche Hakenmaul umfaßt im wesentlichen die Profil stege
5, 6 und besitzt zu diesem Zweck einen kürzeren Schenkel 11, der über ein Zwischenstück
12 mit einem längeren Schenkel 13 verbunden ist. Der Schenkel 13 hat eine der Profilform
angepaßte Formgebung und endet in einem abgewinkelten Endstück 14, das eine Ausnehmung
94 für einen Schraubenbolzen mit Sechskantkopf 16 und Mutter 17 aufweist.
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Hinter der Abwinkelung 18 des freien Endes 14 weist der längere Schenkel
13 auf seiner Länge 19 zwischen der Abwinkelung 18 und einer bei 20 ansetzenden
und bis zum Zwischenstückl2 reichenden Wurzel 21 eine Ausnehmung 22 für den Führungszapfen
23 eines Druckstückes 24 auf.
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Der kürzere Schenkel 11 ist, wie am Beispiel des Hakens 10 im folgenden
dargelegt wird, so gestaltet, daß er im wesentlichen parallel zu der an das Zwischenstück
12 anschliessenden Wurzel 21 des längeren Schenkels verläuft. Es entsteht dadurch
ein in Draufsicht U-förmiger Aufnahmeraum 26 für den Steg 5, 6 des Ausbauprofiles
8. Die erwähnten drei Abschnitte 11, 12 und 21 sind entsprechend profiliert, d.h.
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sie weisen einen nach außen offenen Umriß auf. Wie sich insbesondere
aus Fig. 4 ergibt, ist das Profil allgemein U-förmig, d.h. es weist einen Steg 30
mit zwei divergierenden und gleich langen Profilflanschen 311 auf. DasProfil ist
zur Längsmittelebene 33 des Hakens symmetrisch. Dieses Profil ist noch in der Spitze
11 des Hakens vorhanden und vertieft sich ausgehend von der Spitze 11 über das Zwischenstück
12 bis in die Wurzel 21 des längeren Schenkels 13.
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Wie die Darstellung der Fig. 3 erkennen läßt, nimmt die Tiefe dann
ab, wobei jedoch die Länge der Umrißlinie im wesentlichen konstant bleibt. Nur der
Steg 30 wird länger, während die Flanschen 31, 32 kürzer werden.
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Wie Fig. 2 erkennen läßt, sitzt die Ausnehmung 22 oberhalb der Ausnehmung
34 für den Schaft des Schraubenbolzens und hat zwei parallele Längskanten 36 und
37, sowie zwei halbkreisförmig gekrümmte Verbindungskanten 38 bzw. 39. Die längere
Achse 40 der Ausnehmung 22 fällt mit der Längsmittelachse 33 des Schenkelprofils
zusammen.
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Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Last an einer
Tragschraube 43 angehängt. Diese durchdringt die beiden Schenkel 42 eines Schäkels
41, der mit seiner Rundung 44 den Schaft der erwähnten Verbindungsschraube 15-16
umfaßt.
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Eine derartige Aufhängung hat den Vorteil, daß sie ein Kardangelenk
verwirklicht, so daß der Schrägzug ohne Biegebeanspruchung der Tragkette möglich
ist, die in der Regel zum Aufhängen der Last benutzt wird.
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