DE2921341A1 - Koerniges schleifmaterial und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Koerniges schleifmaterial und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Description
DR. BERG DiFI .-ING. STAPF
DIPL.-ING. SCHWABE DR. DR. SANDMAIR -j η ο ι ο / ι
Z Ό Δ I J 4 I
PATENTANWÄLTE
Postfach 860245 · 8000 München 86
Yourref. Ourref. 30 l^ö 8000 MÜNCHEN 80 25.MaX 1979
Anwaltsakte-Nr.: 30 138
AB SLIPMATERIAL-NAXOS Västervik / Schweden
Körniges Sehleifmaterial und Verfahren zu seiner Herstellung
X/R - /2 -
• (089)988272 Telegramme: Bankkonten: Hypo-Bank München 4410122850
988273 BERGSTAPFPATENT München (BLZ 70020011) Swift Code: HYPO DE MM
988274 TELEX: Bayet Vereinsbank München 453100 (BLZ 70020270)
983310 0524560BERGd Postscheck München 65343-808 (BLZ 70010080)
17713/IH
Die Erfindung betrifft ein körniges Schleifmaterial, das
bei der Herstellung von Artikeln mit Schleifbeschichtung, wie beispielsweise von Schleifbändern und Schleifblättern,
als auch von gebundenen Schleifartikeln, wie beispielsweise von Schleifscheiben und Schleifsteinen, eingesetzt werden
kann.
Der Verschleißvorgang der Schleifkörner ist wesentlich für die Qualität von sowohl beschichteten, als auch gebundenen
Schleifartikeln. Schleifartikel, die aus üblichen Schleifkörnern
hergestellt worden sind, haben einen Verschleißverlauf, der zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der
Schleiffähigkeit der Schleifartikel führt. Bei gebundenen
Schleifartikeln erfordert diese Verschlechterung der Schleif fähigkeit gewöhnlieh eine Erneuerung der Oberfläche des
Artikels mittels einer sogenannten Abziehvorrichtung. Bei Artikeln mit Schleifbeschichtung bedeutet der Verschleiß
an den Schleifkörnern, daß der Artikel durch einen neuen Artikel ersetzt werden muß, da die Schleifkornbeschichtung
gewöhnlich aus einer einzigen Schicht besteht.
Die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, diese Nachteile durch Schaffung eines körnigen Schleifmaterials
zu beseitigen, welches die Herstellung von Schleifartikeln mit einer langen Gebrauchsdauer und einer guten
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Schleiffähigkeit ermöglicht, und das seine Schleiffähigkeit
während der gesamten Gebrauchsdauer des Artikels beibehält.
Weiterhin ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein körniges Schleifmaterial zu schaffen, das die Herstellung von
Schleifscheiben ermöglicht, die bei der Verwendung weniger
Vibrationen erzeugen, als herkömmliche Schleifscheiben.
Das körnige Schleifmaterial gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Körner eine Größe von 40 bis 10 mesh
(FEPA) (420 bis 2000 Mikron) aufweisen und aus einem, mit einem Bindemittel verbundenen Aggregat von zumindest 10
Schleifteilchen und zumindest 10 porenbildenden Teilchen bestehen, wobei die Schleifteilchen eine Größe von weniger als
60 mesh (250 Mikron) besitzen und in einer Menge von 15 bis 40 Volumprozent zugegen sind3 die porenbildenden Teilchen
eine Größe von 325 bis 50 mesh (44 bis 297 Mikron) besitzen
und in einer Menge von 2 bis 75 Volumprozent zugegen sind, und das Bindemittel ein Harzbindemittel ist und in einer
Menge von 10 bis 50 Volumprozent zugegen ist.
Die Erfindung betrifft ferner auch ein Verfahren zur Herstellung
des körnigen Schleifmaterials. Dieses Verfahren umfaßt das Mischen von 15 bis 40 Volumprozent Schleifteilchen
mit einer Größe von kleiner als 60 mesh (250 Mikron),
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-Jt-- ί
2 bis 75 Volumprozent porenbildenden Teilchen mit einer Größe von 325 bis 50 mesh (44 bis 297 Mikron) und 10 bis
50 Volumprozent eines Harzbindemittels, und das Granulieren der Mischung zur Bildung von Körnern mit einer Größe von
40 bis 10 mesh (420 bis 2000 Mikron), die zumindest 10 Schleifteilchen und zumindest 10 porenbildende Teilchen enthalt
en.
Das körnige Schleifmaterial soll aus Körnern mit einer Größe
von 40 bis 10 mesh (420 bis 2000 Mikron) bestehen. In der nachfolgenden Beschreibung und den Ansprüchen bezieht sich
die Angabe von "mesh" auf Siebe gemäß dem FEPA-Schleifkorngrößen-Standard.
FEPA ist eine Abkürzung für "Federation of European Producers of Abrasive Products". Die angegebenen
Korngrößen bedeuten, daß die Körner eine Größe von 0,4 bis 2 mm besitzen. Die Körner können eine im wesentlichen kugelige
Form aufweisen, jedoch haben sie gewöhnlich eine irreguläre, längliche Form, obwohl das Verhältnis von Länge zu
Breite bevorzugt kleiner als 3 : 1 ist. Die nachfolgende Tabelle gibt die Beziehung zwischen den FEPA-mesh-Nummern
und den entsprechenden mesh-Größen in Mikron an.
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Nr. Größe Nr. Größe Nr. Größe
| 7 | 2830 | 25 | 710 | 80 | 177 |
| 8 | 2380 | 30 | 590 | 100 | 149 |
| 10 | 2000 | 35 | 500 | 120 | 125 |
| 12 | 1680 | 40 | 420 | 140 | 105 |
| 14 | 1410 | 45 | 350 | 170 | 88 |
| 16 | 1190 | 50 | 297 | 200 | 74 |
| 18 | 1000 | 60 | 250 | 230 | 62 |
| 20 | 840 | 70 | 210 | 270 | 53 |
| 325 | 44 |
Die Körner sollen 15 bis 40 Volumprozent an Schleifteilchen mit einer Größe unter 60 mesh (250 Mikron) enthalten, was
eine Größe von weniger als annähernd 0,25 nun bedeutet.
Es wird bevorzugtj in dem körnigen Schleifmaterial der vorliegenden
Erfindung Schleifteilchen einzusetzen, von denen alle annähernd die gleiche Größe aufweisen, was bedeutet,
daß sie einer einzigen mesh-Größe entsprechen. Es ist jedoch zulässig, daß das körnige Schleifmaterial Schleifteilchen mit
einer Größe enthält, die nicht mehr als drei aufeinanderfolgende mesh-Größen umfaßt. Beispielsweise ist es zulässig,
falls man wünscht, daß die Aggregate 100 mesh-(l49 Mikron-) Schleifteilchen
enthalten sollen, daß bis zu etwa 25 Gewichts-
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Prozent der Schleifteilchen 80 mesh-(177 Mikron-)Teilchen
sind, und daß bis zu etwa 25 Gewichtsprozent der Schleifteilchen diese 120 mesh-(125 Mikron-)Teilchen sind. Der
Grund für diese gewünschte einheitliche Größe der Schleifteilchen ist darin zu suchen, daß sie eine lange Gebrauchsdauer und eine konstante Schleiffähigkeit des Schleifartikels
begünstigt. Die Schleifteilchengröße ist der gewünschten Aggregatgröße so angepaßt, daß jedes Aggregat zumindest
ΙΟ, und vorzugsweise zumindest 100 Schleifteilchen enthalten
wird. Die Schleifteilchen können aus einem natürlichen
oder synthetischen Material auf Basis von Aluminiumoxid bestehen, wie beispielsweise von Korund und Zirkondioxid-Aluminiumoxid.
Andere Beispiele von brauchbaren Materialien sind Siliciumcarbid, Bornitrid und Diamant.
Die Körner sollen ferner auch eine andere Art von Festkörpern, nämlich porenbildende Teilchen, bis zu einer Menge
von 2 bis 75 Volumprozent, und vorzugsweise 5 bis 30 Volumprozent,
und mit einer Teilchengröße von 325 bis 50 mesh (44 bis 297 Mikron), was im wesentlichen 0,05 bis 0,3 mm
entspricht, enthalten. Die porenbildenden Teilchen sind geeigneterweise im wesentlichen kugelig, so daß sich die angegebene
Größe auf ihren Durchmesser bezieht. Die porenbildenden Teilchen können aus Körpern bestehen, die so spröde
sind, oder so eine niedrige Festigkeit besitzen, daß sie
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leicht zerkleinert werden, wenn sie mit dem zu schleifenden Objekt in Kontakt kommen, wodurch sie neue Schleifteilchen
freisetzen. Es wird bevorzugt, hohle porenbildende Teilchen
einzusetzen, und zwar vorzugsweise sogenannte Mikrokügelchen oder Mikroballons, die aus einem dünnwandigen, kugelförmig
geformten Material, z.B. Glas, Keramik, Kunststoffen oder anderen synthetischen Harzen, bestehen. Die Herstellung
derartiger Mikrokügelchen ist wohlbekannt und wird hier nicht näher beschrieben. Die porenbildenden Teilchen brauchen
jedoch nicht unbedingt hohl zu sein. Beispielsweise können sie aus Aggregaten von kleinen Graphitkörnern bestehen,
die ziemlich lose miteinander verbunden sind. Das Aggregat wird zerkleinert, wenn es mit dem zu schleifenden Objekt
in Kontakt kommt, und die Graphitkörner lösen sich von dem Schleifartikel ab, wobei sie eine Aushöhlung, eine Pore,
zurücklassen, wodurch neue Sehleifteilchen auf der Oberfläche des Schleifartikels freigesetzt werden.
Was vorstehend von der gewünschten gleichmäßigen Größe der
Sehleifteilchen gesagt wurde, gilt ebenso auch für die porenbildenden
Teilchen. Wenn beispielsweise die gewünschte Durchschnittsgröße der porenbildenden Teilchen 200 mesh (71* Mikron)
beträgt, kann das porenbildende Material kleinere Mengen an 170 mesh-(88 Mikron-)Teilchen und 230 mesh-(62 Mikron-)
Teilchen, nämlich bis zu 25 Gewichtsprozent von jeder Sorte, enthalten.
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Ähnlich den Schleifteilchen sollten die porenbildenden Teilchen an die gewünschte Aggregatgröße derart angepaßt werden,
daß jedes Aggregat zumindest 10, und vorzugsweise zumindest 100 porenbildende Teilchen enthält.
Die Schleifteilchen und die porenbildenden Teilchen sind miteinander mittels eines Harzbxndemittels verbunden, das
in einer Menge von 10 bis 50 Volumprozent vorliegt. Um eine
zufriedenstellende Bindung zu erzielen, ist es gewöhnlich ausreichend, ein Volumen an Bindemittel zur Verfügung zu
stellen, das wesentlich kleiner als das Volumen zwischen den festen Teilchen ist. Als Ergebnis wird das fertiggestellte
Aggregat ein Netzwerk von miteinander verbundenen Poren enthalten. Dieses Porenvolumen kann bis zu 50 % des
Gesamtvolumens des Aggregats erreichen.
Das Harzbindemittel kann ein natürliches oder synthetisches Harz sein, z.B. ein Kunststoff, und vorzugsweise ein hitzehärtbarer
Kunststoff. Es wird bevorzugt, hitzehärtbare Kunststoffe vom Phenol-Formaldehyd- und Harnstoff-Pormaldehyd-Typ,
und Mischungen daraus, anzuwenden. Andere Beispiele von Bindemitteln, die verwendet werden können, sind Hartgummi (Ebonit),
Epoxyharze und Schellack. Das Bindemittel kann in herkömmlicher Weise Füllstoffe enthalten.
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¥as bereits oben über die gewünschte einheitliche Größe der Schleifteilchen und der porenbildenden Teilchen gesagt wurde,
gilt auch für die Mischung von Schleifteilchen und porenbildenden
Teilchen. Mit anderen Worten: Die Schleifteilchen haben bevorzugt eine Größe, die annähernd gleich derjenigen
der porenbildenden Teilchen ist. Es wird bevorzugt, daß die Schleifteilchen, als auch die porenbildenden Teilchen
zu nicht mehr als drei aufeinanderfolgenden mesh-Grössen gehören, beispielsweise zu den mesh-Größen 120, 14O5
170 (125, 105, 88 Mikron). Insbesondere wird bevorzugt, daß
die Schleifteilchen, als auch die porenbildenden Teilchen nur einer einzigen mesh-Größe entsprechen.
Bei der Herstellung des körnigen Schleifmaterials gemäß der vorliegenden Erfindung werden Schleifteilchen, porenbildende
Teilchen und Bindemittel gemischt. Das Bindemittel kann in flüssiger Form, z.B. gelöst in einem Lösungsmittel, zugegeben
werden. Das Bindemittel kann frei nach Wahl in Form eines Pulvers zugesetzt werden, jedoch sollte dann ein temporäres
Bindemittel zu der Mischung zugegeben werden, um die Teilchen zusammenzuhalten, bevor das Bindemittel die
Teilchen miteinander in richtiger Weise verbunden hat. Das temporäre Bindemittel kann beispielsweise aus einer wässerigen
Lösung von Carboxymethylcellulose bestehen. Wenn das Bindemittel aus einem hitzehärtbaren Kunststoff besteht,
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- /ίο -
sollte dieser in einem ungehärteten, oder lediglich partiell gehärteten Zustand vorliegen. Die feuchte Mischung kann nun
auf verschiedenen Wegen granuliert werden. Ein Granulierungsverfahren besteht darin, daß man die Mischung trocknen läßt
und sie dann unter Bildung von Körnern der gewünschten Größe zerkleinert. Um das Trocknen zu erleichtern, wird die feuchte
Mischung in geeigneter Weise zu einer Schicht mit einer Dicke von etwa 1 bis 2 mm ausgebreitet. Ein anderes Granulierungsverfahren
besteht darin, daß man die feuchte Mischung durch ein feines Maschensieb, vorzugsweise mit einer Maschenweite von 0,75 bis 2 mm, preßt. Das so erhaltene Granulat
wird getrocknet, und zwar geeigneterweise in einem Wirbelbett.
Wenn das getrocknete Granulat zur Herstellung von Artikeln mit Schleifbeschichtung verwendet werden soll, muß das Bindemittel
zuerst vollständig gehärtet sein, wenn es aus einem unvollständig gehärteten Kunststoff besteht. Das Härten wird
beispielsweise so durchgeführt, daß man das Granulat 24 Stunden lang bei l80° C in einem Wirbelbett hält. Das Granulat
kann anschließend mittels eines Leims auf eine flexible Unterlage, z.B. ein Band oder ein Blatt, unter Verwendung bekannter
Arbeitsverfahren, aufgebracht werden. Der Leim kann die oben erwähnten porösen Stellen in den Körnern mehr oder
weniger ausfüllen. Wenn ein temporäres Bindemittel verwen-
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- /li -
det worden ist, wird, geeigneterweise unter den oben angegebenen Bedingungen, noch zusätzlich erhitzt. Die Teilchen
des Bindemittels schmelzen dann in richtiger Weise bis zu einem größeren oder geringeren Ausmaß, und füllen die Zwischenräume
zvrischen den Schleifteilchen und den porenbildenden
Teilchen aus, indem sie diese miteinander verbinden. Das Bindemittel ist zur gleichen Zeit vollständig gehärtet,
falls es in Form eines unvollständig gehärteten Kunststoffes eingesetzt wurde.
Es wurden Versuche mit Schleifbändern durchgeführt, die mit
dem körnigen Schleifmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung beschichtet worden waren. Die praktischen Versuche mit
diesen Schleifbändern waren in erster Linie auf die Untersuchung der Fähigkeit der Schleifbänder, Material von einem
Werkstück über eine lange Zeit zu entfernen, abgestellt, das heißt, es wurden sogenannte Gebrauchsdauer-Untersuchungen
durchgeführt. Die Schleiffähigkeit der Bänder wurde zur
gleichen Zeit durch Messung der Leistungsaufnahme bei konstanter Zuführung bestimmt, was bedeutet, daß eine konstante
Materialmenge pro Zeiteinheit weggeschliffen wurde. Eine niedrige und gleichmäßige Leistungsaufnahme während der Gebrauchsdauer
der Schleifbander weist auf eine gute Sohleiffähigkeit
hin.
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Beim Vergleich mit einem herkömmlichen Schleifband, z.B.
einem 320-Korn-Band, mit einem ähnlichen 320-Korn-Band, das mit dem Material gemäß der vorliegenden Erfindung beschichtet
war, und einer spezifizierten konstanten Zuführung,
betrug die Gebrauchsdauer des herkömmlichen Bandes etwa 12 Minuten, während das Band gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Gebrauchsdauer von 36 Minuten aufwies, das
heißt eine dreimal so große Gebrauchsdauer. Eine spezifizierte maximale Leistungsaufnahme wurde als Verschleißmaßstab
angewandt, da die Leistung mit zunehmendem Verschleiß des Bandes ansteigt.
Ein wesentlicher Parameter beim Schleifen mit einem Artikel mit Schleifbeschichtung ist die Glattheit der Oberfläche des
geschliffenen Produkts.
Um die Eigenschaften eines Schleifbandes, das mit dem körnigen
Schleifmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung beschichtet worden war, im Hinblick auf die Oberflächenvergütung
zu untersuchen, wurde ein Blech aus rostfreiem Stahl geschliffen, wobei dies ein Material ist, welches sich nur
mit Schwierigkeiten bis zu einer guten Oberflächenvergütung
schleifen läßt.
Bei Vergleichsversuchen mit 150-Korn-Bändern wurde eine Dif-
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ferenz von etwas mehr als 100 % bessere Oberflächenvergütung
für das Schleifband gemäß Erfindung im Vergleich mit einem herkömmlichen Schleifband festgestellt. Das Schleifband
gemäß der vorliegenden Erfindung lieferte zu Beginn und am Ende des Schleifens gleichmäßigere Ergebnisse als
ein herkömmliches Schleifband, was einen großen Vorteil darstellt. Bei den Versuchen mit 150-Korn-Bändern war ein Unter
schied von Ij6 Ra-Einheiten für herkömmliche Bänder, wohingegen
die Bänder gemäß der vorliegenden Erfindung lediglich 0,7 Einheiten zeigten.
Wenn das körnige Schleifmaterial der vorliegenden Erfindung für die Herstellung von gebundenen Schleifartikeln eingesetzt
werden soll, wird das körnige Material zur gewünschten äußeren Gestalt in einer Form verdichtet. Gewöhnlich braucht
man kein weiteres Bindemittel zuzusetzen, da das Bindemittel auf der Oberfläche der Körner eine ausreichende Bindung zwischen
den Körnern zur Herstellung eines verdichteten Körpers liefert, der dann gehandhabt werden kann. Dieser verdichtete
Körper wird nun derart erhitzt, daß das Bindemittel bis zu einem größeren oder geringeren Ausmaß schmilzt. Gleichzeitig
härtet das Bindemittel aus, wenn es ein unvollständig ausgehärteter, hitzehärtbarer Kunststoff war. Das Erhitzen findet
geeigneterweise während eines Zeitraums von 24 Stunden bei
18O° C statt. Auf diese Weise findet innerha" ■>
eines jeden
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Korns eine Verfestigung statt, als auch ein Schmelzen und eine Verfestigung des Bindemittels zwischen jeweils zwei
benachbarten Körnern. Daher liefert der verdichtete Körper nach dem Kühlen einen gut-verfestigten Schleifartikel mit
hoher Festigkeit.
Es wurden Schleif-Versuche in einer Schleifmaschine mit
einer vergleichsweise niedrigen Dauerstandsfestigkeit, nämlich der Schleifmaschine TACCHELLA 6AP3 durchgeführt. Eine
herkömmlichej kunststoffgebundene Schleifscheibe wurde mit
einer Schleifscheibe gemäß der vorliegenden Erfindung verglichen. Das Schleifen wurde mit einer Schleifflüssigkeit
durchgeführt j und das Probematerial waren zylindrische Walzen von SKF-Stahl. Die Schleifdaten waren solche, wie sie
normalerweise für diesen Typ von Schleifvorgang angewandt werden. Die Schleifscheibe wurde bei drei verschiedenen
Zuführungsraten untersucht. Die Schleiffähigkeit, d.h. die
Leistungsaufnahme, wurde während jedes Versuches konstant gehalten. Bei dem Versuch mit der niedrigen Zuführungsrate
war die Verschleißrate der herkömmlichen Schleifscheibe 1,8 mal so groß, wie die der Schleifscheibe gemäß der vorliegenden
Erfindung. Bei dem Versuch mit der mittleren Zuführungsrate wurde die Zuführungsrate auf das Zweifache gegenüber
dem Versuch mit der niedrigen Zuführungsrate erhöht. Die Verschleißrate der herkömmlichen Schleifscheibe war nun
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2,8 mal so groß, wie die der erfindungsgemäßen Schleifscheibe. Bei dem Versuch mit der hohen Zuführungsrate wurde die
Zuführungsrate auf das Vierfache der Zuführungsrate des Versuches mit niedriger Zuführungsrate erhöht. Die Verschleißrate
der herkömmlichen Schleifscheibe war nun 3,7 mal so hoch, wie die der Schleifscheibe der vorliegenden Erfindung.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Zeichnung
beschrieben. Figur 1 zeigt ein Korn oder Aggregat gemäß der vorliegenden Erfindung. Figur 2 ist ein Schnitt durch ein
Schleifband mit einer Beschichtung von Körnern gemäß der vorliegenden Erfindung. Figur 3 ist ein Schnitt durch einen
Teil einer Schleifscheibe, die aus Körnern gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt worden ist.
Das Korn von Figur 1 enthält eine Vielzahl von Schleifteilchen
1 und eine Vielzahl von kugeligen, porenbildenden Teilchen 3, verbunden durch ein Bindemittel 2. Das Bindemittel
füllt lediglich einen Teil des Zwischenraums zwischen den festen Teilchen aus. Der restliche Teil dieses Zwischenraums
besteht aus Poren 4, die normalerweise ein offenes Porensystem bilden.
Das Schleifband von Figur 2 besteht aus einem flexiblen Unterlagen-Material 5, einer Schicht aus Leim 6 auf dem Un-
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terlagen-Material, und Körnern 7 der Art, wie sie in Figur
gezeigt werden, gebunden an die Leimschicht.
Die Schleifscheibe, von der ein Teil in Figur 3 gezeigt wird,
besteht aus Körnern 8 der Art, wie sie in Figur 1 gezeigt werden. Die Bezugsziffer 9 wird verwendet, um die Poren zwischen
den Körnern zu bezeichnen. Die Grenzflächen zwischen benachbarten Körnern werden durch die Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Körner sind an diesen Grenzflächen durch das an der Oberfläche von zwei benachbarten Körnern geschmolzene
Bindemittel fest miteinander verbunden. In der Ausführungsform von Figur 3 haben alle Körner annähernd die gleiche
Größe. Die Porosität 9 wird dann bei einem Maximum, z.B. bei 40 Volumprozent, liegen.
Bei der Herstellung von gebundenen Schleifartikeln wird es bevorzugt, daß alle Körner von annähernd der gleichen Größe
sind, was zu einem maximalen Volumen der Poren zwischen den Körnern führt, nämlich annähernd 40 % des Volumens des
Schleifartikels. Es ist jedoch möglich, die Porosität herabzusetzen,
z.B. bis auf 5 Volumprozent, indem man Körner von verschiedenen Größen mischt, wie dies dem Fachmann bekannt
ist. Die Erfindung macht es möglich, Schleifscheiben von hoher Porosität aus sehr kleinen Schleifteilchen, mit einer
Größe von 60 mesh (250 Mikron) und darunter, herzustellen.
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Dies war früher nur durch Verwendung von keramischen Binde mitteln möglich. Der Vorteil der harzgebundenen, hochporösen
Peinkorn-Schleifscheiben gegenüber keramischgebundenen
Schleifscheiben ist die geringere Vibration, was zu einem glatteren Schleifverfahren führt. Mit anderen Worten können
die Schleifscheiben in Schleifmaschinen eingesetzt v/er
den, die nicht so xvider standsfähig und robust sind, und dennoch auf dem geschliffenen Produkt nach Fertigstellung
einen sehr guten Oberflächenschliff liefern. Dies ist ein eindeutiger Vorteil gegenüber keramischgebundenen, hochporösen
Feinkorn-Schleifscheiben. Die hochporöse Struktur ermöglicht eine bessere Materialentfernung und eine bessere
Zuführung einer Schleifflüssigkeit zu der Berührungsflä che zwischen der Schleifscheibe und dem Werkstück als mit
herkömmlichen Feinkorn-Schleifscheiben.
Zusammenfassend betrifft die vorliegende Erfindung ein Schleifmaterial, das aus Körnern besteht, die 15 bis 40 Vo
lumprozent Schleifteilchen, 2 bis 75 Volumprozent porenbil dende Teilchen und 10 bis 50 Volumprozent Harzbindemittel
enthalten. Jedes Korn enthält zumindest 10 Schleifteilchen und zumindest 10 porenbildende Teilchen.
Beispiel 1
100 g pulverförmiges, unvollständig gehärtetes Phenolharz
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232134Ί
(Peracit 5046 von der Firma Perstorp AB) wird in 100 g Methanol gelöst. Nach vollständiger Auflösung werden 500 g
Korund-Schleifmittel, Korngröße l40 (105 Mikron) und 10 g Kunststoffkügelchen (Bakelite Phenolic Microballoons®, BJO-O93O
von der Firma Union Carbide) mit einem Durchmesser von 0,1 mm, mit der Lösung gemischt. Diese Mischung wird
dann zu einer Schicht mit einer Dicke von annähernd 1 mm auf ein mit Polytetrafluoräthylen imprägniertes Gewebe ausgebreitet
und bei etwa 50° C getrocknet. Die trockene Zubereitung wird von der Unterlage entfernt und zur gewünschten
Korngröße zerkleinert. Die erhaltenen Aggregate enthalten 30 Volumprozent Korund-Schleifteilchen, 25 Volumprozent
Kunststoffkügelchen und 20 Volumprozent Phenolharz.
Beispiel 2
450 g pulverförmiges, unvollständig gehärtetes Phenolharz
(Peracit 5046), 2 kg Korund-Schleifmittel der Korngröße 140 (105 Mikron) und 50 g Kunststoffkügelchen der gleichen Art,
wie in Beispiel 1, werden mit 1,2 kg Wasser gemischt. 75 g Carboxymethylcellulose-Leim (Modocoll) wird zu dieser Mischung
zugegeben, und die Mischung langsam gerührt, um ein Mischen in zu viel Luft zu vermeiden. Man läßt die Mischung
dann etwa 1 Stunde lang zum Quellen des Leimes stehen. Die Mischung wird nun,wie in Beispiel 1, granuliert. Die erhaltenen
Körner enthalten 30 Volumprozent Korund-Schleifkörner,
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INSPECTED
30 Volumprozent Kunststoffkügelchen und 20 Volumprozent Bindemittel.
450 g pulverförmiges, unvollständig gehärtetes Phenolharz
(Peracit 5046), 2 kg Siliciumcarbid-Körner der Größe 140 (105 Mikron) und 50 g Kunststoffkügelchen der gleichen Art,
wie in Beispiel 1, werden mit 50 g einer 3$igen, wässerigen
Carboxymethylcellulose-Lösung (Modocoll) gemischt. Die Zubereitung wird gerührt, bis eine vollständige Mischung erzielt
worden ist. Sie wird dann in einer Granuliermaschine, die mit einem feinmaschigen Netz von 2 mm Maschenweite versehen
ist, nämlich in einem "Peingranulator RFG 100" von der Firma Alexanderwerk, Bundesrepublik Deutschland, granuliert.
Das so erhaltene Granulat wird anschließend in einem Wirbelbett, nämlich in der Trockenapparatur VB-O.3 von der Firma
Niro Atomizer, Dänemark, bei einer Temperatur von 50° C während eines Zeitraums von 10 Minuten getrocknet. Die Körner
enthalten 30 Volumprozent Schleifteilchen, 30 Volumprozent
Kunststoffkügelchen und 20 Volumprozent Bindemittel.
In allen drei Beispielen wurden Körner erhalten, die ein unvollständig gehärtetes Phenolharz als Bindemittel enthielten.
Die Körner sind für die Herstellung von Schleifscheiben vorgesehen. Die Körner können auch für die Herstellung von
- /20 -
292134Ί
Schleifbändern verwendet werden, vorausgesetzt, äaZ das
Phenolharz zuerst vollständig gehörtet wird. Dies wird
durch Erhitzen der Körner während eines Zeitraums von 24 Ctunden auf 18O° C5 Q-eeigneter'.'eise in einem !.'irbelbett,
durchgeführt.
ii *«■»**
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Claims (16)
- DR. BERG DIPI .-ING STAPF DIPL.-ING. SCHWABE DR. DR. SANDMAIRPATENTANWÄLTE Postfach 860245 · 8000 München 86 Z CJ 4 I O HDr. Berg Dipl.-Ing. Stapfund Partner, P.O.Box 860245, 8000 München 86 "Ihr Zeichen Unser Zeichen ^ _ λ-τ ο Mauerkircherstraße 45Yourref. Ourref. -?O JOO 8000 MÜNCHEN 80 25.MaiAnwaltsakte-Nr.: 50 138
AB Slipmaterial-NaxosPatentansprücheIi Körniges Schleifmaterial, in welchem die Körner eine Größe von 40 bis 10 mesh (FEPA) (420 bis 2000 Mikron) aufweisen und aus einem, mit einem Bindemittel verbundenen Aggregat von zumindest 10 Schleifteilchen und zumindest 10 porenbildenden Teilchen bestehen, wobei die Schleifteilchen eine Größe von weniger als 60 mesh (250 Mikron) besitzen und in einer Menge von 15 bis 40 Volumprozent zugegen sind, die porenbildenden Teilchen eine Größe von 325 bis 50 mesh (44 bis 297 Mikron) besitzen und in einer Menge von 2 bis 75 Volumprozent zugegen sind, und das Bindemittel ein Harzbindemittel ist und in einer Menge von 10 bis 50 Volumprozent zugegen ist.x/R 009849/0706t (089) 98 82 72 Telegramme: Bankkonten: Hypo-Bank München 4410122 850988273 BERGSTAPFPATENT München (BLZ 70020011) Swift Code: HYPO DE MM988274 TELEX: Bayei Vereinsbank München 453100 (BLZ 70020270) 983310 0524560BERGd Postscheck München 65343-808 (BLZ 70010080)17713/IH - 2. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die porenbildenden Teilchen hohle Plastikkügelchen sind.
- 3. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die porenbildenden Teilchen aus einem pulverförmigen, zusätzlichen Schleifmaterial, wie Graphit, bestehen, das unter Bildung von Teilchen mit der in Anspruch 1 definierten Größe gebunden ist.
- 4. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifteilchen eine Größe aufweisen, die nicht mehr als drei aufeinanderfolgende rnesh-Größen umfaßt.
- 5. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifteilchen eine Größe aufweisen, die einer einzigen mesh-Größe entspricht.
- 6. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die porenbildenden Teilchen eine Größe aufweisen, die nicht mehr als drei aufeinanderfolgende mesh-Größen umfaßt.
- 7. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch909849/078*gekennzei e h η e t, daß die porenbildenden Teilchen eine Größe aufweisen, die einer einzigen mesh-Größe entspricht.
- 8. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennz ei c h η e t, daß die Schleifteilchen und die porenbildenden Teilchen eine Größe aufxfeisen, die nicht mehr als drei aufeinanderfolgende mesh-Größen umfaßt.
- 9. Körniges Schleifmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifteilchen und die porenbildenden Teilchen eine Größe aufweisen, die einer einzigen mesh-Größe entspricht.
- 10. Verfahren zur Herstellung des körnigen Schleifmaterials nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man 15 bis 40 Volumprozent Schleifteilchen mit einer Grösse von kleiner als 60 mesh (250 Mikron), 2 bis 75 Volumprozent porenbildende Teilchen mit einer Größe von 325 bis 50 mesh (44 bis 297 Mikron) und 10 bis 50 Volumprozent eines Harzbindemittels mischt, und die Mischung zur Bildung von Körnern mit einer Größe von 40 bis 10 mesh (420 bis 2000 Mikron) , die zumindest 10 Schleifteilchen und zumindest 10 porenbildende Teilchen enthalten, granuliert.909849/070$
- 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die Mischung durch Trocknen derselben granuliert und die getrocknete Mischung zerkleinert .
- 12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man die Mischung durch Pressen derselben durch ein Netz unter Bildung von Granulat granuliert und das Granulat trocknet.
- 13. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man zu der Mischung ein temporäres Bindemittel hinzugibt.
- 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das temporäre Bindemittel eine wässerige Lösung von Carboxymethylcellulose ist.
- 15· Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß man das Harzbindemittel in Form eines unvollständig gehärteten, hitzehärtbaren Harzes zusetzt und die Körner bis zum vollständigen Aushärten des Harzes erhitzt.
- 16. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß man das Granulat in einem Wirbelbett trocknet. 8Q9849/070!
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