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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Schiebetür für eine Duschkabine der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
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Eine Duschkabine im Sinne der Erfindung ist dabei jede Abtrennung,
die eine Nasszelle von einem Trockenraum abtrennt. Die Nasszelle kann dabei ein
Duschraum, eine Duschwanne, eine Sitzwanne, eine Badewanne oder ein beliebigen anderen
Zwecken dienender Nassraum sein.
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Solche Duschkabinen sind überwiegend mit teleskopierbaren Schiebetüren
ausgerüstet. Teleskopierbar heisst dabei, dass die Schiebetür beim Führen eines
der beiden äusseren scheibenförmigen Türelemente insgesamt aufgezogen oder zugeschoben
werden kann, ohne dass sich dabei die einzelnen Türelemente voneinander trennen.
Die einzelnen Türelemente weisen zu diesem Zweck an Seitenkanten, die einander nicht
überlaufen sollen, senkrechte Anschlagleisten oder Mitnehmerleisten auf, die quer
zur Verschieberichtung der Türelemente so weit vorspringen, dass sich jeweils zwei
in den gleichen Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Türelementen vorspringende
Anschlagleisten nicht überlaufen können.
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Um zu verhindern, dass beim Benutzen der Duschkabine bei geschlossener
Tür in unbeabsichtigter Weise Spritzwasser aus dem Nassraum in den Trockenraum dringen
kann, wird der Uberlappungsbereich zweier benachbarter Türelemente in der Praxis
relativ breit gehalten. Ausserdem sollen die einzelnen Türelemente der Schiebetür
aus ästhetischen und konstruktiven Gründen mit nur möglichst geringem Querabstand
voneinander geführt sein. Dies führt dazu, dass die einander zugekehrten Oberflächen-der
einzelnen Türelemente in den Überlappungsbereichen
nicht mehr zu
Reinigungszwecken zugänglich sind.
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Zur Lösung dieses Problems ist aus dem Stand der Technik bekannt,
die Unterkante der Türelemente nicht nach dem Nut-Feder-Prinzip, sondern in der
Weise magnetisch zu führen, dass die einzelnen Türelemente entgegen der magnetischen
Beaufschlagung zum Inneren der Duschkabine hin von der Führung abdrückbar sind.
Nachteilig an dieser Lösung sind die relativ hohen Kosten für die erforderlichen
Dauermagnete und die nur geringe Führungsstabilität des Türsystems. So führt bereits
ein unbeabsichtigtes Anstossen an die Tür zum Ablösen der Türelemente von der unteren
Magnetführung.
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Nach einer anderen bekannten Lösung für dieses Problem ist das Prinzip
der Nut-Feder-Führung der Unterkante der Türelemente beibehalten, wobei die auf
der Innenseite der Duschkabine liegende Kante der Führungsnut in der Weise abklappbar
ausgebildet ist, dass die einzelnen Türelemente quer zur Nut zum Inneren der Duschkabine
hin in ihrer oberen Führung hängend ausgeschwenkt werden können. Nachteilig bei
dieser Lösung sind der konstruktive Aufwand für die abklappbare Führungsleiste,
die Unzugänglichkeit der unteren Führungsnut zu Reinigungszwecken und schliesslich
die auch bei der Magnetführung gegebene Gefahr des Ausbrechens der oberen Führungen
der Türelemente beim Abkanten oder Verschwenken der Türelemente.
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Zur Lösung des Reinigungsproblems der Türelemente im Uberlappungsbereich
ist schliesslich noch eine Lösung bekannt, die von der Führung der Unterkanten der
Türelemente über einen nach oben abgekröpften Haken in einer nach unten offenen
Nut ausgeht. Diese Art der Führung hat sich bei Schiebetüren für Duschkabinen bislang
am besten bewährt, da sie konstruktiv einfach und preiswert zu verwirklichen ist
und
zu Profilen für die Bodenschiene führt, die kaum verschmutzen und zu Reinigungszwecken
ungehindert zugänglich sind. Um die Lösung der Unterkante der Türelemente aus dieser
Haken-Nut-Führung zu ermöglichen, ist der in die Nut eingreifende Haken senkrecht
verschiebbar und aufwärts federbeaufschlagt in der Unterkante der einzelnen Türelemente
gehaltert. Zu Reinigungszwecken wird der Führungshaken gegen die Federbeaufschlagung
abwärts gedrückt, so dass er von der Führungsnut freigegeben wird, und wird das
Türelement dann in das Innere der Duschkabine gedrückt. Nachteilig bei dieser Lösung
ist zunächst ebenfalls die hohe Belastung der oberen Führung, die leicht zu Verformungen
oder Bruch führen kann. Nachteilig ist aber vor allem die Verwendung der Federbeaufschlagung
für den Führungshaken. Einerseits werden diese relativ selten bewegten senkrechten
Hakenführungen rasch durch Verkalkungen blockiert, andererseits sind die verwendeten
Federn durch die aus der Duschkabine ständig einwirkende hohe Feuchtigkeit und Temperatur
starken Korrosionskräften ausgesetzt. Federn aus preiswertem Werkstoff sind binnen
kürzester Zeit durch Korrosion unbrauchbar, während Federn, die den extrem hohen
Korrosionsbelastungen der Duschkabine gewachsen sind, Kosten verursachen, die durchaus
auf die Gesamtkosten der Duschkabine durchschlagen.
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Angesichts dieses Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Schiebetür für eine Duschkabine der eingangs genannten Art zu schaffen,
die bei stabiler Nut-Feder-Führung oder Nut-Haken-Fuhrung der Unterkante der Türelemente
mit einfachsten und kostengünstigen Mitteln eine bequeme Reinigung der durch die
Überlappung der Türelemente verdeckten Oberflächen der Türelemente im Überlappungsbereich
ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Schiebetür der eingangs
genannten
Art vorgeschlagen, die erfindungsgemäss die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs
1 genannten Merkmale aufweist.
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Während alle bekannten Versuche zur Lösung des Reinigungsproblems
im Uberlappungsbereich Vorrichtungen schaffen, die ein Lösen der Unterkanten der
Türelemente aus der Führung an der unteren Profilschiene bewirken, geht die Erfindung
von dem grundsätzlich anderen Gedanken aus, unter Beibehaltung der Führung der Türelemente
die der Trennung der einzelnen Türelemente entgegenstehende Anschlagwirkung der
Anschlagleisten durch andere Mittel aufzuheben. Diese anderen Mittel sind in verblüffend
einfacher Weise eine Höhenverkürzung der Anschlagleisten, die nicht mehr wie beim
Stand der Technik von der Oberkante des Türelementes bis zur Unterkante des Türelementes
durchlaufen, sondern in einigem Abstand sowohl von der Oberkante als auch von der
Unterkante des Türelementes enden.
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Dies führt in beabsichtigter Weise dazu, dass durch das Zusammenwirken
des bei jeder Schiebetürausführung gegebenen Führungsspiels und der minimalen, aber
ausreichenden elastischen Verformbarkeit der Türelemente in Querrichtung, insbesondere
in ihrem mittleren Bereich, und der Hebelabstände zwischen Druckpunkt im Mittelbereich
der Tür und Angelpunkt in den Führungen an den Türkanten, die Anschlagleisten mühelos
aneinander vorbeigedrückt werden können, ohne dass die Führungen der Türelemente
in irgendeiner nennenswerten Weise belastet werden. Die solcherart voneinander getrennten
Türelemente können dann auch im Überlappungsbereich in voller Fläche ohne jede Behinderung
gereinigt werden.
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Da die Anschlagleisten in beabsichtigter Weise aneinander vorbeidrückbar
sein sollen, sind sie vorzugsweise nur so wenig wie möglich vorspringend ausgebildet,
so dass sich die zusammenwirkenden senkrechten Anschlagleisten zweier
benachbarter
Türelemente in Querrichtung nur möglichst geringfügig überlappen. Bei allem muss
aber dabei gewährleistet sein, dass bei normaler Benutzung der Schiebetür ein unbeabsichtigtes
Trennen der Türelemente voneinander unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Um
diese beiden in ihrer Wirkungsabsicht aneinander entgegengesetzten Anforderungen
an die Anschlagleisten zu erfüllen, sind die jeweils zusammenwirkenden Anschlagflächen
der Anschlagleisten zweier benachbarter Türelemente vorzugsweise so ausgebildet,
dass sie sich in Verschieberichtung der Türelemente gesehen hakenartig hintergreifen
bzw.
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hakenartig ineinandergreifen, wobei diese Anschlagflächen gleichzeitig
als Keilflächen oder als gekrümmte Flächen ausgebildet sind, die beim Auftreten
von in Verschieberichtung wirkenden Kräften, die die beiden Flächen aufeinanderzwingen,
durch die Keilwirkung Querkräfte erzeugen, die die beiden benachbarten Türelemente
in der Weise in Querrichtung aufeinander zu ziehen, dass die zwischen den Anschlagleisten
wirkende Anschlagfläche oder Überlappungsfläche vergrössert wird.
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Das zu Reinigungszwecken herbeigeführte Aneinandervorbeidrücken der
Anschlagleisten kann weiterhin dadurch erleichtert werden, dass diese Anschlagleisten
nach einer Weiterbildung der Erfindung als Gummiprofilleisten ausgebildet sind.
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Die einzelnen Türelemente der Schiebetür sind in gebräuchlicher Weise
vorzugsweise Rahmenkonstruktionen, bei denen in einem Rahmen aus meist stranggepressten
Aluminiumprofilen eine Scheibe oder Platte aus Glas oder Kunststoff gehaltert ist.
Aus Kostengründen sind bei dieser Bauweise in aller Regel die Anschlagleisten als
Teil des Profils ausgebildet, laufen also durchgehend über die gesamte Profillänge
mit. Bei der gebräuchlichen Herstellung
der Rahmen aus solchen
Aluminiumprofilen mit Gehrungsschnitt würde dies bedeuten, dass zur Verwirklichung
der Erfindung die Anschlagleiste im Bereich der oberen und der unteren Kanten der
Türelemente an den senkrechten Rahmenprofilen entfernt, beispielsweise abgeschnitten,
abgesägt oder abgefeilt, werden müssten. Diese würde einen unvertretbar hohen Arbeitskostenaufwand
bedeuten. Für die Rahmenkonstruktionen der Türelemente für die Schiebetür der Erfindung
werden daher für die Aluminiumprofilbauweise vorzugsweise als Kunststofformteile
gefertigte Eckwinkelstücke verwendet, die in horizontaler und vertikaler Schenkelrichtung
Zapfenstücke aufweisen, die in die als Hohlprofile hergestellten Aluminiumprofile
der waagerechten und senkrechten Rahmenteile mit Klemmsitz und Stirnstoss eingeführt
sind. Diese Eckstücke sind mit den Hauptoberflächen der Profilteile fluchtend plan
ausgebildet und weisen keine Elemente auf, die die senkrechten Anschlagleisten fortsetzen.
Auf diese Weise kann mit billigsten Mitteln und unter Verwendung von stranggepressten
Aluminiumprofilen für die Rahmenkonstruktion der Türelemente die wichtigste Bedingung
für die Schiebetür der Erfindung erfüllt werden, sich nämlich die Anschlagleisten
nicht bis an die Führungen der Türelemente an den Oberkanten und Unterkanten heran
erstrecken.
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Die Erfindung ist im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels in
Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen: Fig. 1 in Seitensicht und schematischer Darstellung ein
Ausführungsbeispiel für ein Schiebetürelement mit einer senkrechten Anschlagleiste;
Fig. 2 in schematischer Darstellung und in senkrechter Draufsicht von oben eine
aus drei Türelementen bestehende Schiebetür und
Fig. 3 im horizontalen
Querschnitt Rahmenprofile von zwei Türelementen mit Anschlagleisten und deren Zusammenwirken.
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Die Fig. 1 zeigt in Seitensicht ein Türelement, das im wesentlichen
aus einer gerahmten Glasscheibe 1 besteht.
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Der Rahmen des Türelementes besteht aus einer oberen waagerechten
Aluminiumprofilschiene 2, einer unteren waagerechten Aluminiumprofilschiene 3 und
einer senkrechten Aluminiumprofilschiene 4. Die Aluminiumprofilschienen 2,3,4 sind
durch Eckwinkelstücke 5 miteinander verbunden, an denen hier nur schematisch angedeutete
Führungsglieder 6 angeformt sind. Die Aluminiumprofile 2,3,4 sind Hohlprofile.
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Die Eckwinkelstücke 5 sind mit Klemmzapfen versehen, die in die Hohlräume
der Aluminiumprofile eingreifen und dadurch die Rahmenkonstruktion zusammenfügen.
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An dem senkrechten Aluminiumprofil 4 ist senkrecht zur Hauptebene
der Scheibe 1 und damit quer zur Verschieberichtung des Türelementes vorspringend
eine Anschlagleiste 7 angeformt. Da das Profil 4 ein stranggepresstes Aluminiumprofil
ist, erstreckt sich auch die Anschlagleiste 7 über die gesamte Länge des senkrechten
Profils 4. Die Oberflächen der Eckwinkelstücke 5 sind jedoch mit den Hauptoberflächen
der Aluminiumprofilschienen 2,3,4 fluchtend plan ausgebildet und weisen keine vorspringenden
Elemente auf, die die Anschlagleiste 7 fortsetzen. Sowohl an der Oberkante des Türelementes
als auch an der Unterkante des Türelementes endet die senkrechte Anschlagleiste
7 also in deutlichem Abstand sowohl von der oberen als auch von der unteren Führung
6 des Türelementes.
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In der Fig. 2 ist der Aufbau einer Schiebetür aus drei Türelementen
der in Fig. 1 gezeigten Art schematisch dargestellt. Jedes der drei Türelemente
8,9 und 10 ist in einer schematisch angedeuteten eigenen Führungsnut 11,12
bzw.
13 geführt. Diese Führung ist in der Praxis vorzugsweise in an sich bekannter Form
durch drei hintereinanderliegende nach unten offene Nuten verwirklicht, in die in
verschiedenen Ebenen einander unterlaufende nach oben in die jeweilige Führungsnut
abgekröpfte und eingreifende Führungshaken 6 eingreifen, die an der Unterkante jedes
Türelementes befestigt sind.
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An den senkrechten Seitenkanten, die einander nicht überlaufen dürfen,
wenn sich die einzelnen Elemente 8,9,10 der Schiebetür nicht voneinander trennen
sollen, sind senkrechte Anschlagleisten 7,7' bzw. 7" angeordnet, die nicht aneinander
vorbei laufen können. Wenn die Schiebetür an einem der Griffe 14 gefasst und verschoben
wird, werden stets auch das mittlere oder das mittlere und das jeweils gegenüberliegende
Türelement mitgenommen, so dass sich die drei Elemente der Schiebetür nicht voneinander
trennen können.
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Trotzdem ist aber zu Reinigungszwecken eine Trennung der einzelnen
Türelemente voneinander ohne weiteres möglich.
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Sollen beispielsweise die beiden einander zugekehrten und durcheinander
verdeckten Oberflächen der Türelemente 8 und 9 gereinigt werden, so wird das Türelement
8 in der Darstellung der Fig. 2 nach rechts und das Türelement 9 nach links verschoben,
wobei gleichzeitig beide Türelemente im Bereich 15 ihrer mittleren Höhe leicht auseinandergedrückt
werden. Bei diesem Verschiebungsvorgang wird also in der Darstellung der Fig. 2
das Türelement 8 leicht nach oben und das Türelement 9 leicht nach unten gedrückt.
Dadurch können die beiden senkrechten Anschlagleisten 7' und 7" mühelos aneinander
vorbeigeführt oder vorbeigedrückt und die beiden Türelemente 8 und 9 dadurch getrennt
werden.
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Nach Reinigung der an den getrennten Türelementen freiliegenden
Flächen,
also am Türelement 9 der in der Darstellung der Fig. 2 nach oben weisenden Fläche
und am Türelement 8 der nach unten weisenden Fläche, werden die beiden Türelemente
wieder aufeinanderzu geschoben, wobei sie wiederum so lange leicht in ihrem mittleren
Bereich 15 voneinander abgedrückt werden, bis sich die Anschlagleisten 7' und 7"
wieder hintergreifen. In entsprechender Weise können auch die Türelemente 9 und
70 bei Bedarf zu Reinigungszwecken voneinander gelöst werden.
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In der Fig. 3 sind im horizontalen Querschnitt die Profile der Anschlagleisten
7', 7" dargestellt, die an zwei senkrechten Rahmenprofilen 4' bzw. 4" angeformt
sind, die zwei Scheiben 1' bzw. 1" tragen. Die an den beiden Anschlagleisten 7'
und 7" zusammenwirkenden Anschlagflächen 16' und 16" sind so ausgebildet, dass sie
sich beim Angreifen der Kraft F' am Türelement 8 und der Kraft F" am Türelement
9 zum einen ineinander bzw. hintereinander verhaken und dabei zum anderen durch
ihre Krümmung in der Weise keilartig ineinanderziehen, dass die Türelemente 8 und
9 senkrecht zu den Kräften F' und F" aufeinanderzu gezogen werden.
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Auf diese Weise wird eine sichere Mitnahme des jeweils mitgenommenen
Türelementes, hier des Türelementes 9, selbst dann gewährleistet, wenn die Höhe
h, mit der sich die beiden Anschlagleisten 7',7" überlappen, nur sehr gering ist.
Durch diese geringe Höhe h können aber die Türelemente in der beschriebenen Weise
bereits beim Auseinanderdrücken mit nur sehr geringem Kraftaufwand leicht voneinander
getrennt werden.