DE2910867A1 - Transportsystem - Google Patents
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- B61—RAILWAYS
- B61D—BODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
- B61D3/00—Wagons or vans
- B61D3/16—Wagons or vans adapted for carrying special loads
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61B—RAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B61B13/00—Other railway systems
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Transportsystem zum Befördern von Personen oder Lasten mittels zumindest einer Förderkabine,
die in zumindest einer Vertikalführung verfahrbar ist und eine oder mehrere horizontal ausgerichtete Plattformen hat.
Transportsysteme dieser Art sind die bekannten Aufzugsysteme.
Dabei wird die Förderkabine längs der Vertikalführung ausschließlich in vertikaler Richtung verfahren. Es gibt zwar auch
Schrägaufzüge, wie sie in Bergstollen verwendet werden, hierbei
handelt es sich jedoch um Bergbahnen, die mehr oder weniger stark geneigte Stollenabschnitte durchfahren und deren Plattformen
zu einer mittleren Neigungsebene horizontal ausgerichtet sind, weswegen diese Plattformen bei jeder Abweichung von der
mittleren Neigungsebene schräg gestellt sind.
Diese bekannten Aufzugsysteme sind nicht dazu geeignet, die
Förderkabine in stark voneinander abweichenden Förderrichtungen zu transportieren. Solche Richtungswechsel, insbesondere um
90 Grad aus der Vertikalrichtung in eine Horizontalrichtung sind jedoch für einen rationellen Transport einer oder mehrerer
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der Förderkabinen von Vorteil und erschließen einem Transportsystem,
das solche Richtungswechsel zuläßt, neue Anwendungsgebiete.
Bislang verwendet man für die Überführung von Straßen- oder Bahnanlagen, die von Fußgängern überquert werden müssen, Brücken
mit Auflauframpen oder Aufstiegstreppen, wobei der Aufstieg oder
Abstieg zu Fuß auch durch herkömmliche Aufzugsanlagen ersetzt
sein kann. In der Regel vermeidet man dann schon eine Brücke, wenn der zu überwindende Höhenunterschied 6 m oder mehr beträgt.
Für die Fußgängerbeförderung wird in solchen Fällen eine Unterquerung der Straßen- oder Bahnanlage bevorzugt, wozu ein
Tunnel erforderlich ist.
Für die Begehung der Tunnel werden Treppen oder Schrägeinläufe
verwendet, wenn nicht auch hier wieder herkömmliche Aufzuganlagen vorgesehen werden, um den Höhenunterschied zu überwinden.
Die für die Schrägeinläufe erforderlichen langen Einschnitte
bedingen einen hohen bautechnischen Aufwand und verlängern den Tunnelzugang beträchtlich. Bei Treppen bestehen Unfallgefahren,
außerdem sind Treppen von Rollstuhlfahrern, Gehbehinderten sowie
mit Kinderwagen oder dergleichen nur schwer oder garnicht passierbar.
Zur Beschleunigung der über- oder Unterquerung hat man insbesondere
bei Tunnelanlagen schon in Horizontalrichtung fahrende Förderbänder eingesetzt, die besondere Probleme aufwerfen, weil
beim Auf- und Absteigen von diesen Förderbändern große Beschleunigungen ausgeglichen werden müssen. Sie scheiden deshalb
für viele Benutzer von vornherein aus und müssen dann umgangen werden, was bei längeren Strecken einen erheblichen Zeitverlust
bedeutet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Transportsystem
der eingangs genannten Art zu verbessern, um die Förderkabine nicht nur in Vertikalrichtung verfahren zu können, sondern
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auch unmittelbar anschließend an die Vertikalrichtung in Horizontalrichtung
zu fördern, um auch in Horizontalrichtung größere Strecken in der Förderkabine überbrücken zu können, wobei die
Förderkabine bei den Richtungswechseln die horizontale Ausrichtung ihrer Plattform nicht verliert.
Diese Aufgabe wird bei einem Transportsystem der eingangs genannten
Art nach der Erfindung dadurch gelöst, daß an die Vertikalführung zumindest eine im wesentlichen horizontale
Führung für die Kabine anschließt und daran in deren Längsrichtung zumindest eine Mitnehmervorrichtung verschieblich ist,
welche eine die Kabine in horizontaler Ausrichtung ihrer Plattform von der Vertikalführung übernehmende und in dieser Lage
festhaltende Aufnahmevorrichtung besitzt.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Transportsystems
liegt darin, daß es ein herkömmliches, vertikales Aufzugsystem mit einem "Horizontalzugsystem" verbindet, so daß man mit der
Aufzugkabine auch Horizontalstrecken durchfahren kann. Dabei können diese Horizontalstrecken unterirdisch verlegt oder durch
Uberführungsbauwerke vorgegeben sein, wobei die Horizontalstrecken
beispielsweise ein vielfaches der sich anschließenden Vertikalstrecken betragen können. Zweckmäßig wird dann die Fahrtgeschwindigkeit
in Horizontalrichtung gegenüber der Vertikalfahrt gesteigert, womit man auch große Strecken in der Größenordnung
von mehreren hundert Metern schnell passieren kann. Man kann das neue Transportsystem deshalb nicht nur vorteilhaft zur Verbindung
und über- bzw. Unterquerung von Eisenbahn-, Straßenbahn-, U-Bahn-, Autobahn- oder Straßenanlagen einsetzen, sondern
auch zur Verbindung beispielsweise von entfernteren Parkplätzen zu einem Stadtkern hin, wobei man für die erforderliche Höhenüberwindung
bei der Ein- und Ausfahrt zu einer Untertunnelung bzw. beim Auf- und Abstieg von einem Brückenbauwerk und der
daran jeweils anschließenden Horizontalfahrt das Fördermittel,
nämlich die Förderkabine nicht zu wechseln braucht.
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Bei all diesen Transportaufgaben ist es für die Erfindung wesentlich,
daß zumindest eine Vertikalführung und zumindest eine Horizontalführung vorhanden ist längs der die Förderkabine
bewegt wird. Meist wird man, wie bei einer einfachen überführung oder Untertunnelung eine Horizontalstrecke haben, an die sich
beidseits je eine Vertikalstrecke anschließt. Die Transportstrecke
hat dann entweder eine η-Form im Falle einer Überführung oder eine u-Form im Falle einer Unterführung. Es ist auch möglich,
mehrere horizontale und vertikale Streckenabschnitte miteinander zu verbinden, die von einer oder mehreren der Förderkabinen
befahren werden können, so daß sich beispielsweise bei Überführungen eine m-förmige Streckenführung oder bei einer
Unterführung eine w-förmige Streckenführung ergibt.
Die weiteren Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachstehenden Beschreibung.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an Ausführungsbeispielen
noch näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 Schematisch ein erfindungsgemäßes .Transportsystem in m-Anordnung,
Fig. 2 schematisch ein erfindungsgemäßes Transportsystem
in u-Anordnung,
Fig. 3 schematisch ein erfindungsgemäßes Transportsystem
in w-Anordnung,
Fig. 4 einen Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Transportsystems mit hydraulischem Vertikalaufzug und horizontal verfahrbarem
Wagen im Bereich der Übergabestelle zwischen der unterirdisch verlegten Horizontalführung
und der Vertikalführung,
Fig. 5 einen Abschnitt eines anderen erfindungsgemäßen Transportsystems mit einer überirdischen
Horizontalführung und einer Vertikalführung in Gestalt einer Scheren-
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hubvorrichtung,
Fig. 6 einen Abschnitt eines weiteren erfindungsgemäßen Transportsystems mit unterirdischer
Horizontalführung und als Scherenhubvorrichtung ausgebildeter Vertikalführung,
Fig. 7 ein Transportsystem nach der Erfindung mit überirdischer Horizontalführung und beidseits
daran anschließenden Vertikalführungen, die als Seilaufzüge ausgebildet sind,
Fig. 7a eine Einzelheit der Vertikalführung des Transportsystem nach Fig. 7,
Fig. 8 ein Transportsystem nach der Erfindung mit oberirdischer Horizontalführung und beidseits
daran anschließenden Vertikalführungen, die als Hydraulikaufzüge ausgebildet sind,
Fig. 8a Einzelheiten der Vertikalführung des Transportsystems nach Fig. 8,
Fig. 9 schematisch eine mit einem erfindungsgemäßen Transportsystem überbrückte Straßenkreuzung,
Fig. 10 schematisch eine Weiche zur Verbindung einer Vertikalführung mit zwei Horizontalführungen
eines oberirdischen Transportsystems nach der Erfindung,
Fig. 11 einen weiteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Transportsystems mit einer Vertikalführung, die sich aus einem hydraulischen Aufzug und aus einer Scherenhubvorrichtung
zusammensetzt,
Fig. 12 einen Abschnitt eines weiteren Transportsystems nach der Erfindung mit einer Vertikalführung,
die aus zwei sich ergänzenden Scherenhubvorrichtungen besteht.
Fig.13-16weitere schematische Beispiele für mögliche
Anordnungen des neuen Transportsystems.
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Die Figuren 1-3 zeigen grundsätzliche Anordnungen des neuen Transportsystems, die noch beliebig weiter ausgestaltet werden
können. In erster Linie ist daran gedacht, das neue Transportsystem überall dort einzusetzen, wo eine Straßen- oder Bahnanlage
1 über- oder unterquert werden muß, um Personen oder Lasten ungestört von dem auf der Straßen- oder Bahnanlage
herrschenden Verkehr auf dazu unterschiedlichen Ebenen zu befördern. Der Transport der Personen oder Lasten erfolgt mittels
einer oder mehrerer Förderkabinen 2, die zunächst als Aufzugkabine längs einer Vertikalführung 3 verfahrbar ist. Bei der
Vertikalführung 3 kann es sich um eine herkömmliche Aufzuganlage handeln, die in einem üblichen Aufzugschacht 4 jeweils
angeordnet ist.
Die Besonderheit des neuen Transportsystems besteht nun darin, daß die Förderkabine 2 oder bei mehreren Kabinen sämtliche
Förderkabinen nicht nur längs der Vertikalführung 3 sondern auch entlang zumindest einer Horizontalführung 5 bewegt werden
können. Die Erfindung betrifft also die Kombination eines Aufzugsystems mit einem "Horizontalzugsystem", wobei es wesentlich
ist, daß die Förderkabine 2 zwar ihre Förderrichtung jedoch nicht ihre im wesentlichen horizontale Ausrichtung ändert.
Im Verhältnis zur Vertikalführung 3 ist die Richtung der horizontalen Führung 5 so zu verstehen, daß es nicht auf eine
exakte rechtwinklige Zuordnung der beiden Förderrichtungen ankommt, denn die horizontale Führung 5 kann auch längs leichter
Steigungen angeordnet sein, weswegen insoweit dann die Förderkabine 2 längs dieser Führung 5 ebenenparallel zu der über-
oder unterquerten Bahn-oder Straßenanlage 1 verfahren wird.
Zumindest ist bei dem neuen Transportsystem eine Vertikalführung 3 mit einer Horizontalführung 5 kombiniert. In den meisten
Fällen bei einer Überführung oder Unterquerung einer Straßenoder Bahnanlage 1 wird eine Horizontalführung 5 und seitlich
daran anschließend je eine weitere Vertikalführung 3 benötigt, wobei noch zu unterscheiden ist, ob die Horizontalführung 5
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nach oben hin oder nach unten hin an die beiden Vertikalführungen 3 anschließt. Ist die Horizontalführung 5 als überführung
ausgebildet, ergibt sich dabei eine n-förmige Anordnung des Transportsystems, im Falle einer Unterquerung erhält man
eine u-förmige Anordnung, wie sie in Fig. 2 gezeigt ist. Die Verbindung zweier Abschnitte einer horizontalen Führung 5 mit
einer dritten Vertikalführung 3 zeigen die Figuren 1 und 3. In diesen Fällen ergibt sich bei der Anordnung als Überführung
ein m-förmig angeordnetes Transportsystem, was Fig. 1 wiedergibt, und im Falle einer Unterquerung eine w-förmige Anordnung
gemäß Fig. 3.
Am Übergang zwischen den Horizontalführungen 5 und den Vertikalführungen
3 können Knoten 6 gebildet sein, an denen die Weiterfahrt der Kabine 2 in allen abgehenden Richtungen der anschließenden
Horizontalführungen 5 und der betreffenden Vertikalführung 3 möglich ist. Zwischen den Horizontalführungen 5
und den jeweils anschließenden Vertikalführungen 3 liegen Übergabestellen 7, an denen die Kabine 2 von der im wesentlichen
horizontalen Fahrtrichtung in die vertikale Fahrtrichtung übergeführt wird. Dabei können die Horizontalführungen 5 und die
Vertikalführungen 3 über Bogenabschnitte 8 miteinander verbunden sein, bei deren Durchfahren die Förderkabinen 2 allmählich
von der horizontalen Förderrichtung in die vertikale Förderrichtung umgelenkt werden, was die Figuren 1 und 2 veranschaulichen.
Es ist auch ein sprungartiger Richtungswechsel an den Übergabestellen 7 möglich, was Fig. 3 zeigt.
Während sich die Länge der Horizontalführungen 5 danach richtet, welche Entfernungen von den Förderkabinen 2 überbrückt werden
sollen, ist die Länge der Vertikalführungen 3 davon abhängig, wieviele Ebenen ählich wie bei Aufzugsystemen miteinander zu
verbinden sind. Beispielhaft sind in den Figuren 1 und 2 die Ebenen I, II und III angedeutet, wobei die Ebene III die untere
Ebene ist, die noch einmal von einer Horizontalführung 5 des Transportsystems unterquert wird, um beispielsweise zwei benachbarte
Vertikalführungen 3 sowohl oberirdisch als auch -
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unterirdisch miteinander zu verbinden, wodurch man ringförmig aneinander anschließende Vertikalführungen 3 und Horizontalführungen
5 erhält längs deren die Kabinen 2 in beliebiger Richtung verfahren werden können.
Der Zustieg zu den Förderkabinen 2 und der Ausstieg daraus ist an Haltestationen A, B, C möglich, die sich bei den Vertikalführungen
3 zweckmäßig auf die einzelnen Ebenen I, II, III ... verteilen, während längs der Horizontalführungen 5 an beliebigen
Bedarfspunkten ebenfalls solche Haltepunkte für die Förderkabinen 2 eingerichtet sein können.
In Fig. 1 erkennt man noch am Oberende der mittleren Vertikalführung
3 im Bereich des Knoten 6 eine Dreieckführung für die Kabine 2, die über Weichen 12 die abzweigenden Führungen miteinander
verbindet.
Während, wie schon erwähnt, für die Vertikalführungen 3 herkömmliche
Aufzugsysteme vorgesehen werden können, dienen für die Förderung der Kabinen 2 längs der Horizontalführungen 5 Mitnehmervorrichtungen
9, die entweder Teile der Aufzugsysteme
sind oder als eigenständige Vorrichtungen ausgebildet sind, die an den Übergabestellen 7 die Kabinen 2 von den Vertikalführungen
3 übernehmen. Dabei sollen die Förderplattformen 10 in den Kabinen 2, auf denen die Personen oder Lasten aufstehen,
möglichst senkrecht zur Schwerkraftrichtung ausgerichtet bleiben,
damit nicht zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen ein Umfallen getroffen werden müssen. Sofern die Förderkabinen 2 längs der
Horizontalführungen 5 mit größeren Geschwindigkeiten verfahren werden, die ein Beschleunigen hinter und vor den anschließenden
Vertikalführungen 3 erfordern, kann auch ein Kippen der Plattformen 10 vorgesehen werden, um allzu große Querbeschleunigungen
in Richtung der Ebene der Plattformen 10 zu vermeiden.
Fig. 4 zeigt ein erstes konkretes Ausführungsbeispiel für ein erfindungsgemäßes Transportsystem, dessen Vertikalführung 3
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QRIGiHAL INSPECTED
durch ein hydraulisches Aufzugsystem in einem Vertikalschacht
und dessen Horizontalführung 5 im wesentlichen durch eine Horizontalbahn 15 mit einem darauf als Mitnehmervorrichtung 9
verfahrbaren Wagen 16 gebildet ist. Die Horizontalbahn 15 ist
unterirdisch in einem Tunnel angeordnet und unterquert beispielsweise einen U-Bahn-Schacht 37. Die Horizontalbahn 15 kann
durch einen Gleiskörper oder durch eine andere Führungstrasse gebildet sein, die im wesentlichen die Richtung der Horizontalführung
5 bestimmt.
Der Wagen 16 besitzt oberseitig eine Aufnahmevorrichtung 11 für
die Kabine 2, die zweckmäßig an der Unterseite ihrer Plattform 10 Führungsdorne 3 8 besitzt, die in entsprechende Ausnehmungen
an der Oberseite des Wagens 16 eingreifen. Diese formschlüssige Sicherung ermöglicht die übertragung von Beschleunigungskräften
in Richtung der Horizontalführung 5 von dem Wagen 16 auf die jeweilige Kabine 2.
An der Übergabestelle 7 zwischen der Vertikalführung 3 und
der Horizontalführung 5 kann der Wagen 16 über eine Verriegelungsvorrichtung
17 festgesetzt werden. In dieser Position kann die Kabine 2 dann von der Horizontalführung 5 an
die Vertikalführung 3 bzw. umgekehrt abgegeben werden.
Das Verfahren der Kabine 2 in Vertikalrichtung besorgt beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 eine hydraulische Aufzugvorrichtung
19. In der Übergabeposition an der Übergabestelle 7 ist der Wagen 16 über einen Hydraulik-Kolben 39 gefahren, der
von unten her in eine unterseitig an der Plattform 10 der Kabine 2 sitzende Aufnahmehülse 40 einfahren kann. In der Aufnahmehülse
40 wird der Kolben 39 mittels einer Sicherungsvorrichtung 41 gesichert. Der Hydraulik-Kolben 39 dient lediglich
zur Übertragung der Hubkraft auf die Förderkabine 2, deren
Führung in Vertikalrichtung durch eine in dem Aufzugschacht 4
angeordnete Führungsschiene 20 erfolgt. Da die Führungsschiene 20 an der Übergabestelle 7 die horizontale Verfahrbarkeit der
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ORIGINAL INSPECTED
Kabine 2 stören würde, ist dort ein ausrückbarer Schienenabschnitt
21 vorgesehen, der von einem an der Wand des Schachtes 4 angeordneten Stellantrieb 21a verschwenkt werden kann. In der
einen Schwenkstellung fluchtet der ausrückbare Schienenabschnitt 21 mit der vertikalen Führungsschiene 20 und greift ebenso wie
diese in einen Führungskörper 42 an der Kabine 2 ein. In ausgerückter Stellung ist der Schienenabschnitt 21 von dem Führungskörper 42 der Kabine 2 wegarretiert.
Fig. 5 gibt ein erfindungsgemäßes Transportsystem wieder, bei
dem die horizontale Führung 5 durch Laufschienen 43 an einem Überführungsgestell 22 gebildet ist. Dieses Überführungsgestell
22 überbrückt wieder eine Straßenanlage 1, zu der es eine ausreichende Durchfahrtshöhe beläßt. In den Laufschienen 43 des
Führungsgestells 22 ist ein Laufwagen, wie eine Laufkatze 23, geführt, die mit einer Hubvorrichtung 24 kombiniert ist, an
welcher die Kabine 2 angeordnet ist. Bei dieser Hubvorrichtung 24 handelt es sich bei dem in Fig. 5 durch ausgezogene Linien
dargestellten Ausführungsbeispiel, um eine Scherenhubvorrichtung 18. !'Wie durch gestrichte Linien angedeutet, kann die Scherenhubvorrichtung
18 hydraulisch oder durch einen Seilaufzug 2 8 betätigt
werden. Hierbei hält die Scherenhubvorrichtung 18 die Kabine
2 in ihrer vorbestimmten, meist horizontalen Ausrichtung fest. Es ist auch eine Kombination der Scherenhubvorrichtung 18 und der Hydraulikvorrichtung
19 möglich. Hiermit lassen sich größere Hohen überbrücken, wobei
Einrichtungen vorgesehen sein müssen, um die Kabine 2 von der unterseitig
angreifenden hydraulischen Aufzugvorrichtung 19 an die oberseitig
angreifende Scherenhubvorrichtung 18 zu übergeben. Beim
Ausführungsbeispiel sind dafür an den hubausführenden Enden
der Scherenarme der Scherenhubvorrichtung 18 Kupplungsvorrichtungen
44 angeordnet, die mit entsprechenden Gegenvorrichtungen am Kabinendach 45 zusammenwirken. Beispielsweise
kann es sich bei diesen Kupplungsvorrichtungen um Schraub- oder Bajonett-Verschlüsse 26 handeln,
Die Überleitung der Vertikalbewegung in die Horizontalbewegung der Kabine 2 erfolgt beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 - 16 -
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durch eine Schiene 33, die am Überführungsgestell 22 angeordnet ist. An der Kabine 2 ist ein Führungskörper 34 angeordnet, der
mit der Schiene 33 zusammenwirkt. Die Schiene 33 besitzt zwischen ihren horizontalen und vertikalen Abschnitten einen
bogenförmigen Überleitungsabschnitt 35, der die Horizontalbewegung der Kabine 2 in die Vertikalbewegung bzw. umgekehrt überleitet.
Entsprechend dem Verlauf der Schiene 33 mit den Überleitungsabschnitten 35 muß die Bewegung der Hubvorrichtung 24
sowie der Laufkatze 23 gesteuert werden.
Während Fig. 5 eine Überquerung der Straßenanlage 1 zeigt, veranschaulicht
Fig. 6 eine Unterquerung der Straßenanlage 1, bei dem die Förderkabine 2 wiederum durch einen Tunnel 46 in
Richtung der Horizontalführung 5 befördert wird. Dazu dient der schon anhand von Fig. 4 beschriebene Wagen 16, der auf einer
Horizontalbahn 15 verfahrbar ist. Auf dem Wagen 16 ist beim
Ausführungsbeispiel 6 allerdings eine Scherenhubvorrichtung 18
angeordnet, welche nicht nur die Hubkraft für die Förderkabine aufbringt, sondern auch deren vertikale Führung übernimmt.
Die Vertikal- und Horizontalführung kann auch, wie in Fig. 6a dargestellt, durch die Schiene 33 ausgeführt werden, die schon
anhand von Fig. 5 erläutert wurde, dort allerdings an dem Überführungsgestell 25 angeordnet ist. Beim Ausführungsbeispiel
nach Fig. 6a hingegen ist die Schiene 33 mit dem bogenförmigen Überleitungsabschnitt 35 zwischen der Vertikalführung und der
Horizontalführung beispielsweise an der Schachtwand des Tunnels 44 angeordnet.
Während die in den Figuren 6 und 6a gezeigte Scherenhubvorrichtung
18 lediglich die Höhendifferenz zwischen dem Tunnel 46 und der Ebene III mit der Haltestation C überwindet, kann statt
dessen auch eine andere Hubvorrichtung 24 dort vorgesehen sein, um auch die Ebenen I und II mit den beispielhaften Haltestationen
A und B an die Vertikalführung 3 der Kabine 2 anzubinden. Auf diese Weise kann man beispielhaft ein aus mehreren Etagen bestehendes
Parkhaus mit einem auf der anderen Seite der Straßen-
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oder Bahnanlage 1 liegenden Einkaufszentrum verbinden.
Dagegen zeigt Fig. 7 wieder eine überführende Horizontalführung
5 für die Kabinen 2, wobei die Vertikalführungen
über mehrere Ebenen nach unten hin hinweggeführt sind, um oberirdische und unterirdische Bahn- und Straßenanlagen 1
für den Fußgängerverkehr miteinander zu verbinden. Am Überführungsgestell 22 sitzt auch hier wieder der Laufwagen oder
die Laufkatze 23, wie sie schon anhand des Ausführungsbeispiels nach Fig. 5 erläutert
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wurde. Besondere Versorge ist beim Ausführungsbeispiel nach
Fig. 7 für das Festhalten der Kabine 2 in horizontaler Ausrichtung
ihrer Plattform 10 bei der Übergabe zwischen den Vertikalführungen 3 und der Horizontalführung 5 getroffen. Dies
ist dann erforderlich, wenn als Hubvorrichtung 24 ein Seilaufzug 28 verwendet wird, bei dem die Kabine 2 innerhalb der Aufzugschächte
4 über Führungsschienen 32 geführt ist, welche jedoch schon unterhalb der übergabestelle zwischen den Vertikalführungen
3 und der Horizontalführung 5 enden. An diesen Übergabestellen muß die Kabine 2 spätestens dann aus dem Eingriff
mit den Führungsschienen 32 ausgetreten sein, wenn bereits eine Mitnahme in Richtung der Horizontalführung 5 erfolgt. Eine an
dem Laufwagen oder der Laufkatze 23 angeordnete Führungsvorrichtung 29 übernimmt dann die Fixierung der Kabine 2 in horizontaler
Ausrichtung ihrer Plattform 10.
Im einzelnen besteht diese Führungsvorrichtung 29 aus Vertikalspießen
30, die an seitlichen Überständen 47 der Plattform 10 der Kabine 2 aufrecht stehend angeordnet sind. Mit diesen Vertikalspießen
30 fluchten Führungshülsen 31 an dem Laufwagen 23, in die sich an der übergabestelle für die Kabine 2 die Vertikalspieße
30 einschieben. Die Führungshülsen 31 sind gestellfest am Laufwagen 23 angeordnet. Sie verhindern daher ein Pendeln
der Kabine 2, sobald darin die Vertikalspieße 30 eingefahren
sind.
Wie insbesondere auch Fig. 7a zeigt, können zur Verlängerung der Führungsvorrichtungen 29 die Führungshülsen 31 teleskopartig
ausgebildet sein. Sie besitzen dann Teleskophülsen 31a, in die die Spieße 30 an den seitlichen Überständen 47 der Kabinen 2
einfahren. Grundsätzlich können auch noch die Spieße 30 in gleicher Weise teleskopartig ausgebildet sein.
Für die Horizontalförderung der Kabinen 2 sind zweckmäßig an den Laufwagen 23 eigene Antriebe angeordnet, die durch Steuerkurven
36 am Überführungsgestell 22 zwangsgesteuert werden können. Deshalb ist schematisch im Bereich einer solchen -18-
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Steuerkurve 36 am Überführungsgestell 22 eine Tastrolle 48 dargestellt,
die in geeigneter Weise an dem Laufwagen 23 oder auch an der Kabine 2 gelagert und mit einer entsprechenden Steuervorrichtung
gekuppelt ist.
In Abwandlung des Transportsystems nach Fig. 7 besitzt das
Transportsystem nach Fig. 8 eine Hubvorrichtung 24, die aus einem hydraulischen Aufzug 27 besteht, an welchem die Kabine 2
hängend angeordnet ist. Am Laufwagen 23 sind Hydraulikzylinder 49 angeordnet, in denen Hydraulik-Kolben 50 geführt sind, welche ·
an den seitlichen Überständen 47 der Plattform 10 der Kabine 2 angreifen. Grundsätzlich können die Hydraulikzylinder 49 und
die Hydraulik-Kolben 50 der Aufzugvorrichtung 27 die Mitnahme
der Förderkabine 2 in horizontaler Ausrichtung ihrer Plattform 10 bei der Überführung in die Horizontalbewegung übernehmen.
Wie jedoch die vergrößerte Darstellung Fig. 8a zeigt, kann man die Haltevorrichtung für die Kabine 2 auch von dem hydraulischen
Aufzugsystem 27 trennen, wenn man ergänzend dazu, ähnlich wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7, an den seitlichen überständen
der Plattform 10 der Kabine 2 Vertikalspieße 30 oder ähnliche Führungskörper anordnet, die in Führungshülsen 31 am Laufwagen
23 eingreifen.
Fig. 9 zeigt beispielhaft, wie man mit einem überirdischen Transportsystem
der erfindungsgemäßen Art an der Kreuzung mehrspuriger Straßen das Problem der Fußgängerüberwege lösen kann. Zwei
der Horizontalführungen 5 sind hier parallel zueinander angeordnet
und verbinden jeweils zwei benachbarte Ecken der Straßenkreuzung miteinander. Zwischen den beiden Horizontalführungen
liegt eine Querverbindung 5a, die zweckmäßig senkrecht zu den Horizontalführungen 5 verläuft; wodurch sich insgesamt eine
H-förmige Anordnung der beiden Horizontalführungen 5 und der Querverbindung 5a ergibt. Diese H-förmige Anordnung ermöglicht
von jeder beliebigen Straßenecke aus jede andere Straßenecke zu erreichen, wobei man längs der Horizontalführungen 5 mit einer
Kabine 2 fahren kann. Die Querverbindung 5a muß entweder zu Fuß
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begangen werden oder kann ebenfalls, ähnlich wie die Horizontalführungen
5, ausgebildet sein, um sie mit einer Kabine 2 befahren zu können. In Höhe der Anschlüsse der Querverbindung 5a
ist bei den Horizontalführungen 5 eine Haltestation für die Kabine 2 vorgesehen.
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Fig 10 zeigt eine Weiche 12 für die Schiene 33, welche die
Umsteuerung der Horizontalbewegung in die Vertikalbewegung bzw. umgekehrt der Förderkabinen 2 beispielsweise bei den Ausführungsbeispielen nach den Figuren 5, 7 oder 8 steuert. Beispielsweise
bei der m-förmigen Ausbildung des neuen Transportsystems ist für die Schiene 33 ein vertikaler Ast erforderlich von dem aus entsprechend
der beidseitig fortlaufenden Horizontalführung horizontale Abschnitte der Schiene 33 angefahren werden müssen. Daher
muß der vertikale Ast der Schiene 33 wahlweise mit dem in die eine oder mit dem in die andere Richtung abgehenden Zweig
der horizontalen Abschnitte der Schiene 33 verbunden werden können. Deshalb ist zwischen diese Schienenabschnitte ein bewegliches
Weichenherz 51 eingefügt, das zwei Spuren 52 nebeneinander liegend besitzt, die sich jeweils fluchtend mit dem
vertikalen Ast der Schiene 33 und den beiderseits angrenzenden Bogenabschnitten 35 der horizontalen Schienenabschnitte ausrichten
lassen. Das Weichenherz 51 kann beispielsweise über eine Kupplungsstange 53 mit einem Stellantrieb verbunden sein.
Die dargestellte Ausführung der Weiche 12 eignet sich zur Verbindung
von Schienen 33, die u-förmig im Querschnitt sind. Entsprechend läßt sich das Herzstück 51 aber auch gestalten, falls
die Schienen 33 erhabene Führungsprofile besitzen. Die Anwendung einer Weiche 12 nach Fig. 10 erübrigt es, bei einem
Überführungsgestell 22 nach den Figuren 5, 7 oder 8 für die Führung des Laufwagens 23 noch besondere Maßnahmen zu treffen,
um die Kabine 2 beispielsweise in eine mittlere Vertikalführung zu überführen.
Fig. 11 zeigt eine Kombination der Ausführungsbeispiele nach
den Figuren 4 und 5. Die Mitnehmervorrxchtung 9 für die Kabinen 2 ist hier zum einen eine an einem überirdisch angeordneten
Überführungsgestell 22 angeordnete Laufkatze 23 und zum anderen ein längs einer unterirdischen Bahn 15 verfahrbarer Wagen 16.
Die Vertikalführung 3 wird durch eine Scherenhubvorrichtung 18
und ein hydraulisches Aufzugsystem 19 übernommen, die sich beide ergänzen. Am Unterende der Vertikalführung 3 kann die Kabine 2
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•33·
auf dem Wagen 16 in beiden Richtungen von der Übergabestelle
weg längs der Horizontalrichtung 5 verfahren werden. Als Besonderheit besitzt bei dieser Ausführung der Wagen 16 in der Aufnahmevorrichtung
11 für die Kabine 2 Karussel-Lager 54, damit die Kabine 2 um eine vertikale Achse auf dem Wagen 16 gedreht
werden kann. Man kann dann insbesondere bei unterirdischen Ausführungen die Ein- und Ausstiege für die Kabine 2 an den
einzelnen Haltestationen unterschiedlich_anordnen, sofern es
die jeweiligen umstände erfordern.
Fig. 12 zeigt die Kombination der Ausführungsbeispiele nach den Figuren 5 und 6, hier ist lediglich die auf dem unterirdisch
verfahrbaren Wagen 16 angeordnete zweite Scherenhubvorrichtung
25 derart ausgebildet, daß davon die Kabine 2 abgehoben werden kann. Außerdem kann bei dieser Ausführung zum
Verdrehen der Kabine 2 die zweite Seherenhubvorrichtung 25 auf
dem Wagen 16 drehbar um eine vertikale Achse angeordnet sein.
Fig. 13 zeigt nun eine Kreuzung 13 mehrerer ebenengleich angeordneten
Horizontalführungen 5 des neuen Transportsystems 5. Hierbei kann in der Kreuzung 13 eine Haltestation für sämtliche
Horizontalführungen 5 vorgesehen sein, damit dort die Förderkabinen 2 stets in der gleichen Position anhalten, unabhängig,
zu welcher der Horizontalführungen sie gehören, können sie auf den zugehörigen Mitnehmervorrichtungen 9 drehbar angeordnet
sein.
Die Figuren 14 und 15 veranschaulichen eine Kreuzung 13 und
einen Abzweig, der Horizontalführungen 5, die auch hier wieder
ebenengleich angeordnet sind. Es kann hier die Überführung der Kabinen von einer Horizontalführung 5 auf die andere vorgesehen
sein, wozu die Mitnehmervorrichtungen 9, insbesondere die Wagen 16, 23,durch Drehung auf die jeweilige Richtung der betreffenden
Horizontalführung 5 ausgerichtet werden können. Dazu sind an den Kreuzungs- bzw. Abzweigungspunkten Drehscheiben 14 auf
den betreffenden Bahnen vorgesehen.
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• S3-
An den Kreuzungen oder Abzweigungen 13 können die Horizontalführungen
5 auch noch mit in den Figuren 13, 14 und 15 nicht
näher dargestellten Vertikalführungen verbunden sein. Fig. 16 zeigt im Querschnitt den dafür erforderlichen Vertikalschacht,
der beispielsweise zylindrisch ausgebildet ist, damit man durch konzentrisch angeordnete und verschiebliche Türen den Ein- und
Ausstieg zu den Kabinen 2 steuern kann.
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Claims (26)
1.j Transportsystem zum Befördern von Personen oder Lasten
^—' mittels zumindest einer Förderkabine, die in zumindest
einer Vertikalführung verfahrbar ist und eine oder mehrere horizontal ausgerichtete Plattformen hat, dadurch gekennzeichnet,
daß an die Vertikalführung (3) zumindest eine im wesentlichen horizontale Führung (5) für die Kabine (2)
anschließt und daran in deren Längsrichtung zumindest eine Mitnehmervorrichtung (9) verschieblich ist, welche eine die
Kabine (2) in horizontaler Ausrichtung ihrer Plattform (10)
von der Vertikalführung (3) übernehmende und in dieser Lage festhaltende Aufnahmevorrichtung (11) besitzt.
2. Transportsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an die Horizontalführung (5) beidseits nach oben und/oder
unten je eine Vertikalführung (3) anschließt.
3. Transportsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß an die Vertikalführung (3) in unterschiedlichen Richtungen zumindest zwei Horizontalführungen (5) anschließen
und an den gebildeten Abzweigungen oder Knoten (7) Weichen
(12) für die Mitnehmervorrichtung (9) angeordnet sind.
4. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehrere ebenengleiche Horizontalführungen (5) über Kreuzungen (13) oder Drehscheiben (14)
für die Mitnehmervorrichtung (9) miteinander verbunden sind.
5. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehrere Horizontalführungen (5)
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auf verschiedenen Ebenen (I, II, III ...) angeordnet sind.
6. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch
gekennzeichnet, daß längs der Vertikalführung (3) und/oder der Horizontalführung (5) mehrere Haltestationen (A, B, C...)
für die Kabine (2) angeordnet sind.
7. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Horizontalführung (5) und die Mitnehmervorrichtung (9) durch eine Horizontalbahn (15) und
einen längs dieser fahrbaren Wagen (16) gebildet sind, auf den die Kabine (2) aufsetzbar ist.
8. Transportsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (16) an den Übergabestellen (7) für die Kabine
(2) zwischen der Horizontalführung (5) und der Vertikalführung (3) durch eine Verriegelungsvorrichtung (17)
festsetzbar ist.
9. Transportsystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (16) eine Scherenhubvorrichtung (18) besitzt, an der die Kabine (2) angeordnet ist und die sowohl
die Aufnahmevorrichtung (11) als auch zumindest einen
Teil der Vertikalführung (3) für die Kabine (2) bildet.
10. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vertikalführung (3) für die Kabine (2) eine Aufzugvorrichtung (19) ist.
11. Transportsystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufzugvorrichtung (19) eine hydraulische Hubvorrichtung
ist, die an der Übergabestelle (7) zwischen der Horizontalführung (5) und der Vertikalführung (3) angeordnet
und über die die Kabine (2) verfahrbar ist, wobei die Kabine (2) eine Kupplungsvorrichtung (40,41) zur lösbaren Verbindung
mit der Hubvorrichtung (19) besitzt.
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12. Transportsystem nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (16) bis über die Hubverrichtung
(19) auf seiner Horizontalbahn (15) verfahrbar ist.
13. Transportsystem nach einem der Ansprüche 10 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß .die Aufzugvorrichtung (19) zumindest
eine vertikale Führungsschiene (20) umfaßt, die mit der Kabine (2) in Eingriff steht, wobei an der Übergabestelle (7)
zwischen der Horizontalführung (5) und der Vertikalführung (3) ein aus dem Eingriff mit der Kabine (2) ausrückbarer
Schienenabschnitt (21) angeordnet ist.
14. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 7-13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) auf dem Wagen (16)
um eine Vertikalachse verdrehbar gelagert ist.
15. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 - 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Horizontalführung (5) oder die Horizontalbahn (15) unterirdisch verlegbar ausgebildet ist.
16. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1 -15, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine der Horizontalführungen
(5) aus einem oberirdisch anzuordnenden Überführungsgestell
(22) besteht.
17. Transportsystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Führungsgestell (22) eine Laufkatze (23) mit einer Hubvorrichtung (24) angeordnet ist.
18. Transportsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hubvorrichtung (24) an der Laufkatze (23) eine Seherenhubvorrichtung (18) ist, an der die Kabine (2) hängend
angeordnet ist.
19. Transportsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabine (2) über eine Kupplungsvorrichtung (44) lös-
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bar mit der Laufkatze (23) verbunden ist.
20. Transportsystem nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung (24) an der Laufkatze (23) ein hydraulischer
Aufzug (27) oder ein Seilaufzug (28) ist, wobei an der Laufkatze (23) und an der Kabine (2) ineinandergreifende
Führungsvorrichtungen (29) angeordnet sind.
21. Transportsystem nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsvorrichtungen (29) aus an der Laufkatze
(23) oder der Kabine (2) angeordneten, vertikalen Spießen (30) und damit axial fluchtenden Führungshülsen (31) an dem jeweils anderen Teil bestehen.
(23) oder der Kabine (2) angeordneten, vertikalen Spießen (30) und damit axial fluchtenden Führungshülsen (31) an dem jeweils anderen Teil bestehen.
22. Transportsystem nach Anspruch (20), dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsspieße (30) ünd/oder die Führungshülsen (31) teleskopisch ausgebildet sind.
23. Transportsystem nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsspieße (30) oder -hülsen (31)
randlich auf der Plattform (10) der Kabine (2) angeordnet sind.
randlich auf der Plattform (10) der Kabine (2) angeordnet sind.
24. Transportsystem nach einem der Ansprüche 20 - 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsvorrichtungen (29) ergänzend
zu Führungsschienen (32) für die Kabine (2) angeordnet sind, wobei sich die Führungsvorrichtungen (29) und
die Führungsschienen (32) an der Übergabestelle (7) überlappen.
25. Transportsystem nach einem der Ansprüche 16 - 24, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Überführungsgestell (22) eine
in Richtung der Vertikalführung (3) und der Horizontalführung
(5) verlaufende Schiene {33) und an der Kabine (2) ein damit
zusammenwirkender Führungskörper (34) angeordnet ist, wobei an der Übergabestelle (7) zwischen der Vertikalführung
(3) und der Horizontalführung (5) die Schiene (33) bogen-
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förmige Überleitungsabschnitte (35) hat.
26. Transportsystem nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2), der Wagen (16) oder
die Laufkatze (23) für das Verfahren längs der Horizontalführung (5) einen eigenen Antrieb..hat, der über abtastbare
Kurven (36) längs der Horizontalführung (5) steuerbar ist.
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Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792910867 DE2910867A1 (de) | 1979-03-20 | 1979-03-20 | Transportsystem |
| EP80101385A EP0016452A1 (de) | 1979-03-20 | 1980-03-17 | Transportvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792910867 DE2910867A1 (de) | 1979-03-20 | 1979-03-20 | Transportsystem |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE2910867A1 true DE2910867A1 (de) | 1980-09-25 |
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ID=6065883
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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Country Status (2)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE2910867A1 (de) |
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- 1980-03-17 EP EP80101385A patent/EP0016452A1/de not_active Withdrawn
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