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Kamera, insbesondere Laufbildkamera mit pistolenartig
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zu umfassendem Handgriff
Die Erfindung betrifft eine
Kamera, insbesondere eine Laufbildkamera mit pistolenartig zu umfassendem Handgriff,
dem eine Hauptschalterfunktion ausübende Schaltleiste zugeordnet ist, die beim Umfassen
des Handgriffs zwangsläufig in ihre Schließstellung überführt wird.
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Eine solche Kamera hat den Vorteil, daß ihre Betriebs- und Steuerstromkreise
nur dann geschlossen werden, wenn sie vom Kamerabenutzer aufnahmegercht in die Hand
genommen, also ihr Handgriff von der Hand des Kamerabenutzers umfaßt wird.
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Erst in dieser Lage wird von der den Griff umfassenden Hand des Kamerabenutzers
die Schalt leiste niedergedrückt, wodurch der von dieser Leiste betätigte Hauptschalter
der Kamera in seine Schließstellung überführt wird.
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Mit dieser Anordnung des Hauptschalters wird ein versehentliches ueberführen
des Hauptschalters in die Schließstellung oder ein vergessenes Zurückbringen des
Hauptschalters in die Offenstellung vollständig unterbunden, woraus eine weitestgehende
Stromersparnis resultiert.
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Das Uberfilhren des Hauptschalters in seine Schließstellung nur durch
Umfassen des kameraseitigen Handgriffs hat jedoch den Nachteil, daß diese Manipulation
auch erforderlich ist, wenn die Kamera - bspw. zur Herstellung von Zeitrafferaufnahmen
oder für die Langzeitbelichtung - auf ein Stativ aufgesetzt und gegebenenfalls noch
an eine die Stromversorgung für längere Aufnahme zeiten sichernde Fremdstromquelle
angeschlossen ist. In einem solchen Falle ist das Erfordernis
des
Niederdrückens der Hauptschalterleiste äußerst lästig, wenn nicht gar unzumutbar,
nämlich dann, wenn die Kamera über mehrere Minuten hinaus bis zu mehreren Stunden
betrieben werden soll. Derartige Betriebszeiten sind bekanntlich für Zeitrafferaufnahmen
oder Langzeitaufnahmen nicht selten.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Kamera zu schaffen, deren Betriebs-
und Steuerstromkreise ohne Niederdrücken der griffseitigen Hauptschalterleiste in
den betriebsbereiten Zustand gelangen, sofern die Kamera längere Zeit in Betrieb
genommen werden soll.
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Dieser Aufgabe wird die Kamera gemäß der Erfindung dadurch gerecht,
daß ihr bzw. ihrem Handgriff wenigstens ein Anschluß für einen Fernauslöser zugeordnet
ist, der durch eine Deckklappe verschließbar ist, die in ihrer Offenstellung die
Hauptschalterfunktion der griffseitigen Schaltleiste im Sinne der Herstellung und
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Kamera übernimmt.
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Der Kamerabenutzer kann somit die zweckmäßig auf ein Stativ aufgesetzte
Kamera mittels eines elektrischen oder mechanischen Pernauslösers betätigen, ohne
dabei gezwungen zu sein, ständig den Handgriff der Kamera zwecks Erhaltung der Betriebsbereitschaft
umfassen zu müssen. Der Fernauslöser kann auch durch einen elektrischen oder mechanischen
Impulsgeber in vorwählbaren Intervallen betätigt werden, so daß der Kamerabenutzer
während der gesamten Dauer der Zeiträffer-oder der Langzeitaufnahmen die Kamera
nicht selbst zu bedienen braucht.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist die Anordnung eines Fremdstromanschlusses
in unmittelbarer Nähe der Fernauslöseanschlüsse und einer allen Anschlüssen gemeinsamen
Deckklappe.
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Eine daran anschließbare Fremdstromquelle ist für das Betreibei der
Kamera mit längeren' Betriebszeiten unerläßlich, da die Kapazität der im Kameragriff
untergebrachten und demzufolge relativ geringes Volumen aufweisenden Stromquelle
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gleichgültig ob sie aus Primär- oder Sekundärzellen besteht - die langzeitige Speisung
der kameraseitigenVerbraucher, bspw. des Auslösemagneten, des Antriebsmotors, des
Belichtungsregelkreises, des Tonverstärkers etc. nicht erlaubt.
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Durch Uffnen der beiden Anschlüssen zugeordneten Deckklappe wird die
griffseitige Hauptschalterleiste nicht nur bei Anschluß eines Fernauslösers, sondern
auch bei Anschluß einer Fremdstromquelle, außer Wirkung gesetzt.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, in den pistdianartig zu umfassenden
Handgriff sowohl die Stromquellen für die Antriebs-, Meß-, und Steuerstromkreise,
als auch die Fremdstrom- und die Fernauslöseanschlüsse sowie die Hauptschalterfunktion
ausübende Schaltleiste und die Auslösetaste zu integrieren.
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Diese Anordnung ist insofern vorteilhaft, als die gesamte Stromversorgung
einschließlich der Schalt- und Steckvorrichtung als eine eng umgrenzte Einheit konzipiert
ist, die unter Verwendung nur kurzer Leitungswege herstellbar-und im Falle eines
Defektes leicht austauschbar ist.
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Ebenso liegt es im Rahmen der Erfindung, unterhalb der in Offenstellung
Haupts'terfunktion ausübenden Deckklappe der Kamera weitere Anschlüsse zur Ansteuerung
und Speisung eines Blitzgerätes, eines Mikrofons oder dergleichen vorzusehen.
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Durch diese Maßnahme sind sowohl Blitzaufnahmen in unterschiedlichen
Zeitintervallen über eine längere Zeitdauer, also insbesondere Aufnahmen mit Zeitrafferwirkung,
als auch Tonfilmaufnahmen mit größerer Szenenlänge bei auf ein festes Auflager (Stativ)
aufgesetzter Kamera möglich, ohne daß der Kamerahandgriff während der gesamten Aufnahme
dauer ständig umfaßt werden muß.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung
in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigen in schematischer Darstellung Fig. 1 den pistolenartig zu
umfassenden Handgriff der Kamera, mit den in diesen Griff integrierten elektrischen
Einrichtungen Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie 1-1 der Fig. 1 durch den -Fremdstromanschluß
einschließlich der Deckklappe und Fig. 3 ein Schaltbild des Stromlaufs der im Handgriff
integrierten elektrischen Einrichtung.
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Gemäß Fig.l ist am Boden 1.1 der erfindungsgemäßen Laufbildkamera
1 bei 2 ein Handgriff 3 angelenkt. In diesen Handgriff ist integriert eine hier
aus Sekundärzellen'gebildete Stromquelle 4, eine Hauptschalterfunktion ausübende
Schaltleiste 5, eine Auslösetaste 6 sowie ein Fremdstromanschluß 7 und zwei Fernauslöseanschlüsse
8 und 9, die durch eine gemeinsame Deckklappe lo abschließbar sind.
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Für Filmaufnahmen mit in der Hand gehaltenen Kamera wird der Handgriff
3 von der Hand des Kamerabenutzers vollständig umfaßt, wobei die Schaltleiste 5
zwangsläufig niedergedrückt wird.
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Gemäß Fig.3 schließt daraufhin der von dieser Schaltleiste betätigte-
Hauptschalter. 5.1, womit die den Belichtungsregelkreis und gegebenenfalls noch
den Tonverstärker umfassenden Steuerstromkreise geschlossen und die Auslöse- und
Antriebsstromkreise in ihren betriebsbereiten Zustand überführt werden.
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Lediglich durch Schließen der Auslösetaste 6 werden auch die letztgenannten
Stromkreise geschlossen und damit die Kamera 1 in Betrieb gesetzt.
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Nach dem Freigeben des Handgriffs durch den Kamerabenutzer gelangt
der Hauptschalter 5.1-der durch Federdruck in ihre Ausgangsstellung hochschnellenden
Schaltleiste folgend -
wieder in seine Offenstellung, womit alle
Kamerastromkreise geöffnet werden.
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Für die Herstellung von Zeitrafferaufnahmen empfiehlt sich, wegen
der oft beträchtlich langen Aufnahmezeit - bspw. bei einer Aufnahme frequenz von
einem Filmbild pro Minute - der Anschluß einer Fremdstromquelle, welche die Kamera
über Stunden hinaus mit Strom versorgt. Zu diesem Zweck wird die Deckklappe lo -
wie dargestellt - geöffnet, um die Steckbuchse des Zuleitungskabels der Fremdstromquelle
auf die Steckstifte 7.1 und 7.2 des Fremdstromanschlusses 7 aufzustecken. Durch
das offenen der Deckklappe lo wird nun ein mit ihr zusammenwirkender, im Griffgehäuse
3.1 geführter Taststift 8 unter Federeinwirkung gemäß Fig.2 nach oben gedrückt,
wobei der Kontaktll.1 eines im Nebenschluß zum HauptsChalter 5.1 angeordneten zweiten
Hauptschalters 11 nachfolgt, und zwar bis zu seiner Anlage am Kontakt 11.2. Damit
ist der von der Schaltleiste 5 betätigte erste Hauptschalter 5.1 durch den von der
Deckklappe lo betätigten zweiten Hauptschalter 11 überbrückt. Die Kamera befindet
sich somit bei nicht niedergedrückter Schaltleiste in ihrem betriebsbereiten Zustand.
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Dieser Betriebszustand wird wieder aufgehoben durch das Einklappen
der Deckklappe um das Gelenk lo.1, wodurch der Taststift 8 niedergedrückt und dabei
der Kontakt 11.1 vom Kontakt 11.2 des zweiten Hauptschalters 11 abgehoben wird.
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Von den dem Fremdstromanschluß 7 räumlich zugeordneten Fernauslöseanschlüssen
8 und 9 dient die Koaxialsteckbuchse 8 zum Anstecken eines Fernauslösekabels und
die Gewindebuchse 9 zum Anschrauben eines Drahtauslösers. Auch zum Anschliessen
dieser Fernauslösungen an die Kamera muß die Deckklappe lo geöffnet werden, wodurch
- wie vorstehend beschrieben -der zweite Hauptschalter 11 geschlossen und damit
die Betriebsbereitschaft der Kamera hergestellt ist.
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Der mit der Koaxialsteckbuchse 8 elektrisch verbundene Tastschalter
12 des Fernauslösers kommt gemäß Fig.3 im Nebenschluß zur Auslösetaste 6 zu liegen.
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Der in die Gewindehuchse 9 einschraubbare Draht auslöser schließt
im niedergedrückten Zustand einen unterhalb dieser sewindebuchse vorgesehenen Schalter
13, der ebenfalls im Nebenschluß zur Auslösetaste 6 liegt.
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Die Auslösetaste 6 wird somit - je nach der angesetzten Fernbedienung
- durch den Schalter 12 oder durch den Schalter 13 überbrückt, sofern der elektrische
Fernauslöser oder der Drahtauslöser betätigt- wird.
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Die Deckklappe lo überdeckt in ihrer Schließstellung sowohl den Fremdstromanschluß
7, als auch die Fernbedienungsanschlüsse 8 und 9 und schützt diese somit vor dem
Eindringen von Staub und Sprühwasser.
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Wie die Fig.3 erkennen läßt, erfordert die Kamera gemäß der Erfindung
lediglich drei Leitungsadern zum Verbinden der griffseitigen Stromversorgungseinheit
mit den elektrischen Einrichtungen der Kamera. Die Zuleitungen A und B rühren dabei
zur Auslöse- und Antriebseinheit der Kamera, wogegen die Zuleitung C dem Belichtungsregelkreis
und gegebenenfalls dem Tonverstärker der Kamera zugeführt wird.
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Die Anordnung der Stromquelle 4, der beiden Hauptschalter 5.1 und
11, der Auslösetaste 6, des Fremdstromanschlusses 7 sowie der Fernbedienungsanschlüsse
8 und 9 im Handgriff der Kamera ist somit nicht nur wegen des kompakten Aufbaus
und der leichten Austauschbarkeit der Stromversorgungseinheit vorteilhaft, sondern
darüber hinaus auch wegen der problemlosen elektrischen Verbindung mit den elektrisch
betriebenen Einrichtungen der Kamera.