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Beschreibung:
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Die Erfindung betrifft ein Filterelement zur Luft- und Gasreinigung
von im wesentlichen plattenförmigen Grundform, sogenanntes Kassettenfilterelement,
mit einer Filterschicht, einem die Filterschicht reinluftseitig abstützenden, mit
Durchströmöffnungen versehenen, aus einem Stanzteil gebildeten flächigen Stützteil
und einem die Filterschicht sowie das Stützteil umfassend aufnehmenden Halterahmen
aus Pappe bzw. Karton.
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Das vorbeschriebene, durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordene
Filterelement besitzt ein lochblechartiges Stützteil, in Form eines bei der Kronkorkenherstellung
abfallenden Stanzteils. Da man bei der Kronkorkenherstellung bemüht ist, den Materialabfall
so gering wie möglich zu halten, sind die Reststege zwischen den Durchströmöffnungen
in ihrem mittleren Bereich sehr dünn und daher sehr riß- bzw. bruchempfindlich.
Bereits bei der Verpackung der bekannten Filterelemente geschieht es häufig, daß
die dünnen Reststege zerstört werden und so entweder eine Quelle von Schnittverletzungen
bilden oder die Filterschicht in nachteiliger Form durchdringen, wodurch die Filterwirkung
herabsetzende, lästige Luftbrücken zwischen Ab- und Reinluftseite entstehen. Außerdem
wird womöglich die abstützungsfreie Fläche durch den Bruch von Reststegen vergrößert,
mit der nachteiligen Folge, daß die im Bereich der Schadstellen nicht genügend abgestützte
vliesförmige Filterschicht ausbeult, was wiederum im Zusammenhang mit Vibrationserscheinungen
zu einem ungewollten
Ablösen von Stäuben auf der Reinluftseite
führen kann.
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Ausgehend von dem eingangs beschriebenen, durch offenkundige Vorbenutzung
bekanntgewordenen Filterelement, liegt dieser Erfindung im Bewußtsein der Nachteile
des Bekannten die Aufgabe zugrunde, ein betriebssicheres und darüber hinaus herstellungsgünstiges
Filter zu schaffen.
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Entsprechend der Erfindung wurde diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
das Stützteil, einstückig und stoffschlüssig mit dem Halterahmen verbunden, aus
Pappe bzw. Karton besteht.
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Das erfindungsgemäße Filterelement bringt zunächst einen erheblichen
herstellungstechnischen Vorteil. Während beim eingangs beschriebenen bekannten Filterelement
das Lochblech auf recht umständliche Weise in den Papp-bzw. Kartonrahmen eingelegt
und dort befestigt werden muß, gestattet es die Erfindung, das Stützteil gemeinsam
mit dem Halterahmen einstückig und stoffschlüssig mit einem Stanzschnitt, zweckmäßig
kombiniert mit der Falzarbeit, herzustellen. Ein gesondertes Einlegen des Stützelements
und dessen Befestigung innerhalb des lialterahmens erfällt demnach beim Gegenstand
dieser Erfindung.
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Selbst für den Fall, daß beim erfindungsgemäßen Stützelement ein
Steg zwischen den Durchströmöffnungen brechen sollte, ist das abgebrochene Stegteil
aus naheliegenden Gründen nicht in der Lage, Bedienungsperson oder Filterschicht
zu verletzen.
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Von erheblicher Bedeutung ist es bei dem erfindungsgemäßen Filterelement
auch, daß sich dieses - im Unterschied zum eingangs beschriebenen vorbekannten Filter
- mangels Metallbestandteile besonders günstig verbrennen läßt.
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Entsprechend weiteren Merkmalen der Erfindung ist die der Reinluftseite
abgewandte Innenfläche des Stützteils mindestens teilweise mit der reinluftseitigen
Außenfläche der Filterschicht verklebt. Zweckmäßig ist es hierbei, daß die der Reinluftseite
abgewandte Innenfläche des Stützteils im wesentlichen vollflächig mit der reinluftseitigen
Außenfläche der Filterschicht verklebt ist. Die vorgenannten Merkmale gestatten
sowohl eine Stabilisierung der Filterschicht als auch eine Stabilisierung des aus
Pappe bzw.
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relativ dünnem Karton bestehenden Stützteils und ermöglichen es daher,
zunächst das Stützteil aus recht dünnem Material mit Stützstegen, die eine verhaltnismäßig
geringe Quererstreckung besitzen, herzustellen.
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Beim eingangs beschriebenen bekannten Filterelement hat es sich außerdem
als nachteilig herausgestellt, daß Unregelmäßigkeiten bei der durchströmenden Luft-
bzw. Gasmenge zu Vibrationen führen, derart, daß die Filterschicht gegen das Stützelement
schlägt. Der sich hierbei einstellende Abkiopfeffekt führt in lästiger Weise dazu,
daß ansonsten an der reinluftseitigen Außenfläche der Filterschicht sicher anhaftende
Staubpartikel abgelöst und der Reinluft zugeführt werden. Dieser Abklopf- bzw. Vibrationseffekt
tritt insbesondere beim Ein- und Ausschalten der Filteranlage auf.
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Dadurch, daß entsprechend der Erfindung die der Reinluftseite abgewandte
Innenfläche des Stützteils mit der
reinluftseitigen Außenfläche
der Filterschicht verklebt ist, treten beim erfindungsgemäßen Filterelement die
vom Stand der Technik her bekannten nachteiligen Vibrations-oder Abklopferscheinungen
nicht mehr auf.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
Zeichnungsbeschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher dargestellt, es zeigen, Fig. 1 eine stirnseitige Draufsicht auf die Reinluftseite
eines Filterelements, bei welchem zwecks Vereinfachung der Zeichnung nur ein Ausschnitt
des Stützelements und der überlagerten Filterschicht im einzelnen dargestellt ist,
und Fig. 2 eine gegenüber Fig. 1 vergrößerte Teildarstellung, und zwar eine Draufsicht
auf einen Teil der Abluftseite, wobei der fialterahmen teilweise abgeklappt gezeigt
und einzelne Teilschichten der Filterschicht abgehoben sind.
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In den Zeichnungen ist ein Filterelement, sogenanntes Kassettenfilter,
mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
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In Fig. 1 ist die Reinluftseite mit R bezeichnet, während in Fig.
2 dic teilweise dargestellte Abluftseite A benannt ist.
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Das Filterelement 10 besitzt eine im wesentlichen plattenförmige
Grundform mit rechteckförmiger bzw. quadratischer Kontur. Mittels eines Halterahmens
11 sind sowohl eine Filterschicht 12 als auch ein Stützteil 20, ringsherum umfaßt,
aufgenommen. Der Halterahmen 11 besitzt hierbei ein nach innen offenes rinnenförmiges
Profil, welches, wie aus Fig. 2 ersichtlich, aus Flanschstreifen 14, 15 sowie aus
einem entlang einer Falzlinie 16 im Profil wnkelförmig gestalteten Bodenstreifen
17 besteht.
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Der Rücken der Falzlinie 16 weist hierbei in Richtung der Filterschicht
12, wobei die Hohlseite des Bodens 17 nach außen weist. Die Flanschstreifen 14 und
15 sind vom Bodenstreifen 17 über Falzlinien 18, 19 voneinander getrennt.
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Die Rücken der Falzlinien 18, 19 weisen hierbei nach außen.
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Der Aufbau des Halterahmens 11 ist deutlich anhand von Fig. 2 zu
ersehen, wonach ein Teil des Halterahmens 11 sowie ein Eckbereich des Stützteils
20 nach Art eines Stanzzuschnittes - die Flanschstreifen 18 sowie die Bodenstreifen
17 sind hierbei abgeklappt - dargestellt sind.
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Das Stützteil 20 ist einstückig und stoffschlüssig mit dem Halterahmen
11 verbunden und im Zuge eines einzigen Stanzschnittes hergestellt. Zwischen Stützstegen
21 bildet das Stützteil 20 Durchströmöffnungen 22 in Form von etwa gleichseitigen
Dreiecken. Die Durchströmöffnungen 22 können - abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel
- eine beliebige Kontur aufweisen.
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Die der Filterschicht 12 zugewandten Innenflächen des Flanschstreifens
15 und der Stützstege 21 sind - zweckmäßig
vollflächig - mit einer
punktiert angedeuteten Klebstoffschicht 23 versehen, die eine Verbindung mit der
reinluftseitigen Außenfläche der Filterschicht 12 eingeht.
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Die Filterschicht 12 besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel
- in der Reihenfolge von der Abltiftseite A bis zur Reinluftseite R betrachtet -
aus einem verhältnismäßig groben Gitter 24 in Leinenbindung, welches von einer relativ
dicken, vliesartig gelegten Glas faserschicht 25 unterlagert ist. Die Glasfaserschicht
25 wiederum stützt sich auf einem verhältnismäßig dünnen, doppellagigen Glasfaservlies
13 ab, welches von dem im wesentlichen flächigen Stützteil 20 unterlagert und dort
mit dessen Innenfläche verklebt ist.
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