DE29922765U1 - Dachtritteinheit - Google Patents
DachtritteinheitInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04D—ROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
- E04D13/00—Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
- E04D13/12—Devices or arrangements allowing walking on the roof or in the gutter
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ Akte 99/605
Dipl.-Phys. E. Harazim Patentanwälte M. Hoffmann Rechtsanwalt Mühlenberg 74 59759 Arnsberg
Firma
J. Heuel & Söhne GmbH
Am Lindhövel 3
59846 Sundern-Hachen
"Dachtritteinheit"
• a ·
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dachtritteinheit, mit mindestens einem Dachauflageelement, welches mit seiner Auflagefläche auf einem Dach abstützbar ist und mit Halterungselementen am Dachgebälk festlegbar ist, wobei ein Auflageträger mit einer darauf befestigbaren Trittfläche durch Befestigungsmittel verschwenkbar am Dachauflageelement angebracht ist und in unterschiedlichen Winkelstellungen drehfest festlegbar ist, so daß die Trittfläche zum Ausgleich der Dachneigung im wesentlichen horizontal ausrichtbar ist.
Eine Dachtritteinheit mit den vorgenannten Merkmalen ist beispielsweise aus dem Deutschen Gebrauchsmuster DE 298 00 228 Ul bekannt. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß das Dachauflageelement und der darin als Auflageelement bezeichnete Auflageträger um eine im wesentlichen waagerechte Drehachse stufenlos gegeneinander verschwenkbar sind. Dadurch kann eine auf dem Auflageträger angebrachte Stand- bzw. Trittfläche relativ zum mit der Dachneigung schräg verlaufenden Auflageelement geneigt eingestellt werden, so daß die Trittfläche im wesentlichen waagerecht verläuft, das heißt die Dachneigung ausgeglichen wird. In dieser waagerechten Stellung folgt die Fixierung dadurch, daß das Dachauflageelement und der Auflageträger zusammen verbogen werden, so daß sie in dieser Winkelstellung fest miteinander verschränkt sind. Um diese Verbiegung zu bewerkstelligen, sind überlappende, kreisbogenförmige Langlöcher vorgesehen, in welche zur plastischen Umformung des Materials Schrauben festziehbar sind.
Dieser vorbekannte Dachtritt hat den Vorteil, daß der Auflageträger vor der Fixierung kontinuierlich am Dachauflageelement verschwenkbar ist, so daß die Trittfläche bei jeder gegebenen Dachneigung exakt waagerecht ausgerichtet werden kann. Durch die gemeinsame Verbiegung der Teile in der 5 eingestellten Winkelstellung werden die Teile durch eine Art lokale Umbördelung miteinander fixiert. Nachteilig an dieser Art der Verbindung ist jedoch, daß sowohl das Befestigungsmittel als auch das Dachauflageelement bei der
Festlegung bleibend plastisch verformt werden. Eine spätere Verstellung, beispielsweise zur Justierung oder zur Anpassung an eine andere Dachneigung ist zwar durchführbar, erfordert jedoch auf jeden Fall Werkzeugeinsatz, um die Deformierung rückgängig zu machen. Darüber hinaus ist neben der Schraube, welche die Schwenkachse bildet, in der Regel eine zweite Schraube nebst Mutter erforderlich, welche beispielsweise einen angeformten Vierkant zur Verspannung bzw. Verbiegung der beiden Teile miteinander aufweist. Durch die erforderliche Anzahl der Einzelteile entsteht jedoch Fertigungs- und Montageaufwand.
Angesichts dessen stellt sich der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, eine verbesserte Dachtritteinheit zur Verfügung zu stellen, welche eine verbesserte Handhabbarkeit und Herstellung ermöglicht. Insbesondere soll die Anzahl der erforderlichen Einzelteile reduziert werden, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen.
Zur Lösung dieser Aufgabenstellung schlägt die Erfindung vor, daß am Dachauflageelement und am Auflageträger Formschlußflächen angebracht sind, die in unterschiedlichen Winkelstellungen drehfest ineinander eingreifen.
Gemäß der Erfindung sind das Dachauflageelement und der Auflageträger auf ihren aneinander anliegenden Gegenflächen mit jeweils korrespondierenden Ein- und Ausformungen versehen. Diese Vorsprünge und Vertiefungen sind derart angeordnet, daß sie in unterschiedlichen Winkelstellungen derart miteinander in Eingriff zu bringen sind, daß sie eine formschlüssige Verriegelung bezüglich einer gegenseitigen Verdrehung bilden.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung besteht darin, daß bei der Montage keine zusätzlichen Verformungswerkzeuge oder Biegemittel, wie etwa die Schrauben im Stand der Technik, erforderlich sind. Folglich sind weniger Einzelteile zu fertigen und bereit zu stellen, was
t * · ■
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einen geringeren Herstellungsaufwand bedeutet. Durch den Wegfall derartiger Zusatzteile wird natürlich die Montage ebenfalls vereinfacht.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß bei der Positionsfixierung der erfindungsgemäße&eegr; Trittstufe keine bleibende Verformung der Teile erfolgt, so daß diese einfach demontiert und an andere Dachneigungen angepaßt werden können.
Darüber hinaus wird der Sicherheitsstandard derartiger Trittelemente erhöht. Im Vergleich mit nachträglich verbiegbaren Teilen können nämlich die erfindungsgemäßen Formschlußflächen von vornherein bei der Fertigung mit einer höheren Stabilität ausgebildet werden. Bei der Montage ist durch den formschlüssigen Eingriff die Winkelstellung auch dann noch sicher fixiert, wenn nur der formschlüssige Eingriff gegeben ist, ohne das äußere Spann- oder Haltekräfte erforderlich wären. Das bedeutet, daß die Festlegung in der jeweiligen Winkelstellung praktisch nur dann nicht mehr vorliegt, wenn die Formschlußflächen keinen Kontakt miteinander haben, also die Teile nicht mehr miteinander verbunden sind. Dies ist jedoch bereits im Vorfeld ohne weiteres erkennbar, so daß ein Lösen beim Betreten der Trittfläche praktisch ausgeschlossen ist. Durch diese besonders sichere Art der Festlegung ist die erfindungsgemäße Dachtritteinheit besonders gut für höher beanspruchte Stand- und Steigtritte geeignet.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Formschlußflächen stirnseitig in den gegeneinander anliegenden, zueinander verdrehbaren Flächenbereichen des Dachauflageelementes und des Auflageträgers angeordnet sind. Die gegeneinander verschwenkbare Flächenbereiche liegen bei 5 dieser Ausführungsform an plattenförmigen Schenkeln des Dachauflageelements bzw. des Auflageträgers, welche bezüglich der Schwenkbewegung mit ihren axialen Stirnseiten aufeinanderliegend verbunden werden. Die erfindungsgemäße
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Formschluß-Profilierung kann dabei hinreichend großflächig ausgebildet werden, so daß die bei der Belastung auftretenden Momente sicher abgefangen werden.
Vorzugsweise sind die erfindungsgemäßen Formschlußflächen als Flachverzahnungen ausgebildet, und zwar bevorzugt als umlaufende Zahnkränze konzentrisch zur Schwenkachse. Die Flachverzahnung mit ihrer gleichmäßigen Abfolge von Vertiefungen in der Fläche bietet einen sicheren Eingriff und einen guten Halt. Durch die kreissymmetrische, koaxiale Anordnung in Form von Zahnkränzen koaxial zur Schwenkachse ist ein gegenseitiges Einrasten bzw. Eingreifen in einer Vielzahl von Schwenkpositionen möglich, welche durch die Zahnteilung, das heißt die Anzahl der Zähne bzw. Vertiefungen über den Umfang vorgegeben ist. Auf diese Weise läßt sich eine hinreichend feine Verstellbarkeit realisieren, um die Trittfläche praktisch bei jeder vorgegebenen Dachneigung nahezu waagerecht ausrichten zu können. Ein zweckmäßiger Wert für die Zahnteilung liegt bei etwa 4°, da auf diese Weise die 0 in den einschlägigen Vorschriften maximal zulässige Abweichung von 2° in die eine oder andere Richtung ohne weiteres eingehalten werden kann.
Die Befestigungsmittel umfassen vorteilhafterweise eine Achsschraube, welche die Schwenkachse bildet, und mit der die Formschlußflächen gegeneinander verspannbar sind. In dieser Anordnung hat die Achsschraube eine Doppelfunktion. Zum einen dient sie als Scharnierbolzen bezüglich der Verschwenkung des Auflageträgers am Dachauflageelement. Zum anderen sorgt sie 0 dafür, daß die Formschlußflächen miteinander in Eingriff gehalten werden, so daß eine sichere Winkelfixierung folgt.
Bei der vorgenannten Ausführungsform der Erfindung ist es zweckmäßig, daß das Dachauflageelement und der Auflageträger 5 Achsbohrungen aufweisen, durch welche die Achsschraube hindurchgesteckt und zur Festlegung der Winkelstellung festschraubbar ist. Fertigungstechnisch erfordert diese Variante einen besonders geringen Aufwand, da die beiden
gegeneinander verschwenkbaren Teile lediglich mit Durchgangsbohrungen versehen werden müssen und die Schraube samt Mutter als Standardteil erhältlich ist. Für die Handhabung ist es besonders praktisch, daß durch Lösen der Schraube die beiden Teile soweit voneinander abgehoben werden können, daß die erfindungsgemäßen Formschlußflächen freiliegen und der Auflageträger verschwenkbar ist. In der gewünschten Winkelstellung werden die Formschlußflächen zunächst manuell in Kontakt gebracht, wodurch sie bereits formschlüssig aneinander festgelegt wird. Durch Festziehen der Schraube erfolgt anschließend die Sicherung. Alternativ zur Verwendung einer Schraube mit separater Mutter kann das Schraubgewinde auch unmittelbar in eines der beiden Teile eingebracht sein, beispielsweise als eingesetztes Gewindestück.
Vorzugsweise sind die Formschlußflächen jeweils einstückig in das Dachauflageelement bzw. den Auflageträger eingeformt. Diese Ausführungsform läßt sich besonders gut dadurch umsetzen, daß das Dachauflageelement und der Auflageträger als Gußkörper ausgeführt sind, vorzugsweise aus Aluminium-Guß. Bei der Herstellung eines derartigen Gußkörpers bedeutet die Ausformung der Formschlußflächen praktisch keinen zusätzlichen Aufwand. Durch die einstückige, massive Ausbildung der Vertiefungen bzw. Vorsprünge sind die Formschlußflächen besonders formstabil und belastbar.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist an dem Dachauflageelement ein sich mit Abstand entlang der Auflagefläche erstreckendes Halterungselement befestigbar. Dieses ist beispielsweise an dem Dachauflageelement verschraubt und kann unter die Dacheindeckung geschoben und fest mit den Dachgebälk, das heißt den Dachsparren verschraubt oder sonstwie verbunden werden.
Das Halterungselement ist vorzugsweise als Haltestreifen ausgebildet, der auf der Auflagefläche anbringbar ist. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Blechstreifen,
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vorzugsweise aus Edelstahl, welcher im Bereich der Auflagefläche des Dachauflageelements zu befestigen ist.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist das Halterungselement im Abstand zur Auflageseite verstellbar an dem Dachauflageelement angebracht. Dabei kann der Relativabstand zwischen der Auflageseite und dem Halterungselement variabel eingestellt werden. Durch die Verstellbarkeit wird eine optimale Anpassung an die Materialstärke der Dacheindeckung erreicht, und zwar unabhängig davon, ob relativ dicke Ziegel- oder Betonpfannen vorliegen, oder es sich um einen Pappdach oder ähnliche flache Eindeckungen, wie etwa bei Blechdächern, handelt. Durch die verstellbare Anbringung ist es nicht mehr erforderlich, das in der Regel als Edelstahlband ausgebildete Halterungselement zur Anpassung an unterschiedliche Dachtypen zu verbiegen. Neben der unerwünschten Biegebeanspruchung hat dieses bislang übliche Vorgehen den Nachteil, daß die parallele Ausrichtung einen nicht unerheblichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert.
Die Verstellbarkeit des Halterungselemtes wird bevorzugt dadurch realisiert, daß das Halterungselement einen quer zur Auflageseite stehenden Befestigungsschenkel hat, der am Dachauflageelement variabel festlegbar ist. Dadurch kann das Halterungsband besonders einfach bezüglich der Auflageseite parallel verschoben werden.
Eine variable Befestigung, die einen besonders geringen Aufwand erfordert, sieht vor, daß der Befestigungsschenkel ein Langloch aufweist, in das eine Befestigungsschraube einsetzbar ist. Die Befestigungsschraube ist durch eine korrespondierende Bohrung in dem Dachauflageelement verschraubt. Über die Längserstreckung des Langlochs kann das 5 Halterungselement stufenlos relativ zur Auflageseite des Dachauflageelementes verschoben werden und durch Anziehen der Befestigungsschraube in jeder Position fixiert werden. Bevorzugt weist das Dachauflageelement eine Führung für die
Verstellung des Halteelementes auf. Dadurch ist gewährleistet, daß bei der Verstellung, das heißt der Verschiebung in der Führung die Parallelität des Halterungselementes zur Auflageseite des Dachauflageelemtes eingehalten wird. Die Führungen haben vorzugsweise quer zur Auflageseite angeordnete Führungsrippen und/oder Vertiefungen für den vorgenannten Befestigungsschenkel des Halteelementes. Entlang dieser Rippen oder Vertiefungen kann das Halterungselement gegen die Auflageseite oder davon weg verschoben werden.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß zumindest zwei Führungen in der Längserstreckung der Auflageseite mit Abstand zueinander angeordnet sind. Durch wahlweise Anbringung in einer dieser Führungen können die Halterungselemente versetzt werden, um eine Anpassung an eine kurze Dachpfanne zu erreichen.
Es ist weiterhin vorteilhaft, daß das Dachauflageelement im Bereich seiner Auflagefläche ein in etwa T-förmiges Kantenprofil hat, auf dem Fußstücke aufsteckbar sind. Die untenliegende Auflagefläche befindet sich auf der Außenseite des Querschenkels des T-Profils. Dadurch wird zum einen die Stabilität des Dachauflageelements erhöht und die Auflagefläche vergrößert, so daß punkt- linienförmige Belastungen der Dacheindeckung vermieden werden. Die Auflagekraft wird durch Fußstücke abgefedert, die beispielsweise als Gummi- oder Kunststoff- Profilstücke ausgebildet sind. Diese werden auf den Querschenkel des T-Profils aufgesteckt, wobei sie diesen seitlich umgreifen und damit nach Art einer T-Führung fixiert sind.
Das vorgenannte, T-förmige Kantenprofil hat vorzugsweise zwischen seinen Schenkeln Rippen. Diese sind nach Art von Knotenblechen ausgebildet und können einstückig ausgeformt sein, wenn das Dachauflageelement beispielsweise als Gußstück ausgebildet ist. Dadurch, daß diese Rippen in Längsrichtung des T-Profils in einem Abstand angeordnet sind, welche der
Längserstreckung der Fußstücke entspricht, werden dadurch Aufnahmeräume für diese Fußstücke gebildet. Diese sind damit in Längsrichtung der T-förmigen Kante eindeutig fixiert.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen 5
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Dachtrittelement in
Seitenansicht;
Fig. 2 der Auflageträger des Dachtrittelements gemäß; Fig. 1 in perspektivischer Ansicht;
Fig. 3 das Dachauflageelement des Dachtrittelements gemäß Fig. 1 in perspektivischer Darstellung;
Fig. 4 ein Teilquerschnitt A-A durch das Dachauflageelement
gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine weitere perspektivische Ansicht des
Auflageträgers gemäß Fig. 2;
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Fig. 6. ein erfindunsgemäßes Dachtrittelement in
Seitenansicht in einer weiteren Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Dachtrittelement in Seitenansicht, welches darin mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist. Dieses wird im wesentlichen gebildet durch ein Dachauflageelement 2, an dem um eine Achsschraube 3 ein Auflageträger 4 verschwenkbar gelagert ist, wie dies mit dem Doppelpfeil angedeutet ist. Auf dem Auflageträger 4 kann eine beliebige Trittfläche 5, beispielsweise ein Rost oder dergleichen angebracht sein.
Die in der Zeichnung schräg verlaufende Unterkante des Dachauflageelements 2 definiert die Auflagefläche, welche 5 entsprechend der Dachneigung verläuft. Dort ist zur Befestigung mit dem nicht dargestellten Dachgebälk als Befestigungsmittel ein Blech-Halteband 6 angeschraubt I
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Das Dachauflageelement 2 ist als einstückiges Aluminiumgußteil ausgebildet, welches in seinem Randbereich 2a durch angeformte Verstärkungen einen T-förmigen Querschnitt hat. Im Bereich seiner unteren Auflagekante sind weiterhin zwischen den T-Schenkeln im Randbereich 2a Querrippen 2b nach Art von Knotenblechen angeformt. Zwischen diesen Querrippen 2b sind von unten, die beiden seitlichen T-Schenkel umgreifend Fußstücke 7 aus Gummiwerkstoff aufgeklemmt. Diese können auch in Längsrichtung versetzt werden und werden dort zwischen den Rippen 2b fixiert..
Bereits aus der Darstellung in Fig. 1 ist erkennbar, wie das Dachauflageelement 2 auf eine Dacheindeckung beliebiger Neigung gesetzt wird und der Auflageträger 4 daran um die Schraube 3 derart verschwenkt werden kann, daß die ' Trittfläche 5 waagerecht ausgerichtet ist.
Fig. 2 zeigt eine Einzelansicht des Auflageträgers 4, und zwar bezüglich Fig. 1 von der Rückseite gesehen, so daß in der Darstellung die Fläche vorn liegt, welche im zusammengesetzten Zustand gegen die Seitenfläche des Dachauflageelementes 2 anliegt. In dieser Darstellung,ist deutlich die Ausbildung der erfindungsgemäßen Formschlußfläche erkennbar, welcher als stirnseitiger:
Zahnkranz 8 ausgebildet ist, der konzentrisch zur Achsbohrung 3a angeordnet ist, durch welche in Fig. 1 die Achsschraube 3 verläuft. Der Zahnkranz 8 ist einstückig am Gußkörper des Auflageträgers 4 angeformt. Im dargestellten Beispiel hat er über seinen Umfang gleichmäßig verteilt 90 Zähne, d. h. eine Zahnteilung von 4°.
In Fig. 3 ist der Auflageträger 2 gemäß Fig. 1 noch einmal einzeln dargestellt, und zwar ebenfalls in der Ansicht auf seine Seitenfläche, auf welcher der Auflageträger 4 anbringbar ist. Daraus geht deutlich hervor, daß konzentrisch
um die Achsbohrung 3a ebenfalls ein Zahnkranz 8 eingeformt ist, der bezüglich Zahnteilung, Zahnform und Zahnkranzduchmesser mit dem Zahnkranz 8 am Auflageträger 4
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gemäß Fig. 2 korrespondiert. Werden diese Teile, wie in Fig. 1 dargestellt, zusammengefügt, greifen die beiden Zahnkränze 8 formschlüssig ineinander, wobei sie eine bestimmte
Winkelstellung definieren. Bei der dargestellten Teilung mit 90 Zähnen über den Umfang ist jeweils eine Winkelverstellung in 4°-Rastungen möglich, was für die erforderliche :
Einstellgenauigkeit absolut hinreichend ist.
Winkelstellung definieren. Bei der dargestellten Teilung mit 90 Zähnen über den Umfang ist jeweils eine Winkelverstellung in 4°-Rastungen möglich, was für die erforderliche :
Einstellgenauigkeit absolut hinreichend ist.
Durch die Achsbohrungen 3a in dem Dachauflageelement 2 und
dem Auflageträger 4 wird eine Schraube 3 hindurchgesteckt und mit einer Mutter verschraubt, so daß die Zahnkränze 8 in
Formschlußstellung gehalten werden.
dem Auflageträger 4 wird eine Schraube 3 hindurchgesteckt und mit einer Mutter verschraubt, so daß die Zahnkränze 8 in
Formschlußstellung gehalten werden.
In Fig. 4 ist im Detail ein Teilschnitt A-A gemäß Fig. 1
durch den Randbereich des Dachauflageelements 2 dargestellt. Darin ist erkennbar, wie das Gummi-Fußstück 7 um die
Seitenschenkel des T-Randprofils 2a geklemmt ist.
durch den Randbereich des Dachauflageelements 2 dargestellt. Darin ist erkennbar, wie das Gummi-Fußstück 7 um die
Seitenschenkel des T-Randprofils 2a geklemmt ist.
Fig. 5 zeigt noch einmal eine Seitenansicht des
Auflageträgers 4, bezüglich der Darstellung in Fig. 2 von der Rückseite gesehen. Als Besonderheit ist darin erkennbar, daß um die Achsbohrung 3a eine Sechkant-Vertiefung 9 eingeformt
ist, welcher als Gegenlager für eine hier nicht dargestellte Sechskant-Mutter für die Achsschraube 3 dient. Die Montage
wird dadurch besonders vereinfacht, da die Achsschraube 3
festgezogen werden kann, als wenn eine Gewindebohrung
vorhanden wäre, da die Mutter in der Vertiefung 9 von selbst verdrehsicher gegengehalten wird.
ist, welcher als Gegenlager für eine hier nicht dargestellte Sechskant-Mutter für die Achsschraube 3 dient. Die Montage
wird dadurch besonders vereinfacht, da die Achsschraube 3
festgezogen werden kann, als wenn eine Gewindebohrung
vorhanden wäre, da die Mutter in der Vertiefung 9 von selbst verdrehsicher gegengehalten wird.
In Fig. 6 ist in derselben Ansicht wie in Fig. 1 eine !weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Dachtrittelements 1
dargestellt. Dieses unterscheidet sich von der
Ausführungsform gemäß Fig. 1 durch die Anbringung des
Halterungselements 6 an dem Dachauflageelement 2. Das
dargestellt. Dieses unterscheidet sich von der
Ausführungsform gemäß Fig. 1 durch die Anbringung des
Halterungselements 6 an dem Dachauflageelement 2. Das
Halterungselement 6 ist wie in Fig. 1 als parallel zur
Auflageseite angeordnetes Edelstahlband ausgebildet.
Zusätzlich hat es jedoch einen seitlich hochgebogenen, damit quer zur Auflageseite gerichteten Befestigungsschenkel 6a.
Auflageseite angeordnetes Edelstahlband ausgebildet.
Zusätzlich hat es jedoch einen seitlich hochgebogenen, damit quer zur Auflageseite gerichteten Befestigungsschenkel 6a.
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Dieser Befestigungsschenkel 6a hat ein Langloch 6b, in das eine Befestigungsschraube 10 eingesetzt und mit dem Dachauflageelement 2 verschraubt ist. An dem Dachauflageelement 2 sind aus dessen Ebene vorstehende Führungsrippen 2c angeformt, welche eine Führung für den Befestigungsschenkel in Verstellrichtung, das heißt in Richtung des Langlochs 6b bilden. Nach dem Lösen der Befestigungsschraube 10 kann das Halterungselement 6 gegen die Auflageseite des Dachauflageelementes 2 bzw. davon weg verstellt werden, wie dies mit dem Doppelpfeil angedeutet ist. Durch Festziehen der Schraube 10 wird das Halterungselement 6, das heißt das Edelstahlband in einem eingestellten Abstand zum Dachauflageelement 2 parallel fixiert. Auf diese Weise kann eine Anpassung an unterschiedlich dicke Dacheindeckungen erfolgen, ohne daß das Befestigungselement verbogen werden müßte.
Wie dies in Fig. 6 erkennbar ist, befindet sich in der Längserstreckung der Auflageseite des Dachauflageelementes 0 eine weitere, aus Führungsrippen 2c gebildete Führung, in der ebenfalls eine Befestigungsbohrung für die Befestigungsschraube 10 vorgesehen ist. Bei Bedarf ist es damit möglich, das Halterungselement 6 zur Anpassung an kurze Dachpfannen in dieser Führung festzulegen. Das Gummi-Fußstück 7 wird dann ebenfalls versetzt, und zwar in den Aufnahmeraum zwischen den Führungsrippen 2c der benachbarten Führungen.
Claims (21)
1. Dachtritteinheit mit mindestens einem Dachauflageelement, welches auf seiner Auflageseite auf einer Dacheindeckung abstützbar ist und mit Halterungselementen am Dachgebälk festlegbar ist, wobei ein Auflageträger mit einer darauf befestigbaren Trittfläche durch Befestigungsmittel verschwenkbar am Dachauflageelement angebracht ist und in unterschiedlichen Winkelstellungen drehfest festlegbar ist, so daß die Trittfläche zum Ausgleich der Dachneigung im wesentlichen horizontal ausrichtbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß am Dachauflageelement (2) und am Auflageträger (4) Formschlußflächen (8) angebracht sind, die in unterschiedlichen Winkelstellungen drehfest ineinander eingreifen.
2. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußflächen (8) stirnseitig in den gegeneinander anliegenden, zueinander verdrehbaren Flächenbereichen des Dachauflageelements (2) und des Auflageträgers (4) angeordnet sind.
3. Dachtrittelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußflächen (8) als Flachverzahnung ausgebildet sind.
4. Dachtrittelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußflächen als Zahnkränze (8) konzentrisch zur Schwenkachse (3) ausgebildet sind.
5. Dachtrittelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnteilung etwa 4° beträgt.
6. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel eine Achsschraube (3) umfassen, welche die Schwenkachse bildet, mit der die Formschlußflächen (8) im Eingriff gegeneinander verspannbar sind.
7. Dachtrittelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Dachauflageelement (2) und der Auflageträger (4) Achsbohrungen (3a) aufweisen, durch welche die Achsschraube (3) hindurchgesteckt und zur Festlegung der Winkelstellung festschraubbar ist.
8. Dachtrittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Formschlußflächen (8) jeweils einstückig in das Dachauflageelement (2) bzw. den Auflageträgern (4) eingeformt sind.
9. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dachauflageelement (2) und der Auflageträger (4) als Gußkörper ausgeführt sind, vorzugsweise aus Aluminiumguß.
10. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Dachauflageelement (2) ein sich mit Abstand entlang der Auflageseite erstreckendes Halterungselement (6) befestigbar ist.
11. Dachtrittelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement als Halteband (6) ausgebildet ist.
12. Dachtrittelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10 oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement (6) im Abstand zur Auflageseite verstellbar an dem Dachauflageelement (6) angebracht ist.
13. Dachtrittelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement (6) einen quer zur Auflageseite stehenden Befestigungsschenkel (6a) hat, der am Dachauflageelement (2) variabel festlegbar ist.
14. Dachtrittelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsschenkel (6a) ein Langloch (6b) aufweist, in das eine Befestigungsschraube (10) einsetzbar ist.
15. Dachtrittelement nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Dachauflageelement (2) eine Führung (2c) für die Verstellung des Halterungselementes (6) aufweist.
16. Dachtrittelement nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen quer zur Auflageseite angeordnete Führungsrippen (2c) und/oder Vertiefungen haben.
17. Dachtrittelement nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei Führungen in der Längserstreckung der Auflageseite mit Abstand zueinander angeordnet sind.
18. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dachauflageelement (2) ein etwa T-förmiges Kantenprofil (2a) hat, auf dem Fußstücke (7) auf steckbar sind.
19. Dachtrittelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das T-Kantenprofil (2a) zwischen seinen Schenkeln/Rippen (2b) hat.
20. Dachtrittelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen (2b) in Längsrichtung des T-Kantenprofils (2a) Aufnahmeräume für die Fußstücke (7) begrenzen.
21. Dachtrittelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Auflageträger (4) im Bereich der Achsbohrung (3a) eine Sechskant-Vertiefung (9) als Gegenlager für eine Sechskantmutter eingeformt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29922765U DE29922765U1 (de) | 1999-12-24 | 1999-12-24 | Dachtritteinheit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29922765U DE29922765U1 (de) | 1999-12-24 | 1999-12-24 | Dachtritteinheit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29922765U1 true DE29922765U1 (de) | 2001-06-07 |
Family
ID=8083509
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29922765U Expired - Lifetime DE29922765U1 (de) | 1999-12-24 | 1999-12-24 | Dachtritteinheit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29922765U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202004007940U1 (de) * | 2004-05-14 | 2005-09-29 | Claussen, Sven | Halterung für einen Blumenkasten |
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