DE29918506U1 - Stapelbarer Transportwagen - Google Patents
Stapelbarer TransportwagenInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
- B62B—HAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
- B62B3/00—Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
- B62B3/14—Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
- B62B3/1468—Additional trays
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B62B—HAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
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-
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Description
Die Neuerung betrifft einen stapelbaren Transportwagen, mit einer an einem Fahrgestell angeordneten Aufhahmeeinrichtung zur Aufnahme von Platten in hochkant abzustellender Lage, wobei sich die durch eine Auflageanordnung, eine Anschlagvorrichtung und durch eine Stützeinrichtung gebildete Aufnahmeeinrichtung quer zur Stapelrichtung erstreckt, die der Transportwagen dann einnimmt, wenn dieser in einen weiteren Transportwagen platzsparend eingeschoben wird.
Durch das deutsche Gebrauchsmuster 299 10 923.2 ist ein derartiger, in Baumärkten einsetzbarer Transportwagen bekannt. Sein Verwendungszweck erstreckt sich ausschließlich auf den Transport von hochkant gestellten Platten.
Es ist Aufgabe der Neuerung, den Verwendungszweck des hier vorliegenden Transportwagens zu erweitern.
Als Lösung wird vorgeschlagen, dass neben der Aufnahmeeinrichtung eine Abstelleinrichtung für nicht plattenförmige Güter vorgesehen ist.
Der neue Transportwagen eignet sich somit nicht nur für den Transport von Platten, sondern auf der Abstelleinrichtung lassen sich auch andere Güter abstellen, die beispielsweise in einem Baumarkt gekauft werden können. Ein Kunde kann somit in einem einzigen Einkaufsvorgang Platten und andere Güter auf dem Transportwagen abstellen, ohne zweimal mit dem Transportwagen fahren zu müssen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Transportwagens sind in der nachfolgenden
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Transportwagens sind in der nachfolgenden
" Beschreibung erwähnt.
Der in Fig. 1 räumlich und in Fig. 2 von der Seite aus dargestellte, für den Transport von hochkant abgestellten Platten 17 geeignete Transportwagen 1 weist ein von oben betrachtet trapezförmiges, mit Rädern ausgestattetes Fahrgestell 2 auf, dessen längere parallele Seite 4 fehlt. Nahe der kürzeren parallelen Seite 3 und innerhalb des Grundrisses des Fahrgestelles 2 erstreckt sich eine Anschlagvorrichtung 8. Im Anschluß an die Anschlagvorrichtung 8 folgt eine Auflageanordnung 7, die durch zwei leicht ansteigende Auflagestellen 20 gebildet ist. Danach ist eine Stützeinrichtung 9 vorgesehen, die einen U-förmigen, steil schräg nach oben gerichteten Rahmen 10 aufweist, von dessen beiden Schenkeln 11 je eine Stütze 12 zu den freien Enden der Holme 5 des Fahrgestelles 2 gerichtet ist und sich an diesen abstützt. Parallel zu den Schenkeln
11 ist mittig eine Stützstrebe 19 vorgesehen, die vom horizontalen Rahmenabschnitt 18 der Stützeinrichtung 9 nach unten zu einem Querrahmen 21 verläuft, der parallel zur kürzeren parallelen Seite 3 des Fahrgestelles 2 angeordnet ist und die Holme 5 verbindet. In einem Abstand zur Auflageanordnung 7 ist weiter oben je ein Steg 22 vorgesehen. Die Stege 22 verbinden je einen Schenkel 11 mit je einer Stütze 12. In dem durch die Stützen 12 und durch die Rückseite 11a der Stützeinrichtung 9 gebildeten Raum 23 befindet sich eine Abstelleinrichtung 24 zum Abstellen von nicht plattenförmigen Gütern 33. Ein erster horizontal angeordneter Längssteg 27 verbindet die beiden Schenkel 11. Ein weiterer, mit Einschnitten 30, 31 ausgestatteter Längssteg 28 verbindet in einem seitlichen Abstand zum ersten Längssteg 27 die Stege 22. Der weitere Längssteg 28 ist etwas höher angeordnet als der erste Längssteg 27. Zwischen den Längsstegen 27, 28 befindet sich ein Gitterboden 29, der wie die Längsstege 27, 28 zur Abstelleinrichtung 24 gehört und auf dem sich die nichtplattenförmigen Güter 33 abstellen lassen. Der Gitterboden 29 und damit die Stellfläche der Abstelleinrichtung 24 ist bevorzugt zur Auflageanordnung 7 hin geneigt angeordnet. Er kann aber auch horizontal angeordnet sein, sofern er in dieser Lage den Stapelvorgang zweier gleicher Transportwagen 1 nicht behindert. Gegenüber der Stützstrebe 19 ist der Längssteg 28 mit einem zur Stützstrebe 19 gerichteten Einschnitt 30 versehen. Je ein weiterer zu den Schenkeln 11 weisender Einschnitt 31 befindet sich jeweils einem Schenkel 11 gegenüber. Beim platzsparenden Ineinanderschieben zweier gleicher Transportwagen 1, bei dem auf die Zeichnung bezogen von linker Seite aus ein Transportwagen 1 in den vorausbefindlichen und hier dargestellten Transportwagen 1 eingeschoben wird, befinden sich die Schenkel 11 der Stützeinrichtung 9 des eingeschobe-" nen Transportwagens 1 in den Einschnitten 31 der Abstelleinrichtung 24 des vorausbefindlichen Transportwagens 1. Ferner befindet sich die Stützstrebe 19 des eingeschobenen Transportwagens 1 im mittig angeordneten Einschnitt 30 des vorausbefindlichen Transportwagens 1. Dadurch lassen sich zwei Transportwagen 1 enger stapeln. Oberhalb des ersten Längssteges 27 sind zwei kurze Längsstege 32 vorgesehen, welche jeweils einen Schenkel 11 mit der Stützstrebe 19 verbinden und einen Anschlag für auf der gewöhnlich geneigten Abstelleinrichtung 24 abgestellte Güter 33 bilden. Im ineinandergeschobenem Zustand zweier Transportwagen 1 befindet sich bei geneigten Abstelleinrichtungen 24 der vordere Abschnitt 25 der Abstelleinrichtung 24 des eingeschobenen Transportwagens 1 unterhalb des hinteren Abschnittes 26 der Abstelleinrichtung 24 des vorausbefindlichen Transportwagens 1, während die Fahrgestelle 2 in bekannter Weise als offene Trapeze ineinandergeschachtelt sind. Der Rahmenabschnitt
18 der Stützeinrichtung 9 kann mit wenigstens einem Schiebegriff 15 ausgestattet sein, der durch Kröpfung des Rahmenabschnittes 18 nach hinten gebildet ist und der einen Greifbereich zwischen sich und einer Platte 17 bildet.
Ergänzend zeigt Fig. 2 den Transportwagen 1 von der Seite. Man erkennt die horizontal angeordneten, konvergierenden Holme 5 des Fahrgestelles 2, von denen in der Zeichnung rechts, also im vorderen Bereich des Transportwagens 1 sich die Anschlagvorrichtung 8 nach oben erstreckt. Ihr folgt die nach vorne leicht ansteigende Auflageanordnung 7. An diese schließt die steil schräg nach oben sich erstreckende Stützeinrichtung 9 an, an der eine Platte 17 lehnt, die auf der Auflageanordnung 7 abgestellt
Ergänzend zeigt Fig. 2 den Transportwagen 1 von der Seite. Man erkennt die horizontal angeordneten, konvergierenden Holme 5 des Fahrgestelles 2, von denen in der Zeichnung rechts, also im vorderen Bereich des Transportwagens 1 sich die Anschlagvorrichtung 8 nach oben erstreckt. Ihr folgt die nach vorne leicht ansteigende Auflageanordnung 7. An diese schließt die steil schräg nach oben sich erstreckende Stützeinrichtung 9 an, an der eine Platte 17 lehnt, die auf der Auflageanordnung 7 abgestellt
&iacgr;&ogr; ist. Deutlich ist auch der Raum 23 zu erkennen, in dem sich die Abstelleinrichtung 24 befindet. Der Winkel &agr; zeigt, daß die Auflageanordnung 7 nach vorne leicht ansteigt, während der Winkel &bgr; die nach vorne leicht abfallende Lage der Abstelleinrichtung 24 wiedergibt. Die Abstelleinrichtung 24 ist neben der durch die Anschlagvorrichtung 8, die Auflageanordnung 7 und durch die Stützeinrichtung 9 gebildeten Aufnahmeeinrichtung 14 angeordnet. Es können auch zwei nebeneinander oder zwei übereinander angeordnete Abstelleinrichtungen 24 vorgesehen sein. Die wenigstens eine Abstelleinrichtung 24 verläuft in ihrer Längserstreckung parallel zur Aufnahmeeinrichtung 14 und erstreckt sich quer zur Stapelrichtung, die der Transportwagen 1 dann einnimmt, wenn dieser in einen gleichen Transportwagen 1 eingeschoben wird. Die Abstelleinrichtung 24 ist höher angeordnet als die Auflageanordnung 7. Die Abstelleinrichtung 24 kann mittig durch eine Verstrebung 34 zusätzlich gestützt sein. In gestapeltem Zustand zweier Transportwagen 1 befnden sich die Stützstrebe 19 und die Verstrebung 34 eines vorausbefindlichen Transportwagens 1 zumindest teilweise in einem Zwischenraum 8a der Anschlagvorrichtung 8 des eingeschobenen Transportwagens 1, vgl.
Fig. 1. Gleiche Transportwagen 1 lassen sich, ohne dies zeichnerisch extra darzustellen, deshalb platzsparend ineinanderschieben, weil die Fahrgestelle 2 konisch und die Stützen 12 nach außen gerichtet sind, weil ferner die Einschnitte 30, 31 und der Zwischenraum 8a vorgesehen sind und weil schließlich die Abstelleinrichtung 24 nach vorne abfallend angeordnet ist. Leere oder mit Platten 17 und Gütern 33 beladene Transportwagen 1 werden, wie in der DE 299 10 923.2 beschrieben, in Längsrichtung geschoben oder gezogen (Pfeil A) und unbeladen quer zur Längsrichtung platzsparend gestapelt (Pfeil B).
Claims (12)
1. Stapelbarer Transportwagen (1), mit einer an einem Fahrgestell (2) angeordneten Aufnahmeeinrichtung (14) zur Aufnahme von Platten (17) in hochkant abzustellender Lage, wobei sich die durch eine Auflageanordnung (7), eine Anschlagvorrichtung (8) und durch eine Stützeinrichtung (9) gebildete Aufnahmeeinrichtung (14) quer zur Stapelrichtung erstreckt, die der Transportwagen (1) dann einnimmt, wenn dieser in einen weiteren Transportwagen (1) platzsparend eingeschoben wird, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Aufnahmeeinrichtung (14) wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) für nicht plattenförmige Güter (33) vorgesehen ist.
2. Stapelbarer Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) höher angeordnet ist als die Auflageanordnung (7).
3. Stapelbarer Transportwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) in Richtung zur Auflageanordnung (7) hin leicht geneigt angeordnet ist.
4. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) an der Rückseite (11a) der Stützeinrichtung (9) befindet.
5. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) quer zur Stapelrichtung des Transportwagens (1) erstreckt.
6. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der wenigstens einen Abstelleinrichtung (24) nach vorne gerichtete, den Stapelvorgang zweier Transportwagen (1) begünstigende Einschnitte (31) oder (30, 31) vorgesehen sind.
7. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) zu beiden Längsseiten durch einen ersten Längssteg (27) und durch einen weiteren Längssteg (28) begrenzt ist.
8. Stapelbarer Transportwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Längssteg (28) an Stegen (22) befestigt ist, welche zur Stützeinrichtung (9) gehörende Schenkel (11) sowie Stützen (12) verbinden, die von der Stützeinrichtung (9) wegführen.
9. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) in ihrer Längserstreckung parallel zur Aufnahmeeinrichtung (14) verläuft.
10. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Abstelleinrichtung (24) einen Gitterboden (29) aufweist.
11. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in gestapeltem Zustand zweier Transportwagen (1) deren Abstelleinrichtungen (24) gegeneinander versetzt und teilweise übereinander angeordnet sind.
12. Stapelbarer Transportwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass er in Längsrichtung geschoben oder gezogen wird und quer zur Längsrichtung stapelbar ist.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29918506U DE29918506U1 (de) | 1999-10-20 | 1999-10-20 | Stapelbarer Transportwagen |
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| CNB00801082XA CN1177715C (zh) | 1999-06-23 | 2000-06-21 | 可叠放运输车 |
| ES00949132T ES2211574T3 (es) | 1999-06-23 | 2000-06-21 | Carro transportador apilable. |
| PL346146A PL198242B1 (pl) | 1999-06-23 | 2000-06-21 | Wózek transportowy do ustawiania w stos |
| PCT/DE2000/002080 WO2001000475A1 (de) | 1999-06-23 | 2000-06-21 | Stapelbarer transportwagen |
| DE50004716T DE50004716D1 (de) | 1999-06-23 | 2000-06-21 | Stapelbarer transportwagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29918506U DE29918506U1 (de) | 1999-10-20 | 1999-10-20 | Stapelbarer Transportwagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29918506U1 true DE29918506U1 (de) | 2000-06-29 |
Family
ID=8080545
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29918506U Expired - Lifetime DE29918506U1 (de) | 1999-06-23 | 1999-10-20 | Stapelbarer Transportwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29918506U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1671868A3 (de) * | 2004-12-14 | 2007-01-17 | Wanzl Metallwarenfabrik GmbH | Einkaufswagen für die Verwendung in Baumärkten |
-
1999
- 1999-10-20 DE DE29918506U patent/DE29918506U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1671868A3 (de) * | 2004-12-14 | 2007-01-17 | Wanzl Metallwarenfabrik GmbH | Einkaufswagen für die Verwendung in Baumärkten |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000803 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021204 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20051107 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20071115 |
|
| R071 | Expiry of right |