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DE29918493U1 - Mit Tinte nachfüllbarer Stempel - Google Patents

Mit Tinte nachfüllbarer Stempel

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DE29918493U1 DE29918493U DE29918493U DE29918493U1 DE 29918493 U1 DE29918493 U1 DE 29918493U1 DE 29918493 U DE29918493 U DE 29918493U DE 29918493 U DE29918493 U DE 29918493U DE 29918493 U1 DE29918493 U1 DE 29918493U1
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41KSTAMPS; STAMPING OR NUMBERING APPARATUS OR DEVICES
    • B41K1/00Portable hand-operated devices without means for supporting or locating the articles to be stamped, i.e. hand stamps; Inking devices or other accessories therefor
    • B41K1/36Details
    • B41K1/38Inking devices; Stamping surfaces
    • B41K1/52Ink reservoirs, e.g. integral with stamp handles

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  • Ink Jet (AREA)

Description

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MIT TINTE NACHFÜLLBARER STEMPEL
1. Technisches Gebiet
Das vorliegende Gebrauchsmuster betrifft einen verbesserten mit Tinte nachfüllbaren Stempel, in dem Tintenpatronen herausnehmbar vorgesehen sind, um ununterbrochen Tinte zum Stempeln zu liefern, und wenn die Tintenversorgung aufgebraucht ist, lassen sich die Tintenpatronen leicht austauschen.
2. Beschreibung des Stands der Technik
Es gibt verschiedene Tintenstempel, wie zum Beispiel Logostempel, Zustellstempel, Postnachnahmestempel usw., die in Büros weithin verwendet werden. Herkömmliche Tintenstempel werden in Verbindung mit einem unabhängigen Stempelkissen verwendet, was unbequem und ineffektiv ist.
Es gibt zwei typische Tintenstempelarten, die ohne ein unabhängiges Stempelkissen direkt verwendet werden können. Bei beiden wird Tinte im Innern des Stempels zugeführt. Diese Tintenstempel sparen viel Arbeitsleistung ein und erhöhen die Arbeitsproduktivität. Jedoch kann eine erste der obengenannten Stempelarten nach Aufbrauchen der darin gelagerten Tinte nicht erneut verwendet werden. Das bedeutet, der Stempel muß nach Verbrauch der Tintenversorgung fortgeworfen werden, wodurch der Stempel selbst unnütz wird. Bei einer zweiten der beiden obengenannten Stempelarten ist eine abnehmbare Deckkappe enthalten, die oben darauf vorgesehen ist. Wenn die im Tintenstempel gelagerte Tinte fast aufgebraucht ist, kann zunächst die Deckkappe abgenommen und Tinte über eine Öffnung in den Stempel zugeführt werden. Ein Problem bei dieser Art von Tintenstempel besteht dennoch darin, daß sich die später zugeführte Tinte in der Regel beim Abdruck des Tintenstempels nicht gleichmäßig verteilt.
Wie in den Figuren 6 und 7 gezeigt, umfaßt ein herkömmlicher mit Tinte nachfüllbarer Stempel nach dem US-
"33 Patent Nr. 57855, TTÖ einen feststehenden STffz (~8&Ggr;0~&Pgr; einen beweglichen Sitz (81), der mit dem feststehenden Sitz (80) beweglich verbunden ist, eine Deckkappe (82), die an dem oberen Ende des feststehenden Sitzes (80) sicher befestigt ist, einen Haltesitz (83), der an dem unteren Ende des
feststehenden Sitzes (80) angebracht ist, und eine Bodenabdeckung (84), die das untere Ende des beweglichen Sitzes (81) abnehmbar bedeckt. Der feststehende Sitz (80) weist zwei integral daran ausgebildete Röhrchen (801) und einen in der Mitte zwischen den beiden Röhrchen (801) integral daran ausgebildeten Positionierzapfen (802) auf. Die oberen Enden der Röhrchen (801) bzw. des Positionierzapfens (802) erstrecken sich durch eine mittlere Trennwand des beweglichen Sitzes (81). Eine Feder
(803) ist um den Positionierzapfen (802) herum zwischen dem beweglichen Sitz (81) und einer Haltekappe (804) vorgesehen, die am oberen Ende des Positionierzapfens (802) sicher befestigt ist, wodurch der bewegliche Sitz (81) beweglich mit dem feststehenden Sitz (80) verbunden ist.
Ein schwammartiges Bett (806) und eine Druckfläche (807) sind in dem feststehenden Sitz (80) und über dem Haltesitz (83) vorgesehen.
Nach dem Abnehmen der Bodenabdeckung (84) kann ein Benutzer die Deckkappe (82) festhalten, um auf einer ebenen Fläche zu stempeln, indem er die Deckkappe (82) nach unten drückt. Während sich der bewegliche Sitz (81) nach oben bewegt, wenn der Benutzer die Deckkappe (82) preßt, ragt die Druckfläche (807) aus dem unteren Ende des beweglichen Sitzes (81) hervor, um die ebene Fläche zu bedrucken.
Wie am besten in Figur 7 zu sehen, kann die Deckkappe (82) nach Aufbrauchen der Tinte abgenommen werden, um die Röhrchen (801) des feststehenden Sitzes (80) zu öffnen. Dann wird die Tinte über die Röhrchen (801) in den feststehenden Sitz (80) zugeführt, wobei die Tinte durch das schwammartige Bett (806) absorbiert wird und sich über die Druckfläche (807) verteilt.
Die obigen mit Tinte nachfüllbaren Stempel weisen die folgenden Mängel auf:
1. Wenn ein Benutzer Tinte in den Stempel
"35 zuführt^ rst es schwierig, ein Verschmutzen der Hände des Benutzers mit Tinte zu vermeiden.
2. Es ist schwierig, eine optimale Tintenmenge in den Stempel zuzuführen.
3. Die Tinte kann sich nicht gleichmäßig in dem Stempel verteilen, so daß die Menge und die Qualität der Aufdrucke beschränkt ist.
Aus diesem Grunde besteht eine Aufgabe des Gebrauchsmusters in der Bereitstellung eines verbesserten mit Tinte nachfüllbaren Stempels, um die obenerwähnten Probleme zu lindern und/oder zu beseitigen.
Ein verbesserter mit Tinte nachfüllbarer Stempel
enthält einen beweglichen Sitz, einen feststehenden Sitz, eine Deckkappe, einen Haltesitz, ein schwammartiges Kissen, eine Druckfläche und eine Bodenabdeckung. Mindestens eine austauschbare Tintenpatrone ist an dem feststehenden Sitz angeordnet, wodurch sie nach Aufbrauchen der darin enthaltenen Tinte auf saubere und bequeme Weise durch eine neue Tintenpatrone ersetzt werden kann. Mehrere Öffnungen gestatten einen gleichmäßigen Tintenfluß von der Tintenpatrone zu der Druckfläche über das schwammartige Kissen. Die Tintenpatrone ist auf ihrem durchsichtigen Körper mit einer Skala markiert, damit der Tintenverbrauch beobachtet werden kann.
Weitere Aufgaben, Vorteile und neuartige Merkmale des Gebrauchsmusters werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen deutlicher. Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Explosions-darstellung eines mit Tinte nachfüllbaren Stempels gemäß dem Gebrauchsmuster;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht eines feststehenden Sitzes des mit Tinte nachfüllbaren Stempels gemäß dem Gebrauchsmuster;
Figur 3 eine Querschnittsansicht des mit Tinte nachfüllbaren Stempels gemäß dem Gebrauchsmuster, die in dem feststehenden Sitz des Stempels angeordnete Tintenröhrchen zeigt;
~T5 Figur 4 eine Querschnittsansicht des zusammengebauten mit Tinte nachfüllbaren Stempels gemäß dem Gebrauchsmuster;
Figur 5 einen Querschnittsansicht der Funktion des mit Tinte nachfüllbaren Stempels gemäß dem Gebrauchsmuster;
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• &igr;
Figur 6 eine perspektivische Explosions-darstellung eines herkömmlichen mit Tinte nachfüllbaren Stempel;
Figur 7 eine schematische Ansicht des Zuführens von Tinte beim herkömmlichen mit Tinte nachfüllbaren Stempel.
Wie in Figur 1 gezeigt, betrifft das vorliegende Gebrauchsmuster einen verbesserten mit Tinte nachfüllbaren Stempel, der einen beweglichen Sitz (10), der mit einem feststehenden Sitz (20) beweglich verbunden ist, eine Deckkappe (30), die am oberen Ende des feststehenden Sitzes
(20) sicher befestigt ist, einen Haltesitz (40), der an dem unteren Ende des feststehenden Sitzes (20) angebracht ist, und eine Bodenabdeckung (50), die zur Abdeckung des unteren Endes des beweglichen Sitzes (10) ausgeführt ist, umfaßt.
Der bewegliche Sitz (10) weist einen hohlen oberen Teil (11) und einen hohlen unteren Teil (14) auf. Eine Trennwand zwischen dem oberen und dem unteren Teil (11, 14) definiert zwei Durchgänge (12) und ein mittleres Durchgangsloch (13) zwischen den beiden Durchgängen (12).
Auf die Figuren 1 und 2 Bezug nehmend, umfaßt der feststehende Sitz (20) einen nach unten offenen, hohlen Basisständer (21), an dessen oberem Ende zwei aufrechtstehende Röhrchen (22) und ein Positionierzapfen
(27) integral ausgebildet sind, die den beiden Durchgängen
(12) und dem mittleren Durchgangsloch (13) des beweglichen Sitzes (10) entsprechen. Der feststehende Sitz (20) ist in dem Innenraum des unteren Teils (14) des beweglichen Sitzes (10) angebracht. Die oberen Enden der Röhrchen (22) und des Positionierzapfens (27) sind durch die entsprechenden Durchgänge (12) bzw. das mittlere Durchgangsloch (13) in den oberen hohlen Teil (11) eingeführt. Der Positionierzapfen (27) weist eine um ihn herum vorgesehene Feder (271) auf, die zwischen dem beweglichen Sitz (10) und einer Haltekappe (272), die an dem oberen Ende davon befestigt ist, zusammengedrückt ist. Aus diesem Grunde ist "35 der bewegliche Sitz (10) mit dem feststehenden Sitz (20) beweglich verbunden.
Die Röhrchen (22) bilden jeweils eine geneigte Fläche (221) an ihrem oberen Ende sowie einen integral ausgebildeten Steg (223) an einer Außenwand nahe ihrem
oberen Ende. Jedes Röhrchen (22) weist eine Bodenöffnung
(211) auf, die mit dem Inneren des Basisständers (21) in Verbindung steht. Die Röhrchen (22) weisen jeweils zwei einander gegenüberliegende Innenflächen auf, die jeweils einen von vier in Längsrichtung verlaufenden Führungsschlitzen (222) darin definieren. Ein Verbindungsteil (212) in der Mitte der Öffnung (211) weist einen daran ausgebildeten, nach oben ragenden Dorn (213) auf. Der Innenboden des Basisständers (21) definiert weiterhin mehrere gitterförmig geordnete Öffnungen (23) und Kanäle (231), die mit den Röhrchen (22) in Verbindung stehen, und bildet mehrere vertikale Kontaktstifte (24), die jeweils ein nach unten ragendes Spitzenende aufweisen.
Der Umfang des unteren Endes des Basisständers (21) definiert weiterhin mehrere gleichmäßig beabstandete Positionierösen (26) darin.
Nunmehr auf Figur 4 Bezug nehmend, enthält die Deckkappe (30) ein Halteelement (33), das gemäß den Röhrchen (22) des feststehenden Sitzes (20) integral ausgebildet ist.
Das Halteelement (33) weist zwei voneinander beabstandete Schenkel (331) auf, die so bemessen sind, daß sie an die Außenflächen der Röhrchen (22) anstoßen. Jeder Schenkel (331) weist eine Innenfläche auf, die eine Nut
(311) definiert, die so bemessen ist, daß sie mit einem jeweiligen der Stege (223) in Eingriff gebracht wird, wenn die Röhrchen (22) in dem Halteelement (33) aufgenommen werden, wodurch die Deckkappe (30) an den oberen Enden der Röhrchen (22) sicher befestigt wird.
Auf die Figuren 1 und 5 Bezug nehmend, sind ein schwammartiges Bett (61) und eine Druckfläche (62) zwischen den Kontaktstiften (24) des feststehenden Sitzes (20) und dem Haltesitz (40) angebracht. Der Haltesitz (40) enthält eine Umfangswand (41) und einen Boden, der eine Öffnung
(42) zur Freilegung der Druckfläche (62) definiert. Mehrere gleichmäßig beabstandete Positionierstifte (421) sind auf der Oberseite der Umfangswand (41) ausgebildet und ragen entsprechend den Positionierösen (26) des feststehenden Sitzes (20) nach oben. Die Druckfläche (62) definiert
mehrere Positionieröffnungen (611) entsprechend den Positionierösen (26) . Die Positionierstifte (421) erstrecken sich durch die Positionieröffnungen (611) der Druckfläche (62) in die Positionierösen (26) des feststehenden Sitzes (20), und es wird ein sicheres Festhalten und Positionieren der Druckfläche (62) erzielt.
Wie in Figur 3 gezeigt, werden nach Abnehmen der Deckkappe (30) zwei volle Patronen (70) jeweils in die Röhrchen (22) des feststehenden Sitzes (20) eingeführt.
Jede Tintenpatrone (70) besteht aus einem durchsichtigem Material und weist eine darauf aufgedruckte Skala (71) auf. Zwei in Längsrichtung verlaufende Führungszungen (72) sind an den einander gegenüberliegenden, äußeren Seitenflächen jeder Patrone (70) entsprechend den beiden Führungsschlitzen (222) jedes Röhrchens (22) integral ausgebildet. Somit können die Tintenpatronen (70) in den Röhrchen (22) befestigt werden, indem die Führungszungen
(72) in den jeweiligen Führungsschlitzen (222) angebracht werden. Die Tintenpatronen (70) und die Röhrchen (22) sind jeweils identisch, und somit werden sie im folgenden in der Einzahl bezeichnet. Eine Bodendichtung (73) der Tintenpatrone (70) wird durch den Dorn (213) im Boden des Röhrchen (22) durchstochen. Die Tinte fließt durch die Öffnung (211) des Röhrchens (22), verteilt sich in den Kanälen (231) und fließt durch die Öffnungen (23) . Dann verteilt sich die Tinte weiter zwischen den Spitzenenden der gleichmäßig beabstandeten Kontaktstifte (24), wodurch das schwammartige Bett (62) Tinte gleichmäßig absorbiert.
Wie in Figur 5 gezeigt, wird die Bodenabdeckung
(50) vor Beginn des Stempelvorgangs abgenommen. Ein Benutzer kann die Deckkappe (30) leicht festhalten, um den Tintenstempel auf einer flachen Fläche zu positionieren, und die Deckkappe (30) zum Drucken der Nachricht herunterdrücken.
~35~ Aus der obigen Beschreibung geht hervor, daß das
Gebrauchsmuster die folgenden Vorteil aufweist:
1. Der Tintenstempel läßt sich bequem und sauber mit Tinte nachfüllen, indem verbrauchte Tintenpatronen durch neue, volle Patronen ersetzt werden.
2. Der Tintenverbrauch kann durch Betrachtung der Skalen auf den durchsichtigen Patronen überwacht werden.
3. Die Druckfläche wird im Vergleich zu der herkömmlichen Technik sicher positioniert, wodurch die Druckqualität des Tintenstempels verbessert wird.
Es versteht sich jedoch, daß, obwohl zahlreiche Merkmale und Vorteile des vorliegenden Gebrauchsmusters in der vorangehenden Beschreibung zusammen mit Einzelheiten der Konstruktion und Funktion des Gebrauchsmusters aufgeführt worden sind, die Offenbarung nur beispielhaft ist und an den Einzelheiten, insbesondere was die Form, Größe und Anordnung von Teilen anbetrifft, im Rahmen der Prinzipien des Gebrauchsmusters, die durch die umfassende allgemeine Bedeutung der Begriffe, in denen die beigefügten Ansprüche ausgedrückt werden, in vollem Umfang aufgezeigt werden, Änderungen durchgeführt werden können.

Claims (5)

1. Verbesserter mit Tinte nachfüllbarer Stempel, der einen beweglichen Sitz (10), der mit einem feststehenden Sitz (20) beweglich verbunden ist, eine Deckkappe (30), die am oberen Ende des feststehenden Sitzes (20) sicher befestigt ist, einen Haltesitz (40), der an dem unteren Ende des feststehenden Sitzes (20) angebracht ist, und eine Bodenabdeckung (50), die zur Abdeckung des unteren Endes des beweglichen Sitzes (10) ausgeführt ist, umfaßt; wobei der bewegliche Sitz (10) eine mittlere Trennwand aufweist, in der zwei Durchgänge (12) und ein mittleres Durchgangsloch (13) definiert sind; der feststehende Sitz (20) einen Basisständer (21) mit zwei aufrechtstehenden Röhrchen (22) und einen Positionierzapfen (27) aufweist, die daran entsprechend den beiden Durchgängen (12) und dem mittleren Durchgangsloch (13) integral ausgebildet sind; der feststehende Sitz (20) so in dem beweglichen Sitz (10) angeordnet ist, daß die Röhrchen (22) und der Positionierzapfen (27) durch die entsprechenden Durchgänge (12) bzw. das mittlere Durchgangsloch (13) eingeführt sind; der Positionierzapfen (27) eine Feder (271) aufweist, die um ihn herum zwischen dem beweglichen Sitz (10) und einer Haltekappe (272) vorgesehen ist, die an seinem oberen Ende befestigt ist; wobei die Verbesserungen umfassen, daß
jedes Röhrchen (22) eine mit dem Inneren des Basisständers (21) in Verbindung stehende Bodenöffnung (211) aufweist, ein Verbindungsteil (212) in der Mitte der Öffnung (211) einen daran ausgebildeten, nach oben ragenden Dorn (213) aufweist, der Innenboden des Basisständers (21) weiterhin mehrere gleichmäßig beabstandete Öffnungen (23) und Kanäle (231) definiert, die mit den Röhrchen (22) in Verbindung stehen, und mehrere vertikale Kontaktstifte (24) bildet, die jeweils ein nach unten ragendes Spitzenende aufweisen;
ein schwammartiges Bett (61) und eine Druckfläche (62) zwischen den Kontaktstiften (24) des Basisständers (21) und dem Haltesitz (40) befestigt sind;
zwei Tintenpatronen (70) jeweils in den Röhrchen (22) des feststehenden Sitzes (20) eingefügt sind und ihre Bodendichtungen (73) durch den Dorn (213) im entsprechenden Röhrchen (22) durchstochen werden.
2. Mit Tinte nachfüllbarer Stempel nach Anspruch 1, bei dem die Röhrchen (22) an ihrem oberen Ende jeweils eine geneigte Fläche (271) bilden.
3. Mit Tinte nachfüllbarer Stempel nach Anspruch 1, bei dem jedes Röhrchen (22) zwei einander gegenüberliegende Innenflächen aufweist, die jeweils einen von vier Führungsschlitzen (222) definieren, die den beiden an einander gegenüberliegenden Außenflächen jeder Tintenpatrone (70) ausgebildeten Führungszungen (72) entsprechen.
4. Mit Tinte nachfüllbarer Stempel nach Anspruch 1, bei dem die Tintenpatronen (70) aus einem durchsichtigen Material bestehen und mit Skalen markiert sind.
5. Mit Tinte nachfüllbarer Stempel nach Anspruch 1, bei dem der Umfang des unteren Endes des Basisständers (21) darin mehrere gleichmäßig beabstandete Positionierösen (26) definiert, wobe i der die Öffnung (42) definierende Umfangsrand mehrere daran ausgebildete, gleichmäßig beabstandete Positionierstifte (421) aufweist, die sich entsprechend den Positionierösen (26) des feststehenden Sitzes (20) nach oben erstrecken, und die Druckfläche (62) auch mehrere Positionieröffnungen (611) definiert, die den Positionierösen (26) entsprechen.
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