DE29916012U1 - An einen Kinder- oder Sportwagen anhängbare, fahrbare Vorrichtung zur Beförderung von Kleinkindern - Google Patents
An einen Kinder- oder Sportwagen anhängbare, fahrbare Vorrichtung zur Beförderung von KleinkindernInfo
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Description
An einen Kinder- oder Sportwagen anhängbare, fahrbare Vorrichtung zur Beförderung von Kleinkindern.
Das Problem von Müttern, ihr Baby im Kinderwagen und ein bereits älteres (Geschwister-) Kind gleichzeitig zu transportieren, wird mit den derzeitigen technischen Konstruktionen nicht zufriedenstellend gelöst: Entweder setzt man das ältere Kind auf einen auf den Kinderwagen aufmontierten Sitz, stellt es auf eine am Kinderwagen befestigte Plattform (DE 35 08 616 A1), oder das Kind steht auf einem nachlaufenden Rollbrett (DE 297 19 064 U1). Letztere ist die derzeit verbreitetste Lösung.
Der Nachteil des auf den Kinderwagen aufmontierten Sitzes ist zum einen, daß sich der Schwerpunkt und somit die Kippgefahr des Kinderwagens erhöht. Zum anderen kann es passieren, daß sich das im Kinderwagen liegende Baby beengt und somit unwohl fühlt. Auch der Blickkontakt zwischen Mutter und Baby ist gestört. Die gesamte Last wird vom Kinderwagen aufgenommen, was u.U. den Kinderwagen beschädigen oder zumindest dazu führen kann, daß er schneller verschleißt.
Das nachlaufende Rollbrett hat diesen Nachteil nicht. Ein Großteil der Last wird vom Rollbrett aufgenommen, so daß der Kinderwagen nur unwesentlich beinträchtigt wird. Als entscheidender Nachteil ist hier jedoch zu sehen, daß das Kleinkind nur stehend mitgeführt werden kann, was bei müden Kindern problematisch ist.
Der unter Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, über das im Kinderwagen liegende Baby hinaus zusätzlich ein Kleinkind sitzend mit Hilfe des Kinderwagens zu transportieren, ohne jedoch die Stabilität des Kinderwagens zu gefährden, das heißt, ohne den Kinderwagen mit dem Gewicht des Kindes zu belasten. Es soll ermöglicht werden, daß eine Mutter sowohl ihr Baby im Kinderwagen, als auch ihr älteres Kleinkind gleichzeitig befördern kann, ohne daß letzteres stehen muß.
Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 2, bei der der Rahmen teleskopisch, das heißt mit einem konstruktiv nicht überschreitbaren Maximalauszug in der Länge veränderlich ausgebildet ist, bewirkt, daß der Kinder- bzw. Sportwagenbügel nur zur Aufrechthaltung bzw. Führung des Rahmens herangezogen wird und somit keine Gewichtskraft aufnehmen muß.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 3, bei der der Rahmen am oberen Ende mittels einer zweiteiligen Klemmschelle kraftschlüssig mit dem Schiebebügel des Kinder- bzw. Sportwagens verbunden wird, sorgt dafür, daß das Gefährt immer in der Vertikallage gehalten wird und somit die gesamte Last über die Gelenkrollen der Anhängevorrichtung abgetragen wird.
Die alternative Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 4, bei der am oberen Ende des Rahmens anstelle der zweiteiligen Klemmschelle ein Zwischenstück montiert werden kann, ermöglicht auch die Nutzung der Vorrichtung bei Kinder- bzw. Sportwagen, die im Mittelbereich des Schiebebügels entweder z.B. einen Knick oder sonstige Armaturen (Hebel) haben.
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Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 5, bei der die gesamte Last über Gelenkrollen abgetragen wird, bewirkt, daß keine größeren Momente weder an der Anhängevorrichtung noch am Kinder- bzw. Sportwagen zerren. Des weiteren ist ein einfaches Rangieren gewährleistet.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 6, bei der der Rahmen sich im unteren Bereich spreizt, um an den Enden die Rollen oder Räder außerhalb des Sitzschwerpunktes aufzunehmen, um somit Stöße aus Unebenheiten in der Straße federnd zu absorbieren, bewirkt einen erhöhten Fahrkomfort für das aufsitzende Kind.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 7, bei der auf den sich im unteren Bereich spreizenden Rahmen zusätzlich eine Plattform zum Transport von Gütern, wie z.B. Getränkekästen, montiert werden kann, erhöht die Funktionalität der Vorrichtung um weitere Transportkapazität.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 8, bei der der Rahmen in zwei entgegengesetzten, um 180° um die Vertikalachse gedrehten Positionen mit dem Kinder- bzw. Sportwagen verbunden werden kann, erhöht die Vielseitigkeit bzw. Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Ausführungen der Kinder- bzw. Sportwagen.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 9, bei der der Kindersitz in der Höhe verstellbar ist, bewirkt wie Schutzanspruch 8 eine höhere Anpassbarkeit an die kinder- und sportwagentypischen Eigenheiten.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 10, bei der unterhalb des Sitzes ein Haken zur Aufnahme von z.B. Einkaufstaschen angebracht ist, erhöht wie Schutzanspruch 7 die Funktionalität der Vorrichtung um weitere Transportkapazität.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 11, bei der in der Höhe verstellbare Fußrasten zur Stützung der Füße des zu transportierenden Kindes vorgesehen sind, ermöglicht größtmöglichen Komfort für das aufsitzende Kind.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 12, bei der die Distanz zwischen dem Fahrwerk des Kinder- bzw. Sportwagens und der Anhängevorrichtung über die veränderlich am Hauptrahmen anbringbaren Verbindungsstreben eingestellt werden kann, stellt sicher, daß eine Vertikalposition der Anhängevorrichtung auch bei unterschiedlichen Kinder- bzw. Sportwagen immer einstellbar ist.
Die alternative Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 13, bei der die Distanz zwischen dem Fahrwerk des Kinder- bzw. Sportwagens und der Anhängevorrichtung über telskopisch in der Länge veränderbare Verbindungsstreben eingestellt werden kann, dient, ebenso wie unter Schutzanspruch 12 beschrieben, der Sicherstellung der Vertikalposition des Gefährtes.
Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 14, bei der die Verbindungsstreben in ihrem kinder- bzw. sportwagenseitigem Ende geschlitzt und mit einem Außen- oder Innengewinde versehen sind, ermöglicht es auf einfachste Weise eine funktionsgerechte Verbindung zwischen der Anhängevorrichtung und dem Kinderbzw. Sportwagen herzustellen.
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Die Ausgestaltung der Vorrichtung gemäß Schutzanspruch 15, bei der anstelle der Gewindestücke erforderlichenfalls spezielle Endstücke, zwecks Verbindung des Rahmens mit dem Kinder- bzw. Sportwagen mit Hilfe von Gurten bzw. Riemen, aufgeschraubt werden können, erhöht die Flexibilität im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit der Anschlußerfordernisse bei den diversen Ausführungen der Kinder- bzw. Sportwagen.
Die Erfindung wird anhand Figur 1 bis 5 erläutert.
Es zeigen:
Fig.1 Seitenansicht Anhängevorrichtung
Fig.2 Vorderansicht Anhängevorrichtung
F ig. 3 Schnitte durch Rahmen
Fig.4 Schnitt durch Verbindungsstrebe
F ig. 5 Ansicht Verbindung mit Schiebebügel
Fig. 1 zeigt, wie die Anhängevorrichtung hinter dem Kinder- bzw. Sportwagen verläuft.
Fig. 2 zeigt die Anhängevorrichtung aus der Sicht der oder des Schiebenden. Deutlich zu sehen ist, daß die Last aus dem Kindersitz über ein entsprechendes Rohr (2b) unterhalb des Teleskop- bzw. Führungsrohres in den Rahmen eingeleitet wird. So wird vermieden, daß Lasten vom Schiebebügel aufgenommen werden. Des weiteren ist die Verbindung mit Hilfe der Verbindungsstreben (8) zum Kinder- bzw. Sportwagen dargestellt.
Fig. 3 zeigt unter A-A einen Schnitt durch den Rahmen im Bereich des Teleskopmechnismus. Man sieht die Bolzen, welche den Auszug auf ein bestimmtes Maß begrenzen. Die Bolzen laufen in den beiden inneren Rohren in jeweils einem Langloch. Die beiden äußeren Rohre sind in ihrer Länge so dimensioniert, daß die Langlöcher der inneren Rohre immer verdeckt bleiben. Schnitt B-B zeigt wie das „Sitzrohr" (2b) mit dem Rahmen (3) verbunden ist.
In Fig. 4 kann man erkennen, wie mit einer Querstrebe des Kinder- bzw. Sportwagens eine unidirektionale gelenkige Verbindung hergestellt wird. Die am Ende geschlitzten Verbindungsstreben (8) der Anhängevorrichtung werden über die Querstrebe des Kinder- bzw. Sportwagens geführt und mit einem entsprechenden Gewindestück (10) arretiert. Ein kleines Gummipolster o.a. auf dem Kopf des Gewindestückes (10), sorgt dafür, daß selbiges sich nicht „losrappeln" kann.
In Fig. 5 sieht man die Verbindung zwischen der Anhängevorrichtung und dem Schiebebügel des Kinder- bzw. Sportwagens. Eine zweiteilige Schelle (4) umfasst den Bügel kraftschlüssig. Alternativ läßt sich bei Bedarf mit Hilfe eines Zwischenstückes (5) eine zweischellige Verbindung für Kinder- bzw. Sportwagen die z.B. einen geknickten Schiebebügel haben, herstellen.
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Claims (15)
1. An einen Kinder- oder Sportwagen anhängbare, fahrbare Vorrichtung zur Beförderung von Kleinkindern, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Rollen oder Rädern (1) und einem Kindersitz (2) versehener Rahmen (3) an einen Kinder- bzw. Sportwagen in dessen Fahrwerksbereich befestigt wird, und daß zur Aufrechthaltung des Rahmens dieser am oberen Ende mit dem Schiebebügel des Kinder- bzw. Sportwagens verbunden wird.
2. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) teleskopisch, das heißt mit einem konstruktiv nicht überschreitbarem Maximalauszug, in der Länge veränderlich ausgebildet ist.
3. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) am oberen Ende mittels einer zweiteiligen Klemmschelle (4) kraftschlüssig mit dem Schiebebügel des Kinder- bzw. Sportwagens verbunden wird.
4. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Ende des Rahmens (3) anstelle der zweiteiligen Klemmschelle (4) ein Zwischenstück (5) montiert werden kann, das es ermöglicht, den Kinder- bzw. Sportwagenbügel anstatt an einem, auch bei Bedarf an zwei Punkten außerhalb der Mitte mit Hilfe von 2 zweiteiligen Klemmschellen (4) zu umfassen.
5. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Last über Lenkrollen (1) abgetragen wird.
6. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) sich im unteren Bereich spreizt, um an den Enden die Rollen (1) oder Räder außerhalb des Sitzschwerpunktes aufzunehmen, um somit Stöße aus Unebenheiten in der Straße federnd zu absorbieren.
7. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf den sich im unteren Bereich spreizenden Rahmen (3) zusätzlich eine Plattform zum Transport von Gütern, wie z. B. Getränkekästen, montiert werden kann.
8. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (3) in zwei entgegengesetzten, um 180° um die Vertikalachse gedrehten Positionen mit dem Kinder- bzw. Sportwagen verbunden werden kann, derart, daß das mitfahrende Kind einmal in und einmal entgegen der Fahrtrichtung sitzt.
9. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kindersitz (2) in der Höhe verstellbar ist.
10. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1 u. 9, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Sitzes (2) ein Haken (6) zur Aufnahme von z. B. Einkaufstaschen angebracht ist.
11. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Höhe verstellbare Fußrasten (7) zur Stützung der Füße des zu befördernden Kindes vorgesehen sind.
12. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanz zwischen dem Fahrwerk des Rinden bzw. Sportwagens und der Anhängevorrichtung über die veränderlich am Hauptrahmen anbringbaren Verbindungsstreben (8) eingestellt werden kann.
13. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Distanz zwischen dem Fahrwerk des Kinder- bzw. Sportwagens und der Anhängevorrichtung über teleskopisch in der Länge veränderbare Verbindungsstreben eingestellt werden kann.
14. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 1, 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstreben in ihrem kinder- bzw. sportwagenseitigem Ende geschlitzt und mit einem Außen- oder Innengewinde versehen sind (9), wodurch auf einfache Weise mittels eines ein- oder aufschraubbaren Gewindestückes (10) ermöglicht wird, einen um die Horizontal- d. h. Querachse gelenkigen und gleichzeitig um die Vertikal- als auch um die Längsachse biegesteifen Anschluß herzustellen.
15. Anhängevorrichtung nach Schutzanspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der Gewindestücke (10) erforderlichenfalls spezielle Endstücke, zwecks Verbindung des Rahmens (3) mit dem Kinder- bzw. Sportwagen mit Hilfe von Gurten bzw. Riemen, aufgeschraubt werden können.
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Cited By (5)
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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