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DE29916695U1 - Anhängerkupplung - Google Patents

Anhängerkupplung

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DE29916695U1
DE29916695U1 DE29916695U DE29916695U DE29916695U1 DE 29916695 U1 DE29916695 U1 DE 29916695U1 DE 29916695 U DE29916695 U DE 29916695U DE 29916695 U DE29916695 U DE 29916695U DE 29916695 U1 DE29916695 U1 DE 29916695U1
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coupling
locking
lever
coupling pin
pin
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/01Traction couplings or hitches characterised by their type
    • B60D1/02Bolt or shackle-type couplings
    • B60D1/025Bolt or shackle-type couplings comprising release or locking lever pins
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    • B60D1/02Bolt or shackle-type couplings
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    • B60D1/28Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by arrangements for particular functions for preventing unwanted disengagement, e.g. safety appliances

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  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Axle Suspensions And Sidecars For Cycles (AREA)

Description

Anhängerkupplung
Die Neuerung betrifft eine Anhängerkupplung mit einem Kupplungsmaul und einem verschiebbar geführten Kuppelzapfen, der von einem Betätigungshebel bewegbar ist. Dieser Betätigungshebel ist in einem Schwenklager abgestützt, wobei er beim Verschwenken den Kuppelzapfen aus der Kuppelstellung in die Lösestellung verschiebt.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anhängerkupplung der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich durch eine verbesserte Sicherung des Kuppelzapfens zumindest in der Kuppelstellung auszeichnet.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Die Anhängerkupplung gemäß Anspruch 1 zeichnet sich dadurch aus, daß der Betätigungshebel neben der Betäti-
. &igr;
-2-
gungsfunktion zusätzlich eine Sperrfunktion für den Kuppelzapfen in dessen Kuppelstellung ausübt. Dazu weist der Betätigungshebel Sperrflächen auf, die mit entsprechend ausgebildeten Anlageflächen des Kuppelzapfens zusammenwirken. Bei Anlage der Sperrflächen des Betätigungshebels an den Anlageflächen des Kuppelzapfens wird letzterer arretiert und kann somit nicht unbeabsichtigt in die Lösestellung gelangen. Da der Betätigungshebel gleichzeitig die Sperrfunktion für den Kuppelzapfen ausübt, kann die Anhängerkupplung mit relativ wenigen beweglichen Teilen und damit besonders kompakt realisiert werden, was insbesondere bei Anhängerkupplungen für kleinere Fahrzeuge wie Gabelstapler von Bedeutung ist. Trotz der damit realisierbaren kleinen Bauweise kann die Anhängerkupplung für beträchtliche Anhängerlasten ausgelegt werden. Um eine ungehinderte Bewegung des Betätigungshebels sicherzustellen, sind die Sperrflächen in etwa tangential zum Schwenklager des Betätigungshebels ausgerichtet. Damit kann der Betätigungshebel leicht von einer den Kuppelzapfen arretierenden Sperrstellung in eine den Kuppelzapfen freigebende Lösestellung verschwenkt werden. Zur Erhöhung der Sicherheit der Kuppelzapfenarretierung sind am Betätigungshebel wenigstens zwei Sperrflächen vorgesehen, die mit jeweils einer Anlagefläche des Kuppelzapfens zusammenwirken. Zwischen beiden Anlageflächen ist im Kuppelzapfen eine seitliche Ausnehmung vorgesehen, in die der Betätigungshebel zur Verstellung des Kuppelzapfens eingreift. Die beiden Anlageflächen des Kuppelzapfens sind demnach räumlich voneinander getrennt, was die Sicherheit der Arretierung des Kuppelzapfens in der Kuppelstellung weiter erhöht. Um eine sichere Sperrwirkung des Kuppel-
zapfens in der Kuppelstellung zu erzielen, bildet eine gedachte Linie zwischen dem Schwenklager des Betätigungshebels und der Sperrfläche mit der Kuppelzapfenlängserstreckung in der Kuppelstellung einen stumpfen Winkel. Versucht der Kuppelzapfen bei in der Sperrstellung befindlichem Betätigungshebel in die Lösestellung zu gelangen, so wird aufgrund dieses stumpfen Winkels der Betätigungshebel auf Stauchung belastet, so daß der Kuppelzapfen unbeweglich in der Kuppelstellung verbleibt.
Sind die Anlageflächen des Kuppelzapfens gemäß Anspruch 2 in der Kuppelstellung im wesentlichen tangential zum Schwenklager des Betätigungshebels ausgerichtet, so ergibt sich eine flächige Anlage der Sperrflächen des Betätigungshebels an den Anlageflächen des Kuppelzapfens. Dabei erhöht sich zum einen die Sperrwirkung des Kuppelzapfens, zum anderen verhindert die flächige Anlage des Kuppelzapfens an den Sperrflächen des Betätigungshebels ein Einkerben der aneinanderliegenden Flächen aufgrund von Stoßen, die auf den Kuppelzapfen einwirken. Damit erhöht sich die Lebensdauer der Anhängerkupplung beträchtlich.
Gemäß Anspruch 3 liegen die Sperrflächen des Betätigungshebels bzw. die Anlageflächen des Kuppelzapfens - vom Schwenklager aus betrachtet - auf unterschiedlichen Radien, wodurch sich ein besonders platzsparender Aufbau der Anhängerkupplung ergibt. Vorzugsweise befindet sich die kupplungsmaulnahe Sperrfläche auf einem größeren Radius als die kupplungsmaulferne Sperrfläche, so daß die beiden Sperrflächen in etwa übereinander angeordnet sein können. Durch diese Anordnung der Sperrflächen kann der Kuppel-
zapfen sehr sicher vom Betätigungshebel ergriffen werden, wobei trotzdem eine ausreichende Arretierung des Kuppelzapfens in der Kuppelstellung gewährleistet ist.
Aufgrund der stumpfwinkeligen Anordnung des Betätigungshebels mit dem Kuppelzapfen in der Kuppelstellung muß der Betätigungshebel während der Verschiebung des Kuppelzapfens in die Lösestellung entsprechend tiefer in die seitliche Ausnehmung des Kuppelzapfens eindringen. Insbesondere bei in etwa fluchtend übereinander angeordneten Anlageflächen des Kuppelzapfens ist es gemäß Anspruch 4 vorteilhaft, wenn der Betätigungshebel eine Ausnehmung aufweist, in die der Abschnitt jenseits der Ausnehmung des Kuppelzapfens bei dessen Verschiebung eindringt. Damit ist ein ungestörter Bewegungsablauf des Betätigungshebels und des Kuppelzapfens von der Kuppelstellung in die Lösestellung gewährleistet.
Um den Kuppelzapfen auch in der Lösestellung sicher zu verriegeln, ist dem Betätigungshebel ein Sperrhebel zugeordnet. Dieser Sperrhebel ist ebenfalls schwenkbar gehalten und arretiert den Kuppelzapfen in der Lösestellung einerseits unmittelbar und andererseits mittelbar über eine Arretierung des Betätigungshebels. Damit ist auch in der Lösestellung eine doppelte Sicherung des Kuppelzapfens gegeben.
Zur mittelbaren Sicherung des Kuppelzapfens in der Lösestellung weist der Sperrhebel gemäß Anspruch 6 eine Stütznocke auf, die den Betätigungshebel in der Lösestellung des Kuppelzapfens arretiert. Vorzugsweise greift
-5-
diese Stütznocke in eine entsprechend geformte Rastvertiefung des Betätigungshebels oder eines damit drehfest verbundenen Teils ein.
Die Ausbildung der Anhängerkupplung gemäß Anspruch 7 zeichnet sich durch einen erhöhten Bedienungskomfort aus. Dabei weist der Sperrhebel einen in das Kupplüngsmaul ragenden Arm auf, der von einer eindringenden Kuppelöse verschwenkbar ist. Durch die Verschwenkung des Sperrhebels wird sowohl die direkte Sicherung des Kuppelzapfens wie auch dessen mittelbare Sicherung über den Betätigungshebel aufgehoben, so daß der Kuppelzapfen in die Kuppelstellung gebracht und dort verriegelt wird.
Damit der Sperrhebel den Kuppelzapfen sicher erfassen und verriegeln kann, weist dieser gemäß Anspruch 8 eine Ausklinkung auf, in die der Sperrhebel eingreift. Vorzugsweise ist diese Ausklinkung an die Form des eingreifenden Teils des Sperrhebels angepaßt.
Bei der Ausbildung der Anhängerkupplung gemäß Anspruch 9 wirkt der Sperrhebel in dessen Sperrstellung mit der Anlagefläche des Kuppelzapfens in dessen Kuppelstellung zusammen. Damit arretiert der Sperrhebel auch in der Kuppelstellung des Kuppelzapfens diesen unmittelbar über die Anlagefläche, so daß der Kuppelzapfen in der Kuppelstellung durch drei Sicherungsmaßnahmen gesichert ist. Ein ungewolltes Verschieben des Kuppelzapfens in die Lösestellung, beispielsweise während der Fahrt, ist daher zuverlässig ausgeschlossen.
Um die vorteilhafte Sicherungswirkung des Sperrhebels auf den Kuppelzapfen unter allen Umständen nutzen zu können, wird der Sperrhebel gemäß Anspruch 10 in dessen Sperrstellung festgelegt. Diese Festlegung muß jedoch lösbar sein, um den Kuppelzapfen mit Hilfe des Betätigungshebels wieder in die Lösestellung bringen zu können. Beispielsweise könnte der Sperrhebel eine Vertiefung oder Durchbohrung aufweisen, in die ein im Kupplungsgehäuse gelagerter Stift eindringen kann, wenn sich der Sperrhebel in der Sperrstellung befindet.
Gemäß Anspruch 11 ist es günstig, wenn der Betätigungsund Sperrhebel jeweils zwangsverstellbar ist. Dadurch kann der Sperrhebel bewußt in die Sperrstellung bzw. eine den Kuppelzapfen freigebende Stellung gebracht werden, um anschließend den Kuppelzapfen durch Verschwenken des Betätigungshebels in die Lösestellung zu bringen.
Schließlich ist es gemäß Anspruch 12 vorteilhaft, den Betätigungs- und Sperrhebel durch einen gemeinsamen Handgriff zu verschwenken. Damit kann der Kuppelzapfen einfach mittels Einhandbedienung in die Lösestellung gebracht werden. Für den Fall, daß der Sperrhebel den Kuppelzapfen unmittelbar verriegelt, muß jedoch der Sperrhebel zunächst in eine Entriegelungsstellung gebracht werden, bevor der Kuppelzapfen in die Lösestellung verschoben werden kann. Hierzu wird vorgeschlagen, daß der Betätigungshebel über einen Freilauf mit dem Handgriff verbunden ist, so daß der Betätigungshebel im Bereich des Freilaufwinkeis vom Handgriff entkoppelt ist. Innerhalb dieses Freilaufwinkels wird der Sperrhebel in die Entrie-
&eegr; &ogr;. &ogr; &ogr;
riegelungsstellung verschwenkt, so daß dessen Sperrwirkung aufgehoben ist. Erst nach Überschreiten des Freilaufwinkels wird der Betätigungshebel vom Handgriff verschwenkt, so daß die Sperrwirkung des Betätigungshebels aufgehoben und der Kuppelzapfen in die Lösestellung verschwenkt wird.
Der Neuerungsgegenstand wird beispielhaft anhand der Zeichnung beschrieben, ohne den Schutzumfang zu begrenzen.
Es zeigt:
Figur 1 eine teilweise geschnittene Darstellung einer Anhängerkupplung in der Lösestellung des Kuppelzapfens,
Figur 2 die Anhängerkupplung gemäß Figur 1 unmittelbar nach dem Eindringen einer Kuppelöse,
Figur 3 die Anhängerkupplung gemäß Figur 2 in der Kuppelstellung des Kuppelzapfens und in der Sperrstellung des Sperrhebels und
Figur 4 die Anhängerkupplung gemäß Figur 3 in der Kuppelstellung des Kuppelzapfens und in der Freigabestellung des Sperrhebels.
Figur 1 zeigt eine Anhängerkupplung 1 mit einem Kupplungsmaul 2 und einem Kuppelzapfen 3. Der Kuppelzapfen 3 befindet sich in der Lösestellung, in der er in ein Kupplungsgehäuse 4 zurückgezogen ist.
-8-
Der Kuppelzapfen 3 weist eine seitliche Ausnehmung 5 auf, in die ein den Kuppelzapfen 3 verschiebender Betätigungshebel 6 eingreift. Der Betätigungshebel 6 ist in einem Drehlager 7 schwenkbar abgestützt und mittels eines Handgriffs 8 zwangsverstellbar.
Um den Betätigungshebel 6 in der in Figur 1 dargestellten Lösestellung zu halten, ist ein Sperrhebel 9 vorgesehen, der ebenfalls in einem Drehlager 10 schwenkbar abgestützt und mittels eines Handgriffs 11 zwangsverstellbar ist. Dieser Sperrhebel 9 ist mit einer Stütznocke 12 drehfest verbunden, die mit einem Ring 13 des Betätigungshebels 6 zusammenwirkt. Dieser Ring 13 ist mit dem Betätigungshebel 6 drehfest verbunden und weist eine Rastvertiefung 14 auf, in die die Stütznocke 12 in der Lösestellung des Kuppelzapfens 3 eindringt. Damit hält die Stütznocke 12 den Betätigungshebel 6 in der Lösestellung.
Um den Kuppelzapfen 3 sicher in der Lösestellung zu verriegeln, greift der Sperrhebel 9 mit einem Arm 15 in eine Ausklinkung 16 des Kuppelzapfens 3 ein. Damit stützt der Sperrhebel 9 den Kuppelzapfen 3 einerseits unmittelbar über den Arm 15 und andererseits mittelbar über die Stütznocke 12, den Ring 13 und den Betätigungshebel 6.
Der Arm 9 weist eine Aufnahme 17 für eine Feder 18 auf, die in einem Kupplungsschaft 19 festgelegt ist. Durch diese Feder 18 wird der Sperrhebel 9 mit seinem Arm 15 gegen den Kuppelzapfen 3 gedrückt und verbleibt in der dargestellten Stellung.
-9-
In Figur 2 ist die Anhängerkupplung 1 gemäß Figur 1 dargestellt, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Teile benennen. Eine Kuppelöse 20 ist in das Kupplungsmaul 2 eingedrungen und verschwenkt einen in das Kupplungsmaul 2 ragenden Tastarm 21 des Sperrhebels 9 im Uhrzeigersinn, wodurch die Stütznocke 12 mitverschwenkt wird. Dadurch wird die Arretierung des Betätigungshebels 6 aufgehoben, so daß dieser frei verschwenkbar ist.
Außerdem wird der Arm 15 des Sperrhebels 9 aus der Ausklinkung 16 des Kuppelzapfens 3 zurückgezogen, so daß der Kuppelzapfen 3 frei verschiebbar gehalten ist. Durch eine nicht dargestellte Feder, die im Bereich des Schwenklagers 7 am Betätigungshebel 6 angreift, wird der Betätigungshebel 6 im Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß der Kuppelzapfen 3 in die Kuppelstellung verschoben wird.
In der in Figur 3 dargestellten Kuppelstellung des Kuppelzapfens 3 wird dieser vom Betätigungshebel 6 verriegelt. Der Betätigungshebel 6 weist hierzu Sperrflächen 22, 23 auf, die mit Anlageflächen 24, 25 des Kuppelzapfens 3 zusammenwirken. Diese Sperrflächen 22, 23 sind tangential zum Schwenklager 7 ausgerichtet, um ein ungehindertes Verschwenken des Betätigungshebels 6 zu ermöglichen. Die Anlageflächen 24, 25 des Kuppelzapfens 3 sind entsprechend zu den Sperrflächen 22, 23 geformt, um eine flächige Anlage der Sperrflächen 22, 23 an den Anlageflächen 24, 25 zu gewährleisten.
Da sich das Drehlager 7 des Betätigungshebels 6 in der Kuppelstellung oberhalb der Sperrflächen 22, 23 befindet,
bilden gedachte Linien L, L' zwischen dem Schwenklager 7 und den Sperrflächen 22, 23 mit dem Kuppelzapfen 3 stumpfe Winkel &agr;, &agr;&khgr;. Damit müßte der Betätigungshebel 6 bei einer unbeabsichtigten Nach-Oben-Bewegung des Kuppelzapfens 3 in Längsrichtung gestaucht werden, so daß der Kuppelzapfen 3 durch den Betätigungshebel 6 verriegelt ist.
Der Einsatz zweier Sperrflächen 22, 23, die jeweils mit unterschiedlichen Anlageflächen 24, 25 zusammenwirken, verbessert die Sicherheit der Verriegelung des Kuppelzapfens 3. Die beiden.Anlageflächen 24, 25 des Kuppelzapfens 3 sind in etwa fluchtend übereinander angeordnet, so daß die obere Anlagefläche 24 näher am Drehlager 7 zu liegen kommt als die untere Anlagefläche 25. Entsprechend befindet sich die obere Sperrfläche 22 des Betätigungshebels 6 auf einem kleineren Radius als die untere Sperrfläche 23.
Um die Sicherheit der Verriegelung des Kuppelzapfens 3 in der Kuppelstellung weiter zu erhöhen, weist der Sperrhebel 9 an seinem Arm 15 ebenfalls eine Sperrfläche 26 auf, die mit der unteren Anlagefläche 25 des Kuppelzapfens 3 zusammenwirkt. Damit wird der Kuppelzapfen 3 in der Kuppelstellung sowohl von den beiden Sperrflächen 22, 23 des Betätigungshebels 6, wie auch von der Sperrfläche 26 des Sperrhebels 9 verriegelt. Eine unbeabsichtigte Verschiebung des Kuppelzapfens 3 in die Lösestellung ist daher ausgeschlossen. Der Sperrhebel 9 wird während der Fahrt in der in Figur 3 dargestellten Sperrlage arretiert, um ein unbeabsichtigtes Verschwenken des Sperrhebels 9 in die in Figur 4 dargestellte Freigabelage zu verhindern.
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Figur 4 zeigt die Kupplung gemäß Figur 3, wobei der Sperrhebel 9 durch Betätigung des Handgriffs 11 im Uhrzeigersinn verschwenkt wurde, um die Verriegelung des Kuppelzapfens 3 aufzuheben. Durch Verschwenken des Betätigungshebels 6 mittels des Handgriffs 8 wird der Kuppelzapfen 3 entlang einer Führung 27 in die in Figur 1 dargestellte Lösestellung verschoben. Um eine ungehinderte Bewegung des Betätigungshebels 6 zu gewährleisten, weist dieser zwischen den Sperrflächen 22 und 23 eine Aussparung 28 auf, in die ein Bereich 29 des Kuppelzapfens 3 jenseits der Ausnehmung 5 eindringen kann. Bei der Nach-Oben-Bewegung des Kuppelzapfens 3 dringt somit die obere Anlagefläche 24 teilweise in die Aussparung 28 des Betätigungshebels 6 ein.
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-12-
Bezugszeichenliste
1 Anhängerkupplung L, Lx gedachte Linie
2 Kupplungsmaul &agr;, &agr;&Lgr; Winkel
3 Kuppelzapfen
4 Kupplungsgehäuse
5 Ausnehmung
6 Betätigungshebel
7 Drehlager
8 Handgriff
9 Sperrhebel
10 Drehlager
11 Handgriff
12 Stütznocke
13 Ring
14 Rastvertiefung
15 Arm
16 Ausklinkung
17 Aufnahme
18 Feder
19 Kupplungsschaft
20 Kuppelöse
21 Tastarm
22 Sperrfläche
23 Sperrfläche
24 Anlagefläche
25 Anlagefläche
26 Sperrfläche
27 Führung
28 Aussparung
29 oberer Bereich des
KuppelZapfens

Claims (12)

1. Anhängerkupplung mit einem Kupplungsmaul (2) und einem zwischen einer zurückgezogenen Lösestellung und einer das Kupplungsmaul (2) durchsetzenden Kuppelstellung verschiebbar geführten Kuppelzapfen (3), der von einem Betätigungshebel (6) bewegbar ist, welcher in einem Schwenklager (7) abgestützt ist, in eine seitliche Ausnehmung (5) des Kuppelzapfens (3) eingreift und Sperrflächen (22, 23) aufweist, die in der Kuppelstellung den Kuppelzapfen (3) arretierend mit beidseits der Aussparung (5) am Kuppelzapfen (3) vorgesehenen Anlageflächen (24, 25) zusammenwirken, wobei die Sperrflächen (22, 23) im wesentlichen tangential zum Schwenklager (7) des Betätigungshebels (6) ausgerichtet sind und in der Kuppelstellung eine gedachte Linie (L) zwischen dem Schwenklager (7) des Betätigungshebels (6) und dessen Sperrfläche (22, 23) mit dem Kuppelzapfen (3) einen stumpfen Winkel (α) einschließt.
2. Anhängerkupplung nach Anspruch 1, wobei die mit den Sperrflächen (22, 23) zusammenwirkenden Anlageflächen (24, 25) des Kuppelzapfens (3) in der Kuppelstellung im wesentlichen tangential zum Schwenklager (7) des Betätigungshebels (6) ausgerichtet sind.
3. Anhängerkupplung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Sperrflächen (22, 23) und/oder die Anlageflächen (24, 25) vom Schwenklager (7) des Betätigungshebels (6) unterschiedlich beabstandet sind.
4. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Betätigungshebel (6) eine Aussparung (28) aufweist, in die ein Bereich (29) jenseits der seitlichen Ausnehmung (5) des Kuppelzapfens (3) bei dessen Verschiebung eingreift.
5. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei dem Betätigungshebel (6) ein schwenkbar gehaltener Sperrhebel (9) zugeordnet ist, der in der Lösestellung den Kuppelzapfen (3) unmittelbar und mittelbar über den Betätigungshebel (6) verriegelt.
6. Anhängerkupplung nach Anspruch 5, wobei der Sperrhebel (9) eine Stütznocke (12) aufweist, die den Betätigungshebel (6) in der Lösestellung des Kuppelzapfens (3) arretiert.
7. Anhängerkupplung nach Anspruch 5 oder 6, wobei der Sperrhebel (9) einen in das Kupplungsmaul (2) ragenden Arm (15) aufweist und von einer darin eindringenden Kuppelöse (20) verschwenkbar ist und dabei die direkte und indirekte Verriegelung des Kuppelzapfens (3) aufhebt.
8. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei der Kuppelzapfen (3) eine Ausklinkung (16) aufweist, in die der Sperrhebel zur Verriegelung des Kuppelzapfens (3) in dessen Lösestellung eingreift.
9. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei der Sperrhebel (9) in einer Sperrstellung mit einer der Anlageflächen (24, 25) des Kuppelzapfens (3) in dessen Kuppelstellung zusammenwirkt.
10. Anhängerkupplung nach Anspruch 9, wobei der Sperrhebel (9) in der Sperrstellung festlegbar ist.
11. Anhängerkupplung nach mindestens einem der Ansprüche 5 bis 10, wobei der Betätigungs- (6) und der Sperrhebel (9) zwangsverstellbar ist.
12. Anhängerkupplung nach Anspruch 11, wobei der Betätigungshebel (6) und der Sperrhebel (9) mit einem gemeinsamen Handgriff (8) in Wirkverbindung stehen, der Sperrhebel (9) innerhalb eines Freilaufwinkels des Handgriffs (8) in eine den Kuppelzapfen (3) freigebende Stellung verschwenkt wird und der Betätigungshebel (6) bei Überschreitung des Freilaufwinkels verschwenkbar ist.
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