DE29916507U1 - Trittsicheres Befestigungselement insbesondere zur Montage von Dämmaterial und Dichtungsbahnen - Google Patents
Trittsicheres Befestigungselement insbesondere zur Montage von Dämmaterial und DichtungsbahnenInfo
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Description
i* ti
Harald Zahn GmbH
Ludwig-Wagner-Strasse 10
69168 Wiesloch
Die Erfindung betrifft ein Trittsicheres Befestigungselement insbesondere zur Montage von Dämmmaterial und Dichtungsbahnen auf Untergründen von Flachdächern, gemäss den Merkmalen des Oberbegriffs des Hauptanspruchs.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt Dämm- und Dichtungsmaterialien auf Flachdächern mit Befestigungsmitteln zu montieren, die entweder aus einer Schraube mit einer metallischen Unterlegscheibe oder aus einer Schraube, die in einem einen Schaft und eine Kopfplatte aufweisenden Kunststoflhalter eingesetzt ist, bestehen. Die Befestigungselemente, die aus einer Schraube und einem Kunststoffhalter bestehen, besitzen gegenüber anderen Befestigungsmethoden den Vorteil, dass das Flachdach hinsichtlich dessen Trittbelastung gefahrlos begehbar ist. Beim Auftreten auf die Befestigungsstellen werden die verwendeten Schrauben, die mit ihrer Gewindespitze im Dachuntergrund verankert sind, keinen Biegekräften ausgesetzt, da der KunststofEhalter sich senkrecht zum Schraubenschaft bewegen kann. Da die Schraube innerhalb des Hubkanals bis nahe der Halterspitze versenkt ist, ist der Abstand zwischen Schraubenkopf und Kopfplatte des Halters grosser, als die vom Kunststoffhalter vollziehbare Hubbewegung, so dass ein Austreten des Schraubenkopfes aus der Kopfplatte
bei Trittbelastung nicht möglich ist. Damit ist eine Beschädigung der überlappenden Dichtungsbahn weitestgehend ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das während der Trittbelastung sich absenkende Dichtungsmaterial nicht entlang des Schraubenschaftes schleifen kann, da dieser vom Halterschaft umgeben ist. Damit ist ein Abrieb am Dämmmaterial weitestgehend ausgeschlossen.
Die beschriebenen Befestigungselemente eignen sich zum Einsatz bei Untergründen wie Trapezbleche, Holz oder gleichartigen Dachunterbauten. Besteht der Dachuntergrund allerdings aus Beton, Gasbeton oder Bimsdielen,
&iacgr;&ogr; musste die Verankerung in der Regel durch Verdübelung erfolgen, was zugleich der Verzicht auf die Trittsicherheit bedeutete.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 94 10 723 Ul ist ein Befestigungselement bekannt, mit dem man versuchte die Dübeltechnik mit
is der Trittsicherheit zu verbinden. In den Hubkanal des Kunststoflhalters ist dabei eine als Dübel ausgebildete Schaftverlängerung eingesetzt. Beim Eindrehen einer Schraube oder beim Einschlagen eines Nagels in den Dübel wird der Kopf des Dübelteils allerdings so deformiert, dass sich dieser gegen die Innenwand des Hubkanals verkeilt und somit wiederum die Trittsicherheit zu Nichte macht.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zu Grunde ein Befestigungselement der gattungsgemässen Art zu schaffen, bei dem eine Trittsicherheit jederzeit gegeben ist.
Dieses Problem wird durch die im Anspruch 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein in den Kunststoffhalter eingesetzter metallischer Spreizkörper, in den wiederum ein metallischer Schlagniet eintreibbar ist, an seinem innerhalb des Hubkanals des Kunststofflialters positionierten Kopibereiches keiner Verformung ausgesetzt ist. Damit ist ein Verkanten innerhalb des Hubkanals ausgeschlossen, so dass sich der Kunststofflialter auch nach wie vor koaxial zur Schraubenachse bewegen kann. Der metallische Spreizkörper besitzt ein ausreichendes Widerstandsmoment gegen auftretende Quer- und Biegekräfte.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der metallische Spreizkörper einen kreiszylindrischen Kragen besitzt, dessen Aussendurchmesser geringer dimensioniert ist, als der Innendurchmesser des Hubkanals und der auf einem innerhalb des Hubkanals, nahe der Halterspitze is angeordneten, ringförmigen Sattel aufsitzt. Diese zweckmässige Ausgestaltung der Erfindung trägt weiterhin dazu bei, dass der Spreizkörper nicht mit der Wandung des Hubkanals in Kontakt tritt, so dass hier keine Reibkräfte auftreten können, die sich gegen die Hubbewegung des Halters richten.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zwischen Unterseite des Kragens und Oberseite des Sattels eine plane Auflagefläche gebildet ist. Dies ist insofern wichtig, damit zwischen Kragen und Sattel keine Anbackung odereine anders geartete Anhaftung auftreten kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Kragen des Spreizkörpers eine konvexe Wölbung besitzt. Dies verringert die Kontaktfläche zwischen Kragen und Sattel und verhindert somit ein Aufkommen von möglichen Haftkräften zwischen Kragen und Sattel, was wiederum die Trittsicherheit vergrössert.
Der gleiche Vorteil wird erzielt, wenn der Sattel eine konkave Wölbung besitzt, oder ein konvexer Kragen und ein konkaver Sattel aufeinander treffen.
&iacgr;&ogr; Ansonsten sind weitere mögliche, zweckmäßige und beispielhafte Ausgestaltungen sowie Weiterbildungen der Erfindung in den Unteransprüchen angegeben.
Alle in den Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen angegebenen Merkmale können sowohl für sich alleine, als auch zusammen
is mit anderen Merkmalen erfindungswesentlich sein.
Ein Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 einen Querschnitt durch ein Flachdach
Figur 2 einen Teilschnitt durch das erfindungsgemäße Befestigungselement
Figur 3 einen Teilschnitt durch das erfindungsgemäße
Befestigungselement, wobei der Schlagniet in den Spreizkörper
eingetrieben ist
Figur 4 das in Figur 2 mit „IV" bezeichnete Detail in einer
Figur 4 das in Figur 2 mit „IV" bezeichnete Detail in einer
Vergrösserung
Figur 5 die Situation wie in Figur 4, jedoch mit einem abweichend
Figur 5 die Situation wie in Figur 4, jedoch mit einem abweichend
gestalteten Kragen
Figur 6 die Situation wie in Figur 4, jedoch mit einem abweichend
Figur 6 die Situation wie in Figur 4, jedoch mit einem abweichend
gestalteten Sattel
Figur 7 eine Kombination der in den Figuren 5 und 6 wiedergebenen
Figur 7 eine Kombination der in den Figuren 5 und 6 wiedergebenen
Varianten
In Figur 1 ist ein Querschnitt eines Flachdaches 5 wiedergegeben, bei dem das Dämmmaterial 2 und die Dichtungsbahnen 3 mit den erfindungsgemässen Befestigungselementen 1 im Dachuntergrund 4, hier bestehend aus Gasbeton, verankert sind. Das erfindungsgemäße Befestigungselement 1 ist in den Figuren 2 und 3 vergrössert dargestellt. In den Kunststoflhalter 6 ist ein mit einem Schlagniet 10 vorbereiteter Spreizkörper 11 eingesetzt. Der Kunststoflhalter 6 besitzt eine konkav gewölbte Kopfplatte 7, die sich im Montagezustand eben streckt. Unterhalb der Kopfplatte 7 ist ein hohler Schaft 8 angeformt, indem ein koaxial zum Schaft 8 verlaufender Hubkanal 9 angeordnet ist, der im Bereich der Kopfplatte 7 eine Öffnung 16 besitzt. Durch diese Öffnung hindurch wird ein bereits mit einem Schlagniet 10 bestückter Spreizkörper 11 in den Hubkanal 9 eingeführt. In der untersten möglichen Lage sitzt der Spreizkörper 11 mit seinem Kragen 12 auf dem Sattel 13 der Halterspitze 14 auf. Nach Vorbereitung der Montagestelle wird
der Schlagniet 10 in den Spreizkörper eingeschlagen, der sich im Bereich seines unteren Abschnittes 17 aufweitet, wie dies in Figur 3 dargestellt ist. Der Spreizgrad hinsichtlich Höhe und Durchmesser ist dabei so gewählt, dass der erreichte Auszugswert für die Verankerung insbesondere in Beton, Gasbeton oder Bimsmaterial gerecht wird.
Es wurde erfindungsgemäss berücksichtigt, dass sowohl der Kunststoffhalter 6 als auch der Spreizkörper 11 und der Schlagniet 10 so beschaffen sind, damit zwischen den verwendeten Teilen keine die relative Beweglichkeit &iacgr;&ogr; zwischen Halter und Spreizkörper behindernden Reibkräfte auftreten können, damit auch die erzielte Trittsicherheit uneingeschränkt erhalten bleibt.
Hierzu sind erfindungsgemäss verschiedene Massnahmen getroffen. Eine erste mögliche Ausgestaltung der Erfindung ist in Figur 4 vergrössert is dargestellt. Dabei ist zwischen Kragen 12 und Sattel 13 eine plane Auflagefläche 15 ausgebildet. Der Kragen 12 besitzt einen Aussendurchmesser da der kleiner dimensioniert ist, als der Innendurchmesser dj des Hubkanals 9. Dieses Grössenverhältnis ist auch bei der Variante gemäss den folgenden Figuren berücksichtigt.
Figur 5 zeigt dabei eine Variante der Erfindung, bei der der Kragen 22 konvex gewölbt ist und auf einem planen Sattel 13 aufliegt.
Figur 6 zeigt einen konkav gewölbten Sattel 23, auf dem ein plan ausgebildeter Kragen 12 aufliegt.
- a.
Figur 7 gibt eine mögliche Ausfuhrungsform der Erfindung wieder, bei der ein konvex gewölbter Kragen 22 mit einem konkav gewölbten Sattel 23 zusammentrifft.
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| Bezugszeichenliste | |
| 1 | Befestigungselement |
| 2 | Dämmmaterial |
| 3 | Dichtungsbahn |
| 4 | Untergrund |
| 5 | Flachdach |
| 6 | Kunststofjfhalter |
| 7 | Kopfplatte von 6 |
| 8 | Schaft von 6 |
| 9 | Hubkanal in 8 |
| 10 | Schlagniet |
| 11 | Spreizkörper |
| 12 | Kragen von 11 |
| 13 | Sattel von 6 |
| 14 | Halterspitze |
| 15 | Auflagefläche zw. 12 u. 13 |
| 16 | Öffnung in 7 |
| 17 | unterer Abschnitt von 11 |
| 22 | Kragen |
| 23 | Sattel |
Claims (5)
1. Trittsicheres Befestigungselement (1) insbesondere zur Montage von Dämmmaterial (2) und Dichtungsbahnen (3) auf Untergründen (4) von Flachdächern (5) insbesondere auf Beton, Gasbeton und Bimsdielen, mit einem Kunststoffhalter (6), der eine ovale oder runde Kopfplatte (7) besitzt, unterhalb dessen sich ein Schaft (8) anschließt, in dem ein Hubkanal (9) vorgesehen ist, in den ein in den Dachuntergrund (4) eintreibbares Verankerungsmittel einsetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungsmittel ein in einem metallischen Spreizkörper (11) eingesetzter Schlagniet (10) ist.
2. Trittsicheres Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der metallische Spreizkörper (11) einen kreiszylindrischen Kragen (12, 22) besitzt, dessen Aussendurchmesser "da" geringer dimensioniert ist, als der Innendurchmesser "di" des Hubkanals (9) und der auf einem innerhalb des Hubkanals (9), nahe der Halterspitze (14) angeordneten, ringförmigen Sattel (13, 23) aufsitzt.
3. Trittsicheres Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Unterseite des Kragens (12) und Oberseite des Sattels (13) eine plane Auflagefläche (15) gebildet ist.
4. Trittsicheres Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragen (22) eine konvexe Wölbung besitzt.
5. Trittsicheres Befestigungselement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sattel (23) eine konkave Wölbung besitzt.
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