-
Die Erfindung betrifft einen Einschraubdübel für weiche Baustoffe, insbesondere von Wärmedämmverbundsystemen.
-
STAND DER TECHNIK
-
Moderne Gebäude und sanierte Altbauten besitzen eine gedämmte Außenfassade. Der verwendete Dämmstoff ist an sich weich, weshalb nachträglich anzuordnende Bauteile mit das Dämmmaterial durchdringenden Befestigungsmitteln im dahinterliegenden Mauerwerk verankert wurden. Die Befestigung bildet allerdings eine nachteilige Kälte/Wärmebrücke, was möglichst vermieden werden soll.
-
In der
DE 298 12 947 U1 ist ein Einschraubdübel für weiche Dämmstoffe beschrieben, der sich im Dämmstoff selbst verankert. Nachdem der Einschraubdübel gesetzt wurde, kann in diesen beispielsweise ein Haken für die Befestigung weiterer Bauteile eingeschraubt werden. Hierzu ist der Einschraubdübel mit einem in den Schaft einragenden Innenkanal versehen. Das auf dem Schaft des Einschraubdübels befindliche Gewinde hat einen sehr großen Flankendurchmesser, der in etwa dem Kopfdurchmesser entspricht. Dies führt im Zuge des Einschraubvorgangs oft zur Beschädigung des Oberputzes.
-
In der
DE 40 41 765 A1 ist ein Einschraubdübel mit einem Schaft und einer Innenhöhlung beschrieben, die geeignet ist ein Befestigungselement aufzunehmen. Die Flankenwinkel des auf dem Schaft angeformten Außengewindes sind bei den Gewindeflanken im vorderen Bereich flacher als im hinteren Bereich, womit eine bessere Verankerung erreicht werden soll. Allerdings erhöht sich die zum Einschrauben benötigte Kraft umso tiefer der Einschraubdübel in das Dämmmaterial eintaucht, was oftmals dazu führt, dass der Einschraubdübel nicht tiefgenug gesetzt und damit nicht dichtend auf der Außenschicht der Fassade aufsitzt.
-
AUFGABENSTELLUNG
-
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Einschraubdübel der beschriebenen Art zu verbessern und eine zuverlässige und dauerhafte Verankerung bei gleichzeitig wenig aufzubringender Montagekraft zu erzielen.
-
Diese Aufgabe wird durch einen Einschraubdübel gemäß dem vorgeschlagenen Anspruch 1 gelöst.
-
Weitere vorteilhafte Einzelheiten und Ausgestaltungen der Erfindung sowie Weiterbildungen und Varianten sind aus den Unteransprüchen und der nachfolgend erläuterten Zeichnung ersichtlich.
-
VORTEILE DER ERFINDUNG
-
Gemäß der Erfindung wird ein Einschraubdübel für weiche Baustoffe, insbesondere von Wärmedämmverbundsystemen vorgeschlagen, der sich mit den Merkmalen wie einem Schaft mit einem Montagekanal zur Aufnahme eines Befestigungselementes zur Anbringung eines Bauteils, und einem Kopf mit einer großflächigen Auflage auszeichnet, wobei der Kopf einen Kraftangriff zum Ansetzen eines Werkzeugs zum Eindrehen des Einschraubdübels in den Untergrund umfasst und der Schaft ein Außengewinde besitzt, das sich von der Spitze bis hin zum Kopf aufweitet und eine konstante Steigung aufweist, wobei der Schaft einen kreiszylindrischen Querschnitt mit konstantem Kerndurchmesser aufweist und an seinem freien Ende eine Bohrspitze besitzt.
-
Die Erfindung ermöglicht ein Einschrauben des Dübels mit wenig Kraftaufwand bei gleichzeitiger Erzielung einer stabilen und belastbaren Verankerung im Dämmstoff, sodass an dem Einschraubdübel weitere Bauteile montiert werden könne, ohne dabei die Verankerung zu beeinträchtigen. Die montierten Bauteile sind stabil fixiert und bleiben dauerhaft positionsgenau am ursprünglichen Befestigungspunkt ohne sich lockern zu können.
-
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bohrspitze mindestens zwei Schabenuten umfasst, deren Schneiddurchmesser dem Kerndurchmesser des Schaftes entspricht. Dadurch wird erreicht, dass das auf dem Schaft sitzende Gewinde eine eigene Schneidleistung vollzieht, was sich vorteilhaft auf das Verankerungsverhalten auswirkt.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass auf der Bohrspitze in Verlängerung der Bohrachse ein Stechdorn angeordnet ist. Der Einschraubdübel kann damit punktgenau auf Markierungen an der Fassade angesetzt werden. Der Stechdorn dringt bei leichtem Druck in den Oberputz ein, sodass die Bohrspitze nicht mehr abwandern kann.
-
Bevorzugt ist der Kraftangriff am Kopf ein Außensechskant und ist zur Übertragung hoher Drehmomente geeignet. Hier kommen aber auch alle anderen anwendungstauglichen Antriebsgeometrien, sowohl Innen- als auch Außenantriebe in Frage.
-
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die großflächige Auflage des Kopfes einen kreiszylindrischen Bund mit einem zur Spitze hin konisch auslaufenden Ring umfasst. Damit kann sich der Kopf beim Setzvorgang leicht in den Oberputz einpressen, wodurch eine Dichtfunktion übernommen wird. Damit ist der erfindungsgemäße Einschraubdübel gegenüber herkömmlichen Befestigern im Vorteil, die auf der Unterseite des Kopfes eine Dichtscheibe besitzen. Da die Dichtung während des Einschraubvorganges mit rotiert, wird diese durch den relativ rauen Oberputz sehr schnell zerrissen oder zumindest deren Dichtwirkung zunichtegemacht.
-
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass der Montagekanal ein Innengewinde aufweist. Bevorzugt ist dies ein Holzgewinde nach DIN 7998, das sich zur Aufnahme auch abweichender Gewindeformen eignet.
-
AUSFÜHRUNGSBEISPIEL
-
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung an Hand der Zeichnung, werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
-
In der Zeichnung zeigen:
- 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Einschraubdübels,
- 2 eine Draufsicht auf den Einschraubdübel,
- 3 eine Unteransicht des Einschraubdübels,
- 4 eine perspektivische Darstellung des Einschraubdübels,
- 5 eine gegenüber der Darstellung in 4 horizontal um 90° gedrehte Ansicht des Einschraubdübels,
- 6 eine vergrößerte Darstellung der Bohrspitze und
- 7 ein Montagebeispiel in einem Wärmedämmverbundsystem.
-
Die 1 bis 6 zeigen den erfindungsgemäßen Einschraubdübel 1 aus verschiedenen Ansichten und unterschiedlichen Perspektiven. Dieser besteht aus Kunststoff, ist bevorzugt als Spritzgussteil einstückig gefertigt, und besteht aus einem Kopf 10 und einem Schaft 20. Der Kopf 10 umfasst einen Kraftangriff 11 in Form eines Außensechskantes. Unterhalb des Kraftangriffs 11 ist eine großflächige Auflage 12 angeformt, welche die Funktion einer Lastverteilplatte besitzt.
-
Der Schaft 20 besitzt über die gesamte Länge einen konstanten kreiszylindrischen Querschnitt, der lediglich unterhalb des Kopfes 10 einen Übergangsradius 21 zur großflächigen Auflage 12 besitzt. Auf dem Außenumfang 22 des Schaftes 20 ist ein Außengewinde 23 angeformt, das sich von der Spitze bis hin zum Kopf aufweitet. Dadurch besitzt der kopfnahe Gewindegang 24h einen größeren Flankendurchmesser „DF “ als beispielsweise der Gewindegang 24c.
-
Am freien Ende des Schaftes 20 befindet sich eine Bohrspitze 30 mit zwei Schabenuten 31, 32. Der Bohrdurchmesser „DB “ der Bohrspitze 30 entspricht dem Kerndurchmesser „DK “ des Schaftes 20 und bohrt damit den Untergrund maximal bis zum Kerndurchmesser des Schaftes auf, wodurch die nacheilenden Gewindegänge 24, 24a, 24b usw. eine eigene Schneidarbeit leisten. Da der Gewindegang 24 nahe der Spitze einen geringeren Durchmesser als die nachfolgenden Gewinde 24a, 24b usw. besitzt, verringert sich die Schneidleistung von Gewindegang zu Gewindegang und wird durch die kontinuierliche Vergrößerung des Gewindedurchmessers zunehmend durch die Verdrängung des Material ersetzt. Die Gewindesteigung „P“ ist über die gesamte Schaftlänge konstant. Im Ergebnis wird der Schaft und das darauf befindliche Gewinde durch den Gegendruck des Untergrundmaterials fest eingeschlossen und eine relativ große Verankerungskraft erreicht.
-
Der Einschraubdübel 1 kann ohne Vorbohren in den Untergrund eingetrieben werden. Dies wird durch den an der Bohrspitze 30 angeformten Stechdorn 40 unterstützt. Zusätzlich bietet der Stechdorn 40 eine Montagehilfe und kann punktgenau auf einer Markierung angesetzt werden.
-
Der Schaft 20 umgibt einen Montagekanal 50, der zum Kopf 10 offen ist und in den Krafteingriff 11 eintritt. Der Montagekanal 50 ist ein Sackloch mit einer Tiefe bis etwa zur halben Schaftlänge. Dieser Montagekanal 50 dient zur Aufnahme eines Befestigungselementes 65 (7) für die Montage eines Bauteils 60. Hierzu ist den den Montagekanal 50 ein Innengewinde 52 eingearbeitet. Das Innengewinde 52 ist ein Holzgewinde, das sich zur Aufnahme auch abweichender Gewindeformen eignet.
-
Die 7 zeigt ein Montagebeispiel der Erfindung in einem Wärmedämmverbundsystem. Auf ein Mauerwerk 70 mit einem Altputz 72 wird auf einer Klebeschicht 74 ein Dämmstoff 76 aufgebracht. Der Dämmstoff 76 wird mit einer Armierung 78 überdeckt und ein Oberputz 80 aufgebracht. Ein solcher Wandaufbau trifft man bei gedämmten Gebäuden üblicherweise dann an, wenn abschließende Arbeiten auzuführen sind. Hierzu zählen beispielsweise die Anbringung von Hausnummernschildern, Beleuchtungen oder Fallrohre von Dachrinnen. Eine durch den Dämmstoff durchführende und im Mauerwerk verankernde Befestigung stellt immer auch ein Schwachpunkt der zuvor erreichten Dämmung dar und bildet eine unerwünschte Kälte/Wärmebrücke. Daher ist eine Direktmontage im Dämmstoff vorzuziehen. Nachdem die Befestigungspunkte markiert wurden, werden an diesen die erfindungsgemäßen Einschraubdübel 1 gesetzt. Hierzu kann mit einem geeigneten Werkzeug am Kraftangriff 11 angesetzt und der Schraubvorgang vollzogen werden. Wenn die großflächige Auflage 12 an der Wand anliegt besitzt der Einschraubdübel 1 die höchste Verankerungskraft. Danach kann eine Rohrschelle 62 mit ihrem Befestigungsmittel 65 in den Montagekanal 50 (1) des Einschraubdübels 1 eingedreht werden, um das Bauteil 60, hier ein Fallrohr einer Dachentwässerung, zu montieren.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Einschraubdübel
- 10
- Kopf von 1
- 11
- Kraftangriff von 10
- 12
- großflächige Auflage von 10
- 14
- kreiszylindrischer Bund von 12
- 15
- konischer Ring von 12
- 20
- Schaft von 1
- 21
- Übergangsradius zw. 20 und 10/12
- 22
- Außenumfang von 20
- 23
- Außengewinde von 20 auf 22
- 24
- Gewindeflanken
- 30
- Bohrspitze von 1
- 31
- Schabenut auf 30
- 32
- Schabenut auf 30
- 40
- Stechdorn von 30
- 50
- Montagekanal in 20
- 52
- Innengewinde in 50
- 60
- Bauteil
- 62
- Rohrschelle für 60
- 65
- Befestigungsschraube für 62/60
- 70
- Mauerwerk
- 72
- Altputz
- 74
- Klebeschicht
- 76
- Dämmstoff
- 78
- Armierung
- 80
- Oberputz
- DB
- Bohrdurchmesser
- DK
- Kerndurchmesser
- DF
- Flankendurchmesser
- P
- Gewindesteigung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 29812947 U1 [0003]
- DE 4041765 A1 [0004]