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DE29913434U1 - Stapelbarer Einkaufswagen - Google Patents

Stapelbarer Einkaufswagen

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Publication number
DE29913434U1
DE29913434U1 DE29913434U DE29913434U DE29913434U1 DE 29913434 U1 DE29913434 U1 DE 29913434U1 DE 29913434 U DE29913434 U DE 29913434U DE 29913434 U DE29913434 U DE 29913434U DE 29913434 U1 DE29913434 U1 DE 29913434U1
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DE
Germany
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base body
goods container
rear wall
support member
trolley according
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29913434U
Other languages
English (en)
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Siegel Geb Co KG GmbH
Original Assignee
Siegel Geb Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Siegel Geb Co KG GmbH filed Critical Siegel Geb Co KG GmbH
Priority to DE29913434U priority Critical patent/DE29913434U1/de
Publication of DE29913434U1 publication Critical patent/DE29913434U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor
    • B62B3/14Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys
    • B62B3/18Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor characterised by provisions for nesting or stacking, e.g. shopping trolleys nestable by means of pivoted supports or support parts, e.g. baskets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

Stapelbarer Einkaufswagen
Die vorliegende Erfindung betrifft einen stapelbaren Einkaufswagen mit einem Fahrgestell, einem auf diesem befestigten, einen Grundkörper und eine Rückwand umfassenden Warenbehälter und einer rückwärtigen Schiebeeinrichtung, wobei der Grundkörper sich in Fahrtrichtung verjüngt und die Rückwand um eine horizontale Achse in das Innere des Grundkörpers hinein verschwenkbar gelagert ist.
Einkaufswagen der vorstehend angegebenen Art sind allgemein bekannt. Sie stehen Kunden in Selbstbedienungsgeschäften zur Verfügung. Die Stapelbarkeit der Einkaufswagen ermöglicht deren platzsparende Unterbringung während der Zeit der Nichtbenutzung. Bei gestapelten Einkaufswagen ragt der Grundkörper des Warenbehälters des jeweils hinteren Einkaufswagens mehr oder weniger weit in den Warenbehälter des jeweils vorderen Einkaufswagens hinein, wobei die Rückwand des Warenbehälters des jeweils vorderen Einkaufswagens beim Stapelvorgang von dem Warenbehälter des jeweils hinteren Einkaufswagens angehoben wird. Beim Vereinzeln der Einkaufswagen fällt die Rückwand des Warenbehälters des jeweils vorderen Einkaufswagens wieder in ihre Stellung zurück, in der sie den Grundkörper des betreffenden Warenbehälters rückwärtig verschließt.
Aus Gründen der Handhabbarkeit des Einkaufswagens wie auch unter Kostengesichtspunkten ist es erwünscht, derartige Einkaufswagen möglichst leicht auszuführen. Auf der anderen Seite müssen jedoch derartige Einkaufswagen, insbesondere deren Warenbehälter ein hohes Maß an Eigensteifigkeit aufweisen, damit eine Verformung
*· 2
bei den oftmals herrschenden extremen Beanspruchungen ausgeschlossen ist.
Im Hinblick auf die beiden vorstehend dargelegten, miteinander konkurrierenden Zielsetzungen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einkaufswagen der gattungsgemäßen Art zu schaffen, dessen Warenbehälter bei geringem Gewicht ein hohes Maß an Eigensteifigkeit aufweist.
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, daß die Rückwand entfernt von der Schwenkachse mindestens ein erstes Stützglied aufweist, das bei der den Grundkörper rückwärtig verschließenden Stellung der Rückwand mit einem korrespondierenden, im Bodenbereich des Grundkörpers des Warenbehälters vorgesehenen zweiten Stützglied zur Übertragung horizontaler, parallel zur Schwenkachse gerichteter Kräfte zwischen der Rückwand und dem Grundkörper zusammenwirkt. Der erfindungsgemäße Einkaufswagen verfügt mit anderen Worten über mindestens eine Stützeinrichtung, die zwei weitgehend spielfrei ineinandergreifende Stützglieder umfaßt, von denen eines der Rückwand und das andere den Grundkörper des Warenbehälters zugeordnet ist. Diese Stützeinrichtung fixiert die Rückwand des Warenbehälters relativ zu dessen Grundkörper, so daß beide Teile nicht in Richtung der Schwenkachse der Rückwand zueinander verschoben werden können. Auf diese Weise ergibt sich eine bisher nicht mögliche Aussteifung des rückwärtigen, offenen Bereichs des Grundkörpers des Warenbehälters durch dessen Rückwand. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß in der Praxis bei herkömmlichen Einkaufswagen der gattungsgemäßen Art ein seitliches Spiel zwischen den seitlichen Rändern der Rückwand des Warenbehälters
einerseits und den beiden Seitenwänden des Grundkörpers des Warenbehälters andererseits sowohl konstruktionsbedingt wie auch fertigungsbedingt nicht ausgeschlossen werden kann, so daß erst durch die erfindungsgemäß vorgesehene Stützeinrichtung eine Aussteifung des rückwärtigen Bereichs des Grundkörpers des Warenbehälters durch dessen Rückwand möglich ist.
Besonders ausgeprägt kommen die Vorteile der vorliegenden Erfindung bei solchen Einkaufswagen zum Tragen, deren Warenbehälter ein besonders großes Fassungsvolumen aufweist, das in aller Regel (auch) durch einen besonders hohen Warenbehälter bereitgestellt wird. Gerade derartige Einkaufswagen mit einem besonders großen Fassungsvermögen des Warenbehälters sind in der Regel besonders schwer; die hinteren Rollen des Fahrgestells werden daher der besseren Handhabbarkeit des Einkaufswagens wegen häufig als - nicht lenkbare Bockrollen ausgeführt, weshalb sich bei solchen Einkaufswagen, die nicht über die erfindungsgemäße Stützeinrichtung verfügen, bei seitlicher Krafteinwirkung auf die Schiebeeinrichtung der Warenbehälter vergleichsweise leicht deformiert.
Die Anordnung des mindestens einen zweiten Stützgliedes unmittelbar am Boden des Grundkörpers des Warenbehälters erweist sich insbesondere unter statischen Gesichtspunkten als besonders günstig. Darüber hinaus ist diese Anordnung auch deshalb besonders vorteilhaft, weil dies eine gegen Beschädigung geschützte Plazierung der beiden Stützglieder der Stützeinrichtung ermöglicht und sich zudem eine Beschädigung der in dem Warenbehälter abgelegten Ware durch die Stützeinrichtung sicher ausschließen läßt.
Wenngleich im Rahmen der vorliegenden Erfindung das mindestens eine zweite Stützglied besonders bevorzugt unmittelbar am Boden des Grundkörpers des Warenbehälters angeordnet ist (siehe oben), so ist dies jedoch nicht zwingend. In Betracht kommt auch eine Anordnung des mindestens einen zweiten Stützgliedes an einer der beiden Seitenwände des Grundkörpers des Warenbehälters, und zwar dicht an dem Boden des Grundkörpers des Warenbehälters. Diese Freiheit, im Einzelfall das mindestens eine zweite Stützglied am Boden oder aber an mindestens einer Seitenwand nahe zum Boden des Grundkörpers des Warenbehälters anzuordnen, kommt durch die Formulierung des Anspruchs 1 zum Ausdruck, wonach das mindestens eine zweite Stützglied "im Bodenbereich des Grundkörpers des Warenbehälters" anzuordnen ist.
Gemäß einer ersten bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das erste Stützglied als ein über den unteren Rand der Rückwand vorstehender Vorsprung ausgebildet. Ein derartiger Vorsprung kann beispielsweise durch einen Drahtbügel, eine Drahtschlaufe oder dgl. gebildet sein. Besonders bevorzugt greift dabei jener das erste Stützglied bildende Vorsprung in eine am Boden des Grundkörpers des Warenbehälters vorgesehene, das zweite Stützglied bildende Aussparung ein. Jene Aussparung kann dabei insbesondere durch zwei Drähte des Bodens des Grundkörpers des Warenbehälters definiert sein. In diesem Falle ist der zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Einkaufswagens verglichen mit herkömmlichen Einkaufswagen gattungsgemäßer Art verbundene Mehraufwand gänzlich vernachlässigbar.
Gemäß einer anderen bevorzugten Weiterbildung ist das zweite Stützglied durch einen fest mit dem Grundkörper des Warenbehälters verbundenes Hakenteil gebildet.
Dabei kann ein nach vorne, in das Innere des Warenbehälters hinein gerichteter hakenförmiger Vorsprung des zweiten Stützgliedes insbesondere in eine das erste Stützglied bildende, in der Rückwand des Warenbehälters vorgesehene Aussparung eingreifen. Jene Aussparung kann dabei insbesondere durch zwei Drähte der Rückwand des Warenbehälters definiert sein. Auch hier gilt wiederum, daß der Aufwand für die Herstellung der erfindungsgemäß vorgesehenen Stützeinrichtung gänzlich vernachlässigbar ist. Er wird bei weitem aufgewogen durch die Möglichkeit, den Warenbehälter leichter auszuführen, als dies bei bekannten Einkaufswagen der gattungsgemäßen Art der Fall ist.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt dabei in perspektivischer Ansicht den Warenbehälter einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Einkaufswagens.
Der in der Zeichnung veranschaulichte Warenbehälter für einen Einkaufswagen ist korbartig ausgeführt. Er umfaßt einen Grundkörper 1 und eine Rückwand 2. Der Grundkörper 1 wiederum besteht aus einem Boden 3, zwei Seitenwänden 4 und 5 sowie einer Stirnwand 6. Er kann darüber hinaus einen - nicht dargestellten - die oberen, hinteren Ecken der beiden Seitenwände 4, 5 miteinander verbindenden Querdraht umfassen, der ggf. zugleich die Schwenkachse 7 für die Rückwand 2 definiert. Der Grundkörper verjüngt sich in Fahrtrichtung. Des weiteren sind die Seitenwände 4 und 5 des Grundkörpers in vertikaler Richtung zueinander geneigt, so daß sich der Warenbehälter nach oben hin öffnet.
Die Rückwand 2 ist an dem Grundkörper 1 des Warenbehälters um eine horizontale Achse 7 schwenkbar gelagert. Für eine derartige schwenkbare Aufhängung der Rückwand sind im Stand der Technik verschiedene Möglichkeiten bekannt. Welche im einzelnen gewählt wird, ist für die vorliegende Erfindung unerheblich, so daß auf die Darstellung irgendwelcher Details der Lagerung der Rückwand 2 verzichtet wurde.
Veranschaulicht ist in der Zeichnung das in aller Regel konstruktionsbedingte und fertigungstechnisch nicht vermeidbare Spiel 8 zwischen den seitlichen Randdrähten 9 der Rückwand 2 sowie der jeweils benachbarten Seitenwand 4 bzw. 5 des Grundkörpers 1 des Warenbehälters. Lediglich im Bereich der Schwenkachse 7 ist die Rückwand 2 in dem Grundkörper 1 relativ spielfrei gelagert.
Die beiden Vertikaldrähte 10 und 11 der Rückwand 2 stehen nach unten über den unteren Randdraht 12 der Rückwand 2 vor und sind dort zur Bildung eines Drahtbügels 13 miteinander verbunden. Der Drahtbügel 13 greift - in zur Schwenkachse 7 paralleler Richtung spielfrei in ein durch die Drähte 14, 15 und 16 sowie den hinteren Randdraht 17 des Bodens 3 des Warenbehälters umgrenztes Feld ein. Der Drahtbügel 13 bildet das erste Stützglied 18, und jenes durch vier Drähte begrenzte Feld des Bodens 3 des Warenbehälters bildet das zweite Stützglied 19 einer Stützeinrichtung 20, die zur Übertragung horizontaler, parallel zur Schwenkachse 7 verlaufender Kräfte zwischen der Rückwand 2 und dem Grundkörper 1 des Warenbehälters geeignet ist.

Claims (7)

1. Stapelbarer Einkaufswagen mit einem Fahrgestell, einem auf diesem befestigten, einen Grundkörper (1) und eine Rückwand (2) umfassenden Warenbehälter und einer rückwärtigen Schiebeeinrichtung, wobei der Grundkörper (1) sich in Fahrtrichtung verjüngt und die Rückwand (2) um eine horizontale Achse (7) in das Innere des Grundkörpers hinein verschwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (2) entfernt von der Schwenkachse (7) mindestens ein erstes Stützglied (18) aufweist, das bei der den Grundkörper (1) rückwärtig verschließenden Stellung der Rückwand (2) mit einem korrespondierenden, im Bodenbereich des Grundkörpers (1) des Warenbehälters vorgesehenen zweiten Stützglied (19) zur Übertragung horizontaler, parallel zur Schwenkachse (7) gerichteter Kräfte zwischen der Rückwand und dem Grundkörper zusammenwirkt.
2. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Stützglied (18) als über den unteren Rand der Rückwand (2) vorstehender Vorsprung ausgebildet ist.
3. Einkaufswagen nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Stützglied (19) als im Boden (3) des Grundkörpers (1) des Warenbehälters vorgesehene Aussparung ausgebildet ist.
4. Einkaufswagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung durch zwei Drähte (14, 16) des Bodens (3) des Grundkörpers (1) des Warenbehälters definiert ist.
5. Einkaufswagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Stützglied (19) durch einen fest mit dem Grundkörper des Warenbehälters verbundenes Hakenteil gebildet ist.
6. Einkaufswagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Stützglied (18) durch eine in der Rückwand (2) des Warenbehälters angeordnete Aussparung gebildet ist.
7. Einkaufswagen nach Anspruch 5 oder Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung durch zwei Drähte der Rückwand (2) des Warenbehälters definiert ist.
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