DE29911697U1 - Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden Rohrleitung - Google Patents
Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden RohrleitungInfo
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Description
Gebrauchsmusteranmeldung
W.K.S. Dämmtechnik und Handels GmbH, Dithmarscher Str. 16, 26723 Emden
Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden Rohrleitung
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer frei verlegten, kälteführenden Rohrleitung, vorzugsweise eines wenigstens eine Armatur aufweisenden Abschnittes einer Rohrleitung, insbesondere einer Rohrleitung einer Klimatisierungsvorrichtung bzw. Klimaanlage für einen Raum , vorzugsweise für eine Schiffskabine.
Insbesondere in Schiffskabinen werden kälteführende Rohrleitungen benötigt, um die Raumluft zu klimatisieren, nämlich insbesondere zu kühlen. Derartige Leitungen werden im wand- oder Deckenbereich oder auch im Bodenbereich derartiger Kabinen oder Räume relativ frei verlegt, weil die Wände zwischen einander benachbarten Kabinen oder Räumen derartige Leitungen zumeist nicht aufnehmen können, insbesondere sind aber die Abschnitte der Rohrleitungen relativ frei im Raum bzw. in der Kabine verlegt, die Armaturen tragen, die gegebenenfalls durch Bedienungspersonen vom Raum oder von der Kabine aus frei zugänglich sein müssen, um beispielsweise gewartet zu werden oder eingestellt zu werden. Insbesondere weist auf einem Passagierschiff vorzugsweise jede der Kabinen eigene Armaturen zur Regelung der Klimaanlage auf, weil jede der Kabinen gegebenenfalls individuell klimatisiert werden muß, bei-
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spielsweise müssen unter umständen sogenannte Außenkabinen oder sogenannte innenkabinen unterschiedlich gekühlt werden, weil sie, zum Beispiel bei Tropenfahrten, durch die dort herrschenden Wetterbedingungen unterschiedlich erwärmt würden. Auch müssen sicherlich Kabinen unterschiedlich klimatisiert werden, wenn sie oberhalb oder unterhalb der Wasserlinie liegen.
Andererseits sollen die gegebenenfalls unschönen Armaturen für die Passagiere nicht sichtbar sein und auch nicht ohne weiteres frei zugänglich sein. Es handelt sich hierbei um eher Installationsarmaturen, die nur dem Wartungspersonal zugänglich sein sollen, während vielleicht individuell von den Passagieren betätigbare Regelknöpfe oder Schalter in anderen Bereichen untergebracht sein können und beispielsweise in elektrischer Verbindung mit Regeleinrichtungen stehen, deren elektrische Zuleitungen ohne weiteres im Wandbereich verlegt werden können. Durchlaufmesser oder dergleichen müssen jedoch im Rohrleitungsbereich selbst angeordnet werden und ragen insbesondere auch häufig weit über den Rohrleitungsdurchmesser selbst hinaus.
Die frei verlegten Abschnitte der Rohrleitungen sollen auch gut kältegedämmt sein, wodurch insbesondere auch eine Schwitzwasserbildung vermieden wird, weil ja gegebenenfalls die Rohrleitungen nur Kältemedium führen, das nicht unbedingt unmittelbar über die Rohrleitungswandungen selbst den Raum kühlen soll, sondern vielleicht über einen wärmetauscher, der über ein Gebläse verfügt, das von einer günstigeren Position aus und weniger störend die Kabine letztendlich klimatisiert.
Die eingangs genannte Einrichtung soll also die Rohrleitungsabschnitte kaschieren, schützen, dämmen, stabilisieren und in gewissem Grade dem unbefugten Zugriff entziehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der genannten Gattung aufzuzeigen, die diesen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Einrichtung gelöst, die sich dadurch auszeichnet, daß sie weitgehend kofferförmig aus zwei zusammensetzbaren Gehäuseschalen ausgebildet ist, die an ihren Stirnseiten Wandungsausnehmungen für den Ein- bzw. Austritt der Rohrleitung aufweisen.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung ist also ein besonders stabiler, leicht anzubringender und auch einfach zu fertigender Schutz und Unterbringungsraum für die Rohrleitungsabschnitte und von diesen vorragende Armaturen bereitstellbar. Es können dabei durchaus mehrere zueinander parallel verlaufende Rohrleitungsabschnitte gemeinsam in einer erfindungsgemäßen Einrichtung untergebracht werden, indem die Gehäuseschalen dieser Einrichtung entsprechend viele Wandungsausnehmungen in ihren Stirnbereichen aufweisen. Es könnte auch eine einzige ovale bzw. schlitzförmige Ausnehmung vorgesehen sein, die die darunter befindliche Dämmung freilegt, welche bei der Montage paßgenau, und gegebenenfalls einfach mit einem Messer, entsprechend der Anzahl und der Position der Rohrleitungen ausgekehlt wird.
Für die unterbringung werden einfach die Gehäuseschalen von zwei Seiten gegen die Rohrleitungsabschnitte gesetzt, bis eine Art geschlossener Kasten diese Rohrleitungsabschnitte umgibt. Dabei ist Ausdruck „Kasten" nicht unbedingt geometrisch zu nehmen, da im Prinzip die erfindungsgemäße Einrichtung jede beliebige Form aufweisen kann, also nicht unbedingt quaderförmig ausgebildet sein müßte, insbesondere könnte sie auch ganz oder bereichsweise abgerundete Formen haben.
Wenigstens ein Rand einer der beiden Gehäuseschalen weist vorzugweise einen stufenfalz auf, um einen Formschluß bei den zusammengesetzten Gehäuseschalen zu erreichen, wodurch gleichzeitig auch eine Labyrinthdichtungswirkung erzielt wird,
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durch die die untergebrachten Rohrleitungsabschnitte auch in thermischer Hinsicht besser abgeschottet werden. Dieser Formschluß über die Falze könnte ausreichend sein, um die Cehauseschalen sicher aneinander zu fixieren.
Im Bereich der Ränder der cehauseschalen können zur besseren Abdichtung noch umlaufende Dichtungsstränge Verwendung finden, in Betracht kommen Dich-
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tungen, wie sie von Kühlschrank- oder Gefrierschranktüren bekannt sind. Dies insbesondere, weil auch im vorliegenden Falle von außen nach innen sich ein Temperaturgefälle und ein damit verbundener unterdruck im Innern einstellt. Entsprechende Dichtungen können an beiden cehauseschalen angeordnet werden, so daß lippenartig Dichtung auf Dichtung beim verschlossenen Gehäuse zu liegen kommt.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann wenigstens eine der cehauseschalen auch noch einen überstehenden Rand mit einer Versteifungsrippe aufweisen, so daß beim Verschluß der beiden Gehäuseschalen eine weitere ineinanderschachtelung der Schalenränder vorgenommen wird. Wird der überstehende Rand mit einer Sicke versteift, ergibt sich zum Formschluß noch ein sicherer Reibschluß, insbesondere dann, wenn das überstehende Außenmantelmaterial aus einem mehr oder weniger elastischen Werkstoff besteht, vorzugsweise wird für den Außenmantel der Gehäuseschalen ein Metallblech verwendet werden.
Bevorzugt ist wenigstens ein echtes Verriegelungs- oder Verschlußorgan vorgesehen, mit dem die beiden cehauseschalen miteinander verriegelt werden können. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht dafür vor, daß die zusammengesetzten Cehauseschalen mindestens von einem Band umschlungen werden, dessen Enden mit dem entsprechenden Verschlußelement verschlossen werden. Ein solcher Verschluß soll nach Möglichkeit durchaus unter Spannung erfolgen, wofür das Verschlußelement ein Spannorgan, beispielsweise eine Kniehebelmechanik, aufweisen
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könnte. Eine gewisse Rückstellkraft, gegen die ein solches Spannorgan arbeiten muß, könnte sich beispielsweise aus der Elastizität des verwendeten Bandmaterials oder des Gehäuseschalenmaterials ergeben. Eine weitere Elastizität ist aber auch dadurch gegeben, daß in der Regel die Rohrleitungsabschnitte mit einem Dämmantel, beispielsweise mit einem längs geschlitzten rohrförmigen Mantelüberzug, versehen sein werden, der beim Spannen durch Verschluß der beiden Gehäuseschalen um die Rohrleitungsabschnitte gegen seinen eigenen Widerstand von den Wandungsausnehmungen in den Stirnseiten der Gehäuseschalen eingeschnürt wird, so daß sich auch in diesen Bereichen gewisse Federwirkungen und Dichtungsverschlüsse ergeben.
Zusätzlich ist bevorzugt vorgesehen, daß die Wandungsausnehmungen in den Stirnseiten der Gehäuseschalen mit Wulstmaterial, beispielsweise Halbringen, ausgelegt sind, die ebenfalls als dämmendes und dichtendes Material in diesen kritischen Lückenbereichen fungieren.
Verbleibende Nahtstellen des geschlossenen Gehäuses könnten zusätzlich mit Klebeband versiegelt werden.
Die Gehäuseschalen selbst weisen vorzugsweise Innendämmungen auf, wobei das Dämmaterial als Einlagestücke, also beispielsweise selbst als Schalen oder Einlegeplatten, Bahnen oder dergleichen ausgebildet sein kann. Bevorzugt könnte das Dämmmaterial ein weitgehend geschlossenzelliger schaumstoff sein. Das Dämmaterial kann und sollte in den Gehäuseschalen befestigt werden. Hierfür kommt eine flächige oder punktuelle verklebung mit einem geeigneten Kontaktkleber in Betracht. Es wäre aber auch denkbar, eine Befestigung mit mechanischen Befestigungsmitteln durchzuführen, wobei allerdings Kältebrücken vermieden werden müßten bzw. sollten.
insbesondere soll die Innendämmung eine Kältedämmung sein, die die schwitzwasserbildung verhindert. Feuchtigkeit durch derartiges Schwitzwasser würde sich natürlich nachteilig bzw. unerwünscht in den zu klimatisierenden Räumen auswirken.
Da es kaum zu verhindern sein wird, daß sich eine gewisse Feuchtigkeit zwischen der Dämmung und der Innenseite des Gehäusemantelmaterials ansammelt, weil sie durch irgendwelche vorhanden Nahtstellen oder Ritzen einsickert oder eindiffundiert, könnte es ratsam sein, die Dämmung in einem gewissen Abstand zur Innenseite des Gehäusemantelmaterials anzubringen, damit zwischen beiden Materialien ein ausreichender Spaltraum verbleibt, durch den Luft weitgehend frei zirkulieren kann bzw. eine Konvektion stattfinden kann. In einfacher weise könnte eine solche Beabstandung dadurch geschehen, daß zwischen der Innenseite des Gehäusemantelmaterials und dem Dämmaterial eine Lage aus einer Noppen tragenden Folie untergebracht wird, deren Noppen den gewünschten Abstand bewirken und zwischen sich genügend Volumen für die Luftzirkulation belassen, im Prinzip könnten die Noppenfolie und die Dämmung übereinander verklebt werden, ohne daß der Luftzirkulationsraum mit Klebstoff gefüllt wird, jedoch dürfte für diesen Fall eine mechanische Befestigung günstiger sein, insbesondere kommt es in Betracht, Dornen per Punktschweißung an der Innenseite der cehäusemantelfläche anzuordnen, ohne das Gehäusematerial zu durchbrechen und auf diese Dornen die Noppenfolie und die Dämmung aufzustecken und anschließend die Spitzen der Dornen zu vernieten. Die vernieteten Enden könnten ihrerseits wiederum gedämmt werden, um in diesen Bereichen wiederum Kältebrücken zu vermeiden. Der Effekt der Luftzirkulation könnte auch mit Blockstreifen als Abstandshalter, z.B. aus Dämmaterial, erzielt werden.
Auch der Kasten bzw. die Einrichtung insgesamt soll unter umständen an einem Boden, an einer Decke oder einer wand des entsprechenden Raumes befestigt
werden, damit das Eigengewicht dieses Gehäuses nicht nur von den Rohrleitungen selbst aufgenommen werden muß. Bei der Befestigung dieses Gehäuses an einer geeigneten Fläche ist aber wiederum darauf zu achten, daß durch die Befestigung des Gehäuses weder das Gehäusematerial noch die darin befindliche Dämmung beschädigt werden darf. Es wäre also nicht ratsam, in dem Gehäuse Bohrungen vorzusehen, um das Gehäuse beispielsweise an einer wand anzuschrauben. Auch sollte zwischen dem Gehäuse und der entsprechenden Wand wiederum ein Freiraum von etwa 30 mm verbleiben, um auch in diesem Bereich eine Luftzirkulation und Konvektion zu erlauben und Feuchtigkeitsstauungen zu vermeiden.
Bei der erfindungsgemäßen vorrichtung ist für diese Problemlösung vorgesehen, wenigstens eine der beiden cehäuseschalen mit einem Bügel zu versehen, der sich über die Gehäuseschale erstreckt. Beispielsweise könnte der Bügel henkelartig an der cehäuseschale angebracht sein, indem er in einem Abstand zu der Hauptfläche der Gehäuseschale verläuft und indem seine Enden abgekantet und mit Punktschweißungen ohne Beschädigung des Gehäusematerials selbst an den Stirnseiten des Gehäuses befestigt ist. Die eigentlichen Befestigungselemente, wie schrauben oder dergleichen, könnten dann lediglich durch den Klemmbügel geführt werden, wozu in diesem unkritischen Bereich auch Bohrungen vorgesehen werden könnten. Auch zwischen dem entsprechenden Haltungsbügel und der Gehäuseschalenwandung sollte eine zusätzliche, den Zwischenraum ausfüllende Dämmung vorgesehen sein, um auch in diesem Bereich Schwitzwasserbildung und Taupunktverschiebungen zu vermeiden.
Außerdem könnte in dem Gehäuse wenigstens eine Halterung für eine hindurchgeführte Rohrleitung oder eine eingebrachte Armatur vorgesehen sein. Auch für eine solche Halterung dürften das Dämmaterial und das Gehäusematerial nicht beschädigt werden. Eine solche Halterung könnte auf der Innenseite der Dämmung auf-
gesockelt werden, indem beispielsweise eine Blechplatte mit einer Dämmaterialunterlage auf der Innenseite der Dämmung mit Klebstoff oder selbstklebend aufgeklebt wird. Die Blechplatte könnte stabil mit der Dämmunterlage verpreßt sein, von der Blechplatte könnte sich beispielsweise ein Gewindebolzen erheben, auf dem wiederum ein beliebiges Halterungselement, beispielsweise eine Schelle für eine Rohrleitung aufgeschraubt werden könnte. Derartige Anbringungen könnten auch noch bei der Montage der Einrichtung von relativ ungeschulten Kräften und relativ kostengünstig vorgenommen werden, ohne daß diese womöglich eigene Ideen für Halterungen oder dergleichen entwickeln, die zu Beschädigungen der Einrichtung führen und damit die gewünschte Unterbringung teilweise wieder zunichte machen.
Für eine Kältedämmung muß eine Dämm-ummantellung nach Möglichkeit ohne jegliche Kältebrücken lückenlos allseitig gemäß der deutschen industrienorm 4140 geschlossen sein. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, daß im Innern der ummantelung trotz der Dämmung eine Tauwasserbildung stattfindet.
Es wäre daher angezeigt, die beiden Dämmungen der Gehäuseschalen bei vollständig geschlossenem Gehäuse im iMahtbereich vollständig miteinander zu verkleben, um auch diese Nahtstelle zu schließen. Dann besteht aber das Problem darin, daß das Gehäuse für einen zugang zu den Rohrleitungsabschnitten bzw. zu den Armaturen von Zeit zu Zeit wieder geöffnet werden muß. Hierbei müßte, beispielsweise mit einem Messer, die Klebung wieder gelöst werden, wodurch es aber zu Beschädigungen der Dämmung und/oder des Gehäuses kommen könnte. Insbesondere könnte sich eine Neuverklebung problematisch nach einem Wiederverschließen des Gehäuses gestalten. Vor einer Neuverklebung müßten evtl. die alten Klebereste wiederum entfernt werden.
Dennoch käme eine verklebung für eine vollständige Versiegelung der geschlossenen Dämmung auch erfindungsgemäß in Betracht. Allerdings wird nach einer Weiterbildung bevorzugt ein Klebstoff verwendet, der als Adhäsionskleber bzw. als Adhäsionsmittel fungiert. Ein solcher Klebstoff kann zwischen die beiden Dämmungen gebracht werden, so daß automatisch durch das schließen der beiden Gehäuseschalen und der Kontaktierung der jeweils zugeordneten Dämmungen im Anschlagsbereich, vorzugsweise im Bereich eines Stufenfalzes, eine Adhäsion und damit verbundene verklebung stattfindet, die sich aber, ggf. unter Fädenziehung, beim Wiederöffnen des Gehäuses automatisch auch wieder löst. Für ein solches Adhäsionsmittel käme im Prinzip jedes pastöse, gelartige oder in sonstiger weise dickflüssige Mittel in Betracht, das geeignete Klebeeigenschaften aufweist, wie sie beispielsweise aus dem Lebensmittelbereich von Marmelade, Honig oder dergleichen bekannt sind.
Es sind aber auch andere Adhäsionsmittel auf dem Markt, die für die erfindungsgemäße Anwendung in besonderer weise geeignet wären, weil sie zusätzlich zu den gewünschten Klebeeigenschaften zudem sauerstoff- und wasserdampfundurchlässig sind. Hierbei handelt es sich um lösungsmittelfreie, eher speckgummiartige Synthese-Kautschuke, die beidseitig auf einem Folienzwischenträger aufgebracht sind.
Es wäre also ein beschädigungsfreies öffnen und schließen des Gehäuses möglich, wobei das geschlossene Gehäuse automatisch im Nahtbereich versiegelt ist, und zwar undurchlässig für Sauerstoff und wasserdampf, so daß die zu befürchtende Tauwasserbildung im Innern der Dämmung völlig ausgeschlossen ist. Mit einem Gehäuse, das über eine entsprechende Klebung verfügt, könnten insbesondere auch Bedienungspersonen umgehen, die zwar in der Wartung von Rohrleitungen und Armaturen erfahren sind, jedoch keine einschlägige Erfahrung mit Kältedämmungen haben.
Eine besonders einfache Anbringung des Klebstoffes im Anschlagsbereich der Dämmungen der Gehäuseschalen wäre dadurch möglich, daß der Klebstoff, vorzugsweise beidseitig auf einen Träger aufgebracht, mit Hilfe dieses Trägers auf die zu verklebenden Flächen bandartig bereitgestellt aufgeklebt bzw. aufgepreßt wird, wobei eine Auflage auf eine der beiden Gehäuseschalen ausreichend wäre. Die andere Klebeseite würde beim Schließen mit Druck mit dem Rand der anderen Dämmung kontaktieren.
Auch die Dämmung selbst besteht vorzugsweise aus einem halogenfreien, Synthese-Kautschuk. Wird diese Dämmung mechanisch an der Gehäuseschale ohne verwendung eines lösungsmittelhaltigen Flächenklebers befestigt, so ist die gesamte erfindungsgemäße Einrichtung lösungsmittel- und halogenfrei.
Gegebenenfalls könnte auch ein geeignetes Dichtungsfett als geeigneter Klebstoff genutzt werden.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer geöffneten erfindungsgemäßen Einrichtung,
Fig. 2 eine Stirnansicht bei geschlossener Einrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer oberen Gehäuseschale mit einem Halterungsbügel,
Fig. 4 das in Fig. 3 mit IV gekennzeichnete Detail in einer Ausschnittsvergrößerung,
Fig. 5 das in Fig. 4 mit V bezeichnete Detail in einer weiteren Ausschnittsvergrößerung
und
und
Fig. 6 eine Halterung für eine Rohrleitung innerhalb einer erfindungsgemäßen
Einrichtung.
Einrichtung.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung in perspektivischer Ansicht in geöffnetem Zustand.
Die erfindungsgemäße Einrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Gehäuseschalen 1 und 2, die zum schließen aneinandergesetzt werden können und dann eine Art kofferförmiges Gehäuse bilden. Das schließen dieses Gehäuses erfolgt besonders dicht mit Hilfe von geeigneten Formschlußelementen. Beispielsweise ist eines dieser Formschlußelemente ein umlaufender Stufenfalz 3 am Rand der oberen Gehäuseschale 1, der mit dem Rand der unteren Gehäuseschale 2 in Eingriff zu bringen ist, wodurch sich eine gewisse Labyrinthdichtwirkung ergibt.
Ein weiteres Formschlußelement besteht an der unteren Gehäuseschale in Form an den Längsseitenrändern überstehender Außenmantellaschen 4, die mit längs verlaufenden Sicken 5 versteift sind, wobei sich diese Sicken 5 an den Längsseiten der oberen Gehäuseschale 1 beim verschließen des Gehäuses dichtend anlegen. Die Außenmantellasche 4 könnte an der unteren Gehäuseschale 2 gegebenenfalls auch umlaufend vorgesehen sein.
Zusätzlich werden in geschlossenem zustand die beiden Gehäuseschalen 1 und 2 noch mit Verschlußbändern 6 miteinander verbunden, die in der Fig. 1 zum Teil durchschnitten dargestellt sind. Der Verschluß der umlaufenden Bänder 6 erfolgt über Verschlußelemente, nämlich an den jeweils einen Enden der Bänder 6 angebrachte Haken 7, die in geeignete ösen 8 der jeweils anderen Enden der Bänder 6 eingehakt werden und mit Hilfe von nicht näher dargestellten Kniehebeln 9 verspannt werden.
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Die Gehäuseschalen 1 und 2 weisen an ihren Stirnseiten jeweils halbkreisförmige Ausnehmungen 10 für durch das geschlossene Gehäuse laufende, kälteführende Rohrleitungen auf, so daß Abschnitte dieser hier parallel verlaufenden Rohrleitungen vom Gehäuse umgeben sind, und zwar insbesondere Abschnitte, die gegebenenfalls von den Rohrleitungen vorragende Armaturen tragen.
Das erfindungsgemäße Gehäuse ist geräumig genug ausgebildet, daß auch derartige Armaturen in den Gehäuseschalen 1,2 Platz finden können.
in die wandungsausnehmungen 10 sind halbringförmige stücke eines Wulstmaterials 11 eingelegt, die in diesen kritischen und abzudichtenden Bereichen zusätzlich dichtend und polsternd wirken.
Die Innenflächen der Gehäuseschalen 1 und 2 sind vollständig mit einem geeigneten Dämmaterial 12 verkleidet bzw. belegt. Bei diesem Dämmaterial kann es sich beispielsweise um weitgehend geschlossenzelligen Schaumstoff in Form von Platten, Bahnen oder Formstücken handeln, wobei dieses Dämmaterial bevorzugt am Mantelmaterial 13 der Gehäuseschalen 1,2 mechanisch oder per Klebstoff befestigt ist. Das Mantelmaterial 13 selbst kann beispielsweise ein Metallblech sein. Durch die Dämmung 12 wird an diesem Metallblech eine schwitzwasserbildung verhindert.
Fig. 2 zeigt eine Stirnansicht der Einrichtung gemäß Fig. 1 mit den beiden Halbschalen 1 und 2, diesmal in geschlossenem zustand.
Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig.
In den Wandungsausnehmungen 10 sind in der Darstellung der Fig. 2 im Schnitt hindurchlaufende Rohrleitungen 14 angedeutet. Diese Rohrleitungen 14 weisen ihrerseits noch weitere Mantel 15 aus Dämmaterial auf. Dieses Dämmaterial 15 ist durch
längs verlaufende Schlitze 16 geschlitzt und über die Rohrleitungen 14 gezogen bzw. gestülpt.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht einer oberen Cehäuseschale 1 einer erfindungsgemäßen Einrichtung. Über die Länge dieser cehäuseschale 1 verläuft in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Halterungsbügel 17, der abgekantete Enden aufweist, die an den Stirnseiten der Cehäuseschale 1, vorzugsweise durch punktuelle Verschweißung, befestigt sind, zwischen dem Halterungsbügel 17 und der cehäuseschale 1 verbleibt ein gewisser Abstand, über den Halterungsbügel 17 kann die Gehäuseschale 1 beispielsweise an einer Decke oder einer wand angebracht werden, wobei ausreichend lange Befestigungsorgane vorgesehen werden können, die einen weiteren Zwischenraum zwischen dem Halterungsbügel 17 und dieser wand oder Decke belassen.
Die Art der Anbringung des Halterungsbügels 17 an der cehäuseschale 1 und die Ausbildung dieser Cehäuseschale 1 in diesem Bereich ist in einer Ausschnittsvergrößerung IV in Fig. 4 gezeigt.
in Fig. 4 ist zunächst der Endbereich des Halterungsbügels 17 zu erkennen, der mit einer zusätzlichen Dämmung 18 unterlegt ist, so daß diese Dämmung 18 den Zwischenraum zwischen dem Halterungsbügel 17 und dem Gehäusemantelmaterial 13 der Cehäuseschale 1 füllt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der Halterungsbügel 17 ein relativ schmaler streifen sein kann, ebenso wie die Dämmung 18, die bei weitem nicht die in die Tiefe der Zeichnung gehende Breite der Gehäuseschale 1 selbst überspannt.
im Randbereich bzw. in ihrem Nahtbereich ist die Gehäuseschale 1 mit einem Bördelungsfalz 19 versehen, mit dem die Gehäusemantelmaterialien 13 der verschiedenen Flächen der cehäuseschale 1 miteinander dicht verbördelt sind. Durch diese
Bördelung ergibt sich ein gewisser Randwulst, der beispielsweise die beiden Stirnseiten der Cehäuseschale 1 begrenzen kann.
Der Halterungsbügel 17 ist mit einer Abkantung 20 von nahezu 180° Grad versehen, wodurch der Halterungsbügel 17 zunächst über die Cehäuseschale 1 übersteht und dann zur Stirnseite der Cehäuseschale 1 zurückläuft, im Bereich der Stirnseite der Cehäuseschale 1 ist der Halterungsbügel 17 noch einmal mit einer zweiten Abkantung 21 parallel zur Stirnseite versehen, in diesem zweiten Abkantungsbereich 21 können Punktschweißungen 22 vorgesehen sein, um an dieser stelle den Halterungsbügel 17 mit dem Material 13 des Gehäusemantels zu verbinden, ohne das Gehäusematerial 13 selbst zu beschädigen oder gar zu durchbrechen. Auch die innenliegende Dämmung 12 bleibt durch diese Verbindung unbeeinträchtigt. Insbesondere wird die Punktschweißung vorgenommen werden, bevor die Dämmung 12 überhaupt in der cehäuseschale 1 untergebracht wird.
Bei der Darstellung der Abkantungen 20 und 21 in Fig. 4 ist zu berücksichtigen, daß aus Darstellungsgründen insbesondere die Winkel nicht maßstabsgetreu ausgeführt sind. Der Bördelungswulst 19 kann eine minimale Ausdehnung von wenigen Millimetern besitzen, so daß die Abkantung 20 tatsächlich nahezu über i80°Crad erfolgen kann, so daß in seinem Überstandsbereich der Halterungsbügel 17 quasi zweilagig mit zwei nahezu zueinander parallelen Lagen verläuft, in diesem Überstandsbereich des Halterungsbügels 17 kann eine Bohrung 25 für beispielsweise eine Befestigungsschraube vorgesehen sein, so daß über den Halterungsbügel 17 eine Befestigung der Gehäuseschale 1 erfolgen kann, ohne daß das Material der Gehäuseschale 1 selbst hiervon beeinträchtigt wird.
Aufgrund seiner Abkantungen 20 und 21 und dem vorragenden Bördelungswulst 19 könnte der Halterungsbügel unter umständen sogar formschlüssig haltbar
aufgrund seiner eigenen Klemmwirkung an der Gehäuseschale 1 fixiert werden, ohne daß es unbedingt weiterer Punktschweißungen 22 bedarf.
Außerdem ist in der Fig. 4 angedeutet, daß die Dämmung 12 beispielsweise über eine Klebung 23 flächig mit der Innenseite des Gehäusemantelmaterials 13 verklebt sein kann. Mit einer Ausschnittsvergrößerung &ngr; ist jedoch in Fig. 5 gezeigt, daß auch beispielsweise eine andere Anordnung in diesem Bereich in Betracht kommt.
Die Fig. 5 zeigt noch einmal einen Ausschnitt des Gehäusemantelmaterials 13 und einen Ausschnitt der Dämmung 12. An der Innenseite des Gehäusemantelmaterials 13 ist, beispielsweise wiederum mit einer Punktschweißung ein Dorn 24 angesetzt, auf den die Dämmung 12 aufgesteckt ist. Derartige Dornen 24 können gleichmäßig verteilt, einem bestimmten Raster folgend, an dem Gehäusemantelmaterial 13 angeordnet sein, zwischen dem Gehäusemantelmaterial 13 und der Dämmung 12 ist außerdem eine Folie mit Noppen 33 zwischengesetzt, wobei die Noppen 33 als Abstandshalter zwischen dem Gehäusematerial 13 und der Dämmung 12 wirken, wobei zwischen den einzelnen Noppen 33 genügend volumen verbleibt, um eine Luftzirkulation in diesem Bereich zu ermöglichen.
Fig. 6 zeigt eine Halterung, die im Innern einer der Gehäuseschalen 1 oder 2 angeordnet werden könnte, um beispielsweise eine der Rohrleitungen 14 mit ihrem Dämmantel 15 noch einmal innerhalb des Gehäuses zu haltern. Beispielsweise könnte eine solche Halterung nahe einer Armatur der Rohrleitung 14 vorgesehen sein.
Die in Fig. 6 dargestellte Halterung umfaßt eine Platte 26 aus einem Dämmaterial, beispielsweise demselben Dämmaterial wie die Dämmung 12, welches mit einer weiteren Platte 27, beispielsweise aus Blech fest verpreßt oder verklebt ist. von der Platte 27 erhebt sich, beispielsweise mit Hilfe einer Punktschweißung, ein Gewindebolzen 28 mit einem Außengewinde. Auf diesen Gewindebolzen 28 kann ein sockel 29
· ♦ &iacgr;
eines Halterungselementes aufgeschraubt werden, insoweit sind die Elemente in Fig. 6 als Explosionsdarstellung gezeigt.
Das Halterungselement im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist eine im wesentlichen herkömmliche Schelle 30 mit Schellen-Halbringen, die über Schrauben 31, die nur mit strichpunktierten Linien angedeutet sind, miteinander verschraubt werden können, wodurch die Rohrleitung 14 mit ihrer Dämmung 15 zwingenartig umklammert wird.
Claims (25)
1. Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer frei verlegten, kälteführenden Rohrleitung, vorzugsweise eines wenigstens eine Armatur aufweisenden Abschnittes einer Rohrleitung, insbesondere einer Rohrleitung einer Klimatisierungsvorrichtung für einen Raum, vorzugsweise eine Schiffskabine, dadurch gekennzeichnet, daß sie weitgehend kofferförmig aus zwei zusammensetzbaren Gehäuseschalen (1, 2) ausgebildet ist, die an ihren Stirnseiten Wandungsausnehmungen (10) für den Ein- bzw. Austritt der Rohrleitung (14) aufweisen.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der Rand einer der Gehäuseschalen (1, 2) einen Stufenfalz (3) für den formschlüssigen Eingriff des Randes der zweiten Gehäuseschale unter Ausbildung einer Labyrinth- Dichtungswirkung, aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Gehäuseschalen (1, 2) wenigstens im Verlauf ihrer Längsseitenränder über die Schalenform aufragende Außenwandungsabschnitte (4) aufweist, die in ihrem Längsverlauf mit einer Anlegesicke (5) versteift sind.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen in den Stirnseiten der Gehäuseschalen (1, 2) mit einem dichtenden Wulstmaterial (11) ausgelegt sind.
5. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Verschlußelement (7, 8, 9) zur Verriegelung der beiden Gehäuseschalen (1, 2) miteinander.
6. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (7, 8, 9) an einem die beiden Gehäuseschalen (1, 2) umschlingenden Verschlußband (6) angeordnet ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement ein Spann- oder Kniehebel-Organ (9) umfaßt.
8. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenmantel (13) der Gehäuseschalen (1, 2) aus einem Metallblech gefertigt ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuseschalen (1, 2) an ihren Innenwandungen eine Dämmung (12), insbesondere eine Schwitzwasser-Kälte-Dämmung, aufweisen.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmung (12) weitgehend aus einem geschlossenzelligen Schaumstoffmaterial gefertigt ist.
11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmung (12) in Form von Einlagestücken gefertigt ist.
12. Einrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmung (12) am Gehäuseschalenmaterial (13) mit Hilfe mechanischer Befestigungselemente (24) oder durch Klebstoff (23) befestigt ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmung (12) mit Hilfe mechanischer Befestigungselemente (24) in einem Abstand zum Gehäuseschalenmaterial (13) angeordnet ist, der eine relativ freie Luftzirkulation bzw. eine Konvektion zwischen dem Dämmaterial und dem Gehäuseschalenmaterial erlaubt.
14. Einrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmung (12) gegenüber dem Gehäuseschalenmaterial (13) mittels dazwischen gesetzter Noppen (33) auf Abstand gehalten ist.
15. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens an einer der beiden Gehäuseschalen (1, 2) ein Halterungselement zur Befestigung der Einrichtung an einer Raumwand oder -decke angeordnet ist.
16. Einrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als ein Bügel (17) ausgebildet ist, der sich vorzugsweise in Längsrichtung der Einrichtung erstreckt und an der Einrichtung ohne Durchbrechung des Gehäuseschalenmaterials (13) und/oder des Materials der Dämmung (12) befestigt ist.
17. Einrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Halterung bzw. dem Bügel (17) und der Außenseite des Gehäuseschalenmaterials (13) eine Dämmung (12) vorgesehen ist.
18. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in wenigstens einer der Gehäuseschalen (1, 2) eine Halterung für wenigstens eine der durchgeführten Rohrleitungen (14) oder eine der Armaturen vorgesehen ist.
19. Einrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung für eine Rohrleitung (14) eine Schelle (30) umfaßt.
20. Einrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung für eine Rohrleitung (14) oder eine Armatur auf der Dämmung (12) der jeweiligen Gehäuseschale (1, 2), ohne Durchbrechung dieser Dämmung (12) und/oder des Gehäuseschalenmaterials (13), aufgesockelt ist.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämmungen (12) der beiden Gehäuseschalen (1, 2) bei verschlossenem Gehäuse vorzugsweise umlaufend miteinander versiegelt sind.
22. Einrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zur Versiegelung der beiden Dämmungen (12) ein Klebstoff vorgesehen ist.
23. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff ein Adhäsionsmittel ist.
24. Einrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff ein Synthese-Kautschuk ist.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebstoff, vorzugsweise beidseitig, auf einem Träger aufgebracht ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29911697U DE29911697U1 (de) | 1999-06-10 | 1999-07-06 | Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden Rohrleitung |
Applications Claiming Priority (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29910013 | 1999-06-10 | ||
| DE29910498 | 1999-06-17 | ||
| DE29911157 | 1999-06-26 | ||
| DE29911697U DE29911697U1 (de) | 1999-06-10 | 1999-07-06 | Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden Rohrleitung |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29911697U1 true DE29911697U1 (de) | 1999-09-23 |
Family
ID=27220256
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29911697U Expired - Lifetime DE29911697U1 (de) | 1999-06-10 | 1999-07-06 | Einrichtung zur Unterbringung wenigstens eines Abschnittes einer kälteführenden Rohrleitung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29911697U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10320437A1 (de) * | 2003-05-08 | 2004-11-25 | Bader Gmbh & Co. Kg | Rohrschellenanordnung |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1068779B (de) | 1959-11-12 | |||
| GB2129481A (en) | 1982-07-16 | 1984-05-16 | Illinois Tool Works | Clip for fixing electric cables |
| DE9116689U1 (de) | 1991-09-11 | 1993-06-24 | Wago Verwaltungsgesellschaft Mbh, 32423 Minden | Leitungshalter mit Zugentlastung für isolierte elektrische Rundleitungen |
| DE9216361U1 (de) | 1992-12-02 | 1993-10-28 | Zipper-Technik GmbH, 63263 Neu-Isenburg | Schelle |
| DE19633082A1 (de) | 1995-08-18 | 1997-02-20 | Avl Verbrennungskraft Messtech | Vorrichtung zum lösbaren Befestigen von Leitungen |
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1999
- 1999-07-06 DE DE29911697U patent/DE29911697U1/de not_active Expired - Lifetime
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