DE29911617U1 - Zange - Google Patents
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B25—HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
- B25D—PERCUSSIVE TOOLS
- B25D1/00—Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials
- B25D1/04—Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials with provision for withdrawing or holding nails or spikes
- B25D1/045—Hand hammers; Hammer heads of special shape or materials with provision for withdrawing or holding nails or spikes with fulcrum member for extracting long nails
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B25B7/00—Pliers; Other hand-held gripping tools with jaws on pivoted limbs; Details applicable generally to pivoted-limb hand tools
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-
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Landscapes
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Gripping Jigs, Holding Jigs, And Positioning Jigs (AREA)
Description
Anwaltsakte 2545/22901 DE
Die Neuerung betrifft eine Zange mit zwei gekreuzten sowie gelenkig verbundenen, metallischen Zangenteilen, die jeweils an einem Ende einen Griffarm und am entgegengesetzten Ende einen Klemmarm aufweisen, wobei die Klemmarme zwischen sich einen über die Griffarme veränderbaren Klemmbereich begrenzen,
Bei derartigen Zangen kann es sich beispielsweise um Rohrzangen, Kneifzangen oder Flachzangen handeln. Für verschiedene Einsatzzwecke müssen dabei im allgemeinen verschiedene Zangen-Werkzeuge angeschafft und jeweils am Einsatzort bereitgehalten werden. Dieses gilt auch für andere Werkzeuge, wie für einen Hammer, Schraubenzieher, Nagelheber, Abisolierzange etc. Demnach bereiten vielseitige Anwendungen auch große Anschaffungskosten, eine aufwendige Lagerhaltung und eine umständliche Handhabung.
Der vorliegenden Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Zange der genannten Art mit einfachen Maßnahmen so zu gestalten, daß sie bei einfacher Handhabung und ohne Beeinträchtigung ihrer Ausgangsfunktion vielseitig und kostengünstig einsetzbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich eine Zange der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art neuerungsgemäß durch die im Kennzeichen dieses Anspruchs aufgeführten Merkmale aus, nämlich dadurch, daß beide Klemmarme an ihren einander entgegengesetzten Außenseiten mit Zusatzwerkzeugen ausgebildet sind.
Eine solche Zange ist ausgesprochen handhabungsfreundlich, weil sie ohne zusätzliche Lagerhaltung und Bereitstellung gleichzeitig mehrere Werkzeugfunktionen erfüllt. Dabei ist die Ausgangsfunktion der Zange in keiner Weise beeinträchtigt, da die Zangenveränderungen an hierfür unschädlichen Stellen vorgenommen sind. Diese Mehrfachfunktion ermöglicht außerdem eine erhebliche Kostensenkung.
Die Weiterbildung der Ansprüche 2 und 3 ist vorteilhaft, weil die Hammerfunktion häufig erforderlich ist und weil sich ein solcher Hammer problemlos integrieren läßt. Insbesondere eine einstückige Ausbildung dieser unterschiedlichen Werkzeuge hat sich besonders bewährt. Grundsätzlich wäre aber auch eine angesetzte zweistückige Ausbildung möglich.
Entsprechendes gilt auch für die Weiterbildung der Ansprüche 4 und 5. Ein solches Kombiwerkzeug könnte dann in sehr praktischer, kostengünstiger und platzsparender Weise eine Zange, einen Hammer und einen Nagelheber umfassen.
Die Ausgestaltung der Ansprüche 6 und 7 ist vorteilhaft, weil durch die Kombinationsbauweise im Zangenzentrum ohnehin genügend Raum für die Ausbildung einer Rohrzangenfunktion zur Verfügung steht.
Die Merkmale der Ansprüche 8 und 9 sind ebenfalls vorteilhaft, was insbesondere auch für die zusätzliche Kombination von Rohrzange, Kneifzange und Abisolierzange gemäß Anspruch 10 gilt. Diese Bauweise erfordert praktisch keinen zusätzlichen Materialaufwand und somit auch kein zusätzliches Gewicht.
Stattdessen oder zusätzlich läßt sich gemäß Anspruch 11 auch eine Flachzange integrieren.
In weiterer Ausgestaltung gemäß den Ansprüchen 12 bis 15 können auch ein oder beide Griffarme endseitig mit Zusatzwerkzeugen, insbesondere mit einer Schraubenzieherfunktion, ausgerüstet sein. Dieses beeinträchtigt nicht die Griffunktion der Zangen-Griffarme, sondern nutzt deren Eigenschaft gleichzeitig als Schraubenzieher-Griffunktion zusätzlich aus.
Die Weiterbildung von Anspruch 16 ist vorteilhaft, weil hierdurch auch der ohnehin vorhandene Überkreuzungsbereich der gegenseitig verdrehbaren Zangenteile sinnvoll für eine zusätzliche Werkzeugfunktion genutzt wird, die eine solche Verdrehbarkeit von Teilen voraussetzt.
Eine alternative Bauform gemäß Anspruch 17 ermöglicht auch die außenseitige Ausbildung einer Beilfunktion an einem der Klemmarme, beispielsweise anstatt einer Nagelheberfunktion.
Während die Ausgestaltung von Anspruch 18 eine sehr preiswerte, kompakte und stabile Bauform zuläßt, erlaubt die Ausgestaltung von Anspruch 19 auch ein Härten
einzelner oder aller Teilwerkzeuge. Dadurch kann eine sehr langlebige, stabile
Bauform erzielt werden, die auch größeren Werkzeuganforderungen gerecht wird.
Bauform erzielt werden, die auch größeren Werkzeuganforderungen gerecht wird.
Die Neuerung wird nachfolgend an einem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen:
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer Seitenansicht ein Beispiel einer Zange nach der vorliegenden
Neuerung in zusammengeklapptem Zustand,
Fig. 2 die Zange aus Fig. 1 in einer Draufsicht und
Fig. 3 in einer Seitenansicht die Zange aus Fig. 1 in gespreiztem bzw. geöffnetem Zangenzustand.
Die beispielhaft dargestellte Zange besteht aus zwei metallischen Zangenteilen, die um eine Drehachse in einem gegenseitigen Überkreuzungsbereich relativ zueinander schwenkbar sind. Jedes Zangenteil hat einen Griffarm und einen Klemmarm. Im vorliegenden Fall ist einer der Griffarme gebogen, während der andere Griffarm gerade ausgebildet ist. Hierdurch wird gewährleistet, daß auch bei geschlossener Zange ein gewisser gegenseitiger Griffarmabstand vorliegt, was zur Erzielung einer auch im Schließzustand ausreichenden manuellen Klemmkraft wichtig ist.
Einer der Klemmarme, in den Figuren der linksseitige, ist außenseitig, nämlich in den Figuren links, als Kopf eines Hammers 1 ausgebildet, während er innenseitig als erstes Teil einer Rohrzange 3 konkav abgerundet ist. Der andere Klemmarm, in den Figuren der rechtsseitige, ist außenseitig, nämlich in den Figuren rechts, als Nagelheber 4 aus-
gebildet, während er innenseitig als zweites Teil der genannten Rohrzange 3 ebenfalls, jedoch entgegengesetzt, konkav abgerundet ist. Die beiden abgerundeten Teile bzw. Aussparungen sind ferner geriffelt bzw. gezahnt, damit ein von der Rohrzange 3 erfaßtes Rohr sicher gehalten werden kann.
Die zusammenstoßenden oberen Ränder der Rohrzange 3 bzw. der Klemmarme bilden im vorliegenden Fall gemeinsam eine Kneifzange 2. Diese ist gemäß Fig. 2 zusätzlich mit korrespondierenden Aussparungen mittigen Aussparungen zum Bilden einer Abisolierzange 8 versehen. Dabei werden die Schneiden der Kneifzange 2 gleichzeitig auch für die Abisolierfunktion genutzt.
Die freien Enden der Griffarme sind ebenfalls zu Werkzeugen ausgebildet, und zwar im vorliegenden Fall zu einem Schlitzschraubenzieher 5 im Falle des geraden Griffarms und zu einem Kreuzschraubenzieher 6 im Falle des gebogenen Griffarms. In beiden Fällen können die Griffarme der Zange ebenfalls als Griffe der Schraubenzieher verwendet werden.
Am gegenseitigen Überkreuzungsbereich der Zangenteile sind zusätzlich zwei Kabelscheren 7 mit zur Kabeleinführung dienenden Schlitzen vorgesehen. Hierbei wird die gegenseitige Drehfunktion der beiden Zangenteile zum Erzielen der Scherenfunktion ausgenutzt.
Die neuerungsgemäße Zange ist ausgesprochen vielseitig einsetzbar, sehr materialsparend sowie preiswert herstellbar und sehr leicht zu handhaben.
Claims (19)
1. Zange mit zwei gekreuzten sowie gelenkig verbundenen, metallischen Zangenteilen, die jeweils an einem Ende einen Griffarm und am entgegengesetzten Ende einen Klemmarm aufweisen, wobei die Klemmarme zwischen sich einen über die Griffarme veränderbaren Klemmbereich begrenzen, dadurch gekennzeichnet, daß beide Klemmarme an ihren einander entgegengesetzten Außenseiten mit Zusatzwerkzeugen (1, 4) ausgebildet sind.
2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klemmarm an seiner Außenseite mit einem Hammerkopf (1) ausgebildet ist.
3. Zange nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hammerkopf (1) mit dem Klemmarm des zugehörigen Zangenteils einstückig ausgebildet ist.
4. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klemmarm an seiner Außenseite mit einem Nagelheber (4) ausgebildet ist.
5. Zange nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Nagelheber (4) mit dem Klemmarm des zugehörigen Zangenteils einstückig ausgebildet ist.
6. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmarme innenseitig als Teile einer Rohrzange (3) ausgebildet sind.
7. Zange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmarme innenseitig abgerundete, geriffelte bzw. gezahnte Aussparungen aufweisen.
8. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmarme innenseitig als in gegenseitigen Eingriff bringbare Teile einer Kneifzange (2) ausgebildet sind.
9. Zange nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die in gegenseitigen Eingriff bringbaren Teile der Kneifzange (2) zusätzlich mit miteinander korrespondierenden Aussparungen zum Bilden einer Abisolierzange (8) ausgebildet sind.
10. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmarme innenseitig als Teile einer Rohrzange (3) mit außen angrenzenden Teilen einer Kneifzange (2) ausgebildet sind.
11. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmarme innenseitig als in gegenseitigen Eingriff bringbare Teile einer Flachzange ausgebildet sind.
12. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Griffarme mit einem Zusatzwerkzeug (5, 6) ausgebildet ist.
13. Zange nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein Griffarm an seinem freien Ende mit einem Schraubenzieher (5, 6) ausgebildet ist.
14. Zange nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Griffarm an seinem freien Ende mit einem Kreuzschraubenzieher (6) und der andere Griffarm an seinem freien Ende mit einem Schlitzschraubenzieher (5) ausgebildet sind.
15. Zange nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Zusatzwerkzeug (5, 6) mit dem zugehörigen Griffarm einstückig ausgebildet ist.
16. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenteile in ihrem gegenseitig Überkreuzungsbereich mit wenigstens einer Kabelschere (7) ausgebildet ist.
17. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klemmarm an seiner Außenseite als Beil ausgebildet ist.
18. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenteile als Schmiedeteile ausgebildet sind.
19. Zange nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenteile aus einem härtbaren Stahl bestehen.
Priority Applications (2)
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| DE10031328A DE10031328A1 (de) | 1999-07-03 | 2000-07-03 | Zange |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29911617U DE29911617U1 (de) | 1999-07-03 | 1999-07-03 | Zange |
Publications (1)
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Family Applications (2)
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Country Status (1)
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Families Citing this family (1)
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2000
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Patent Citations (4)
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| US5636398A (en) | 1995-02-22 | 1997-06-10 | Fike; Russel R. | Multiple application hand tool |
Also Published As
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