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DE29907352U1 - Abdeckung - Google Patents

Abdeckung

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Publication number
DE29907352U1
DE29907352U1 DE29907352U DE29907352U DE29907352U1 DE 29907352 U1 DE29907352 U1 DE 29907352U1 DE 29907352 U DE29907352 U DE 29907352U DE 29907352 U DE29907352 U DE 29907352U DE 29907352 U1 DE29907352 U1 DE 29907352U1
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DE
Germany
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cover according
layer
cover
adhesive
perforation
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29907352U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nordenia Deutschland Pacimex GmbH
Original Assignee
Pacimex Verpackungen GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19901173A external-priority patent/DE19901173A1/de
Application filed by Pacimex Verpackungen GmbH filed Critical Pacimex Verpackungen GmbH
Priority to DE29907352U priority Critical patent/DE29907352U1/de
Priority to EP99115498A priority patent/EP0979617A1/de
Publication of DE29907352U1 publication Critical patent/DE29907352U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41BSHIRTS; UNDERWEAR; BABY LINEN; HANDKERCHIEFS
    • A41B13/00Baby linen
    • A41B13/10Bibs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41BSHIRTS; UNDERWEAR; BABY LINEN; HANDKERCHIEFS
    • A41B2400/00Functions or special features of shirts, underwear, baby linen or handkerchiefs not provided for in other groups of this subclass
    • A41B2400/52Functions or special features of shirts, underwear, baby linen or handkerchiefs not provided for in other groups of this subclass disposable

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abdeckung.
Derartige Abdeckungen werden beispielsweise bei der Fütterung von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei der Ernährung von hilfsbedürftigen, kranken oder gebrechlichen Personen eingesetzt, wobei die Abdeckung verhindern soll, daß die Kleidung der betreffenden Person durch nicht aufgenommene oder durch verschüttete Nahrung verunreinigt wird, so daß derartigen Abdeckungen in erster Linie eine hygienische Funktion zukommt.
Da es sich bei derartigen Abdeckungen, sofern sie nicht aufwendigerweise aus einem waschbaren Material hergestellt sind, um Massenartikel handelt, sollen derartige Abdeckungen kostengünstig herstellbar und einfach anwendbar sein, wobei gleichwohl flexible Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise im Hinblick auf die Kopfgröße der betreffenden Person, gegeben sein soll.
In diesem Zusammenhang darf jedoch nicht übersehen werden, daß neben der kostengünstigen Herstellung, der einfachen Anwendung und den flexiblen
Einsatzmöglichkeiten auch ein form- und paßgerechtes Anliegen der Abdeckung am Oberkörper der betreffenden Person gewährleistet sein muß. Hierbei ist festzustellen, daß die Kombination dieser erwünschten Eigenschaften bei den bislang bekannten Abdeckungen nicht oder nur in sehr unzureichendem Maße gegeben war.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung bereitzustellen, die einerseits flexibel einsetzbar ist und bei der andererseits ein form- und paßgerechtes Anliegen der Abdeckung am Oberkörper der betreffenden Person gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Abdeckung dadurch gelöst, daß gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung mindestens eine einen Halsausschnitt definierende, linienförmige Perforation und/oder Stanzung vorgesehen ist und daß der Halsausschnitt längs der Perforation und/oder Stanzung aus der Abdeckung unter Bildung eines Lätzchens heraustrennbar ist.
Hierdurch wird eine Abdeckung in Form eines Lätzchens bereitgestellt, bei der der Halsausschnitt erst kurz vor Benutzung der Abdeckung entlang der Perforation und/oder Stanzung aus der Abdeckung herausgetrennt wird. Unter dem Sammelbegriff "Lätzchen" ist hierbei beispielsweise auch ein Latz oder Umhängelatz zu verstehen, wie er insbesondere auch bei hilfsbedürftigen, kranken oder gebrechlichen Personen zur Anwendung gelangen kann.
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Eine flexible Einsatzmöglichkeit der Abdeckung ist hierbei insofern gegeben, als das herausgetrennte Teil, das heißt der sogenannte Halsausschnitt, auf für den Fachmann überraschende, so nicht vorhersehbare Weise beispielsweise als Reinigungstuch oder dergleichen verwendet werden kann, so daß durch die vorliegende Erfindung in Form der Abdeckung, aus der ein Lätzchen mit Reinigungstuch entsteht, gewissermaßen eine integrierte Lösung bereitgestellt ist.
Als erfindungswesentlich ist in diesem Zusammenhang zu bezeichnen, daß die Form und/oder die Größe des Halsausschnitts an individuelle Gegebenheiten ergonomisch anpaßbar ist. Hierbei kann der Halsausschnitt von im wesentlichen quadratischer Gestalt oder von im wesentlichen rechteckförmiger Gestalt sein.
Gemäß einer besonders erfindungswesentlichen Weiterbildung der vorliegenden Abdeckung erstreckt sich die Perforation und/oder Stanzung über den Bereich des Halsausschnitts hinaus. Derartige Bereiche, die als Einschnitte in die Abdeckung angesehen werden können, verhindern ein Einklappen oder Umklappen von Teilen des Lätzchens und garantieren somit ein optimales Anliegen und Anpassen des Lätzchens an die Körperform der betreffenden Person. Des weiteren wird hierdurch die Vielfalt und Flexibilität in den Einsatzmöglichkeiten der Abdeckung weiter gesteigert.
Soll die vorliegende Erfindung in besonders vorteilhafter Weise weitergebildet werden, so ist die Perforation und/oder Stanzung empfehlenswerterweise
zumindest abschnittsweise bogenförmig oder gekrümmt ausgebildet. Auch hierdurch wird verhindert, daß Teile des Lätzchens von der Oberbekleidung der betreffenden Person abstehen oder sich von der Oberbekleidung wegwölben; nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung gelangt demzufolge erwünschterweise stets zuverlässig auf das Lätzchen und verunreinigt nicht die Oberbekleidung.
Gemäß einer besonders zweckmäßigen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist mindestens eine weitere, mindestens einen Halszusatzausschnitt definierende, linienförmige Perforation und/oder Stanzung vorgesehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Form und/oder die Größe des Halsausschnitts in Abhängigkeit von personenspezifischen körperlichen Gegebenheiten und Merkmalen individuell anzupassen, wodurch der Abdeckung eine breitere Anwendungspalette eröffnet wird.
Hierbei kann der mindestens eine Halszusatzausschnitt längs der weiteren Perforation und/oder Stanzung aus der Abdeckung unter Vergrößerung des Halsausschnitts heraustrennbar sein, wobei sich auch für den Halszusatzausschnitt eine im wesentlichen quadratische Gestalt oder im wesentlichen rechteckförmige Gestalt anbietet.
Bei Abdeckungen der vorgenannten Art hat sich in der Vergangenheit des weiteren als nicht ungravierendes Problem erwiesen, daß nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung abhängig von der jeweiligen Konsistenz an der Abdeckung herabfallen oder herabtropfen kann, was unhygienisch ist und unschöne
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Verunreinigungen der Bekleidung unterhalb der Abdeckung nach sich zieht.
Um ein derartiges Herabfallen oder Herabtropfen von nicht aufgenommener oder verschütteter Nahrung auf sichere und zuverlässige Weise in den Griff zu bekommen, weist die Abdeckung gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform am dem Halsausschnitt gegenüberliegenden Ende eine taschenförmig ausgebildete Aufnahme auf, die unter Bildung eines Auffangbereichs umklappbar ist.
Auf diese Weise wird eine Art Auffangbecken für nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung bereitgestellt, in das diese fallen oder tropfen kann, wodurch eine Verunreinigung der sich unterhalb der Abdeckung befindlichen Bekleidung auf sichere Weise verhindert wird.
Als besonders praktisch wird es der Fachmann in diesem Zusammenhang einordnen, daß die taschenförmig ausgebildete Aufnahme vor Gebrauch im umgefalteten Zustand gewissermaßen auf der Innenseite, das heißt auf der im Gebrauch körperzugewandten Seite der Abdeckung angeordnet ist, wodurch die Abdeckung bei Lagerung im gestapelten Zustand nicht aufträgt; dies ist insbesondere wichtig, wenn es darauf ankommt, häufig knappen oder teuren Lager- oder Stauraum zu sparen.
Bei Inbenutzungnahme des Lätzchens wird diese taschenförmig ausgebildete Aufnahme dann um das dem Halsbereich gegenüberliegende Ende des Latzbereichs unter Bildung des Auffangbereichs auf die körperabgewandte Seite, an der die nicht aufgenommene
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oder verschüttete Nahrung herabfällt oder herabtropft, umgestülpt.
Hierbei bedarf es einer besonderen Erwähnung, daß dadurch, daß sich die taschenförmig ausgebildete Aufnahme zunächst im auf die Innenseite der Abdeckung umgefalteten Zustand befindet und auch dementsprechend an ihren Seitenrändern befestigt ist, beim Umklappen oder Umstülpen ein Auffangbereich gebildet wird, der in nicht unwesentlichem Maße nach Art eines Auffangbeckens oder einer Auffangschale herausgewölbt ist und damit auch Nahrungsteile aufnimmt, die nicht unmittelbar entlang der Abdeckung herabfallen oder herabtropfen, sondern dies in einiger Entfernung von der Abdeckung tun.
Im Zusammenhang mit Abdeckungen der eingangs genannten Art sind zum Aufwischen verschütteter Flüssigkeiten oder dergleichen als Putzmaterialien zellulosehaltige Papiervliese bekannt, die saugfähig und zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind.
Hierbei hat es sich in der Vergangenheit als ausgesprochen unvorteilhaft erwiesen, daß derartige Papiervliese aufgrund ihrer Materialeigenschaften und aufgrund ihrer Materialstruktur im wesentlichen nur als Reinigungspapier zum Aufwischen von Flüssigkeiten und dergleichen einsetzbar sind.
Eine Verwendung derartiger Materialien als Abdeckung für länger andauernde Einsat&zgr;zwecke kommt hierbei aufgrund mangelnder Reißfestigkeit insbesondere dann, wenn die Papiervliese von der Flüssigkeit oder dergleichen durchtränkt sind, nicht in Betracht.
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Demzufolge setzt sich die vorliegende Erfindung auch mit der Problemstellung auseinander, eine Abdeckung bereitzustellen, die nicht nur für den momentanen Sofortverbrauch, beispielsweise als Wischtuch, verwendbar ist, sondern auch für langer andauernde Einsatzzwecke mit erhöhten Anforderungen an Materialbestandigkeit und Saugfähigkeit geeignet ist.
Um diesen Anforderungen und Problemstellungen gerecht zu werden, weist die Abdeckung gemäß einer besonders erfinderischen Ausführungsform einen zumindest zweilagigen Verbundwerkstoff mit einer ersten Lage aus Vlies und mit einer mit der ersten Lage zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell verbundenen zweiten Lage aus Kunststoffolie auf.
Hierdurch wird auf elegante Weise ein selbsttragender, stabiler Verbundwerkstoff geschaffen, der in vorzüglicher Weise mehrere Funktionen erfüllt:
So dient die erste, besonders saugfähig ausgebildete Lage aus Vlies dazu, Flüssigkeiten oder dergleichen aufzunehmen, während die zweite Lage aus Kunststoffolie dem Verbundwerkstoff die erforderliche mechanische Stabilität und Reißfestigkeit selbst dann verleiht, wenn die erste Lage durch Aufnahme von Flüssigkeit oder dergleichen bereits entsprechend weich und reißgefährdet ist. Aus diesem Grund kann die zweite Lage gewissermaßen als tragende Schicht angesehen werden, so daß der Verbundwerkstoff selbsttragend ist.
Des weiteren verhindert die zweite Lage auch in zuverlässiger Weise, daß die von der ersten Lage
aufgenommene Flüssigkeit oder dergleichen auf das sich unter dem Verbundwerkstoff befindliche Material, etwa ein Kleidungsstück, durchfeuchtet und es mithin zu einer Verschmutzung des Materials kommt.
Durch die Anordnung der zweiten Lage aus Kunststoffolie in unmittelbarer, zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell vorgesehener Verbindung mit der ersten Lage aus Vlies wird demzufolge eine flüssigkeitsdichte (, das heißt "wasserdichte") Abdeckung bereitgestellt.
Indem die erste Lage und die zweite Lage zweckmäßigerweise miteinander in zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell vorgesehener Verbindung stehen, weist der Verbundwerkstoff besonders vorteilhafte Eigenschaften im Hinblick auf seine Stabilität auf; hierbei wird nachstehend noch erläutert werden, durch welche bevorzugten und erfindungswesentlichen Ausgestaltungen und Maßnahmen eine besonders hohe Stabilität des Verbundwerkstoffs erzielbar ist.
Aus den vorgenannten Gründen bietet die vorliegende Erfindung besonders überzeugende Vorteile auf Einsatzgebieten, auf denen Abdeckungen im wesentlichen freitragend, das heißt nicht aufliegend verwendet werden. In bevorzugter Weise ist in diesem Zusammenhang etwa an Umhängelätze für Kleinkinder oder für Senioren zu denken, wobei die erste Lage in diesen Fällen zweckmäßigerweise aus Papiervlies ist.
Insbesondere für medizinische Anwendungen oder für Reinstraumapplikationen kann es auch von Vorteil sein, wenn für die erste Lage Kunststoffvlies
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anstelle Papiervlies zur Anwendung gelangt. Durch den Einsatz von Kunststoffvlies, beispielsweise aus Polypropylen (PP) , wird bei nahezu unverändert günstigen Eigenschaften in bezug auf die Aufnahme von Flüssigkeiten oder dergleichen der Effekt des "Fusselns", das heißt des Ablösens bzw. Ausfransens von kleinsten Papierfasern oder -teilchen verhindert, was für die Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung insbesondere bei medizinischen Anwendungen, etwa an offenen Wunden, oder bei Reinstraumapplikationen eine erfindungswesentliche Eigenschaft darstellt.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die Kunststoffolie aus Polyethylen (PE) . Hierdurch erhält die zweite Lage eine besonders hohe mechanische Stabilität und Reißfestigkeit, die insbesondere dann zum Tragen kommt, wenn die erste Lage durch Aufnahme von Flüssigkeit oder dergleichen bereits entsprechend weich ist. Dem Verbundwerkstoff werden hierdurch besonders stark ausgeprägte selbsttragende Eigenschaften verliehen.
Wie bereits vorstehend dargelegt, ist für die Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung eine besonders hohe Stabilität des Verbundwerkstoffs erstrebenswert. Hierzu können zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell Verbindungsmittel vorgesehen sein, die vorteilhafterweise punktweise und/oder streifenweise und/oder flächig angeordnet sind.
Sind die Verbindungsmittel in diesem Zusammenhang
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punktweise angeordnet, so kann der Abstand der Punkte zueinander und/oder die jeweilige Punktgröße und/oder die Winkelung der Punkte in Abhängigkeit von den Anforderungen an die Abdeckung variabel sein, wobei die Verbindung zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage naturgemäß umso intensiver ist, je geringer der Abstand der Punkte zueinander ist und/oder je größer die Punkte sind.
Ein Verbundwerkstoff mit besonders zweckmäßigen Eigenschaften steht dann zur Verfügung, wenn es sich bei den Verbindungsmitteln um Klebstoff handelt; dies bedeutet mit anderen Worten, daß die erste Lage aus Vlies und die zweite Lage aus Kunststoffolie miteinander durch den Klebstoff zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell verbunden sind.
Gemäß einer besonders erfindungswesentlichen Weiterbildung der vorliegenden Abdeckung ist zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage mindestens ein Bereich vorgesehen, der frei von Klebstoff ist. In diesen klebstofffreien Bereichen weist der Verbundwerkstoff auf überraschende, für den Fachmann nicht vorhersehbare Weise eine besonders hohe Reißfestigkeit und Stabilität auf, was wohl in erster Linie auf der Tatsache beruht, daß die zweite Lage aus Kunststoffolie in den klebstofffreien Bereichen, in denen sie nicht mit der ersten Lage aus Vlies verbunden ist, mit signifikant geringerer Wahrscheinlichkeit zum Einreißen neigt als in den Bereichen, in denen sich Klebstoff zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage befindet.
Wenn die vorliegende Erfindung in besonders
vorteilhafter Weise weitergebildet werden soll, so ist die vorstehend erläuterte Aussparung des Klebstoffs, das heißt der klebstofffreie Bereich in den "kritischen", zum Einreißen neigenden Zonen vorgesehen, mithin beispielsweise zumindest in den Zonen der freien Enden der Perforation und/oder Stanzung. Diese Zonen der freien Enden der Perforation und/oder Stanzung können den vorstehend bereits erläuterten Bereichen entsprechen, in denen sich die Perforation und/oder Stanzung über den Bereich des Halsausschnitts hinaus erstreckt und die als Einschnitte in die Abdeckung angesehen werden können. Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann der klebstofffreie Bereich auch entlang der Perforation und/oder Stanzung vorgesehen sein.
In Abhängigkeit von der Größe und/oder von der Funktion des klebstofffreien Bereichs kann dieser streifenweise und/oder flächig vorgesehen sein. Hierbei ist die Verbindung zwischen der ersten Lage und der zweiten Lage naturgemäß umso weniger intensiv, je größer die klebstofffreien Streifen oder Flächen sind.
Alternativ oder in Ergänzung zu den vorstehend dargelegten Verbindungsmitteln können die erste Lage und die zweite Lage gemäß einer erfindungswesentlichen Weiterbildung der vorliegenden Abdeckung zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell miteinander verschweißt sein. Ein Verschweißen kommt hierbei beispielsweise dann in Betracht, wenn die erste Lage und/oder die zweite Lage thermoelastische Eigenschaften aufweisen.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der
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vorliegenden Abdeckung weist der Verbundwerkstoff eine Vielzahl ausgeprägter kleiner Noppen oder Rillen auf. Hierdurch wird dem Verbundwerkstoff nicht nur ein griffiges Profil verliehen, sondern es wird auch eine Vielzahl kleiner Hohlräume geschaffen, die zur Aufnahme von Flüssigkeit oder dergleichen dienen können.
Will man die Abdeckung auf besonders erfinderische Weise weiterbilden, so ist der Verbundwerkstoff aus einer Bahn in Form eines Lätzchens ausgestanzt. Hierbei kommen die durch den Verbundwerkstoff bereitgestellten vorteilhaften Materialeigenschaften zum Tragen, durch die die Abdeckung freitragend, das heißt nicht lediglich aufliegend verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang ist vor allem an Umhängelätze für Kleinkinder oder für Senioren zu denken.
Zweckmäßigerweise weist das Lätzchen hierbei einen Latzbereich und zwei sich daran aus einer Seite anschließende, vorzugsweise in etwa zungenförmig ausgebildete Kragenteile zum Herumlegen um den Hals auf.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann hierbei an mindestens einem Kragenteil mindestens eine Klebeschicht vorgesehen sein. Mittels dieser Klebeschicht, die vorteilhafterweise auf der Seite der Kunststoffolie und/oder vorteilhafterweise im Bereich des freien Endes des Kragenteils vorgesehen ist, ist das eine Kragenteil am anderen Kragenteil in zweckmäßiger Weise befestigbar.
Um bei geschichteter oder gestapelter Aufbewahrung
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der Abdeckungen ein Zusammenkleben derselben oder auch um ein vorzeitiges Verschmutzen der Klebeschicht und einen damit einhergehenden Verlust der Klebewirkung zuverlässig zu verhindern, ist die Klebeschicht gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung mittels mindestens eines Schutzstreifens, beispielsweise aus Kunststoff oder aus Papier, abgedeckt.
Indem der Schutzstreifen zweckmäßigerweise zumindest auf seiner der Klebeschicht zugewandten Seite silikonisiert ist, kann er im Bedarfsfalle ohne weiteres von der Klebeschicht entfernt werden.
Der Schutzstreifen kann einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein und wird kurz vor Anbringen des mit der Klebeschicht versehenen Kragenteils am anderen Kragenteil entfernt.
Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der
vorliegenden Erfindung ist die Fläche des
Schutzstreifens so groß wie die Fläche der Klebeschicht.
Zweckmäßigerweise ist die Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Abdeckung weist diese mindestens eine Klebeschicht und/oder mindestens einen Klebestreifen auf, welche Klebeschicht und/oder welcher Klebestreifen vorzugsweise
wiederverschließbar ausgebildet ist.
Ist diese Klebeschicht und/oder dieser Klebestreifen beispielsweise auf der körperzugewandten Seite der Abdeckung angeordnet, so kann die Abdeckung an der Oberbekleidung der betreffenden Person befestigt werden, wodurch ein Verrutschen oder Verschieben der Abdeckung bei Bewegung der betreffenden Person in zuverlässiger Weise vermieden werden kann.
Gleiches gilt auch, wenn die Klebeschicht und/oder der Klebestreifen im Halsbereich der Abdeckung vorgesehen ist, wobei in diesem Fall insbesondere auf eine sichere und zuverlässige Befestigung der Abdeckung abgezielt wird.
Um bei geschichteter oder gestapelter Aufbewahrung der Abdeckungen ein Zusammenkleben derselben oder auch um ein vorzeitiges Verschmutzen der Klebeschicht und/oder des Klebestreifens und einen damit einhergehenden Verlust der Klebewirkung zuverlässig zu verhindern, ist die Klebeschicht und/oder der Klebestreifen gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung mittels mindestens eines Schutzstreifens, beispielsweise aus Kunststoff oder aus Papier, abgedeckt.
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand der Figuren 1 bis 7B beschrieben, durch die in exemplarischer Form sechs Ausführungsbeispiele der Abdeckung veranschaulicht sind.
Es zeigt:
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer als
Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der
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vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 4 ein viertes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 5 ein Kragenteil des Lätzchens aus Figur 4 entlang der Schnittlinie IV - IV in Figur 4, im Querschnitt;
Figur 6A ein fünftes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht;
Figur 6B das Lätzchen aus Figur 6A entlang der Schnittlinie VI - VI in Figur 6A, im Querschnitt;
Figur 7A ein sechstes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung, in Aufsicht; und
Figur 7B das Lätzchen aus Figur 7A entlang der Schnittlinie VII - VII in Figur 7A, im Querschnitt.
Identische Bezugszeichen beziehen sich auf gleich
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oder ähnlich ausgebildete Elemente oder Merkmale in den Figuren 1 bis 7B.
Die Figuren 1 bis 7B zeigen sechs Ausführungsbeispiele von als Lätzchen ausgebildeten Abdeckungen gemäß der vorliegenden Erfindung.
Derartige Abdeckungen werden beispielsweise bei der Fütterung von Säuglingen und Kleinkindern, aber auch bei der Ernährung von hilfsbedürftigen, kranken oder gebrechlichen Personen eingesetzt, wobei die Abdeckung verhindern soll, daß die Kleidung der betreffenden Person durch nicht aufgenommene oder durch verschüttete Nahrung verunreinigt wird, so daß derartigen Abdeckungen in erster Linie eine hygienische Funktion zukommt.
Da es sich bei den in den Figuren 1 bis 7B dargestellten Abdeckungen um Massenartikel handelt, sind diese kostengünstig herstellbar und einfach anwendbar, wobei gleichwohl flexible Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise im Hinblick auf die Kopfgröße der betreffenden Person, gegeben sind, wie nachfolgend noch eingehender erläutert werden wird.
In diesem Zusammenhang ist bei den in den Figuren 1 bis 7B gezeigten sechs Ausführungsbeispielen für Abdeckungen gemäß der vorliegenden Erfindung besonders bemerkenswert, daß neben der kostengünstigen Herstellung, der einfachen Anwendung und den flexiblen Einsatzmöglichkeiten auch ein form- und paßgerechtes Anliegen der Abdeckung am Oberkörper der betreffenden Person gewährleistet ist.
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Hierzu weisen die in den Figuren 1 bis 4 sowie 6A und 7A gezeigten Abdeckungen eine einen Halsausschnitt 4 definierende, linienförmige Perforation 3 (vgl. die ersten drei Ausführungsbeispiele in den Figuren 1 bis 3 sowie das fünfte Ausführungsbeispiel in Figur 6A und das sechste Ausführungsbeispiel in Figur 7A) bzw. eine einen Halsausschnitt 4 definierende, linienförmige Stanzung 3 (vgl. das vierte Ausführungsbeispiel in Figur 4) auf, wobei der Halsausschnitt 4 längs der Perforation 3 bzw. längs der Stanzung 3 aus der Abdeckung unter Bildung eines Lätzchens heraustrennbar ist.
Hierdurch wird eine Abdeckung in Form eines Lätzchens bereitgestellt, bei der der Halsausschnitt 4 erst kurz vor Benutzung der Abdeckung entlang der Perforation 3 bzw. entlang der Stanzung 3 aus der Abdeckung herausgetrennt wird. Unter dem Sammelbegriff "Lätzchen" ist hierbei beispielsweise auch ein Latz oder Umhängelatz zu verstehen, wie er insbesondere auch bei hilfsbedürftigen, kranken oder gebrechlichen Personen zur Anwendung gelangen kann.
Eine flexible Einsatzmöglichkeit der Abdeckung ist hierbei insofern gegeben, als das herausgetrennte Teil, das heißt der sogenannte Halsausschnitt 4, beispielsweise als Reinigungstuch oder dergleichen verwendet werden kann, so daß durch die vorliegende Erfindung in Form der Abdeckung, aus der ein Lätzchen mit Reinigungstuch entsteht, gewissermaßen eine integrierte Lösung bereitgestellt ist.
Die Form und/oder die Größe des Halsausschnitts 4 ist an individuelle Gegebenheiten anpaßbar. Hierbei ist der Halsausschnitt 4 in den Ausführungsbeispielen der
Figuren 1, 6A und 7A von im wesentlichen rechteckförmiger Gestalt, wohingegen der Halsausschnitt 4 im Ausführungsbeispiel von Figur 2 eine geschwungene, ergonomisch besonders günstige Form aufweist.
Wie aus den Ausführungsbeispielen der Figuren 1, 2, 6A und 7A ersichtlich, erstreckt sich die Perforation 3 über den Bereich des Halsausschnitts 4 hinaus. Derartige Bereiche, die als Einschnitte in die Abdeckung angesehen werden können, verhindern ein Einklappen oder Umklappen von Teilen des Lätzchens und garantieren somit ein optimales Anliegen und Anpassen des Lätzchens an die Körperform der betreffenden Person. Des weiteren wird hierdurch die Vielfalt und Flexibilität in den Einsatzmöglichkeiten der Abdeckung weiter gesteigert.
Wie aus den Ausführungsbeispielen der Figuren 2, 3 und 4 ersichtlich, ist die Perforation 3 (vgl. die Figuren 2 und 3} bzw. die Stanzung 3 (vgl. Figur 4) abschnittsweise bogenförmig bzw. gekrümmt ausgebildet. Auch hierdurch wird verhindert, daß Teile des Lätzchens von der Oberbekleidung der betreffenden Person abstehen oder sich von der Oberbekleidung wegwölben; nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung gelangt demzufolge erwünschterweise stets zuverlässig auf das Lätzchen und verunreinigt nicht die Oberbekleidung.
Bei den in den Figuren 1, 6A und 7A dargestellten Ausführungsbeispielen ist eine weitere, zwei Halszusatzausschnitte 6 definierende, linienförmige Perforation 5 vorgesehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit, die Form und/oder die Größe des
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Halsausschnitts 4 in Abhängigkeit von personenspezifischen körperlichen Gegebenheiten und Merkmalen individuell anzupassen, wodurch der Abdeckung eine breitere Anwendungspalette eröffnet wird.
Hierbei können die beiden Halszusatzausschnitte 6 längs der weiteren Perforation 5 aus der Abdeckung unter Vergrößerung des Halsausschnitts 4 herausgetrennt werden, wobei auch die Halszusatzausschnitte 6 jeweils eine im wesentlichen rechteckförmige Gestalt aufweisen.
Da es sich bei Abdeckungen gemäß der vorliegenden Erfindung unter anderem als Problem erweisen kann, daß nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung abhängig von der jeweiligen Konsistenz an der Abdeckung herabfallen oder herabtropfen kann, was unhygienisch ist und unschöne Verunreinigungen der Bekleidung unterhalb der Abdeckung nach sich zieht, ist die Abdeckung gemäß dem in Figur 3 dargestellten Ausführungsbeispiel in Form eines Lätzchens ausgebildet, das am dem Halsausschnitt 4 gegenüberliegenden Ende eine taschenförmig ausgebildete Aufnahme 7 aufweist, die unter Bildung eines Auffangbereichs umklappbar ist.
Auf diese Weise wird eine Art Auffangbecken für nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung bereitgestellt, in das diese fallen oder tropfen kann, wodurch eine Verunreinigung der sich unterhalb der Abdeckung befindlichen Bekleidung auf sichere Weise verhindert wird.
Hierbei ist die taschenförmig ausgebildete Aufnahme 7
vor Gebrauch im umgefalteten Zustand gewissermaßen auf der Innenseite, das heißt auf der im Gebrauch körperzugewandten Seite der Abdeckung angeordnet, wodurch die Abdeckung bei Lagerung im gestapelten Zustand nicht aufträgt; dies ist insbesondere wichtig, wenn es darauf ankommt, häufig knappen oder teuren Lager- oder Stauraum zu sparen.
Bei Inbenutzungnahme des Lätzchens wird die taschenförmig ausgebildete Aufnahme 7 dann um das dem Halsausschnitt 4 gegenüberliegende Ende unter Bildung des Auffangbereichs auf die körperabgewandte Seite, an der die nicht aufgenommene oder verschüttete Nahrung herabfällt oder herabtropft, umgestülpt.
Dadurch, daß sich die taschenförmig ausgebildete Aufnahme 7 zunächst im auf die Innenseite der Abdeckung umgefalteten Zustand befindet und auch dementsprechend an ihren Seitenrändern befestigt ist, wird beim Umklappen oder Umstülpen ein Auffangbereich gebildet, der in nicht unwesentlichem Maße nach Art eines Auffangbeckens oder einer Auffangschale herausgewölbt ist und damit auch Nahrungsteile aufnimmt, die nicht unmittelbar entlang der Abdeckung herabfallen oder herabtropfen, sondern dies in einiger Entfernung von der Abdeckung tun.
Die in Figur 3 gezeigte Abdeckung weist des weiteren eine Klebeschicht 8 und zwei Klebestreifen 9 auf, die wiederverschließbar ausgebildet sind.
Hierbei ist die Klebeschicht 8 auf der körperzugewandten Seite der Abdeckung angeordnet, so daß die Abdeckung an der Oberbekleidung der betreffenden Person befestigt werden, wodurch ein
Verrutschen oder Verschieben der Abdeckung bei Bewegung der betreffenden Person in zuverlässiger Weise vermieden werden kann.
Gleiches gilt auch, für die beiden Klebestreifen 9 im Halsbereich der Abdeckung aus Figur 3, wobei in diesem Fall insbesondere auf eine sichere und zuverlässige Befestigung der Abdeckung abgezielt wird.
Um bei geschichteter oder gestapelter Aufbewahrung der Abdeckungen ein Zusammenkleben derselben oder auch um ein vorzeitiges Verschmutzen der Klebeschicht 8 und der Klebestreifen 9 und einen damit einhergehenden Verlust der Klebewirkung zuverlässig zu verhindern, sind die Klebeschicht 8 und die Klebestreifen 9 mittels jeweiliger Schutzstreifen aus Kunststoff oder aus Papier abgedeckt.
Figur 4 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung. Diese Abdeckung ist aufgrund ihrer im Zusammenhang mit Figur 5 nachstehend erläuterten Materialbeschaffenheit zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.
Die Abdeckung weist einen Latzbereich 10 und zwei sich daran aus einer Seite anschließende, in etwa zungenförmig ausgebildete Kragenteile 20, 30 zum Herumlegen um den Hals beispielsweise eines Kleinkindes oder eines Senioren auf.
Im Bereich des freien Endes des in Figur 4 rechten Kragenteils 20 ist auf der Seite der Kunststoffolie eine Klebeschicht 40 vorgesehen, mittels der das in
Figur 4 rechte Kragenteil 20 am in Figur 4 linken Kragenteil 30 befestigbar ist, wenn das Lätzchen um den Hals des Kleinkindes oder des Senioren herumgelegt wird.
Die Klebeschicht 40 ist mittels eines Schutzstreifens 50 aus Kunststoff abgedeckt, um bei geschichteter oder gestapelter Aufbewahrung der Abdeckungen ein Zusammenkleben derselben oder auch um ein vorzeitiges Verschmutzen der Klebeschicht 40 und einen damit einhergehenden Verlust der Klebewirkung zuverlässig zu verhindern (vgl. auch Figur 5).
Figur 5 zeigt eine Querschnittansicht des Kragenteils 20 des Lätzchens entlang der Schnittlinie IV - IV in Figur 4.
Aus Figur 5 ist ersichtlich, daß die als Lätzchen ausgebildete Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung aus einem Verbundwerkstoff mit einer ersten Lage 1 aus Vlies und mit einer mit der ersten Lage 1 durch Verschweißen verbundenen zweiten Lage 2 aus Kunststoffolie (PE = Polyethylen) besteht, wobei in Figur 5 die zweite Lage 2 oberhalb der ersten Lage 1 angeordnet ist und sich bei einer Verwendung der Abdeckung als Lätzchen auf der dem Körper des Kleinkinds oder des Senioren zugewandten Seite befindet.
Des weiteren geht aus Figur 5 hervor, daß der Verbundwerkstoff eine Vielzahl ausgeprägter kleiner Noppen aufweist, um dem Verbundwerkstoff ein griffiges Profil zu verleihen und eine Vielzahl kleiner Hohlräume zu schaffen, die zur Aufnahme von Flüssigkeit oder dergleichen dienen.
Wie bereits im Zusammenhang mit Figur 4 erwähnt, ist auf der zweiten Lage 2 aus Kunststoffolie die Klebeschicht 40 vorgesehen. Die Klebeschicht 40 ist mittels eines Schutzstreifens 50 aus Kunststoff abgedeckt, wobei der Schutzstreifen 50 auf seiner der Klebeschicht 40 zugewandten Seite silikonisiert ist, um im Bedarfsfalle ohne weiteres von der Klebeschicht 4 0 entfernt werden zu können.
Figur 6A zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der vorliegenden Erfindung. Diese Abdeckung ist aufgrund ihrer im Zusammenhang mit Figur 5 vorstehend erläuterten Materialbeschaffenheit ebenfalls zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.
Die Abdeckung weist eine besonders hohe Stabilität des Verbundwerkstoffs auf. Hierzu sind zwischen der ersten Lage 1 aus Papiervlies und der zweiten Lage 2 aus Kunststoffolie partiell Verbindungsmittel in Form von Klebstoffpunkten 12 vorgesehen (vgl. auch die Darstellung der Figur 6B, in der das Lätzchen aus Figur 6A entlang der Schnittlinie VI - VI in Figur 6A im Querschnitt gezeigt ist) ; dies bedeutet mit anderen Worten, daß die erste Lage 1 aus Papiervlies und die zweite Lage 2 aus Kunststoffolie miteinander durch den Klebstoff bereichsweise verbunden sind.
Da die Verbindungsmittel in Form der Klebstoffpunkte 12 punktweise angeordnet sind, ist der Abstand der Klebstoffpunkte 12 zueinander, die jeweilige Größe der Klebstoffpunkte 12 und die Winkelung der Klebstoffpunkte 12 in Abhängigkeit von den Anforderungen an die Abdeckung variabel, wobei die
Verbindung zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 naturgemäß umso intensiver ist, je geringer der Abstand der Klebstoffpunkte 12 zueinander ist und je größer die Klebstoffpunkte 12 sind.
Des weiteren ist den Figuren 6A und 6B entnehmbar, daß beim fünften Ausführungsbeispiel der vorliegenden Abdeckung zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 Bereiche 102 vorgesehen sind, die frei von Klebstoffpunkten 12 sind. In diesen klebstofffreien Bereichen 102 weist der Verbundwerkstoff eine besonders hohe Reißfestigkeit und Stabilität auf, was wohl in erster Linie auf der Tatsache beruht, daß die zweite Lage 2 aus Kunststoffolie in den klebstofffreien Bereichen 102, in denen sie nicht mit der ersten Lage 1 aus Papiervlies verbunden ist, mit signifikant geringerer Wahrscheinlichkeit zum Einreißen neigt als in den Bereichen, in denen sich Klebstoffpunkte 12 zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 befinden.
Hierbei ist aus Figur 6A ersichtlich, daß die vorstehend erläuterten Aussparungen des Klebstoffs 12, das heißt die klebstofffreien Bereiche 102 in den "kritischen", zum Einreißen neigenden Zonen vorgesehen sind, mithin beispielsweise in den Zonen der freien Enden der Perforation 3. Diese Zonen der freien Enden der Perforation 3 entsprechen den vorstehend bereits erläuterten Bereichen, in denen sich die Perforation 3 über den Bereich des Halsausschnitts 4 hinaus erstreckt und die als Einschnitte in die Abdeckung angesehen werden können.
Figur 7A zeigt ein sechstes Ausführungsbeispiel einer als Lätzchen ausgebildeten Abdeckung gemäß der
vorliegenden Erfindung. Diese Abdeckung ist aufgrund ihrer im Zusammenhang mit Figur 5 vorstehend erläuterten Materialbeschaffenheit ebenfalls zum einmaligen Gebrauch vorgesehen.
Das in Figur 7A gezeigte sechste Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom in Figur 6A gezeigten fünften Ausführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß die Verbindungsmittel 12 in Form des Klebstoffs nicht punktweise, sondern streifenweise und flächig angeordnet sind. Hierbei ist den Figuren 7A und 7B (= Lätzchen aus Figur 7A entlang der Schnittlinie VII VII in Figur 7A im Querschnitt) entnehmbar, daß beim sechsten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Abdeckung zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 Bereiche 102 vorgesehen sind, die frei von Klebstoff 12 sind. In diesen klebstofffreien Bereichen 102 weist der Verbundwerkstoff eine besonders hohe Reißfestigkeit und Stabilität auf, was wohl in erster Linie auf der Tatsache beruht, daß die zweite Lage 2 aus Kunststoffolie in den klebstofffreien Bereichen 102, in denen sie nicht mit der ersten Lage 1 aus Papiervlies verbunden ist, mit signifikant geringerer Wahrscheinlichkeit zum Einreißen neigt als in den Bereichen, in denen sich Klebstoff 12 zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 befindet.
Hierbei ist aus Figur 7A ersichtlich, daß die vorstehend erläuterten Aussparungen des Klebstoffs 12, das heißt die klebstofffreien Bereiche 102 in den "kritischen", zum Einreißen neigenden Zonen vorgesehen sind, mithin beispielsweise in den Zonen der freien Enden der Perforation 3. Diese Zonen der freien Enden der Perforation 3 entsprechen den
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vorstehend bereits erläuterten Bereichen, in denen sich die Perforation 3 über den Bereich des Halsausschnitts 4 hinaus erstreckt und die als Einschnitte in die Abdeckung angesehen werden können.
In Ergänzung hierzu ist beim sechsten Ausführungsbeispiel auch entlang der in Figur 6A oben liegenden Perforation 3 ein klebstofffreier Bereich 102 vorgesehen. In Abhängigkeit von der Größe und von der Funktion des klebstofffreien Bereichs 102 ist dieser als Streifen ausgebildet. Hierbei ist die Verbindung zwischen der ersten Lage 1 und der zweiten Lage 2 naturgemäß umso weniger intensiv, je größer die klebstofffreien Streifen und die klebstofffreien Flächen sind.

Claims (35)

1. Abdeckung, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine einen Halsausschnitt (4) definierende, linienförmige Perforation (3) und/oder Stanzung (3) vorgesehen ist und daß der Halsausschnitt (4) längs der Perforation (3) und/oder Stanzung (3) aus der Abdeckung unter Bildung eines Lätzchens heraustrennbar ist.
2. Abdeckung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halsausschnitt (4) von im wesentlichen quadratischer Gestalt oder von im wesentlichen rechteckförmiger Gestalt ist.
3. Abdeckung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Perforation (3) und/oder Stanzung (3) über den Bereich des Halsausschnitts (4) hinaus erstreckt.
4. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Perforation (3) und/oder Stanzung (3) zumindest abschnittsweise bogenförmig oder gekrümmt ausgebildet ist.
5. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine weitere, mindestens einen Halszusatzausschnitt (6) definierende, linienförmige Perforation (5) und/oder Stanzung (5) vorgesehen ist.
6. Abdeckung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Halszusatzausschnitt (6) längs der weiteren Perforation (5) und/oder Stanzung (5) aus der Abdeckung unter Vergrößerung des Halsausschnitts (4) heraustrennbar ist.
7. Abdeckung gemäß Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Halszusatzausschnitt (6) von im wesentlichen quadratischer Gestalt oder von im wesentlichen rechteckförmiger Gestalt ist.
8. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung am dem Halsausschnitt (4) gegenüberliegenden Ende eine taschenförmig ausgebildete Aufnahme (7) aufweist, die unter Bildung eines Auffangbereichs umklappbar ist.
9. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch einen zumindest zweilagigen Verbundwerkstoff mit einer ersten Lage (1) aus Vlies und mit einer mit der ersten Lage (1) zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell verbundenen zweiten Lage (2) aus Kunststoffolie.
10. Abdeckung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Vlies um Papiervlies oder um Kunststoffvlies handelt.
11. Abdeckung gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lage (2) aus Polyethylen (PE) ist.
12. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Lage (1) und der zweiten Lage (2) zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell Verbindungsmittel (12) vorgesehen sind.
13. Abdeckung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (12) punktweise und/oder streifenweise und/oder flächig angeordnet sind.
14. Abdeckung gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den Verbindungsmitteln um Klebstoff (12) handelt.
15. Abdeckung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der ersten Lage (1) und der zweiten Lage (2) mindestens ein Bereich (102) vorgesehen ist, der frei von Klebstoff (12) ist.
16. Abdeckung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der klebstofffreie Bereich (102) an zumindest den freien Enden der Perforation (3) und/oder Stanzung (3) vorgesehen ist.
17. Abdeckung gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der klebstofffreie Bereich (102) entlang der Perforation (3) und/oder Stanzung (3) vorgesehen ist.
18. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der klebstofffreie Bereich (102) streifenweise und/oder flächig vorgesehen ist.
19. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Lage (1) und die zweite Lage (2) zumindest bereichsweise und/oder zumindest partiell miteinander verschweißt sind.
20. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbundwerkstoff eine Vielzahl ausgeprägter kleiner Noppen oder Rillen aufweist.
21. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbundwerkstoff aus einer Bahn in Form eines Lätzchens ausgestanzt ist.
22. Abdeckung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Lätzchen einen Latzbereich (10) und zwei sich daran aus einer Seite anschließende Kragenteile (20, 30) zum Herumlegen um den Hals aufweist.
23. Abdeckung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Kragenteile (20, 30) jeweils in etwa zungenförmig ausgebildet sind.
24. Abdeckung gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einem Kragenteil (20) mindestens eine Klebeschicht (40) vorgesehen ist.
25. Abdeckung gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (40) auf der Seite der Kunststoffolie vorgesehen ist.
26. Abdeckung gemäß Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (40) im Bereich des freien Endes des Kragenteils (20) vorgesehen ist.
27. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Kragenteil (20) mittels der Klebeschicht (40) am anderen Kragenteil (30) befestigbar ist.
28. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (40) mittels mindestens eines Schutzstreifens (50) abgedeckt ist.
29. Abdeckung gemäß Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (50) zumindest auf seiner der Klebeschicht (40) zugewandten Seite silikonisiert ist.
30. Abdeckung gemäß Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (50) aus Kunststoff oder aus Papier ist.
31. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzstreifen (50) einteilig oder mehrteilig ausgebildet ist.
32. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche des Schutzstreifens (50) so groß wie die Fläche der Klebeschicht (40) ist.
33. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung zum einmaligen Gebrauch vorgesehen ist.
34. Abdeckung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung mindestens eine Klebeschicht (8) und/oder mindestens einen Klebestreifen (9) aufweist.
35. Abdeckung gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (8) und/oder der Klebestreifen (9) mittels mindestens eines Schutzstreifens abgedeckt ist.
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