DE69218504T2 - Monatsbinde mit Seitenwulsten - Google Patents
Monatsbinde mit SeitenwulstenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die eine Damenbinde oder dergleichen bildet, init vergrößertem Komfort durch das Vorhandensein seitlicher Wülste.
- Es sind bereits viele Vorrichtungen bekannt, die eine Damenbinde oder dergleichen bilden.
- Im allgemeinen hat man danach gesucht, die Absorptionskapazität der Produkte zu vergrößern, zugleich die Dicke zu verringern und auch den Komfort zu steigern. Zahlreiche Untersuchungen sind auch gemacht worden, um die Dichtigkeit und insbesondere die seitliche Dichtigkeit zu steigern.
- So hat man, um die Dichtigkeit im Fall von Binden zu steigern, die ein bikonkaves Tamponteil im Inneren einer flüssigkeitsundurchlässigen Hulle haben, in dem französischen Patent EP-A-0 267 059 vorgeschlagen, die Umhüllung auf dem Niveau der bikonkaven Zone zu siegeln, dergestalt daß aufgrund dieser seitlichen Siegelung seitlich angeschweißte Flügel verwirklicht werden, wobei diese Siegelung insbesondere, aufgrund der Dicke und Form des absorbierenden Tampons, zur Funktion hat, die obere Lage in der Mittelzone zu spannen. Eine in diesem Punkt ähnliche Ausführung ist in dem Patent EP-A-0 360 680 gezeigt.
- Ebenfalls zur Verbesserung der seitlichen Dichtigkeit hat das Patent EP-A-0 359 501 eine absorbierende Struktur vorgeschlagen, die eine Deckschicht aufweist, eine Übertragungsschicht, eine Rückhalteschicht und eine undurchlässige Barrierenschicht, in der die Deckschicht und die Barrierenschicht auf ihrer gesamten Peripherie versiegelt sind. In einer bevorzugten Ausführungsform dieses Patentes ist eine endgültige umfängliche Siegelung zwischen dem Rand der Übertragungsschicht und dem äußeren Umfang der Barrierenschicht und Deckschicht geschaffen, um eine Barriere gegen Flüssigkeiten zu schaffen.
- Man hat auch versucht, den Schutz der Unterwäsche zu verbessern, indem man seitliche Flügel vorgesehen hat, die bestimmt sind, um die Wäsche geschlagen zu werden. Es sind zahlreiche Patente bekannt, die Damenbinden betreffen, welche mit seitlichen Flügeln versehen sind, die entweder integral mit dem zentralen Teil oder getrennt und daran fixiert gebildet sind.
- So beschreibt das Patent US 4 285 343 Damenbinden, die ein zentrales absorbierendes Teil und seitliche Flügel aufweisen, die entweder integral oder getrennt geformt und danach befestigt sein können und wovon die Verbindungslinie mit dem Zentralelement so flexibel sein soll, daß man die Flügel auf dem zentralen Teil während der Verpackung oder darunter während des Gebrauchs der Vorrichtung rückfalten kann.
- Das Patent EP-A-0 130 848 beschreibt eine Damenbinde, die einen Zentralteil und seitliche Flügel aufweist, die eine flexible Achse aufweisen, um die die Flügel sich falten können. Diese Achse ist verschieden von der Verbindungsachse des zentralen Teils und der seitlichen Flügel.
- Man hat auch danach gesucht, die Flexibilität der Damenbinden und dergleichen zu steigern, indem man die Dicke vermindert hat und hat in dem Patent EP-A-0 336 578 Damenbinden vorgeschlagen, die weniger als 5 mm dick sind, einen Biegewiderstand von weniger als 400 g haben, eine Probenkapazität von mindestens 8 g und eine Gesamtkapazität von mindestens 14 g. Diese Binden können überdies mit seitlichen Flügeln versehen sein, die vorzugsweise einteilig mit der Vorrichtung ausgebildet sind.
- Diese neuen Tendenzen, die im wesentlichen auf dünnere Produkte abzielen, haben eine Verbesserung des Komforts geschaffen, dank insbesondere der gesteigerten Flexibilität. Jedenfalls ist offenbar geworden, daß neue absorbierende, dünne Kissen, auf die sich die Technik richtet, aufgrund ihrer dünneren Abmessungen eine unangenehmere Empfindung des Randes mit sich bringen, der auf dem Zwischenbeinniveau schneidet und es ist dieses neue Problem, welches die Erfindung zu lösen vorschlägt.
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, die eine Damenbinde oder dergleichen bildet, die es ermöglicht, die Probleme zu vermeiden, die mit Vorrichtungen aus dem Stande der Technik verbunden sind und insbesondere den Zwischenbein-Komfort zu steigern, wobei ein wirksamer Schutz sichergestellt ist.
- Die Erfindung stellt eine Vorrichtung zur Verfügung, die eine Damenbinde oder dergleichen bildet, mit einem Flüssigkeiten absorbierenden Tampon im Inneren einer Umhüllung, deren obere Seite, die dazu bestimmt ist, in Kontakt mit dem Körper zu kommen, von einer durchlässigen Schicht gebildet ist und in der eine für Flüssigkeiten undurchlässige Schicht die untere Seite der Umhüllung bildet oder zwischen der Umhüllung und dem absorbierenden Tampon zwischengelagert ist, wobei die Umhüllung breiter als der Tampon ist und in der Zwischenbein-Zone einen Wulst bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Tamponteil eine längliche Form so wie eine Rechteckform mit einer kleineren Breite als diejenige der Umhüllung hat, um einen Freiraum auf seiner Länge zu definieren.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung umfaßt die Vorrichtung überdies eine Verteilschicht, die eine bikonkave Zone auf dem Niveau der Zwischenbein-Zone aufweist.
- Gemäß einem vorteilhaften Merkmal hat die erfindungsgemäße Vorrichtung eine gesamte Dicke von weniger als 3 mm.
- Gemäß einem anderen Merkmal hat die Umhüllung eine rechteckige Form und der Wulst ist von einer konkaven Siegellinie begrenzt, die in der Nähe des Tampons ausgeführt ist.
- Gemäß einem anderen Merkmal überdecken die Ränder der undurchlässigen Schicht teilweise diejenigen der durchlässigen Schicht. Vorzugsweise bilden die seitlichen Ränder randseitige Wülste, die gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform geeignet sind, sich zur Tragenden hin anzuheben, um so die seitliche Dichtigkeit zu verbessern.
- Gemäß einem anderen Merkmal ist die undurchlässige Schicht auf ihrem gesamten Umfang mit der durchlässigen Schicht versiegelt, um die Umhüllung zu bilden.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist der Wulst geformt, indem die Umhüllung entlang Linien eingeschnitten ist, die in dem Bereich der umfänglichen Siegelung auf dem Zwischenbein-Niveau angeordnet sind und indem die Zone zwischen den beiden Einschnittlinien rückgeschlagen und versiegelt ist.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung erstreckt sich die durchlässige Schicht über die umfängliche Siegellinie hinaus und der Wulst ist durch Schweißen der durchlässigen Schicht gebildet.
- Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist der Wulst vollständig unter dem Material, welches die durchlässige Schicht bildet, verdoppelt, um den Wulst flüssigkeitsdicht zu machen.
- Gemäß einem anderen Merkmal ist der Wulst mit einem hydrophoben Produkt bedeckt.
- Gemäß einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist die Vorrichtung mit seitlichen Flügeln versehen, die an der unteren Seite der Umhüllung angesetzt sind.
- Dieses letzte Merkmal bietet eine deutliche Vereinfachung der Herstellung des Endproduktes bezüglich der Verfahren, die darin bestehen, Binden mit integralen seitlichen Flügeln zu erstellen.
- Andere Ziele, Eigenschaften und Vorteile zeigen sich klar im Licht der nachfolgenden erläuternden Beschreibung mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen, die derzeit bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeigen, die nur als Beispiel gegeben sind und die in keiner Weise die Tragweite der vorliegenden Erfindung begrenzen sollen.
- In den Zeichnungen:
- - stellt die Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dar, die teilweise in ihrem oberen Teil eingerissen ist, um das Innere sichtbar zu machen;
- - stellt die Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II der Fig. 1 dar;
- - stellen die Fign. 3 und 4 einen Schnitt entlang der Linie III-III der Fig. 1 dar, die zwei Ausführungsvarianten der Fig. 1 entsprechen;
- - stellt die Fig. 5 in einer Draufsicht die Vorrichtung der Fig. 6 vor dem Versiegeln des Wulstes dar;
- - stellen die Fig. 6 und 7 in Draufsicht zwei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar;
- - stellt die Fig. 8 einen Schnitt entlang VIII-VIII der Vorrichtung der Fig. 5 dar;
- - stellt die Fig. 9 einen Schnitt entlang IX-IX der Vorrichtung der Fig. 6 dar;
- - stellt die Fig. 10 einen Schnitt entlang X-X der Vorrichtung der Fig. 7 dar;
- - stellt die Fig. 11 in Draufsicht teilweise gesprengt eine andere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar;
- - stellt die Fig. 12 einen Schnitt entlang XII-XII der Vorrichtung der Fig. 11 dar;
- - stellt die Fig. 13 einen Schnitt entlang XIII-XIII der Vorrichtung der Fig. 11 dar.
- Mit Bezug auf die verschiedenen Figuren weist die eine Damenbinde oder ähnliches bildende Vorrichtung erfindungsgemäß ein Tamponteil 1, eine durchlässige Schicht mit der oberen Fläche 2, eine undurchlässige Schicht 3 auf.
- Bei den in den verschiedenen Figuren dargestellten Ausführungsformen hat man auch eine nicht unbedingt notwendige Schicht 4 dargestellt, die als Verteilschicht bezeichnet wird, die zwischen der oberen Fläche der Umhüllung 2 und der oberen Fläche des absorbierenden Tampons 1 angeordnet ist.
- Dieses Band 4 hat eine Größe, die über derjenigen des ausgebreiteten Materials 1 ist und vorteilhafterweise eine bikonkave Form 41, 42 in der zentralen Zone aufweist, genannt Zwischenbein-Zone: Die Rolle dieser Lage ist, eine bessere Verteilung der Flüssigkeit in dem Tampon 1 sicherzustellen, indem durch Kapillarität die Übertragung von Flüssigkeiten zu den von der Aufnahmezone entfernten Zonen des Tampons sichergestellt wird. Es kann sich um ein Blatt Papier handeln, welches nach der Technik erhalten wird, die an sich unter dem Namen "Trockenverfahren" bekannt geworden ist, d.h. aus Papierfasern gebildet ist, die untereinander mit einem Klebstoff vom Typ Latex verbunden sind. Genau entlang dieser Zwischenbein-Zone sind die seitlichen Wülste 5, 5' gebildet.
- Seitliche Flügel 9, 9' können bei sämtlichen Ausführungsformen gemäß den verschiedenen Figuren vorgesehen sein.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung umfaßt eine Umhüllung, die von einem einzigen durchlässigen Band 2 gebildet sein kann, welches als Umhüllung gestaltet ist, um im Inneren die flüssigkeitsundurchlässige Schicht 3 und den absorbierenden Tampon 1 aufzunehmen. Dies entspricht einer ersten Variante der Erfindung, die in der Fig. 1 und in den Schnitten der Figuren 2, 3 und 4 dargestellt ist.
- Die Umhüllung kann durch umfängliches Versiegeln der Schicht 2, welche die Schicht der oberen Fläche bildet, und der undurchlässigen Schicht 3 gebildet werden. Dies entspricht einer anderen Variante der Erfindung, die in den Fig. 5, 6 und 7 und in den Schnitten entsprechend den Figuren 8, 9 und 10 dargestellt ist.
- Diese beiden Varianten ermöglichen die Verwirklichung eines Wulstes, der dem Komfort dient, der das wesentliche Merkmal der Erfindung bildet: Die erste Variante führt zu einer vollständig umhüllten Vorrichtung, die den Rückgriff auf ein seitliches Versiegeln vermeidet und nur zwei Versiegelungen der Enden benötigt, während die zweite Variante den Vorteil der Wirtschaftlichkeit der Materialien bietet.
- So ist genauer in der ersten Ausführungsform der Erfindung, die in der Fig. 1 dargestellt ist und in den Schnitten, die in den Figuren 2 bis 4 dargestellt sind, das absorbierende, ausgebreitete Material vollständig von der durchlässigen Schicht 2 umhüllt und das undurchlässige Blatt 3 befindet sich zwischengelagert zwischen dem absorbierenden, ausgebreiteten Material 1 und der Umhüllung, von der die Ränder entlang der konkaven Siegellinien 6, 6' an ihrem zentralen Teil auf dem Zwischenbein-Niveau versiegelt sind, wobei sie so die Wulste 5, 5' formen.
- Die Fig. 2 stellt einen Schnitt dar, welcher der Linie II- II der Fig. 1 folgt.
- Die Fig. 4 entspricht einem Schnitt entlang der Linie III- III der Fig. 1 in einer besonders bevorzugten Variante, wo das undurchlässige Blatt eine Breite hat, die ausreichend ist, um während des Siegelns eine richtige undurchlässige Verdoppelung des Wulstes 5, 5' zu bilden.
- Man stellt in dieser Figur fest, daß das undurchlässige Blatt in Längsrichtung zurückgefaltet ist und sich ausreichend ausdehnt, um den Längsrand des absorbierenden Tampons 1 abzudecken. Man verbessert so die seitliche Dichtigkeit.
- Eine Lage, die als Verteillage 4 bezeichnet ist, von bikonkaver Form befindet sich zwischen dem absorbierenden ausgebreiteten Material 1 und der umhüllung 2 und die Siegelung ist parallel zur Konkavität und zwischen der Konkavität und dem äußeren Rand der Umhüllung ausgebildet. Diese Schicht ist nicht unerläßlich, entspricht jedoch einer bevorzugten Variante der Erfindung.
- Gemäß einer Variante ist die Vorrichtung auf ihrer Unterseite, die dazu bestimmt ist, mit der Unterwäsche in Kontakt zu sein, mit seitlichen Flügeln versehen, die dazu bestimmt sind, um die Wäsche geschlagen zu werden, um diese zu schützen. Diese Flügel sind nicht in der Fig. 1 dargestellt. Wenn diese Flügel vorhanden sind, sind sie durch Siegeln oder Kleben an der unteren Fläche der Umhüllung angesetzt, was einen Vorteil bei der Herstellung bezüglich der Systeme bildet, bei denen die Flügel einstückig mit dem Zentralabschnitt gebildet sind.
- Bei einer zweiten Variante der Erfindung, die vor dem Siegeln des Wulstes in der Fig. 5 und in ihrer endgültigen Form in der Fig. 6 dargestellt ist, ist die das absorbierende ausgebreitete Material enthaltende Umhüllung durch umfängliches Siegeln entlang der Linie 10 des undurchlässigen Bandes 3 und des durchlässigen Bandes 2 gebildet, welches in diesem Fall allein die Schicht der oberen Fläche der erfindungsgemäßen Vorrichtung bildet. Der Wulst 5, 5', der die Zwischenbein-Zone säumt, ist gebildet, indem die Umhüllung in der umfänglichen Siegelungszone entlang den Linien 71, 72, 73, 74 geschnitten und indem der zwischen zwei dieser Linien 71, 72 und 73, 74 enthaltene Teil zu dem undurchlässigen Blatt 3 gefaltet und in dem dieser zurückgefaltete Teil versiegelt ist.
- Bei dieser Variante, die in der Fig. 6 wie in der vorangehenden dargestellt ist, ist eine bikonkave Verteillage von einer Breite grßer als diejenige des Tampons vorteilhafterweise zwischen der oberen Seite des Tampons und der durchlässigen Schicht 2 angeordnet. In diesem Falle sind die Schnittlinien 71, 72, 73, 74 in dem Teil gemacht, der zwischen dem umfänglichen Rand der Umhüllung und dem Rand der Lage 4 enthalten ist.
- Die Fig. 8 entspricht einem Schnitt entlang der Linie VIII-VIII der Fig. 5, also bevor die für das Formen des Wulstes bestimmte Zone zurückgeschlagen und versiegelt ist.
- Die Fig. 9 entspricht einem Schnitt entlang der Linie IX- IX der Fig. 6 und läßt den geformten Wulst 5, 5' sehen.
- Vorteilhafterweise werden die erfindungsgemäßen Vorrichtungen, die als Damenbinden dienen, mit seitlichen Flügeln 9, 9' versehen, die an der äußeren Oberfläche des undurchlässigen Bandes 3 ansetzen und an diese gesiegelt sind.
- Die Versiegelung der seitlichen Flügel springt bezüglich des Randes der Umhüllung so zurück, daß die seitlichen Wülste 5, 5' freigelassen werden. Ein Vorteil dieser Vorrichtung ist, es der Binde zu ermöglichen, eine konkave Form anzunehmen und natürlich der Anatomie der Benutzerin zu folgen, während die Flügel die Zwischenbein-Zone der Unterwäsche umhüllen und ihren Schutz verbessern.
- Der Küvetten-Effekt kann, wenn man dies wünscht akzentuiert werden, indem man einen Spannungsunterschied zwischen den oberen und unteren Seiten schafft.
- Die Fig. 7 und der in Fig. 10 dargestellte Schnitt veranschaulichen eine andere vorteilhafte Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der die Umhüllung ebenfalls aus dem Blatt 2 und dem Blatt 3 zusammengesetzt ist, die am Umfang des Blattes 3 entlang der Linie 10 versiegelt sind.
- Bei dieser Variante weist die obere durchlässige Schicht 2 in der Zone der Bildung des Wulstes eine seitliche Ausdehnung über däs umfängliche Siegelungsband 10 hinaus auf, und der Wulst 5, 5' ist durch das Falten dieser Ausdehnung der Schicht 2 in Längsrichtung gebildet, dann durch Versiegeln seines Endes mit dem Blatt 3 durch eine Schweißspur bei 8, 8', wie in der Fig. 10 gezeigt.
- Auf vorteilhafte Weise sind die erfindungsgemäßen Wulste von einem hydrophoben Erzeugnis bedeckt, beispielsweise einem Erzeugnis auf der Basis von Silikon, welches durch Zerstäubung verteilt wird.
- Bei einer anderen Variante, die in der Fig. 11 dargestellt ist, bildet die durchlässige Zone nur einen Teil der oberen Fläche der Binde. Das undurchlässige Blatt umfaßt einen Umschlag 31 entlang jedes Längsrandes der oberen Seite, die eine Umhüllung in Form eines C bildet, um die Ränder dicht zu machen. Die seitlichen Ränder des Blattes 3, die auf die seitlichen Ränder der durchlässigen Schicht 2 geklebt sind, begrenzen ein Aufnahmefenster für Flüssigkeiten, das enger ist, als die Binde selber.
- Man stellt fest, daß die so gebildete Umhüllung eine Breite hat, die über derjenigen des Tamponteils 1 ist, das in der Figur so dargestellt ist, daß es ein superabsorbierendes Erzeugnis einschließt.
- Die Ränder der Umhüllung sind entlang Siegellinien 6, 6' auf dem Zwischenbein-Niveau versiegelt, um Wülste 5, 5' zu bilden.
- Indem man sich auf die Fig. 12 und 13 bezieht, sieht man im Querschnitt eine bevorzugte Ausführungsform der Variante der Fig. 11, wo die Umschläge 31, die randseitige Wülste bilden, die durch eine Rückfaltung 32 in Längsrichtung erhalten werden. Der Umschlag 31 und die Rückfaltung 32 sind miteinander durch jedes geeignete Mittel verbunden, entweder durch Klebstofflinien, so wie dargestellt, oder durch Wärmesiegeln. Diese Wülste eliminieren so die Rauhigkeit der Ränder des Blattes 3 beim Gebrauch.
- Man wird leicht verstehen, daß die jeweiligen Abmessungen der wesentlichen Elemente der Vorrichtung modifiziert werden können, ebenso wie die Beschaffenheit der konstitutiven Materialien jedes dieser Elemente.
- Allgemein werden die verschiedenen Elemente aus herkömmlichen Elementen gebildet, die für die Herstellung von dünnen Monatsbinden gebraucht werden. So hat das absorbierende Tamponteil eine längliche Form, vorzugsweise rechteckig und ist von einem Zellulosematerial gebildet, welches ein Material enthält, das als superabsorbierendes Produkt bezeichnet wird. Vorzugsweise ist dieser Tampon sehr dünn, so daß die Gesamtdicke der Binde nicht 3 mm überschreitet.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform gebraucht man einen Tampon in der Form eines ausgebreiteten Materials, welches dem Fachmann als gewickeltes Polster bekannt ist.
- Man stellt diese Art ausgebreitetes Material her, indem man superabsorbierendes Pulver auf einen Zentralbereich eines Bandes aus faserigem Material ablegt, dann die beiden Ränder auf den Zentralbereich zurückschlägt, um diesen abzudecken. Man versiegelt das Ganze so, daß das Pulver nicht aus dem ausgebreiteten Material herauswandern kann. Man gebraucht vorzugsweise als faseriges Material ein Papier von der nach dem Trockenverfahren hergestellten Art. Aufgrund seiner Herstellungsweise ist diese Art ausgebreiteten Materials von rechteckiger Form.
- Die durchlässige Schicht 2 ist aus jedem Material gebildet, von dem der Kontakt mit der Haut ausreichend weich ist und von dem die Struktur und die Textur sich denjenigen eines Gewebes nähert. Es kann sich insbesondere um ein Band aus gewebtem oder Nonwoven-Material handeln, ein Band aus perforiertem Plastik oder ein perforiertes Flor.
- Die Schicht 3 ist aus einem dünnen Band aus undurchlässigem Kunststoff gebildet, so wie Polyethylen, gegebenenfalls gaufriert. Diese undurchlässige Schicht, die integraler Teil der Umhüllung sein kann, kann auch, wenn die Umhüllung integral mit der Schicht 2 gebildet ist, damit verschweißt oder verklebt sein.
- Die Schicht kann auch ein Verbundstoff sein, der von einem Nonwoven gebildet ist, welches aus gebundenen Fasern zusammengesetzt ist, beispielsweise verbunden mit einem Nonwoven vom Typ "meltblown, das aus Mikrofasern zusammengesetzt ist, oder aber einer geeigneten Behandlung unterworfen ist, um eine bestimmte Durchlässigkeit für Luft oder Wasserdampf zu zeigen, wobei es undurchlässig für Flüssigkeiten unter gewöhnlichen Gebrauchsbedingungen bleibt. Jedes andere Erzeugnis, welches die Eigenschaft aufweist, durchlässig für Luft oder für Wasserdampf zu sein, wobei es undurchlässig für Körperflüssigkeiten ist, wäre auch geeignet.
- Die seitlichen Flügel 9, 9' müssen eine ausreichende Flexibilität haben und sind selber aus jeglichen Materialien oder Gesamtheiten von Materialien gebildet, die praktisch für diese Anwendung gebraucht werden; sie können insbesondere von einem einfachen Blatt aus undurchlässigem Material gebildet sein, insbesondere analog zu demjenigen, das die Schicht 3 bildet.
- Selbstverständlich sind die erfindungsgemäßen Vorrichtungen aus ihrer Unterseite mit jedem Mittel, insbesondere Klebemittel versehen, welches die Befestigung der Binde an der Unterwäsche ermöglicht. Die herkömmlichen Mittel der Befestigung der seitlichen Flügel an der Unterwäsche sind ebenfalls auf diesen vorgesehen.
Claims (14)
1. Vorrichtung, die eine Damenbinde oder dergleichen
bildet, mit einem Flüssigkeiten absorbierenden Tampon (1)
im Inneren einer Umhüllung, deren obere Seite, die
dazu bestimmt ist, in Kontakt mit dem Körper zu kommen,
von einer durchlässigen Schicht (2) gebildet ist und
in der eine für Flüssigkeiten undurchlässige Schicht
(3) die untere Seite der Umhüllung bildet oder
zwischen der Umhüllung und dem absorbierenden Tampon (1)
zwischengelagert ist, wobei die Umhüllung breiter als
der Tampon ist und in der Zwischenbein-Zone einen
Wulst bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das
Tamponteil (1) eine längliche Form so wie eine Rechteckform
mit einer kleineren Breite als diejenige der Umhüllung
hat, um einen Freiraum auf seiner Länge zu definieren.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie überdies eine Verteilschicht (4) aufweist, die
eine bikonkave Zone (41, 42) auf dem Niveau der
Zwischenbein-Zone aufweist.
3. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ihre gesamte Dicke unter 3 mm ist.
4. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umhüllung eine rechteckige
Form hat und der Wulst (5, 5') von einer konkaven
Siegellinie (6, 6') begrenzt ist, die in der Nähe des
Tampons ausgeführt ist.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umhüllung von einer durchlässigen Schicht (2)
gebildet ist, wobei ein für Körperflüssigkeiten
undurchlässiges Blatt zwischen dem Tampon und der
Schicht angeordnet ist.
6. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umhüllung die durchlässige
Schicht (2) und die undurchlässige Schicht (3)
aufweist, wobei die seitlichen Ränder dieser Schicht (3),
Umschläge (31) bilden, die teilweise diejenigen der
Schicht (2) bedecken, um ein Absorptionsfenster zu
begrenzen.
7. Vorrichtung gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umschläge (31) eine innere Rückfaltung (32)
haben, um randseitige Wülste zu bilden.
8. Vorrichtung gemäß vorstehendem Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umschläge (31) oder randseitigen
Wülste geeignet sind, sich anzuheben, wenn die
Vorrichtung getragen wird, wobei sie so die seitliche
Dichtigkeit verbessern.
9. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umhüllung die durchlässige
Schicht (2) und die undurchlässige Schicht (3)
aufweist, wobei diese auf ihrem gesamten Umfang mit der
durchlässigen Schicht (2) entlang einer Siegellinie
(10) versiegelt ist, um die Umhüllung zu bilden.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Wulst (5, 5') gebildet ist, indem die
Umhüllung
entlang Schneidelinien (71, 72, 73, 74)
aufgeschnitten wird, die in der umfänglichen Siegelzone der
Umhüllung angeordnet sind, indem der zwischen zwei
dieser Schneidelinien (71, 72 und 73, 74) enthaltene
Teil der Umhüllung umgeschlagen und versiegelt wird.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß in der Zone zum Bilden des Wulstes die
durchlässige Schicht (2) eine seitliche Ausdehnung über die
Siegelzone mit der undurchlässigen Schicht (3) hinaus
aufweist und daß der Wulst durch Verschweißen bei (8,
8') der Ausdehnung der undurchlässigen Schicht (2)
gebildet ist, die auf sich selber in Längsrichtung
zurückgefaltet ist.
12. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (5, 5') von
Material bedeckt ist, welches die durchlässige Schicht
(2) bildet und im Inneren von dem Material verdoppelt
ist, welches die undurchlässige Schicht (3) bildet, um
den Wulst flüssigkeitsdicht zu machen.
13. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wulst (5, 5') von einem
hydrophoben Erzeugnis bedeckt ist.
14. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Flügel (9,
9') auf der unteren Oberfläche der Umhüllung befestigt
sind.
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| DE69218504T2 true DE69218504T2 (de) | 1997-07-24 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
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