DE29906331U1 - Abfallsammler zum Einbau in ein Schrankmöbel - Google Patents
Abfallsammler zum Einbau in ein SchrankmöbelInfo
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Description
Gesthuysen & von Rohr
98.785.2.se
Essen, den 7. April 1999
Noss Küchentechnik GmbH Dieringhauser Straße 53 + 55
51645 Gummersbach
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die Erfindung betrifft einen Abfallsammler zum Einbau in ein Schrankmöbel gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen insbesondere hierfür vorgesehenen Zusatzbehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 16.
Ein bekannter Abfallsammler (EP - A - 0 779 230) ist zum Einbau in ein Schrankmöbel, und zwar insbesondere in einen Küchen-Eckschrank bestimmt und geeignet. Um gerade bei einem Küchen-Eckschrank an die seitlich des Traggestells des Abfallsammlers befindlichen, ansonsten nicht nutzbaren Stauräume heranzukommen, ist der Abfallbehälterträger in der im Traggestell eingefahrenen Ruhestellung zusammen mit dem Traggestell noch zusätzlich in eine in dem Schrankmöbel weiter zurückversetzte Stellung, Rangierstellung genannt, verfahrbar. Durch das weitere Zurückversetzen des Abfallsammlers in diese zusätzliche Rangierstellung wird vor dem Abfallsammler im Schrankmöbel noch ein Vorraum gebildet, über den seitlich des Abfallsammlers im Schrankmöbel liegende seitliche Stauräume erreicht werden können.
Im übrigen sind Abfallsammler bekannt, bei denen der Abfallbehälterträger stehend geführt wird (EP - A - 0 779 230), ebenso aber auch solche, bei denen eine hängende Führung erfolgt (EP - A - 0 781 716). Der Abfallbehälterträger kann einen Abfallbehälter oder auch mehrere Abfallbehälter tragen, letzteres wird heutzutage immer verbreiteter im Zuge der erforderlichen Mülltrennung. In aller Regel wird sich am Traggestell ein im Schrankmöbel verbleibender, automatisch öffnender Deckel finden (EP - A - 0 779 230), der als Kippdeckel, federbelasteter Schwenkdeckel o. dgl. ausgeführt sein kann.
Bei dem aus der DE - A - 197 17 073 bekannten Abfallsammler, von dem die Erfindung ausgeht, wird die Nutzung seitlicher Stauräume, insbesondere in Küchen-Eckschränken dadurch verbessert, daß sich das Traggestell selbst wieder auf einem Drehteller befindet. Dieser weist seitlich des Traggestells Staufächer auf, in denen weitere Küchenutensilien angeordnet werden können. Durch Drehen des Drehtellers werden die seitlichen Staufächer zugänglich.
Im erstgenannten Fall erfolgt die Ausnutzung der im Schrankmöbel liegenden seitlichen Stauräume Undefiniert, einfach indem dort entsprechende Küchenutensilien ab-
• ·
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gestellt werden. Bei der zweiten Variante mit Drehteller sind nur die am Traggestell seitlich angeordneten Staufächer für Küchenutensilien geeignet.
Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, die Verstaubarkeit zusätzlicher Küchenutensilien in seitlich liegenden Stauräumen bei einem Abfallsammler der in Rede stehenden Art noch zu verbessern.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist durch einen Abfallsammler gemäß Anpsruch 1 bzw. einen Zusatzbehälter gemäß Anspruch 16 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist zunächst vorgesehen, daß das Traggestell im Schrankmöbel von vornherein zurückversetzt fest eingebaut wird. Die im Traggestell eingefahrene Ruhestellung des Abfallbehälterträgers ist also von vornherein eine in dem Schrankmöbel von der Vorderseite zurückversetzte Stellung. Zusätzlich zu dieser Ruhestellung gibt es nur die übliche, aus dem Schrankmöbel herausgefahrene Benutzungsstellung. Die im Schrankmöbel zurückversetzte Ruhestellung hat den Vorteil, daß die seitlichen Stauräume in einem Küchen-Eckschrank erreicht werden können, da zwischen der Auszugstirnseite des Abfallsammlers und der Schranktür in Ruhestellung des Abfallbehälterträgers ein Freiraum verbleibt. Dieser Freiraum wird nun nach der Erfindung weiter dadurch genutzt, daß der mindestens eine vorhandene Zusatzbehälter, der in Ruhestellung im seitlichen Stauraum steht, mittels der Führung in den Freiraum verfahren werden kann, um dort gefüllt oder entleert zu werden. Damit wird eine praktisch optimale Ausnutzung der seitlichen Stauräume in dem Schrankmöbel erreicht.
Der erfindungsgemäße Zusatzbehälter ist kreissegmentförmig gestaltet und/oder mit einem Haltemittel zum lösbaren Halten eines Küchenutensils im Zusatzbehälter versehen. So kann einerseits eine gute Raumausnutzung der seitlichen Stauräume im Schrankmöbel, insbesondere in einem Küchen-Eckschrank, bei im wesentlichen mittiger bzw. zentraler Anordnung des vorgenannten Abfallsammlers o. dgl. und im wesentlichen ringförmiger Anordnung der Zusatzbehälter außen herum erreicht werden und andererseits ein Umfallen und eventuelles Blockieren der Bewegungs- bzw. Verfahrmöglichkeiten des Abfallsammlers und/oder der Zusatzbehälter durch umgefallene Küchenutensilien verhindert werden.
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Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß der mit einem Auszug versehene, vorzugsweise mittig in dem Schrankmöbel angeordnete Sammler anstelle von Abfall auch zur Aufnahme von Küchenutensilien, Putzmitteln, Haushaltswaren, Lebensmitteln o. dgl. ausgebildet und vorgesehen sein kann.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht einen üblichen, dem Stand der Technik entsprechenden Abfallsammler zum Einbau in ein Schrankmöbel,
Fig. 2 in einer Draufsicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Abfallsammlers in schematischer Darstellung, den Abfallbehälterträger in durchgezogenen Linien in Ruhestellung, die Zusatzbehälter in Ruhestellung,
Fig. 3 in Fig. 2 entsprechender Darstellung den erfindungsgemäßen Abfallsammler gemäß diesem Ausführungsbeispiel mit den ersten beiden Zusatzbehältern in Belade-/Entladestellung,
Fig. 4 in schematischer Darstellung den Bereich der Verbindung von zwei Zusatzbehältern,
Fig. 5 in schematischer Darstellung, im Vertikalschnitt, ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäß eingesetzten Zusatzbehälters,
Fig. 6 eine Draufsicht eines Zusatzbehälters mit einem Haltemittel gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 7a, b eine Schnittdarstellung des stehenden Zusatzbehälters gemäß Fig. 6, einerseits ohne ein Küchenutensil und andererseits mit einem von dem Zusatzbehälter aufgenommenen Küchenutensil,
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Fig. 8 eine Draufsicht eines Zusatzbehälters mit Haltemitteln gemäß einer zweiten Ausführungsform und
Fig. 9 eine Schnittansicht des aufrechtstehenden Zusatzbehälters gemäß Fig. 8
mit einem vom Zusatzbehälter aufgenommenen Küchenutensil.
Fig. 1 dient der Erläuterung des Grundprinzips eines Abfallsammlers 1 der in Rede stehenden Art, zeigt aber insoweit nur Stand der Technik. Durch Umrißlinien ist dargestellt, daß dieser Abfallsammler 1 zum Einbau in ein Schrankmöbel 2 bestimmt ist. Vom Schrankmöbel 2 ist nur der Korpus angedeutet, dieser wird vorn an der Auszugseite des Abfallsammlers 1 durch eine Schranktür geschlossen.
Im Schrankmöbel 2 ist fest anbringbar ein Traggestell 3. Dieses weist im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel eine Bodenplatte 4, seitliche Laufschienen 5, seitliche Wangen 6 und einen von den seitlichen Wangen 6 getragenen, ortsfest im Schrankmöbel 2 verbleibenden Klappdeckel 7 auf. Aus dem Stand der Technik, der im allgemeinen Teil der Beschreibung erläutert worden ist, sind viele andere Lösungen für Traggestelle und Deckel bekannt.
Am Traggestell 3 ist ein Abfallbehälterträger 8 gelagert. Dieser Abfallbehälterträger 8 trägt im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel zwei Abfallbehälter 9. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die Anzahl der Abfallbehälter 9 auf einem Abfallbehälterträger 8 zwischen einem Abfallbehälter 9 und drei bis vier Abfallbehältern 9 variieren kann.
Der Abfallbehälterträger 8 weist im dargestellten Ausfuhrungsbeispiel zu den seitlichen Laufschienen 5 des Traggestells 3 korrespondierende Laufschienen 10 auf, dieser Abfallsammler 1 ist als sogenannter "Vollauszug" ausgebildet. Auch hier gibt es im Stand der Technik eine Vielzahl von Varianten, darauf darf verwiesen werden. Als Variante zu verstehen ist auch eine Anordnung der Laufschienen 5, 10 am oberen Rand der Abfallbehälter 9, also eine hängende Anordnung im Gegensatz zu der dargestellten stehenden Anordnung.
Gesthuysen & von Rohr - 5 -
Fig. 1 zeigt, daß der Abfallbehälterträger 8 gegenüber dem Traggestell 3 aus einer eingefahrenen Ruhestellung im Schrankmöbel 2 in eine aus dem Schrankmöbel 2 herausgefahrene Benutzungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist. Fig. 1 zeigt die ausgefahrene Benutzungsstellung, die Vorderkante der Laufschienen 5 des Traggestells 3 definiert die eingefahrene Ruhestellung. Zwischen diesen beiden Stellungen ist der Abfallbehälterträger 8 verfahrbar, er nimmt entweder die Ruhestellung oder die Benutzungsstellung ein.
Am oberen Rand der Auszugstirnseite 11 des Abfallbehälterträgers 8 ist eine Auszughandhabe 12 vorgesehen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Auszugstirnseite 11 eine durchbrochene Stirnplatte, die Auszughandhabe 12 wird vom oberen, bogenförmigen Rand der Stirnplatte gebildet. An diesem Rand, der Auszughandhabe 12, zieht man, um den Abfallbehälterträger 8 mit den darauf befindlichen Abfallbehältern 9 aus dem Schrank heraus in die Benutzungsstellung zu ziehen oder in den Schrank hinein zurück in die Ruhestellung zu schieben.
Fig. 2 zeigt nun in Draufsicht die Besonderheit des erfindungsgemäßen Abfallsammlers 1 in einem Schrankmöbel 2 im Rahmen eines ersten Ausführungsbeispiels. Man erkennt hier die Ruhestellung des Abfallbehälterträgers 8 in durchgezogenen Linien, die Benutzungsstellung außerhalb des Schrankmöbels 2 in gestrichelten Linien. Man erkennt, daß die Ruhestellung im Schrankmöbel 2 eine in dem Schrankmöbel 2 von dessen Vorderseite 13 zurückversetzte Stellung ist, in der zwischen der Auszugstirnseite 11 des Abfallsammlers 1 und der Vorderseite 13 des Schrankmöbels 2, insbesondere einer Schranktür, ein Freiraum 14 verbleibt, über den seitlich des Abfallbehälterträgers 8 befindliche Stauräume 15 im Schrankmöbel 2, falls vorhanden, erreichbar sind. Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ferner, daß im seitlichen Stauraum 15 neben dem Abfallbehälterträger 8 mindestens ein Zusatzbehälter 16 angeordnet ist. Dieser ist auf einer dem Traggestell 3 zugeordneten Führung 17, die in Fig. 2 durch die strichpunktierte Linie angedeutet ist, aus dem seitlichen Stauraum 15 in den Freiraum 14 und umgekehrt verfahrbar, sofern sich der Abfallbehälterträger 8 in der in durchgezogenen Linien dargestellten - Ruhestellung befindet.
Man kann also erfmdungsgemäß den Zusatzbehälter 16 aus dem seitlichen Stauraum 15 bedarfsweise herausholen, und zwar auf einer durch die Führung 17 vorgegebe-
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nen Bahn, um ihn zu entladen oder zu beladen, ihn herauszunehmen oder einzusetzen, zu reinigen oder sonstige Handhabungen mit ihm anzustellen.
Fig. 2 zeigt die Position mit dem Abfallbehälterträger 8 in Ruhestellung und den mehreren dort dargestellten Zusatzbehältem 16 auch in Ruhestellung. Demgegenüber zeigt Fig. 3 die Stellung, in der zwei der Zusatzbehälter 16 gerade in den Freiraum 14 bewegt worden sind, so daß Handhabungen an ihnen vorgenommen werden können.
Im Grundsatz ist die Lehre der Erfindung bereits bei einem einzigen Zusatzbehälter 16 im seitlichen Stauraum 15 in Verbindung mit einer zugeordneten Führung 17 verwirklicht. Das dargestellte Ausfuhrungsbeispiel zeichnet sich in vorteilhafter Weise jedoch dadurch aus, daß an beiden Seiten des Abfallbehälterträgers 8 jeweils mindestens ein Zusatzbehälter 16 angeordnet ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das dadurch realisiert, daß eine durchgehende Reihe von Zusatzbehältem 16, die nur eine der Breite des Freiraums 14 entsprechende Lücke aufweist, das Traggestell 3 umgebend vorgesehen ist.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind insgesamt sechs Zusatzbehälter 16 vorgesehen, die jeweils kreissegmentförmig gestaltet sind und miteinander jeweils lösbar gekuppelt sind. Man könnte als Alternative auch realisieren, die Reihe der Zusatzbehälter 16 von einem durchgehenden, gegebenenfalls im Inneren aufgeteilten Zusatzbehälter 16 bilden zu lassen. Für die Kupplung der Zusatzbehälter 16 gibt es viele Möglichkeiten. Das in Fig. 4 dargestellte Ausfuhrungsbeispiel zeigt die Kupplung 18 realisiert mittels einer Magnetanordnung. Alternativen sind u. a. Klettband, Nut-/Feder-Verbindungen, Hakenverbindungen, Rastverbindungen etc.
Bislang ist die Führung 17 in Verbindung mit den Fig. 2 und 3 der Zeichnung zu diesem Ausführungsbeispiel lediglich in ihrer funktioneilen Wirkung angesprochen worden. Es zeigt sich dort, daß im dargestellten Ausführungsbeispiel die Führung 17 kreisbogenförmig bzw. im vorliegenden Ausführungsbeispiel insgesamt kreisförmig ausgebildet ist. Das ist nicht zwingend, auch andere Formen der Führung 17 sind jeweils vom Einzelfall abhängig denkbar, wenn sie das leisten, was im Anspruch 1 erläutert worden ist, nämlich den Zusatzbehälter 16 aus dem Stauraum 15 seitlich des Traggestells 3 in den Freiraum 14 gelangen zu lassen.
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Fig. 5 zeigt nun ein Ausfuhrungsbeispiel, das beispielhaft das Zusammenwirken von Führung 17 und Zusatzbehältern 16 erläutern soll. Dargestellt ist im Schnitt ein Zusatzbehälter 16 auf der Führung 17. Dargestellt ist, daß die Zusatzbehälter 16 auf eigenen Verfahrmitteln 19 - Räder, Rollen, Gleitstücke, Magnetschwebeelemente etc. verfahrbar sind und von der Führung 17 nur geführt werden. Dabei ist im dargestellten Ausführungsbeispiel die Führung 17 als Mittelschiene ausgeführt und, gemäß weiter bevorzugter Ausführung, auf dem Boden des Schrankmöbels 2 unmittelbar angebracht.
Eine naheliegende, nicht dargestellte Alternative besteht darin, daß die Zusatzbehälter 16 mittels Verfahrmitteln 19 - Räder, Rollen, Gleitstücke, Magnetschwebeelemente etc. - auf der Führung 17 selbst verfahrbar sind. Das kann beispielsweise dadurch realisiert werden, daß die Führung 17 als Gleis ausgeführt und auf dem Boden des Schrankmöbels 2 angebracht ist. Eine ebenfalls nicht dargestellte, weitere Alternative könnte darin bestehen, die Führung 17 von am Traggestell 3 angeordneten, auslegerartigen Schwenkarmen bilden zu lassen, die die Zusatzbehälter 16, die selbst verfahrbar sind, nur lenken oder, wie bereits zuvor erläutert, die Zusatzbehälter 16 sowohl tragen als auch lenken.
Eine Variante dieser Gestaltung besteht darin, die Führung 17 als kreisringförmiges, flaches Fachbodenkarussell auszuführen, das seinerseits nur die Zusatzbehälter 16 trägt. Beim Ausziehen des Abfallbehälterträgers 8 gleitet dieser gegebenenfalls mit einem lichten Abstand über das Fachbodenkarussell im Bereich des Freiraums 14 hinweg.
Schließlich ist auch eine Ausführung realisierbar, bei der die Führung 17 am Seitenrand des Traggestells 3 angeordnet oder als Seitenrand dieses Traggestells 3 ausgebildet ist und seitlich mit den Zusatzbehältern 16 zusammenwirkt.
Fig. 6 und 7a, b veranschaulichen einen vorschlagsgemäßen Zusatzbehälter 16, der von oben gesehen - vgl. Fig. 6 - ringsegmentformig ausgebildet ist und ein Haltemittel 20 zum lösbaren Halten eines Küchenutensils - wie dem in Fig. 7b beispielhaft dargestellten Behälter 21 - im Zusatzbehälter 16 aufweist. Der Begriff "Küchenutensil" ist
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hier weit zu fassen, er umfaßt insbesondere Küchengeräte, Haushaltswaren, Putzmittel, Geschirr, aber auch Lebensmittel, Leergut, Sondermüll u. dgl.
Das Haltemittel 20 weist mehrere, hier drei finger- bzw. zungenartige Halteelemente 22 auf, die sich jeweils im Bereich einer vorzugsweise in der Gebrauchslage oberen Öffnung des Zusatzbehälters 16, zumindest über einen wesentlichen Teil in einer Richtung, insbesondere die Breite, der Öffnung des Zusatzbehälters 16 erstrecken, wie Fig. 6 und 7a veranschaulichen. Die Halteelemente 22 sind aus ihrer Ruhelage bei Einführen eines von dem Zusatzbehälter 16 aufzunehmenden Küchenutensils federelastisch abbiegbar bzw. verschwenkbar. Die Halteelemente 22 weichen also beim Einführen eines Küchenutensils in den Zusatzbehälter 16 federelastisch aus. Das Haltemittel 20 gemäß der ersten Ausführungsform bzw. die Halteelemente 22 sind so angeordnet und ausgebildet, daß die Rückstellkraft ein eingeführtes Küchenutensil im Zusatzbehälter 16 hält, insbesondere gegen eine Seitenwand 23 des Zusatzbehälters 16 drückt, wie in Fig. 7b beispielhaft dargestellt.
Die Halteelemente 22 erstrecken sich in ihrer Ruhestellung im wesentlichen parallel bzw. im wesentlichen horizontal oder leicht geneigt zur Öffnung des Zusatzbehälters 16 und sind vorzugsweise so ausgebildet, daß sie federelastisch in das Innere des Zusatzbehälters 16, je nach Größe des vom Zusatzbehälter 16 aufzunehmenden Küchenutensils bzw. der aufzunehmenden Küchenutensile ausweichen können.
Vorzugsweise sind die Halteelemente 22 bei kreissegmentförmiger Ausgestaltung des Zusatzbehälters 16 an der radial innenliegenden, also kürzeren Längsseitenwand gehalten bzw. angebracht und erstrecken sich mit ihrer Hauptachse im wesentlichen in radialer Richtung zu der Innenseite der äußeren, auf einem Umfang liegenden Seitenwand 23 des Zusatzbehälters 16 hin. So wird erreicht, daß ein im Zusatzbehälter 16 aufgenommenes Küchenutensil von dem Haltemittel 20 bzw. den Halteelementen 22 gegen die äußere Seitenwand 23 des Zusatzbehälters 16 gehalten wird. Dies hat den Vorteil, daß die beim Verfahren des Zusatzbehälters 16 auf der bereits voranstehend erläuterten Kreis- bzw. Ringbahn auftretenden Zentrifugalkräfte die vom Zusatzbehälter 16 aufgenommenen Küchenutensilien zusätzlich gegen die äußere Seitenwand 23 des Zusatzbehälters 16 drücken, so daß die Küchenutensilien aus ihren Haltelagen im Zusatzbehälter 16 nicht gelöst werden.
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Fig. 6 ist weiter zu entnehmen, daß das Haltemittel 20 zwischen den benachbart angeordneten Halteelementen 22 und vorzugsweise zu den Radialseitenwänden 24 des Zusatzbehälters 16 Aufnahmeräume 25 bildet, die sich insbesondere zum freien Ende der Halteelemente 22 hin, hier also radial nach außen hin erweitern. Hierdurch wird ermöglicht, daß freie Enden bzw. Kantenabschnitte im Bereich der freien Enden der Halteelemente 22 ein vom Zusatzbehälter 16 aufgenommenes Küchenutensil seitlich umgreifen und so das Küchenutensil im Zusatzbehälter 16 gegen ein Verschieben bzw. Verrutschen des Küchenutensils im Zusatzbehälter 16 entlang der Seitenwand 23 bzw. in Umfangsrichtung verhindern.
Alternativ oder zusätzlich zu der Bildung der Aufnahmeräume 25 können die quasi voneinander unabhängig bewegbaren bzw. verformbaren Halteelemente 22 jeweils auch finger- bzw. zungenartige Fortsätze im Bereich ihrer freien Enden aufweisen, um ein Halten bzw. Sichern eines vom Zusatzbehälter 16 aufgenommenen Küchenutensils durch seitliche Anlage in entsprechender Weise zu bewirken.
Fig. 8 und 9 veranschaulichen eine zweite Ausführungsform des Haltemittels 20. Hier sind im Randbereich der Öffnung des Zusatzbehälters 16 separate Halteeinheiten 26 angebracht. Jede Halteeinheit 26 weist bei dieser Ausführungsform vorzugsweise zwei Federschenkel 27 auf, die insbesondere so ausgebildet sind, daß ein Stiel bzw. Griff 28 eines aufzunehmenden Küchenutensils bzw. das Küchenutensil selbst zur quasi rastenden Halterung zwischen die Federschenkel 27 eindrückbar ist. Hierzu sind die Federschenkel 27 jeweils halbringförmig ausgebildet, wobei die freien Enden 29 zweier zugeordneter Federschenkel 27 voneinander so abgebogen sind, daß ein leichtes Eindrücken des Küchenutensils zwischen die beiden Federschenkel 27 ermöglicht wird. Außerdem sind die Federschenkel 27 im wesentlichen an die insbesondere kreisförmige Querschnittsform angepaßt.
Fig. 9 verdeutlicht, daß der Zusatzbehälter 16 in der Gebrauchslage vorzugsweise eine nach oben weisende Öffnung aufweist, in deren Randbereich das Haltemittel 20 bzw. vorzugsweise mindestens eine Halteeinheit 26 angeordnet ist, wobei die Halteeinheit 26 vorzugsweise so ausgebildet ist, daß der Stiel bzw. Griff 28 des zu haltenden Küchenutensils im wesentlichen vertikal verläuft.
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Fig. 9 ist weiter zu entnehmen, daß das Haltemittel 20 bzw. die Halteeinheiten 26 so ausgebildet ist bzw. sind, daß ein Aufstecken auf einen Rand 29 des Zusatzbehälters 16 ermöglicht wird. Auf diese Weise kann das Haltemittel 20 bedarfsgerecht und ggf. nur im Bedarfsfall an einem Zusatzbehälter 16 angebracht und/oder wieder entfernt werden.
Anstelle eines klemmenden Aufsteckens des Haltemittels 20 kann beispielsweise auch eine dauerhafte Anbringung, beispielsweise durch Ankleben, wie im Falle des Haltemittels 20 gemäß der ersten Ausführungsform angedeutet, erfolgen. Hierzu kann beispielsweise ein doppelseitiges Klebeband eingesetzt werden, so daß auf sehr einfache Weise eine gewünschte Anbringung des Haltemittels 20 vor Ort erfolgen kann.
Das Haltemittel 20 sowohl gemäß der ersten Ausführungsform als auch gemäß der zweiten Ausführungsform bzw. die Halteeinheit 26 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet und aus Kunststoff hergestellt.
Claims (22)
1. Abfallsammler (1) zum Einbau in Schrankmöbel (2),
mit einem im Schrankmöbel (2) fest anbringbaren Traggestell (3) und einem am Traggestell (3) gelagerten Abfallbehälterträger (8),
wobei der Abfallbehälterträger (8) gegenüber dem Traggestell (3) aus einer eingefahrenen Ruhestellung im Schrankmöbel (2) in eine aus dem Schrankmöbel (2) herausgefahrene Benutzungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ruhestellung im Schrankmöbel (2) eine in dem Schrankmöbel (2) von dessen Vorderseite (13) zurückversetzte Stellung ist, in der zwischen der Auszugstirnseite (11) des Abfallbehälterträgers (8) und der Vorderseite (13) des Schrankmöbels (2), insbesondere der Schranktür, ein Freiraum (14) verbleibt, über den seitlich des Traggestells (3) befindliche Stauräume (15) im Schrankmöbel (2) erreichbar sind,
daß im seitlichen Stauraum (15) mindestens ein Zusatzbehälter (16) angeordnet und auf einer dem Traggestell (3) zugeordneten Führung (17) aus dem seitlichen Stauraum (15) in den Freiraum (14) und umgekehrt verfahrbar ist, sofern sich der Abfallbehälterträger (8) in Ruhestellung befindet.
mit einem im Schrankmöbel (2) fest anbringbaren Traggestell (3) und einem am Traggestell (3) gelagerten Abfallbehälterträger (8),
wobei der Abfallbehälterträger (8) gegenüber dem Traggestell (3) aus einer eingefahrenen Ruhestellung im Schrankmöbel (2) in eine aus dem Schrankmöbel (2) herausgefahrene Benutzungsstellung und umgekehrt verfahrbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ruhestellung im Schrankmöbel (2) eine in dem Schrankmöbel (2) von dessen Vorderseite (13) zurückversetzte Stellung ist, in der zwischen der Auszugstirnseite (11) des Abfallbehälterträgers (8) und der Vorderseite (13) des Schrankmöbels (2), insbesondere der Schranktür, ein Freiraum (14) verbleibt, über den seitlich des Traggestells (3) befindliche Stauräume (15) im Schrankmöbel (2) erreichbar sind,
daß im seitlichen Stauraum (15) mindestens ein Zusatzbehälter (16) angeordnet und auf einer dem Traggestell (3) zugeordneten Führung (17) aus dem seitlichen Stauraum (15) in den Freiraum (14) und umgekehrt verfahrbar ist, sofern sich der Abfallbehälterträger (8) in Ruhestellung befindet.
2. Abfallsammler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Seiten des Traggestells (3) jeweils mindestens ein Zusatzbehälter (16) angeordnet ist.
3. Abfallsammler nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine durchgehende Reihe von Zusatzbehältern (16), die nur eine der Breite des Freiraums (14) entsprechende Lücke aufweist, das Traggestell (3) umgebend vorgesehen ist.
4. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Reihe von Zusatzbehältern (16) von einem durchgehenden, gegebenenfalls aufgeteilten einheitlichen Zusatzbehälter (16) gebildet ist.
5. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzbehälter (16) kreissegmentförmig gestaltet ist.
6. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Zusatzbehälter (16) miteinander lösbar gekuppelt sind.
7. Abfallsammler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (18) mittels Klettband, Magnet, Nut-/Feder-Verbindung etc. realisiert ist.
8. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) kreisbogenförmig bzw. kreisförmig ausgebildet ist.
9. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzbehälter (16) auf eigenen Verfahrmitteln (19) - Räder, Rollen, Gleitstücke, Magnetschwebeelemente etc. - verfahrbar ist und von der Führung (17) nur geführt wird.
10. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) als Mittelschiene ausgeführt und, vorzugsweise, auf dem Boden des Schrankmöbels (2) angebracht ist.
11. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzbehälter (16) auf eigenen Verfahrmitteln (19) - Räder, Rollen, Gleitstücke, Magnetschwebeelemente etc. - auf der Führung (17) verfahrbar ist, die Führung (27) den Zusatzbehälter (16) also führt und trägt.
12. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) als Gleis ausgeführt und, vorzugsweise, auf dem Boden des Schrankmöbels (2) angebracht ist.
13. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) von am Traggestell (3) angeordneten, auslegerartigen Schwenkarmen o. dgl. gebildet ist.
14. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) als kreisringförmiges, flaches Fachbodenkarussell ausgeführt ist, daß das feststehende Traggestell (3) umschließt und die Zusatzbehälter (16) trägt.
15. Abfallsammler nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (17) am Seitenrand des Traggestells (3) angeordnet oder als Seitenrand des Traggestells (3) ausgebildet ist und seitlich mit dem Zusatzbehälter (16) zusammenwirkt.
16. Zusatzbehälter für ein Schrankmöbel (2) zur Aufnahme von Küchenutensilien, Abfall o. dgl., insbesondere für einen Abfallsammler (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzbehälter (16) kreissegmentförmig gestaltet ist und/oder ein zumindest teilweise federelastisch verformbares Haltemittel (20) zum lösbaren Halten bzw. Sichern eines Küchenutensils im Zusatzbehälter (16) aufweist.
17. Zusatzbehälter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzbehälter (16) Kupplungsmittel zum lösbaren Verbinden mit einem benachbarten Zusatzbehälter (16), insbesondere im Bereich von Schmal- bzw. Radialseiten (24), aufweist.
18. Zusatzbehälter nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (20) mindestens ein vorzugsweise finger- oder zungenartiges Halteelement (22) aufweist, das von einem von dem Zusatzbehälter (16) aufzunehmenden Küchenutensil derart federelastisch verschwenkbar bzw. abbiegbar ist, daß die Rückstellkraft des Halteelements (22) das Küchenutensil gegen eine Seitenwand (23) des Zusatzbehälters (16), insbesondere von innen gegen eine radial außenliegende, in Umfangsrichtung verlaufende Seitenwand (23) bei kreissegmentförmiger Ausbildung des Zusatzbehälters (16), drückt.
19. Zusatzbehälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (20) mehrere Halteelemente (22) aufweist, die nebeneinanderliegend angeordnet sind, sich bei kreissegmentförmiger Ausbildung des Zusatzbehälters (16) im wesentlichen radial erstrecken und vorzugsweise dazwischenliegende Aufnahmeräume (25) bilden, so daß die Halteelemente (22) ein vom Zusatzbehälter (16) aufgenommenes Küchenutensil zumindest teilweise seitlich umgreifen können, um ein Verrutschen dieses Küchenutensils entlang der Seitenwand (22) zu verhindern, wobei sich die Aufnahmeräume (25) vorzugsweise zum freien Ende der Halteelemente (22) hin erweitern.
20. Zusatzbehälter nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (20) so ausgebildet ist, daß ein zu haltendes Küchenutensil rastend sicherbar ist.
21. Zusatzbehälter nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (20) federelastisch verformbare Federarme (27) zur Halterung bzw. zum zumindest teilweisen Umgreifen eines zu haltenden Küchenutensils bzw. dessen Stiels oder Griffs aufweist.
22. Zusatzbehälter nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (20) lösbar mit dem Zusatzbehälter (16) verbindbar ist, insbesondere auf einem Rand (29) des Zusatzbehälters (16) klemmend aufsteckbar ist.
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|---|---|---|---|
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|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202006006179U1 (de) * | 2006-04-18 | 2007-08-30 | Paul Hettich Gmbh & Co. Kg | Vorrichtung zur Erleichterung des Herausziehens eines Auszugteiles aus einem Möbelkorpus |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19613822A1 (de) * | 1995-12-16 | 1997-06-19 | Westermann Kg | In Schrankmöbel einbaubarer Abfallsammler |
| DE19805186C1 (de) * | 1998-02-10 | 1999-02-11 | Blanco Gmbh & Co Kg | In Schrankmöbel einbaubarer Abfallsammler |
-
1999
- 1999-04-09 DE DE29906331U patent/DE29906331U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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