DE29903353U1 - Werkzeug- und/oder Materialschrank - Google Patents
Werkzeug- und/oder MaterialschrankInfo
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Description
Dipl.-Ing. Klaus Mierswa Rechtsanwalt + Patentanwalt
Landgerichte Mannheim + Heidelberg * Oberlandesgericht Karlsruhe
RA + PA Klaus Mierswa, Friedrichstraße 171, D-68199 Mannheim
An das
Deutsche Patent- und Markenamt
80297 München
23. Februar 1999
Meine Akte: 5249
Anmelder: Apfel GmbH
Metallverarbeitung Gerhart-Hauptmann-Str. D-69221 Dossenheim
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Friedrichstraße 171 D-68199 Mannheim Telefon: 0621- 85 60 00 Telefax : 0621 - 85 60 01 Konten:
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- 5 Werkzeug- und/oder Materialschrank
Die Erfindung betrifft einen Werkzeug- und/oder Materialschrank.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 29 13 917 Al ist es bekannt geworden, Werkzeug in vertikal ausgerichteten Schubfächern zu lagern, die in einem Schrank eingesetzt sind und während eines Arbeitstages regelmäßig und häufig zum Zwecke der Einlagerung oder der Entnahme des Werkzeugs zur Schrankfrontseite hin herausgezogen werden. Dabei werden die ausgezogenen Schubfächer stark auf Biegung beansprucht, da die eingelagerten Werkzeuge ein großes Eigengewicht besitzen können. Schon nach kurzer Zeit verbiegen sich die Schubfach- und Schrankteile derart stark, daß ein störungsfreies Ein- und ausfahren der Schubfächer nicht mehr gewährleistet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Materialschrank zu schaffen, der den genannten täglichen Anforderungen gerecht wird, der robust ist und der insbesondere eine optimale Gewichtsverteilung auf seine Standfläche aufweist.
Die Lösung der Aufgabe besteht in einem Werkzeug- und/oder Materialschrank mit einem Schrankgehäuse, in dem mindestens ein vertikal ausgerichtetes Schubfach aufgenommen ist, das über die Frontseite oder eine Seitenwand des Schrankgehäuses ausziehbar ist und mindestens eine von den Schubfachseiten zugängliche Werkzeug- und/oder Materialaufnahme aufweist, wobei das Schubfach jeweils mindestens ein bodenseitiges Abstützmittel besitzt.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein ganz aus dem Schrankgehäuse ausgezogenes Schubfach seine horizontale Ausrichtung beibehält, so daß keine Biegekräfte auf das Schubfach oder das Schrankgehäuse wirken. Dadurch ist eine optimale Verteilung des Gewichts der einzelnen Schubfächer direkt auf den Boden der Standfläche gegeben. Das Schubfach entspricht in etwa der Schrankhöhe, so daß das Abstützmittel
direkt mit dem Boden Kontakt hat. Die einzelnen Schubfächer sind somit, vorzugsweise beidseitig, quer zur Ausfahrrichtung des einzelnen Schubfaches zugänglich. Aufgrund der Gewichtsverteilung der beladenen Schubfächer bei deren Ausziehen auf dem Boden ist es vorteilhaft auch möglich, den Werkzeug- und/oder Materialschrank praktisch beliebig hoch zu bauen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor als Abstützmittel eine Rolle oder eine Walze zu verwenden. Die auftretenden Reibkräfte sind gegenüber früher verwendeten aneinander gleitenden Schienenteilen minimal, so daß die aufzuwendenden Auszugskräfte gering sind. Das Ausziehen der Schubfächer wird zweckmäßigerweise durch horizontal rotierende Rollen oder Walzen unterstützt, die dem Schubfach zusammen mit einer Schienenführung die Auszugsrichtung vorgeben. Beim Ausziehen eines Schubfaches aus dem Werkzeug- und/oder Materialschrank wird entsprechend der Länge des Auszugs das Gewicht des Schubfaches direkt auf den Boden aufbringen.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen das Schubfach als Rahmen auszubilden. Die Werkzeug- oder Materialaufnahmen können als Konsolen ausgebildet sein. Bei dieser Ausgestaltung ist an der hinteren und vorderen Schubfachwand in gleicher Höhe je eine Konsole angeordnet, auf die ein langestrecktes Werkzeug oder Materialteil mit seinen freien Enden aufliegt. Für kürzeres Lagergut können strebenartige Aufnahmen verwendet werden, die der Schubfachtiefe entsprechen und an der vorderen und hinteren Schubfachwand befestigt sind. In einem Schubfach können mehrere solcher Aufnahmen übereinander angeordnet werden, wobei deren Befestigung so ausgestaltet sein kann, daß diese leicht gegen andere Aufnahmen mit unterschiedlicher Gestalt austauschbar sind, so daß jederzeit auch anders geformte Werkzeuge oder Materialien einlagerbar sind. Zweckmäßigerweise sind im Schrankgehäuse mehrere nebeneinander angeordnete Schubfächer vorgesehen, die unabhängig voneinander ausgefahren werden können.
5244/22.1)2. IW**
Um den Werkzeug- und/oder Materialschrank jederzeit bedarfsweise an einem beliebigen Standort positionieren zu können, besitzt das Schrankgehäuse Mittel, mit dem es von einem Förderfahrzeug, beispielsweise einem Gabelstabler, umgesetzt werden kann. Zweckmäßigerweise sind hierzu im Bodenbereich zwei parallel von einander beabstandete, nach außen offene Kanäle vorgesehen, in die die Gabeln eines Hubgerätes, wie Gabelstabler, eingeführt werden können.
In einer weiteren, vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist jedes Schubfach eine vertikale Stirnverkleidung auf, wobei die Stirnverkleidungen aller Schubfächer in einer vertikalen Ebene liegen, und die Rolle oder Walze eines jeden Schubfaches direkt hinter der Stirnverkleidung verdeckt angeordnet ist; dabei kann des Weiteren jedes Schubfach hinter seiner vorderen Stirnverkleidung und im Bereich des rückseitigen Rahmenteils Rollen oder Walzen aufweisen zur vollständigen bodenseitigen Abstützung eines jeden Schubfaches. In diesem Fall ist jedes Schubfach gegenüber dem Schrankgehäuse autonom gestaltet; dies wird insbesondere dadurch erreicht, daß die Schubfächer auf zwei Abstützmitteln aufsitzen, die zweckmäßigerweise nahe des Front- bzw. Rückseitenbereichs des Schubfachbodens angeordnet sind. Gegenüber dem Schrankgehäuse wird bei dieser Ausführungsform kein Ausfahrhilfsmittel, wie Schienen, verwendet. Lediglich die Schubfächer tragen an ihren Seiten Schiebeführungen, beispielsweise Schienen, um ein nahezu paralleles aneinander vorbeigleiten der Schubfächer während des Aus zieh Vorgangs sicher zu stellen, wie damit auch eine verbesserte Seitenstabilität erreicht wird.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung besteht in der Beschaffenheit der Werkzeug- und'oder Materialaufnahmen. Um diesen eine ausreichende Stabilität, insbesondere Eigensteifigkeit zu verleihen, ohne hierbei einen erhöhten Kostenaufwand in Kauf nehmen zu müssen, sind diese aus einem Materialstreifen heraus zu einem Profil geformt.
Ansonsten sind zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung in den übrigen Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Dabei zeigen:
Figur 1 einen erfindungsgemäßen Schrank in einer ersten Variante mit
einem ausgezogenen Schubfach in perspektivischer Darstellung
einem ausgezogenen Schubfach in perspektivischer Darstellung
Figur 2 das Schrankgehäuse gemäß Figur 1 in einer perspektivischen
Darstellung
Figur 3 ein Schubfach gemäß Fig;ur 1 in perspektivischer Darstellung
Figur 4 eine erste Ausführungsform einer Aufnahme für kurzes
Lagergut
Figur 4 eine erste Ausführungsform einer Aufnahme für kurzes
Lagergut
Figur 5 eine Aufnahme für langes Lagergut
Figur 6 einen erfindungsgemäßen Schrank in einer zweiten Variante mit
einem ausgezogenen Schubfach in perspektivischer Darstellung
Figur 7 eine weitere Variante einer Aufnahme und
Figur 8 eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung einer Aufnahme.
einem ausgezogenen Schubfach in perspektivischer Darstellung
Figur 7 eine weitere Variante einer Aufnahme und
Figur 8 eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung einer Aufnahme.
Der Werkzeug- und/oder Materialschrank gemäß Figur 1 ist in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichnet. In einem quader- oder würfelförmigem Schrankgehäuse 2 sind fünf nebeneinander angeordnete und vertikal ausgerichtete Schubfächer 3 von der Frontseite des Werkzeug- und/oder Materialschrankes eingesetzt, wobei natürlich auch die Schubfächer in eine Seitenwand eingesetzt sein können. Die frontseitigen Stirnverkleidungen 26-30 tragen Griffe 31-35 und Schlösser, von denen eines mit dem Bezugszeichen 36 gekennzeichnet ist. An dem ausgezogenen Schubfach 3' ist zu erkennen, daß dieses aufgrund des Abstützmittels 7, hier eine Rolle, exakt horizontal aus dem Schrankgehäuse 2 ausgefahren ist, ohne daß irgendwelche Schrank- oder Schubfachteile durch das Eigengewicht des beladenen Schubfaches bei dessen Vorgleiten mit Biegekräften belastet werden. Auch ein Herausfallen der Werkzeuge ist nicht möglich, da diese beim Herausziehen des Schubfaches ihre Lage nicht verändern. Auch dann, wenn wie in Figur 1 dargestellt ist, das Schubfach auf seiner ganzen Länge aus dem Schrankgehäuse 2 ausgezogen ist, bleibt diese waagerechte Ausrichtung erhalten.
Das Lagergut befindet sich auf den Aufnahmen 8,18, die von den Schubfachseiten 5,6, also quer zur Ausfahrrichtung des Schubfaches, zugänglich sind.
In Figur 2 ist perspektivisch das Schrankgehäuse 2 unter Weglassung der Schubfächer abgebildet. Die Schubfächer sind herausgenommen so daß die Frontseite 4 offen ist. Der Boden 19 ist quer von zwei Trägern 37,38 durchsetzt, welche jeweils der Mantel eines der Kanäle 24,25 sind in die die Gabeln eines Hubgerätes zum Zwecke des Transports eingreifen können. Auf dem Boden 19, quer über die Träger 37,38, sind fünf parallel zu den Seitenwänden 22,23 des Schrankgehäuses 2 von einander beabstandete Führungsschienen 15 angeordnet, die sich von der Frontseite 4 bis zur Schrankrückseite 20 erstrecken. Beidseits jeder Führungsschiene 15 sind horizontal liegende, also eine vertikal ausgerichtete Drehachse 21 besitzende Rollen 16 vorgesehen, zwischen denen das jeweilige Schubfach vorbeigleitet.
Figur 3 zeigt perspektivisch ein einzelnes Schubfach 3. Dieses ist im wesentlichen von rahmenförmiger Gestalt und besitzt entsprechende Rahmenteile 9,10,11,12. An den Innenseiten 13,14 des rückseitigen- und frontseitigen Rahmenteils 9,11 werden die in Figur 4 und 5 dargestellten Aufnahmen befestigt, wobei die seitlichen Lochstreifen 47 zur Befestigung der Aufnahmen genutzt werden. Am dem der Stirnverkleidung 27 gegenüberliegenden Ende sind die zusammen mit den Führungsschienen 15 und den Rollen 16 des Schrankgehäuses 2 die Ausfahreinrichtung bildenden Kufen 17, 17' zu erkennen.
Die Figur 4 zeigt perspektivisch eine strebenartige Aufnahme 8 für kurze Werkzeuge oder Materialien. Die Gestaltung des Querschnitts bleibt der jeweiligen Zweckmäßigkeit vorbehalten, wobei sich hierfür Aufnahmemulden 40 anbieten, in denen das Werkzeug oder das zu lagernde Material formgerecht aufgenommen werden. An den freien Enden trägt die Aufnahme 8 U-förmige Befestigungselemente 41,42, die an ihren seitlichen Schenkeln Bohrungen 43 besitzen, die mit den Bohrungen der Lochstreifen an den Schubfächern korrespondieren.
Figur 5 zeigt perspektivisch die Aufnahmen 18 in Form eines Konsolenpaares, wie es für lange Werkzeuge benutzt werden kann. Auch hier sind die seitlichen Befestigungselemente 45, 46 mit Bohrungen 44 eingesetzt. Die Konsolen besitzen ebenfalls Mulden 40' zur Aufnahme des Lagergutes.
Die Figur 6 zeigt eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung, bei der die Schubfächer 3' gegenüber dem Schrankgehäuse 52 autonom ausgestaltet sind. Die Schubfächer 3' besitzen nahe der Stirn- bzw. ihrer Rückwand wenigstens jeweils ein Abstützmittel 7 und 48, zum Beispiel Walzen 48, und können ganz aus dem Schrankgehäuse 52 herausgezogen und zu einem weiter entfernten Arbeitsplatz gerollt werden. Um das Herausführen aus dem Schrankgehäuse 52 weitestgehend zu vereinfachen, sind nicht zwischen den Schubfächern und dem Schrankgehäuse sondern zwischen den einzelnen Schubfächern 3' Schiebeführungen 49 vorgesehen, die ein nahezu paralleles Aneinandergleiten der einzelnen Schubfächer 3' sicherstellen. In diesem Fall übt das Schrankgehäuse 52 keine tragende Funktion bezüglich der Schubfächer 3' aus, sondern das Schrankgehäuse 52 kann in einfacher Weise als Haube gestaltet sein, was zu weiteren Material- und Kosteneinsparungen führt.
Die Figuren 7 und 8 zeigen weitere Aufnahmen 50,51. Deren Besonderheit liegt darin, daß diese aus einem zunächst flachen Materialstreifen heraus geformt werden. Hierzu wird die Aufnahme 51 gemäß der Figur 7 bei 53 und 54 in Längsrichtung abgekantet und die Flügel 55,56 nach außen ausgebogen, wozu der ursprüngliche Materialstreifen mit den Einschnitten 57,58,59,60 vorbereitet ist. An den Enden verbleiben durch diesen Biegevorgang die hochragenden Laschen 61,62,63,64.
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- 11 Bezugszeichenliste:
| 1. | Werkzeug- u./o. Materialschrank |
| 2. | Schrankgehäuse |
| 3. | Schubfach |
| 4. | Fronseite v. 2 |
| 5. | Schubfachseite |
| 6. | Schubfachseite |
| 7. | Abstützmittel (Rolle) |
| 8. | Werkzeug u./o. Materialaufnahme |
| 9. | frontseitiges Rahmenteil |
| 10. | bodenseitiges Rahmenteil |
| 11. | rückseitiges Rahmenteil |
| 12. | deckseitiges Rahmenteil |
| 13. | Innenseite v.9 |
| 14. | Innenseite v.ll |
| 15. | Ausfahreinrichtung (Führungsschiene) |
| 16. | Ausfahreinrichtung (Rolle) |
| 17. | Ausfahreinrichtung (Kufe) |
| 18. | Werkzeug u./o. Materialaufnahme |
| 19. | Boden |
| 20. | S chrankr ückseite |
| 21. | Drehachse |
| 22. | Seitenwand v.2 |
| 23. | Seitenwand v.2 |
| 24. | Kanal |
| 25. | Kanal |
| 26. | Stirnverkleidung |
| 27. | Stirnverkleidung |
| 28. | S tir &eegr; verklei dung |
| 29. | Stirn verkleidung |
| 30. | Stirnverkleidung |
| 31. | Griff |
| 32. | Griff |
- 12 -
| 33. | Griff |
| 34. | Griff |
| 35. | Griff |
| 36. | Schloss |
| 37. | Träger v. 19 |
| 38. | Träger v. 19 |
| 40. | Aufnahmemulde in 8,18 |
| 41. | Befestigungselement |
| 42. | Befestigungselement |
| 43. | Bohrungen |
| 44. | Bohrungen |
| 45. | Befestigungselement |
| 46. | Befestigungselement |
| 47. | Lochstreifen |
| 48 | Abstützmittel |
| 49 | Schiebeführung |
| 50 | Materialaufnahme |
| 51 | Materialaufnahme |
| 52 | S chrankgehäuse |
| 53 | Kante |
| 54 | Kante |
| 55 | Flügel |
| 56 | Flügel |
| 57 | Einschnitt |
| 58 | Einschnitt |
| 59 | Einschnitt |
| 60 | Einschnitt |
| 61 | Lasche |
| 62 | Lasche |
| 63 | Lasche |
| 64 | Lasche |
524W22.OMW9
Claims (19)
1. Werkzeug- und/oder Materialschrank (1) mit einem Schrankgehäuse (2) in dem mindestens ein vertikal ausgerichtetes Schubfach (3, 3') aufgenommen ist, das insbesondere über die Frontseite (4) oder eine Seitenwand des Schrankgehäuses (2, 52) ausziehbar ist und mindestens eine von den Schubfachseiten (5, 6) zugängliche Werkzeug- und/oder Materialaufnahme (8, 18, 50,51) aufweist, wobei das Schubfach (3, 3') jeweils mindestens ein bodenseitiges Abstützmittel (7, 48) besitzt.
2. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützmittel eine Rolle (7) oder eine Walze (48) ist bzw. Rollen (7) oder Walzen (48) sind.
3. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schubfach (3) als Rahmen (9, 10, 11, 12) ausgebildet ist.
4. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeug- und/oder Materialaufnahme (8, 50, 51) eine Strebe ist, die annähernd horizontal zwischen dem frontseitigen Rahmenteil (9) und dem rückseitigen Rahmenteil (11) des Schubfaches (3, 3') angeordnet ist.
5. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeug- und/oder Materialaufnahme (18) aus zwei an den Innenseiten (13, 14) des frontseitigen Rahmenteils (9) und des rückseitigen Rahmenteils (11) befestigten und parallel zueinander angeordneten Konsolen besteht.
6. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeug- und/oder Materialaufnahme (8, 50, 51) lösbar im Schubfach (3) eingesetzt ist.
7. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Schrankgehäuse (2, 52) parallel nebeneinander stehende Schubfächer (3, 3') angeordnet sind.
8. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Schubfach (3, 3') übereinander angeordnete Werkzeug- und/oder Materialaufnahmen (8, 18, 50, 51) eingesetzt sind.
9. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schrankgehäuse (2) und dem Schubfach (3, 3') eine Ausfahreinrichtung (15, 16, 17) ausgebildet ist.
10. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Boden (19) des Schrankgehäuses (2) mindestens eine sich zwischen Schrankfront (4) uni Schrankrückseite (20) erstreckende Führungsschiene (15) zur Führung des Schubfaches (3, 3') angeordnet ist.
11. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits der Führungsschiene (15) Rollen (16) mit vertikal ausgerichteter Drehachse (21) angeordnet sind.
12. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schubfach (3) bodenseitige, in etwa dem Abstand der Rollen (16) zu einander beabstandete parallele Kufen (17, 17') besitzt.
13. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schrankgehäuse (2) insbesondere am Boden (19) Transport- und Hubhilfsmittel aufweist.
14. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubhilfsmittel zwei Kanäle (24, 25) sind die sich zwischen den Seitenwänden (22, 23) erstrecken, nach außen offen und parallel voneinander beabstandet sind.
15. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schubfach (3, 3') eine vertikale Stirnverkleidung (30) aufweist, wobei die Stirnverkleidungen (30) aller Schubfächer in einer vertikalen Ebene liegen, und die Rolle oder Walze (7) eines jeden Schubfaches (3, 3') direkt hinter der Stirnverkleidung (30) verdeckt angeordnet ist.
16. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Schubfach (3) hinter seiner vorderen Stirnverkleidung (30) und im Bereich des rückseitigen Rahmenteils (11) Rollen (7) oder Walzen (48) aufweist zur vollständigen bodenseitigen Abstützung eines jeden Schubfaches (3, 3').
17. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die nebeneinander im Schrankgehäuse (52) parallel zueinander (49) aufweisen, wobei vorzugsweise je zwei benachbarte Schubfächer (3, 3') derartige zusammenwirkende Schiebeführungen (49) aufweisen.
18. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach Anspruch 17, die Schiebeführungen (49) an den Schubfachseiten angeordnet sind.
19. Werkzeug- und/oder Materialschrank nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die als Strebe ausgebildeten Werkzeug- und/oder Materialaufnahmen (50, 51) aus einem Materialstreifen heraus zu einem Profil geformt oder gebogen sind.
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