DE102009028421A1 - Kältegerät mit einer linear geführten Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte und einer Halteanordnung für wenigstens einen Behälter - Google Patents
Kältegerät mit einer linear geführten Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte und einer Halteanordnung für wenigstens einen Behälter Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus (2) mit einem Innenbehälter (3), der einen Kälteraum (4, 4a, 4b) mit eine Rückwand (17c) umfassenden Innenwänden (17a, 17b) bildet, und eine Auszugsplatte (8), insbesondere Glasplatte (8a, 8b), die im Kälteraum (4a, 4b) mittels wenigstens einer Linearführung (18) ausziehbar an den Innenwänden (17a, 17b) gelagert ist. Erfindungsgemäß weist die Auszugsplatte (8), insbesondere Glasplatte (8a, 8b), eine Halteanordnung (24) für wenigstens einen auf die Auszugsplatte (8), insbesondere Glasplatte (8a, 8b) aufgestellten Behälter (9a, 9b) auf.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus mit einem Innenbehälter, der einen Kälteraum mit eine Rückwand umfassenden Innenwänden bildet, und eine Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte, die im Kälteraum mittels wenigstens einer Linearführung, ausziehbar an den Innenwänden gelagert ist.
- Aus der
DE 20 2005 020 901 U1 ist ein Kühlgutbehälter eines Kältegeräts bekannt, der einen Boden und einen Griff aufweist. - Aus der
DE 101 54 274 A1 ist eine Auszugführung mit einer ersten Schiene, einer gegen die erste Schiene in deren Längsrichtung verschiebbaren zweiten Schiene und einem zwischen den Schienen angeordneten Wälzkörperkäfig, in dem Wälzkörper in Kontakt mit der ersten und der zweiten Schiene gehalten sind bekannt. Die erste Schiene und der Wälzkörperkäfig weisen zusammenwirkende Rasthaken auf, die den Wälzkörperkäfig daran hindern, sich quer zu der Längsrichtung von der ersten Schiene zu entfernen. - Rollengelagerte Auszugführungen für die Kühlgutträger von Kältegeräten sind häufig aufgebaut aus zwei komplementären Schienen, von denen jede die Achse einer Rolle trägt, die auf der jeweils anderen Schiene abrollt bzw. über die die andere Schiene hinwegrollt. Um die Bewegung der Schienen gegeneinander nicht zu stören, dürfen diese Rollen jeweils nur einseitig aufgehängt sein. Da jede von ihnen einen erheblichen Anteil an der Last des Kühlgutträgers und darin enthaltenen Kühlgutes zu tragen hat, ist eine stabile Aufhängung der Rollen erforderlich, die die Verwendung von Metall für die Schienen erforderlich macht. Um im feuchten Inneren eines Kältegeräts funktionsfähig zu bleiben, müssen die Schienen entweder aus rostfreiem Metall bestehen oder eine hochwertige schützende Lackierung aufweisen. Solche Auszugführungen sind daher sehr kostspielig.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine kostengünstige und funktional verbesserte Lagerung für Behälter im Haushaltsgerät zu schaffen.
- Die Aufgabe wird gelöst durch ein Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus mit einem Innenbehälter, der einen Kälteraum mit eine Rückwand umfassenden Innenwänden bildet, und eine Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte, die im Kälteraum mittels wenigstens einer Linearführung ausziehbar an den Innenwänden gelagert ist, wobei die Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte, eine Halteanordnung für wenigstens einen auf die Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte aufgestellten Behälter aufweist.
- Der wenigstens eine Behälter kann in durch die Halteanordnung vorgegebener Position gehalten werden. So ist die vorbestimmte Lage des wenigstens einen aufgestellten Behälters auf der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte definiert. Dabei wird sichergestellt, dass ein Benutzer den oder die Behälter stets an der dafür vorgesehenen Stelle auf die Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte aufstellt bzw. aufstellen kann. So ergibt sich eine aufgeräumte und Platz sparende Lagerung der Behälter auf der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte.
- Mit anderen Worten beschreibt die Erfindung ein Schalenkonzept, d. h. ein System für Behälter im Kältegerät, das eine ausziehbar gelagerte Glasplatte und darauf aufgestellt befestigte Behälter bzw. Schale umfassen kann. Die ausziehbare Glasplatte kann mit Griff und den Rastmöglichkeiten für Behälter bzw. Schalen ausgestattet sein. Die Behälter werden mittels einer Halteanordnung, die auch eine Rastmöglichkeit umfassen kann, gehalten bzw. fixiert oder eingeschnappt. Ein Vorteil dieses Konzeptes ist die wesentlich einfachere Geometrie der Behälter bzw. Schalen und die damit verbundene Reinigungsfreundlichkeit. Bekannte Schalengeometrien, die direkt auf Auszugssysteme montiert werden, weisen diverse Rastnasen und Einbuchtungen auf, die einer einfachen Reinigung in nachteiliger Weise entgegenstehen. Ein Vorteil der Erfindung ist die Ausstattungsflexibilität, die dieses Konzept bietet. Es können unterschiedliche Behälter- bzw. Schalenformate und -anzahlen auf der Abstellplatte bzw. Glasplatte befestigt werden. Die Glasplatte kann aber auch als Abstellfläche ohne Schalen, oder mit nur einer schmalen Schale benutzt werden. Durch die Lagerung der Auszüge an einer stabilen Glasplatte ist der qualitative Eindruck des Systems wesentlich höher als bei einer direkten Befestigung der Kunststoffschalen an bekannten Auszügen.
- Die Halteanordnung kann zum Fixieren des wenigstens einen Behälters gegen ein Verrutschen in Auszugsrichtung und/oder Einschubrichtung der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte ausgebildet sein. Durch das Fixieren des wenigstens einen Behälters an der Auszugsplatte kann der Behälter ausgezogen und wieder eingeschoben werden, ohne eine eigene Linearführung bzw. Teleskopschienen zu benötigen. Auch können die Behälter insbesondere seitlich glattwandig gestaltet werden, da keine Befestigungsmöglichkeiten für Schienen erforderlich sind. Gegenüber einem bloßen Aufstellen der Behälter auf die Auszugsplatte hat die Halteanordnung den Vorteil, dass bei einem schwungvollen Aufziehen und Einschieben der Auszugsplatte der oder die Behälter nicht verrutschen, sondern an ihrem vorgesehenen Platz auf der Auszugsplatte verbleiben.
- Dazu kann die Halteanordnung eine an der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte vorgesehene Aufnahme umfassen, in die ein Vorsprungsabschnitt des Behälters eingreift. Die Aufnahme kann insbesondere so ausgestaltet sein, dass der jeweilige Behälter durch einfaches Anheben des Behälters, insbesondere in einer senkrechten Richtung von der Aufnahme gelöst und entnommen werden kann.
- Die Aufnahme kann an einer randseitig an der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte angebrachte Leiste angeordnet sein. Die Aufnahme kann als gesondertes Teil an der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte befestigt sein. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Aufnahme an einer Leiste der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte angebracht oder mit dieser einteilig ausgebildet ist. Gängige Auszugsplatten, die insbesondere als Glasplatten ausgebildet sind, weisen oft einen umspritzten rahmenartigen Rand auf, der insbesondere aus Kunststoff hergestellt sein kann. Der rahmenartige Rand bildet dabei einen Kantenschutz, der den ggf. scharfkantigen Rand der Glasplatte abdeckt. Die erfindungsgemäße Aufnahme kann an einem solchen rahmenartigen Rand der Glasplatte angebracht bzw. einteilig mit diesem ausgebildet sein. Der rahmenartige Rand muss sich dabei nicht vollständig über alle vier Seitenränder der Glasplatte erstrecken, sondern kann sich beispielsweise nur über einen Teil der Seitenränder oder nur über weniger als vier Seitenränder erstrecken.
- Dabei kann die Aufnahme von einer Nut in der Leiste gebildet werden. Wenn vorgesehen ist, dass die Aufnahme an einem Rand der Glasplatte angebracht ist, so kann die Aufnahme einteilig mit dem Rand ausgebildet sein und zwar insbesondere dadurch, dass die Aufnahme von einer insbesondere nach oben hin offenen Nut gebildet wird, die beispielsweise an der Leiste d. h. an dem Rand ausgebildet ist.
- Die Nut bzw. die Leiste kann somit an einem insbesondere rückwärtigen, der Rückwand des Kälteraums zugewandten Rand der Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte angeordnet sein. Ist die Auszugsplatte bspw. aus Kunststoff hergestellt, so kann die Aufnahme bzw. die Nut direkt an der Auszugsplatte angeformt sein. Im Falle einer Glasplatte kann die die Aufnahme bzw. die Nut, wie oben erwähnt, an dem rahmenartigen Rand angebracht bzw. angeformt sein.
- In allen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen kann die Auszugsplatte, insbesondere Glasplatte an ihrem frontseitigen, der Öffnung des Kälteraums zugewandten Rand einen Griff aufweisen. Der Griff dient dazu, die Auszugsplatte mit den Fingern einer Hand herausziehen und wieder einschieben zu können.
- Durch die Anordnung an einem frontseitigen, der Öffnung des Kälteraums zugewandten Rand wird der Griff nicht von den aufgesetzten Behältern verdeckt oder überstellt. Der Griff kann deshalb insbesondere einer frontseitigen Stirnwand des Behälters vorgelagert sein. So ist der Griff zugänglich, ohne die Behälter von der Abstellplatte bewegen oder entfernen zu müssen.
- Insbesondere kann der Griff eine nach oben hin offene Griffmulde aufweisen, deren Öffnungsrand an die frontseitige, insbesondere glattwandige Stirnwand des Behälters, insbesondere unter Belassen eines geringfügigen Spaltes angrenzt. So kann ein Benutzer sehr intuitiv ohne besondere Aufmerksamkeit mit den Fingern seiner Hand in die Griffmulde finden und die Abstellplatte herausziehen. Dabei können die Fingerkuppen der Hand des Benutzers zunächst entlang der glatten Stirnwand des oder eines der Behälter nach unten gleiten, bis sie unmittelbar und ohne weiteres über den geringfügigen Spalt hinweg gleiten und in die Griffmulde finden.
- In den obigen Ausführungen kann der Vorsprungsabschnitt nach unten vorspringend an einer Wand, insbesondere Bodenwand des Behälters angeordnet sein. Der Aufnahme bzw. der Nut an der Abstellplatte kann ein korrespondierender Vorsprungsabschnitt des jeweiligen Behälters zugeordnet sein. Indem der eine oder auch die mehreren Vorsprungsabschnitte des einen oder der mehreren Behälter in die Aufnahme bzw. Nut eingreifen, ist eine formschlüssige Halterung des Behälters auf der Abstellplatte gewährleistet.
- Der Vorsprungsabschnitt kann als eine randseitig an dem Behälter angebrachte Vorsprungsleiste ausgebildet sein. Die Leiste kann sich nach unten vorspringend erstrecken. Insbesondere kann der Behälter an seinen vier Seitenwänden glattwandig ausgebildet sein und der Vorsprungsabschnitt bzw. die Leiste an einer Bodenwand des Behälters vorgesehen sein. Der Vorsprungsabschnitt bzw. die Leiste kann der einzige Vorsprung an einer ansonsten glattwandigen Bodenwand des Behälters sein.
- In allen Varianten kann der Vorsprungsabschnitt eine an den Querschnitt der Nut angepasste Querschnittskontur aufweisen. Insbesondere kann der Querschnitt des Vorsprungsabschnitts derart an die Querschnittskontur der Aufnahme bzw. der Nut angepasste sein, dass eine nahezu spielfreie Lagerung des Behälters auf der Abstellplatte realisiert wird und der Behälter während eines Ausziehens oder Einschiebens der Abstellplatte nicht klappert oder verrutscht.
- Der Vorsprungsabschnitt bzw. die Vorsprungsleiste kann insbesondere an einem rückwärtigen, der inneren Rückwand des Kälteraums zugewandten bodenseitigen ersten Rand des Behälters angeordnet sein.
- Insbesondere kann der Behälter hinterschnittslos, insbesondere grifflos und/oder glattwandig ausgebildet sein. Dadurch entfallen Nischen und offene Hohlräume, in welchen sich Schmutz ansammeln könnte, so dass durch den Wegfall die Reinigung der Behälter erleichtert ist bzw. die Behälter von vorne herein weniger zum Verschmutzen neigen. Trotz einer grifflosen Gestaltung der Behälter können die Behälter aufgrund der erfindungsgemäßen Halterung auf der Abstellplatte mittels des Griffes der Abstellplatte herausgezogen und wieder eingeschoben werden.
- In allen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen kann der Behälter an einem dem Vorsprungsabschnitt bzw. der Vorsprungsleiste gegenüberliegendem bodenseitigen zweiten Rand wenigstens einen an die Höhe des Vorsprungsabschnitts bzw. die Vorsprungsleiste angepassten Standfuß ausweisen. Der eine oder die mehreren, insbesondere zwei Standfüße dienen dazu, den Behälter frontseitig auf eine gleiche Höhe zu setzen, wie dies wegen dem nach unten vorspringenden Vorsprungsabschnitt bzw. der Vorsprungsleiste nötigt ist. Damit wird eine waagerechte d. h. horizontale Ausrichtung des Behälters bzw. der Bodenwand des Behälters erzielt. Außerdem liegt dabei der Behälter nicht mit seiner vollständigen Bodenwand auf der Oberfläche der Abstellplatte auf, sondern nur punktuell auf der Vorsprungsleiste und den Standfüßen, wodurch ein Kippeln des Behälters aufgrund der eindeutigen Lagerverhältnisse verhindert ist.
- Eine beispielhafte Ausführungsform der Erfindung ist an Hand der in den
1 bis5 gezeigten Glasplatte mit gehaltertem Behälter beschrieben. Aus der detaillierten Beschreibung dieses konkreten Ausführungsbeispiels ergeben sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung. - Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Haushaltskältegeräts mit einer Auszugsplatte und erfindungsgemäß gehalterten Behältern; -
2 eine perspektivische Teilansicht des Haushaltskältegeräts gemäß1 mit der Auszugsplatte und erfindungsgemäß gehalterten Behältern in einer ausgezogenen Position; -
3 eine perspektivische Ansicht der Auszugsplatte und erfindungsgemäß gehalterten Behältern in Alleinstellung; -
4 eine perspektivische Teilansicht der Auszugsplatte und des Behälters im Bereich einer erfindungsgemäßen Halteanordnung; -
5 eine perspektivische Teilansicht der Auszugsplatte und des Behälters im Bereich eines Griffs an der Frontseite. - Ein in
1 dargestelltes Kältegerät1 weist einen Korpus2 mit einem Innenbehälter3 auf. Der Innenbehälter3 begrenzt einen als Kühlraum4a und einen als Gefrierraum4b ausgebildeten Kälteraum4 . Frontseitige Öffnungen des Korpus2 sind mittels zweier Türblätter5a und5b verschließbar. Das rechts dargestellte Türblatt5a ist über eine Scharnieranordnungen um eine vertikale Achse schwenkbar an dem Korpus2 gelagert. Das rechte Türblatt5a weist eine in der geschlossenen Position dem Kühlraum4a zugewandte Innenseite6a auf. An der Innenseite6a können Türabsteller7a –e gelagert sein. Im dargestellten Beispiel ist im Kühlraum4a eine Auszugsplatte8 in Art einer ausziehbaren Glasplatte8a angeordnet. Das linke Türblatt5b ist über eine Scharnieranordnungen um eine vertikale Achse schwenkbar an dem Korpus2 gelagert. Statt einer einzigen Auszugsplatte8 bzw. Glasplatte8a können auch mehrere Auszugsplatten8 oder Glasplatten8a im Kühlraum4a angeordnet sein. Das links dargestellte Türblatt5b weist eine in der geschlossenen Position dem Gefrierraum4b zugewandte Innenseite6b auf. Im dargestellten Beispiel ist im Gefrierraum4b eine erfindungsgemäße Auszugsplatte8 in Art einer ausziehbare Glasplatte8b angeordnet. Statt einer einzigen Auszugsplatte8 bzw. Glasplatte8b können auch mehrere Auszugsplatten8 oder Glasplatten8b im Gefrierraum4b angeordnet sein. Die ausziehbare Glasplatte8a trägt einen ersten Behälter9a und einen zweiten Behälter9b . - In
2 ist die ausziehbare Glasplatte8a mit dem ersten Behälter9a und dem zweiten Behälter9b vergrößert in einer teilweise ausgezogenen Position dargestellt. Der Korpus2 weist den Innenbehälter3 auf, der mittels einer in2 links dargestellten linken Innenwand17a , einer in2 links dargestellten rechten Innenwand17b und einer Rückwand17c den Kälteraum4a begrenzt. Die Glasplatte8a ist mittels insbesondere teleskopierbaren Linearführungen18 an den gegenüberliegenden Seitenwänden17a und17b ausziehbar gelagert. An einem frontseitigen Rand20 weist die Glasplatte8a einen Griff21 auf. Der Griff21 ist den frontseitigen Stirnwänden22a und22b der Behälter9a und9b vorgelagert. Der Griff21 kann, wie in2 dargestellt, sich über die gesamte Breite der Glasplatte8a d. h. entlang sowohl des ersten Behälters9a , als auch des zweiten Behälters9b erstrecken. Insbesondere kann sich auch eine Griffmulde23 des Griffs21 über die gesamte Breite der Glasplatte8a d. h. entlang sowohl des ersten Behälters9a , als auch des zweiten Behälters9b erstrecken. - Die
3 zeigt die Glasplatte8a mit den erfindungsgemäß gehalterten Behältern9a und9b in Alleinstellung. An einem dem Griff21 gegenüberliegenden Ende trägt die Glasplatte8a eine Halteanordnung24 . Die Halteanordnung24 verhindert ein Rutschen der Behälter9a und9b in Pfeilrichtungen P – Auszugsrichtung und Einschubrichtung – bei einem Ausziehen und Einschieben der Glasplatte8a . Eine Ausführungsform dieser Halteanordnung24 ist in4 in einem vergrößerten Teilausschnitt dargestellt. - Die
4 zeigt einen hinteren Endabschnitt der Glasplatte8a mit einem hinteren Rand25 . Der hintere Rand25 der Glasplatte8a trägt eine Leiste26 . Die Leiste26 weist einen U-förmigen Leistenabschnitt auf, welcher die Glasplatte8a an ihrem hintere Rand25 umgreift. Mit der Leiste26 ist eine Aufnahme27 verbunden. Die Aufnahme27 weist eine Nut28 auf. Die Nut28 ist in4 im Querschnitt gezeigt. Die Nut28 erstreckt sich über die Breite der beiden Behälter9a und9b bzw. über die Breite der Glasplatte8a . Die Nut28 weist zwei gegenüberliegende senkrechte Wandabschnitte29a und29b , sowie einen Nutgrund29c auf. In die Nut28 greift ein Vorsprungsabschnitt30 des Behälters9a ,9b ein. Der Vorsprungsabschnitt30 weist eine an den Querschnitt der Nut28 angepassten Querschnitt auf. Der Vorsprungsabschnitt30 erstreckt sich in Art einer Vorsprungsleiste31 nach unten. Der Vorsprungsabschnitt30 ist an einer Wand32 des Behälters9a ,9b , insbesondere an einer Bodenwand33 des Behälters9a ,9b angeordnet bzw. an diese einstückig angeformt. In dem in4 dargestellten Beispiel befindet sich der Vorsprungsabschnitt30 bzw. die Vorsprungsleiste31 an einer Stoßkante von Wand32 und Bodenwand33 , welche einen bodenseitigen ersten Rand34 des Behälters9a ,9b bildet. - In
5 ist ein vorderer Stirnabschnitt34 der Glasplatte8a mit dem Griff21 dargestellt. Der Stirnabschnitt34 befindet sich im Bereich der frontseitigen, insbesondere glattwandigen Stirnwand22a ,22b des Behälters9a ,9b . Die Griffmulde23 des Griffs21 weist einen Öffnungsrand35 auf. Der Öffnungsrand35 grenzt an die Stirnwand22a ,22b des Behälters9a ,9b an. Zwischen Öffnungsrand35 und Stirnwand22a ,22b verbleibt lediglich ein geringfügiger Spalt36 . An der Bodenwand33 des Behälters9a ,9b bzw. an einem bodenseitigen zweiten Rand37 ist wenigstens ein Standfuß38 an dem Behälter9a ,9b angebracht. Aufgrund des nach unten vorspringenden Vorsprungsabschnitts30 bzw. der Vorsprungsleiste31 und des wenigstens einen Standfußes38 wird der Behälter in einer horizontalen Ebene mit parallele verlaufender Bodenwand33 in einem konstanten Abstand von der Glasplatte8a gehalten. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202005020901 U1 [0002]
- - DE 10154274 A1 [0003]
Claims (15)
- Kältegerät, insbesondere Haushaltskältegerät, aufweisend einen Korpus (
2 ) mit einem Innenbehälter (3 ), der einen Kälteraum (4 ,4a ,4b ) mit eine Rückwand umfassenden Innenwänden (17a ,17b ) bildet, und eine Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ), die im Kälteraum (4a ,4b ) mittels wenigstens einer Linearführung (18 ) ausziehbar an den Innenwänden (17a ,17b ) gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ), eine Halteanordnung (24 ) für wenigstens einen auf die Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) aufgestellten Behälter (9a ,9b ) aufweist. - Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Behälter (
9a ,9b ) in durch die Halteanordnung (24 ) vorgegebener Position gehalten wird. - Kältegerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung (
24 ) zum Fixieren des wenigstens einen Behälters (9a ,9b ) gegen ein Verrutschen in Auszugsrichtung und/oder Einschubrichtung der Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) ausgebildet ist. - Kältegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteanordnung (
24 ) eine an der Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) vorgesehene Aufnahme (27 ) umfasst, in die ein Vorsprungsabschnitt (30 ) des Behälters (9a ,9b ) eingreift. - Kältegerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (
27 ) an einer randseitig an der Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) angebrachten Leiste (26 ) angeordnet, insbesondere von einer Nut (28 ) in der Leiste (26 ) gebildet ist. - Kältegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (
28 ) bzw. die Leiste (26 ) an einem rückwärtigen, der Rückwand (17c ) des Kälteraums (4 ,4a ,4b ) zugewandten Rand (25 ) der Auszugsplatte (8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) angeordnet ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsplatte (
8 ), insbesondere Glasplatte (8a ,8b ) an ihrem frontseitigen, der Öffnung des Kälteraums (4 ,4a ,4b ) zugewandten Rand (20 ) einen Griff (21 ) aufweist. - Kältegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (
21 ) einer frontseitigen Stirnwand (22a ,22b ) des Behälters (9a ,9b ) vorgelagert ist. - Kältegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (
21 ) eine insbesondere nach oben hin offene Griffmulde (23 ) aufweist, deren Öffnungsrand (35 ) an die frontseitige, insbesondere glattwandige Stirnwand (22a ,22b ) des Behälters (9a ,9b ), insbesondere unter Belassen eines geringfügigen Spaltes (26 ) angrenzt. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprungsabschnitt (
30 ) nach unten vorspringend an einer Wand (32 ), insbesondere Bodenwand (33 ) des Behälters (9a ,9b ) angeordnet ist. - Kältegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprungsabschnitt (
30 ) als eine randseitig an dem Behälter (9a ,9b ) angebrachte Vorsprungsleiste (31 ) ausgebildet ist. - Kältegerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprungsabschnitt (
30 ) eine an den Querschnitt der Nut (28 ) angepasste Querschnittskontur aufweist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprungsabschnitt (
30 ) bzw. die Vorsprungsleiste (31 ) an einem rückwärtigen, der inneren Rückwand (17c ) des Kälteraums (4 ,4a ,4b ) zugewandten bodenseitigen ersten Rand (34 ) des Behälters (9a ,9b ) angeordnet ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (
9a ,9b ) hinterschnittslos, insbesondere grifflos und/oder glattwandig ausgebildet ist. - Kältegerät nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (
9a ,9b ) an einem dem Vorsprungsabschnitt (30 ) bzw. der Vorsprungsleiste (31 ) gegenüberliegendem bodenseitigen zweiten Rand (37 ) wenigstens einen an die Höhe des Vorsprungsabschnitt (30 ) bzw. die Vorsprungsleiste (31 ) angepassten Standfuß (38 ) ausweist.
Priority Applications (6)
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