DE29903787U1 - Schutzplankenanordnung - Google Patents
SchutzplankenanordnungInfo
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Description
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111/38173-001
ROLF BOCKERMANN DIPL-ING.
PETER KSOLL DR.-ING. DIPL-ING.
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MANDATAIRES AGREES EUROPEEN
Bergstraße 159 44791 BOCHUM
Postfach 102450 44724 BOCHUM
02.03.1999 XR/Mo
SPIG Schutzplanken-Produktions-Gesellschaft mbH & Co. KG
Schmelzer Straße 7, 66839 Schmelz-Limbach
Die Schutzplankenanordnungen neben den Fahrbahnen von Kraftfahrzeugstraßen berücksichtigen in der überwiegenden
Mehrzahl der Fälle nur das Sicherheitsbedürfnis von Autofahrern, selten das von motorisierten Zweiradfahrern. Zu
Fall gekommene Motorradfahrer können, wenn sie Glück haben, unter den in einem bestimmten vertikalen Abstand vom
Boden angeordneten Leitplankensträngen durchrutschen. Da aber die aus einzelnen Schüssen bestehenden Leitplankenstränge
von Pfosten getragen werden, die seitlich neben den Fahrbahnen in den Boden eingelassen sind und in der
Regel einen Abstand von 2 m zueinander haben, ist es wahrscheinlicher, dass zu Fall gekommene Motorradfahrer
gegen einen Pfosten prallen und sich erheblich verletzen können. Dies geht bis zum Verlust von Gliedmaßen.
Um diesen Nachteilen zu begegnen, hat man vorzugsweise in Kurven von Kraftfahrzeugstraßen den Höhenbereich der Pfo-
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UST-IdNr.: DE 124146411
sten zwischen einem Leitplankenstrang und dem Boden mit
Kunststoffpuffern ummantelt. Solche Kunststoffpuffer können
zwar den Aufprall von Motorradfahrern dämpfen, einen grundsätzlichen Schutz im Hinblick auf keine oder doch
nur geringe Verletzungen können sie indessen nicht gewährleisten .
Zur Vermeidung auch dieser Nachteile ist im Rahmen der Broschüre "DISPOSITIFS DE RETENUE DES VEHICULES" des
französischen Verkehrsministeriums, Seite 41, Abschnitt 1.3.3. ein Vorschlag unterbreitet worden, im Höhenbereich
zwischen einem auf ein Kraftfahrzeug abgestellten Leitplankenstrang
und dem Boden einen zusätzlichen Leitplankenstrang vorzusehen. Zu diesem Zweck werden an die den
oberen Leitplankenstrang tragenden und mit den Pfosten verbundenen Konsolen nach unten ragende S-förmige Traglaschen
befestigt, an denen dann aus Schüssen bestehende im Querschnitt trapezförmige Leitplankenstränge mit Schrauben
festgelegt werden. Die beiden Leitplankenstränge sind nicht miteinander verbunden.
Aufgrund der Anordnung eines zweiten unteren Leitplankenstrangs konnten zwar die tödlichen Unfälle und auch die
Unfälle mit Verstümmelungen der Gliedmaßen reduziert werden, es blieb jedoch ein großes Verletzungsrisiko für gestürzte
Motorradfahrer an den scharfen Kanten der Leitplankenstränge bestehen.
Der Erfindung liegt ausgehend vom Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, eine Schutzplankenanordnung zu schaffen,
die sowohl Kraftfahrzeuginsassen als auch Motorradfahrern einen angemessenen Schutz gewährleistet, wenn
diese von der Fahrbahn abkommen. Schnittwunden waren die Folge.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den Merkmalen des Anspruchs 1.
Danach weisen sowohl der obere Leitholm als auch die untere Gleitwand auf ihre speziellen Funktionen abgestimmte
Ausbildungen auf. Außerdem ist eine gezielte Relativzuordnung vorgesehen.
Der Leitholm besitzt einen in der Vertikalen C-förmigen Querschnitt. Er setzt sich aus einer vertikalen Frontseite,
einer horizontalen Oberseite, einer horizontalen Unterseite sowie zwei von der Oberseite bzw. der Unterseite
nach unten bzw. nach oben abstehenden, in einer gemeinsamen Vertikalebene verlaufenden Längsleisten zusammen.
Die Höhe des Leitholms entspricht etwa dem Zweieinhalb- bis Dreifachen seiner Breite. Diese Gestaltung gewährleistet
eine große Pufferwirkung mit hohem Stoßabsorptionsvermögen .
Die sich im wesentlichen vertikal erstreckende Gleitwand schließt sich unmittelbar an den Leitholm an. Auf diese
Weise existiert zwischen dem Leitholm und der Gleitwand kein Spalt mit Längskanten, an denen sich ein Motorradfahrer
verletzen könnte. Vielmehr liegt eine glatte geschlossene Wand von der Oberseite des Leitholms bis unmittelbar
in Bodennähe vor.
Hierbei übernimmt der Leitholm das Auffangen und Weiterlenken von Kraftfahrzeugen, und zwar auch Lastkraftwagen,
während die wesentlich nachgiebiger gestaltete Gleitwand unterhalb des Leitholms einen gestürzten Motorradfahrer
federnd nachgiebig auffängt und ihn vor relevanten Verletzungen schützt. Schnittverletzungen werden ausgeschlossen.
Leitholm und Gleitwand können gemäß Anspruch 2 so einander zugeordnet sein, dass ihre Frontseiten in derselben
vertikalen Ebene verlaufen.
Vorstellbar ist gemäß Anspruch 3 aber auch eine Ausführungsform, bei welcher die Frontseite der Gleitwand gegenüber
der Frontseite des Leitholms in Richtung zu den Pfosten versetzt ist.
Auf diese Weise ist es dann gemäß Anspruch 4 möglich, die fahrbahnseitigen oberen und unteren Übergänge von der
Frontseite des Leitholms auf dessen Oberseite und Unterseite gerundet oder fasenartig gebrochen auszubilden.
Eine solche Ausgestaltung vermittelt dem Leitholm neben einer höheren Stabilität zusätzlich eine verbesserte Optik.
Die Gleitwand ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 5 mittels Sollbruchschrauben an der Unterseite
des Leitholms befestigt. Zu diesem Zweck ist der obere Längskantenbereich jedes Schusses der Gleitwand um 90° in
Richtung zu den Pfosten abgekantet. Dieser Längskantenbereich wird dann über die Sollbruchschrauben mit der Unterseite
des Leitholms verbunden. Zusätzlich ist es in diesem Zusammenhang möglich, in der Unterseite des Leitholms
quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Langlöcher vorzusehen. Hierdurch kann die Gleitwand bei einem Aufprall
eines Motorradfahrers zunächst in Richtung auf die Pfosten nachgeben, ohne dass die Sollbruchschrauben
reißen. Erst wenn auf diese eine derartige Belastung ausgeübt wird, dass ihre vorgesehene Bruchkraft überwunden
wird, übernehmen sie die ihnen zugedachte Funktion.
Nach Anspruch 6 ist die Gleitwand zweckmäßig durch Distanzlaschen an den Pfosten festgelegt. Diese sich horizontal
erstreckenden Distanzlaschen sichern die Lage
der Gleitwand. Sie befinden sich im etwa mittleren Höhenbereich der Gleitwand.
Es ist gemäß Anspruch 7 von Vorteil, wenn die Distanzlaschen mittels Sollbruchschrauben an der Gleitwand
und/oder an den Pfosten festgelegt sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Distanzlaschen
wird in den Merkmalen des Anspruchs 8 gesehen. Auf diese Weise kann sich die Gleitwand problemlos von
den Pfosten lösen, wenn diese unter der Wucht eines aufprallenden Fahrzeugs umgebogen werden.
Damit die Motorradfahrer im Falle eines Sturzes auch in
der Nähe des Bodens keinen Gefährdungen ausgesetzt sind, ist nach Anspruch 9 der untere Langskantenbereich der
Gleitwand zu den Pfosten hin abgewinkelt. Die Längskante selber kann zusätzlich noch gerundet sein.
Zur Versteifung der Gleitwand ist nach Anspruch 10 im mittleren bis oberen Höhenbereich eine zur Fahrbahn hin
vorspringende Längssicke vorgesehen. Diese kann sich insbesondere im Höhenbereich zwischen den Distanzlaschen und
der Unterseite des Leitholms erstrecken.
Die Befestigung des Leitholms an den Pfosten erfolgt entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 11 über rückseitig
des Leitholms angeordnete vertikale Stegbleche, die über Sollbruchschrauben mit den Pfosten verbunden sind. Vorteilhaft
sind an jedem Stegblech im Abstand übereinander zwei Sollbruchschrauben derart angeordnet, dass diese bei
einem Aufprall eines Kraftfahrzeugs gezielt nacheinander reißen. Insbesondere bei einem Anprall eines Lastkraftwagens
wird hierdurch erreicht, dass der Leitholm sich von den Pfosten lösen kann, wenn die Pfosten umgebogen wer-
-&bgr;der Leitholm aber dennoch in ungefähr der alten Höhe
als Fangstrang für den Lastkraftwagen verbleibt.
Die Stegbleche können nach Anspruch 12 zwischen die in einer gemeinsamen Vertikalebene verlaufenden rückseitigen
oberen und unteren Längsleisten des C-förmigen Leitholms eingegliedert sein. Zweckmäßig sind sie dort eingeschweißt
.
Denkbar ist es nach Anspruch 13 aber auch, dass die Stegbleche auf den in einer gemeinsamen Vertikalebene verlaufenden
rückseitigen oberen und unteren Längsleisten des Leitholms befestigt sind. Auch in diesem Fall werden die
Stegbleche mit den Längsleisten verschweißt.
Damit der Leitholm bei einem Auffahrunfall besser entlang
der Pfosten gleiten kann, sind gemäß Anspruch 14 zwischen die Stegbleche und die Pfosten die Sollbruchschrauben umgreifende
Kunststoffscheiben eingegliedert. Dies sind insbesondere U-förmige Kunststoffscheiben, die bei der
Montage von der Seite her auf die Sollbruchschrauben geschoben werden können.
Die die Leitholme tragenden Pfosten können im Prinzip jeden gängigen Querschnitt aufweisen. Zweckmäßig ist es
aber nach Anspruch 15, dass die Pfosten einen C-förmigen Querschnitt aufweisen. Mit der längeren Querschnittsachse
erstrecken sich diese Pfosten dann quer zur Fahrbahn. Dies ermöglicht es, die Schmalseiten der Pfosten zur
Festlegung des Leitholras zu nutzen, während die Breitseiten
der Befestigung der Distanzlaschen dienen.
Die Pfosten sind nach Anspruch 16 an den oberen Enden mit
Kunststoffkappen abgedeckt. Folglich sind auch hier keine Schnittkanten mehr vorhanden.
Schließlich ist es entsprechend den Merkmalen des Anspruchs
17 noch von Vorteil, dass die Schüsse des Leitholms und der Gleitwand durch Abwinklungen in der Horizontalen
zulassende Stoßkörper bzw. Stoßlaschen kuppelbar sind. Durch eine entsprechende Langlochgestaltung können
auf diese Art und Weise in Verbindung mit ggf. kürzeren Schüssen für die Leitholme und die Gleitwand vergleichsweise
enge Kurven bzw. geringe Radien erzielt werden.
Die erfindungsgemäße Anordnung kann selbstverständlich
nur einseitig einer Fahrbahn oder an beiden Seiten vorgesehen sein. Auch eine doppelte Anordnung auf einem Mittelstreifen
ist denkbar. Hierbei können die Leitholme und Gleitwände für jede Fahrbahn an getrennten Pfosten oder
an denselben Pfosten festgelegt sein, je nachdem, wie breit der Mittelstreifen ist.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 in der Frontalansicht von einer Fahrbahn her gesehen einen Längenabschnitt einer Schutzplankenanordnung
für eine Kraftfahrzeugstraße;
Figur 2 die Darstellung der Figur 1 in der Draufsicht;
Figur 3 in vergrößertem Maßstab einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 1
entlang der Linie III-III;
Figur 4 einen horizontalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 3 entlang der Linie IV-IV;
Figur 5 in vergrößertem Maßstab eine Frontalansicht
auf einen Schuss eines Leitholms der Schutzplankenanordnung der Figuren 1 bis 3;
Figur 6 einen vertikalen Schnitt durch die Darstellung der Figur 5 entlang der Linie VI-VI und
Figur 7 eine Draufsicht auf die Darstellung der Figur 5 gemäß dem Pfeil VII.
In den Figuren 1 bis 3 ist mit 1 eine Schutzplankenanordnung für eine Kraftfahrzeugstraße bezeichnet. Diese
Schutzplankenanordnung 1 befindet sich insbesondere an kurvenreichen Strecken mit starkem Motorradverkehr.
Die Schutzplankenanordnung 1 weist in zwei übereinander liegenden Ebenen einen aus einzelnen Schüssen 2 zusammengesetzten
oberen Leitholm 3 und einen unteren Zweiradschutz in Form einer aus Einzelschüssen 4 bestehenden
Gleitwand 5 auf.
Der Leitholm 3 ist im vertikalen Querschnitt C-förmig profiliert. Er setzt sich aus einer Frontseite 6, einer
Oberseite 7, einer Unterseite 8, zwei die Frontseite 6 mit der Oberseite 7 bzw. der Unterseite 8 verbindenden
Fasen 9 und zwei rückseitigen Längsleisten 10 zusammen, die sich in einer gemeinsamen Vertikalebene erstrecken
und von der Oberseite 7 bzw. der Unterseite 8 abgekantet sind.
Ein derartiger Leitholm 3 ist hinsichtlich eines einzelnen Schusses 2 auch in den Figuren 5 bis 7 erkennbar.
Die Kopplung zweier Schüsse 2 des Leitholms 3 erfolgt durch Stoßkörper 11, die einen zum Leitholm 3 kongruenten
Querschnitt aufweisen. Zur Verbindung sind in dem Stoß-
körper 11 in Längsrichtung des Leitholms 3 verlaufende
Langlöcher 12 vorgesehen, während endseitig des Schusses 2 Bohrungen 13 angeordnet sind. Durch die Bohrungen 13
und Langlöcher 12 werden Verbindungsschrauben 14 gesteckt und auf diese Art und Weise die Schüsse 2 miteinander
verbunden (Figuren 1 und 2).
Durch das Spiel der Stoßkörper 11 endseitig der Schüsse 2 in Verbindung mit den Langlöchern 12 können Radien hergestellt
werden. Bei besonders engen Kurven sind speziell gekrümmte Stoßkörper einzusetzen.
Quergerichtete Langlöcher 15 in den Unterseiten 8 dienen in nachstehend noch näher erläuterter Weise der Verbindung
des Leitholms 3 mit der Gleitwand 5 (Figur 7).
Die Schüsse 2 des Leitholms 3 werden an im Querschnitt C-förmigen Pfosten 16 festgelegt, die in den Boden 17 neben
einer Fahrbahn eingelassen sind (Figuren 1 bis 4). Für diese Verbindung sind entweder gemäß Figur 3 zwischen die
rückseitigen oberen und unteren Längsleisten 10 des Leitholms 3 Stegbleche 18 eingegliedert oder es sind entsprechend
den Darstellungen der Figuren 5 und 6 Stegbleche 18 außenseitig der Längsleisten 10 befestigt.
Die Stegbleche 18 weisen im Abstand übereinander horizontale Langlöcher 19 auf (Figur 5). Diese Langlöcher 19
werden von Sollbruchschrauben 20 durchsetzt, die dann den Leitholm 3 bzw. die Schüsse 2 mit den Pfosten 16 verbinden
(Figuren 1 und 3).
Außerdem lässt die Figur 3 noch erkennen, dass zwischen die Stegbleche 18 und die Pfosten 16 die Sollbruchschrauben
20 umgreifende U-förmige Kunststoffscheiben 21 eingegliedert sind.
- &iacgr;&ogr; -
Aus der Figur 5 ist ferner zu erkennen, dass neben dem der Verbindung des Leitholms 3 mit dem Pfosten 16 dienenden
Stegblechen 18 weitere der Aussteifung dienende Stegbleche 39 vorgesehen sind. Auch diese Stegbleche 39 können
zwischen die Längsleisten 10 oder außenseitig auf die Längsleisten 10 geschweißt sein.
Kopfseitig sind die Pfosten 16 mit Kunststoffkappen 22
abgedeckt. In den Figuren 1 und 2 sind diese Kunststoffkappen 22 nicht dargestellt.
Die ebenfalls aus Einzelschüssen 4 bestehende Gleitwand 5 erstreckt sich unterhalb des Leitholms 3, und zwar unmittelbar
an dem Übergang von der Fase 9 auf die Unterseite 8 (Figuren 1 bis 4). Der obere Längskantenbereich 2 3 der
Gleitwand 5 ist unter 90° in Richtung auf die Pfosten 16 abgewinkelt. Dieser Längskantenbereich 2 3 ist dann über
Sollbruchschrauben 24 mit der Unterseite 8 des Leitholms 3 verbunden. Die Langlöcher 15 in der Unterseite 8 dienen
gemäß dem Pfeil PF der Relativverlagerung der Gleitwand 5 zum Leitholm 3.
Beim Ausführungsbeispiel ist die Frontseite 38 der Gleitwand
5 gegenüber der Frontseite 6 des Leitholms 3 in Richtung zu den Pfosten 16 versetzt angeordnet. Beide
Frontseiten 6 und 38 können aber auch in derselben Vertikalebene liegen.
Der untere Längskantenbereich 25 der Gleitwand 5 ist unter etwa 45° in Richtung auf die Pfosten 16 abgewinkelt.
Die Längskante 26 kann gerundet sein.
Die Gleitwand 5 ist über L-förmige Distanzlaschen 27 (Figuren 3 und 4) mit den Pfosten 16 verbunden. Die kurzen
Schenkel 28 der Distanzlaschen 27 sind über Sollbruchschrauben 2 9 mit der Gleitwand 5 verbunden. In den
langen Schenkeln 30 sind Langlöcher 31 vorgesehen, welche in die der Gleitwand 5 abgewandten Stirnenden 32 auslaufen.
Über diese Langlöcher 31 werden die Distanzlaschen 27 mit den Breitseiten 33 der Pfosten 16 über Sollbruchschrauben
34 verbunden.
Zur Verbindung der Einzelschüsse 4 der Gleitwand 5 sind aus der Figur 1 erkennbare Stoßlaschen 35 vorgesehen.
Diese werden mittels Verbindungsschrauben 36 an den Einzelschüssen
4 befestigt.
Im Höhenbereich zwischen der Unterseits 8 des Leitholms 3 und den Distanzlaschen 27 sind die Einzelschüsse 4 der
Gleitwand 5 durch eine zur Fahrbahn vorkragende Längssicke 37 versteift.
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- 15 -
1 - Schutzplankenanordnung
2 - Schüsse &ngr;.
3 - Leitholm
4 - Einzelschüsse v.
5 - Gleitwand
6 - Frontseite v.
7 - Oberseite v.
8 - Unterseite v.
9 - Fasen
10 - Längsleisten
11 - Stoßkörper
12 - Langlöcher
13 - Bohrungen
14 - Verbindungsschrauben
15 - Langlöcher
16 - Pfosten
17 - Boden
18 - Stegbleche
19 - Langlöcher
20 - Sollbruchschrauben
21 - Kunststoffscheiben
22 - Kunststoffkappen
2 3 - oberer Längskantenbereich v. 5
24 - Sollbruchschrauben
25 - unterer Längskantenbereich v. 5
26 - Längskante v.
27 - Distanzlaschen
28 - kurze Schenkel v.
29 - Sollbruchschrauben
30 - lange Schenkel v.
31 - Langlöcher in 30
32 - Stirnenden v. 30
33 - Breitseiten v.
34 - Sollbruchschrauben
35 - Stoßlaschen f. 4
36 - Verbindungsschrauben
37 - Längssicke in 5
38 - Frontseite v. 5
39 - Stegbleche
PF - Pfeil
Claims (17)
1. Schutzplankenanordnung für eine Kraftfahrzeugstraße, die in zwei übereinander liegenden Ebenen einen aus
einzelnen Schüssen (2) zusaininengesetzen und von in
den Boden (17) neben einer Fahrbahn eingelassenen Pfosten (16) getragenen oberen Leitholm (3) und einen
unteren Zweiradschutz in Form einer aus Einzelschüssen (4) bestehenden Gleitwand (5) aufweist, wobei der
Leitholm (3) im vertikalen Querschnitt C-förmig profiliert und zur Fahrbahn hin geschlossen ausgebildet
ist, während die sich im wesentlichen vertikal erstreckende Gleitwand (5) unmittelbar an den Leitholm
(3) anschließt.
2. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 1, bei welcher die Frontseiten (6, 38) des Leitholms (3) und der
Gleitwand (5) in derselben vertikalen Ebene verlaufen.
3. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 1, bei welcher die Frontseite (38) der Gleitwand (5) gegenüber der
Frontseite (6) des Leitholms (3) in Richtung zu den Pfosten (16) versetzt ist.
4. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
3, bei welcher die fahrbahnseitigen oberen und unteren Übergänge (9) von der Frontseite (6) des Leitholms
(3) auf dessen Oberseite (7) und Unterseite (8) gerundet oder fasenartig gebrochen sind.
- 13 -
5. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, bei wecher die Gleitwand (5) mittels Sollbruchschrauben (24) an der Unterseite (8) des Leitholms
(3) befestigt ist.
6. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, bei welcher die Gleitwand (5) durch Distanzlaschen (27) an den Pfosten (16) festgelegt ist.
7. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 6, bei welcher die Distanzlaschen (27) mittels Sollbruchschrauben
(29, 34) an der Gleitwand (5) und/oder an den Pfosten (16) festgelegt sind.
8. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 6 oder 7, bei welcher die Distanzlaschen (27) im Bereich der
Pfosten (16) mit in ihre der Gleitwand (5) abgewandten Stirnenden (32) auslaufenden Langlöchern (31)
versehen sind.
9. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, bei welcher der untere Längskantenbereich (25) der Gleitwand (5) zu den Pfosten (16) hin abgewinkelt
ist.
10. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 6 bis
9, bei welcher im mittleren bis oberen Höhenbereich der Gleitwand (5) eine zur Fahrbahn hin vorspringende
Längssicke (37) vorgesehen ist.
11. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, bei welcher rückseitig des Leitholms (3) vertikale Stegbleche (18) vorgesehen sind, die über Sollbruchschrauben
(20) mit den Pfosten (16) verbunden sind.
&igr; · i
- 14 -
12. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 11, bei welcher die Stegbleche (18) zwischen die in einer gemeinsamen
Vertikalebene verlaufenden rückseitigen oberen und unteren Längsleisten (10) des Leitholms (3) eingegliedert
sind.
13. Schutzplankenanordnung nach Anspruch 11, bei welcher
die Stegbleche (18) außenseitig auf den in einer gemeinsamen Vertikalebene verlaufenden rückseitigen
oberen und unteren Längsleisten (10) des Leitholms (3) befestigt sind.
14. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei welcher zwischen die Stegbleche (18) und
die Pfosten (16) die Sollbruchschrauben (20) umgreifende Kunststoffscheiben (21) eingegliedert sind.
15. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, bei welcher die Pfosten (16) einen C-förmigen Querschnitt aufweisen.
16. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
15, bei welcher die oberen Enden der Pfosten (16) mit Kunststoffkappen (22) abgedeckt sind.
17. Schutzplankenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, bei welcher die Schüsse (2, 4) des Leitholms (3) und der Gleitwand (5) durch Abwinklungen in der Horizontalen
zulassende Stoßkörper (11) bzw. Stoßlaschen (35) kuppelbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29903787U DE29903787U1 (de) | 1999-03-03 | 1999-03-03 | Schutzplankenanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29903787U DE29903787U1 (de) | 1999-03-03 | 1999-03-03 | Schutzplankenanordnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29903787U1 true DE29903787U1 (de) | 1999-05-27 |
Family
ID=8070219
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29903787U Expired - Lifetime DE29903787U1 (de) | 1999-03-03 | 1999-03-03 | Schutzplankenanordnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29903787U1 (de) |
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| EP1184515A1 (de) * | 2000-08-25 | 2002-03-06 | Sec Envel S.à.r.l. | Schutzeinrichtung für Fahrbahnen versehen mit mindenstens einem Schutzschirm |
| EP1455020A1 (de) * | 2003-03-06 | 2004-09-08 | Profil R | Befestigungsvorrichtung eines Schutzschirmes für eine Leitplanke |
| EP1621676A1 (de) * | 2004-07-30 | 2006-02-01 | SGGT Strassenausstattungen GmbH | Passive Schutzeinrichtung |
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-
1999
- 1999-03-03 DE DE29903787U patent/DE29903787U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990708 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020424 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20050304 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070302 |
|
| R071 | Expiry of right |