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DE20106675U1 - Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege für Kraftfahrzeuge

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DE20106675U1
DE20106675U1 DE20106675U DE20106675U DE20106675U1 DE 20106675 U1 DE20106675 U1 DE 20106675U1 DE 20106675 U DE20106675 U DE 20106675U DE 20106675 U DE20106675 U DE 20106675U DE 20106675 U1 DE20106675 U1 DE 20106675U1
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DE
Germany
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longitudinal channels
guard rails
shaped
flat
guard
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DE20106675U
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English (en)
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SPIG Schutzplanken Produktions GmbH and Co KG
Original Assignee
SPIG Schutzplanken Produktions GmbH and Co KG
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Description

Ihr Zeichen
:©LL
PATENTANWÄLTE
128/39322-001
ROLF BOCKERMANN DIPL-ING.
PETER KSOLL DR.-ING. DIPL.-ING.
ZUGELASSENBEIM
EUROPÄISCHEN PATENTAMT EUROPEAN PATENT ATTORNEYS MANDATAIRES AGREES EUROPEEN
EUROPEANTRADEMARK ATTORNEYS
Bergstraße 159 D-44791 BOCHUM
Postfach 102450 D-44724 BOCHUM
18.04.2001 XR/Mo
SPIG Schutzplanken-Produktions-Gesellschaft mbH & Co. KG Schmelzer Str. 7. 66839 Schmelz-Limbach
Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege für Kraftfahrzeuge
Während im letzten Jahrzehnt die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle stetig zurückgegangen ist, zeigt die Statistik aber auch, dass die Zahl der Unfälle seitlich der Fahrwege nahezu unverändert geblieben ist. Bei der Auswertung dieser Unfälle wurde deutlich, dass ein besonders hoher Anteil der Unfälle durch Anpralle gegen Bäume bzw. mit Bäumen vergleichbaren Gegenständen geprägt wird.
Aus der Verkehrsunfallkartei geht ferner hervor, dass zur Zeit rund 30 % der Gesamtunfälle zu den sogenannten einseitigen Unfällen gerechnet werden müssen. Von daher betrachtet erlangt die Gestaltung der neben den Fahrwegen liegenden passiven Schutzeinrichtungen in Verbindung mit den Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen eine enorme Bedeutung. Diese Bereiche sind bislang vernachlässigt worden, weil die sogenannten Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen hauptsächlich auf Schnellstraßen (Autobahnen) zugeschnitten sind und die Anwendung dieser Richtlinien insbesondere
auf alleeartige Straßen (Landstraßen) nur in einem beschränkten Umfang vorgenommen werden kann. Aufgrund dessen sind bisher nur wenige Versuche unternommen worden, Autofahrer bei der Benutzung von Fahrwegen, die von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumt werden, in einem ausreichenden Maße zu schützen.
Hierzu bieten sich die seitlich von Fahrwegen gebräuchlichen Schutzplankenanordnungen an. Damit diese jedoch ihre Funktion einwandfrei erfüllen können, müssen sie so ausgelegt werden, dass sie bei einem Anprall durch ein Kraftfahrzeug seitlich unter Sackbildung begrenzt ausweichen können. Säumen jedoch Bäume oder vergleichbare Gegenstände einen Fahrweg, kann diese spezielle Eigenart der Schutzplankenanordnungen in der Regel nicht genutzt werden, weil ein Ausbeulen durch die Bäume oder vergleichbare Gegenstände behindert wird.
Der Erfindung liegt - ausgehend vom Stand der Technik-die Aufgabe zugrunde, eine Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die unter Integration der bekannten Schutzplanken und der diese tragenden Pfosten den Kraftfahrern ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bei einem Aufprallunfall gewährleistet.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
Im Hinblick auf den Sachverhalt, dass zur Bereitstellung eines breiten Fahrwegs die Bäume oder vergleichbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Fahrwegs liegen, schafft die Erfindung durch die Zuordnung von Verstärkungsprofilen zu den bekannten, im Querschnitt im wesentlichen W-förmig profilierten, schussweise zusammengesetzten Schutzplanken die Voraussetzungen dafür, dass die Schutzplankenanordnung eine möglichst geringe Ausbeulung erfährt, wenn ein Kraftfahrzeug gegen sie prallt. Die schussweise zusammengesetzten Verstärkungsprofile befinden sich zwischen den
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Schutzplanken und den Pfosten und werden gemeinsam mit den Schutzplanken über Sollbruchschrauben mindestens mittelbar an den Pfosten festgelegt. Mindestens mittelbar bedeutet, dass bei etwas größeren Abständen zwischen dem Fahrwegrand und den Bäumen die Schutzplanken mit den Verstärkungsprofilen unter Eingliederung von Abstandshaltern an den Pfosten lagefixiert werden können. Die Verstärkungsprofile weisen im Abstand übereinander liegende Stützleisten auf, mit denen sie in die dem Fahrweg abgewandten Längskanäle der Schutzplanken fassen. Auf diese Weise werden die oberen und unteren Bereiche der Schutzplanken von der dem Fahrweg abgewandten Seite her ausgesteift.
Die Anordnung der Verstärkungsprofile hat darüberhinaus den Vorteil, dass jetzt unter Einhaltung der üblichen Rastermaße hinsichtlich einerseits der Pfostenabstände von 2 bzw. 1,33 Metern und andererseits der Länge der Schutzplanken von in der Regel 4 Metern Schutzplankenanordnungen entlang von Bäumen und vergleichbaren Gegenständen verlegt werden können, ohne dass unmittelbar im Bereich dieser Bäume und Gegenstände Pfosten nur mit einem hohen Aufwand gesetzt werden können. Es ist schließlich zu berücksichtigen, dass gerade in der Nähe von Bäumen deren Wurzeln das Einrammen von Pfosten nicht erlauben, ohne dass die Bäume Schaden erleiden. Mithin kann durch Anwendung der Erfindung auch ein größerer Pfostenabstand von zwei- oder sogar dreimal dem Rastermaß gewählt werden, ohne dass die Schutzplankenanordnung bei einem Aufprall eine unzulässige Ausbeulung erfährt.
Die Erfindung schafft also ein Baumschutzprofil, das auf der einen Seite das Gesamtbild des Schutzplankenverlaufs unter Einbeziehung der Bäume und vergleichbaren Gegenstände optisch nicht beeinträchtigt und dennoch dem Kraftfahrer im Falle eines Aufpralls einen größtmöglichen Schutz gegen Verletzungen bietet.
Der zusätzliche Aufwand durch die Verstärkungsprofile ist vergleichsweise gering, da die Schutzplanken und Pfosten des normalen Standardprogramms benutzt werden können und nur die Verstärkungsprofile zusätzlich eingegliedert werden müssen.
Weisen bei W-förmig profilierten Schutzplanken die Längskanäle einen wannenförmigen Querschnitt mit Flachböden auf, die in einer Ebene verlaufen (Schutzplanke B gemäß den Richtlinien), so besitzen entsprechend den Merkmalen des Schutzanspruchs 2 die Verstärkungsprofile einen C-förmigen Querschnitt mit einem flachen Basissteg und L-förmigen Stützleisten. Hierbei sind die freien Schenkel der Stützleisten einander zugewandt und sie liegen auch in einer Ebene. Diese Schenkel kontaktieren dann die Flachböden der Längskanäle auf der dem Fahrweg abgewandten Seite. Auch werden die Verstärkungsprofile mit den Schutzplanken über die Schenkel und die Flachböden miteinander verschraubt. Zu diesem Zweck gelangen insbesondere Linsenkopfschrauben zur Anwendung, die fahrwegseitig einen flach gewölbten Kopf besitzen und von daher gesehen nur unwesentlich über die Flachseiten der Schutzplanken vorstehen. Die Muttern befinden sich innenseitig der Verstärkungsprofile zwischen den freien Schenkeln der Stützleisten und dem flachen Basissteg.
Gemäß Schutzanspruch 3 überlappen sich die Enden der Schutzplanken an den Stößen von zwei aufeinander folgenden Schutzplanken mit Flachböden aufweisenden Längskanälen und sind über die Flachböden miteinander verschraubt. Dies kann wie vorstehend erläutert unter gleichzeitiger Verbindung mit den Verstärkungsprofilen erfolgen. Je nach den Pfostenabständen kann eine Verbindung der sich überlappenden Enden der Schutzplanken auch ohne gleichzeitige Kopplung mit den Verstärkungsprofilen durchgeführt werden.
Die Weiterbildung gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 4 sieht vor, dass an den Stößen der mit den Stirnseiten stumpf voreinander stehenden
C-förmigen Verstärkungsprofile deren Enden von der dem Fahrweg abgewandten Seite her durch U-förmige Stoßlaschen übergriffen und die Basisstege der Verstärkungsprofile sowie die an die Basisstege angrenzenden Schenkel ihrer Stützleisten mit den Stegen und den Schenkeln der Stoßlaschen verschraubt sind. Bei dieser Verbindung werden bevorzugt ebenfalls Schrauben mit flachen linsenartigen Köpfen verwendet, wobei die Muttern und notwendigen Scheiben im Innern der Verstärkungsprofile liegen.
Die Verbindungsbereiche der Verstärkungsprofile mit den Schutzplanken liegen bevorzugt im Bereich der Pfosten. Vorteilhaft ist jedem Verstärkungsprofil ein Verbindungsbereich zugeordnet. Die Stöße der Schutzplanken sind zu den Stößen der Verstärkungsprofile in Längsrichtung der Schutzplankenanordnung versetzt. Sollbruchschrauben sind an jedem Pfosten vorgesehen.
Weisen die Längskanäle der Schutzplanken einen V-förmigen Querschnitt mit gerundeten Böden auf (Schutzplanke A gemäß den Richtlinien), so besitzen nach Schutzanspruch 5 die Verstärkungsprofile einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem flachen Basissteg und trapezförmig abgekanteten Stützleisten. Hierbei sind dann die einander abgewandten, vom Fahrweg weg gerichteten Flansche der Stützleisten an die Neigung der die Längskanäle der Schützplanken außenseitig begrenzenden Schenkel angepasst und mit diesen flächig verschraubt. Die Verschraubungen umfassen wieder Linsenkopfschrauben, wobei die Muttern und Scheiben sich zwischen den Flanschen der trapezförmig gestalteten Stützleisten befinden.
Gemäß Schutzanspruch 6 überlappen sich die Enden der Schutzplanken an den Stößen von zwei aufeinander folgenden Schutzplanken mit V-förmigen Längskanälen und die die Längskanäle innenseitig begrenzenden Schenkel sind dann miteinander verschraubt. Auch hierbei werden bevorzugt Linsenkopfschrauben verwendet. Die Muttern und Scheiben liegen in den Längskanälen.
Gemäß den Merkmalen des Schutzanspruchs 7 sind an den Stößen der mit ihren Stirnseiten stumpf voreinander stehenden U-förmigen Verstärkungsprofile ihre Enden von der dem Fahrweg abgewandten Seite her durch U-förmige Stoßlaschen übergriffen. Die Schenkel der Stoßlaschen sind dann mit den an die Basisstege der Verstärkungsprofile angrenzenden Flanschen der Stützleisten unter Einsatz von Linsenkopfschrauben verschraubt. Die Muttern und Scheiben liegen in den Verstärkungsprofilen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 in der Perspektive einen Längenabschnitt einer Schutzplankenanordnung;
Figur 2 in vergrößertem Maßstab eine Stirnansicht auf die Schutzplankenanordnung der Figur 1 in Richtung des Pfeils Il gesehen;
Figur 3 in der Perspektive einen Montagezustand einer Schutzplankenanordnung gemäß einer weiteren Ausführungsform;
Figur 4 in der Perspektive die Schutzplankenanordnung der Figur 3 im zusammengebauten Zustand;
Figur 5 in vergrößertem Maßstab einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 3 entlang der Linie V-V in Richtung der Pfeile Va gesehen;
Figur 6 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 3
entlang der Linie Vl-Vl in Richtung der Pfeile VIa gesehen;
Figur 7 in perspektivischer Darstellung einen Längenabschnitt einer
Schutzplankenanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform;
• «
Figur 8 in vergrößertem Maßstab eine Stirnansicht auf die Schutzplankenanordnung der Figur 7 in Richtung des Pfeils VIII gesehen;
Figur 9 in perspektivischer Darstellung einen Längenabschnitt einer Schutzplankenanordnung gemäß einer vierten Ausführungsform während eines Montagezustands;
Figur 10 in perspektivischer Darstellung die Schutzplankenanordnung der Figur 9 nach der Montage;
Figur 11 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 9 entlang der Linie Xl-Xl in Richtung der Pfeile XIa gesehen und
Figur 12 einen vertikalen Querschnitt durch die Darstellung der Figur 9 entlang der Linie XII-XII in Richtung der Pfeile XIIa gesehen.
Bei dem in der Figur 1 veranschaulichten Längenabschnitt einer Schutzplankenanordnung 1 handelt es sich um eine Sicherheitseinrichtung, die seitlich eines von nicht näher dargestellten Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumten Fahrwegs 2 für Kraftfahrzeuge angeordnet wird.
Die Schutzplankenanordnung 1 umfasst (Figuren 1 und 2) in den Boden 3 gerammte Pfosten 4 mit einem sigmaförmigen Querschnitt. An den oberen Enden der Pfosten 4 sind sich horizontal erstreckende kurze Abstandshalter 5 mit Schrauben 6 lösbar befestigt.
Rückseitig der Abstandshalter 5 ist ein leistenartiger Zugstrang 7 angeschraubt, der eine zu den Abstandshaltern 5 hin konkave Wölbung aufweist.
Bei der Schutzplankenanordnung 1a der Figuren 3 und 4 fehlen die horizontalen Abstandshalter 5 und auch der Zugstrang 7. Ansonsten bestehen zwischen den Schutzplankenanordnungen 1 und 1a keine Unterschiede.
Auf den dem Fahrweg 2 zugewandten Stirnseiten der Abstandshalter 5 bzw. auf den dem Fahrweg 2 zugewandten Schmalseiten 8 der Pfosten 4 (Figu-
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ren 3 bis 6) sind schussweise zusammengesetzte Verstärkungsprofile 9 U-förmigen Querschnitts vorgesehen. Die Verstärkungsprofile 9 umfassen jeweils einen flachen Basissteg 10 sowie oben und unten an den Basissteg 10 angesetzte, trapezförmig abgekantete Stützleisten 11 mit jeweils einem zum Basissteg 10 um 90° abgewinkelten Flansch 12, einem zu diesem Flansch
12 abgewinkelten Flansch 13 und einem die beiden Flansche 12, 13 verbindenden Steg 14.
Die Verstärkungsprofile 9 fassen mit den Stützleisten 11 in zu den Pfosten 4 hin offene V-förmige Längskanäle 15 von schussweise zusammengesetzten, im wesentlichen W-förmig profilierten Schutzplanken 16. Es ist insbesondere der Figur 5 zu entnehmen, dass die einander abgewandten Flansche 13 der Stützleisten 11 eine Neigung aufweisen, die der Neigung der einander abgewandten außenseitigen Schenkel 17 der Schutzplanken 16 entspricht. Die innenseitig die Längskanäle 15 begrenzenden Schenkel 18 sind durch einen mittigen Flachsteg 19 miteinander verbunden. Der Flachsteg 19 und die inneren Schenkel 18 begrenzen einen zum Fahrweg 2 hin offenen Zentralkanal 20. Die Längskanäle 15 haben gerundete Böden 21.
An den Stößen 22 von zwei aufeinander folgenden Schutzplanken 16 (Figuren 5 und 6) überlappen sich deren Enden und sind über die die Längskanäle 15 innenseitig begrenzenden Schenkel 18 durchsetzende Linsenkopfschrauben 23 sowie Muttern 24 und Scheiben 25 miteinander verbunden.
Die Verstärkungsprofile 9 werden über die einander abgewandten Flansche
13 der Stützleisten 11 mit den äußeren Schenkeln 17 der Schutzplanken 16 an den Stößen 22 verbunden. Dabei gelangen ebenfalls Linsenkopfschrauben 23, Muttern 24 und Scheiben 25 zum Einsatz Die Muttern 24 und Scheiben 25 liegen innerhalb der Stützleisten 11.
Die Schutzplanken 16 und die Verstärkungsprofile 9 werden über die Flachstege 19 sowie die Basisstege 10 entweder mit an den fahrwegseitigen
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Stirnseiten der Abstandshalter 5 vorgesehenen Blechen 26 (Figur 2) oder direkt mit den dem Fahrweg 2 zugewandten Schmalseiten 8 der Pfosten 4 über Sollbruchschrauben 27, Muttern 28 und Scheiben 29 verbunden.
Die Verstärkungsprofile 9 liegen an den Stößen 30 mit ihren Stirnseiten stumpf voreinander. Ihre Enden werden von der dem Fahrweg 2 abgewandten Seite her durch U-förmige Stoßlaschen 31 übergriffen (Figuren 3, 4 und 6). Die Verbindung der Stoßlaschen 31 mit den Enden der Verstärkungsprofile 9 erfolgt über die Schenkel 32 der Stoßlaschen 31 und die an die Basisstege 10 der Verstärkungsprofile 9 angrenzenden Flansche 12 der Stützleisten 11 durchsetzende Linsenkopfschrauben 23, Muttern 24 und Scheiben 25.
Bei den in den Figuren 7 bis 12 veranschaulichten Ausführungsformen von Schutzplankenanordnungen 1b und 1c, welche prinzipiell den Ausführungsformen der Figuren 1 bis 6 gleichen, werden jedoch Schutzplanken 33 verwendet, deren Längskanäle 34 einen wannenförmigen Querschnitt mit Flachböden 35 aufweisen, die in einer Ebene verlaufen (Figuren 11 und 12). Des Weiteren gelangen Verstärkungsprofile 36 C-förmigen Querschnitts mit einem flachen Basissteg 37 und L-förmigen Stützleisten 38 zum Einsatz, wobei die einander zugewandten freien Schenkel 39 der Stützleisten 38 die Flachböden 35 der Längskanäle 34 der Schutzplanken 33 kontaktieren und mit diesen aneinander liegend verschraubt sind. Auch hier werden wieder Linsenkopfschrauben 23 und Muttern 24 sowie Scheiben 25 eingesetzt (Figur 11).
Die Enden der Schutzplanken 33 überlappen sich an den Stößen 22 und werden hier, wie in den Figuren 9 und 11 erkennbar, über die Flachböden 35 der Längskanäle 34 mit den einander zugewandten Schenkeln 39 der L-förmigen Stützleisten 38 verschraubt.
An den Stößen 30 der mit den Stirnseiten stumpf voreinander stehenden C-förmigen Verstärkungsprofile 36 gelangen U-förmige Stoßlaschen 40 zum
Einsatz. Diese Stoßlaschen 40 werden sowohl über ihre Stege 41 mit den Basisstegen 37 der Verstärkungsprofile 36 als auch über ihre Schenkel 42 mit den an die Basisstege 37 angrenzenden Schenkeln 43 der Stützleisten 38 verschraubt. Auch hier gelangen wieder Linsenkopfschrauben 23 mit Muttern 24 und Scheiben 25 zum Einsatz.
Die Schutzplanken 33 und die Verstärkungsprofile 36 können, wie die Figuren 7 und 8 erkennen lassen, stirnseitig von Abstandshaltern 5 oder entsprechend den Darstellungen der Figuren 9 bis 11 mittels Sollbruchschrauben 27, Muttern 28 und Scheiben 29 direkt an den fahrwegseitigen Schmalseiten 8 der Pfosten 4 angeschraubt werden.
Ansonsten ist noch erkennbar, dass auch bei der Ausführungsform der Figuren 7 bis 12 rückseitig der Pfosten 4 ein Zugstrang 7 mit einem gewölbten Querschnitt zum Einsatz gelangen.
Wie ferner aus den Figuren 11 und 12 zu erkennen ist, werden die Längskanäle 34 durch einen Flachsteg 44 und Schenkel 45 zueinander distanziert, wobei die Schenkel 45 zusammen mit dem Flachsteg 44 einen zum Fahrweg 2 hin offenen Zentralkanal 46 begrenzen.
Bezugszeichenaufstellung
1 - Schutzplankenanordnung 1a- Schutzplankenanordnung 1b- Schutzplankenanordnung 1c- Schutzplankenanordnung
2 - Fahrweg
3- Boden
4 - Pfosten f. 1,1 a-c
5 - Abstandshalter f. 1,1 b 6- Schrauben
7 - Zugstrang f. 1,1 b
8 - Schmalseiten v. 4
9- Verstärkungsprofile f.
10- Basissteg v. 9
11 - Stützleisten v. 9
12- Flansch v. 11
13- Flansch v. 11
14- Steg v. 11
15- Längskanäle v. 16
16 - Schutzplanken v. 1, 1a
17- Schenkel v. 16
18- Schenkel v. 16
19- Flachsteg zw. 18
20- Zentralkanal v. 16 21 - Böden v. 15
22- Stöße v. 16 u. 33
23 - Linsenkopfschrauben
24- Muttern f. 23
25 - Scheiben f. 23
26 - Bleche an 5
i I :
27 - Sollbruchschrauben
28- Muttern
29- Scheiben
30- Stöße v. 9 u. 36
31 - Stoßlaschen v.
32 - Schenkel v. 31
33 - Schutzplanken v. 1b, 1c
34 - Längskanäle v.
35 - Flachböden v.
36 - Verstärkungsprofile f.
37 - Basissteg v. 36
38 - Stützleisten v.
39 - Schenkel v. 38 40- Stoßlaschen f.
41 - Stege v. 40
42 - Schenkel v. 40
43 - Schenkel v. 38
44 - Flachsteg v. 33
45 - Schenkel v. 33
46 - Zentralkanal v.

Claims (7)

1. Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege (2) für Kraftfahrzeuge, die aus im Abstand zueinander angeordneten Pfosten (4) und mit Sollbruchschrauben (27) mindestens mittelbar fahrwegseitig an den Pfosten (4) lösbar festgelegten, schussweise aneinander gesetzten Schutzplanken (16, 33) besteht, welche im wesentlichen W-förmig profiliert sind und zu den Pfosten (4) hin offene, durch einen mittigen Flachsteg (19, 44) als Bestandteil eines zum Fahrweg (2) hin offenen Zentralkanals (20, 46) zueinander distanzierte Längskanäle (15, 34) aufweisen, wobei zwischen den Schutzplanken (16, 33) und den Pfosten (4) mit Stützfeisten (11, 38) in die Längskanäle (15, 34) eingreifende, schussweise zusammen gesetzte Verstärkungsprofile (9, 36) in paralleler Zuordnung vorgesehen und gemeinsam mit den Flachstegen (19, 44) der Schutzplanken (16, 33) an den Pfosten (4) lagefixiert sind.
2. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 1, bei welcher die Längskanäle (34) der Schutzplanken (33) einen wannenförmigen Querschnitt mit Flachböden (35) aufweisen, die in einer Ebene verlaufen, und die Verstärkungsprofile (36) einen C-förmigen Querschnitt mit einem flachen Basissteg (37) und L-förmigen Stützleisten (38) besitzen, wobei die einander zugewandten freien Schenkel (39) der Stützleisten (38) die Flachböden (35) der Längskanäle (34) kontaktieren und mit diesen aneinanderliegend verschraubt sind.
3. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 2, bei welcher an den Stößen (22) von zwei aufeinander folgenden Schutzplanken (33) mit Flachböden (35) aufweisenden Längskanälen (34) sich die Enden der Schutzplanken (33) überlappen und über die Flachböden (35) miteinander verschraubt sind.
4. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 2 oder 3, bei welcher an den Stößen (30) der mit den Stirnseiten stumpf voreinander stehenden C-förmigen Verstärkungsprofile (36) ihre Enden von der dem Fahrweg (2) abgewandten Seite her durch U-förmige Stoßlaschen (40) übergriffen und die Basisstege (37) der Verstärkungsprofile (36) sowie die an die Basisstege (37) angrenzenden Schenkel (43) ihrer Stützleisten (38) mit den Stegen (41) und den Schenkeln (42) der Stoßlaschen (40) verschraubt sind.
5. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 1, bei welcher die Längskanäle (15) der Schutzplanken (16) einen V-förmigen Querschnitt mit gerundeten Böden (21) und die Verstärkungsprofile (9) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einem flachen Basissteg (10) und trapezförmig abgekanteten Stützleisten (11) aufweisen, wobei die einander abgewandten, vom Fahrweg (2) weg gerichteten Flansche (13) der Stützleisten (11) mit den die Längskanäle (15) der Schutzplanken (16) außenseitig begrenzenden Schenkeln (17) flächig verschraubt sind.
6. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 5, bei welcher an den Stößen (22) von zwei aufeinander folgenden Schutzplanken (16) mit V- förmigen Längskanälen (15) sich die Enden der Schutzplanken (16) überlappen und über die die Längskanäle (15) innenseitig begrenzenden Schenkel (18) miteinander verschraubt sind.
7. Schutzplankenanordnung nach Schutzanspruch 5 oder 6, bei welcher an den Stößen (30) der mit ihren Stirnseiten stumpf voreinander stehenden U-förmigen Verstärkungsprofile (9) ihre Enden von der dem Fahrweg (2) abgewandten Seite her durch U-förmige Stoßlaschen (31) übergriffen und die Schenkel (32) der Stoßlaschen (31) mit den an die Basisstege (10) der Verstärkungsprofile (9) angrenzenden Flanschen (12) der Stützleisten (11) verschraubt sind.
DE20106675U 2001-04-19 2001-04-19 Schutzplankenanordnung für von Bäumen oder vergleichbaren Gegenständen gesäumte Fahrwege für Kraftfahrzeuge Expired - Lifetime DE20106675U1 (de)

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