DE29902604U1 - Beiwagen für Kleinkrafträder - Google Patents
Beiwagen für KleinkrafträderInfo
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- Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
Description
Karl-Heinrich Grünig, Haffkruger Weg 5, 22143 Hamburg
■*-
Beiwagen für Kleinkrafträder
Die Erfindung betrifft einen Beiwagen für Kleinkrafträder, Mofas oder dergleichen einspurige
Zweiradfahrzeuge, umfassend ein wenigstens mit einem Laufrad versehenes und einen Beifahrersitz
tragendes Fahrgestell, das lösbar mit dem Zweiradfahrzeug verbindbar ist.
Es sind als Beiwagen bezeichnete Seitenwagen für Kleinkrafträder, insbesondere Motorroller,
bekannt, die mit einem Beifahrersitz ausgestattet sind, um das Kraftrad im Bedarfsfall zur
Beförderung einer weiteren Person zu nutzen. Solche Beiwagen sind zumeist offen, und, soweit
sie überhaupt mit einer Abdeckung versehen sind, bietet diese nur behelfsweise einen
Wetterschutz für den Beifahrer, während der Kraftradfahrer in üblicherweise Umgebungsund
Wettereinflüssen wie bei der Führung des Kraftrades ohne Beiwagen ausgesetzt ist.
Der Erfindung liegen die Ziele zugrunde, einen bei Bedarf mit dem Kraftrad verwendbaren
Beiwagen zu schaffen, der nicht nur einen weiteren Personensitz verfügbar macht, sondern
auch einen Umgebungs- und Wetterschutz sowohl für den Fahrer als auch den Beifahrer gewährleisten
und ein in der Anwendung erweitertes Fahrzeug zur Verfugung stellen soll.
Diese Ziele werden in Verbindung mit den Merkmalen des eingangs genannten Beiwagens
dadurch gelöst, daß das Fahrgestell mit einer sowohl den Beifahrersitz als auch das Zweiradfahrzeug
überdachenden Kabinenhaube verbunden ist, die zusammen mit dem Fahrgestell eine lösbar mit dem Zweiradfahrzeug verbindbare Fahrzeugkabine bildet. Der erfindungsgemäße
Beiwagen integriert das Kraftrad. Dadurch entsteht im Unterschied zu herkömmlichen,
den Fahrerbereich nicht erfassenden Seitenwagen ein nicht nur zwei Sitzplätze nebeneinander
bietendes, sondern auch eine Gesamtüberdachung für sämtliche Sitzplätze zur Verfugung stellendes
erweitertes Fahrzeug. So ist ein für sich eigenständiges Fahrzeug erreicht, in dessen
Kabinenraum das Kraftrad zusammen mit dem längsseitigen Beifahrersitz aufgenommen
wird. Aufgrund der lösbaren Verbindung des die Kabinenhaube tragenden Fahrgestells mit
dem Kraftrad läßt sich letzteres, soweit man dies wünscht, bequem von der Fahrzeugkabine
befreien bzw. umgekehrt mit dieser verbinden. Die Kabinenhaube bildet als solche im Unterschied
zu Fahrgastzellen herkömmlicher Fahrzeuge ein Leichtbauteil. Damit ist sie bequem
handhabbar sowie auch kostengünstig in der Herstellung. Durch Anbringung der erfindungs-
gemäßen Beiwagenkabine an einem üblichen Kraftrad, das selbst keiner besonderen Anpassung
bedarf, ist in kürzester Zeit ein Allwetterfahrzeug geschaffen, daß zudem sämtliche
Vorteile eines Kraftrades aufweist wie insbesondere geringe Abmessungen zum Parken,
Transport von Hand und technisch einfacher Motorantrieb mit geringem Energiebedarf bzw.
Kraftstoffverbrauch. So ist das Fahrzeug in idealer Weise für den Kurzstrecken- und Stadtverkehr
einsetzbar.
Zweckmäßig kann die Kabinenhaube, ohne daß sie ihren Charakter als Leichtbauteil für das
integrierte Fahrzeug verliert, mit leichtbauenden Wand-, Tür- und Fensterteilen ausgeführt
werden, so daß das erfindungsgemäße Fahrzeug nach außen hin die Gestalt eines Kleinst-Personenwagens
erhält.
Vorteilhaft können geschlossene Wand-, Decken- und/oder Bodenteile der Kabine durch eine
Verkleidung aus Kunststoff gebildet sein. Auch ist es in erfindungsgemäßer Ausgestaltung
von besonderem Vorteil, daß die Kabinenhaube durch ein Stabwerk von Wand- und Tragstäben
gebildet werden kann, wobei die Wand-/Deckenstäbe zweckmäßig als gekrümmte Stäbe
ausgeführt sind, die der Kabine mit ihren Wänden eine teilweise kugelförmige Kontur verleihen,
die auch ästhetisch besonders ansprechend ist. Die Stäbe lassen sich zweckmäßig in
Form von Rohrstangen aus Leichtwerkstoff, insbesondere auf Leichtmetall vorsehen.
Eine besonders einfach bauende vorteilhafte Ausführung der Fahrzeugkabine besteht darin,
daß sie einen Bodenrahmen umfaßt, der eine äußere geschlossene Umrahmung sowie mit dieser
starr verbundene bodenseitige innere Befestigungsstäbe aufweist, an denen das Zweiradfahrzeug
lösbar befestigbar ist, wobei zwischen der Umrahmung und den Befestigungsstäben offene Bodenabschnitte gebildet sind, die von den Rädern des Zweiradfahrzeuges durchfaßt
werden.
Eine vorzugsweise vorgesehene Ausgestaltung besteht darin, die Befestigungsstäbe zum Einrichten
ihrer Befestigungsposition in der Längsrichtung des Fahrzeugs verschiebbar oder sonstwie versetzbar anzuordnen und/oder sie als Bestandteile eines Kabinen-Bodenrahmens
lösbar mit diesem zu verbinden. Damit ist besonders vorteilhaft erreicht, daß die Kabinenhaube
von oben über das Kraftrad gesetzt und gestülpt werden kann, so daß die Beiwagenkabine
ein besonders einfach zu handhabendes, über das Kraftrad stülpbares gestellartiges Teil bildet.
3-
Eine besonders zweckmäßige Ausgestaltung besteht auch darin, daß die Fahrzeugkabine mit
einem Bodenrahmen versehen ist, der mit einem mittleren Rahmenlängsstab in zwei Längsbodenteile
unterteilt ist, von denen der eine eine dem Beifahrersitz zugeordnete Bodenplattform
trägt, während der andere zur Aufnahme und Anordnung des Zweiradfahrzeuges vorgesehen
ist.
Um die Fahrzeugkabine in besonders einfacher und zweckmäßiger Leichtbaukonstruktion
auszuführen, sind in erfindungsgemäßer Ausgestaltung zur Kabinenlängsdimension sich quer
erstreckende Stabilisierungsstäbe vorgesehen, von denen wenigstens einer im Sattelbereich
und ein anderer im Lenksäulenbereich mit dem Chassis des Zweiradfahrzeuges verbindbar
sind, wobei die beiden Stabilisierungsstäbe mit ihren anderen Enden an der Beifahrerseite mit
dem Kabinenfahrgestell verbindbar sind.
Die Handhabung der erfindungsgemäßen Beiwagen-Fahrzeugkabine kann zweckmäßig weiter
dadurch verbessert werden, daß an dem Kabinenfahrgestell an der Längsseite des Zweiradfahrzeuges
Verbindungselemente zum Ansatz von abnehmbaren Stützrädern vorgesehen sind.
Der erfindungsgemäße Beiwagen wird vorteilhaft zur Verbindung mit einem Motorroller vorgesehen,
da dieser aufgrund seiner Bauform mit besonderem Schmutzschutz, freiem Fußraum vor dem Sattel, relativ kleinen Rädern und Motoren kleinen Hubraums zur besonders einfachen
und günstigen Integration in die Fahrzeugkabine geeignet ist.
Auch auf noch andere zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Unteransprüche gerichtet, und besonders zweckmäßige und vorteilhafte Ausbildungsformen
oder -möglichkeiten der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung der in der
schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben.
Es zeigen
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Fig. 1 in Heckansicht gemäß Linie I-I in Fig. 3 ein Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Beiwagens in vereinfachter Darstellung
Fig. 2 in Seitenansicht entsprechend Linien &Pgr;-&Pgr; in Fig. 1 und 3 ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Beiwagens in Verbindung mit einem
Motorroller und in vereinfachter Darstellung und 5
Fig. 3 in Draufsicht die Bodenkonstruktion des erfindungsgemäßen Beiwa
gens in der Ausführung entsprechend Fig. 1 und 2.
Anhand der Fig. 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßer Beiwagen in Verbindung und Anordnung
mit einem Motorroller 8 dargestellt. Der Beiwagen umfaßt eine Fahrzeugkabine, die durch
einen Kabinenhaube 1 und ein den Kabinenboden 2 bildendes Fahrgestell gebildet ist.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, ist der Kabinenboden 2 als Bodenrahmen 21 mit einer
äußeren Umrahmung 22 und dazwischen sich erstreckenden Rahmenstäben vorgesehen.
Die Umrahmung 22 ist durch ein Paar parallel sich erstreckender längsseitiger Stäbe 25 und
ein Paar diese stirnseitig verbindender nach außen leicht gekrümmter Stäbe 26 gebildet. Die
Stirnstäbe 26 sind durch einen im Längsmittenbereich des Rahmens 21 sich erstreckenden, zu
den Stäben 25 parallelen Mittenstab 25.1 verbunden. Dieser unterteilt den Kabinenboden 2,
in Fahrtrichtung bei einem Fahrzeug für Rechtsverkehr betrachtet, in einen dem Motorroller
zugeordneten linksseitigen Bodenteil sowie in einen einem gestrichelt dargestellten Beifahrersitz
5 zugeordneten rechtsseitigen Bodenteil. Im Anfangsbereich des hinteren Drittels des
rechten Bodenteils sind der mittlere Längsstab 25.1 und der äußere Stab 25 mit einem rechtwinklig
zu diesen Stäben angeordneten Querstab 27 verbunden. Der Bodenrahmen 21 mit der
aus den Stäben 25, 26 bestehenden Umrahmung 22 und den beiden inneren Stäben 25.1 und
27 ist durch eine einstückige starre Stabkonstruktion gebildet. Im Ausführungsbeispiel sind
die Stäbe als aneinandergeschweißte oder sonstwie starr miteinander verbundene Rahmenrohre
aus Metall vorgesehen. Die Stäbe 25, 25.1, 26 und 27 des Bodenrahmens 21 liegen in einer
gemeinsamen Bodenebene. In der Rückansicht gemäß Fig. 1 sind die stirnseitigen Stäbe 26
nicht dargestellt.
Der Bodenrahmen 21 bildet das Grundgerüst für die erfindungsgemäße Kabine. Der rechte
Teil des Bodenrahmens 21 wird mit z.B. aus Kunststoff bestehenden Bodenplatten 28 versehen,
die die durch den Querstab 27 unterteilten im wesentlichen rechteckförmigen Abschnitte
des rechten Bodenteils schließen. Dieser Boden ist tragfähig, wobei an ihm der Beifahrerses-
sel 5 im Bereich des Querstabes 27 und im mittleren Abschnitt des rechten Bodenteils verankert
ist.
Der linke Teil des Bodenrahmens 21 zwischen den Stäben 25, 25.1 und 26 ist offen ausgeführt.
Infolgedessen kann der Kabinenboden 2 von oben an den Motorroller 8 herangebracht
werden, wobei der linke offene Bodenteil so dimensioniert ist, daß der Motorroller 8 durch
ihn hindurchsetzbar ist, bis der Bodenrahmen 21 in der Höhe der unteren Chassisbegrenzung
des Motorrollers 8 zu liegen kommt, wie dies aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist.
Der Bodenrahmen 21 ist an der rechten Außenseite in Verlängerung des Querstabes 27 mit
einer das Laufrad 6 des Beiwagens tragenden Radaufhängung 61 verbunden. Diese umfaßt
zweckmäßig eine verstellbare Feder-Dämpfereinheit. An der linken Seite des Kabinenbodens
sind nicht näher dargestellte Aufnahmen zur lösbaren Verbindung mit gestrichelt dargestellten
Stützrädern 7 an dem linken Rahmenlängsstab 25 vorgesehen.
Durch Anordnung und Dimensionierung des Laufrades 6 sowie der abnehmbaren Stützräder 7
kommt der Kabinenboden 2 in einem zur Befestigung an dem Motorroller 8 geeigneten Abstand
über der Stellfläche 9 zu liegen. Im übrigen erlauben es die Stützräder 7 in Kombination
mit dem Laufrad 6, daß die Kabine vor Anordnung an dem Motorroller 8 bzw. nach Abnahme
von demselben auf den Rädern aufsteht, so daß sie bequem bewegbar ist.
Um den Motorroller 8 starr mit dem Kabinenboden 2 zu verbinden, sind Befestigungsstäbe
23, 24 vorgesehen. Diese geraden Stäbe sind mittels längs der Längsstäbe 25, 25.1 versetzbarer
Schraubverbindungen 41, z.B. in Form von festschraubbaren, Stabenden aufnehmenden
Rohrschellen, zwischen den Längsstäben 25, 25.1 angeordnet. Die Befestigungsstäbe 23, 24
können zunächst von dem Bodenrahmen 21 entfernt bereitgehalten werden, und sie können
mit den Verbindungen 41 soweit in Längsrichtung verschiebbar vorgesehen sein, daß der
Motorroller 8 ohne Behinderung von unten durch den Rahmen 21 in das linke Bodenteil eingesetzt
wird bzw. auf diese Weise die Kabine über den Motorroller 8 gestülpt wird. Sodann
werden die Befestigungsstäbe 23, 24 in ihre in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Befestigungspositionen
gebracht und mittels der Schraubverbindungen 41 an den Längsstäben 25, 25.1 festgespannt.
Im Ausführungsbeispiel kommen die Stäbe 23, 24 über den Stäben 25, 25.1 zu liegen.
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Die senkrecht zu den Längsstäben 25, 25.1 gerichteten Befestigungsstäbe 23, 24 tragen ihrerseits
in Stabrichtung verschiebbare Halterungen 42, mit denen der Motorroller 8 fest mit dem
Rahmen 21 verbunden wird. Wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, wird der Motorroller
8 am unteren Rand des hinteren Chassisrandes an dem Stab 24 befestigt, und ebenfalls
wird das tragende Motorrollerchassis im Bereich der vorderen Unterseite an dem Stab 23
befestigt. Zweckmäßig sind die Halterungen 42 in Form von Schellen und Schraubverbindungen
ausgeführt, so daß die Montage und Demontage einfach und bequem vorgenommen werden
kann. Durch die beschriebene Befestigung des Motorrollers 8 an dem Bodenrahmen 21
wird die Kabine kraftschlüssig abgestützt und die insbesondere beim Anfahren und Bremsen
auftretenden Horizontal- und Verdrehungskräfte werden aufgenommen.
Für die Stabilisierung des Motorrollers 8 in seiner Längsachse sind zwei in ihrer Länge einstellbare
strebenartige Stahlstangen vorgesehen. Die hintere Stabilisierungsstange 31 erstreckt
sich im Bereich des Rahmenquerstabes 27. Sie ist einerseits seitlich am Motorrollerchassis
unterhalb des Sattels 84 und andererseits am rechtsseitigen äußeren Rahmenlängsstab 25 befestigt.
Die andere Stabilisierungsstange 32 ist einerseits mit dem oberen Teil der Motorrollerlenksäule
82 und andererseits mit dem vorderen Ende des rechtsseitigen vorderen Rahmenlängsstabes
25 verbunden. Die Stangen 31, 32 sind mit Kugelkupplungen 43 mit dem Längsstab
25 bzw. den genannten Teilen des Motorrollers 8 lösbar verbunden. Mit den Kugelkupplungen
43 ist erreicht, daß die Anschlußverbindungen nicht starr sind, sondern das für Stabilisierungsbewegungen erforderliche Spiel zulassen. Um eine Einstellung und Anpassung
auf unterschiedliche Belastungen der Kabine vornehmen zu können, ist jede Stangenverbindung
mit einem zugehörigen Stellelement 44 in ihrer Länge veränderbar und fest einstellbar.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich weist die Kabinenhaube 1 eine teilweise kugelige bzw. abschnittsweise
nach außen gewölbte Form auf. Sie ist durch ein Stabwerk-Skelett gebildet. Die Stäbe sind aus Leichtmetallrohren gebildet und zu einem käfigartigen Gebilde verbunden. Im
Ausführungsbeispiel umfaßt die Haube 1 zwei U-bogenförmig gewölbte Bogenrohre 10, die
die Seitenaufspannung der Kabine 1 bestimmen und im Ausführungsbeispiel zweckmäßig
fest, zum Beispiel durch Schweißung, mit den Längsstäben 25 der Bodenumrahmung 21 verbunden
sind. Jedes Bogenrohr 10 umfaßt pfostenartige Rohrabschnitte 12, 13 sowie einen dazwischen sich erstreckenden Dachrohrabschnitt 11.
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Zudem ist jede Längsseite der Haube 1 mit einem hinteren seitlichen Rohrpfosten 14 sowie
einem vorderen seitlichen Rohrpfosten 14 ausgestattet. Auch diese Pfosten 14 sind zweckmäßig
durch Schweißung fest mit dem Bogenrohr 10 und dem Rahmenlängsstab 25 verbunden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, verlaufen die Rohr 14 nach außen gewölbt. Im Haubendachbereich
sind die Bogenrohre 10 an der Verbindungsstelle mit den Seitenrohren 14 vorn und hinten
jeweils über ein nach oben gewölbtes Dachrohr 15 verbunden, wobei diese Rohre 15 ebenfalls
mit den Bogenrohren 10 fest verbundene Bestandteile der Skeletthaube 1 bilden.
Um die Konstruktion der Kabinenhaube 1 zu verdeutlichen, ist sie ohne Wand-, Decken-,
Tür- und Fensterteile dargestellt, wobei Fig. 1 einer Ansicht gemäß Ebene I und Fig. 2 einer
Ansicht gemäß Ebenen &Pgr; in Fig.l und 3 entspricht. Die Abschnitte zwischen den Stäben bzw.
Rohren der Haube 1 werden zweckmäßig mit entsprechend der Außenkrümmung gewölbten
Teilen aus Kunststoff geschlossen. Für die allseitige Sicht werden die Abschnitte mit Fenstern
ausgestattet, und sowohl an der Fahrerseite als auch an der Beifahrerseite werden Türöffnungen
bzw. -rahmen 16 insbesondere mit den Kabineninnenraum schließenden, nicht dargestellten
Türelementen vorgesehen.
Man erkennt, daß der Motorroller 8 in Verbindung mit der über ihn gestülpten Beiwagenkabine
zu einem kompakten dreirädrigen geschlossenen Fahrzeug führt. Dabei ist die Kabine einteilig
mit Kabinenhaube 1, Kabinenboden 2, eingebautem Beifahrersessel 5 und Laufrad 6 ausgestaltet.
Der Beifahrersitz oder -sessel 5 weist eine wie bei Personenkraftwagen übliche Bauform auf,
wobei er insbesondere mit Kopfstütze und Verstellmöglichkeiten versehen ist. Zudem kann
die Kabine zweckmäßig mit Anschnallgurt für den Beifahrer und auch für den Motorrollerfahrer
ausgestattet werden. Mit dem erfindungsgemäßen Beiwagen-Kabinenfahrzeug lassen sich auch Personen befördern, für die eine Beförderung allein mit einem Kleinkraftrad nicht
in Betracht kommt, wobei hier der Transport von Kindern mit an dem Sessel 5 angebrachtem
Kindersitz sowie von älteren Personen erwähnt werden soll.
Besonders zweckmäßig ist es auch, den Beifahrersessel 5 lösbar an der Kabinenbodenplatte
28 zu befestigen, so daß er der Kabine entnommen werden kann, um Transport- und Gepäckraum
zu schaffen. Ohnehin ist, wie aus Fig. 3 deutlich wird, der Bereich hinter dem Beifahrer-
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sessel 5 als Gepäck/Transportraum nutzbar, so daß mit der Beiwagenkabine ohne weiteres
auch Einkaufsgüter wie z.B. Getränkekästen transportiert werden können.
Wie in der Zeichnung nicht dargestellt worden ist, weist die erfindungsgemäße Beiwagenkabine
selbstverständlich sämtliche für die Verkehrssicherheit erforderlichen Einrichtungen wie
Beleuchtung, Blinkanlage, Scheibenwischer und Außenspiegel auf. Diese Einrichtungen lassen
sich ohne weiteres an dem Kabinengehäuse anbringen. Es werden lösbare elektrische
Kupplungen vorgesehen, um die elektrischen betriebenen Einrichtungen an die Stromversorgung
des Kraftrades anzuschließen. Auch ist in erfindungsgemäßer Ausgestaltung vorgesehen,
daß das Laufrad 6 zum Abbremsen desselben mit nicht dargestellter Bremsleitung und
-einrichtung mit der Bremsanlage des Motorrollers 8 verbunden ist.
Claims (21)
1. Beiwagen für Kleinkrafträder, Mofas oder dergleichen einspurige Zweiradfahrzeuge
(8), umfassend ein wenigstens mit einem Laufrad (6) versehenes und einen Beifahrersitz
(5) tragendes Fahrgestell, das lösbar mit dem Zweiradfahrzeug verbindbar ist, d a
durch gekennzeichnet, daß das Fahrgestell mit einer sowohl den Beifahrersitz (5) als auch das Zweiradfahrzeug (8) überdachenden Kabinenhaube (1) verbunden
ist, die zusammen mit dem Fahrgestell eine lösbar mit dem Zweiradfahrzeug (8) verbindbare Fahrzeugkabine bildet.
2. Beiwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrzeugkabine
mit ihrer Kabinenhaube (1) derart geschlossen ausgebildet ist, daß sie Türen zum Be- und Entsteigen sowie allseitiger Sicht dienende durchsichtige Wand- und/
oder Fensterteile umfaßt.
3. Beiwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fahrzeugkabine einen Bodenrahmen (21) umfaßt, der eine das Zweiradfahrzeug (8)
umgebende, lösbar mit letzterem verbindbare Umrahmung (22) aufweist.
4. Beiwagen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenrahmen
(21) wenigstens einen mit der Umrahmung (22) starr verbundenen bodenseitigen inneren Befestigungsstab (23, 24) aufweist, an dem das Zweiradfahrzeug (8)
lösbar befestigbar ist, wobei zwischen Umrahmung (22) und Befestigungsstab (23, 24)
offene Bodenabschnitte (29) gebildet sind, die von den Rädern (83) des Zweiradfahrzeuges
(8) durchfaßt werden.
5. Beiwagen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß quer
zur Längsdimension des Kabinenbodens (2) sich erstreckende Befestiungsstäbe (23,
24) des Bodenrahmens (21) vorgesehen sind, von denen einer an dem hinteren Chassisboden
und ein anderer an dem vorderen Chassisboden des Zweiradfahrzeuges jeweils mit einer Arretierungshalterung (42) befestigbar ist.
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6. Beiwagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstäbe
(23, 24) zum Einrichten ihrer Befestigungsposition in Längsrichtung des Fahrzeugs verschiebbar oder sonstwie versetzbar an der Bodenumrahmung (22) angeordnet
sind.
7. Beiwagen nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsstäbe (23, 24) lösbar mit dem Bodenrahmen (21) verbindbar sind.
8. Beiwagen nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bodenrahmen (21) mit einem mittleren Rahmen-Längsstab (25.1) in zwei
Längsbodenteile unterteilt ist, von denen das eine den Beifahrersitz mit zugeordneter
Bodenplattform (27) trägt, während das andere Längsbodenteil zur Aufnahme und Anordnung des Zweiradfahrzeuges (8) vorgesehen ist.
9. Beiwagen nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabinenhaube (1) lösbar mit dem Bodenrahmen (21) verbindbar ist.
10. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, d a d u r c h gekennzeichnet,
daß er zwei zur Kabinenlängsdimension sich quer erstreckende Stabilisierungsstäbe
(31, 32) umfaßt, von denen der eine im Sattelbereich und der andere im Lenksäulenbereich
mit dem Chassis des Zweiradfahrzeuges (8) verbindbar ist, wobei die Stabilisierungsstäbe
(31, 32) mit ihren anderen Enden an der Beifahrerseite mit dem Kabinenfahrgestell
verbindbar sind.
11. Beiwagen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden
der Stabilisierungsstäbe (31,32) mit Kugelkupplungen zum Verbinden mit einerseits
dem Zweiradfahrzeug (8) und andererseits dem Kabinenfahrgestell ausgestattet sind.
12. Beiwagen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stabilisierungsstäbe (31, 32) in ihrer Länge verstellbar sind.
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13. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß ein von dem beifahrerseitigen Teil des Kabinenfahrgestells getragenes Laufrad (5)
so positioniert ist, daß der Beifahrersitz (5) zwischen dem Laufrad (6) und dem Sattel
(84) des Zweiradfahrzeuges (8) angeordnet ist.
14. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Laufrad (6) zum Abbremsen desselben mit der Bremseinrichtung des Zweiradfahrzeuges
(8) verbindbar ist.
15. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Beifahrersitz (5) abnehmbar mit dem Kabinenboden (2) verbunden ist.
16. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich hinter dem Beifahrersitz (5) und der hinteren Kabinenwand ein Gepäckraum
vorgesehen ist.
17. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Kabinenfahrgestell an der Längsseite des Zweiradfahrzeuges (8) Aufnahmeelemente
zum Ansatz von Stützrädern (7) vorgesehen sind.
18. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabinenhaube ein skelettartiges Stabwerk aus Trag- und Versteifungsstäben
(10 bis 15, 23 bis 27) aufweist, wobei sie insbesondere mit gekrümmten Stäben ausgestattet
ist, die ihr eine teilweise kugelförmige Kontur verleihen.
19. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß geschlossene Wand-, Decken- und/oder Bodenteile der Kabine durch eine Verkleidung
aus Kunststoff gebildet sind.
20. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stäbe (10 bis 15, 23 bis 27) zur Bildung von Trag- und Versteifungsteilen der
Kabine als Rohre aus Leichtwerkstoff gebildet sind.
21. Beiwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 20, d a d u r c h gekennzeichnet,
daß die Fahrzeugkabine zur Aufnahme eines Motorrollers (8) ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29902604U DE29902604U1 (de) | 1999-02-09 | 1999-02-09 | Beiwagen für Kleinkrafträder |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29902604U DE29902604U1 (de) | 1999-02-09 | 1999-02-09 | Beiwagen für Kleinkrafträder |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29902604U1 true DE29902604U1 (de) | 1999-07-08 |
Family
ID=8069375
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29902604U Expired - Lifetime DE29902604U1 (de) | 1999-02-09 | 1999-02-09 | Beiwagen für Kleinkrafträder |
Country Status (1)
| Country | Link |
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