DE29803982U1 - Gerät zum Schneiden von Platten aus weichem Kunststoffmaterial - Google Patents
Gerät zum Schneiden von Platten aus weichem KunststoffmaterialInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B26D3/00—Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor
- B26D3/006—Cutting work characterised by the nature of the cut made; Apparatus therefor specially adapted for cutting blocs of plastic material
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Richard Vögele
CH-5325 Leibstadt
CH-5325 Leibstadt
Die vorliegende Neuerung betrifft ein transportables Gerät zum Schneiden von Platten aus weichem Kunststoffmaterial mit Hilfe
eines Heizdrahtes, welches die Merkmale des Oberbegriffes des Patentanspruches 1 aufweist.
Der Anmelder ist seit vielen Jahren auf die Herstellung und den Vertrieb von transportablen Geräten zum Zuschneiden von
Isolationsplatten zur Erstellung von Fassadenisolationen spezialisiert. Rein beispielsweise wird diesbezüglich auf die CH-A-663'566,
CH-A-686'175 sowie die DE-A-4435252.2 verwiesen. Der
prinzipielle Aufbau dieser Geräte ist annähernd in allen Fällen gleich. Es handelt sich um transportable Geräte zum Schneiden von
Platten aus weichem Kunststoffmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes, wobei das Gerät aus einem rechtwinkligen Rahmen
besteht, gebildet aus mindestens einer Arbeitsplatte zur Auflage und/oder Führung der zuzuschneidenden Platte sowie zwei
Vertikalstreben, an denen beweglich geführt ein guillotineartig ausgebildetes Schneidorgan angeordnet ist. Ferner sind
üblicherweise Mittel zur Führung der zu schneidenden Platte vorgesehen. Die beiden Vertikalstreben bilden entweder selber oder
umfassend zwei parallele, stromleitende Schienen, zwischen denen das guillotineartige Schneidorgan, welches Heizdrahthaltemittel
umfasst, beweglich geführt wird.
Solche Geräte haben sich in grosser Zahl auf dem Markt erfolgreich
behauptet. Mit diesen Geräten lassen sich äusserst genau und schnell vollständig durchlaufende Trennschnitte erstellen. Im
Normalfall wird die zuzuschneidende Platte auf der Arbeitsplatte in die Schnittposition verschoben und in dieser gehalten, während
mit dem guillotineartigen Schneidorgan der erhitzte Heizdraht zur Trennung der Platte bewegt wird. Neben den vertikal zur
Plattenoberfläche verlaufenden Trennschnitten sind auch geneigte
Trennschnitte für eine Gehrung möglich. Hierzu lässt sich die Führung des guillotineartigen Schneidorganes in eine beliebige,
geneigte Lage zur Arbeitsplatte bringen.
Zur Erstellung einer eckenförmigen Ausnehmung aus der Isolationsplatte
wären diese Geräte nicht geeignet. Meist hat man sich damit beholfen, ' im Eckbereich Plattenabschnitte zusammenzufügen.
Dies ergibt in den Eckbereichen, beispielsweise im Bereich von Fenstersimsen, Trennfugen in den Platten, die bei unsauberer
Verarbeitung zu Folgeschäden führen. Die Anbieter der Isolationssysteme verlangen daher von den Verarbeitern, dass in
diesen Eckbereichen keine Fugen gelegt werden dürfen. Dies führt dazu, das entsprechende Platten für diese Bereiche von Hand
zugeschnitten werden mussten. Nicht nur ist dies mühsam, sondern der Wechsel zu anderen Arbeitsmitteln führte zu Zeitverlusten, die
der Verarbeiter nur ungern hinnimmt. Entsprechend hielten sich diverse Verarbeiter nicht an die Vorschriften der Isolationssystemanbieter,
und bei später auftretenden Schäden hatten Sie die entsprechenden Kosten zu tragen. Es ist daher die Aufgabe der
vorliegenden Neuerung, ein transportables Gerät zum Schneiden von Platten aus weichem Kunststoffmaterial gemäss Oberbegriff des
Patentanspruches 1 zu schaffen, mit dem die erwähnten Eckzuschnitte getätigt werden können.
Diese Aufgabe löst ein Gerät mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Es ist dabei besonders vorteilhaft, dass das vorgeschlagene Schneidgerät mit den gemäss des Standes der Technik vorhandenen
Schneidgeräten kombinierbar ist, wie im Anspruch 9 wiedergegeben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen gehen aus den übrigen, abhängigen Ansprüchen hervor, und deren Bedeutung ist in der
nachfolgenden Beschreibung erläutert.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Neuerungsgegenstandes vereinfacht dargestellt. Es zeigt:
Figur 1 ein solches Gerät in der Gesamtansicht als Standgerät zur Anwendung, insbesondere auf einem Baugerüst und
Figur 2 eine Teilansicht des Gerätes, senkrecht zur Verlaufsrichtung
der beiden Schienen in vergrössertem Massstab.
In der Figur 1 ist das gesamte transportable Gerät 1 in perspektivischer
Darstellung gezeigt. Es umfasst im wesentlichen eine Arbeitsplatte 3 zu deren Vorderkante K, parallel und leicht
distanziert davor angeordnet, zwei parallele, stromleitende Schienen 4, 5 angeordnet sind. Diese beiden Schienen 4, 5 sind in
zwei vertikalen Säulen oder Streben 6, die etwa in den seitlichen Endbereichen der genannten vorderen Kante K angeordnet sind,
gehalten. Zwischen den beiden Schienen 4, 5 verläuft ein Heizdraht 2, der zwischen einem unteren Heizdrahthaltemittel 10 und einem
oberen Heizdrahthaltemittel 20 gespannt ist. Auf der Auflagefläche
A der Arbeitsplatte 3 ist ein Führungsanschlag 8 angeordnet. Dieser Führungsanschlag 8 dient der Führung der zuzuschneidenden
Platte P. Der Führungsanschlag 8 ist aus einer L-förmigen Profilschiene gefertigt. Auf einer oder beiden Schenkeln des
Profils können hier nicht■dargestellte Massstäbe angebracht sein.
Das Gerät ist hier mit Standbeinen 9 und Stützstreben 9' ausgerüstet.
Die Distanz zwischen den beiden Schienen 4 und 5 lässt sich verstellen. Hierzu dienen Verstellmechanismen 7, welche vereinfacht
lediglich durch zwei Schraubknöpfe dargestellt sind. Im Prinzip erfolgt die Distanzeinstellung zwischen der oberen und
unteren Schiene nur einmal zur optimalen Anpassung an die Dicke der zu verarbeitenden Kunststoffplatten P. Die untere Schiene 4
ist in den beiden seitlichen Säulen oder Streben 6 fix angeordnet und verläuft in bezug auf die Ebene der Auflagefläche A der
Arbeitsplatte 3 unterhalb dieser Auflagefläche A, während die
obere Schiene 5 oberhalb der Ebene der Auflagefläche A verläuft.
Muss nun bei einer bereits zugeschnittenen Platte P noch eine eckförmige Ausnehmung herausgeschnitten werden, so wird erst der
Heizdraht 2 durch Verschieben des oberen Heizdrahthaltemittels 20 in die gewünschte Position L gebracht. Hierauf verschiebt man die
Platte P in Richtung des dargestellten Pfeiles bis zur gewünschten
Tiefe der eckförmigen Ausnehmung, worauf man die Platte P in dieser Lage belässt und nunmehr das obere Heizdrahthaltemittel 20
von dieser Position auf der oberen Schiene 5 vollständig nach oben oder nach unten verschiebt, je nachdem welcher Eckteil
ausgeschnitten werden soll. Nun kann man die fertig zugeschnittene Platte P vom Gerät 1 nehmen. Ohne das diese Situation hier
dargestellt ist, ist es sogleich einsehbar, dass im Bereich oberhalb derselben Arbeitsplatte 3 auch ein guillotineförmiges
Schneidorgan mit einem Heizdraht angeordnet sein kann, wobei jener Heizdraht senkrecht zum Heizdraht 2 des neuerungsgemässen Gerätes
verlaufen würde. Auf diese Weise lässt sich mittels dem guillotineartigen Schneidorgan der rechtwinklige Zuschnitt der Platten
erstellen, während das vorgeschlagene Gerät in diesem Falle nur bei der Erstellung eines Eckausschnittes zum Einsatz kommen würde.
Hierzu lassen sich die untere und obere Heizdrahthaltemittel in eine seitliche Position führen, so dass diese unterhalb des
Führungsanschlages 8 für die Platten zu liegen kommt und somit für die sonstige Bearbeitung nicht im Wege ist. Selbstverständlich
lässt sich jedoch das vorgeschlagene Gerät auch für sich alleine verwenden. In einem solchen Falle Hessen sich die beiden Säulen
oder Vertikalstreben 6 auch schwenkbeweglich mit der Arbeitsplatte 3 verbinden, so dass mittels des Heizdrahtes 2 auch geneigte
Gehrungsschnitte herstellbar wären.
Die genaue Ausgestaltung des unteren und des oberen Heizdrahthaltemittels 10 beziehungsweise 20 geht detailliert aus
der Figur 2 hervor. Die obere Schiene 5 ist geschnitten erkennbar, so dass man deren rechteckigen Querschnitt erkennen kann. Auf
dieser Schiene 5 läuft das obere Heizdrahthaltemittel 20. Dieses umfasst einen Wagen 21 und ein Heizdrahtspannelement 26, welches
über einen Verbindungsbügel 25 mit dem Wagen 21 bedingt schwenkbar verbunden ist. Der Wagen 21 besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen
Gehäuse 24, das sich aus einem L-förmigen Profil und einem Gehäusedeckel 24' zusammensetzt. In diesem Gehäuse 24 sind
auf zwei Achsen zwei hintereinander angeordnete Rollen 22 gelagert, mittels derer der Wagen 21 auf der Schiene 5 läuft. Von
unten her wird der Wagen 21 mittels Gleitelementen 23 auf der
Schiene 5 klemmend und zentrierend gehalten. Die Gleitelemente 23 sind beispielsweise gummielastische Ringe, die zwischen
entsprechenden Distanzringen 31 auf Schraubachsen 32 aufgereiht, gelagert sind. Mittels Flügelmuttern 33, von denen lediglich eine
dargestellt ist, lässt sich der Gehäusedeckel 24' einerseits auf dem Gehäuse 24 befestigen und andererseits den Anpressdruck der
Gleitelemente 23 regulieren. Ohne die Anordnung dieser Gleitelemente 23 wäre im Prinzip die Lagerung des Wagens 21 auf
der Schiene 5 überdefiniert und zum anderen würde der Wagen unter Einwirkung der Gravitation immer selbsttätig nach unten laufen.
Dank der hier beschriebenen Anordnung ist einerseits eine genaue Führung des Wagens 21 auf der Schiene 5 realisiert und zum anderen
wird sichergestellt, dass der Wagen 21 immer an jenem Ort verbleibt, an den er verbracht worden ist. Durch Lösen oder Anziehen
der Flügelmuttern 33 lässt sich einstellen, wie leicht oder schwer verschieblich sich der Wagen 21 bewegen lässt. Mittels des
Betätigungsknopfes 30 lässt sich der Wagen auf und ab bewegen. Am Wagen 21 greift ein Verbindungsbügel 25 an, an dem ein
Heizdrahtspannelement 26 geringfügig schwenkbar gehalten ist. Das Heizdrahtspannelement 26 besteht im wesentlichen aus einem
Profilstababschnitt mit etwa C-förmigen Querschnitt, in dem ein klemmbarer Nutenstein 29 gelagert ist. Die Klemmung des
Nutensteins 29 im C-Profil 34 erfolgt mittels eines Schraubknopfes
35. Am Nutenstein greift mittelbar oder unmittelbar eine Spannfeder 28 an, an der der Heizdraht 2 befestigt ist. Zur
Führung des Heizdrahtes 2 im C-Profil 34 ist im Profil eine Halteplatte 27 gleitend angeordnet. Die geringfügige
Schwenkbarkeit des Heizdrahtspannelementes 26 relativ zum Wagen 21
stellt sicher, dass bei der Bewegung kein Verkanten auftritt und dadurch eine eventuelle Überbelastung des Heizdrahtes geschehen
kann, welche diesen zerstören würde.
Das untere Ende des Heizdrahtes 2 ist am unteren Heizdfahthaltemittel
10 befestigt. Dieses untere Heizdrahthaltemittel 10 gleicht einer freilaufenden Laufkatze. Es weist eine Lagergabel 11
auf, die von einer Lagerachse 12 durchsetzt ist, wobei auf der Lagerachse 12 eine Rolle 13 lagert. Wie hier deutlich ersichtlich,
ist die untere Schiene 4 hier als Rundstab ausgestaltet. Die
Lauffläche 14 ist dieser Querschnittsform der Schiene 4 angepasst.
Wird die zuzuschneidende Platte P auf der Auflagefläche A der
Arbeitsplatte 3 in Teilrichtung zum Heizdraht 2 bewegt, so wird der Heizdraht entsprechend etwas durchgebogen. Die Schwenkbarkeit
des Heizdrahtspannelementes 26 und des unteren Heizdrahthaltemittels 10 auf der unteren, runden Schiene 4 stellt
wiederum sicher, dass kein Verklemmen erfolgt. Prinzipiell wäre es
folglich möglich, sogar überlagerte Bewegungen einerseits der Platte P und andererseits des Heizdrahtes 2 durchzuführen, ohne
dass dabei ein Schaden auftreten würde.
Claims (9)
1. Transportables Gerät (1) zum Schneiden von Platten (P) aus weichem Kunststoffmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes (2),
umfassend mindestens eine Arbeitsplatte (3) zur Auflage und/oder Führung der zuzuschneidenden Platte (P) , wobei der
Heizdraht (2) zwischen zwei Heizdrahthaltemittel (10, 20) gespannt ist, die an zwei parallelen, stromleitenden Schienen
(4, 5) beweglich geführt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schienen (4, 5) parallel zu einer Kante (K) der
Arbeitsplatte (3) verlaufend angeordnet sind, wobei eine Schiene (4) unterhalb der Auflagefläche (A) der Arbeitsplatte
(3) und die zweite Schiene (5) oberhalb der Auflagefläche (A)
der Arbeitsplatte (3) verläuft und der Heizdraht (2) mindestens annähernd senkrecht zur Verlaufsrichtung der
Schienen (4,5) verläuft und in seiner Lage (L) im Bereich der beiden Schienen (4, 5) verschiebbar angeordnet ist.
2. Transportables Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Heizdrahthaltemittel (10, 20), von denen je
eines längsverschieblich auf je einer der beiden stromleitenden Schienen (4, 5) läuft, lediglich über den
Heizdraht (2) direkt miteinander verbunden sind.
3. Transportables Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Heizdrahthaltemittel (20) ein Wagen (21)
ist, der einerseits auf Rollen (22) läuft und andererseits auf Gleitelementen (23) geführt ist.
4. Transportables Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wagen (21) auf der in bezug auf die Auflagefläche (A)
oberen Schiene (5) läuft, die einen mehreckigen, vorzugsweise quadratischen Querschnitt aufweist und wobei je zwei Rollen
(22) je zwei Gleitelementen (23) in bezug auf die Schiene (5) diametral einander gegenüberliegend auf der Schiene (5)
aufliegen.
5. Transportables Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (5) zwischen zwei auf einer Achse angeordneten
Gleitelementen (23) klemmend gehalten ist, wobei die Pressung der beiden Gleitelemente (23) auf der Schiene mittels
einer Schraubenmutter (33) einstellbar ist, wodurch die Reibung zwischen Wagen (21) und Schiene (5) einstellbar ist.
6. Transportables Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der Schiene (4) unterhalb der Auflagefläche (A)
angeordnete Heizdrahthaltemittel (10) eine einfache, freilaufende Rolle (13) ist.
7. Transportables Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die unterhalb der Auflagefläche (A) verlaufende Schiene
(4) einen runden Querschnitt hat und die Lauffläche (14) der Rolle (13) der Querschnittsfläche der Schiene (4) angepasst
ist.
8. Transportables Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in Bezug auf die Auflagefläche (A) obere Schiene (5)
zwischen zwei zu der Auflagefläche (A) senkrecht stehenden
Säulen (6) höhenverstellbar (7) gehalten ist.
9. Transportables Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (1) auf einem bestehenden Gerät zum Schneiden
von Platten aus weichem Kunststoffmaterial angebaut ist, wobei das bestehende Gerät mit einem guillotineartigen Schneidorgan
ausgerüstet ist, das einen Heizdraht (2) aufweist, der parallel zur Längskante (K) der Auflagefläche (A)
beziehungsweise zu den beiden Schienen (4, 5) des Gerätes verläuft und in bezug auf die gemeinsame Auflagefläche (A) auf
und ab beweglich geführt ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| CH57397 | 1997-03-11 |
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| Publication Number | Publication Date |
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Family
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE29803982U Expired - Lifetime DE29803982U1 (de) | 1997-03-11 | 1998-03-08 | Gerät zum Schneiden von Platten aus weichem Kunststoffmaterial |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29803982U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202013005772U1 (de) | 2012-06-27 | 2013-07-08 | flextos GmbH | Schneidvorrichtung |
-
1998
- 1998-03-08 DE DE29803982U patent/DE29803982U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202013005772U1 (de) | 2012-06-27 | 2013-07-08 | flextos GmbH | Schneidvorrichtung |
| DE102012211026A1 (de) | 2012-06-27 | 2014-01-02 | flextos GmbH | Schneidvorrichtung |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980618 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010406 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20041001 |