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DE29900292U1 - Rückhaltesystem für Flurförderzeuge - Google Patents

Rückhaltesystem für Flurförderzeuge

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DE29900292U1
DE29900292U1 DE29900292U DE29900292U DE29900292U1 DE 29900292 U1 DE29900292 U1 DE 29900292U1 DE 29900292 U DE29900292 U DE 29900292U DE 29900292 U DE29900292 U DE 29900292U DE 29900292 U1 DE29900292 U1 DE 29900292U1
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DE
Germany
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restraint system
attached
seat
rail
belt
Prior art date
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DE29900292U
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English (en)
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Jungheinrich AG
Original Assignee
Jungheinrich AG
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Publication date
Application filed by Jungheinrich AG filed Critical Jungheinrich AG
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Publication of DE29900292U1 publication Critical patent/DE29900292U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
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    • B66F9/00Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes
    • B66F9/06Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes movable, with their loads, on wheels or the like, e.g. fork-lift trucks
    • B66F9/075Constructional features or details
    • B66F9/0759Details of operating station, e.g. seats, levers, operator platforms, cabin suspension
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Description

• ·
DR.-IN/J Ji gy
HAUCK, GRAALFS, WEHNERT, DÖRING, SIEMONS
HAMBURG - MÜNCHEN - DÜSSELDORF
PATENT-U. RECHTSAhTW. · NEUER WALL 41 ■ 20354 HAMBURG
K-41962-19
Jungheinrich Aktiengesellschaft Friedrich-Ebert-Damm 129
D-22047 Hamburg
ELK» GRAALFS, Dipl.-Ing. NORBERT SIEMONS, Dr.-Ing. HEIDI REICHERT, Rechtsanwältin Neuer Wall 41,20354 Hamburg Postfach 30 24 30,20308 Hamburg Telefon (040) 36 67 55, Fax (040) 36 40 Telex2 11769inpatd
HANS HAUCK, Dipl.-Ing. (tf) WERNER WEHNERT, Dipl.-Ing. Mozartstraße 23,80336 München Telefon (089) 53 92 36, Fax (089) 53 12
WOLFGANG DÖRING, Dr.-Ing.
Mörikestraße 18,40474 Düsseldorf Telefon (0211) 45 07 85, Fax (0211) 454 32
ZUSTELLUNGSANSCHRIFT/ PLEASE REPLY TO:
Hamburg, 8. Januar 1999
Rückhaltesystem für Flurforderzeuge
Die Erfindung bezieht sich auf ein Rückhaltesystem nach dem Anspruch 1 bzw. Anspruch 7.
Der Einbau von Rückhaltesystemen, insbesondere von Gurtsystemen, in Automobilen, Flugzeugen und dergleichen ist obligatorisch. Obwohl Flurforderzeuge sich nur mit relativ geringer Geschwindigkeit bewegen, wird zukünftig auch für Flurförderzeuge bestimmter Bauart die Verwendung von Rückhaltesystemen vorgeschrieben, die u. a. auch Schutz bieten sollen beim Umkippen eines Fahrzeugs.
...12
Patentanwälte · European Patent Attorneys · Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt
Zugelassene Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Rechtsanwalt: zugelassen zu den Hamburger Gerichten
Deutsche Bank AG Hamburg, Nr. 05 28497 (BLZ 200 700 00) · Postbank Hamburg, Nr. 28 42 206 (BLZ 200 100 20)
Dresdner Bank AG Hamburg, Nr. 933 60 35 (BLZ 200 800 00)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Rückhaltesystem für ein Flurförderzeug zu schaffen, das mit relativ geringem Aufwand auch nachträglich eingebaut werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. Anspruch 7 gelöst.
Bei dem Rückhaltesystem nach Anspruch 1 ist eine plattenartige Stützkonstruktion vorgesehen, die Mittel zur Anbringung des Fahrzeugsitzes aufweist. Bei zahlreichen Flurförderzeugtypen ist der Fahrersitz auf Konsolen oder sockelartigen Erhebungen am Untergrund befestigt. Die erfindungsgemäße Stützkonstruktion ersetzt die bekannten Aufnahmen und dient ihrerseits zur Abstützung und Befestigung des Fahrersitzes. Nach dem Einbau der Stützkonstruktion und der erneuten Anbringung des Fahrersitzes ist für den Fahrer keine Änderung bemerkbar. Weder die Relativlage zum Lenkrad noch die Höhe haben eine nennenswerte Änderung erfahren. Dafür ist jedoch durch die seitlich überstehenden Teile der Stützkonstruktion eine Möglichkeit geschaffen, Anlenkpunkte für einen Beckengurt anzubringen. Die Ausbildung derartiger Anlenkpunkte ist aus den Rückhaltesystemen für z. B. Automobile bekannt geworden.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Stützkonstruktion zwei parallele sich neben dem Sitz erstreckende Längsprofile aufweist. Die Profile können hohl oder voll sein. Sie können im Querschnitt kreisförmig, quadratisch oder dergleichen sein. Zur Verbindung der Profile ist eine Verbindungsplatte vorgesehen,
-3-
die die Profile miteinander verbindet. Anbringmittel für den Sitz sind auf der Platte angebracht.
Das vorbeschriebene Rückhaltesystem ermöglicht nur die Anbringung von Beckengurten. Es kann jedoch vorteilhaft sein, auch einen Schultergurt zu verwenden. Bei Flurförderzeugen, die keine „Zelle" haben in Form eines Gehäuserahmens oder dergleichen, sind keine Anschlagmittel für den oberen Umlenkpunkt für den Schultergurt vorhanden. Dies ist z. B. bei Gabelhubwagen mit seitlich angeordneten Sitzen der Fall, d. h. der Fahrer sitzt quer zur Fahrtrichtung und der Richtung, in die die Hubgabel zeigt. In diesem Zusammenhang sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß an der Rückseite der Stützkonstruktion zwei parallele aufrechte Stützen angebracht sind, die hinter der Rückenlehne des Sitzes angeordnet und im oberen Bereich über eine Querverbindung miteinander verbunden sind. An der Außenseite mindestens einer Stütze ist oberhalb der Rückenlehne ein Umlenkpunkt für einen Schultergurt des Rückhaltesystems angebracht.
Um die aufrechten Stützen zu stabilisieren, ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, zwischen diesen ein Versteifungsblech anzubringen. Außerdem können Versteifungsbleche zwischen den Stützen und den Seitenkanten der Stützkonstruktion vorgesehen werden, wobei die Versteifungsbleche gleichzeitig zur Anbringung von Anlenkpunkten für den Beckengurt dienen.
Zwischen den Stützen kann im oberen Bereich eine Querverbindung in Form einer Kopfstütze, eines Nackenpolsters oder Schulterpolsters vorgesehen sein.
Der obere Umlenkpunkt an einer Stütze weist z. B. eine Schiene auf, wobei Schiene und Umlenkpunkt so ausgelegt sind, daß der Umlenkpunkt in Abständen lösbar an der Schiene befestigbar ist. Auf diese Weise läßt sich eine einfache Verstellung des oberen Umlenkpunkts ermöglichen zwecks Anpassung an die Figur des Fahrers.
Bei einem anderen Typ von Flurförderzeugen, bei sog. Gabelstaplern oder Gegengewichtsgabelstaplern, sitzt der Fahrer auf der Motor- bzw. Batteriehaube. Der Sitz wird mit der Haube abgeklappt, wenn Zugang zur Batterie oder zum Motor erhalten werden soll. Hierfür sieht die Erfindung vor, daß auf der Haube auf beiden Seiten des Sitzes Anlenkpunkte für einen Beckengurt eines Gurtrückhaltesystems anbringbar sind. Vorzugsweise sind die Anlenkpunkte an Schienen angebracht, die neben dem Sitz befestigt sind. Die Anlenkpunkte können in Abständen an der Schiene angebracht werden. Dies ermöglicht eine Anpassung an die Anatomie des jeweiligen Fahrers und bei Verstellung des Sitzes auf Schienen, wie sie an sich bekannt ist. Für die Anbringung der Anlenkpunkte können ähnliche Schienen verwendet werden, wie sie in Verbindung mit Schienen zur Verstellung von Fahrzeugsitzen bekannt geworden sind. Derartige Schienen sind im Prinzip im Querschnitt C-förmig und weisen in Abständen an der Kante des Schlitzes Ausnehmungen auf, in die Rastelemente eines Beschlagteils eingreifen können, um das Beschlagteil in Achsrichtung festzulegen. Wird das Rast-
element mit der Ausnehmung außer Eingriff gebracht, kann in der Schiene ein Schuhabschnitt bewegt werden zwecks Verstellung des Beschlagteils in eine andere Position.
Das zuletzt beschriebene Flurförderzeug weist zumeist einen Gehäuserahmen auf mit hinteren und vorderen Streben für die Abstützung einer Schutzdachkonstruktion. Ein Umlenkpunkt für einen Schultergurt kann an einer hinteren Strebe angebracht sein, wobei der Umlenkpunkt wiederum an einer Schiene angebracht sein kann, die eine Verstellung in verschiedene Positionen ermöglicht.
Die erfindungsgemäßen Rückhaltesysteme eignen sich naturgemäß auch für Vierpunktgurte. In diesem Fall sind an beiden aufrechten Stützen hinter dem Sitz Umlenkpunkte für Schultergurte anzubringen bzw. an den hinteren Stützen des Gehäuserahmens.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch und perspektivisch einen Elektro-Dreirad-Gabelstapler mit einer Rückhaltevorrichtung nach der Erfindung.
-6-Fig.
2 zeigt perspektivisch und schematisch einen Seitensitzgabelhubwagen mit einer
Rückhaltevorrichtung nach der Erfindung.
Fig. 3 zeigt schematisch ein Rückhaltesystem für den Gabelhubwagen nach Fig. 2.
Fig. 4 zeigt eine andere Ausführungsform eines Rückhaltesystems für den Gabelhubwagen nach Fig. 2.
Fig. 5 zeigt ein Teil des Rückhaltesystems des Gabelstaplers nach Fig. 1.
Fig. 1 zeigt einen herkömmlichen Gabelstapler 10, der im einzelnen nicht beschrieben werden soll. Er weist ein Antriebsteil 12 und ein Lastaufnahmeteil 14 auf. Die Oberseite des Antriebsteils 12 ist von einer Haube 16 abgedeckt, die den Batterieraum verschließt. Um einen Zugang zu erhalten, ist die Haube abnehmbar oder klappbar. Auf der Haube 16 ist ein Sitz 18 angeordnet. Der Sitz ist beispielsweise auf Schienen angebracht, welche eine Verstellung des Sitzes 18 ermöglichen.
Beidseitig des Sitzes 18 sind Schienen 20, 22 auf der Haube 16 angebracht. Sie dienen zur Anbringung von Anlenkpunkten für ein Gurtrückhaltesystem, wobei ein Beckengurt gestrichelt bei 24 und ein Schultergurt gestrichelt bei 26 angedeutet ist. Unter Bezugnahme auf Fig. 5 wird weiter unten darauf noch eingegangen.
-7-Der
Gabelstapler weist einen Gehäuserahmen 28 mit vorderen vertikalen Streben 30, 32 und hinteren Streben 34, 36 auf. Sie tragen ein Fahrerschutzdach 36. Auch diese Konstruktion ist herkömmlich.
An der Außenseite der hinteren Stütze 36 ist eine Schiene 38 angebracht für die Anbringung eines oberen Umlenkpunktes für den Schultergurt 26. Einzelheiten sind nicht dargestellt. Der obere Umlenkpunkt gleicht in der Konstruktion beispielsweise dem Umlenkpunkt bei Gurtrückhaltesystemen in Personenkraftwagen, bei denen der Umlenkpunkt an einer Säule der Karosserie befestigt ist.
In Fig. 5 sind die Schienen 20, 22 näher dargestellt. Die Schienen sind im Querschnitt annähernd C-förmig mit einem Schlitz 40, der nach oben zeigt und der in Abständen durch Ausnehmungen der Kanten kreisförmig erweitert ist. Mit den Schienen 20, 22 wirken Schlagteile 44 bzw. 46 zusammen. Sie weisen einen im Inneren der Schiene verschiebbaren Schuhabschnitt auf (nicht gezeigt) und einen Rastabschnitt 48 bzw. 50 mit einem federvorgespannten Zapfen 52 bzw. 54, der von einer Handhabe, wie sie bei 56 dargestellt ist, angehoben werden kann. Dadurch läßt sich der Zapfen 52, 54, der normalerweise mit den Ausnehmungen 42 zusammenwirkt, aus seiner Ausnehmung befreien, so daß der Schuhabschnitt entlang der Schiene bewegt werden kann. Am Beschlagteil 44 sitzt eine Konsole 58 zwecks Anbringung eines Schlosses 60 für einen Beckengurt. Die Anbringung erfolgt mit Hilfe einer Schraubverbindung 62. In ähnlicher Weise ist über eine Schraubverbindung 64 ein Gurtaufroller 66 am Be-
-8-schlagteil
46 angebracht. Man erkennt, daß Gurtschloß 60 bzw. Gurtaufroller 66 in Abständen an der Schiene 20 bzw. 22 fixierbar sind.
In Fig. 2 ist ein herkömmlicher Seitensitzgabelhubwagen 70 dargestellt mit einem Sitz 72, der quer zur Fahrtrichtung des Wagens 70 zeigt. Dem Sitz 72 ist eine Konstruktion zugeordnet, wie sie beispielsweise in den Fig. 3 und 4 detaillierter dargestellt ist. In Fig. 3 erkennt man eine Platte 76. Auf beiden Seiten der Platte ist ein Rohrprofil 78, 80 angebracht, beispielsweise durch Verschweißung. An dem hinteren Ende der Profile 78, 80 sind vertikale Stützen 82, 84 angebracht, die am oberen Ende über ein Nacken- bzw. Schulterpolster 86 miteinander in Verbindung sind. Auf der Oberseite der Platte 76 sind Schienen 88, 90 angebracht. Sie dienen zur Anbringung des Sitzes 72 in herkömmlicher Weise. Zwischen den Profilen 78, 80 und den Stützen 82, 84 sind Versteifungsbleche 92, 94 angeordnet. An den Versteifungsblechen 92 sind seitlich Konsolen angebracht, von denen eine bei 96 zu erkennen ist. Sie dienen zur Anbringung von Anlenkpunkten für ein Gurtrückhaltesystem, wie es etwa in Verbindung mit Fig. 1 und 5 beschrieben wurde. Beispielsweise kann an der Konsole 96 ein Gurt mit dem Gurtschloß angebracht sein, während am Versteifungsblech 94 der Gurtaufroller angelenkt ist. An der Stütze 82 ist an der Außenseite eine Schiene 98 angebracht. Sie dient zur Befestigung des oberen Umlenkpunktes für den Schultergurt, wie dies in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben wurde. Auch die Schiene 98 läßt eine unterschiedliche Höheneinstellung des Umlenkpunktes zu.
Wie sich aus Fig. 2 ergibt, erstrecken sich die Stützen 82, 84 hinter der Rückenlehne des Sitzes 72 über die Oberseite des Wagens 70 nach oben hinaus. In Fig. 2 ist oberhalb des Schulterpolsters 86 noch eine Verbindungsstrebe 100 eingezeichnet.
Ergänzend wird auf ein Versteifungsblech 102 verwiesen, das die Stützen 82, 84 miteinander verbindet. Es ist aus Darstellungsgründen durchsichtig gezeichnet.
Die in Fig. 4 gezeigte Stützkonstruktion gleicht zum Teil der nach Fig. 3. Daher werden gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Konstruktion unterscheidet sich von Fig. 3 lediglich durch eine besondere bogenartige Kopfstütze 106. Die Kopfstütze 106 kann eine Verkleidung sein, welche eine obere bogenförmige Querstrebe umgibt.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Stützkonstruktion wird montiert, nachdem der Sitz 72 demontiert worden ist. Die Anbringung kann mit einfachen Handgriffen erfolgen. Die Anbringung des Sitzes 72 seinerseits auf der Platte 76 kann ebenfalls leicht und schnell vorgenommen werden. Daher kann mit der gezeigten Konstruktion auf einfache Weise eine Nachrüstung an Gabelhubwagen vorgenommen werden. In gleichfalls einfacher und schneller Weise läßt sich die Nachrüstung bei Gabelstaplern der in Fig. 1 dargestellten Art vornehmen.

Claims (10)

Ansprüche
1. Nachträglich einbaubares Rückhaltesystem für Flurförderzeuge, mit einem Fahrersitz, der auf einem fahrzeugfesten Untergrund befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine auf dem Untergrund befestigbare plattenartige Stützkonstruktion an der Oberseite Mittel (88, 90) zur Befestigung des Fahrersitzes (72) aufweist und seitlich an der Stützkonstruktion Anlenkpunkte (96) für einen Beckengurt eines Gurthaltesystems vorgesehen sind.
2. Rückhaltesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützkonstruktion zwei parallele, sich neben dem Sitz (72) erstreckende Längsprofile (78, 80) aufweist, an denen die Anlenkpunkte befestigbar sind und eine Verbindungsplatte (76) die Profile miteinander verbindet und Anbringmittel (88, 90) für den Sitz (72) auf der Verbindungsplatte (76) angebracht sind.
3. Rückhaltesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite der Stützkonstruktion zwei parallele aufrechte Stützen (82, 84) angebracht sind, die hinter der Rückenlehne des Sitzes (72) angeordnet sind und im oberen Bereich eine Querverbindung (86, 106, 100) aufweisen und an der Außenseite mindestens einer Stütze (82, 84) ein Umlenkpunkt (98) für einen Schultergurt des Gurtrückhaltesystems angebracht ist.
-11-
4. Rückhaltesystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stützen (82, 84) hinter der Rückenlehne ein Versteifungsblech (102) angebracht ist.
5. Rückhaltesystem nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere Querverbindung von einer Kopfstütze oder einem Nacken- oder Schulterpolster (86,106) gebildet ist.
6. Rückhaltesystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Umlenkpunkt an einer an der Stütze (82) befestigten Schiene (96) angebracht ist und Schiene und Umlenkpunkt so ausgelegt sind, daß der Umlenkpunkt in Abständen lösbar an der Schiene befestigbar ist.
7. Nachträglich einbaubares Rückhaltesystem für Flurförderzeuge mit einem Sitz, der auf der Batterie- oder Motorhaube des Fahrzeugs angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Haube (16) auf beiden Seiten des Sitzes (18) Anlenkpunkte für einen Beckengurt eines Gurtrückhaltesystems anbringbar sind.
8. Rückhaltesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkpunkte an auf der Haube (16) befestigbaren Schienen (20,22) angebracht sind und
die Schienen und die Anlenkpunkte so ausgelegt sind, daß sie in Abständen lösbar an der Schiene anbringbar sind.
9. Rückhaltesystem nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Umlenkpunkt für einen Schultergurt an einer rückwärtigen Stütze (36) eines Kabinen- oder Gehäuserahmens (28) angebracht ist.
10. Rückhaltesystem nach Anspruch 6 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienen (20, 22) im Querschnitt ein C-Profil aufweisen mit beabstandeten Ausnehmungen (42) in der Kante des Schlitzes (40) und ein Beschlagteil (44, 46) fur den Anlenkpunkt vorgesehen ist mit einem in der Schiene gleitend verschiebbaren Schuhabschnitt und einem durch eine Feder vorgespannten Rastelement (52, 54), das mit einer Ausnehmung (42) zusammenwirkt und das Beschlagteil in Achsrichtung an der Schiene (20, 22) festlegt.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1518759A1 (de) * 2003-09-24 2005-03-30 Hans Sauermann Rückhaltesystem für ein Flurförderfahrzeug

Cited By (2)

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AU2004205257B2 (en) * 2003-09-24 2007-01-04 Hans Sauermann Restraint system for a floor conveying vehicle

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