DE29900181U1 - Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. - Google Patents
Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl.Info
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Description
PATENTANWALT KALDENKIRCHENER STR. 35a
DIPL.-ING. M. BONSMANN D-41063 Mönchengladbach
EUROPEAN PATENT ATTORNEY TEL: (02161) 12114 · FAX: 16296
Akte: 98 276
CD. DESIGN GMBH
Bismarckstr. 100, 41061 Mönchengladbach
Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken
od. dgl.
od. dgl.
Die Erfindung betrifft ein Flächengebilde zur Verpackung von vorzugsweise zusammengelegten Bekleidungsstücken wie Hemden,
Pullovern, Hosen, od. dgl.
Es ist bekannt, Bekleidungsstücke, insbesondere besonders hochwertige Bekleidungsstücke, nach dem Verkauf in Einzelhandelsgeschäften
vor der Übergabe an den Kunden in Papier einzuschlagen, damit diese in den üblicherweise zum Transport
verwendeten Tragetaschen nicht ihre Form verlieren oder verschmutzt werden. Dazu werden üblicherweise rechteckförmige
Papierbogen verwendet, in die die Ware vom Verkäufer oder vom Kassenpersonal eingeschlagen wird. Dieser Vorgang ist
recht zeitaufwendig, da das Papier entsprechend sorgfältig gefalzt und gefaltet werden muß und die Verpackung mit Klebestreifen
od. dgl. gesichert werden muß, damit sich ein optisch ansprechender Eindruck der Verpackung ergibt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, den Verpackungsvorgang wesentlich zu erleichtern, so daß Arbeitszeit
gespart und die Wartezeit für Kunden an der Kasse verkürzt wird, sowie gleichzeitig eine optisch ansprechende
Verpackung zu gewährleisten.
Zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe wird erfindungsgemäß
vorgeschlagen, daß das Flächengebilde aus wenigstens einer Lage papierartigen Materials - vorzugsweise Seidenpapier
- hergestellt ist und herstellerseitig derart vorgefaltet und/oder vorgefalzt ist, daß der Verpackungsvorgang für
das Bekleidungsstück erleichtert ist. Durch die Vorfalzung bzw. Vorfaltung kann das Bekleidungsstück mit wenigen Handgriffen
verpackt werden, wobei ein optisch ansprechender Eindruck durch exakte Vorfalzungen bzw. -faltungen gewährleistet
wird. Anstelle von Seidenpapier können grundsätzlich auch andere papierartige Materialien - auch mit Kunststoffanteil
- Verwendung finden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, daß das Flächengebilde im unverpackten flächigen Zustand im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist, und
daß herstellerseitig auf zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils im wesentlichen parallel zu diesen Seiten angeordnete
Seitenfalze in einem derartigen Abstand zu den jeweiligen Seiten vorgesehen sind, daß das zu verpackende Bekleidungsstück
zur Verpackung im Mittelbereich zwischen den beiden Falzen aufgenommen werden kann und durch Umklappen der beiden
Seitenteile an den Falzen durch die sich überlappenden Seitenteile abgedeckt werden kann. Dadurch reduziert sich
der Verpackungsvorgang für das Verkaufspersonal darauf, das Bekleidungsstück - z.B. ein zusammengelegtes Hemd - auf den
Mittelbereich des auf der Verpackungstheke bereitliegenden Flächengebildes zu legen, die beiden Seitenteile über das
Bekleidungsstück zu klappen und die beiden Seitenteile mit einem Klebeband oder einem Siegelaufkleber miteinander zu
verbinden. Die Fläche des Mittenbereichs ist dazu vorzugsweise so bemessen, daß genügend Platz für sämtliche üblichen
Bekleidungsstücke wie Hemden, T-Shirts, Pullover, Westen od. dgl. in zusammengelegter Form zur Verfügung steht.
Weiterhin kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß quer zur
Richtung der Seitenfalze herstellerseitig wenigstens eine Längsfalte vorgesehen ist, welche durch zwei Längsfalze und
Faltung des Flächengebildes um jeweils 180° in entgegengesetzten Richtungen entlang der Längsfalze gebildet wird. Eine
derartige Längsfalte bietet im wesentlichen ästhetische Vorteile, da durch diese die Verpackung optisch gegliedert
wird. Die Verpackung wirkt dadurch aufwendiger und ansprechender, obwohl für das Verkaufspersonal keine zusätzlichen
Handgriffe für die bereits herstellerseitig vorgesehene Längsfalte erforderlich sind.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Seitenfalze herstellerseitig
vorgesehen werden, nachdem die Längsfalte gebildet ist. Durch diese Reihenfolge der herstellerseitigen
Falz- und Faltvorgänge können die beiden Seitenteile mit vorhandener Längsfalte entlang der Falzrichtung umgeklappt
werden. Für besonders große Bekleidungsstücke ist es weiterhin grundsätzlich möglich, die Längsfalte vor dem Verpakkungsvorgang
wieder zu entfalten, um die Fläche des Mittenbereichs zu erhöhen. Bei der vorstehend genannten Falz- und
Faltreihenfolge müssen in diesem Falle allerdings Teile der Falze im entfalteten Faltenbereich entgegen der vorgegebenen
Falzrichtung umgeschlagen werden.
Weiterhin kann im Hinblick auf eine besonders ästhetische Ausgestaltung des Flächengebildes vorgesehen sein, daß dieses
aus wenigstens zwei übereinanderliegenden Lagen Seidenpapier gebildet ist, wobei die im verpackten Zustand äußerste
Lage durchscheinend und die auf die äußerste Lage nach innen folgende Lage farbig ausgebildet ist.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die farbig ausgebildete Lage derart bedruckt ist, daß das Druckbild durch die äußerste
Lage durchscheint. Besonders zweckmäßig ist es, die farbig ausgebildete Lage mit einem Herstellerlogo in Form eines regelmäßig
wiederkehrenden Musters zu bedrucken, beispielsweise in weißer Farbe, so daß das Herstellerlogo schemenhaft
durch die äußerste Papierlage durchscheint.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung kann weiterhin
vorgesehen sein, daß eine dritte Lage unbedruckten, nicht farbigen Seidenpapiers an der im verpackten Zustand dem Bekleidungsstück
zugewandten Seite vorgesehen ist. Durch diese dritte Lage wird ein Abfärben des mittleren Seidenpapiers
auf das verpackte Bekleidungsstück auch bei evtl. vorhandener Feuchtigkeit sicher vermieden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
ungefaltetes Flächengebilde mit FaIt- und Falzlinien;
Fig. 2 eine schematische Schnittdarstellung entlang der Schmalseite des in Fig. 1 dargestellten, mit einer
Längsfalte versehenen Flächengebildes;
Fig. 3 eine schematische Schnittdarstellung des Flächengebildes im Verpackungszustand in Richtung der Längsseite
von Fig. 1; und
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung des mit A markierten Bereichs aus Fig. 2, aus der die Einzellagen des Flächengebildes
ersichtlich sind.
Das in Fig. 1 im ungefalteten Zustand dargestellte rechtekkige Flächengebilde 10 besteht aus drei übereinanderliegenden
und jeweils gleich großen Lagen Seidenpapier 12, 14, 16
(Fig. 4). Das Flächengebilde 10 wird herstellerseitig mit einer Falte versehen, indem es längsseitig zunächst entlang
der Linien 20 und 22 jeweils um 180° in entgegengesetzten Richtungen gefaltet wird, wodurch sich eine Falte (18 vgl.
Fig. 2) mit der Breite des Abstandes der Linien 20 und 22 ergibt. Anschließend werden weiterhin Falzungen 26 und 28
vorgesehen, durch die das Flächengebilde 10 in einen Mittenbereich 32 und zwei Seitenbereiche 34 und 36 unterteilt
wird. Damit ist der herstellerseitige Falz- und Faltvorgang abgeschlossen.
Zum Verpacken eines schematisch dargestellten zusammengelegten Bekleidungsstückes 30 wird dieses gemäß Fig. 3 auf den
Mittenbereich des Flächengebildes gelegt und die Seitenbereiche 34, 36 werden umgeschlagen. Die Seitenbereiche 34, 36
sind so bemessen, daß bei üblicher Dicke des Bekleidungsstückes ein Überlappungsbereich gebildet wird, auf den ein
selbstklebendes Siegel od. dgl. zur Fixierung der beiden Seitenbereiche geklebt wird. Zusätzlich können auch noch
Klebestreifen od. dgl. an den Längsseitenenden angebracht werden, um ein Herausfallen des Bekleidungsstücks zu vermeiden.
Gemäß Fig. 4 ist zuäußerst eine Lage teiltransparenten, farblosen Seidenpapiers 12 vorgesehen, als mittlere Lage
folgt ein farbiges Seidenpapier 14, auf welches in weißer Druckfarbe ein Herstellerlogo od. dgl. in einem wiederkehrenden
Muster angebracht ist, das optisch durch die äußerste Lage durchscheint. Zum Schutz der Bekleidungsstücke vor Ver-
färbungen durch das farbige Papier 14 ist zuinnerst eine neutrale Lage Seidenpapier 16 vorgesehen.
Claims (8)
1. Flächengebilde (10) zur Verpackung von vorzugsweise zusammengelegten
Bekleidungsstücken (30) wie Hemden, Pullovern, Hosen, od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß das
Flächengebilde aus wenigstens einer Lage papierartigen Materials hergestellt ist und herstellerseitig derart vorgefaltet
und/oder vorgefalzt ist, daß der Verpackungsvorgang für das Bekleidungsstück (30) erleichtert ist.
2. Flächengebilde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächengebilde aus wenigstens einer Lage Seidenpapier
hergestellt ist.
3. Flächengebilde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß dieses im unverpackten flächigen Zustand im
wesentlichen rechteckig ausgebildet ist, und daß herstellerseitig auf zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils im
wesentlichen parallel zu diesen Seiten angeordnete Seitenfalze (26, 28) in einem derartigen Abstand zu den jeweiligen
Seiten vorgesehen sind, daß das zu verpackende Bekleidungsstück (30) zur Verpackung im Mittelbereich (32) zwischen
den beiden Falzen aufgenommen werden kann und durch Umklappen der beiden Seitenteile (34, 36) an den Falzen
durch die sich überlappenden Seitenteile abgedeckt werden kann.
4. Flächengebilde nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß quer zur Richtung der Seitenfalze (26, 28) herstellerseitig
wenigstens eine Längsfalte (18) vorgesehen ist, welche durch zwei Längsfalze (20, 22) und Faltung des Flächengebildes
um jeweils 180° entlang der Längsfalze (20, 22) gebildet wird.
5. Flächengebilde nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenfalze (26, 28) herstellerseitig vorgesehen werden, nachdem die Längsfalte (18) gebildet ist.
6. Flächengebilde nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß dieses aus wenigstens zwei übereinanderliegenden
Lagen Seidenpapier (12, 14) gebildet ist, wobei die im verpackten Zustand äußerste Lage (12) durchscheinend
und die auf die äußerste Lage nach innen folgende Lage (14) farbig ausgebildet ist.
7. Flächengebilde nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die farbig ausgebildete Lage (14) derart bedruckt
ist, daß das Druckbild durch die äußerste Lage (12) durchscheint.
8. Flächengebilde nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Lage (16) unbedruckten, nicht
farbigen Seidenpapiers an der im verpackten Zustand dem Bekleidungsstück (30) zugewandten Seite vorgesehen ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29900181U DE29900181U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-01-08 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
| DE29902303U DE29902303U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-02-10 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29900181U DE29900181U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-01-08 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29900181U1 true DE29900181U1 (de) | 1999-04-15 |
Family
ID=8067699
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29900181U Expired - Lifetime DE29900181U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-01-08 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
| DE29902303U Expired - Lifetime DE29902303U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-02-10 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29902303U Expired - Lifetime DE29902303U1 (de) | 1999-01-08 | 1999-02-10 | Flächengebilde zur Verpackung von Bekleidungsstücken o.dgl. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29900181U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1842790A3 (de) * | 2006-04-04 | 2008-08-27 | Daniele Santalmasi | Verbessertes Verpackungsmaterial für Lebensmittel |
-
1999
- 1999-01-08 DE DE29900181U patent/DE29900181U1/de not_active Expired - Lifetime
- 1999-02-10 DE DE29902303U patent/DE29902303U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1842790A3 (de) * | 2006-04-04 | 2008-08-27 | Daniele Santalmasi | Verbessertes Verpackungsmaterial für Lebensmittel |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29902303U1 (de) | 1999-07-22 |
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Legal Events
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