DE29900057U1 - Dental-Füllungsmaterial - Google Patents
Dental-FüllungsmaterialInfo
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- A61K—PREPARATIONS FOR MEDICAL, DENTAL OR TOILETRY PURPOSES
- A61K6/00—Preparations for dentistry
- A61K6/70—Preparations for dentistry comprising inorganic additives
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- A61K6/80—Preparations for artificial teeth, for filling teeth or for capping teeth
- A61K6/884—Preparations for artificial teeth, for filling teeth or for capping teeth comprising natural or synthetic resins
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Description
Gesthuysen & von Rohr
98.1080.3.wa Essen, den 7. Januar 1999
der Frau
Dr. med. dent. Eugenie Stalmach Bischhoffstraße 134
45329 Essen
mit der Bezeichnung
"Dental-Füllungsmaterial"
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die Erfindung betrifft ein Dental-Füllungsmaterial aus einem Dentalkunststoffmaterial
für Füllungen bei Zahnkavitäten sowie eine Füllung aus einem Dental-Füllungsmaterial
der zuvor genannten Art.
Dental-Füllungsmaterial für Füllungen bei Zahnkavitäten und daraus hergestellte
Füllungen sind bereits bekannt. Bei dem Dentalkunststoffmaterial, das bei Füllungen
verwendet wird, kann es sich beispielsweise um Polymethylmetacrylate oder aber auch um andere Kunststoffmaterialien handeln.
Die bekannten Dentalkunststoffmaterialien haben eine Färbung, die der sogenannten
allgemeinen Zahnweißfarbe entspricht. Mit dem Ausdruck "allgemeine Zahnweißfarbe"
sind letztlich alle Farbtöne und -Schattierungen gemeint, die den Farben der menschlichen
Zähne entsprechen. Die Farbe des bekannten Dentalkunststoffmaterials ist
bewußt an die allgemeine Zahnweißfarbe des menschlichen Zahnes angepaßt, damit die aus dem Dentalkunststoff material bestehende Füllung, die in die Kavität eines
Zahnes eingebracht worden ist, nicht gleich als solche erkannt wird.
Die Erfindung geht nun einen neuen Weg. Erfindungsgemäß ist bei dem eingangs
genannten Dental-Füllungsmaterial vorgesehen, daß dem Dentalkunststoffmaterial wenigstens ein von der allgemeinen Zahnweißfarbe abweichender, nicht-metallischer,
bunter Farbstoff beigemischt ist. Durch den Ausdruck "nicht-metallisch" ist klargestellt,
daß der bunte Farbstoff insbesondere nicht ausschließlich gold- oder silberfarben
sein soll. Bei der Erfindung wird im Ergebnis also genau das Gegenteil dessen bewirkt, was bisher praktiziert worden ist. Es wird also ganz bewußt ein Erkennen
der Füllung bei geöffnetem Mund des Patienten angestrebt. Im Hinblick auf die Verwendung
eines bunten Farbstoffes eignet sich das erfindungsgemäße Dental-Füllungsmaterial
insbesondere bei Kindern, wobei durch den bunten Farbstoff einerseits ein besonders ästhetischer Effekt erzielt und andererseits den Kindern die Motivation
zur weiteren Zahnarztbesuchen gegeben wird. Außerdem kann den Kindern durch die bunten Füllungen die Anzahl der schadhaften Stellen im Gebiß gut aufgezeigt
werden.
Bevorzugt wird als Farbe des Farbstoffs gelb, rot, grün oder blau verwendet. Auch
Schattierungen, also helle oder dunkle Töne der zuvor genannten Farben, und auch
Gesthuysen & von Rohr - 2 -
Mischungen wenigstens zweier Farben sind möglich, so daß sich die unterschiedlichsten
Farben ergeben. Im übrigen versteht es sich, daß es natürlich auch möglich ist, daß das Dental-Füllungsmaterial mit unterschiedlichen Mustern versehen ist, also beispielsweise
gestreift oder aber gepunktet ist. Auch hierdurch wird ein besonderer ästhetischer
Effekt erzielt.
Obwohl es grundsätzlich möglich ist, eine aus dem erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterial
hergestellte Füllung lediglich an ihrer Außenseite mit einer den Farbstoff aufweisenden Beschichtung zu versehen, bietet es sich besonders an, wenn das
Dentalkunststoffmaterial mit dem Farbstoff durchgefärbt ist. Die Durchfärbung hat
Vorteile in mehrfacher Hinsicht. Beim Einbringen des Dental-Füllungsmaterials in eine
Kavität wird das Material in sich gemischt und geknetet. Wenn das Material dann nur
teilweise gefärbt ist, wird die Färbung nur zu einem geringen Teil bei der späteren
Füllung erkennbar. Wichtig ist aber auch, daß die Füllung einer ständigen Abrasion
unterliegt. Durch die Durchfärbung wird erreicht, daß auch bei einem teilweisen Abtrag
des Dental-Füllungsmaterials gewährleistet ist, daß die von außen erkennbare Farbe an allen Stellen der Füllung stets erhalten bleibt.
Um eine, was angestrebt ist, möglichst gleichmäßige bzw. homogene Durchfärbung
des Dentalkunststoffmaterials mit dem Farbstoff zu erreichen, ist es ausreichend, wenn
der Gewichtsanteil des Farbstoffs pro Gewichtseinheit Dental-Füllungsmaterial erheblich
geringer ist als der Gewichtsanteil des Dentalkunststoffmaterials. Letztlich reicht es aus, um eine homogene und gleichmäßige Durchfärbung des Dentalkunststoff
materials mit dem Farbstoff zu erreichen, wenn der Gewichtsanteil des Farbstoffs
pro Gewichtseinheit Dental-Füllungsmaterial weniger und insbesondere deutlich weniger
als 10 % beträgt.
Damit es zu keinen negativen Auswirkungen des erfindungsgemäßen Füllungsmaterials
auf dem menschlichen Körper kommt, ist erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen, daß der Farbstoff ungiftig ist. Darüber hinaus sollte der Farbstoff auch lebensmittelecht
sein, so daß es keinesfalls zu etwaigen negativen Reaktionen oder gar Krankheiten
beim Patienten bedingt durch den Farbstoff kommt, da beim Applizieren nicht auszuschließen ist, daß der jeweilige Patient Dental-Füllungsmaterial und damit Farbstoff
zu sich nimmt.
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Gesthuysen & von Rohr - 3 -
In jedem Falle ist es im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterial
von Vorteil, wenn der Farbstoff bei im Mundhöhlenbereich herrschenden Bedingungen keine oder nur eine geringe Löslichkeit aufweist. Hierdurch ist sichergestellt,
daß Farbstoffpartikel sich quasi nicht im Speichel lösen und dadurch leichter wieder ausgeschieden werden können.
Um eine Verfärbung der übrigen Zähne durch den Farbstoff zu verhindern, ist weiterhin
bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung vorgesehen, daß der Farbstoff fest in das Dentalkunststoffmaterial eingebunden ist. Dies kann einerseits
über gute chemische Verbindungen zwischen den Farbstoffpartikeln und dem Dentalkunststoffmaterial realisiert werden. Darüber hinaus ist es aber auch möglich,
daß der Farbstoff in das Dentalkunststoff material eingelagerte Feststoffpartikel
aufweist. In diesem Zusammenhang kann es im übrigen von besonderem Vorteil sein,
wenn die Härte der Feststoffpartikel größer ist als die Härte des Dentalkunststoffmaterials
im ausgehärteten Zustand.
Besondere ästhetische Effekte, die gerade bei Kindern eine große Rolle spielen, können
im übrigen dadurch erreicht werden, daß der Farbstoff und/oder das Dentalkunststoffmaterial
zumindest teilweise fluoreszierend ist. Die fluoreszierende Wirkung kann einerseits durch den Farbstoff oder das Dentalkunststoffmaterial selbst oder aber andererseits
durch fluoreszierende Partikel im Farbstoff oder aber im Dentalkunststoffmaterial
erzeugt werden.
Ein weiterer, besonderer ästhetischer Effekt, der wiederum gerade für Kinder besonders
ansprechend wirkt, wird dadurch erreicht, daß der Farbstoff und/oder das Dentalkunststoffmaterial
einen Glimmer- oder glimmerartigen Anteil aufweist.
Im übrigen bietet es sich besonders an, wenn der Farbstoff nicht die sonstigen Eigenschaften
des Dental-Füllungsmaterials nachteilig beeinträchtigt. Aus diesem Grunde
ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jedenfalls die Zähigkeit des Dental-Füllungsmaterials
zumindest im wesentlichen der Zähigkeit des Dentalkunststoffmaterials entspricht,
so daß das erfindungsgemäße Dental-Füllungsmaterial ohne weiteres in gleicher Weise wie das bekannte Dental-Füllungsmaterial verarbeitet werden kann.
Gesthuysen & von Rohr - 4 -
Von besonderem Vorteil ist es in diesem Zusammenhang im übrigen, wenn die Verfestigungseigenschaften
des erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterials zumindest im wesentlichen den Verfestigungseigenschaften des Dentalkunststoffmaterials entsprechen.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß das erfindungsgemäße Dental-Füllungsmaterial
genauso schnell aushärtet wie bekanntes Dental-Füllungsmaterial.
Neben dem erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterial betrifft die vorliegende Erfindung
aber auch, wie eingangs erwähnt, eine aus einem derartigen Material hergestellte
Füllung. Hinsichtlich einer derartigen Füllung gelten sämtliche Merkmale und Vorteile, die zuvor bezüglich des erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterials angesprochen
worden sind.
Wesentlich im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Füllung ist, daß diese
durch den verwendeten Farbstoff nicht nachteilig beeinträchtigt wird. Aus diesem
Grunde ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die chemischen und/oder mechanischen
Eigenschaften des erfindungsgemäßen Dental-Füllungsmaterials sowohl im verarbeiteten
als auch im unverarbeiteten Zustand zumindest im wesentlichen den chemischen und/oder mechanischen Eigenschaften des Dentalkunststoffmaterials sowohl
im verarbeiteten als auch im unverarbeiteten Zustand entsprechen.
Claims (17)
1. Dental-Füllungsmaterial aus einem Dentalkunststoffmaterial für Füllungen bei
Zahnkavitäten, dadurch gekennzeichnet, daß dem Dentalkunststoffmaterial wenigstens
ein von der allgemeinen Zahnweißfarbe abweichender, nicht-metallischer, bunter Farbstoff beigemischt ist.
2. Dental-Füllungsmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbe
des Farbstoffs gelb, rot, grün, blau oder Mischungen wenigstens zweier Farben miteinander
ist.
3. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dentalkunststoffmaterial mit dem Farbstoff durchgefärbt ist, so daß die Farbe des Dentalkunststoffmaterials zumindest im wesentlichen der Farbe des
Farbstoffs entspricht.
4. Dental-FüUungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewichtsanteil des Farbstoffs pro Gewichtseinheit Füllungsmaterial erheblich geringer ist als der Gewichtsanteil des Dentalkunststoffmaterials.
5. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gewichtsanteil des Farbstoffs pro Gewichtseinheit Dental-Füllungsmaterial
weniger als 10 % beträgt.
6. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff ungiftig ist.
7. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff lebensmittelecht ist.
8. Dental-FüUungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff bei im Mundhöhlenbereich herrschenden Bedingungen keine oder nur eine geringe Löslichkeit aufweist.
Gesthuysen & von Rohr - 6 -
9. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff fest in das Dentalkunststoffmaterial eingebunden ist.
10. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff in das Dentalkunststoffmaterial eingelagerte Feststoffpartikel
aufweist.
11. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Härte der Feststoffpartikel größer ist als die Härte des Dentalkunststoffmaterials
im ausgehärteten Zustand.
12. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff und/oder das Dentalkunststoffmaterial zumindest teilweise fluoreszierend ist.
13. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Farbstoff und/oder das Dentalkunststoffmaterial einen Glimmer- oder glimmerartigen Anteil aufweist.
14. Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zähigkeit des Dental-Füllungsmaterials zumindest im wesentlichen
der Zähigkeit des Dentalkunststoffmaterials entspricht.
15. Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfestigungseigenschaften des Dental-Füllungsmaterials zumindest im wesentlichen den Verfestigungseigenschaften des Dentalkunststoffmaterials entsprechen.
16. Füllung aus einem Dental-Füllungsmaterial nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
17. Füllung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die chemischen und/
oder mechanischen Eigenschaften des Dental-Füllungsmaterials im verarbeiteten und
Gesthuysen & von Rohr - 7 -
unverarbeiteten Zustand zumindest im wesentlichen den chemischen und/oder mechanischen
Eigenschaften des Dentalkunststoffmaterials entsprechen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29900057U DE29900057U1 (de) | 1998-12-14 | 1999-01-07 | Dental-Füllungsmaterial |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29822101 | 1998-12-14 | ||
| DE29900057U DE29900057U1 (de) | 1998-12-14 | 1999-01-07 | Dental-Füllungsmaterial |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29900057U1 true DE29900057U1 (de) | 1999-05-06 |
Family
ID=8066497
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29900057U Expired - Lifetime DE29900057U1 (de) | 1998-12-14 | 1999-01-07 | Dental-Füllungsmaterial |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29900057U1 (de) |
-
1999
- 1999-01-07 DE DE29900057U patent/DE29900057U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990617 |
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