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DE3734669A1 - Kuenstlicher zahn - Google Patents

Kuenstlicher zahn

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Publication number
DE3734669A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
length
artificial tooth
tooth
artificial
crown
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19873734669
Other languages
English (en)
Inventor
Minoru Ai
Kenji Hiranuma
Jinichi Obana
Toshio Ito
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GC Corp
Original Assignee
GC Dental Industiral Corp
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Filing date
Publication date
Application filed by GC Dental Industiral Corp filed Critical GC Dental Industiral Corp
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/08Artificial teeth; Making same
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/225Fastening prostheses in the mouth
    • A61C13/267Clasp fastening

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen künstlichen Zahn, welcher aus einem Porzellan oder Kunstharzmaterial besteht, und welcher insbesondere ausgelegt ist für einen molaren Zahn, der geeignet ist zur Herstellung einer Teilprothese.
In der Zahnheilkunde wurde eine volle oder eine Teilprothese in den Mund eingesetzt, um den vollständigen oder teilweisen Verlust von Zähnen zu ersetzen, um das Erscheinungsbild oder die Verschlechterung von Funktionen wie beispielsweise das Kauen und die Aussprache wieder herzustellen, die sich aus einem Zahnverlust ergeben.
Insbesondere werden am häufigsten Teilprothesen verwendet, um eine Vielzahl von Möglichkeiten von dem Verlust eines Zahnes bis zu einem einzigen verbleibenden Zahn abzudecken. Im allgemeinen setzen sich derartige Teilprothesen zusammen aus einem Befestigungsteil, einem Verbindungsteil, einer Gebißplatte und einem künstlichen Zahn oder künstlichen Zähnen. Bei der Herstellung von Teilprothesen sollte auf die biologischen Besonderheiten in der Ausgestaltung des Befestigungsteils und des Verbindungsteils Rücksicht genommen werden. Bei der Auswahl und der Ausrichtung von künstlichen Zähnen muß weitere Beachtung dem Erscheinungsbild und der Herstellung von Funktionen wie das Kauen und die Aussprache geschenkt werden. Bei der Auswahl und Ausrichtung künstlicher Zähne muß deshalb besondere Beachtung gelegt werden auf die Größe, die Form, den Farbton, die vertikale Anordnung, die proximale und die okklusale Berücksichtigung usw. von künstlichen Zähnen in Abhängigkeit von dem Zustand des verbleibenden Zahnes oder der verbleibenden Zähne.
Da jedoch die herkömmlichen künstlichen Zähne gewöhnlicherweise gestaltet und hergestellt wurden für Vollprothesen, wurden geeignete künstliche Zähne aus derartigen Zähnen ausgewählt, die für Vollprothesen verwendet wurden, wenn Teilprothesen gemacht werden. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, ist einer der herkömmlichen künstlichen Zähne, die für Vollprothesen geschaffen wurden, in bukkolingualer Richtung leicht gekrümmt. Somit sollte dieser Zahn verwendet werden in Kombination mit einem Befestigungsteil, einem Verbindungsteil und einer Metallplatte, wenn eine Teilprothese hergestellt wird. In diesem Fall ist es zwangsläufig erforderlich, daß die basalen und proximalen Flächen des Zahnes durch Schneiden teilweise entfernt werden. Daraus ergibt sich, daß nicht nur sehr viel Zeit erforderlich ist zur Herstellung einer Teilprothese, sondern daß die Kontur und die Erscheinung des künstlichen Zahnes beeinträchtigt werden. Dieser Vorgang ergibt somit einem Hersteller eine große Anzahl von Schwierigkeiten.
Um dieses Problem zu lösen beschreibt das japanische Gebrauchsmuster 37-2 475 einen künstlichen Zahn zur Herstellung einer Teilprothese, bei welchem an der basalen Fläche im Zentrum eine konkave Einbeulung vorgesehen ist. Gemäß der beschriebenen Lehre ist die proximale Fläche angrenzend an diese konkave Einbeulung ausgebildet mit einer langgestreckten Befestigungsnut, die sich von dem Boden der basalen Fläche aus erstreckt, und eine schmale Einbeulung von relativ großer Größe ist oberhalb der Nut zum Einsetzen eines Befestigungsteil ausgebildet.
Der in dem japanischen Gebrauchsmuster 37-2 475 beschriebene Zahn weist jedoch einen Aufbau auf, bei welchem die basale Fläche nur in ihrem Zentrum mit der konkaven Einbeulung ausgebildet ist, und die Kontur ist ähnlich der eines gewöhnlichen natürlichen Zahnes mit Ausnahme der langgestreckten Befestigungsnut, die sich von dem Boden der basalen Fläche der proximalen Fläche aus erstreckt, und der schmalen oder kleinen Einbeulung von relativ großer Größe, die oberhalb der Nut ausgebildet ist. Somit sind das Befestigungsteil, das Verbindungsteil und Vorsprünge von der Metallplatte oft unterhalb der lingualen Seite des künstlichen Zahnes angeordnet. ln vielen Fällen muß jedoch dafür der linguale untere Abschnitt des künstlichen Zahnes durch Abschneiden bis zu einem großen Ausmaß entfernt werden. Bei diesem künstlichen Zahn wird eine Verringerung der Bearbeitung, die von einer Bedienungsperson ausgeführt werden muß, noch nicht erreicht. Außerdem kann eine künstliche Prothese oder ein künstliches Gebiß mit großer Festigkeit noch nicht hergestellt werden, da eine Gebißplatte aus Kunstharz nicht genau in der zentralen konkaven Einbeulung ausgefüllt werden kann infolge der Tatsache, daß die zentrale konkave Einbeulung in der basalen Fläche zum größten Teil von den Seitenwänden des künstlichen Zahnes umgeben ist.
Ferner weist dieser künstliche Zahn Probleme in Verbindung mit der Stabilität und der Belastung eines Trägers auf, wenn er als Teilprothese verwendet wird, da auf dem unteren Aufbau der Prothese ein größerer Druck aufgebracht wird verglichen zu dem einer gewöhnlichen Vollprothese, da überhaupt keine Beachtung der Form der okklusalen Fläche (Kaufläche) geschenkt wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Probleme zu lösen, die aus dem Stand der Technik bekannt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen künstlichen Zahn, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die Länge der bukkalen Krone im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahns, daß die Länge der lingualen Krone in den Bereich von 4 mm bis zu einer Länge fällt, die um wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die Länge seiner bukkalen Krone, daß eine basale Fläche eine konkave Form aufweist in Anlage mit einer konvexeren Form als der Form des alveolaren Wulstes (alveolar ridge) im Querschnitt, daß eine oder zwei proximale Flächen der basalen Fläche im wesentlichen im Zentrum ausgebildet ist bzw. sind mit einer okklusal geneigten glatten Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm, einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3 mm und einem proximalen oberen Ende, das entfernt von der höchsten Position angeordnet ist, und daß eine okklusale Fläche eine distale Länge im wesentlichen gleich der Länge eines natürlichen Zahnes und ein W 2/W 1-Verhältnis aufweist, das in dem Bereich von 55 bis 95% des eines natürlichen Zahnes fällt, worin W 1 die mesiodistale Länge und W 2 die bukkolinguale Länge bedeuten.
Der erfindungsgemäße künstliche Zahn weist gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten künstlichen Zahn folgende Vorteile auf.
  • 1) Wenn eine Teilprothese aus einem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn in den Mundhohlraum eines Trägers eingesetzt ist, ist deren Erscheinungsbild nicht nur vergleichbar mit sondern besser als das eines gewöhnlichen natürlichen Zahnes, da die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart gestaltet ist, daß sie im wesentlichen gleich ist der eines gewöhnlichen natürlichen Zahnes.
  • 2) Auch wenn ein Träger seinen Mund weit öffnet sieht die Teilprothese nicht fremd aus, da die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart ausgebildet ist, daß sie wenigstens 4,0 mm beträgt.
  • 3) Man kann annehmen, daß die Herstellung von Zahnprothesen mit verbesserter Leistung durchgeführt werden kann, da es keinen Bereich gibt, der gegen Vorsprünge von der Metallplatte oder dem Befestigungsteil anstößt, die bzw. das unterhalb der lingualen Seite des künstlichen Zahnes angeordnet ist, wenn Zahnprothesen hergestellt werden, und die folglich bei der Herstellung von Zahnprothesen infolge der Tatsache stören, daß die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart ausgelegt ist, daß sie um wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die der bukkalen Krone.
  • 4) Zahnprothesen mit großer Festigkeit können hergestellt werden, da ausreichendes Plattenmaterial zwischen die basale Fläche und den alveolaren Wulst eingefüllt werden kann infolge der Tatsache, daß die basale Fläche derart ausgebildet ist, daß sie konkave Form in Anlage mit einer konvexeren Form als der Form des alveolaren Wulstes im Querschnitt aufweist.
  • 5) Zahnprothesen mit verbesserter Stabilität und Festigkeit können hergestellt werden, da eine oder zwei proximale Flächen der basalen Fläche vorher im wesentlichen im lingualen Zentrum hergestellt werden kann bzw. können mit der okklusal geneigten glatten Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm (ausreichend, um ein Metallmaterial, das das Befestigungsteil bildet, einzusetzen und festzuhalten) und einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3,00 mm (ausreichend, um einen Befestigungseffekt zu erbringen), wobei die Nut dazu dient, genau die Stelle zu definieren, an welcher die Beinabschnitte des Befestigungsteils, das oft zur Herstellung von Teilprothesen verwendet wird, ursprünglich zu lokalisieren und sicher die Beinabschnitte des Befestigungsteils an Ort und Stelle zu halten.
  • 6) Der künstliche Zahn sieht besser aus, da die Beinabschnitte des Befestigungsteils den Blicken nicht sichtbar sind infolge der Tatsache, daß das proximale obere Ende der Nut nicht die höchste Stelle des künstlichen Zahnes erreicht oder von dieser höchsten Stelle entfernt ist.
  • 7) Ungleich bei Vollprothesen ist es möglich zu verhindern, daß eine große Kraft allein auf die Teilprothesen aufgebracht wird zu der Zeit, wenn sie hergestellt werden, da die Kaufläche des künstlichen Zahnes eine mesiodistale Länge aufweist, die im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und ein W₂/W 1-Verhältnis, das in den Bereich von 55 bis 95% von dem eines natürlichen Zahnes fällt, so daß ein vergrößertes Spiel während des Schließens des Mundes auf der Kaufläche gewährleistet ist.
Wie vorstehend ausgeführt weist der erfindungsgemäße künstliche Zahn die zahlreichen Vorteile des Einsparens von Arbeit, die erforderlich ist zur Herstellung von Zahnprothesen, eine Verbesserung der Erscheinung der Zahnprothesen und der Gewährleistung einer zufriedenstellenden Kauleistung in der Verwendung auf. Ferner erbringt sie, wenn die basale Fläche in einer konkaven Form gebogen ist, um die Fläche zu vergrößern, eine vergrößerte Kontaktfläche mit der Platte, wodurch es möglich wird, Zahnprothesen mit verbesserter Stabilität herzustellen. Damit ergibt sich ein großer Wert der Erfindung.
Die Erfindung wird nachstehend im einzelnen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert, welche Ausführungsbeispiele darstellen. Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform eines künstlichen Zahnes für die ersten molaren Zähne des Oberkiefers,
Fig. 2 eine Draufsicht auf diese Ausführungsform,
Fig. 3 einen bukkolingualen Querschnitt des zentralen Bereichs der okklusalen Fläche des künstlichen Zahnes von Fig. 1,
Fig. 4 einen mesiodistalen Querschnitt des zentralen Bereichs der okklusalen Fläche des in Fig. 1 gezeigten künstlichen Zahnes,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform eines künstlichen Zahnes für den ersten premolaren Zahn des Unterkiefers,
Fig. 6 einen mesiodistalen Querschnitt des zentralen Bereichs der okklusalen Fläche einer Teilprothese, die mit dem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn nach Fig. 1 und einem Befestigungsteil hergestellt wurde, und
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Beispiels eines her­ kömmlichen künstlichen Zahnes.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein erfindungsgemäßer künstlicher Zahn gezeigt, der allgemein mit dem Bezugszeichen 1 versehen ist und der aus einem Porzellan oder Kunststoffmaterial besteht. Die Länge 1₁ einer bukkalen Krone ist im wesentlichen gleich der einer bukkalen Krone eines natürlichen Zahnes, und die Länge 1₂ einer lingualen Krone liegt im Bereich von 4,0 mm oder mehr bis zu einer Länge, die um 2,5 mm oder mehr kürzer ist als die bukkale Kronenlänge 1 1. Eine basale Fläche la weist eine konkave Form in Übereinstimmung mit einer konvexeren Form als der Form im Querschnitt des alveolaren Wulstes auf. Die basale Fläche 1 a ist im wesentlichen im bukkolingualen Zentrumsbereich einer oder zwei proximalen Flächen mit einer okklusal geneigten glatten Nut 1 c mit einer Breite w von 1,5 bis 5,0 mm, einer maximalen Tiefe h von 0,5 bis 3,0 mm und einem proximalen oberen Ende ausgebildet, das nicht bis zu der höchsten Position 1 b reicht. Eine okklusale Fläche 1 d weist eine mesiodistale Länge W 1 auf, die im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und die Fläche ist derart ausgebildet, daß sie ein W 2/W 1-Verhältnis aufweist, das in den Bereich von 55 bis 95% des eines natürlichen Zahnes fällt, wobei W 1 die mesiodistale Länge und W 2 die bukkolinguale Länge bedeuten.
Wenn die basale Fläche 1 a des künstlichen Zahnes mit einer derartigen Struktur mesiodistal gekrümmt ist in eine Konkavform, bestimmt seine Oberfläche eine vergrößerte Kontaktfläche mit einem Plattenmaterial, das nachstehend beschrieben wird, wodurch es möglich wird, eine Zahnprothese verbesserter Stabilität zu schaffen.
In Fig. 6 ist mit dem Bezugszeichen 2 ein Befestigungsteil bezeichnet, das aus einem Metallmaterial besteht und gewöhnlich als Spange bezeichnet wird. Die Beinabschnitte des Befestigungsteils 2 sind längs der Nut 1 c eingesetzt, die in der proximalen Fläche des künstlichen Zahnes 1 ausgebildet ist, und die unterhalb der basalen Fläche 1 a des künstlichen Zahnes 1 angeordnet ist. Mit dem Bezugszeichen 3 ist ein Plattenmaterial aus einem Kunstharz bezeichnet, welches in Übereinstimmung mit dem Farbton des alveolaren Wulstes eines Trägers gefärbt ist.
Nachstehend wird die Herstellung einer Teilprothese mit einem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn mit einem derartigen Aufbau erläutert.
Der künstliche Zahn in einer Größe, Form und einem Farbton, welche mit einem verlorenen Zahn eines Patienten so weit wie möglich übereinstimmen, wird zuerst aus künstlichen Zähnen gemäß der Erfindung ausgewählt. Dann wird das Befestigungsteil 2, das in Eingriff steht mit dem verbleibenden Zahn, auf einem Gipsmodell hergestellt, das durch die Abnahme eines Abdrucks aus dem Mundhohlraum eines Patienten hergestellt wurde, und das Befestigungsteil wird derart angeordnet, daß die Basisenden der Beinabschnitte in die Nut 1 c des erfindungsgemäßen künstlichen Zahnes eingesetzt werden. In diesem Fall halten der Zahn 1 und das Befestigungsteil 2 untereinander fest zusammen, da die Nut 1 c in dem Zahn 1 derart ausgestaltet ist, daß ihre Breite w im wesentlichen gleich ist der durchschnittlichen Breite der Beinabschnitte des Befestigungsteils 2, und so, daß sie die Beinabschnitte des Befestigungsteils 2 in ihrem Abschnitt mit maximaler Tiefe h ohne Spalt oder Lücke zwischen den Teilen festhält. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Nut 1 c, die in dem künstlichen erfindungsgemäßen Zahn 1 ausgebildet ist, derart, daß ihre Breite w im wesentlichen gleich ist der durchschnittlichen Breite der Beinabschnitte des Befestigungsteils 2. Somit können die Beinabschnitte des Befestigungsteils 2 leicht in Richtung der Breite aus der Nut 1 c hervorstehen. In diesem Fall können Sie entsprechend der Breite w der Nut 1 c abgeschnitten werden. Nachdem das Befestigungsteil 2 an dem künstlichen Zahn auf diese Weise angeordnet wurde, wird Wachs entsprechend des Alveolbereichs zwischen die basale Fläche 1 a des künstlichen Zahnes 1 und dem Bereich entsprechend des verlorengegangenen Zahnes des Gipsmodells eingefüllt, das durch Abdrucknahme aus dem Mundhohlraum des Patienten hergestellt worden ist, und Wachs entsprechend des gingivalen Bereichs wird auf dem erforderlichen Abschnitt angeformt, um eine Wachsprothese herzustellen. In einem Formkasten wird die Wachszahnprothese mit einer Gipsumhüllung umhüllt. Danach wird die Gipsumhüllung, welche die Wachszahnprothese umhüllt, durch Eintauchen in warmes Wasser erwärmt, um das Wachs herauszulösen, wodurch ein Raum zum Einfüllen des Plattenmaterials 3 begrenzt wird. In diesen Raum wird das Plattenmaterial 3 eingefüllt, welches selbst unter Druck erwärmt wird, um zu polymerisieren. Schließlich wird die Gipsumhüllung aufgebrochen, um eine Teilprothese zu erhalten, die den künstlichen Zahn 1 und das Befestigungsteil 2 aufweist, die untereinander durch das polymerisierte Plattenmaterial 3 befestigt sind.
Es ist klar, daß die Erfindung unter Bezugnahme auf spezielle Ausführungsformen beschrieben wurde und daß Abweichungen und Veränderungen daran durchgeführt werden können, ohne aus dem Bereich zu fallen, der durch die Ansprüche beansprucht ist.

Claims (4)

1. Künstlicher Zahn, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der bukkalen Krone im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahnes, daß die Länge der lingualen Krone im Bereich von 4,0 mm bis zu einer Länge liegt, die um wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die Länge seiner bukkalen Krone, daß eine basale Fläche eine konkave Form aufweist in Anlage mit einer konvexeren Form als der Form des alveolaren Wulstes im Querschnitt, daß eine oder zwei proximale Flächen der basalen Fläche im wesentlichen im Zentrum mit einer okklusal geneigten glatten Rille oder Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm, einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3,0 mm und einem proximalen oberen Ende ausgebildet ist, das weg von der höchsten Position angeordnet ist, und daß eine okklusale Fläche eine mesiodistale Länge, die im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und ein W 2/W 1 Verhältnis im Bereich von 55 bis 95% des eines natürlichen Zahnes aufweist, worin W 1 die mesiodistale Länge und W₂ die bukkolinguale Länge bedeuten.
2. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß er aus einem Porzellanmaterial besteht.
3. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß er aus einem Kunstharz besteht.
4. Künstlicher Zahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die basale Fläche mesiodistal in eine konkave Form gekrümmt ist.
DE19873734669 1986-10-31 1987-10-13 Kuenstlicher zahn Ceased DE3734669A1 (de)

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