DE3734669A1 - Kuenstlicher zahn - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen künstlichen Zahn, welcher aus
einem Porzellan oder Kunstharzmaterial besteht, und welcher
insbesondere ausgelegt ist für einen molaren Zahn, der
geeignet ist zur Herstellung einer Teilprothese.
In der Zahnheilkunde wurde eine volle oder eine Teilprothese
in den Mund eingesetzt, um den vollständigen oder teilweisen
Verlust von Zähnen zu ersetzen, um das Erscheinungsbild oder
die Verschlechterung von Funktionen wie beispielsweise das
Kauen und die Aussprache wieder herzustellen, die sich aus
einem Zahnverlust ergeben.
Insbesondere werden am häufigsten Teilprothesen verwendet,
um eine Vielzahl von Möglichkeiten von dem Verlust eines
Zahnes bis zu einem einzigen verbleibenden Zahn abzudecken.
Im allgemeinen setzen sich derartige Teilprothesen zusammen
aus einem Befestigungsteil, einem Verbindungsteil, einer
Gebißplatte und einem künstlichen Zahn oder künstlichen
Zähnen. Bei der Herstellung von Teilprothesen sollte auf die
biologischen Besonderheiten in der Ausgestaltung des
Befestigungsteils und des Verbindungsteils Rücksicht
genommen werden. Bei der Auswahl und der Ausrichtung von
künstlichen Zähnen muß weitere Beachtung dem
Erscheinungsbild und der Herstellung von Funktionen wie das
Kauen und die Aussprache geschenkt werden. Bei der Auswahl
und Ausrichtung künstlicher Zähne muß deshalb besondere
Beachtung gelegt werden auf die Größe, die Form, den
Farbton, die vertikale Anordnung, die proximale und die
okklusale Berücksichtigung usw. von künstlichen Zähnen in
Abhängigkeit von dem Zustand des verbleibenden Zahnes oder
der verbleibenden Zähne.
Da jedoch die herkömmlichen künstlichen Zähne
gewöhnlicherweise gestaltet und hergestellt wurden für
Vollprothesen, wurden geeignete künstliche Zähne aus
derartigen Zähnen ausgewählt, die für Vollprothesen
verwendet wurden, wenn Teilprothesen gemacht
werden. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, ist einer der
herkömmlichen künstlichen Zähne, die für Vollprothesen
geschaffen wurden, in bukkolingualer Richtung leicht
gekrümmt. Somit sollte dieser Zahn verwendet werden in
Kombination mit einem Befestigungsteil, einem
Verbindungsteil und einer Metallplatte, wenn eine
Teilprothese hergestellt wird. In diesem Fall ist es
zwangsläufig erforderlich, daß die basalen und proximalen
Flächen des Zahnes durch Schneiden teilweise entfernt
werden. Daraus ergibt sich, daß nicht nur sehr viel Zeit
erforderlich ist zur Herstellung einer Teilprothese, sondern
daß die Kontur und die Erscheinung des künstlichen Zahnes
beeinträchtigt werden. Dieser Vorgang ergibt somit einem
Hersteller eine große Anzahl von Schwierigkeiten.
Um dieses Problem zu lösen beschreibt das japanische
Gebrauchsmuster 37-2 475 einen künstlichen Zahn zur
Herstellung einer Teilprothese, bei welchem an der basalen
Fläche im Zentrum eine konkave Einbeulung vorgesehen ist.
Gemäß der beschriebenen Lehre ist die proximale Fläche
angrenzend an diese konkave Einbeulung ausgebildet mit einer
langgestreckten Befestigungsnut, die sich von dem Boden der
basalen Fläche aus erstreckt, und eine schmale Einbeulung
von relativ großer Größe ist oberhalb der Nut zum Einsetzen
eines Befestigungsteil ausgebildet.
Der in dem japanischen Gebrauchsmuster 37-2 475 beschriebene
Zahn weist jedoch einen Aufbau auf, bei welchem die basale
Fläche nur in ihrem Zentrum mit der konkaven Einbeulung
ausgebildet ist, und die Kontur ist ähnlich der eines
gewöhnlichen natürlichen Zahnes mit Ausnahme der
langgestreckten Befestigungsnut, die sich von dem Boden der
basalen Fläche der proximalen Fläche aus erstreckt, und der
schmalen oder kleinen Einbeulung von relativ großer Größe,
die oberhalb der Nut ausgebildet ist. Somit sind das
Befestigungsteil, das Verbindungsteil und Vorsprünge von der
Metallplatte oft unterhalb der lingualen Seite des
künstlichen Zahnes
angeordnet. ln vielen Fällen muß jedoch dafür der linguale
untere Abschnitt des künstlichen Zahnes durch Abschneiden
bis zu einem großen Ausmaß entfernt werden. Bei diesem
künstlichen Zahn wird eine Verringerung der Bearbeitung, die
von einer Bedienungsperson ausgeführt werden muß, noch nicht
erreicht. Außerdem kann eine künstliche Prothese oder ein
künstliches Gebiß mit großer Festigkeit noch nicht
hergestellt werden, da eine Gebißplatte aus Kunstharz nicht
genau in der zentralen konkaven Einbeulung ausgefüllt werden
kann infolge der Tatsache, daß die zentrale konkave
Einbeulung in der basalen Fläche zum größten Teil von den
Seitenwänden des künstlichen Zahnes umgeben ist.
Ferner weist dieser künstliche Zahn Probleme in Verbindung
mit der Stabilität und der Belastung eines Trägers auf, wenn
er als Teilprothese verwendet wird, da auf dem unteren
Aufbau der Prothese ein größerer Druck aufgebracht wird
verglichen zu dem einer gewöhnlichen Vollprothese, da
überhaupt keine Beachtung der Form der okklusalen Fläche
(Kaufläche) geschenkt wird.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Probleme zu lösen, die aus
dem Stand der Technik bekannt sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch einen
künstlichen Zahn, der dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Länge der bukkalen Krone im wesentlichen gleich ist der
eines natürlichen Zahns, daß die Länge der lingualen Krone
in den Bereich von 4 mm bis zu einer Länge fällt, die um
wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die Länge seiner bukkalen
Krone, daß eine basale Fläche eine konkave Form aufweist in
Anlage mit einer konvexeren Form als der Form des alveolaren
Wulstes (alveolar ridge) im Querschnitt, daß eine oder zwei
proximale Flächen der basalen Fläche im wesentlichen im
Zentrum ausgebildet ist bzw. sind mit einer okklusal
geneigten glatten Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm,
einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3 mm und einem proximalen
oberen Ende, das entfernt von der
höchsten Position angeordnet ist, und daß eine okklusale
Fläche eine distale Länge im wesentlichen gleich der Länge
eines natürlichen Zahnes und ein W 2/W 1-Verhältnis aufweist,
das in dem Bereich von 55 bis 95% des eines natürlichen
Zahnes fällt, worin W 1 die mesiodistale Länge und W 2 die
bukkolinguale Länge bedeuten.
Der erfindungsgemäße künstliche Zahn weist gegenüber dem aus
dem Stand der Technik bekannten künstlichen Zahn folgende
Vorteile auf.
- 1) Wenn eine Teilprothese aus einem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn in den Mundhohlraum eines Trägers eingesetzt ist, ist deren Erscheinungsbild nicht nur vergleichbar mit sondern besser als das eines gewöhnlichen natürlichen Zahnes, da die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart gestaltet ist, daß sie im wesentlichen gleich ist der eines gewöhnlichen natürlichen Zahnes.
- 2) Auch wenn ein Träger seinen Mund weit öffnet sieht die Teilprothese nicht fremd aus, da die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart ausgebildet ist, daß sie wenigstens 4,0 mm beträgt.
- 3) Man kann annehmen, daß die Herstellung von Zahnprothesen mit verbesserter Leistung durchgeführt werden kann, da es keinen Bereich gibt, der gegen Vorsprünge von der Metallplatte oder dem Befestigungsteil anstößt, die bzw. das unterhalb der lingualen Seite des künstlichen Zahnes angeordnet ist, wenn Zahnprothesen hergestellt werden, und die folglich bei der Herstellung von Zahnprothesen infolge der Tatsache stören, daß die Länge der lingualen Krone des künstlichen Zahnes derart ausgelegt ist, daß sie um wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die der bukkalen Krone.
- 4) Zahnprothesen mit großer Festigkeit können hergestellt werden, da ausreichendes Plattenmaterial zwischen die basale Fläche und den alveolaren Wulst eingefüllt werden kann infolge der Tatsache, daß die basale Fläche derart ausgebildet ist, daß sie konkave Form in Anlage mit einer konvexeren Form als der Form des alveolaren Wulstes im Querschnitt aufweist.
- 5) Zahnprothesen mit verbesserter Stabilität und Festigkeit können hergestellt werden, da eine oder zwei proximale Flächen der basalen Fläche vorher im wesentlichen im lingualen Zentrum hergestellt werden kann bzw. können mit der okklusal geneigten glatten Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm (ausreichend, um ein Metallmaterial, das das Befestigungsteil bildet, einzusetzen und festzuhalten) und einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3,00 mm (ausreichend, um einen Befestigungseffekt zu erbringen), wobei die Nut dazu dient, genau die Stelle zu definieren, an welcher die Beinabschnitte des Befestigungsteils, das oft zur Herstellung von Teilprothesen verwendet wird, ursprünglich zu lokalisieren und sicher die Beinabschnitte des Befestigungsteils an Ort und Stelle zu halten.
- 6) Der künstliche Zahn sieht besser aus, da die Beinabschnitte des Befestigungsteils den Blicken nicht sichtbar sind infolge der Tatsache, daß das proximale obere Ende der Nut nicht die höchste Stelle des künstlichen Zahnes erreicht oder von dieser höchsten Stelle entfernt ist.
- 7) Ungleich bei Vollprothesen ist es möglich zu verhindern, daß eine große Kraft allein auf die Teilprothesen aufgebracht wird zu der Zeit, wenn sie hergestellt werden, da die Kaufläche des künstlichen Zahnes eine mesiodistale Länge aufweist, die im wesentlichen gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und ein W₂/W 1-Verhältnis, das in den Bereich von 55 bis 95% von dem eines natürlichen Zahnes fällt, so daß ein vergrößertes Spiel während des Schließens des Mundes auf der Kaufläche gewährleistet ist.
Wie vorstehend ausgeführt weist der erfindungsgemäße
künstliche Zahn die zahlreichen Vorteile des Einsparens von
Arbeit, die erforderlich ist zur Herstellung von
Zahnprothesen, eine Verbesserung der Erscheinung der
Zahnprothesen und der Gewährleistung einer
zufriedenstellenden Kauleistung in der Verwendung auf.
Ferner erbringt sie, wenn die basale Fläche in einer
konkaven Form gebogen ist, um die Fläche zu vergrößern, eine
vergrößerte Kontaktfläche mit der Platte, wodurch es möglich
wird, Zahnprothesen mit verbesserter Stabilität
herzustellen. Damit ergibt sich ein großer Wert der
Erfindung.
Die Erfindung wird nachstehend im einzelnen unter Bezugnahme
auf die Zeichnung näher erläutert, welche
Ausführungsbeispiele darstellen. Es zeigt:
Fig. 1 in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform
eines künstlichen Zahnes für die ersten molaren
Zähne des Oberkiefers,
Fig. 2 eine Draufsicht auf diese Ausführungsform,
Fig. 3 einen bukkolingualen Querschnitt des zentralen
Bereichs der okklusalen Fläche des künstlichen
Zahnes von Fig. 1,
Fig. 4 einen mesiodistalen Querschnitt des zentralen
Bereichs der okklusalen Fläche des in Fig. 1
gezeigten künstlichen Zahnes,
Fig. 5 in perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform
eines künstlichen Zahnes für den ersten premolaren
Zahn des Unterkiefers,
Fig. 6 einen mesiodistalen Querschnitt des zentralen
Bereichs der okklusalen Fläche einer Teilprothese,
die mit dem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn
nach Fig. 1 und einem Befestigungsteil hergestellt
wurde, und
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Beispiels eines her
kömmlichen künstlichen Zahnes.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein erfindungsgemäßer künstlicher
Zahn gezeigt, der allgemein mit dem Bezugszeichen 1 versehen
ist und der aus einem Porzellan oder Kunststoffmaterial
besteht. Die Länge 1₁ einer bukkalen Krone ist im
wesentlichen gleich der einer bukkalen Krone eines
natürlichen Zahnes, und die Länge 1₂ einer lingualen Krone
liegt im Bereich von 4,0 mm oder mehr bis zu einer Länge,
die um 2,5 mm oder mehr kürzer ist als die bukkale
Kronenlänge 1 1. Eine basale Fläche la weist eine konkave
Form in Übereinstimmung mit einer konvexeren Form als der
Form im Querschnitt des alveolaren Wulstes auf. Die basale
Fläche 1 a ist im wesentlichen im bukkolingualen
Zentrumsbereich einer oder zwei proximalen Flächen mit einer
okklusal geneigten glatten Nut 1 c mit einer Breite w von 1,5
bis 5,0 mm, einer maximalen Tiefe h von 0,5 bis 3,0 mm und
einem proximalen oberen Ende ausgebildet, das nicht bis zu
der höchsten Position 1 b reicht. Eine okklusale Fläche 1 d
weist eine mesiodistale Länge W 1 auf, die im wesentlichen
gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und die Fläche ist
derart ausgebildet, daß sie ein W 2/W 1-Verhältnis aufweist,
das in den Bereich von 55 bis 95% des eines natürlichen
Zahnes fällt, wobei W 1 die mesiodistale Länge und W 2 die
bukkolinguale Länge bedeuten.
Wenn die basale Fläche 1 a des künstlichen Zahnes mit einer
derartigen Struktur mesiodistal gekrümmt ist in eine
Konkavform, bestimmt seine Oberfläche eine vergrößerte
Kontaktfläche mit einem Plattenmaterial, das nachstehend
beschrieben wird, wodurch es möglich wird, eine Zahnprothese
verbesserter Stabilität zu schaffen.
In Fig. 6 ist mit dem Bezugszeichen 2 ein Befestigungsteil
bezeichnet, das aus einem Metallmaterial besteht und
gewöhnlich als Spange bezeichnet wird. Die Beinabschnitte
des Befestigungsteils 2 sind längs der Nut 1 c eingesetzt,
die in der proximalen Fläche des künstlichen Zahnes 1
ausgebildet ist, und die unterhalb der basalen Fläche 1 a des
künstlichen Zahnes 1 angeordnet ist. Mit dem Bezugszeichen 3
ist ein Plattenmaterial aus einem Kunstharz bezeichnet,
welches in Übereinstimmung mit dem Farbton des alveolaren
Wulstes eines Trägers gefärbt ist.
Nachstehend wird die Herstellung einer Teilprothese mit
einem erfindungsgemäßen künstlichen Zahn mit einem
derartigen Aufbau erläutert.
Der künstliche Zahn in einer Größe, Form und einem Farbton,
welche mit einem verlorenen Zahn eines Patienten so weit wie
möglich übereinstimmen, wird zuerst aus künstlichen Zähnen
gemäß der Erfindung ausgewählt. Dann wird das
Befestigungsteil 2, das in Eingriff steht mit dem
verbleibenden Zahn, auf einem Gipsmodell hergestellt, das
durch die Abnahme eines Abdrucks aus dem Mundhohlraum eines
Patienten hergestellt wurde, und das Befestigungsteil wird
derart angeordnet, daß die Basisenden der Beinabschnitte in
die Nut 1 c des erfindungsgemäßen künstlichen Zahnes
eingesetzt werden. In diesem Fall halten der Zahn 1 und das
Befestigungsteil 2 untereinander fest zusammen, da die Nut
1 c in dem Zahn 1 derart ausgestaltet ist, daß ihre Breite w
im wesentlichen gleich ist der durchschnittlichen Breite der
Beinabschnitte des Befestigungsteils 2, und so, daß sie die
Beinabschnitte des Befestigungsteils 2 in ihrem Abschnitt
mit maximaler Tiefe h ohne Spalt oder Lücke zwischen den
Teilen festhält. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Nut 1 c,
die in dem künstlichen erfindungsgemäßen Zahn 1 ausgebildet
ist, derart, daß ihre Breite w im wesentlichen gleich ist
der durchschnittlichen Breite der Beinabschnitte des
Befestigungsteils 2. Somit können die Beinabschnitte des
Befestigungsteils 2 leicht in Richtung der Breite aus der
Nut 1 c hervorstehen. In diesem Fall können Sie entsprechend
der Breite w der Nut 1 c abgeschnitten werden. Nachdem das
Befestigungsteil 2 an dem künstlichen Zahn auf diese Weise
angeordnet wurde, wird Wachs entsprechend des Alveolbereichs
zwischen die basale Fläche 1 a des künstlichen Zahnes 1 und
dem Bereich entsprechend des verlorengegangenen Zahnes des
Gipsmodells eingefüllt, das durch Abdrucknahme aus dem
Mundhohlraum des Patienten hergestellt worden ist, und Wachs
entsprechend des gingivalen Bereichs wird auf dem
erforderlichen Abschnitt angeformt, um eine Wachsprothese
herzustellen. In einem Formkasten wird die Wachszahnprothese
mit einer Gipsumhüllung umhüllt. Danach wird die
Gipsumhüllung, welche die Wachszahnprothese umhüllt, durch
Eintauchen in warmes Wasser erwärmt, um das Wachs
herauszulösen, wodurch ein Raum zum Einfüllen des
Plattenmaterials 3 begrenzt wird. In diesen Raum wird das
Plattenmaterial 3 eingefüllt, welches selbst unter Druck
erwärmt wird, um zu polymerisieren. Schließlich wird die
Gipsumhüllung aufgebrochen, um eine Teilprothese zu
erhalten, die den künstlichen Zahn 1 und das
Befestigungsteil 2 aufweist, die untereinander durch das
polymerisierte Plattenmaterial 3 befestigt sind.
Es ist klar, daß die Erfindung unter Bezugnahme auf
spezielle Ausführungsformen beschrieben wurde und daß
Abweichungen und Veränderungen daran durchgeführt werden
können, ohne aus dem Bereich zu fallen, der durch die
Ansprüche beansprucht ist.
Claims (4)
1. Künstlicher Zahn, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der bukkalen Krone im wesentlichen gleich
ist der eines natürlichen Zahnes, daß die Länge der
lingualen Krone im Bereich von 4,0 mm bis zu einer Länge
liegt, die um wenigstens 2,5 mm kürzer ist als die Länge
seiner bukkalen Krone, daß eine basale Fläche eine
konkave Form aufweist in Anlage mit einer konvexeren Form
als der Form des alveolaren Wulstes im Querschnitt, daß
eine oder zwei proximale Flächen der basalen Fläche im
wesentlichen im Zentrum mit einer okklusal geneigten
glatten Rille oder Nut mit einer Breite von 1,5 bis 5 mm,
einer maximalen Tiefe von 0,5 bis 3,0 mm und einem
proximalen oberen Ende ausgebildet ist, das weg von der
höchsten Position angeordnet ist, und daß eine okklusale
Fläche eine mesiodistale Länge, die im wesentlichen
gleich ist der eines natürlichen Zahnes, und ein W 2/W 1
Verhältnis im Bereich von 55 bis 95% des eines
natürlichen Zahnes aufweist, worin W 1 die
mesiodistale Länge und W₂ die bukkolinguale Länge
bedeuten.
2. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß er aus einem Porzellanmaterial
besteht.
3. Künstlicher Zahn nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß er aus einem Kunstharz besteht.
4. Künstlicher Zahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die basale Fläche
mesiodistal in eine konkave Form gekrümmt ist.
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