DE29900911U1 - Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen - Google Patents
Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von FahrsituationenInfo
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Description
&Agr;-99 002 DE/U
• ··&Igr; ·
j. Die Erfindung bezieht sich auf Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von
Fahrsituationen an Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen und die von
Personen gefahren werden, die als Fahrer auf dem Fahrzeug sitzen und dabei einen
Schutzhelm tragen
Es ist Vorschrift und damit allgemein bekannt, an der Rückseite von Fahrzeugen
Rückleuchten vorzusehen, die das Fahrzeug, wenn es mit Standlicht oder Hauptlicht
fahrt, von hinten her kenntlich machen. Motorradfahrer fahren auch am Tag mit Licht.
Die Rücklichter sind sehr tiefliegend angeordnet.
Zur Anzeige eines Fahrtrichtungswechseis ist der Führer eines als Kraftfahrzeug
bezeichneten Drei-, Vier- oder Mehrradfahrzeuges im Straßenverkehr gehalten, an den
Seiten seines Fahrzeuges Blinkleuchten einzuschalten, die dem übrigen beteiligten
Verkehr kenntlich machen, daß das Fahrzeug seine Fahrtrichtung wechseln will. Bei
Motorrädern, Motorrollern und auch von Motoren betriebenen Krankenfahrstühlen werden solche Blinkleuchten aus Sicherheitsgründen ebenfalls eingesetzt. Da
Motorräder, Motorroller, die sich auf den Fahrzeugverkehrsflächen der Straßen zwischen den PKWs und LKWs bewegen, niedriger gebaut sind als PKWs und LKWs,
werden Motorradfahrer und Rollerfahrer leicht übersehen.
Es ist aus der DE 298 04 764 Ul bekannt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an der
Rückseite des Schutzhelmes eines Motorradfahrers eine Bremsleuchte vorzusehen, die
von dem nachfolgenden Verkehr besser gesehen wird als die Bremsleuchte in der Höhe des hinteren Kotflügels.
Es ist Aufgabe der Erfindung, die Verkehrssicherheit insbesondere von Motorrad- und
Rollerfahrern, jedoch auch die von allen anderen am Straßenverkehr teilnehmenden
Fahrzeugen, bei denen der Fahrer auf dem Fahrzeug im Freien sitzt und einen
Schutzhelm trägt, weiter zu erhöhen.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Schutzhelm
Träger zusätzlicher Leuchten ist, die von den außen sichtbaren Funktions- oder Signalanzeigen des Fahrzeuges vorzugsweise mehrere an erhöhter Stelle einzeln
und/oder kombiniert zusätzlich zur Anzeige bringen, wobei die zusätzlichen Leuchten
speziell für die Anbringung an dem Schutzhelm ausgebildet und an diesem anbringbar
oder angebracht sind.
Der Schutzhelm ist damit ein Träger der verschiedensten zusätzlichen Leuchten
geworden, zu denen Blinkleuchten, Rück-oder Schlußleuchten, kombinierte Schluß- und Bremsleuchten, sowie auch seitliche Erkennungsleuchten (gegebenenfalls
kombiniert mit Blinkleuchten) und vordere Erkennungsleuchten gehören können. Die
Leuchten sind zur Anbringung am Schutzhelm vorgesehen oder an ihm angebracht.
Diese Leuchten können sowohl zusammen mit einem Schutzhelm als auch als Nachrüstteile im Handel geführt werden.
Als Fahrzeuge kommen beispielsweise Motorräder, Motorroller, Zweiräder, Drei- oder
Mehrfachräder oder fahrbare Krankenstühle in Betracht. Diese Fahrzeuggattung läßt
sich charakterisieren oder zusammenfassen unter Fahrzeugen, bei denen der Fahrer im
Straßenverkehr auf seinem Sitz im Freien sitzt und einen Schutzhelm trägt. Dies sind
die Fahrzeuge, die niedriger sind als KFZs und die im Straßenverkehr leicht übersehen
werden.
Trägt ein Fahrer dieser Fahrzeuggattung beim Fahren im Straßenverkehr an seinem
Schutzhelm Blinkleuchten, dann werden seine Absichten, die Fahrtrichtung zu ändern,
durch die blinkenden Blinkleuchten am Schutzhelm vom fließenden Verkehr wesentlich besser wahrgenommen als das beispielsweise von einem Radfahrer
abgegebene Handzeichen, weil die den Fahrtrichtungswechsel anzeigenden Blinkleuchten wesentlich höher angebracht und damit besser sichtbar sind, als das
Handzeichen. Dies gilt in gleicher Weise für die Rück-oder Schlußleuchte, für kombinierte Rück- und Bremsleuchten sowie für seitliche und vordere
Erkennungsleuchten. Der Bremsvorgang wird bei der kombinierten Rück- und Bremsleuchte durch eine Verstärkung der Leuchtleistung des Lichtes der roten
Rückleuchte erkennbar gemacht.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Bodenflächen der auf den Schutzhelm aufsetzbaren Unterteile der Leuchten an die Formgebung des Schutzhelmes angepaßt sind. Damit wird ein satter Sitz der Leuchten
auf dem Schutzhelm erreicht.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leuchten
mittels Klebstoffes an ihren Bodenflächen an dem Schutzhelm anbringbar oder angebracht sind. Diese Art der Befestigung ist sicher und ermöglicht es, die Leuchten
als Nachrüstsatz im Handel bereit zu halten oder dem Helmhersteller zur Verfügung
zu stellen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß der
Klebstoff im unmontierten Zustand der Leuchten mittels einer Schutzfolie inaktiviert
ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leuchten an
einem Träger befestigt sind, der sich von dem einen Helmseitenbereich über die Helmrückseite zum anderen Helmseitenbereich erstrecken kann, wobei das Band an
den Helm ankleb-,ansteck- oder anheftbar ist. Der Vorteil dieses Aufbaues besteht
darin, daß die Leuchten über den Träger elektrisch miteinander verbunden sein können. Damit bietet sich die Möglichkeit, an dem Träger die Blinkleuchten, die
Rückleuchte bzw. eine kombinierte Rück- und Bremsleuchte, die seitlichen Erkennungsleuchten und vordere Erkennungsleuchten zu befestigen.
Bei abgewandelten weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Leuchten an den Schutzhelm ansteckbar oder anheftbar sind. Das vereinfacht den Austausch.
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Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leuchten mit
Batterien versehen sind.
Bei einer Variante dieser Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Leuchten mittels einer Kabelverbindung mit einer Batterie oder einem Stromerzeuger
des Fahrzeuges verbindbar sind. In der Kabelverbindung kann zwischen dem Helm
des Fahrzeuges verbindbar sind. In der Kabelverbindung kann zwischen dem Helm
und der Batterie oder dem Stromerzeuger des Fahrzeuges vorzugsweise am Helm ein elektrisches Kupplungsstück vorgesehen sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leuchten
einzeln oder gemeinsam mit einem Empfänger ausgerüstet sind, mit dem der Lichtvorgang ein- und ausschaltbar ist, und daß am Fahrzeug entsprechende Sender
vorgesehen sind.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Leuchten
gemeinsam mit den entsprechenden Leuchten am Fahrzeug ein- und ausschaltbar sind.
Als Leuchten im vorbeschriebenen Sinn sind alle Leuchten zu verstehen, mit denen an
einem Schutzhelm Lichtanzeigen des Fahrzeuges zusätzlich anzeigbar sind.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert, wobei vorwiegend auf das
Beispiel der Blinkleuchten abgestellt ist. Konstruktionsmäßig gilt alles sowohl für
Blinkleuchten, seitliche und vordere Begrenzungsleuchten als auch Schluß-oder
Rückleuchten in Kombination mit Bremsleuchten. Unter Schluß-oder Rückleuchten ist ein und derselbe Funktionsgegenstand zu verstehen. Kombinationsleuchten für
Rücklicht und Bremslicht sind Leuchten, die mit abgestufter Helligkeit für Rücklicht
und Bremslicht arbeiten. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schutzhelm eines Motorradfahrers, der mit verschiedenen Leuchten
ausgestattet ist, von der Schutzhelmrückseite aus gesehen,
Fig. 2 eine einzelne Blinkleuchte, die zum Ankleben an einem Schutzhelm ausgebildet
ist und dazu eine Klebstoffschicht aufweist, die mit einer teilweise abgelösten, die
Klebstoffschicht abdeckenden Schutzfolie bedeckt ist,
Fig. 3 eine Blinkleuchte, die in eine Steckaufnahme an einem Schutzhelm lösbar
einsteckbar ist,
Fig. 4 eine Blinkleuchte, die mittels einer Klettverbindung an einen Schutzhelm
anheftbar ist,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Schutzhelms mit verschiedenen Leuchten,
Fig. 6 einen bandförmigen Träger, der mit Leuchten nach den Figuren 1 bis 4 versehen
ist, von der Helmrückseite her gesehen,
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Fig. 7 die Anordnung nach Fig.6 von einem Helmseitenbereich her gesehen.
In Fig. 1 und Fig. 5 ist als Ausführungsbeispiel ein Schutzhelm 1 in seiner
Rückansicht 2a dargestellt. In bezug auf die nun beschriebene technische Ausgestaltung des Schutzhelmes 1 ist diese ebenso einsetzbar bei jedwedem
Schutzhelm 1, den der Fahrer eines Fahrzeuges trägt, das am Straßenverkehr teilnimmt, wobei der Fahrer während des Fahrens im Freien auf einem Sitz sitzt. Es
kann sich also auch um ein Fahrrad, ein Drei- oder Mehrrad, einen selbst fahrenden
Krankenstuhl oder dergleichen mehr handeln.
An den Seitenbereichen 2b sind in angemessener Größe Blinkleuchten 3 und
gegebenenfalls seitliche Erkennungsleuchten 16 angeordnet. Diese Leuchten 3, 16 bestehen aus Unterteilen 3a, 16a. Die Blinkleuchten 3 haben eine orange eingefärbte,
lichtdurchlässige Kuppel 3b, die vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Die Erkennungsleuchten 16 können vorn weiß und hinten rot gefärbt sein.
Es ist vorgesehen, diese Leuchten 3,16 beispielsweise auf die Seitenbereiche 2a des
Schutzhelmes 1 aufzukleben. Wie Fig. 2 anhand des Beispieles einer Blinkleuchte 3
zeigt, sind dazu die Bodenflächen 3c der Blinkleuchten 3 mit einem Haftkleber 3d
versehen. Dieser Haftkleber ist im Auslieferungszustand mittels einer Schutzfolie 3e
abgedeckt. Diese Ausbildung kann bei allen an Schutzhelmen angebrachten Leuchten
zum Einsatz kommen. Die Leuchten 3 und 16, sowie noch zu beschreibende Rückleuchten bzw. kombinierte Rück- und Bremsleuchten 15, sowie vordere
Erkennungsleuchten 17, können serienmäßig mit den Schutzhelmen ausgeliefert
werden. Ebenso gut können sie im Handel in einem Nachrüstsatz zum Verkauf angeboten werden.
Fig. 3 zeigt eine andere Befestigungsvariante. Auf den Helm ist beispielsweise dort,
wo eine Blinkleuchte angebracht werden soll, eine Stecköse 4 aufgeklebt. Die Stecköse 4 besteht beispielsweise aus Kunststoff. Die Blinkleuchten 3 sind mit
Steckleisten 5 versehen, die in die Stecköse 4 einsteckbar sind. Die Blinkleuchten 3
lassen sich bei dieser Bauweise bei Nichtgebrauch abnehmen. Damit läßt sich ein
Diebstahl vermeiden. Diese Befestigungsart ist in gleicherweise auch für die kombinierte Rück- und Bremsleuchte 15,sowie die Erkennungsleuchten 16 und 17
einsetzbar.
Fig. 4 zeigt eine Variante, bei der auf die Bodenfläche 3c der Blinkleuchten 3 ein
Klettverschlußstück 6a aufgeklebt ist. Das Klettverschlußgegenstück 6b ist auf den
Schutzhelm 1 aufgeklebt. Auch in diesem Fall sind die Blinkleuchten 3 abnehmbar.
Diese Bauweise gilt auch für die kombinierte Rück- und Bremsleuchte 15, sowie die
vorderen und seitlichen Erkennungsleuchten 16,17.
Bei einer weiteren Montagevariante, die in den Fig. 6 und 7 dargestellt ist, sind die
Blinkleuchten 3, eine kombinierte Rück- und Bremsleuchte 15, sowie gegebenenfalls
seitlich und vordere Erkennungsleuchten 16,17 an einem Träger 7, beispielsweise
einem Band, angeordnet. Das Band erstreckt sich im montierten Zustand von dem einen Helmseitenbereich 2b über die Helmrückseite 2a zum anderen
Helmseitenbereich 2b. Das Band kann auf den Schutzhelm 1 aufgeklebt oder aufklebbar sein. Es ist auch möglich, auf den Schutzhelm 1 Klettbänder 7a zu kleben
und an dem Träger Klettbandgegenstücke zu befestigen.
Die Unterteile 3a, 15a, 16a, 17a der Leuchten 3, 15,16,17 sind zur Aufnahme von
Batterien 8 eingerichtet. Diese Batterien 8 sind in Fig. 1 bei dem Ausfuhrungsbeispiel
der Blinkleuchte schematisch angedeutet. Die in Fig. 1 angedeuteten Leuchtmittel 9
können Glühlampen oder Leuchtdioden sein.
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Bei der Verwendung eines gemeinsamen Trägers 7 ist es möglich, die Leuchten
3,15,16,17 über den Träger 7 elektrisch zu verbinden und an einer Stelle des Trägers
7 einen Batteriekasten 10 vorzusehen.
Es ist auch denkbar, über ein Kabel 11 und eine elektrische Kupplung 12 eine
Kabelverbindung 13 zu der Fahrzeugbatterie oder einem anderen Stromerzeuger am
nicht dargestellten Fahrzeug herzustellen.
Die Ansteuerung zum An- und Abschalten des Blinkens erfolgt zweckmäßig über
einen Sender am Fahrzeug, den der Fahrer bedient, und Empfänger 14 an den
Blinkleuchten. Bei einer Kabelverbindung ist es aber auch möglich, das Ein- und
Ausschalten gemeinsam mit den entsprechenden Leuchten am Fahrzeug zu steuern.
Mit den Befestigungsarten nach den Fig. 2 bis 4 ist an der Schutzhelmrückseite 2a die
in Fig. 1 angedeutete rote Schlußleuchte 15 anbringbar oder angebracht. Diese
Schlußleuchte 15 ist vorzugsweise eine Kombinationsleuchte aus der Rückleuchte und
einer Bremsleuchte. Die kombinierte Rück- und Bremsleuchte ist so aufgebaut, daß
die Lichthelligkeit durch die Zuschaltung von weiterer Lichtleistung beim Bremsvorgang stark erhöht wird , wie das bei Fahrzeugen heute allgemein üblich ist.
10 Bei allen einsetzbaren Leuchten 3,15,16,17 sind die Bodenflächen 3c,15c,16c,17c der
Unterteile 3a, 15a, 16a, 17a der Wölbung des Schutzhelmes 1 angepaßt.
Die seitlichen Erkennungsleuchten 16 können an der Vorderseite weiß und an der
Rückseite rotleuchtend eingefärbt sein. Die vordere Erkennungsleuchte 17 kann eine
fahrzeugtypische Erkennung aufweisen, die beispielsweise auf die Transportart oder
den Fahrzeughersteller hinweist. Wie viele dieser Leuchtenarten am Schutzhelm zum Einsatz kommen, bleibt dem Träger oder den jeweiligen noch zu erwartenden
Vorschriften überlassen.
Claims (17)
1. Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen an Fahrzeugen,
die am Straßenverkehr teilnehmen und die von Personen gefahren werden, die als Fahrer auf dem Fahrzeug sitzen und dabei einen Schutzhelm tragen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schutzhelm (1) Träger zusätzlicher Leuchten
(3,15,16,17) ist, die von den außen sichtbaren Funktions- oder Signalanzeigen des
Fahrzeuges vorzugsweise mehrere an erhöhter Stelle einzeln und/oder kombiniert
zusätzlich zur Anzeige bringen, wobei die zusätzlichen Leuchten (3,15,16,17) speziell für die Anbringung an dem Schutzhelm (1) ausgebildet und an diesem
anbringbar oder angebracht sind.
2. Leuchten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß die Leuchten (3) am
Schutzhelm (1) an beiden Seitenbereichen des Schutzhelmes (1) anbringbare Blinkleuchten zur Anzeige eines Fahrtrichtungswechsels sind.
3. Leuchten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten (15) am
Schutzhelm (1) eine oder mehrere an der Schutzhelmrückseite anbringbare
Rückleuchten zur Anzeige zur Erkennung für hinterherfahrende Fahrzeuge sind.
4. Leuchten nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet daß die Leuchten (15)
am Schutzhelm (1) kombinierte Rückleuchten-Bremsleuchten zur Erkennung des Fahrens und Bremsens für hinterherfahrende Fahrzeuge sind, wobei der
Bremsvorgang durch eine Verstärkung der Leuchtleistung des Lichtes der roten Rückleuchte erkennbar machbar ist.
5. Leuchten nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten
am Schutzhelm (1) seitliche Erkennungsleuchten (16) sind, gegebenenfalls kombiniert mit Bremsleuchten (3).
6. Leuchten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchten am
Schutzhelm (1) vordere Erkennungsleuchten (17) sind.
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A-99 002 DE/U 14. Mai -,
7. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenflächen (3c, 15c, 16c, 17c) der auf den Schutzhelm
(1) aufsetzbaren Unterteile (3a, 15a, 16a, 17a) der Leuchten (3,15,16,17) an die
Formgebung des Schutzhelmes (1) angepaßt sind.
8. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) mittels an den Bodenflächen (3c,
15c, 16c, 17c) vorgesehenen Klebstoffes (3d) an dem Schutzhelm (1) anbringbar oder angebracht sind.
9. Leuchten nach einem oder beiden der Ansprüche 1 und 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Klebstoff (3d) im unmontierten Zustand der Leuchten
(3,15,16,17) mittels einer Schutzfolie ( 3e) inaktiviert ist.
10. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) an einem Träger (7) befestigt
sind, der sich von dem einen Helmseitenbereich (2b) über die Helmrückseite (2a) zum anderen Helmseitenbereich (2b) erstrecken kann, wobei der Träger (7) an
den Schutzhelm (1) anklebbar, ansteckbar oder anheftbar ist.
11. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) an den Schutzhelm (1)
ansteckbar sind.
12. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) an den Schutzhelm (1) anheftbar
sind.
13. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) mit Batterien (8) versehen sind.
14. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) mittels einer Kabelverbindung (13) mit einer Batterie oder einem Stromerzeuger des Fahrzeuges verbindbar
sind.
A-99 002 DE/ü 14. Mai 1999
15. Leuchten nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Kabelverbindung (13) zwischen dem Schutzhehn (1) und der Batterie oder dem Stromerzeuger des Fahrzeuges vorzugsweise am Schutzhelm (1) ein elektrisches
Kupplungsstück (12) vorgesehen ist.
16. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) einzeln oder gemeinsam mit einem Empfänger (14) ausgerüstet sind, mit dem der Lichtvorgang ein- und
ausschaltbar ist, und daß am Fahrzeug entsprechende Sender vorgesehen sind.
17. Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leuchten (3,15,16,17) gemeinsam mit den
entsprechenden Leuchten am Fahrzeug ein- und ausschaltbar sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29900911U DE29900911U1 (de) | 1999-01-20 | 1999-01-20 | Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen |
| EP99116373A EP1020325A3 (de) | 1999-01-16 | 1999-08-20 | Leuchten zur nach aussen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen im Strassenverkehr |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29900911U DE29900911U1 (de) | 1999-01-20 | 1999-01-20 | Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29900911U1 true DE29900911U1 (de) | 1999-08-05 |
Family
ID=8068225
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29900911U Expired - Lifetime DE29900911U1 (de) | 1999-01-16 | 1999-01-20 | Leuchten zur nach außen sichtbaren Anzeige von Fahrsituationen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29900911U1 (de) |
-
1999
- 1999-01-20 DE DE29900911U patent/DE29900911U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990916 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20020801 |