DE29900401U1 - Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten - Google Patents
Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen FassadenplattenInfo
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Description
Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten
10
Die Erfindung betrifft eine Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten, insbesondere aus Kunststein,
mit einem als Steg von einer Gebäudewand ausgehenden, in eine Fuge zwischen zwei Fassadenplatten ragenden Halter,
durch den ein mit seinen Enden in miteinander fluchtende Kanäle der durch die Fuge getrennten Fassadenplatten ragender Haltebolzen
geführt ist.
Es ist bekannt, insbesondere aus Kunststein gebildete Fassadenplatten
dadurch als vorgehängte Fassade an einer Gebäudewand zu befestigen, daß ein Halter in eine meist vertikale
15 Fuge zwischen den Fassadenplatten ragt. Die Befestigung der Fassadenplatten an dem Halter erfolgt mit einem Bolzen, der im
allgemeinen durch ein Durchgangsloch des Halters geführt ist und mit seinen Enden in die miteinander fluchtenden Kanäle der
durch die Fuge getrennten Fassadenplatten ragt. Die vorzugs-
20 weise horizontalen Kanäle der Fassadenplatten können herstellungsbedingt
vorgesehen sein, um beispielsweise das Gewicht der Fassadenplatten zu verringern. In diesem Fall sind die
Kanäle regelmäßig durchgehend über die Breite der Fassaden-
25
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platte ausgebildet. Es ist aber auch möglich, für die genannte Befestigungsart von der Fugenkante her in die Dicke der Fassadenplatte
entsprechende Kanäle, vorzugsweise in Form einer Sacklochbohrung, einzubringen.
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Bei einer vorbenutzten Ausführungform der bekannten Befestigungskonstruktion
sind die Bolzen und die Sacklochbohrungen in ihrer Länge so aufeinander abgestimmt, daß die in die Fassadenplatten
hineinragenden Enden der Bolzen die Länge der Sacklochbohrungen weitgehend ausfüllen, so daß die Bolzen nach der
Montage unverlierbar in den Sacklochbohrungen gefangen sind.
Die vorbekannte Befestigungskonstruktion eignet sich nicht für die Befestigung von Fassadenplatten, die mit durchgehenden
Kanälen ausgestattet sind, da in diesem Fall nicht sichergestellt ist, daß die Bolzen nicht in den Kanal einer der beiden
Fassadenplatten hineinwandern und somit den haltenden Kontakt zur anderen Fassadenplatte verlieren.
0 Die Erfindung geht somit von der Problemstellung aus, eine statisch funktionstüchtige, dennoch mit weniger Aufwand produzierbare
Befestigungskonstruktion zu erstellen, die auch für den Einsatz bei Fassadenplatten mit durchgehenden Kanälen geeignet
ist.
Ausgehend von dieser Problemstellung ist erfindungsgemäß eine
Befestigungskonstruktion der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, daß der in die Fuge ragende Halter ein Endstück
mit zwei voneinander beabstandeten Schenkeln aufweist, der in die Fuge ragende Halter ein Endstück aufweist, das die
Fuge im wesentlichen ausfüllt und daß der Haltebolzen durch beide Schenkel des Halters geführt und mittels eines gegenüber
seinen Enden verdickten Mittelstücks in Längsrichtung fixiert gehalten ist.
Der Halter der erfindungsgemäßen Befestigungskonstruktion
füllt die Fuge im wesentlichen aus, wodurch ein gewisser Schutz gegen eindringenden Regen gebildet wird. Der Haltebolzen
wird über eine optimale axiale Länge geführt und ist in seiner Längsrichtung durch sein verdicktes Mittelstück
fixiert, wobei die Stufe zwischen dem Mittelstück und dem jeweils in die Fassadenplatte hineinragenden Ende als Anschlag
an der Fassadenplatte oder als Anschlag an wenigstens einem der Schenkel des Halters fungieren kann. Im ersteren Fall muß
das verdickte Mittelstück eine größere Querschnittsausdehnung als der Kanal der Fassadenplatte, im letzteren Fall als die
Halterungsöffnung des betreffenden Schenkels des U des Halters aufweisen.
Zweckmäßigerweise weisen die Schenkel des Halters einfache Durchgangslöcher zum Durchstecken des Haltebolzens auf.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Befestigungskonstruktion weist der Halter nicht ein massives Endstück sondern ein Endstück mit zwei voneinander
beabstandeten Schenkel auf. Dadurch läßt sich der Halter mit der geforderten Stabilität, jedoch mit einer wesentlich
geringeren Materialstärke ausbilden. Bevorzugt weist dabei ein Schenkel des Halters ein dem Querschnitt des verdickten Mittelstücks
entsprechendes Durchgangsloch und der andere Schenkel ein Durchgangsloch zum Durchführen eines Endes des Haltebolzens
und als Anschlag für das verdickte Mittelstück auf.
Demgemäß kann der Haltebolzen von einer Seite in das Endstück des Halters eingesteckt werden, wobei die Einsteckbewegung
durch das kleinere Durchgangsloch im anderen Schenkel begrenzt ist. Durch eine gleichzeitige größere Ausbildung des verdickten
Mittelstücks gegenüber dem Kanal der Fassadenplatte, die an dem mit dem größeren Durchgangsloch versehenen Schenkel
anliegt, wird der Haltebolzen an einer Bewegung entgegen der Einsteckrichtung gehindert, so daß eine vollständige axiale
Fixierung des Haltebolzens gewährleistet ist. Die Einsteckmög-
lichkeit des Haltebolzens von der Seite des Schenkels mit der
größeren Durchgangsöffnung aus und die Begrenzung der Einsteckbewegung
durch das Durchgangsloch des anderen Schenkels erlaubt eine Einsteck-Vormontage der Haltebolzen in dem Halter
und ermöglicht die Handhabung der so vormontierten Halterung, da die Haltebolzen in Einsteckrichtung nicht aus dem Halter
herausfallen können. Bei der Fixierung des Haltebolzens entgegen der Einsteckrichtung nach der Durchführung der Montage
durch die anliegende Fassadenplatte ist es zweckmäßig, wenn die Länge des verdickten Mittelstücks dem Abstand
zwischen den Schenkeln zuzüglich der Materialstärke eines Schenkels entspricht.
Alternativ ist es auch denkbar, den erfindungsgemäßen Haltebolzen
mit dem verdickten Mittelstück vollständig in dem Endstück des Halters axial festzulegen, indem beispielsweise die
als Einstecköffnung benutzbare größere Durchgangsöffnung nicht
axial mit der kleineren Durchgangsöffnung im anderen Schenkel fluchtet, sondern nur bezüglich des unteren Auflagerandes.
Dies ermöglicht eine schräge Einführung des Haltebolzens, dessen verdicktes Mittelstück in diesem Fall eine Länge aufweist,
die dem lichten Abstand zwischen den Schenkeln entspricht, so daß der Haltebolzen nach dem Einführen in das Endstück mit
seinen dünneren Enden im Bereich beider Durchgangsöffnungen aufliegt und aufgrund seines Gewichtes und des verdickten Mittelstücks
im lichten Zwischenraum zwischen den Schenkeln in Axialrichtung fixiert ist.
Alternativ hierzu wäre es möglich, wenigstens eine der Durchgangsöffnungen
als eine schlüssellochförmige Öffnung auszubilden, durch die das verdickte Mittelstück in der Länge des
lichten Abstandes zwischen den Schenkeln einführbar und dann das dünnere Ende des Haltebolzens in den darunter liegenden
schmaleren Durchgangslochteil einführbar ist. Bei einer entsprechenden
schlüssellochformigen oder langlochförmigen Ausbildung der Durchgangsöffnung in dem anderen Schenkel ist eine
horizontale Einführung des Haltebolzens in das Endstück des
Halters möglich, wonach der Haltebolzen parallel zu sich selbst in die verriegelte Lage aufgrund seines Gewichts absenkbar
ist.
Der Halter selbst kann vorzugsweise so ausgebildet sein, daß der Steg mit der Mittelachse des Endstücks des Halters
fluchtet.
Insbesondere für Montagen im Endbereich der Fassade kann der Halter mit gebäudeseitig von den Fassaden angeordneten Ansätzen
versehen sein, die vorzugsweise zur Befestigung einer Verbindungselements zwischen zwei Haltern an den beiden Seiten
einer Fassadenplatte dienen. Dieses Verbindungselement ist wegen der ihr zugeordneten Fassadenplatte nur auf Zug belastbar
und kann daher relativ dünn, beispielsweise als Band, ausgebildet sein. Sie dient der Stabilisierung des Abstandes zwischen
den Haltern, was insbesondere für die seitlichen Endplatten einer Fassaden von Bedeutung sein kann.
Im Unterschied zu den Haltern der vorbekannten Befestigungskonstruktionen,
die gegenüber der Fassadenplatte eine wesentlich kleinere Höhe aufwiesen, so daß eine Fassadenplatte mit
wenigstens zwei Haltern zu befestigen war, erstreckt sich der Halter der erfindungsgemäßen Befestigungskonstruktion über
wenigstens die Höhe einer Fassadenplatte, so daß durch das U-förmige
Ende des Halters die Fuge über die Höhe der Fassadenplatte vollständig ausgefüllt wird. Noch zweckmäßiger wird es
im allgemeinen sein, wenn sich der Halter über eine Mehrzahl von ausgerichtet angeordneten Fassadenplatten, beispielsweise
geschoßhoch, erstreckt.
Der Halter ist in diesen Fällen vorzugsweise aus einem endlosen Profil hergestellt, wobei es möglich ist, den Halter in
seiner endgültigen Form als Strangpreßprofil auszubilden oder auch durch Abkant- bzw. Biegevorgänge aus einem endlosen Profilstück
zu formen.
In praktischen Ausführungsformen kann das Endstück die Form
eines U aufweisen, wobei ein mit dem Steg verbundener Schenkel über ein Bodenstück zurückgebogen ist und den zweiten Schenkel
bildet. Alternativ hierzu kann das Endstück zur Erhöhung der ihm innewohnenden Stabilität als geschlossenes Profil ausgebildet
sein.
Wenn die Halter als Einzelhalter ausgebildet sind, also beispielsweise
nur für die Befestigung von vier Fassadenplatten im Bereich eines Fugenkreuzes vorgesehen sind, ist es zweckmäßig,
die zwischen den Haltern in der Fuge gebildeten Zwischenräume durch ein zwischen die Halter eingesetztes Fugenprofil
auszufüllen.
Die bei den erfindungsgemäßen Haltern vorgesehene größere
Durchgangsöffnung für das verdickte Mittelstück kann in einer zweckmäßigen Ausführungsform auch als Gewindeloch ausgebildet
sein. In diesem Fall kann ein Haltebolzen verwendet werden, dessen Mittelstück mit einem Gewinde zum Einschrauben in die
als Gewindeloch ausgebildete Durchgangsöffnung versehen ist. Auf diese Weise kann eine zusätzliche axiale Fixierung des
Haltebolzens sichergestellt werden. Außerdem eignet sich diese Ausführungsform auch zur Bildung eines seitlichen Fassadenabschlusses
durch die Verwendung eines nur aus einem verdickten Mittelstück und einem Ende gebildeten Haltebolzens, der somit
auf einer Seite vollständig in das Endstück des Halters einschraubbar ist. Hierfür kann das verdickte Mittelstück an seinem
freien Ende mit einer Eingriffsmöglichkeit für ein Schraubwerkzeug, beispielsweise einen Schraubenschlitz oder
Kreuzschlitz versehen sein.
Die Erfindung soll im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden. Es
zeigen:
Figur 1
eine stirnseitige Ansicht eines Halters für eine erfindungsgemäße Befestigungskonstruktion
Figur 2
eine längsseitige Ansicht des Halters gemäß Figur
Figur 3 Figur 4
eine Seitenansicht eines Haltebolzens
einen Horizontalschnitt durch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Befestigungskonstruktion
Figur 5
eine stirnseitige Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines Halters für eine erfindungsgemäße
Befestigungskonstruktion
Figur 6
einen Horizontalschnitt gemäß Figur 4 für die Ausführungsform des Halters gemäß Figur
Figur 7
Figur 8
Figur 9
eine Seitenansicht eines Halters gemäß Figur in einer Ausbildung als Einzelhalter
eine stirnseitige Ansicht des Halters gemäß Figur
eine Draufsicht auf den Halter gemäß Figur mit teilweisen Schnittdarstellungen
Figur
eine Seitenansicht eines Haltebolzens mit einem als Gewinde ausgebildeten verdickten Mittelstück
Figur
Figur 12 -
eine Seitenansicht eines für einen Fassadenabschluß geeigneten Haltebolzen
eine schematische Ansicht von Einzelhaltern mit dazwischen angeordneten Fugenprofilen.
• < I ·«
Der in Figur 1 dargestellte Halter 1 weist einen Steg 2 auf, der als flaches Teil ausgebildet ist und an einem Ende in ein
schräg zu seiner Längsrichtung abgewinkeltes Verbindungsstück 3 übergeht. Das Verbindungsstück 3 geht in einen Schenkel 4
eines hier U-förmigen Endstücks 5 des Halters 1 über. Zur Ausbildung des U ist das Endstück 5 am Ende des Schenkels 4 in
einen parallel verlaufenden Schenkel 6 zurückgebogen, so daß die beiden Schenkel 4, 6 durch ein Bodenstück 7 des U mit Abstand
voneinander verbunden sind. Der zweite Schenkel 6 weist ein freies Ende 8 auf, das sich etwa auf der Höhe des Übergangs
zwischen dem ersten Schenkel 4 und dem Verbindungsstück 3 befindet.
Der erste Schenkel 4 ist mit einer Durchgangsöffnung 9 versehen,
deren Mittelachse mit der Mittelachse einer Durchgangsöffnung 10 im zweiten Schenkel 6 fluchtet. Der Durchmesser der
Durchgangsöffnung 9 ist etwas größer als der Durchmesser der Durchgangsöffnung 10.
Der Halter weist ferner am Übergang zwischen dem Steg 2 und dem Verbindungsstück 3 seitlich angeformte Ansätze 11 auf, die
eine Befestigungsmöglichkeit für benachbarte Halter 1 untereinander bieten. Zur Verbesserung der Ableitung von etwaig
eintretendem Spritzwasser ist eine Oberseite der Ansätze 11 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel geriffelt ausgeführt.
Figur 2 verdeutlicht, daß der Halter 1 in einer bevorzugten Ausführungsform als endloses Profil ausgebildet ist, das sich
über wenigstens die Höhe einer Fassadenplatte, vorzugsweise über die Höhe mehrerer Fassadenplatten, beispielsweise geschoßhoch,
erstreckt. In der Ansicht auf die Seite des ersten Schenkels 4 wird deutlich, daß der Durchmesser der Durchgangsöffnung
10 im zweiten Schenkel 6 etwas kleiner ist als der Durchmesser der Durchgangsöffnung 9 im ersten Schenkel 4.
Figur 2 verdeutlicht ferner, daß der Halter 1 mit in einem vorgegebenen Raster vorgebohrten Durchgangsöffnungen 9, 10
vorgefertigt sein kann, das an das Format der vorgesehenen Fassadenplatten angepaßt ist und eine flexible Verwendung der
Halter 1 ermöglicht.
Figur 3 zeigt einen Haltebolzen 12, der zur Verwendung mit dem Halter 1 vorgesehen ist. Der Haltebolzen 12 weist zwei voneinander
weg zeigende Enden 13 gleichen Durchmessers sowie ein verdicktes Mittelstück 14 mit einem etwas größeren Durchmesser
auf. Der Durchmesser des verdickten Mittelstücks 14 ist so gewählt, daß er durch die größere erste Durchgangsöffnung 9
hindurchpaßt, nicht jedoch durch die kleinere Durchgangsöffnung 10, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der Enden
13 des Haltebolzens 12 angepaßt ist.
Figur 4 verdeutlicht eine erfindungsgemäße Befestigungskonstruktion,
die mit dem dargestellten Halter 1 und dem dargestellten Haltebolzen 12 ausgebildet ist. An einer Gebäudewand
15 ist ein Befestigungswinkel 16 in üblicher Weise, beispielsweise eines (nicht dargestellten) Dübels, befestigt, der mit
einem Schenkel 17 winkelig, vorzugsweise in einem rechten Winkel, von der Gebäudewand 15 absteht. Der Schenkel 17 ist mit
einer an sich bekannten Klemmfeder 18 versehen, die eine klemmende Halterung, und damit eine Vorjustierung, des Stegs 2 des
Halters 1 ermöglicht. Eine endgültige Verbindung zwischen Steg 2 und dem Befestigungswinkel 16 erfolgt durch einen oder mehrere
Nieten 19. Der Halter 1 ragt mit seinem U-förmigen Endstück 5 in eine Fuge 20 zwischen zwei Fassadenplatten 21, die
somit durch die Fuge 20 voneinander getrennt sind. Das U-förmige Endstück 5 füllt die Fuge 20 vollständig aus. In das U-förmige
Endstück 5 ist der Haltebolzen 12 eingesetzt, so daß die Enden 13 des Haltebolzens 12 jeweils in einen hier als
Sackloch ausgebildeten Kanal 22 der betreffenden Fassadenplatte 21 ragen.
Figur 4 läßt erkennen, daß das verdickte Mittelstück 14 als Anschlag an dem zweiten Schenkel 6 anliegt, da das verdickte
Mittelstück 14 nicht durch die kleinere Durchgangsöffnung 10
des zweiten Schenkels 6 hindurchtreten kann. Hingegen ist das verdickte Mittelstück 14 durch die größere Durchgangsöffnung 9
des ersten Schenkels 4 eingesteckt. Die axiale Festlegung des Haltebolzens 12 ist dadurch gewährleistet, daß das verdickte
Mittelstück 14 eine größere Querschnittsausdehnung als der Kanal 22 der an dem ersten Schenkel 4 anliegenden Fassadenplatte
21 aufweist, so daß die Stufe zwischen Mittelstück 14 und Ende 13 als Anschlag an dem Rand des Kanals 22 der an dem
ersten Schenkel 4 anliegenden Fassadenplatte 21 wirkt. 10
Somit wird deutlich, daß die dargestellte Befestigungskonstruktion
auch für Kanäle 22 geeignet ist, die sich über die gesamte Breite (oder Höhe) der Fassadenplatte 21 erstrecken.
Wie oben bereits erwähnt, wäre es auch möglich, das verdickte Mittelstück 14 mit einer geringeren axialen Länge auszubilden,
die dem lichten Abstand zwischen den beiden Schenkeln 4, 6 des U-förmigen Endstücks 5 entspricht. In diesem Fall würde der
Haltebolzen 12 in eine Öffnung des ersten Schenkels 4 eingesetzt, die im montierten Zustand nur den Durchtritt des dünneren
Endes 13 des Haltebolzens 12, nicht aber des verdickten Mittelstücks 14 zuläßt.
Da das U-förmige Endstück 5 die Fuge 20 im wesentlichen vollständig
ausfüllt und sich wenigstens über die Höhe der Fassadenplatten 21 erstreckt, ist zumindest ein gewisser Schutz vor
in die Unterkonstruktion eindringenden Schlagregen o.a. gegeben. Aufgrund der U-förmigen Ausbildung des Endstücks 5 kann
der Halter 1 mit einer relativ geringen Materialstärke ausgebildet sein und dennoch die Ausfüllung einer vergleichsweise
deutlich breiteren Fuge 2 0 und eine Führung des Haltebolzens 12 über eine gegenüber der Materialstärke des Halters 1 deutlich
größeren axialen Länge gewährleistet werden.
Bei dem in Figur 5 dargestellten Halter 1' ist das Endstück 5 als geschlossenes Profil mit dem Endstück 7 und den beiden
Schenkeln 4, 6 ausgebildet. Beide Schenkel sind mit einem
Mittelstück der beiden Ansätze 11 so verbunden, daß der Steg in der Mittenachse der beiden Schenkel 4, 6 bzw. des geschlossenen
Profils des Endstücks 5 liegt.
Der in Figur 5 dargestellte Halter 1' ist in der gleichen Weise wie der Halter 1 gemäß Figur 1 verwendbar, weist jedoch
durch die Ausbildung als geschlossenes Profil eine größere inhärente Stabilität auf.
Figur 6 verdeutlicht, daß der Halter 1' in genau der gleichen Weise eingesetzt wird wie der Halter 1, wie sich aus dem Vergleich
der im übrigen übereinstimmenden Figuren 4 und 6 ergibt .
Selbstverständlich kann sich auch der Halter 1' über beispielsweise
eine gesamte Geschoßhöhe zwischen einer Mehrzahl von übereinander angeordneten Fassadenplatten 21 erstrecken.
In den Figuren 7 bis 9 ist der Halter 1'' als Einzelhalter
ausgebildet, der an einem Fugen-Kreuzungspunkt, an dem vier Fassadenplatten 21 zusammentreffen, einsetzbar ist. Der Halter
1'' weist das Endstück 5 gemäß dem Halter 1' auf. Die beiden Schenkel 4, 6 sind mit einer Befestigungsplatte 22 verbunden,
die vorgebohrte Befestigungslöcher 23 aufweist. Die Befestigungsplatte 22 hat eine etwas größere Längserstreckung als das
Endstück 5, so daß sich in Längsrichtung ein flacher Abschlußrand 24 ergibt, der frei von dem Endstück 5 ist.
Die Durchgangsöffnungen 9, 10 können in der gleichen Weise wie
bei den Haltern 1, 1' ausgebildet sein. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Durchgangsöffnung 9 mit dem größeren
Durchmesser als Gewindeloch ausgebildet, in das das verdickte Mittelstück 14' des in Figur 10 dargestellten Bolzens
12' einschraubbar ist. Demgemäß ist das verdickte Mittelstück 14' des Bolzens 12' mit einem Außengewinde 25 ausgebildet.
Die Ausbildung des Durchgangslochs 9 als Gewindeloch ist ins-
besondere zweckmäßig, um die Verwendung eines in Figur 11 dargestellten
Bolzens 12'' für einen Fassadenabschluß zu ermöglichen. Der Bolzen 12'' weist nur ein Ende 13 und das verdickte
Mittelstück 14' auf, das an der anderen Seite kein angesetztes zweites Ende 13 sondern einen Schraubenschlitz 26 aufweist.
Das verdickte Mittelstück 14' ist in das als Gewindeloch ausgebildete Durchgangsloch 9 des Halters 1'' bis zum
Anschlag an den Rand des kleineren Durchgangslochs 10 einschraubbar. Die Tiefe des verdickten Mittelstücks 14' ist dabei
so gewählt, daß das verdickte Mittelstück 14' gerade mit der Außenseite des Schenkels 4 abschließt, so daß durch den
Halter 1' bzw. 1'' ein sauberer seitlicher Abschluß der Fassadenfront ermöglicht wird.
Bei der Verwendung von Einzelhaltern 1'' gemäß den Figuren 7 bis 9 entsteht naturgemäß in der hier vertikalen Fuge 20
zwischen horizontal nebeneinander angeordneten Fassadenplatten 21 ein Zwischenraum zwischen zwei Haltern 1'', der gemäß Figur
12 durch ein eingesetztes Fugenprofil 27 geschlossen wird. Das Fugenprofil 27 bildet in der Fuge 20 eine U-Form, die auf beiden
Seiten durch Bögen 2 8 begrenzt ist, an die sich wiederum zurückgebogene elastische Schenkel 29 anschließen. Die Schenkel
zeigen im Ausgangszustand des Fugenprofils 27 zur Fassadenvorderseite und werden durch die eingesetzte nächste Fassadenplatte
21 zur Gebäudewand gedrückt, so daß das Fugenprofil 27 klemmend zwischen die Fassadenplatten 21 eingesetzt wird.
Die Bögen 28 stützen sich dabei an den stirnseitigen Rändern 24 der Halter 1'' ab, so daß in vertikaler Richtung ein guter
Anschluß zwischen Halter 1'' und Fugenprofil 27 sichergestellt ist, so daß beispielsweise auch eine gute Wasserabführung innerhalb
der Fuge 2 0 gewährleistet ist.
Vorzugsweise sind die als Gewindeloch ausgebildeten Durchgangsöffnungen
9 so dimensioniert, daß sowohl ein mit einem Gewinde 25 versehenes verdicktes Mittelstück 14' als auch ein
glattes verdicktes Mittelstück 14 einsetzbar sind. Dies gelingt beispielsweise, wenn das verdickte Mittelstück 14
einen Durchmesser von 7 nun aufweist und das Gewinde der Durchgangsöffnung
9 ein M8-Gewinde ist. In diesem Fall kann in die Durchgangsöffnung 9 ein als M8-Gewinde 25 ausgebildetes verdicktes
Mittelstück 14' eingeschoben oder das glatte verdickte
Mittelstück 14 mit dem Durchmesser von 7 mm eingeschoben werden. In diesem Fall sind die Enden 13 beispielsweise als 6mm-Bolzen
ausgebildet.
GRAMM, LINS St PARTNER GbR
Li/mr
Li/mr
Claims (19)
- Befestigungskonstruktion für mit Kanälen (22) versehenen Fassadenplatten (21), insbesondere aus Kunststein, mit einem als Steg (2) von einer Gebäudewand (15) ausgehenden, in eine Fuge (20) zwischen zwei Fassadenplatten (21) ragenden Halter (1), durch den ein mit seinen Enden (13) in miteinander fluchtende Kanäle (22) der durch die Fuge (20) getrennten Fassadenplatten (21) ragender Haltebolzen (12) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der in die Fuge (20) ragende Halter (1, 1', 1") ein Endstück (5, 5') aufweist, das die Fuge im wesentlichen ausfüllt und daß der Haltebolzen (12) durch beide Schenkel (4, 6) des Halters (1) geführt und mittels eines gegenüber seinen Enden (13) verdickten Mittelstücks (14, 14') in Längsrichtung fixiert gehalten ist.
- 2. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekenn-20 zeichnet, daß das Endstück (5, 5') ein Durchgangsloch (9, 10) zum Durchstecken des Haltebolzens (12, 12') aufweistHannover:Koblenzer Straße D-30173 Hannover Bundesrepublik Deutschland Telefon 0511 / 988 75 Telefax 0511 /988 75Antwort bitte nach / please reply to:Braunschweig:Theodor-Heuss-Straße 1 D-38122 Braunschweig Bundesrepublik Deutschland Telefon 0531/28 14 0-0 Telefax 0531 / 28 140 28·J
- 3. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück des Halters (1, 1', 1'') massiv ausgebildet ist.
- 4. Befestigungskonstuktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück (5, 5') zwei voneinander beabstandete Schenkel (4, 6) aufweist.
- 5. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster Schenkel (4) des Halters (1, 1', 1'') ein den Querschnitt des verdickten Mittelstücks (14, 14') entsprechendes Durchgangsloch (9) und der zweite Schenkel (6) ein Durchgangsloch (10) zum Durchführen eines Endes (13) des Haltebolzens (12, 12') und als Anschlag für das verdickte Mittelstück (14, 14') aufweist.
- 6. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des verdickten Mittelstücks (14, 14') dem lichten Abstand zwischen den Schenkeln (4, 6) zuzüglich der Materialstärke eines Schenkels (4) des Halters (1, 1', 1'') entspricht.
- 7. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Gebäudewand (15) wegragende Steg (2) mit der Mittelachse des Endstücks (5, 5') fluchtet.
- 8. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück (5) die Form eines U aufweist, wobei ein mit dem Steg (2) verbundener Schenkel (4) über ein Bodenstück (7) zurückgeboden ist und den zweiten Schenkel (6) bildet.
- 9. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Endstück (5') ein geschlossenes Profil ist.
- 10. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (1, 1', 1'') mit gebäudeseitig von den Fassadenplatten (21) angeordneten Ansätzen (11) versehen ist.
- 11. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Halter (1, 1', 1'') an beiden Seiten einer Fassadenplatte (21) durch eine auf Zug belastbare, an den Ansätzen (11) angebrachte Verbindungsstange miteinander verbunden sind.
- 12. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Halter (1, l')über wenigstens die Höhe einer Fassadenplatte (21) erstreckt.
- 13. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Halter (1, 1') über eine Mehrzahl von ausgerichtet angeordneten Fassadenplatten (21) erstreckt .
- 14. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Halter (1, 1') wenigstens geschoßhoch zwischen den ausgerichtet angeordneten Fassadenplatten (21) erstreckt.
- 15. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (1, 1', 1'') aus einem endlosen Profil hergestellt ist.
- 16. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 11 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (I'') über die Höhe der Fassadenplatten (21) Zwischenräume bilden, die durch ein zwischen die Halter (I'') eingesetztes Fugenprofil (27) ausgefüllt sind.m ·
- 17. Befestigungskonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung (9) für das verdickte Mittelstück (14') als Gewindeloch ausgebildet ist.
- 18. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das verdickte Mittelstück (14') mit einem Gewinde (25) zum Einschrauben in die als Gewindeloch ausgebildete Durchgangsöffnung (9) versehen ist.
- 19. Befestigungskonstruktion nach Anspruch 18, gekennzeichnet durch die Verwendung von nur aus einem verdickten Mittelstück (14') und einem Ende (13) gebildeten Haltebolzen (12'') zur Befestigung von einen seitlichen Abschluß bildenden Fassadenplatten (21).GRAMM, LINS & PARTNER GbRLi/mr
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29900401U DE29900401U1 (de) | 1998-03-27 | 1999-01-13 | Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19815219A DE19815219C2 (de) | 1998-03-27 | 1998-03-27 | Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten |
| DE29900401U DE29900401U1 (de) | 1998-03-27 | 1999-01-13 | Befestigungskonstruktion für mit Kanälen versehenen Fassadenplatten |
Publications (1)
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