DE29824734U1 - Computer-Arbeitsplatz - Google Patents
Computer-ArbeitsplatzInfo
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Description
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Telefax: (+ 49 89) 895 206-75
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D-82319Starnberg
Die Erfindung betrifft einen Computer-Arbeitsplatz mit einem Arbeitstisch, der zur Aufbewahrung wenigstens eines Arbeitsplatz-Rechners und der mit diesem verbundenen Peripherie-Geräte dient.
Computer-Arbeitsplätze üblicher Bauart gehen von Bürobedürfnissen aus und bilden ganze Computerlandschaften. Diese sind für den Einsatz in einem Home-Office, d.h. im Wohnbereich einer Familie mit Kindern, völlig ungeeignet. Die elektronischen Geräte werden dort überwiegend offen auf, unter und neben Tischen abgestellt und verkabelt. Sie sind dadurch weder für unbefugten Zugriff, noch vor Beschädigung und Verstaubung geschützt. 20
Versuche wohnraumgerechter Gestaltung von Computer-Arbeitsplätzen für den Home-Office-Bereich übernehmen weitgehend die Bürogegebenheiten der offenen Plazierung, verstoßen im Billigkreissegment gegen viele Arbeitsplatz-Gestaltungsnormen oder fügen im oberen Preissegment vielfach Luxusattribute wie Edelholzausstattung, Chrom oder verkünstelte Formen hinzu.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend beschriebenen Nachteile zu vermeiden und einen Computer-Arbeitsplatz zu schaffen, der sich im nichtbenutzten Zustand harmonisch in den Wohnbereich einfügt und der dennoch einen vollwertigen, ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung sieht im wesentlichen Kern vor, daß der Arbeitstisch von einer Ruheposition mit einer im wesentlichen glattflächigen, geschlossenen Raumform, die in etwa normale Tischhöhe aufweist, in eine Betriebsposition umwandelbar ist, in der die in der Ruheposition im Inneren der Raumform angeordneten Rechnerund Peripheriegeräte durch Verschwenken und/oder Verschieben mehrerer Außenwände für die Benutzung zugänglich werden. Dabei wird durch das Verschwenken und/oder Verschieben der Außenwände gleichzeitig bewirkt, daß die betreffenden Peripheriegeräte in eine ergonomisch günstige Arbeitsposition verfahren werden.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist eine obere Deckplatte des Arbeitstisches zur Verbreiterung der Arbeitsfläche schwenkbar oder verschiebbar. Somit läßt sich bei einem Computer-Arbeitsplatz, dessen Arbeitstisch beispielsweise eine etwa kubische Grundform von 70 -110 cm Kantenlänge aufweist, die nutzbare Arbeitsfläche auf 1,40 - 2,20 m Breite vergrößern.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist eine vordere Wand des Arbeitstisches wenigstens eine um eine vertikale Achse schwenkbare Platte auf. Vorteilhafterweise sind dort zwei jeweils um 270° nach außen schwenkbare Platten vorgesehen. Durch diesen Schwenkwinkel wird erreicht, daß sich die Platten der vorderen Wand in der Betriebsposition von außen an die Seitenwände des Arbeitstisches anlegen. Sie sind vorteilhafterweise in dieser Position wie auch in beliebigen Zwischenpositionen beim Verschwenken arretierbar.
Vorteilhafterweise weisen die zu verschwenkenden Platten an ihrer in der Ruheposition nach innen weisenden Seite mehrere horizontale Tragelemente für verschiedene Peripheriegeräte auf. Dabei ist es selbstverständlich möglich, einzelne
horizontale Tragelemente gegenüber der sie lagernden Platte wiederum schwenkbar und arretierbar zu gestalten.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung weist eine obere Arbeitsplatte des Arbeitstisches eine Durchtrittsöffnung für einen höhenverstellbaren Monitor auf. Dieser Monitor ist somit in der Betriebsposition ergonomisch günstig zu plazieren, wobei insbesondere eine von vorne nach hinten schräg ansteigende Führung neben einer Variierung der Höhe des Bildschirms auch eine Variation des Abstandes zum Sitz ermöglicht. Die Durchtrittsöffnung wird entweder durch die im Anspruch 2 erwähnte schwenkbare obere Deckplatte abgedeckt oder der Monitor ist an seiner Oberseite mit einer horizontalen Platte versehen, die sich in der Ruheposition bündig in die Durchtrittsöffnung einlegt.
Der Arbeitstisch ist bevorzugt auf Rollen verfahrbar, wobei gegebenenfalls um vertikale Achsen schwenkbare Platten auf wenigstens einer zusätzlichen Rolle gelagert sind. Die Lagerung auf Rollen ermöglicht ein Abstellen des Computer-Arbeitsplatzes in der Ruheposition in einem Bereich, in dem die normalen Wohnfunktionen eines Raumes nicht beeinträchtigt werden. Vor dem Umwandeln in die Betriebsposition wird dann der Computer-Arbeitsplatz zweckmäßig erweise an einen Ort mit günstigen Lichtverhältnissen gerollt. Die Rollen sind selbstverständlich vorzugsweise arretierbar, so daß ein sicheres Arbeiten und auch Aufbewahren möglich ist. Die zusätzlichen Rollen an den schwenkbaren Platten gewährleisten eine stabile Abstützung dieser Teile, auch wenn diese mit schweren Peripheriegeräten, wie Druckern, beladen sind.
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Arbeitsplatz-Rechner und Peripheriegeräte sind sowohl in der Ruheposition als auch in der Betriebsposition miteinander verkabelt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Arbeitstisch in der Ruheposition mittels einer zentralen Schließvorrichtung verschließbar. Diese Schließvorrichtung
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kann sowohl mittels eines Schlüssels betätigt werden als auch mittels einer Codekarte, einer Zahlenkombination oder eine Fernbedienung.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Arbeitsplatz-Rechner und die Peripheriegeräte mit einer zentralen elektrischen Verbindungseinheit verbunden sind. Diese besteht darin, daß alle Geräte von einer zentralen Stelle aus mit der notwendigen Betriebsspannung versorgt werden, sowie daß ein Datenbus für die Datenkommunikation zwischen den einzelnen Geräten sowie zu einem stationären Netz bereit gestellt wird. Schließlich weist die elektrische Verbindungseinheit einen Anschluß an eine stationäre Spannungsversorgung auf, wobei beispielsweise ein aufrollbares Kabel, wie dies von Staubsaugern her bekannt ist, als Bestandteil des Arbeitstisches vorgesehen sein kann. Vorteilhafterweise ist diese elektrische Verbindungseinheit durch die Betätigen der zentralen Schließvorrichtung aktivierbar bzw. deaktivierbar. Hierdurch ist gewährleistet, daß beim Übergang in die Ruheposition durch eine einzige Bedienungshandlung alle Geräte spannungsfrei geschaltet werden, für die dies gewünscht wird.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist vorgesehen, daß solche Peripheriegerate, die für einen Empfang von Signalen in Dauerbereitschaft zu halten sind, wie beispielsweise ein Modem, ein Faxgerät oder ein Anrufbeantworter, mittels eines integrierten Akkumulators in der Ruheposition mit Spannung versorgbar sind. Der Akkumulator wird zweckmäßigerweise beim Anstecken an eine stationäre Spannungsversorgung in der Betriebsposition aufgeladen. Der Computer-Arbeitsplatz weist in der Ruheposition sichtbare Anzeigevorrichtungen auf, die den Eingang eingegangener Nachrichten signalisieren. Eine solche Anzeigevorrichtung kann in einfachster Form durch Dioden gebildet werden oder auch durch LCD- oder LED-Displays.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Computer-Arbeitsplatzes von
links vorne in der Ruheposition,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Computer-Arbeitsplatzes gemäß
Fig. 1 von rechts hinten und
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Computer-Arbeitsplatzes gemäß
Fig. 1 in der Betriebsposition.
Ein Computer-Arbeitsplatz 1 besteht aus einem tragenden Rahmengestell und an diesem teilweise bewegbar angelenkten Wänden. Die Wände können je nach Kundenwunsch aus verschiedenen Materialien bestehen oder mit verschiedenen Farben und Mustern versehen sein. Im geschlossenen Zustand präsentiert sich der Computer-Arbeitsplatz 1 als ein im wesentlich kubischer Raumkörper von geschlossener Form mit einer Kantenlänge von beispielsweise 70 -110 cm. An der Oberseite befindet sich eine obere Deckplatte 2, die mittels eines Scharniers an der linken oberen Seitenkante oder an einer darunterliegenden oberen Arbeitsplatte 3 befestigt ist. Die obere Deckplatte 2 läßt sich beim Umwandeln von der in Fig. 1 und 2 dargestellten Ruheposition in die in Fig. 3 dargestellte Betriebsposition um die linke obere Seitenkante nach links um 180° schwenken. Ebenso ist jedoch auch eine lineare Führung der oberen Deckplatte 2 für eine Verschiebung nach links an der Vorder- bzw. Hinterkante der oberen Arbeitsplatte 3 denkbar. Durch das Verschwenken bzw. Verschieben der oberen Deckplatte 2 vergrößert sich die nutzbare Arbeitsfläche auf das Doppelte. Unterhalb der oberen Arbeitsplatte 3 können beim Verschwenken oder Verschieben der oberen Deckplatte nach links ausfahrende Stützelemente angeordnet sein, die für eine zusätzliche Stabilisierung der oberen Deckplatte 2 in der Betriebsposition sorgen.
Der Computer-Arbeitsplatz 1 ist in der Ruheposition an der rechten Seite von einer Seitenwand 4 und an der linken Seite von einer linken Seitenwand 5 abgedeckt. Die Vorderseite wird von einer zweigeteilten Vorderwand verschlossen, wobei eine rechte Vorderwand 6 um eine vertikale Schwenkachse, die im Bereich
der vorderen rechten vertikalen Kante des Computer-Arbeitsplatzes angeordnet ist, um einen Winkel von 270° nach außen schwenkbar ist, so daß sich die rechte Vorderwand 6 in der Betriebsposition bündig von außen an die rechte Seitenwand 4 anlegt. Sie ist in dieser Position wie auch in beliebigen Zwischenpositionen arretierbar.
Ebenso ist eine linke Vorderwand 7 um eine vertikale Schwenkachse schwenkbar, die im Bereich der linken vorderen vertikalen Kante angeordnet ist. Auch hier ermöglicht ein Schwenkwinkel von etwa 270°, daß sich die linke Vorderwand 7 in der Betriebsposition gemäß Fig. 3 von außen gegen die linke Seitenwand 5 anlegt. Arretierungen sind auch hier in jeder beliebigen Position möglich.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, wird die Rückseite von einer oberen Rückwand 8 und einer unteren Rückwand 9 gebildet. Eine untere Querstrebe 23 an der Rückseite ist leicht lösbar mit dem übrigen Rahmen verbunden, wodurch nach Entfernen dieser Strebe 23 und der unteren Rückwand 9 ein Raum geschaffen wird, der das Durchkanten des Computer-Arbeitsplatzes in einen Raum mit einer sehr engen Tür gestattet.
Die obere Rückwand 8 weist in ihrem in Fig. 2 rechten Teil vorzugsweise eine Aussparung 8A für den Durchtritt eines Monitors 12 bei der Umwandlung in die Betriebsposition auf. Diese Aussparung 8A kann vorzugsweise mittels einer mit der unteren Rückwand 9 oder dem linken Teil der oberen Rückwand 8 verbundenen Klappe oder Schieber verschlossen werden. Im geschlossenen Zustand sind somit alle Geräte des Computer-Arbeitsplatzes durch geschlossene Außenwände vor unbefugtem Zugriff, vor Beschädigung und auch vor Verstaubung geschützt.
An der Innenseite der rechten Seitenwand 4 ist ein Träger 10 für einen Arbeitsplatz-Rechner 11 vorgesehen. Dieser Träger 10 kann fest mit der rechten Seitenwand 4 verbunden sein, er kann jedoch auch vorzugsweise schwenkbar um die hintere rechte vertikalen Kante des Computer-Arbeitsplatzes schwenkbar an-
geordnet sein, so daß nach Verschwenken oder Entnehmen der unteren Rückwand 9 ein Ausschwenken des Arbeitsplatz-Rechners auf den Träger 10 zu Wartungszwecken möglich ist.
Die linke Vorderwand 7 weist an ihrer in der Ruheposition nach innen weisenden Seite im unteren Bereich eine horizontal angeordnete Drucker-Konsole 15 auf, auf der ein Arbeitsplatz-Drucker 14 angeordnet ist. Dieser Drucker kann selbstverständlich gleichzeitig Scanner-, Kopierer- oder Faxgeräte-Funktionen aufweisen. Über dem Drucker 14 ist an der linken Vorderwand 7 eine obere Konsole 16 vorgesehen, auf der zusätzliche Peripheriegeräte, wie ein Scanner oder ein Faxgerät, angeordnet werden können.
An der Innenseite der rechten Vorderwand 6 sind eine Telefonkonsole 17 im oberen Bereich und darunterliegend eine untere Konsole 18 angeordnet, die beispielsweise zur Beherbergung eines Anrufbeantworters, eines Taschenrechners oder einer Maus dienen kann.
Der gesamte Computer-Arbeitsplatz ist auf Rollen 19 gelagert, so daß er in einfacher Weise innerhalb eines Raumes oder zwischen mehreren Räumen verschiebbar ist. Dadurch kann der Computer-Arbeitsplatz in der Ruheposition in einer dunklen Ecke des Raumes abgestellt werden, während er vor dem Umwandeln in die Betriebsposition beispielsweise günstig zu einem Fenster zu plazieren ist. Die linke Vorderwand 7, die für das Tragen schwerer Peripheriegeräte ausgelegt ist, ist vorzugsweise im mittleren Außenbereich der Drucker-Konsole 15 mit einer zusätzlichen Rolle 20 versehen, so daß hierdurch eine zusätzliche Abstützung gegeben ist. Die linke Seitenwand 7 kann gleichzeitig als Stützelement für die aufgeschwenkte obere Deckplatte 2 dienen, so daß auch hierfür der zusätzliche Abstützpunkt durch die Rolle 20 eine vorteilhafte Wirkung entfaltet.
An der oberen Arbeitsplatte 3 ist ausschiebbar oder ausschwenkbar ein Tastaturträger 21 vorgesehen. Die Tastatur kann fest an diesem Träger befestigt sein
oder optional an einer nicht dargestellten Tasche auf der Innenseite einer Schwenktafel 28 angeordnet sein, die innerhalb der rechten Vorderwand 6 schwenkbar angelenkt ist. Die Tastatur würde in diesem Falle ebenso wie eine nicht dargestellte Maus nach der Umrüstung in die Betriebsposition aus der Tasehe der Innenseite der Schalttafel 28 entnommen und am Tastaturträger 21 bzw. auf der oberen Arbeitsplatte 3 plaziert.
Der Monitor 12 wird vorzugsweise längs einer von vorne nach hinten schräg ansteigenden Monitor-Führung 13 geführt, welche beispielsweise als Führungsschiene an der Innenseite der linken Seitenwand 5 oder als Zentralführung unterhalb der oberen Arbeitsplatte 3 angeordnet sein kann. Das Verfahren des Monitor erfolgt mittels eines Elektromotors, mittels einer Handkurbel oder in Form einer manuellen Verschiebung, die durch ein entsprechendes Gegengewicht oder eine Feder unterstützt wird. Der Monitor 12 kann mit seiner Unterseite auf einer Monitor-Sockelplatte 25 ruhen, die in der Betriebsposition gemäß Fig. 3 eine Durchtrittsöffnung 24 verschließt, welche in der oberen Arbeitsplatte 3 für den Durchtritt des Monitors 12 vorgesehen ist. Der Monitor 12 kann zusätzlich an seiner Oberseite mittels einer nicht dargestellten horizontalen Platte versehen sein, die in der Ruheposition die Durchtrittsöffnung 24 nach oben verschließt. Dies ist jedoch nur dann insbesondere sinnvoll, wenn keine obere Deckplatte 2 vorgesehen ist, die in der Ruheposition von oben her den gesamten Computer-Arbeitsplatz abdeckt. Am Monitor 12 bzw. an dessen oberer Abdeckplatte kann auch eine Videokamera für Videokonferenzen eine Arbeitsplatzleuchte und ein Mikrophon beispielsweise für Spracherkennung oder für eine Freisprecheinrichtung eines Telefons angeordnet sein.
Alle Peripheriegeräte sind mit dem Arbeitsplatz-Rechner 11 sowohl hinsichtlich der Spannungsversorgung als auch der Signalübertragung fest verdrahtet, so daß bei der Umwandlung von der Ruheposition in die Betriebsposition keinerlei Verkabelungsaufwand entsteht. Für die Koppelung mit einer stationären Versorgungseinrichtung ist eine in Fig. 2 in der rechten oberen Ecke der rechten Sei-
tenwand 4 angedeutete zentrale elektrische Verbindungseinheit 26 vorgesehen, welche beispielsweise hinter einer Abdeckklappe ein ausziehbares Kabel mit einem Stecker, sowie dies von Staubsaugern her bekannt ist mit einer Aufwickeleinrichtung aufweist, der beim Umrüsten von der Ruheposition in die Betriebsposition ausziehbar und mit einer stationären Steckdose in Verbindung bringbar ist. Gleiches gilt für ein Kabel für die Signalübertragung beispielsweise zu einem ISDN-Anschluß einer Telefonanlage. Für die Signalübertragung kann optional auch eine Infrarotübertragungseinrichtung vorgesehen sein, für welche eine Sende- und Empfangseinheit im Bereich der zentralen elektrischen Verbindungseinheit 26 vorgesehen ist und eine Gegeneinheit in Verbindung mit einem stationären Datennetz steht. Insbesondere hierdurch wird eine Übertragung von Daten an solche Geräte erleichtert, die ständig in Empfangsbereitschaft sein müssen, wie beispielsweise ein Telefaxgerät, ein Modem oder ein Anrufbeantworter. Für diese Geräte besteht in der Betriebsposition eine Spannungsversorgung durch einen nicht dargestellten Akkumulator, der in der Betriebsposition über die zentrale elektrische Verbindungseinheit 26 wieder aufgeladen wird. Für den Eingang von Daten ist zweckmäßigerweise eine Anzeigevorrichtung 27 vorgesehen, die im Ausführungsbeispie! in Fig. 1 im oberen Teil der linken Vorderwand 7 angeordnet ist. Diese Anzeigevorrichtung weist entweder eine oder mehrere LED's oder eine LCD-Displayeinheit auf. Durch eine solche Anzeigevorrichtung wird auch in der Ruheposition dem Benutzer signalisiert, daß eingegangene Meldungen vorliegen, so daß er diese abfragen kann oder auch der Betriebszustand insgesamt wie z.B. „Nicht am 220V-Netz".
Der gesamte Computer-Arbeitsplatz ist in der Ruheposition vorzugsweise mittels einer zentralen Schließvorrichtung 22 verschließbar, die im Ausführungsbeispiel in der linken oberen Ecke der rechten Vorderwand 6 angeordnet ist. Diese kann sowohl durch einen Schlüssel als auch alternativ dazu durch eine Codekarte eine Tastenkombination oder Fembetätigung bedienbar sein.
Der vorstehend beschriebene Computer-Arbeitsplatz bietet einen vollständigen nach ergonomischen Gesichtspunkten ausgerüsteten Bildschirmarbeitsplatz mit allen erforderlichen Peripheriegeräten. In der Ruheposition sind alle Aggregate vor unbefugter Benutzung, vor Beschädigung und Verstaubung geschützt. Die Umwandlung von der Ruheposition in die Betriebsposition ist mit wenigen Handgriffen möglich. Der Arbeitsplatz-Rechner und alle Peripherie-Geräte sind zu Wartungs- und Austauschzwecken leicht zugänglich. Es wird ein vollwertiger Telekommunikations-Arbeitsplatz für den im Zuge der Ausbreitung des Internet schnell wachsenden Markt der Heim-Büros geschaffen. 10
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| 1 | Computer-Arbeitsplatz | 16 | obere Konsole (an 7) |
| 2 | obere Deckplatte | 17 | Telefon-Konsole (an 6) |
| 3 | obere Arbeitsplatte | 18 | untere Konsole (an 6) |
| 4 | rechte Seitenwand | 19 | Laufrollen |
| 5 | linke Seitenwand | 20 | Rolle (an 7) |
| 6 | rechte Vorderwand | 21 | Tastatur-Träger |
| 7 | linke Vorderwand | 22 | zentrale Schließvorrichtung |
| 8 | obere Rückwand | 23 | untere Strebe |
| 8A | Aussparung | 24 | Druchtrittsöffnung (in 3) |
| 9 | untere Rückwand | 25 | Monitor-Sockelplatte |
| 10 | Träger für 11 | 26 | zentrale elektrische Verbin |
| 11 | Arbeitsplatz-Rechner | dungseinheit | |
| 12 | Monitor | 27 | Anzeigevorrichtung |
| 13 | Monitor-Führung | 28 | Schwenktafel |
| 14 | Drucker | ||
| 15 | Drucker-Konsole (an 7) |
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Claims (13)
1. Computer-Arbeitsplatz mit einem Arbeitstisch, der zur Aufbewahrung wenigstens eines Arbeitsplatz-Rechners (11) und der mit diesem verbundenen Peripherie-Geräte, wie Monitor (12), Tastatur, Maus, Drucker (14), Fax-Gerät, Scanner, Modem oder dergleichen, dient, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch von einer Ruheposition mit einer im wesentlichen glattflächigen geschlossenen Raumform in eine Betriebsposition umwandelbar ist, in der die in Ruheposition im Inneren der Raumform angeordneten Rechner (11) und Peripheriegeräte (12, 14) durch Verschwenken und/oder Verschieben mehrerer Außenwände (2, 6, 7) für die Benutzung zugänglich sind.
2. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine obere Deckplatte (2) des Arbeitstisches zur Verbreiterung der Arbeitsfläche schwenkbar oder verschiebbar ist.
3. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine vordere Wand (6, 7) des Arbeitstisches wenigstens eine um eine vertikale Achse schwenkbare Platte aufweist.
4. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Wand zwei jeweils um 270° nach außen schwenkbare Platten (6, 7) aufweist.
5. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den in der Ruheposition nach innen weisenden Seiten der Platten (6, 7) horizontale Tragelemente (10, 15, 16, 17, 18) für Peripheriegeräte vorgesehen sind.
6. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einer oberen Arbeitsplatte (3) des Arbeitstisches eine Durchtrittsöffnung (24) für einen höhenverstellbaren Monitor (12) vorgesehen ist.
7. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch auf Rollen (19) verfahrbar ist, wobei gegebenenfalls um vertikale Achsen schwenkbare Platten (7) auf wenigstens einer zusätzlichen Rolle (20) gelagert sind.
8. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitsplatz-Rechner (11) und Peripheriegeräte (12, 14) sowohl in der Ruheposition als auch in der Betriebsposition miteinander verkabelt sind.
9. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch in der Ruheposition mittels einer zentralen Schließvorrichtung (22) verschließbar ist.
10. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsplatz-Rechner (11) und die Peripheriegeräte mit einer zentralen elektrischen Verbindungseinheit (26) verbunden sind.
11. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindungseinheit (26) durch Betätigung der zentralen Schließvorrichtung (22) aktivierbar bzw. deaktivierbar ist.
12. Computer-Arbeitsplatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Peripheriegeräte mit Dauerbereitschaft zum Empfang von Signalen, wie Modem, Faxgerät oder Anrufbeantworter in der Ruheposition mittels eines integrierten Akkus versorgt werden.
13. Computer-Arbeitsplatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitstisch in Ruheposition sichtbare Anzeigevorrichtungen (27) umfaßt, die den Eingang eingegangener Nachrichten signalisieren.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
| DE29824734U DE29824734U1 (de) | 1998-05-07 | 1998-05-07 | Computer-Arbeitsplatz |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29824734U1 true DE29824734U1 (de) | 2002-05-08 |
Family
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
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1998
- 1998-05-07 DE DE29824734U patent/DE29824734U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20020613 |
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| R120 | Application withdrawn or ip right abandoned |
Effective date: 20020725 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021031 |